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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 1056,
von Rückwirkungbis Rudbeck |
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zur Anwendung gebracht wird. Für das bürgerliche Recht gilt der Grundsatz, daß durch das neue Gesetz, wenn
dasselbe nicht anders bestimmt oder nach seiner Tendenz nicht anders zu verstehen ist, Erworbene Rechte (s. d.) nicht
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0490,
Gesetz |
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von der Gnade gefallen, Gal.
5, 4. Negieret euch aber der Geist (Röm. 8, 14.), fo feid ihr nicht
mehr unter dem Gesetze, Gal. 5, 18. (Sowohl Zwang als
Verdnnmmiß, Mm. 6, 14.) Wir wissen aber, daß das Gefetz gut ist, fo sein Jemand recht
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0489,
Gesetz |
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Gesetz.
485
nifsen an allem Gnten. Wer demnach sich zu GOtt wenden will, nmß sich von der Welt abwenden, und Ps. 84, 2. beten; wer im Geist wachsen will, muß mit Paulus reden, 1 Cor. 2, 2. Der Welt muß man mit Furcht und Demuth ohne Sicherheit
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0815,
Recht |
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- und vertheidigungswassen,
beides, das Gute zu befördern und dem Lösen zu wehren.)
2. Recht
Nichtig, wahrhaftig, redlich, gerecht, was mit dem Gesetz übereinkommt ?c., 2 Mos. 15, 26. Abraham wird befehlen seinen Kindern, baß sie halten, was
recht
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0068,
von Pflichtexemplarebis Pflichtteil |
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. Recht u. a. gebührt unehelichen Kindern, soweit ihnen ein gesetzliches Erbrecht zusteht, auch ein P. – Nach vielen Rechten haben alle Vorfahren, sofern sie gesetzliche Erben sein würden, ein Recht auf einen P., so nach dem Gemeinen Recht, dem Preuß
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0114,
Bodenmelioration (die Gesetzgebung einzelner Staaten) |
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Ortsfluren und größern Distrikten abgewendet wird. Die letztern erfordern eine besondere gesetzliche Regelung und obrigkeitliche Organisation der Deichverbände (s. Deich).
II. Thatsächliche Bodenmeliorationspolitik.
Im großen und ganzen befolgen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0780,
Bergrecht |
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durch Gesetz vom 14. Mai 1881 in Bosnien und der Herzegowina eingeführt. Es ist hier das Bergregal aufgegeben; das Recht zu schürfen von der Erlaubnis der Bergbehörde unabhängig gemacht; die Grundsätze von der Verleihung sind entsprechend dem deutschen Recht
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1% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0491,
von Gesetz-Buchbis Gesinde |
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Gesetzes zum Evangelium recht zn verstehen, ist nothwendig zur rechten Demuth und Selbsterkenntniß (da wer durchs Gesetz meint selig weroen zn können, sich stol; überhebt), zur dankbaren Verehrung des Verdienstes Christi, und seiner Gnade, und zur
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Ortleralpenbis Örtliche Kollision der Gesetze oder Statuten |
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in den Art. 6-31 Bestimmungen
vorsieht, muß man davon ausgehen, daß, wenn zur
Zeit des Erwerbs eines Rechts nur die Gesetze ei nes
Rechtsgebietes in Frage kommen, das hier einmal
erworbene Recht (s. Erworbene Rechte) auch in
andern
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Buechner →
Anhang →
Hauptstück:
Seite 0086,
von Rechtbis Rede |
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, 30. 3 Mos. 8, 8. Das sei ein ewiges Recht, 3 Mos. 6, 18. 22; 7, 34. Sondern nach meinen Rechten sollt ihr thun, 3 Mos. 18, 4. Gin Recht soll euch und dem Fremdlinge sein, 4 Mos. 15, 16. Iosua legte dem
Volk Gesetze und Rechte vor Zu Sichem
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0232,
Gesetz |
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-, Stadtgesetze etc. als partikuläre Gesetze entgegenstellt, womit aber auch im Gegensatz zum gemeinen Rechte, dem man Gültigkeit für ganz Deutschland beimißt, und zur Reichsgesetzgebung (s. d.) die Gesetze der einzelnen deutschen Staaten bezeichnet
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0126,
Urheberrecht |
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, welche nach ihrem Hauptzweck nicht als Kunstwerke zu betrachten sind; an dramat., musikalischen oder dramat.-musikalischen Werken hat der Urheber überdies das ausschließliche Recht, sie öffentlich aufzuführen; nach den Gesetzen von Deutschland, Finland
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0166,
Verwaltung (Verwaltungsgerichtsbarkeit) |
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, durch bestimmte Rechtsvorschriften das Ermessen der Verwaltungsbehörden mehr und mehr einzugrenzen, durch solche Verwaltungsgesetze den einzelnen Staatsbürgern subjektive Rechte einzuräumen und ihre Pflichten gesetzlich festzustellen. Man
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0998,
Fabrikgesetzgebung (England) |
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ausgedehnt. Für Kinder wurde an den fünf ersten Wochentagen ein Schulbesuch von je 3 St. vorgeschrieben. Sehr eingehend regelte das Gesetz die Rechte und Befugnisse der Fabrikinspektoren; dieselben konnten zu jeder Zeit die Fabrikräume betreten
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0061,
Eltern |
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weiter gehen schon, abgesehen
von ältern Rechten, einzelne Gesetze der neuesten
Zeit. So spricht das Gesetz für Weimar von 1872,
§. 1, bereits von einer elterlichen Gewalt der
Mutter und ein Gesetz für Rens; ä. L. von 1804
davon, daß die Witwe
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0205,
Rechtswissenschaft: Rechtsquellen |
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Lübisches Recht
Reichsabschied, s. Reichsgesetze
Reichsgutachten, s. Reichsgesetze
Reichsschluß, s. Reichsgesetze
Volksrecht
Alemannische Gesetze
Burgundisches Gesetz
Friesisches Recht
Langobardisches Recht *
Ripuarisches Gesetz
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0206,
Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte |
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Buch
Spanisches Recht.
Fueros
-
Rechtsgeschichte.
Römische Rechtsgeschichte.
Römisches Recht
Jus romanum
Reception
Recipiren
Gesetz.
Abrogiren
Ackergesetze, s. Agrar. Gesetze
Agrarische Gesetze
Edictum
Leges agrariae, s
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Ortnitbis Ortolan |
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entgegenstehender Bestimmungen der lex rei sitae); heute läßt man vorwiegend das Gesetz des Ortes entscheiden, wo sich zur Zeit der Entstehung des betreffenden Rechts die Sache befindet. Rechtsgeschäfte (Verträge und letztwillige Verfügungen) werden
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0293,
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) |
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im Weg der Spezialgesetzgebung erledigt waren. Die abändernden Gesetze sind: das Gesetz vom 12. Juni 1872, betreffend die Abänderung einiger Strafbestimmungen der Gewerbeordnung; das Gesetz vom 2. März 1874, betreffend gewerbliche Anlagen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0610,
Höferecht |
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. verkürzten Hofwertes hat er in die Erbschaftsmasse einzuschießen. Die Teilung der Erbschaftsmasse unter die Miterben, einschließlich des Anerben, erfolgt nach dem allgemeinen Recht. Andre Gesetze (Westfalen, Brandenburg, Schlesien) legen der Übernahmetaxe
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0881,
Eisenbahnrecht |
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zum
Teil entbehrlich wurden. Verschieden von dieser
Beseitigung von Eisenbahnen ist das Erlöschen des
Unternehmungsrechts einer Eisenbahn. Eine Staats-
bahn als solche hört auf durch Veräußerung, wozu
gesetzliche Genehmigung erforderlich
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0063,
von Abrogierenbis Abruzzen |
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, daß die unter der Herrschaft des ältern Gesetzes erworbenen Rechte in allen Beziehungen nach dem neuen Gesetze zu beurteilen seien. Vielmehr gilt im Zweifelfalle umgekehrt der Grundsatz, daß das jüngere Gesetz nicht in der Absicht erlassen wird, die unter
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Billingsbis Bill of rights |
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, als Recht der B. (jus aequum) bezeichnet. Im Richteramt ist die B. Leiter in in richtiger Auslegung und Anwendung der Gesetze. Alle menschlichen Gesetze bleiben unvollkommen; selbst das vollständigste Gesetz muß unvollständig bleiben, indem
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0414,
von Vorkeimbis Vormundschaft |
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das Deutsche Bürgerl. Gesetzb. §§. 1773 fg.
Während nach manchen Rechten, im Anschluß an das Gemeine Recht, noch Berufung zur V. durch Testament oder Gesetz und obrigkeitliche Bestellung unterschieden werden, tritt nach den neuern Gesetzen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Gesetzesvorlagebis Gesetzliche Erbfolge |
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die
Verfassung mehrere tiefgreifende Einschränkuugen
dieses Grundsatzes. Der Kaiser als solcher hat mit
dem Akt der Entstehung der Gesetze nichts zu thun,
er hat kein Sanktions-und demgemäß auch kein Veto-
recht. Wohl aber weist die Verfassung dem Kaiser
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0154,
Krankenkassen (gesetzliche Regelung in Deutschland) |
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auf genossenschaftlicher Selbstverwaltung; Arbeitgeber, welche Zuschüsse leisten, haben das Recht zur Beteiligung. Das Gesetz vom 8. April 1876 erteilte Gemeinden und größern Kommunalverbänden das Recht, durch Statut Zwangskassen zu errichten, ohne daß jedoch
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Pflichtbis Pflug |
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) Pflichten, welche für alle Menschen ohne Ausnahme gegeben und von keiner anderweiten Bedingung abhängig sind, und besondere (abgeleitet, bedingte) Pflichten, welche durch besondere Lebensverhältnisse bedingt sind; ferner Rechts- oder Zwangspflichten
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0233,
von Gesetzbuchbis Gesetzesauslegung |
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ist die mildere und billigere Meinung vorzuziehen. Korrektorische Gesetze, singuläre Rechte und Privilegien sind im Zweifel so zu interpretieren, daß die geringste Abweichung von dem bestehenden Recht angenommen wird. Strafgesetze sind in der Regel
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0065,
Russisches Recht |
Öffnen |
.) hören auf. Der Chan ist der absolute Herr Rußlands, er wird Zar genannt, mit dem Titel der byzant. Kaiser; seine Macht ist unbeschränkt, sein Wille ersetzt Gesetz und Recht. Unter seiner Oberhoheit konzentriert sich in dem ihm unterworfenen Rußland
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0816,
Rechten |
Öffnen |
richten. Nach genauer Erkenntniß der Sache das Urtheil nach den Gesetzen ohne An-sehn der Person sprechen.
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0238,
von Erbschaftsgebührenbis Erbschaftskauf |
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der Ausschlagende als niemals berufen gilt.
Eine Erbschaft kann derselben Person aus meh-
rern Gründen anfallen, z. V. aus dem Testamente
und auf Grund der gesetzlichen Erbfolge. Im röm.
Rechte konnte dies so, daß ein Teil der Erbschaft
aus dem Testamente
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Anemonölbis Anerkennung |
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Wegen nachgestrebt. Das ältere Anerbenrecht gab nur der als A. durch Gesetz (Majorat, Minorat) oder Verfügung von Todes wegen bezeichneten Person ein wirkliches Recht am Hof, den Geschwistern dagegen entweder bloß ein Erbrecht an dem übrigen Nachlasse
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0843,
von Gerdbis Gerechtigkeit Gottes |
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, dav keiner Klasse
dem einer andern .Nlasse aufgeopfert werde. Diese
Forderung ist völlig bestimmt, wenn schon ander-
weitig feststeht, was im gegebenen Falle Recht ist;
wie z. B. der Richter eine feste Norm an der Vor-
schrift des Gesetzes hat
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0306,
Verwaltungsgerichtsbarkeit |
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eine Unterscheidung zwischen Justiz-(Rechts-) und Verwaltungssachen (s. d.), trat erst mit der Entwicklung des modernen Rechtsstaates (zuerst in Frankreich durch Gesetz vom 24. Aug. 1790) ein, und eine Verwaltungsrechtspflege (Administrativjustiz
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0237,
von Erbrezeßbis Erbschaftserwerb |
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wegen Unmündigkeit des angeblichen
Erben (s. lüai-donmunm eäicwni), und Sicherheit
nicht geleistet wird, und in ähnlichen Fällen. Für
diejenigen Rechte, welche einen Erbschaftserwerb
kraft des Gesetzes kennen, soll eine ruhende E.
nicht vorkommen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0472,
Hessen (Großherzogtum: Rechtspflege, Kirchenwesen, Finanzen) |
Öffnen |
, mit den Rechten einer Korporation. Dasselbe gilt von den Provinzen. Für jeden Kreis besteht ein Kreistag, dessen Mitglieder zu 1/3 von den Höchstbesteuerten, zu 2/3 von den Bevollmächtigten der Gemeindevorstände auf 6 Jahre gewählt werden. Nach 3 Jahren
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0231,
von Gesenkbis Gesetz |
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versteht unter G. im allgemeinen jede Rechtsquelle, welche für die staatliche Gemeinschaft Geltung beanspruchen kann. Im engern und eigentlichen Sinn aber bezeichnet man mit G. das geschriebene Recht im Gegensatz zum Gewohnheitsrecht (s. d.). Gesetze
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0940,
Flüsse |
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die schiffbaren), und
diese nur soweit, als sie schiffbar oder flößbar sind. Doch erklärt das bayr. Gesetz über die Benutzung des Wassers vom
28. Mai 1852 auch die Nebenarme öffentlicher F. für öffentliche Gewässer, soweit nicht entgegenstehende Rechte
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0791,
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) |
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Handelsgesetzbuch von 1861 eine Einheit des Rechts hergestellt wurde. Gleichwohl stellten sich diese beiden Gesetze für die Zeit des vormaligen Deutschen Bundes ebenso wie die Beschlüsse dieses Bundes selbst, welche das Rechtsgebiet berührten, lediglich
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0439,
von Normalbarometerbis Normalmaß |
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-
zeit bestimmen und nicht durch gesetzliche Schranken
an der Ausnutzung ihrer Arbeitskrast gehindert wer-
den sollten-, auch seien diese Arbeiter im stände,
durch Koalitionen ihre Wünsche eher durchzusetzen
als unerwachsene Arbeiter, über
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Wasserregalbis Wasserreiser |
Öffnen |
Befugnisse. In manchen Gesetzgebungen (preußisches Landrecht, französisches Recht, bayrisches Gesetz vom 28. Mai 1852) werden die öffentlichen Flüsse als Eigentum des Staats behandelt. Andre neuere Wassergesetze behandeln auch die nicht schiff
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0505,
Fabrikgesetzgebung |
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-
regierung hat noch kein einheitliches Gesetz gegeben,
wohl aber findet man in den Neuenglandstaaten
(Maine, New-Hampshire, Vermont, Massachusetts,
Rhode-Island, Connecticut) eine recht entwickelte
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0525,
Kartelle (Rechtsschutz in Österreich etc.; Schutz gegen Ausschreitungen) |
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511
Kartelle (Rechtsschutz in Österreich etc.; Schutz gegen Ausschreitungen)
kein Mitglied Verträge abschließen dürfe, verstoße an und für sich nicht gegen Gesetz und Ordnung. Vielmehr sei volkswirtschaftlich anerkannt, daß neben dem freien
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0307,
von Verwaltungsratbis Verwaltungszwang |
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einen Verwaltungsgerichtshof einzusetzen, der zu erkennen hat in allen Fällen, in denen jemand durch eine gesetzwidrige Entscheidung oder Verfügung einer Verwaltungsbehörde in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet. Über den wichtigsten Grundsatz in diesem Gesetze
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0469,
von Alter (physiologisch)bis Altersklasse |
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zurückgelegtem 20., Frauen nach zurückgelegtem 16. Lebensjahre (Ehemündigkeit, s. Ehe). Sehr verschiedene Altersstufen bestimmt das geltende Recht für die Befugnis, eine letztwillige Verfügung (s. d.) zu errichten oder einen Erbvertrag (s. d.) zu schließen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0069,
von Gemeindekrankenversicherungbis Gemeindewaldungen |
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der Gemeinden, über die Verwaltung des Gemeindevermögens, über die Erwerbung des Gemeinderechts, über Rechte und Pflichten der Gemeinden und ihrer Mitglieder, über die Stellung der Gemeinden zur Staatsgewalt etc. In der Regel enthalten schon die Grundgesetze
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Kollinbis Kollision |
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Eingehung der Ehe. Nach dem Rechte des Wohnortes des Erblassers muß Erbfähigkeit und Erbfolge beurteilt werden. Körperliche Sachen als solche stehen unter dem Rechte der belegenen Sache (statuta realia), d. h. unter dem Gesetz des Ortes, wo sie sich
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0330,
von Erwinbis Erworbene Rechte |
Öffnen |
liegt.
Erworbene Rechte (oder wohlerworbene Rechte, Jura quaesita, Jura singulorum), der Gegensatz einerseits zu den angeborenen Rechten (s. Angeboren), andererseits auch zu den gesetzlichen Rechten. Man versteht dann darunter diejenigen Rechte
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0994,
Unfallversicherung (deutsche Reichsgesetze von 1884 bis 1887) |
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-, Steinhauer- und Brunnenarbeiten ist, im Schornsteinfegergewerbe sowie in allen sonstigen Unternehmungen, in welchen Dampfkessel oder durch elementare Kraft bewegliche Triebwerke zur Verwendung kommen. Durch Gesetz vom 25. Mai 1885 wurde
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0787,
Bergwerkseigentum |
Öffnen |
in der Regel kein Finderrecht; letzteres steht vielmehr nur demjenigen Schürfer zu, welcher nach Maßgabe des Gesetzes die Schürfarbeiten unternommen hat. Ausnahmsweise stehen die Rechte des Finders auch dem zu, welcher auf eigenem Grund und Boden
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0750,
von Ehevertragbis Ehhafte Nöte |
Öffnen |
Bekanntmachung abhängig machen, vgl. z. B. Preuß. Allg. Landr. II, 1, §§. 412 fg., und Gesetz vom 30. März 1837; für das gemeine Recht verneint das Reichsgericht die Notwendigkeit einer solchen Bekanntmachung in den "Entscheidungen des Reichsgerichts", VI
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Geistlichebis Geistliche Bank |
Öffnen |
sich die Staatsgewalt in der Lage, gegen Übergriffe der Kirche auf das Gebiet der staatlichen Hoheitsrechte vorgehen zu müssen. Namentlich ist der Gesetze zu gedenken, durch welche der Staat sein Recht der Oberaufsicht und seine Autorität
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0508,
von Kontraktbruchbis Kontrollapparate |
Öffnen |
sein, daß die Vorschrift des Zivilrechts: »Der durch den Vertrag verpflichtete Teil darf nicht einseitig seine Pflicht lösen«, kein zwingendes Gesetz ist. Denn eine entgegenstehende Vereinbarung, wonach einem der Kontrahenten das Recht zum einseitigen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0046,
von Pfandbücherbis Pfandrecht |
Öffnen |
das Faustpfand (s. d.) oder ein demselben gleichgestelltes gesetzliches P., d. i. ein dem Gläubiger auf Grund des Gesetzes zustehendes, also ohne daß dasselbe durch Rechts- ^[folgende Seite]
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Ortslazarettbis Ortsstatuten |
Öffnen |
sie sich durch Ge-
schüftsfübrer oder Betriebsbeamte vertreten lasscu.
Von Beamten der Ortskrankenkasse erwähnt
das Gesetz nur den "Recbnungs- und Kassenführer"
(Rechner, Kassirer, Rendant); größere Kassen be-
sitzen jedoch oft zahlreiches Perfonal
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0228,
von Erbbestandbis Erbe |
Öffnen |
desselben gedeckt werden (f. Inventarrecht), und
daß, wenn mehrere E. vorhanden sind, die Anteile
der einzelnen E. nur Bruchteile sein können.
Wer die Person des E. sei, bestimmt im Gemeinen
Rechte entweder das Gesetz oder der Wille des Ver
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0585,
Gütergemeinschaft |
Öffnen |
teils so, daß
der Überlebende Alleinerbe ist, teils so, daß er die
eine Hälfte der Masse für sich nimmt und die andere
mit den gesetzlichen Erben des Verstorbenen teilt;
nach einigen Rechten behält er indessen auch an dem-
jenigen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0891,
von Knutzenbis Koalition |
Öffnen |
) zusammengesetztes Ministerium. Von besonderer Wichtigkeit ist das Koalitionsrecht, d. h. das Recht der freien Vereinigung der Lohnarbeiter zur Besserung ihrer Lage, also auch zur gemeinsamen Regelung der Bedingungen ihrer Arbeitsverträge. Die gesetzliche
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0286,
von Frelatierenbis Fremde |
Öffnen |
(namentlich Erb-
recht, Vaterschaftsklage, Grundeigentum und Hypo-
thek) für die F. besondere gesetzliche Bestimmungen.
Über das Nähere vgl. Huber, Schweizer Privatrecht,
Bd. 1 (Bas. 1886), S. 147 fg. Von andern europ.
Staaten hat Frankreich
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0691,
Krankenversicherungsgesetz |
Öffnen |
, betreffend die Unfall- und Krankenversicherung der Arbeiter (Wien 1888 fg.); Menzel, Die Arbeiterversicherung nach österr. Recht (Lpz. 1893).
Krankenversicherungsgesetz, jedes die Krankenversicherung (s. d.) regelnde Gesetz, also beispielsweise
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0932,
Römisches Recht (Aufnahme und Bearbeitung in Deutschland etc.) |
Öffnen |
, und wie man die römische und griechische Kunst und Litteratur als mustergültig, "klassisch", ansah, so erschien das römische Recht als das schlechthin vernünftige Recht, als "geschriebene Vernunft" (raison écrite) und erlangte deshalb wenn nicht gesetzliche
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0040,
von Geistliche Exerzitienbis Geistliche Gerichtsbarkeit |
Öffnen |
, den Vollzug des Konkordats betreffend, vom 8. April 1852; in Württemberg bestand bis zum Gesetz vom 30. Jan. 1862 der Rekurs gegen Mißbrauch, das erwähnte Gesetz aber bestimmt, daß Disziplinarstrafen gegen katholische Kirchendiener nur auf Grund
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Rechtswissenschaftbis Recipient |
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678
Rechtswissenschaft - Recipient
Rechtswissenschaft oder Rechtsgelehrsamkeit (lat. jurisprudentia), die aus ihren letzten Gründen entwickelte Kenntnis des Rechts, und zwar nicht bloß nach den positiven Gesetzen eines Staates, sondern an
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0157,
von Ausmachenbis Ausnahmegesetze |
Öffnen |
verbundenen Gefahren für Recht und Sicherheit der Unterthanen verkündeten eine Anzahl deutscher Landesverfassungen den Satz: «Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden», die Frankfurter Grundrechte mit dein Zusatz: «A. sollen nie
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0559,
von Familienherdbis Familienorden |
Öffnen |
. übereinstimmende
Willenserklärung sämtlicher berechtigten Anwärter,
aufgehoben werden tann, ist für das Gemeine
'Recht streitig. Die neuern Rechte gehen auseinan-
der. Für das Preuß. Allg. Landrecht hat das
Gesetz vom 15. Febr. 1840 in Verbindung
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0325,
von Erwerbenbis Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
Öffnen |
einer Stadt nähern sich den bis dahin rein landwirtschaftlichen Grundstücken, welche nun dauernd und sicher Baustellenwert erlangen.
Der Erwerb von Rechten, welche die Aktiven eines Vermögens bilden, vollzieht sich hauptsächlich durch Rechtsgeschäfte
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0856,
von Hypostasebis Hypothek |
Öffnen |
. Dergleichen "gesetzliche, stillschweigende Hypotheken" können entweder an allen Gütern des Schuldners (gesetzliche Generalhypotheken) bestehen, wie z. B. ein solches Recht der Fiskus wegen aller Forderungen, die bevormundeten Personen an den Gütern
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0149,
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) |
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äußert sich, wie jede Staatsgewalt, formell in doppelter Beziehung, nämlich teils als gesetzgebende, teils als vollziehende Gewalt; ihrem Gegenstande nach aber beziehen sich die materiellen Rechte der Reichsgewalt teils auf die innern Verhältnisse des
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0760,
von Bürger (Hugo)bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich |
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wie Fremde nebeneinander, sie schließen ihre Verträge, sie leben und beerben sich, sie verfolgen ihre Rechte vor Gericht nach zum Teil sehr voneinander abweichenden Gesetzen. Diese Rechtsverschiedenheit kann durch Rechtsübung, Rechtswissenschaft
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0346,
Civiletat |
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344
Civiletat
dem die Gesetzgebung solchen Personen, welche aus irgend einem Grunde die kirchliche Eheschließung nicht erlangen konnten, die Eingehung der Ehe vor einem bürgerlichen Beamten ermöglichte (in Preußen Gesetz vom 30. März 1847
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0668,
Czechisches Recht |
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eines Gesetzbuchs, die sog. Majestas Carolina, 1355 zurückgezogen wurde), an Stelle schwankender Rechtsgewohnheiten ein festes Gesetz zu stellen.
Im 13. und 14. Jahrh. begann die Städtegründung und damit die Einführung des deutschen Rechts
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0768,
Kirchenpolitik (der "Kulturkampf" in Deutschland) |
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, berufsmäßige Kreisschulinspektoren an die Stelle von geistlichen Aufsichtsbeamten zu setzen. Sodann wurden 1873 die preußischen Maigesetze erlassen, welche recht eigentlich als Kampfgesetze anzusehen sind. Namentlich gilt dies von dem Gesetz vom 11
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0296,
Aktie und Aktiengesellschaft |
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294 Aktie und Aktiengesellschaft
durch Gesetz gedacht wurde. Gleiche Erscheinungen wiederholten sich 1845/46 und 1854/55. Das unter dem zweiten
Kaiserreich 1852 konzessionierte Institut des
Crédit mobilier (s. d
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0227,
von Erbanwartschaftbis Erbbescheiniguug |
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, weil diesem die
Verhältnisse bekannt sind oder doch deren Aufklä-
rung leichter fällt, und weil ein Erblasser Grund-
stücke und diugliche Rechte, Hypotheken u. s. w. im
Gebiete zahlreicher Gerichte hinterlassen haben kann.
Dem Zuge
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0802,
Seerecht |
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1614 seerechtliche Gesetze vorhanden sind,
erscheinen aus der seerechtlichen Gesetzgebung er-
wähnenswert: das Revidierte Lübische Recht von
1586, Buch VI, das Hamburgische ^tadtrecht von
1603, Buch II, Tit. 13-19, die Hamburgische Asse-
kuranz
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0668,
von Recht auf Arbeitbis Rechtfertigung |
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666
Recht auf Arbeit - Rechtfertigung
Vorurteile für jedes Land abweichende Gestaltungen derselben rechtlichen Einrichtungen hervorrufen. Im Interesse von Handel und Gewerbe liegt es, daß das Handels- und Wechselrecht, die Gesetze über geistiges
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0658,
Annahme an Zahlungsstatt |
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. 343, das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 180, doch lassen sie meist Dispensation von diesem Erfordernisse zu.
In den Einzelheiten weist das geltende Recht zahlreiche Verschiedenheiten auf. - Die neuern Gesetze lassen auch die Aufhebung durch Vertrag zu
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0410,
Handels- u. Gewerbekammern (Organisation, rechtliche Stellung etc.) |
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, Schweiz, Serbien, Siam, Spanien, Südafrikanische Republik, Türkei und Sansibar.
II. Staaten ohne Vertragstarife, in welchen Deutschland ein Recht auf Meistbegünstigung hat, sind: Argentinische Republik, Chile, Costarica, Dänemark, Dominikanische Republik
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0614,
Anfechtung |
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ist, im Falle späterer Geburt oder späterer Entstehung seines Rechts Anspruch auf den gesetzlichen Erbteil. - Das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §§. 776 fg. nimmt eine besondere Stellung ein. Das Preuß. Allg. Landrecht legt Gewicht darauf, ob der Erblasser
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Aufgebotsverfahrenbis Aufgesang |
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(s. d.) geregelt (§§. 823-836). Zuständig dafür sind die Amtsgerichte; die örtliche Kompetenz bestimmt sich nach den bestehenden Gesetzen. Das Aufgebot, welches auf schriftlich oder zum Protokoll des Gerichtsschreibers gestellten Antrag erfolgt
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0975,
von Heimführung der Brautbis Heimstättengesetze |
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der Heimstätte und Eintrag des Rechts der Ehefrau vorgesehen. Das Maximalmaß des Grundbesitzes und des Werts der Heimstätte samt Mobiliar ist in den verschiedenen Gesetzen verschieden bestimmt; Wert von 500 bis 5000 Doll.; Maß von ¼ bis 1 Acre in der Stadt
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Wohnungsgeldzuschußbis Wohnungsrecht |
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, 1885, und die Cross Act von 1875, 1879, 1885. Die Erfolge beider waren nur gering. - In Frankreich giebt das Gesetz vom 13. April 1850 über die "logements insalubres" der Gemeindeverwaltung das Recht, die Vermietung ungesunder Wohnungen zu untersagen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0573,
von Analogiebildungbis Analphabeten |
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, für das materielle Recht wie für die das Verfahren betreffenden Rechtsgebiete. Sie ist auch grundsätzlich nicht ausgeschlossen bei Gesetzen, welche die Natur von Ausnahmebestimmungen haben. Nur darf die Anwendung nicht über den Grund der Ausnahmebestimmungen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Pensionärbis Pensionsanstalt deutscher Journalisten und Schriftsteller |
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, in gewissen Fällen
aber auch bei Anstellnng auf gewisse Jahre zuge-
sichert. Die meisten Staaten Europas gewähren auf
Grund von Gesetzen und Pensionsreglements ihren
Beamten und Militärs und deren Witwen P.; eine
Ausnahme davon macht die Schweiz
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0320,
von Endelichbis Engel |
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, 31. wir richten das Gesetz auf (s. Gesetz §. 5.); und so macht Christus, indem er uns Kraft und Trieb giebt, erst die rechte Erfüllung des Gesetzes möglich.
Endelich
Hurtig, fleißig, unermüdet, Sprw. 22, 29. emsig,
d. i. eilend, Luc. 1, 39
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0139,
von Lewishambis Lex Papia Poppaea |
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, weil er die Vertragschließenden wie ein Gesetz bindet, z. B. L. commissoria (s. Commissoria lex). Im kanonischen Recht wird das Alte Testament als L. bezeichnet. Über die L. im Mittelalter s. Germanische Volksrechte.
Lex, phöniz. Kolonie, s. Arisch
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0760,
Schwurgericht |
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Verbrechens, z. B. einer Fälschung, be-
gründet sei, dem Gerichtshof überweist. Obschon
dem Vorsitzenden Richter das Recht zusteht, die Pro-
tokollicrung des erteilten Wahrspruchs zu bean-
standen und wegen Irrtümer oder vorgefallener Un
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0457,
von Koagulumbis Koalitionsrecht |
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, oder der Arbeiter oder Arbeitgeber (s. Koalitionsrecht).
Koalitionsrecht, Koalitionsfreiheit, das Recht der Verbindung von Arbeitgebern sowie das Recht der Arbeiter auf Vereinigung (Koalition) zum Zweck einer Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0315,
von Errungene Güterbis Ersatzbehörden |
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-
terstand, in welchem die Errungenschaft (s. d.) ge-
meinschaftliches Eigentum der Ehegatten wird (sog.
Gesamt gut oder, wie die meisten es nennen,
Samtg u t). Dieser E. nahe steht der gesetzliche Güter-
stand des (^oäo civil, nach welchem außer
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1014,
von Juristische Arithmetikbis Jurjew |
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Rechtsbildungen,
nämlich für diejenigen Personengesamtheiten (lat.
nuiv6r8itHt,68p6r80ng.ruiu), welche als Gesamtheiten
rechtsfähig sind, sei es nach bestehender Rechts-
ordnung, einem allgemeinen Gesetz oder insolge
besonderer Verleihung
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Arbeitsbuchbis Arbeitsordnung |
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Ratgeber über das Reichsgesetz vom 1. Juni 1891 von Hitze (»Normalarbeitsordnung, sowie Normalstatut eines Arbeiterausschusses etc.«, Köln 1892), Menzen (Berl. 1892), v. Rüdiger (3. Aufl., das. 1892) u. a.
Arbeitsbuch. Durch das Gesetz vom 16. Juni 1890
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0944,
von Gesindekrankenkassenbis Gesindeordnungen |
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.
Gefindekrankenkassen, Gesindemskler, s.
Gesindeordnuttgell, gesetzliche Verordnungen,
die das Verhältnis zwischen Herrschaft und Ge-
sinde (s. d.) in Bezug auf die gegenseitigen Ver-
pflichtungen und Rechte bestimmen. Für die preuß.
Provinzen, in denen
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0341,
Brasilien (Staatsverfassung und Verwaltung, Gerichtswesen) |
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ohne Zensur mitteilen und ist nur für solchen Mißbrauch dieses Rechts verantwortlich, den das Gesetz bestimmt. Niemand kann aus Rücksichten der Religion verfolgt werden, wenn er die Staatsreligion respektiert und der öffentlichen Sittlichkeit keinen Anstoß
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0545,
Amortisationsconto |
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das Erworbene dem Himmel zugewendet wird und der Welt abstirbt. An diese Bedeutung knüpft die Rechtssprache an, wenn die zur Beschränkung eines solchen Erwerbes erlassenen Gesetze "Amortisationsgesetze" genannt werden. Alle hierüber in Deutschland ergangenen
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0035,
Wie Ulm dem Kloster Reichenau gegeben worden ist |
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war, sie selbst einen wählten und zu seiner Bestätigung und Einsetzung an den apostolischen Sitz schickten, und nicht an den Abt, den es von Rechts wegen anging. Denn bei diesem allem taten die Ulmer faktisch vieles, was den heiligen Regeln und Gesetzen entgegen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0969,
Forderungsrecht |
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.) gestellt.
Die Rechtslehre und die Gesetze, welche das ge-
samte bürgerliche Recht umfassen, wie das Preuß.
Allg. Landrecht, das Bürgerliche Gesetzbuch für Sach-
sen, das Osterr. Allg. Bürgerl. Gesetzbuch, der (^oäe
civil, das Bayrische
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0613,
Anfechtung |
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wegen Entfernung oder irgend eines Zufalles unmöglich war, der Frau beizuwohnen. - Eine Mehrzahl der Gesetze erklärt das Zeugnis der Mutter für unerheblich und auch den bewiesenen Ehebruch für nicht beachtlich. - Verschieden bestimmen die geltenden Rechte
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Erbunwürdigkeitbis Erbverzicht |
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Erbunwürdigkeit - Erbverzicht
Grbunwürdigkeit oder Indignität. Im röm.
Rechte wurde in gewissen von dem Gesetze bestimmten
Fällen eine testamentarische oder gesetzliche Erbscbaft
und selbst ein Vermächtnis dem Berufenen oder Be
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0999,
Fabrikgesetzgebung (England) |
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vorgebrachten Klage von dieser gestattet sei. Den Fabrikinspektoren wurde nur nebenbei der Besuch der Werkstätten zur Arbeitszeit gestattet, jedoch ohne die ausgedehnte Gewalt, die ihnen über Fabriken zustand. Während aber das Gesetz über
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1003,
Fabrikgesetzgebung (Frankreich etc.) |
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Beschäftigungen dürfen Kinder unter 12 Jahren gar nicht, zwischen 12 und 14 nur verwendet werden, sofern ihre Arbeit der Gesundheit nicht nachteilig ist und die körperliche Entwickelung nicht hindert, auch der Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht
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