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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Rechtskonsulentbis Rechtssache |
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630
Rechtskonsulent - Rechtssache.
oder der Zusicherung gleicher R. seitens des requirierenden Gerichts der Fall. Für das Deutsche Reich gilt nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (§ 157 ff.) der Grundsatz, daß das gesamte Reichsgebiet, was die R
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0164,
Gericht (Gerichtsbarkeit) |
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in einzelne Rechtssachen, waren unbeschadet des landesherrlichen Oberaufsichtsrechts und des Begnadigungsrechts in Strafsachen schon zuvor in den einzelnen deutschen Staaten nach und nach zu allgemeiner Anerkennung gelangt. Das deutsche
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Kollegiantenbis Kollektivum |
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938
Kollegianten - Kollektivum.
nisation der Gerichtsbehörden, daher denn auch für die wichtigern Sachen und namentlich für die Entscheidung von Rechtssachen in höherer Instanz Kollegialgerichte (Landgerichte, Oberlandesgerichte
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0871,
von Caulisbis Causa |
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ferner s. v. w. Prozeßsache, Rechtssache, daher c. appellabilis, eine Rechtssache, in der man an ein höheres Gericht Berufung einlegen kann; c. civilis, bürgerliche Rechtssache im Gegensatz zu c. criminalis,
^[Artikel, die unter C vermißt werden, sind
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0191,
Rechtswissenschaft: Allgemeines. Privatrecht (Familienrecht) |
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Onera
Originär
Person
Quasi
Quisquis praesumitur bonus, donec probetur contrarium
Rechtlosigkeit
Rechtsfall
Rechtsgeschäft
Rechtssache
Rechtssprichwort
Rechtswohlthat
Res
Retrotraktion
Stricto jure
Summum jus summa injuria
Tres
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0082,
Vetter |
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und vielerfahrene Männer. Von diesen Brüdern waren zwei auf dem Konzil zu Basel zu Richtern des päpstlichen Gerichtshofs gewählt worden, von deren Entscheidung die Rechtssachen der ganzen Kirche abhingen. Überdies hat Ulm in dieser unserer Zeit aus dieser
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0105,
Von der Verfassung und Regierung der Stadt Ulm und der guten Ordnung in derselben |
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aus den Ratsherren sind ferner die Einunger, vor welche zweifelhafte und strittige Rechtssachen gebracht werden, und wenn sie solche austragen und die Streitigen einigen können, tun sie es, wo nicht, so bringen sie die Sach vor den Rat.
Obgleich nun
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0251,
von Baezabis Bagatellsachen |
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, Tand; auch eine geringfügige Rechtssache (s. Bagatellsachen).
Bagatellsachen (Causae minutae), solche Zivilrechtsstreitigkeiten, bei welchen die Geringfügigkeit des Streitgegenstandes mit der für den gewöhnlichen, ordentlichen Prozeß
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0799,
von Berufenbis Berufung |
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- und Überordnung stehen, werden Instanzen genannt, und man spricht vom Instanzenzug als von der Reihenfolge, in welcher die gerichtlichen Entscheidungen in ebenderselben Rechtssache herbeigeführt werden können. Die B. muß binnen einer gesetzlich bestimmten
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0843,
von Beugung des Rechts aus Parteilichkeitbis Beulé |
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das Syndikatsverbrechen nicht bloß auf streitige Rechtssachen. Jenes insbesondere bestraft den Beamten oder Schiedsrichter, welcher sich bei Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache vorsätzlich zu gunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0397,
von Einzelrichterbis Eis |
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397
Einzelrichter - Eis.
Einzelrichter (Einzelgericht), im Gegensatz zu dem Kollegialgericht ein nur mit Einem Richter besetztes Gericht, von dem gewisse Rechtssachen abzuurteilen sind. Nach gemeinem deutschen Prozeßrecht war sowohl für den
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0951,
von Eversbergbis Evolena |
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. die Citation eines Beklagten vor ein auswärtiges Gericht und besonders die Abberufung einer bei einem Landesgericht anhängigen Rechtssache von diesem letztern und die Überweisung derselben an ein kaiserliches Gericht. Mittelbare Reichsunterthanen (landsässige
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Konnexbis Konoid |
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), das zwischen mehreren Angelegenheiten bestehende Verhältnis des Zusammenhanges, insbesondere des zwischen mehreren Rechtssachen vorhandenen innern (materielle K.) oder äußern Zusammenhanges (formelle K.). Die formelle K. besteht darin, daß verschiedene
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0320,
von Prats de Mollobis Praya |
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eines Anwalts, welcher in ebenderselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird als P. bezeichnet und nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 356) mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft. Handelte der Anwalt
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0887,
Zeuge |
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(Testis), eine bei einer Rechtssache unbeteiligte Person, welche über Wahrnehmungen, die sie gemacht, aussagen (deponieren) soll. Erfolgt die Zuziehung von Zeugen zum Zweck der Beurkundung eines Rechtsaktes, z. B. bei einer Testamentserrichtung, so
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0320,
von Erstickungbis Ertgau |
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Psingstweizenbroten. (S. auch Erstgeburt.)
Erstmilch, f. Colostrum.
Ersuchen um Rechtshilfe, Requisition,
dasjenige E., welches die mit einer Rechtssache be-
schäftigte Gerichts- oder Verwaltungsbehörde an
eine andere Amtsstelle, sei
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0854,
Gerichtskosten |
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852
Gerichtskosten
ordentlichen Gerichte gehörigen Rechtssachen, auf
welche die Civilprozcßordnung vom 30. Jan. 1877,
die Strafprozeßordnung vom 1. Febr. 1877 und die
Konkursordnung vom 10. Febr. 1877 Anwendung
finden. Das bezügliche
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0214,
Ägypten (Staatsverwaltung) |
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die Ortsvorsteher oder Dorfschulzen (Schêch) ressortieren. Der Mudir verwaltet die Provinz in administrativer, finanzieller und politischer Beziehung und entscheidet auch in allen Rechtssachen, welche nicht in die Kompetenz des religiösen Gerichts, dem ein Kadi
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Amtseidbis Amtsgerichte |
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wichtigen vermögensrechtlichen Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von 300 Mk. nicht übersteigt, sowie ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes gewisse andre Rechtssachen, deren Wesen ein besonders schleuniges
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0839,
Deutschland (Reichsbürgerrecht; Rechtspflege) |
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(Einzelrichter) in minder wichtigen Rechtssachen, namentlich in allen vermögensrechtlichen Streitigkeiten, deren Gegenstand den Wert von 300 Mk. nicht übersteigt. Für alle andern Rechtsstreitigkeiten sind die kollegialischen Landgerichte zuständig, welche
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0352,
von Helgolandbis Heliäa |
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der einzelnen Rechtssachen ab, ob die ganzen Abteilungen saßen oder nur Teile derselben oder auch mehrere Abteilungen vereinigt wurden. Das Verfahren war öffentlich. Die Richter verpflichteten sich durch einen besondern Eid, unparteiische
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0959,
von Inkermanbis Inkrustation |
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.), unverträglich, unvereinbar.
Inkompeténz (neulat.), Unzuständigkeit einer Behörde. Insbesondere ist die Gerichtsbarkeit auf einen bestimmten Bezirk (Gerichtssprengel) und auf bestimmte Rechtssachen beschränkt. Die hierdurch sich ergebenden Grenzen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Justizmordbis Jute |
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, vor welcher die Mitglieder des königlichen Hauses und der hohenzollerischen Familie ihren persönlichen Gerichtsstand haben.
Justizsache, s. v. w. Rechtssache.
Justizverfassung, die äußere Einrichtung der Rechtspflege und ihrer Organe
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0683,
von Reichsindigenatbis Reichskanzler |
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alle Rechtssachen der Reichsunmittelbaren, war zugleich höchste Instanz in Zivilsachen für die Reichsmittelbaren, sofern es nicht durch die Privilegien de non appellando verschiedener Reichsstände, namentlich der Kurfürsten, beschränkt war, und nahm
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0166,
Verwaltung (Verwaltungsgerichtsbarkeit) |
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(s. Zuständigkeit). Zu beachten ist aber, daß der Begriff der Justizsache sich mit demjenigen der Rechtssache nicht deckt; denn Rechtsangelegenheiten werden auch von den Verwaltungsbehörden erledigt. Allerdings handelt es sich für diese nicht um
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0918,
von Beugung (des Rechts)bis Beulé |
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.]
Beugung des Rechts. Ein Beamter, der sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache vorsätzlich zu Gunsten oder zum Nachteil einer Partei einer B. des Rechts schuldig macht, wird nach §. 336 des Deutschen Strafgesetzbuches und nach dem Österr
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0202,
China (Justizwesen. Kulturzustand) |
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Rechtssachen ist die Berufung auf höhere Instanzen
zulässig, wer aber nur aus Prozeßsucht diesen Weg mit ungerechten, augenscheinlich nicht zu gewinnenden Sachen verfolgt, wird bestraft. Mit Bezug
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0307,
von Verwaltungsratbis Verwaltungszwang |
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305
Verwaltungsrat - Verwaltungszwang
meinen nichts geändert, denn dasselbe überläßt (§. 13) die Abgrenzung der Rechtssachen von der V. der Gesetzgebung der Einzelstaaten, soweit nicht durch Reichsgesetze gemeinschaftliche Anordnungen getroffen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0546,
von Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflegebis Offertorium |
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; das Civilprozeßrecht die über die Organisation, die Instanzen und Zuständigkeit der Civilgerichte und das für die Verhandlung und Entscheidung streitiger bürgerlicher Rechtssachen maßgebende Verfahren. Die besondern Rechtsverhältnisse der polit. Gemeinden werden
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0515,
von Amtsverschwiegenheitbis Amtsvorsteher |
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einer Rechtssache und vorsätzliche Verhängung einer Untersuchung über Unschuldige. Ebenso wird der Beamte bestraft, welcher vorsätzlich eine ungerechte Strafe vollstrecken läßt (Zuchthaus bis zu fünf Jahren), während eine fahrlässige Handlungsweise
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Angelicobis Angelsachsen |
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sowie in Rechtssachen der Großen. Das Land zerfiel in Gaue (shires, sciras) oder Grafschaften, Hundreds oder Cents und in Tithings oder Zehntschaften. Auch Stadtbezirke (townships) und befestigte Stadtbezirke (Burgen, burhs) wurden unterschieden
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0664,
von Anvillebis Anweisung |
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, in welchen die Parteien notwendigerweise durch einen Rechtsanwalt vertreten sein müssen. Während nach der deutschen Zivilprozeßordnung für die bei den Amtsgerichten anhängigen Rechtssachen kein Anwaltszwang besteht, müssen sich die Parteien vor den
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0695,
von Apothemabis Appenzell |
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.
Appellation (lat.), Berufung, Rechtsmittel, durch welches die nochmalige Prüfung und Entscheidung einer Rechtssache herbeigeführt werden soll (s. Berufung); daher Appellationsrichter, der Oberrichter, welcher in zweiter Instanz (in appellatorio) zu
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0861,
von Arnolfo di Cambiobis Arnsberg |
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der Beschleunigung der neuen Prozeßordnung, die 1781 erschien, und der Vollendung des Landrechts. Vgl. Sengebusch, Historisch-rechtliche Würdigung der Einmischung Friedrichs d. Gr. in die Rechtssache des Müllers Arnold (Altona 1829); die Urkunden bei
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0033,
von Attische Philosophiebis Attorney |
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nördlich von der Stadt den Fluß überschritt (326 v. Chr.), alle Kriegszüge gegen Indien, so die des Timur 1397, des Schah Nadir 1738 u. a.
Attorney (spr. âttörni), in England der Stellvertreter einer Partei in Rechtssachen. Seit Jahrhunderten
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0554,
Bayern (Geschichte: 1815-1837) |
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von 1827 bis 1828, der erste unter der Regierung Ludwigs, schaffte die Militärgerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtssachen ab und vollendete die Organisation der Landräte.
Der Landtag von 1831 (1. März) brachte zuerst bedeutendere Mißhelligkeiten
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0652,
Belgien (Verwaltung, Wohlthätigkeitsanstalten, Rechtspflege) |
Öffnen |
. Für ganz B. besteht ein Kassationshof zu Brüssel, welcher, mit Ausnahme der Ministerprozesse, nicht über die Materie der Rechtssachen erkennt. Die Räte der Appellhöfe, die Präsidenten der ihnen untergeordneten Tribunale werden vom König nach
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0800,
Berufung (in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) |
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) war in bürgerlichen Rechtssachen jedoch nur bei einem bestimmten höhern Wertbetrag des Streitgegenstandes zulässig (Appellationssumme, summa appellabilis). Je mehr sich jedoch in dem modernen Prozeß der Grundsatz der Mündlichkeit des Verfahrens Bahn brach, desto
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0806,
von Bescharinbis Beschlag |
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(Decīsum), die früher allgemein übliche Bezeichnung für die gerichtliche Entscheidung, namentlich für das Enderkenntnis in streitigen Rechtssachen.
Bescheidenheit (von: sich bescheiden), im allgemeinen die freiwillige teilweise oder gänzliche
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0809,
von Beschreibungbis Beschwerde |
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pflegt. Im engern und eigentlichen Sinn aber ist die B. ein bestimmtes Rechtsmittel, welches sowohl in Strafsachen als in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gegeben ist unbeschadet der Befugnis eines Interessenten, auch in andern Rechtssachen, welche
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Bestätigenbis Besteck |
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die Strafkammern der Landgerichte. 2) Als Straferhöhungsgrund erscheint es (§ 334), wenn ein Richter, Schiedsrichter, Geschworner oder Schöffe Geschenke oder andre Vorteile fordert, annimmt oder sich versprechen läßt, um eine Rechtssache, deren
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Centaureabis Centime |
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für die Rechtssachen im Gau. Jede C. hatte einen Centgrafen (centenarius, in Sachsen advocatus [Vogt], auch vicarius genannt). Diese aus der Gaueinteilung hervorgegangene Gerichtsverfassung erhielt sich, wie die Gauverfassung selbst, während der ganzen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0915,
von Deviierenbis Devolution |
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, wenn durch dessen Einwendung die Rechtssache an einen höhern Richter (vom judex a quo an den judex ad quem) gebracht (devolviert) wird, wie namentlich die Berufung, die Beschwerde und Revision. Devolutionsrecht ist das in der hierarchischen Ordnung
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0916,
von Devolutionskriegbis Devonische Formation |
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eine Rechtssache vor ein höheres Forum bringen, s. Devolution.
Devomieren (lat.), wegspeien, wieder ausbrechen.
Devon, Graf von, s. Devonshire.
Devonische Formation (nach der engl. Grafschaft Devonshire genannt, auch rheinische Formation, jüngeres
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0036,
von Dolmanbis Dolomieu |
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im Gerichtswesen müssen öfters Dolmetschen zugezogen werden, sei es, daß in Zivilprozessen eine Partei, in Strafsachen der Angeschuldigte oder in beiderlei Rechtssachen ein Zeuge oder Sachverständiger der Gerichtssprache nicht kundig ist. Nach dem deutschen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0678,
von Entropiumbis Entscheidung |
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.
Entschälen, s. Seide.
Entscheidung, Verfügung einer Behörde in einer Angelegenheit, welche bei derselben anhängig ist, insbesondere der richterliche Beschluß in einer Rechtssache. In dieser allgemeinen Bedeutung entspricht der Ausdruck E. dem lateinischen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0772,
von Erekbis Erfahrung |
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.
Eremodicium (griech.), Versäumnis eines gerichtlichen Termins, das Versitzen einer Rechtssache von seiten des Klägers.
Erepticia bona (Ereptoria bona, lat.), Güter, welche erblos sind, weil der Erbe aus gesetzlichen Gründen, besonders
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0311,
von Fischereigerechtigkeitbis Fischersandwurm |
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.
Fischerring (Annulus piscatorius oder piscatoris), das Siegel des Papstes, welches seit dem 13. Jahrh. den Breven in rotem Wachs, den Bullen in Blei angehängt wird, und zwar den letztern in Ehe- und Rechtssachen an einem hänfenen, in Gnadensachen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Freiwillige Anlehenbis Freiwillige Gerichtsbarkeit |
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Rechtspflege (Jurisdictio contentiosa), der prozessualischen Thätigkeit der Gerichte. Übrigens bezeichnet man mit dem Ausdruck f. G. auch den Inbegriff der Rechtsnormen über das Verfahren in nichtstreitigen Rechtssachen und auch wohl
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0171,
Gerichtsstand |
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. h. das Recht und die Pflicht des Gerichts, eine Rechtssache zu verhandeln und zu entscheiden, entspricht dem Recht und der Pflicht der beteiligten Personen, vor ebendiesem G. Recht zu nehmen. Dabei ist aber zwischen bürgerlichen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0305,
von Gewissensehebis Gewitter |
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conscientiae), im frühern Prozeßrecht Rechtsinstitut, dem zufolge derjenige, welchem in einer bürgerlichen Rechtssache von dem Gegner der Eid zugeschoben ward, versuchen durfte, ob er das Gegenteil der Behauptung des Gegners mittels andrer Beweise
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Gonnosbis Gonzaga |
Öffnen |
Schule. Von seinen gesetzgeberischen Arbeiten nennen wir den "Entwurf eines Gesetzbuchs über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen" (Erlang. 1815-17, 3 Bde.), das Hypothekengesetz mit "Kommentar" (Münch. 1823-1824, 2 Bde.) und den
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Haftarabis Haftpflicht |
Öffnen |
von Wechselschulden. Ebendasselbe ist für Österreich durch Gesetz vom 4. Mai 1868 und für Italien durch Gesetz vom 6. Dez. 1877 verfügt worden. Gleichwohl kommt die H. auch jetzt noch in bürgerlichen Rechtssachen sowohl als Sicherungsmittel (Sicherheitsarrest
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0133,
Hannover (Geschichte: bis Ende des 17. Jahrhunderts) |
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Behörde stand dem Fürsten der jetzt wieder zu Ansehen gelangende Geheime Rat zur Seite und unter diesem die verschiedenen Verwaltungskollegien, die Kanzlei, hauptsächlich für Rechtssachen, die Kammer für das Finanzwesen, das Konsistorium
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0942,
von Infandum, regina, jubes etc.bis Infanterie |
Öffnen |
Königin, zu erneuern".
Infans (lat.), Kind, welches noch nicht sprechen kann; in Rechtssachen Kind unter sieben Jahren (s. Alter, S. 419 f.).
Infant (span. Infante; v. lat. infans, "Kind"), in Spanien und Portugal Titel der Prinzen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0037,
von Konstatierenbis Konstitution |
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), oder Urteile (decreta) in Rechtssachen, oder endlich Antworten (rescripta) auf Anfragen von Beamten oder auf Bittgesuche von Privaten. Sammlungen kaiserlicher Konstitutionen wurden wiederholt veranstaltet von Papirius Justus, Julius Paulus, im "Gregorianus
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Konsulargerichtsbarkeitbis Konsulieren |
Öffnen |
Konsulate" erscheint alljährlich in Berlin.
Konsulargerichtsbarkeit (Konsularjurisdiktion), die in manchen Ländern den Konsuln eingeräumte Befugnis, in Rechtssachen von Angehörigen des von ihnen vertretenen Staats Entscheidungen zu erteilen. Das zu diesem
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0101,
von Korpsgeistbis Korrelation |
Öffnen |
, welcher etc., die Partikeln: wo? dort, nirgends etc., die Zahlwörter: wie viel? so viel etc. Korrelative Sätze sind koordinierte Sätze, welche dergleichen Verhältnisse ausdrücken, was durch solche Korrelativwörter angedeutet ist. In der Rechtssache
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Landesausschußbis Landesgericht |
Öffnen |
vormaligen Reichsoberhandelsgerichts gehörten, und in denjenigen Rechtssachen, welche durch besondere Gesetzesvorschrift dem Reichsgericht zur Entscheidung überwiesen sind, also in Sachen des Reichsrechts, unter allen Umständen das Reichsgericht
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0454,
von Landgrafbis Landgut |
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Handelsstandes ehrenamtlich auf drei Jahre ernannt. Die Zivilkammern sind ferner die Berufungs- und Beschwerdeinstanz in den vor die Amtsgerichte in erster Instanz gehörigen Rechtssachen. Sie entscheiden in der Besetzung von drei Mitgliedern mit Einschluß des
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0782,
von Liegnitzbis Lier |
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Partei mit den Slawen und trat wiederholt für das Deutschtum ein. Er arbeitete als Gesetzgebungsreferent mehrere wichtige Gesetze aus, wie das Preßgesetz von 1862, das Gesetz zur Regelung des Strafverfahrens in Rechtssachen, die Strafgesetznovelle
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0296,
Martin |
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über Rechtssachen" (Götting. 1809, 3. Aufl. 1829); "Lehrbuch des deutschen gemeinen Kriminalprozesses" (5. Aufl. von Temme, Leipz. 1857); "Lehrbuch des deutschen gemeinen Kriminalrechts" (2. Aufl., Heidelb. 1829). Unter Mitwirkung seines Sohns
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0595,
von Mietebis Mignard |
Öffnen |
eingebrachten Sachen zu den eiligen Rechtssachen. Das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz (§ 23, Ziff. 2) weist sie ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes der einzelrichterlichen Kompetenz der Amtsgerichte zu und behandelt solche Mietsachen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0825,
von Moserbis Möser |
Öffnen |
- und Völkerrechts" (Frankf. 1751-65, 12 Bde.); "Sammlung von Reichshofratsgutachten" (das. 1752-69, 6 Bde.); "Sammlung der neuesten und wichtigsten Deduktionen in deutschen Staats- und Rechtssachen" (Ebersd. 1752-64, 9 Bde.); "Patriotisches Archiv" (Frankf. u
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0302,
von Oberriexingenbis Obertribunal |
Öffnen |
Bezeichnung des obersten Gerichtshofs, namentlich des Gerichts dritter Instanz für die preußische Monarchie in Berlin. Heutzutage wird in juristischen Kreisen das Kammergericht (s. d.) in Berlin, insofern es in manchen Rechtssachen als oberstes
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0935,
von Pfälzer Weinebis Pfand |
Öffnen |
die Rechte des kaiserlichen Fiskus wahrzunehmen, die Regalien zu verwalten hatten und die beständigen Ratgeber der Herzöge, Land- oder Markgrafen in allen wichtigen Rechtssachen waren. Da es nun zweierlei Recht in Deutschland gab, das fränkische
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0430,
von Provisionsreisenderbis Prozeßfähigkeit |
Öffnen |
.), in der Rechtswissenschaft das Verfahren vor Gericht, wodurch eine Rechtssache zur endgültigen Entscheidung gebracht wird; dann der Inbegriff der gesetzlichen Regeln, nach welchen dieses Verfahren eingerichtet werden muß, und die wissenschaftliche
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0450,
von Pubesbis Puchta |
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. Von seinen Schriften sind hervorzuheben: "Über die Grenzen des Richteramts in bürgerlichen Rechtssachen" (Nürnb. 1819); "Handbuch des gerichtlichen Verfahrens in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit" (Erlang. 1821, 2 Bde.; 2. Aufl. 1831-32); "Beiträge
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0626,
von Rechenstäbchenbis Recht |
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und einen angeblich von jenem zu gewährenden Rest (Passivrezeß) beansprucht; dann das für derartige Rechtssachen vorgeschriebene Prozeßverfahren. Die deutsche Zivilprozeßordnung (§ 313-319) ordnet für Rechnungssachen ein vorbereitendes Verfahren an
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0628,
Rechtsanwalt |
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Gerichten höherer Instanz anhängig sind. In diesen Rechtsstreitigkeiten (Anwaltsprozeß), im Gegensatz zu den vor die Amtsgerichte gehörigen Rechtssachen, müssen sich die Parteien je durch einen bei dem Prozeßgericht zugelassenen R. als Bevollmächtigten
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Rechtsbeistandbis Rechtshilfe |
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. Rechtswissenschaft.
Rechtsgewohnheiten, s. Gewohnheitsrecht.
Rechtshängigkeit (Litispendenz), der Zustand einer streitigen Rechtssache, welcher durch die Klagerhebung eintritt. Diese Sache ist damit litigiös (rechtshängig). Nach früherm gemeinen Recht
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Rechtsschulebis Rechtswissenschaft |
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.
Rechtsstreit (Rechtshandel, Rechtssache, Prozeßsache), s. v. w. Prozeß (s. d.).
Rechtstitel, s. Titel.
Rechtsvermutung, s. Präsumtion.
Rechtsverweigerung (Justizverweigerung), das Versagen oder rechtswidrige Verzögern der in Anspruch genommenen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0646,
von Reformationsfestbis Reformierte Kirche |
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einer Rechtssache in höherer Instanz mit gänzlicher oder teilweiser Aufhebung der Vorentscheidung.
Reformbill, in England jede Bill, welche eine Reform bezweckt, besonders aber die 1830, 1867 und 1885 über die Parlamentsreform eingebrachten Bills (s
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0747,
von Responsumbis Restitutionsedikt |
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747
Responsum - Restitutionsedikt.
meinde. In dieser Form behauptete sich am längsten der Gemeindegesang gegen den eindringenden Chorgesang. S. Antiphonie.
Respónsum (lat., "Antwort"), das in einer Rechtssache eingeholte Rechtsgutachten (s
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0811,
Richter (Personenname) |
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unfähig, in welcher er selbst der Verletzte, in einer Prozeßsache, in welcher er selbst Partei, in einer Rechtssache, in der er als Zeuge oder Sachverständiger vernommen ist, etc. Auch kann ein R. wegen Besorgnis der Befangenheit aus allen Gründen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0159,
von Sächsisches Rechtbis Sachverständige |
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der Wissenschaft oder der Technik besonders bewandert und ebendarum zur Begutachtung und Beantwortung von Fragen, welche dies Gebiet betreffen, berufen sind. Sind derartige Fragen für die Entscheidung einer Rechtssache von Wichtigkeit, so macht sich für den
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0160,
von Sachwalterbis Sacken |
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, welche S. in den vor die ordentlichen Gerichte gehörigen Rechtssachen, auf welche die deutsche Zivilprozeßordnung, die Strafprozeßordnung oder die Konkursordnung Anwendung findet, zu beanspruchen haben, sind durch die Gebührenordnung vom 30. Juni 1878
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0444,
Schiedsrichter |
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einer Rechtssache vorsätzlich zu gunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, ebenso wie der Berufsrichter mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft. Verschieden von dem vertragsmäßig bestellten S. ist der Schiedsmann
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0616,
Schottland (Industrie, Verfassung und Verwaltung; Geschichte bis 900) |
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seine eignen Gerichtshöfe, von welchen in allen bürgerlichen Rechtssachen die Berufung an das Oberhaus geht. Oberstes Gericht ist der High Court of Justice, mit 13 Richtern besetzt, welcher als Court of Session in Zivilsachen, als High Court of
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0198,
von Staatenbundbis Staatsanwalt |
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Verlust der Reichs- und S. (Berl. 1889).
Staatsanleihen, s. Staatsschulden.
Staatsanwalt, der zur Wahrnehmung des öffentlichen Interesses in Rechtssachen und insbesondere in Untersuchungssachen bestellte Staatsbeamte; Staatsanwaltschaft (ministère
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0427,
von Suggestion mentalebis Suifon |
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Gerichtsstand hat. Die Parteien müssen zu diesem Sühneversuch persönlich erscheinen (§ 570 ff.). Handelt es sich ferner um eine geringfügigere Rechtssache, welche im einzelrichterlichen Verfahren vor dem Amtsgericht zu verfolgen ist, so kann der Kläger
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Verwandtschaftszuchtbis Verwendungsgesetz |
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gegenüber jugendlichen Personen unter 18 Jahren als Strafmittel und auch hier nur in besonders leichten Fällen.
Verweisungsbeschluß, s. v. w. Verweisungserkenntnis; auch der Gerichtsbeschluß, durch welchen eine Rechtssache von dem unzuständigen an
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1007,
Zwangsvollstreckung (im Zivilprozeß) |
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zur Bezeichnung der Vollstreckungsbehörde gebraucht.
[Zwangsvollstreckung im Zivilprozeß.]
Die deutsche Zivilprozeßordnung behandelt die Z. in ihrem achten Buch (§ 644 ff.). Jede Z. in bürgerlichen Rechtssachen zur Geltendmachung und Verwirklichung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0054,
von Ableitungbis Ablesemikroskop |
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(Verordnung vom 2. Nov. 1885, §. 3) und der Schiedsrichter in bürgerlichen Rechtssachen (Civilprozeßordn. §. 858). Anders gestaltet sich die A. von Geschworenen (s. d.).
Ableitung, Wortbildung, Stammbildung (s. Stamm), Derivation, in der Grammatik
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Amtsgerichtspräsidentbis Amtspflicht |
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vorsätzlicher Rechtsbeugung einzuschränken; sehr zweckmäßig hat deshalb auch der Deutsche Entwurf §. 762 den Beamten, welcher bei Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache seine A. verletzt, für den Schaden (pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0563,
von Amtsrichterbis Amtsvergehen und Amtsverbrechen |
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oder zum Nachteil einer Partei bei Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache (Deutsches Strafgesetzb. §. 336), Schließung der Ehe einer Person, von welcher der Religionsdiener oder der Standesbeamte weist, daß sie verheiratet ist (§. 338), und Trauung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0923,
von Arnold (Joh. Georg Daniel)bis Arnold (Thomas) |
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der Einmischung Friedrichs d. Gr. in die Rechtssache des Müllers A. (Altona 1829); die Urkunden bei Preuß, Friedrich d. Gr., Bd. 5 (Berl. 1833); ders., Geschichte des Arnold-Gersdorffschen Prozesses (in der "Zeitschrift für preuß. Geschichte", 1864
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0505,
von Baudissin (Wolf Wilh., Graf von)bis Bauer (Bruno) |
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Abfassung er beteiligt war. Seit Begründung des Deutschen Bundes mit der Ausarbeitung vieler Privatgutachten in sog. illustren Rechtssachen beauftragt, fand er Veranlassung zur Herausgabe der "Beiträge zum deutschen Privatfürstenrecht" (Gött. 1839
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0895,
von Besteckbis Bestellung |
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. oder Gefängnis bis zu 6 Monaten; b. für die passive B. Zuchthaus bis zu 5 Jahren, und wenn ein Richter, Schiedsrichter, Geschworener oder Schöffe in einer von ihm zu entscheidenden Rechtssache sich bestechen ließ, Zuchthaus bis zu 15 Jahren; c. für die aktive B
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0446,
Brasilien (Geschichte) |
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entgegen als Regal in Anspruch genommen, und sogar in Rechtssachen zu Gunsten der Europäer parteiisch verfahren. Diese Übelstände schienen den Brasiliern durch die Vorteile nicht aufgewogen zu werden, die der Aufenthalt der königl. Familie im Lande
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0760,
von Bürger (Hugo)bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich |
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für das Deutsche Reich. Im Deutschen Reich bestehen in bürgerlichen Rechtssachen immer noch verschiedene Rechtssysteme, die sich aus der frühern staatlichen Zerrissenheit heraus entwickelt haben. Im großen und ganzen sind das vier Rechtssysteme: das des gemeinen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0006,
von Caurabis Causa expressa |
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war, teils fand eine Sachuntersuchung statt wie bei der Adoption bezüglich der Nützlichkeit für den Adoptierten. In entsprechender Weise kann man heute bei der Thätigkeit der Behörden in Rechtssachen unterscheiden
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0348,
Civilprozeß |
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der ordent-
lichen Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen und
eines Gesetzes über das Exekutions-und Sicherungs-
verfahren dem Abgeordnetenhause vorgelegt worden.
Im Gefolge der einheitlichen Bestrebungen des I.
1848 trat im Deutschen Volke auch
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0233,
von Devizesbis Devon |
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(lat.), abwälzen, etwas von einer Person auf die andere, namentlich eine Rechtssache vor ein höheres Forum bringen
(s. Devolution ).
Devomieren (lat.), wegspeien, ausbrechen.
Devon , engl. Grafschaft, s. Devonshire . – Über D
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0452,
von Evinzierenbis Evolute |
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).
Auch die Staaten hatten zuweilen bestimmt, daß
inländische Rechtssachen nicht nach Rom gebracht
werden dürften; dies ist altes Neichsrecht, welches zu
schützen die Kaiser in ihren Wahlkapitulationen aus-
drücklich versprechen mußten. Gegenwärtig
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Fürstenfeldbis Fürstengroschen |
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und 1555 und gab zu der Deutung
Anlaß, daß Rechtssachen über derartige Gegen-
stände nicht zur Kompetenz des Reichskammerge-
richts gehören, sondern vom Kaiser selbst mit Zu-
ziehung mehrerer Fürsten entschieden werden sollten.
Diese kaiserl
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0858,
Gerichtsstand |
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Rechtssachen zugewiesen sind, s. Ausnahmegerichte.
l l. Im Strafproze ß ist der G. begründet so -
wohl bei demjenigen Gericht, in dessen Bezirk die
strafbare Handlung begangen ist l t'orum äslicU
l'mnnn^i), als bei demjenigen, in desfen Bezirk
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0159,
von Gonnorbis Gontscharow |
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das gerichtliche Verfahren in bürger-
lichen Rechtssachen" (3 Abteil., Erlangen 1815
-17), der "Kommentar über das Hypothekengesetz
für Bayern" (2 Bde., Münch. 1823-24; 2. Aufl.
von Ed. Graf, 3 Bde., ebd. 1868) und feine im Ver-
ein
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0415,
Großbritannien und Irland (Verfassung) |
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mit gleichem Titel für Irland beraten und vertreten die Regierung in Rechtssachen sowohl im Parlament als in den Gerichtshöfen. Ihre englische allgemeine Bezeichnung ist Law Officers. Nach einem noch herrschenden Gebrauch müssen die höchsten Richterstellen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0641,
von Haftstrafebis Hagebutten |
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Strafgesetzes
entspricht der Arrest des Österreichischen.
Über Haft als Sicberungsmittel in bürgerlichen
Rechtssachen s. Arrest (im Civilprozeßverfah-
ren), als Maßregel der Exekution im Civilprozeß
s. Zwangsvollstreckung und Offenbarungseid, als
Mittel
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