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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
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Seite 0058a,
Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe. |
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0058a
Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe.
(Verordnung des Bundesrates vom 5. Febr. und 25. Okt. 1895, 20. April, 26. Juni, 14. Juli und 27. Nov. 1896.)
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Gattung der Betriebe. Bezeichnung
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
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Seite 0058b,
Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe. |
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0058b
Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe.
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^Tabellenanfang]
Gattung der Betriebe. Bezeichnung der zugelassenen Arbeiten. Bedingungen unter denen die Arbeiten gestattet werden.
Bei der Herstellung von Hohl
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Tafeln:
Seite 0058c,
Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe. |
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0058c
Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe.
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Gattung der Betriebe. Bezeichnung der zugelassenen Arbeiten. Bedingungen unter denen die Arbeiten gestattet werden.
b. nach dem
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Tafeln:
Seite 0058d,
Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe. |
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0058d
Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe.
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Gattung der Betriebe. Bezeichnung der zugelassenen Arbeiten. Bedingungen unter denen die Arbeiten gestattet werden.
25) Herstellung
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Tafeln:
Seite 0058e,
Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe. |
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0058e
Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe.
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Gattung der Betriebe.
Bezeichnung der zugelassenen Arbeiten. Bedingungen unter denen die Arbeiten gestattet werden.
4) Petroleumraffinerien
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Tafeln:
Seite 0058f,
Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe. |
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0058f
Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe.
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Gattung der Betriebe. Bezeichnung der zugelassenen Arbeiten. Bedingungen unter denen die Arbeiten gestattet werden.
6) Brauereien
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0056,
Arbeiterschutzgesetzgebung (Belgien, Holland, Dänemark, Schweden) |
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. Die Beschäftigung von Personen unter 15 Jahren ist verboten oder von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht bei gewissen gefährlichen oder ungesunden Arbeiten; ferner ist die Nachtarbeit für Kinder unter 12 Jahren verboten und für Kinder von 12-14
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0057,
Arbeiterschutzgesetzgebung (Finnland, Rußland) |
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43
Arbeiterschutzgesetzgebung (Finnland, Rußland)
Minimalalter der Beschäftigung 12 Jahre, Maximalarbeitszeit 6 Stunden mit Ruhepause; Verbot der Arbeit unter Tage, der Nachtarbeit; obligatorischer Unterricht der beschäftigten Kinder
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0337,
Ehe (Ehehindernisse) |
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den relativen Hindernissen gehört zunächst die Verwandtschaft. Das mosaische Recht verbot die E. mit der Mutter, mit des Sohnes Tochter, mit der Tochter Tochter, mit der vollbürtigen und halbbürtigen Schwester, mit der Mutter Schwester. Im römischen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0556,
von Indexbis Indiana |
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(vollständig Inäsx lidroruui proliidiw-
ruiu) das im Auftrage des Papstes veröffentlichte
Verzeichnis der in derkath. Kirche verbotenen Bücher.
Die ersten derartigen Verzeichnisse wurden 1524
-40 in den Niederlanden von Karl V., 1526-55
in England
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0059,
von Sonninobis Sonntagsarbeit |
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auf die dem Sonnengott gebührende Ehre, dieselben, doch sollten Feldarbeiten bei günstiger Witterung auch am S. gestattet sein; Gerichtssachen sollten ruhen. Kaiser Theodosius der Ältere und der Jüngere verboten auch Schauspiel am S.; eine Synode
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0809,
Gesetzeskunde |
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von bleihaltigem Schrote befinden, ist verboten.
Die Verordnung über das gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten von Petroleum und dessen Destillationsprodukten vom 24. Februar 1882 bestimmt:
"Roh-Petroleum und dessen Destillationsprodukte
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0319,
Fischereirecht und Fischereipflege (Meeresfischerei) |
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305
Fischereirecht und Fischereipflege (Meeresfischerei)
Schädigungen des Fischbestandes durch Dritte. Dahin zählt im besondern das Verbot der Einleitung giftiger oder sonst schädlicher gewerblicher oder landwirtschaftlicher Abwässer
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Bibelotbis Bibelverbot |
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, die Gesamtverbreitung im J. 1878-1879 auf 5 Mill. geschätzt. Natürlicherweise konnte es auch diesen Instituten nicht an Gegnern fehlen. Als 1817 die Regensburger Bibelgesellschaft vom Papst aufgehoben wurde, erging gleichzeitig auch im Österreichischen ein Verbot
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Getrenntgeschlechtigbis Getriebe |
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des Getreidepreises zu sichern. Bei niedrigem Preis wurde deshalb die Ausfuhr gestattet, die Einfuhr verboten. Bei höhern Preisen sollten Einfuhrzölle erhoben werden, die sich mit steigenden Preisen verminderten (Zölle nach gleitender Skala
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0052,
Arbeiterschutzkonferenz (Berlin 1890: Bergarbeiter) |
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würde. In Großbritannien ist den Knaben unter 12 Jahren und den Mädchen unter 16 Jahren die unterirdische Arbeit verboten, Knaben unter 16 Jahren dürfen nicht mehr als 54 Stunden wöchentlich und täglich nicht mehr als 10 Stunden unter Tage arbeiten
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0054,
Arbeiterschutzkonferenz (Berlin 1890: Sonntagsarbeit) |
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gezwungen werden kann, die Ruhetage irgend eines Kultus zu feiern. Ein gesetzliches Verbot der Sonntagsarbeit, aber nur für einzelne auch sonst geschützte Arbeiterkategorien, besteht in vier Staaten: in Dänemark für Kinder, in Ungarn für Kinder
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0912,
von Indentbis Index librorum prohibitorum |
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derjenigen Schriftsteller, aus welchen Exzerpte in die Pandekten aufgenommen worden sind. Vgl. Corpus juris.
Index librorum prohibitorum (lat., "Verzeichnis der verbotenen Bücher") heißen die Verzeichnisse derjenigen Bücher, welche zu lesen den
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0939,
Industrielle Arbeiterfrage (Heilmittel) |
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. Allerdings dürfte die Vereins- und Agitationsfreiheit keine unbedingte sein, wie denn die Ausübung von Zwang gewöhnlich auch bei Koalitionsfreiheit bei Strafe verboten ist (vgl. Kontraktbruch). Von hoher Wichtigkeit ist die dem Staat obliegende
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 1025,
Sklaverei |
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1023
Sklaverei
Wirksamkeit entfaltete. Aber das bei der Unabhängigkeitserklärung der Union erlassene Verbot der Sklaveneinfuhr mußte 1787 auf Andringen der Südstaaten bis zum J. 1808 zurückgenommen werden. Der Census von 1790 ergab in den vier
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0126,
Urheberrecht |
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musikalisches U. Die franz. Gesetze von 1791 verboten Aufführung eines dramat. Werkes ohne Genehmigung des Urhebers, seiner Erben und Nachfolger während 5 Jahren. Den Schutz des litterar. U. gab ein Dekret von 1793, ferner Code pénal vom 19. Febr. 1810, Art. 425
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0014,
Irland (Geschichte bis 1848) |
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manche Ämter mit Katholiken, führte eine unparteiische Gerechtigkeitspflege ein, verbesserte die Verwaltung und steuerte dem Übermut der Orangistenverbindungen, die 1836 gesetzlich verboten wurden. Im Parlament dauerte inzwischen der Kampf um
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0943,
Musterschutz |
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Paketen die Möglichkeit gegeben ist, den Gegenstand des Verbots der Nachbildung kennen zu lernen. Allerdings ist die offene Niederlegung der Muster mit den Interessen des Fabrikanten selten verträglich, da das gesetzliche Verbot der Nachbildung nicht
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0008,
Urheberrecht (Verlegung desselben) |
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des Berechtigten erfolgt, ist verbotener Nachdruck. Als mechanische Vervielfältigungsart ist aber jedes technische Verfahren anzusehen, durch welches mittels einer äußern Vorrichtung eine Mehrheit von Exemplaren eines Werkes gleichzeitig
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0009,
Urheberrecht (Strafen der Verletzung) |
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9
Urheberrecht (Strafen der Verletzung).
Mißbrauch zu steuern, ist es nunmehr bei einer Geldstrafe von 500 Mk. verboten, auf nicht zur Verwertung bestimmten Einzelkopien den Namen oder das Monogramm des Urhebers anzubringen. Unter
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Wringmaschinebis Wucher |
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eine Herabsetzung auf die Hälfte (fenus semiunciarium) statt, und 332 wurde durch die lex Genucia das Zinsnehmen zwischen römischen Bürgern verboten. Dies Verbot wurde jedoch nicht beachtet. Gegen Ende der Republik galt 1 Proz. monatlich (usurae centesimae
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0050,
Arbeiterschutzkonferenz (Berlin 1890) |
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) umfassen? 4) Zwischen welche Stunden des Tages darf diese Arbeitszeit fallen?
IV. Verbot der Beschäftigung der jugendlichen und weiblichen Personen in besonders gesundheitsschädlichen oder gefährlichen Betrieben. 1) Ist eine Einschränkung der Verwendung
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0057,
Arbeiterschutzkonferenz (Berlin 1890: Frauenarbeit) |
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enthielt sich der Abstimmung. Deutschland wollte aber den Schutz auf das unbedingt Erforderliche, besonders auf das Verbot der Sonntags- und Nachtarbeit und auf Bestimmungen bei gefährlichen und gesundheitsschädlichen Betrieben, beschränken. Die Schweiz
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0051,
Arbeiterschutzgesetzgebung (das deutsche Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891) |
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verboten sei, dagegen die Verbitterung der Arbeiterkämpfe sich steigern müsse, wenn man »die vielfach von den besten Beweggründen beseelten Führer für eine im einzelnen Fall vielleicht übereifrige Agitation mit Strafen belege, deren Nahmen das Strafmaß
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0503,
Fabrikgesetzgebung |
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. ^
1833 anzusehen, das sich auf sämtliche Tertilfabriken
bezog, die Beschäftigung von Kindern unter 9 Jahren
gänzlich verbot, für das Alter von 9 bis 13 Jahren
nach einer Übergangszeit nur 48 Stunden wöchent-
liche Arbeit zuließ, die Nachtarbeit
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0061,
von Sonntagsbörsebis Sonntagsmarken |
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, mit 5 Shill. Strafe. Unter Georg III. wurde 1780 bei hoher Strafe verboten, irgend ein Lokal zum Zweck öffentlicher Unterhaltung Sonntags entgeltlich zu öffnen. Das Licenzgesetz von 1874 beschränkt die für den Kleinverkauf berauschender Getränke
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0564,
Wechsel (im Handel) |
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. Jahrh. lahm gelegt wurde. Sie bewirkten zeitweilig das Verbot der Girata durch den Kaufmann, des wiederholten Giros, des Ziehens an Order. Im Laufe des 17. Jahrh. hat sich indessen diese Entwicklung des W. aus dem auf dem wirklichen Münzumtausch
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Flekkefjordbis Floridsdorf |
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verboten, weil in
Australien keine Fleischbeschau besteht. Auch in der
Schweiz wurde die Einfuhr verboten. Die gleichen
hygieinischen Bedenken bestehen auch gegen gesalze-
nes, gepökeltes und geräuchertes Fleisch aus Län-
dern ohne Fleischbeschau
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 1007,
von Vetterbis Viehzählungen |
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ist gegenwärtig Rußland gegenüber die
Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh, Schafen,
Schweinen und Ziegen sowie von frifchcm Rind-,
Schaf- und Schweinefleisch verboten. Nach einzelnen
Schlachthäusern (gegenwärtig Myslowitz und Beu-
then
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0964,
von Getreiderostbis Getreidezölle |
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der Schutzzölle ein
wahres Prohibitivsystem, indem die Weizenein-
fuhr verboten wurde, wenn der Preis unter 80 Sh.
pro Quarter (27,5 M. pro Hektoliter) fank, während
sie oberhalb dieser Grenze allerdings zollfrei sein
sollte. Eine Milderung dieser
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0005,
Socialdemokratie |
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die socialdemokratische Partei Deutschlands zunächst: 1) Eine wirksame nationale und internationale Arbeiterschutzgesetzgebung auf folgender Grundlage: a. Festsetzung eines höchstens acht Stunden betragenden Normalarbeitstags; b. Verbot der Erwerbsarbeit
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
6. Februar 1904:
Seite 0726,
von Unknownbis Unknown |
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- 126 -
«Kochrezepte.
Rosenkohl im Schlafrock. (Nachdruck verboten.) Schöne, feste kleine Rosenkohlköpfe wirft man, sauber geputzt, in siedendes Salzwasser, läßt sie einmal überwellen, nimmt sie mit dem Schaumlöffel heraus und legt fie sofort
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0067,
Von dem Hauptstand der Ulmer Bürger |
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Turniere verbot Papst Johann XXII. bei Strafe der Exkommunikation und hob das Verbot nachher wieder auf. Da also Leute von bürgerlichem Blute den Turnieren beiwohnen können, so ist klar, daß sie adelig sind,
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0539,
von Anatomischer Apparatbis Anaximandros |
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anniversarius), was nach altrömischem Recht gestattet war, bis Justinian dies Verfahren verbot, um das hohe und schnelle Anwachsen der Kapitalien zu verhindern. A. conjunctus heißt es, wenn die rückständigen Zinsen zum Kapital geschlagen (im gemeinen Recht
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0113,
Ausfuhr |
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den Römern Verbote der A. von Edelmetallen vor, so finden wir dieselben ganz regelmäßig im Mittelalter, später meist mit der Beschränkung auf gemünztes Metall und zwar, wie in Frankreich noch 1726, unter Androhung von schweren, selbst Leibesstrafen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0997,
von Fabrikgerichtebis Fabrikgesetzgebung |
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. die Armenkinder, welche gewissenlose Armenverwaltungen sich dadurch vom Halse schafften, daß sie dieselben in die Fabriken schickten. Für dieselben wurde die tägliche Arbeitszeit auf 12 Stunden festgesetzt und Nachtarbeit verboten; jeder Lehrling sollte
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1003,
Fabrikgesetzgebung (Frankreich etc.) |
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nicht im Weg steht, und nie länger als 8 Stunden täglich. 8) Durch ministerielle Verordnung kann bei gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Verrichtungen die Beschäftigung jugendlicher (unter 16 Jahren) und weiblicher Arbeiter verboten oder nur
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0841,
Galilei (Galileo) |
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Qualifikatoren des heiligen Offiziums die Lehre von der Bewegung der Erde für "thöricht und absurd vom philosophischen Standpunkt und für teilweise formell ketzerisch" erklärt und darauf hin 5. März das Buch des Kopernikus verboten. Am 25. Febr. erhielt
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0448,
von Glückstadtbis Glühwachs |
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448
Glückstadt - Glühwachs.
die Ansicht durch, daß das hohe und übermäßige Spiel, besonders auf Borg, bei Strafe verboten sei, und man gelangte auf diese Weise zur Unterscheidung, zwischen verbotenen und erlaubten Spielen, die sich weniger
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0869,
von Truchtersheimbis Trüffel |
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von habsüchtigen Fabrikanten mißbraucht, wurde dasselbe schon früher in England heftig bekämpft und meist gesetzlich verboten. (Das erste gegen das T. ankämpfende Gesetz wurde in England 1464 erlassen; zu demselben kamen in den folgenden Jahrhunderten noch
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0054,
Arbeiterschutzgesetzgebung (das deutsche Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891) |
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Personen unter 14 Jahren, unbedingt verbot, hat seinen Grund darin, daß bei 13jährigen, nicht mehr schulpflichtigen und einen Schulunterricht genießenden Kindern der Mangel an Beschäftigung und Aufsicht für diese schädlicher ist als eine maßvolle
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0817,
von Arbeiterschutzkonferenzbis Arbeiterversicherung |
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Staaten auf dem Wege der staatlichen Gesetzgebung herbeizuführen. Die fast ausnahmslos mit Einstimmigkeit von der A. angenommenen Beschlüsse erstreckten sich auf: Verbot der Arbeit von Kindern unter 14, im Süden unter 12 Jahren und Verbot
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0165,
von Ausspielgeschäftbis Ausstattung |
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sehr beschränkt oder ganz verboten. In Frankreich ist es untersagt, in Preußen, Bayern, Württemberg, Baden von einer besondern Erlaubnis der betreffenden Verwaltungsbehörde oder des Ministeriums abhängig; im Königreich Sachsen ist nur in gewissen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0419,
von Cölialgiebis Cölibat |
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durften, und daß sie, wie übrigens das ganze Volk, zur Vorbereitung auf heilige Handlungen sich ihrer Frauen enthalten sollten. Das Neue Testament kennt kein Verbot der Ehe; von den Aposteln selbst waren einige, wie namentlich Petrus, verheiratet
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0505,
Fabrikgesetzgebung |
Öffnen |
. Jahre allgemein und außerdem in Hüttenwerken
und Manufakturen für Mädchen unter 21 Jah-
ren verboten. In Bergwerken dürfen Kinder unter
l 2 Jahren sowie Mädchen und Frauen nicht zu unter-
irdischen Arbeiten verwendet werden. In gewissen
besonders
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Handelsconsulbis Handelsgeographie |
Öffnen |
.
Gewerbegesctzgebung, Bd. 7, S. 980); bezüglich ge-
wisser Gegenstände ist der Handel überhaupt oder
zu gewissen Zeiten verboten (Aus- oder Einfuhrver-
bote, Verbot des Handels mit auswärtigen Lotte-
rielosen) oder wider Willen des Berechtigten
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0380,
Preßgesetzgebung |
Öffnen |
erfolgt ist, so kann der Reichs-
kanzler das Verbot der fernern Verbreitung der
Druckschrift bis auf zwei Jahre aussprechen. Die
Verantwortlichkeit für Handlungen, deren Straf-
barkeit durch den Inhalt einer Druckschrift begrün-
det wird, bestimmt
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0060,
Sonntagsarbeit |
Öffnen |
. s. w.). Für jugendliche Arbeiter von 12 bis 14 Jahren ist in Fabriken die S. ganz verboten, Lehrlingen muß die zum Besuch des Gottesdienstes erforderliche Zeit und Gelegenheit gewahrt werden. Für Übertretung dieser auf jugendliche Arbeiter
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0026,
Agrarfrage (Mittel zur Abhilfe) |
Öffnen |
das gänzliche Verbot des Terminhandels in Getreide und Mühlenfabrikaten aufgenommen worden. Ob die Unterdrückung des Terminhandels eine wesentliche Hebung des allgemeinen Preisniveaus bewirken werde, wie die Landwirte hoffen, bleibt abzuwarten
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0745,
von Marangubis Mariano |
Öffnen |
(Nahrungsmittelgesetz) ausdrücklich verboten ist, wurde durch das Margarinegesetz vom 12. Juli
1887 gestattet. Der Deutsche und der Allgäuer milchwirtschaftliche Verein und der Bund der Landwirte petitionierten nun beim Deutschen Reichstage, um ein
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Drogisten →
Erster Theil →
Droguen:
Seite 0181,
Fructus. Früchte |
Öffnen |
auf der Zeugfaser ist tiefbraun oder, wenn nachher mit Kalkwasser bestrichen, schwarz. Es sollen jedoch selbst hierdurch Entzündungen der Haut vorgekommen sein, und ist die Tinte deshalb in manchen Orten polizeilich verboten. Hier und da werden
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Drogisten →
Erster Theil →
Droguen:
Seite 0196,
Fructus. Früchte |
Öffnen |
183
Fructus. Früchte.
kauf ist, wegen der grossen Gefährlichkeit als Schlafmittel für Kinder, mit Recht verboten.
Fructus (Semen) petroséllini.
Petersilienfrüchte.
Petrosélinum sativum. Umbelliférae.
Kultivirt.
Spaltfrüchte, etwa
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Drogisten →
Erster Theil →
Chemikalien organischen Ursprung[...]:
Seite 0648,
Chemikalien organischen Ursprungs |
Öffnen |
635
Chemikalien organischen Ursprungs.
Getränke gänzlich verboten, während von anderer Seite die vollständige Unschädlichkeit kleiner Mengen Salicylsäure behauptet wird. Auch für Mundwasser soll sie deshalb nicht passend sein, weil
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Drogisten →
Erster Theil →
Farbwaaren:
Seite 0720,
B. Farben für Malerei und Druckerei |
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grössten Gefahren verbunden ist. In Folge dessen sind sie für viele Zwecke, z. B. für Tapeten- und Zeugdruck, sowie für die Spielwaarenindustrie, staatlich verboten, und selbst ihre Verwendung für die Oelmalerei sollte aus Gesundheitsrücksichten
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0800,
Gesetzeskunde |
Öffnen |
Zubereitungen und derjenigen, welche als Ausnahmen in dieses Verzeichniss eingeführt sind, besteht ein Verbot nicht. Ebenso sind nur die im Verzeichniss B aufgeführten Drogen und chemischen Präparate dem Kleinverkehr entzogen. Bei den Zubereitungen
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0814,
Gesetzeskunde |
Öffnen |
Nichtbezugsberechtigte ist streng verboten.)
Hat ein Drogist die Genehmigung, undenaturirten Branntwein zu Heil- und Parfümeriezwecken steuerfrei zu verwenden, so muss er zwei Konten einrichten; in dem ersten darf er nur diejenigen Branntweinmengen
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0% |
Drogisten →
Zweiter Theil →
Zubereitungen:
Seite 0014,
Medizinische Zubereitungen |
Öffnen |
glaubten wir doch die betreffenden Vorschriften anführen zu müssen, da der Vertrieb im Grossen nicht verboten ist.
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0% |
Drogisten →
Zweiter Theil →
Zubereitungen:
Seite 0368,
Ungeziefermittel |
Öffnen |
250,0
Terpentin, dicker 250,0.
Fliegenpapier.
Da die sehr wirksamen arsenhaltigen Fliegenpapiere in den meisten Staaten ganz verboten sind, ist man gezwungen, zum Quassiaholz zurück zu greifen.
1. Quassiaholz 500,0
Pfeffer, schwarzer 50,0
werden
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0138,
von Nachbierbis Nachdruck |
Öffnen |
einer geistigen Thätigkeit, welche sich zur litterar. Verwertung eignen. Speisekarten, Fahrpläne, Theaterzettel, Zeitungsinserate u. dgl. sind nicht Gegenstand verbotenen N. Ein N. wird auch an nicht veröffentlichten Manuskripten begangen, oder durch den
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0830,
von Armaturbis Armbrust |
Öffnen |
Konstruktionen entwickelt und von so bedeutender Wirkung, daß ihr Gebrauch gegen Christen schon vom zweiten lateranischen Konzil 1139 verboten wurde, welches Verbot Innocenz III. 1215 vergeblich erneuerte. Im 15. Jahrh. war eine A. gebräuchlich
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0273,
von Getreiderostbis Getreidezölle |
Öffnen |
die Ausfuhr verboten. Auch den merkantilistischen Anschauungen entsprach jenes Bestreben. Getreide als unentbehrliches Lebensmittel der Arbeiter sollte nicht zu teuer werden. Darum sollte die Ausfuhr durch Zölle erschwert oder auch wohl durch Verbot
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0771,
von Patenebis Patent |
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die Übernahme von Patenstellen verboten. Pate heißt auch das Kind in Beziehung auf den Taufzeugen sowie bei den Katholiken der Gefirmte in Beziehung auf den Zeugen bei der Firmung; bei den Griechisch-Katholischen der Beistand bei der Trauung; bei den
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0190,
von Viehstarbis Viehverstellungsvertrag |
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Grenze verboten. Nur der Handel mit Arbeitsvieh ist im Grenzverkehr zwischen Österreich und Sachsen, resp. Österreich und Bayern unter ausreichenden Kontrollmaßregeln gestattet. Da infolge dieser Verbote die Preise des Rindviehs im Ausland bedeutend
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0958,
von Zollordnungswidrigkeitenbis Zollverein |
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durch eine militärisch eingerichtete Grenzwache (Grenzjäger, Douaniers) ausgeübt. Der Eintritt von Waren über die Zolllinie darf nur über die hierfür bestimmten Straßen (Zollstraßen) und zu bestimmten Stunden stattfinden unter Verbot der Benutzung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0352,
von Diskosbis Dismembration |
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verboten.
In Frankreich brachte die Revolution die Beseiti-
gung aller solcher Beschränkungen und unbegrenzte
Parzellierungsfreiheit. Auch in Preußen und den
meisten andern deutschen Staaten wurde im An-
fange des 19. Jahrh, in Zusammenhang
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0605,
von Inhalationsapparatebis Inigo |
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, innehaften, inwohnen; auch aus etwas beharren, davon nicht abgehen; inhäsiv, beharrend, bestätigend.
Inhibieren (lat.), verbieten, Einhalt thun; Inhibition, Verbot, besonders gerichtliches.
Inhibitorialien (neulat.) war im ältern Prozeß
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0473,
von Prostatabis Prostitution |
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sanitätspolizeilichen Überwachung der P. neuerdings allseitig anerkannt worden. In dieser Hinsicht ist wiederholt auf internationalen mediz. Kongressen (Paris 1867, Florenz 1869, Wien 1873) auf das strengste betont worden, daß nur durch das Verbot
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0001,
von Aalbis Abfälle |
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London. In den meisten deutschen
Staaten ist es verboten, A., die nicht wenigstens eine Länge von 35 cm haben, zu fangen und feilzubieten. - Im Handel hat man
außer frischem A. noch eingesalzenen
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0571,
von Tabakbis Tabletterie |
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von Bleiblech ist verboten, da man bis zu 1,83% Blei in Tabaken in solcher Umhüllung gefunden hat. Die Schnupftabake sind feucht, schwarz, grob, oder mehlartig, trocken und heller, oft gefärbt.
Sie werden meist benannt nach den Firmen oder nach Erzeugungsorten
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
8. August 1903:
Seite 0044,
Sommer in der Küche |
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zum Genusse, was wir dann "Appetit" nennen. Dieser Instinkt ist auch bei Kranken wahrnehmbar; schon oft hat ein Arzt einem Kranken den oder jenen Trank, diese oder jene Speise verboten, aber der Patient hatte Appetit darnach und genoß davon, was ihm
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
24. Oktober 1903:
Seite 0130,
Resten im Haushalt |
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, entweder den Armen zu gute kommen oder im eigenen Haushalt Verwendung finden und nicht in das sog. "Trank", zum Schweinefutter, oder gar in den Kehricht gelangen. Das Verbot der Unmäßigkeit ist zugleich ein Verbot der Verschwendung.
Da unsere
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
6. Februar 1904:
Seite 0513,
von Unknownbis Unknown |
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sich. - Kleine Rundschau. - Inserate.
Die Verwertung des Fallobstes.
(Nachdruck verboten.)
(Schluß.)
Essigbereitung aus Fallobst. Zur Essigbereitung eignen sich alle Obstsorten, d. h. Kernobst sowohl als Stein- und Beerenobst in allen seinen
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
6. Februar 1904:
Seite 0521,
von Unknownbis Unknown |
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. - Hausmittel und Rezepte. - Gesundheitspflege. - Einmachkunst. - Briefwechsel der Abonnenten unter sich. - Kleine Rundschau. - Inserate.
Hautpflege für den Sommer.
Von Margarete Berlin.
(Nachdruck verboten.)
(Schluß)
Die Beschaffenheit des Wassers
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
6. Februar 1904:
Seite 0634,
von Unknownbis Unknown |
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teilt ihr väterlich ruhig mit, daß das verboten ist, und daß es 3 fl. Strafe kosten würde, wenn er fie noch einmal fo spät bei solcher Arbeit fände. Dann fpricht man wohl noch ein paar Worte in aller Freundschaft zusammen, und der Schutzmann geht ruhig
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
6. Februar 1904:
Seite 0658,
von Unknownbis Unknown |
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im Backofen selbst bewerkstelligte.
----------- (Schluß folgt.)
Uom Ursprung der Gemüse.
Von Dr. Berthold Kuhnert.
(Nachdruck verboten.) (Schluß.)
Eine ansehnliche Zahl unserer Gemüsepflanzen sind in den um das Mittelmeer gelegenen Ländern
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0659,
Buchdruckerkunst |
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der erste Index verbotener Bücher veröffentlicht. In Frankreich suchte die Sorbonne sogar das Verbot der B. zu erwirken, und schon hatte 1534 Franz Ⅰ. den Befehl erlassen, alle Druckereien zu schließen, als der Widerstand des Parlaments die franz
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Tafeln:
Seite 1065,
Verzeichnis der Abbildungen und Karten zum fünfzehnten Bande. |
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1065
Verzeichnis der Abbildungen und Karten zum fünfzehnten Bande.
Bildertafeln und Karten
Seite
Sognefjord (Karte) 25
Die Sonne 51
Sonnensystem (Karte) 55
Sonntagsarbeit, Ausnahmen vom Verbot (Tabellen) 58
Spanien, Portugal (Karte) 82
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Drogisten →
Erster Theil →
Droguen:
Seite 0251,
Résinae. Harze |
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Namen Harem-Mastix nach Constantinopel. Ferner dient er zur Herstellung von Konfitüren, vor Allem zur Bereitung eines "Racki" (Branntwein), der, mit Wasser verdünnt, den Muselmännern vielfach den verbotenen Wein ersetzt. Bei
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Drogisten →
Erster Theil →
Farbwaaren:
Seite 0698,
B. Farben für Malerei und Druckerei |
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von Präparaten, Unguentum cerussae, Emplastrum cerussae etc. benutzt. Verwerflich dagegen ist seine Anwendung zur Darstellung kosmetischer Präparate (Schminken etc.); ebenso ist es seiner Giftigkeit halber verboten in der Spielwaarenindustrie und zu
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Drogisten →
Erster Theil →
Farbwaaren:
Seite 0740,
C. Siccative, Firnisse, Lacke |
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, dass das Firnisskochen in den meisten Städten seiner bedeutenden Feuergefährlichkeit halber, verboten ist. Immerhin sollen wir aber darüber unterrichtet sein, wie dieselben hergestellt werden.
Firniss wird auf die verschiedenste Weise bereitet, je nach den
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Drogisten →
Erster Theil →
Geschäftliche Praxis:
Seite 0767,
Geschäftliche Praxis |
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jede starkwirkende Waare, selbst wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben sein sollte, mit deutlicher Namensbezeichnung und mit dem Vermerke "Vorsicht" versehen werden. Die Abgabe derartiger Stoffe an Kinder ist verboten, in Tassen oder sonstigen
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0806,
Gesetzeskunde |
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stattfinden (und nur ausnahmsweise in anderen Räumen, die indess für diesen Fall weder bewohnt sein, noch andere Waaren enthalten dürfen).
Es ist verboten, die Waagen, Löffel und andere Geräthschaften der Giftkammer für andere Waaren zu benutzen.
Gifte
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Drogisten →
Zweiter Theil →
Zubereitungen:
Seite 0171,
Haarfärbemittel |
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direkte Bleivergiftungen hat man nach dem Gebrauch solcher Mittel beobachtet. Mit Recht sind daher alle bleihaltigen Haarfärbemittel gesetzlich verboten. Das eine Zeit lang mit grosser Reklame angepriesene Mittel "Mr. Allans Hairrestorer" gehörte
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Drogisten →
Zweiter Theil →
Zubereitungen:
Seite 0224,
Lacke und Firnisse |
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Feuergefährlichkeit halber, verboten ist. Immerhin sollen wir aber darüber unterrichtet sein, wie dieselben hergestellt werden.
Firniss wird auf die verschiedensten Weisen bereitet, je nach den Zwecken, zu welchen er dienen soll. Leinöl wird schon, wenn
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0343,
von Bannbis Bannforst |
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343
Bann - Bannforst.
staatlich verboten. Von dem Judentum ging die Exkommunikation (Kirchenbann) in die christliche Kirche über, ursprünglich als Zucht- und Erziehungsmittel und zum Schutz der Gemeinschaft vor fremden Elementen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0526,
von Baurentebis Bausteine |
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dem andern das Licht auf keine Weise schmälern darf und ihm die Aussicht über sein Grundstück gewähren muß, wogegen aber auch das Heraussehen aus dem eignen Fenster heraus auf des Nachbars Raum verboten sein kann; das Abtritts-, Gossen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0606,
von Deckerbis Deckladung |
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Bezeichnung für solche Güter, welche auf das Verdeck eines Schiffs verladen werden. Der Umstand, daß dadurch das Schiff leicht überladen, und daß dadurch die Mannschaft bei ihren Arbeiten gehindert werden kann, rechtfertigt das Verbot der D. Doch
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0887,
Deutschland (Geschichte 1815-1835. Der Deutsche Bund) |
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887
Deutschland (Geschichte 1815-1835. Der Deutsche Bund).
zu polizeilicher Unterdrückung aufzufordern. Görres' "Rheinischer Merkur" ward verboten, der Tugendbund aufgehoben, und das Wartburgfest der Jenaer Burschenschaft (18. Okt. 1817) wurde
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Egripobis Ehe |
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der erstern. Die Zustände der Inder haben viele Ähnlichkeit mit denen der Chinesen; Polygamie ist erlaubt, kommt aber selten vor. Es besteht kein Verbot, aus einer Kaste in die andre zu heiraten, woraus viele Zwischen- oder Mischkasten entsprangen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0336,
Ehe (bei verschiedenen Völkern; Voraussetzungen der Eheschließung) |
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. Das Konkubinat ward durch die Reichspolizeiordnung von 1577 als etwas Unsittliches und Gemeingefährliches verboten. Neben der vollwirksamen E. kommen bei germanischen Völkern noch vor die Ehen zur linken Hand (morganatische Ehen, matrimonium ad morganaticam
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1002,
Fabrikgesetzgebung (Österreich) |
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eine übermäßige Beschäftigung geschützt werden (§ 128-133). Es wurden verboten die regelmäßige Beschäftigung von Kindern unter 12 Jahren und die Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (nach 8½ Uhr abends bis 5½ Uhr morgens) der jungen Personen unter 16 Jahren
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0302,
Fischerei (staatliche Aufsicht, Schonzeit etc.; wilde Fischerei) |
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und Entziehung des Wassers: das Verbot des Fangens von Fischen zur Laichzeit; Bestimmung von Minimalmaßen, unter welchen die betreffenden Fischgattungen nicht feilgeboten werden dürfen; die Festsetzung bestimmter Maschenweiten für die verschiedenen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0365,
von Fleischfarbebis Fleischhackmaschine |
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im messianischen Zeitalter (Jes. 11, 6 ff.; 65, 25) keine Tiere getötet werden. Aber auch für die Zwischenzeit hat das mosaische Gesetz hinsichtlich des Fleischgenusses gewisse Schranken gezogen. Verboten war der Genuß 1) des Fleisches von allen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0980,
von Gebotbis Gebühren |
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dessen, was ein mit Vernunft und freiem Willen begabtes Wesen thun soll, im Gegensatz zu Verbot. G. und Verbot können, wie die Urteile, bedingt (relativ oder hypothetisch) oder unbedingt (absolut oder kategorisch) gegeben sein und gelten
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0798,
Großbritannien (Geschichte: Heinrich VIII., Eduard VI., Maria die Blutige) |
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798
Großbritannien (Geschichte: Heinrich VIII., Eduard VI., Maria die Blutige).
thur vermählt gewesen, die Ehe also eine von der Schrift verbotene), knüpfte man am päpstlichen Hofe Verhandlungen an, um eine Scheidung zu erwirken. Clemens VII
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