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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Gesetzliches Pfandrechtbis Gesicht (Antlitz) |
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938
Gesetzliches Pfandrecht - Gesicht (Antlitz)
lebenden Gatten, oder doch wenigstens, sofern Ab-
kömmlinge neben ibm zur Erbfolge bernfen sind,
lediglich ein Nießbrauchsrecht gewährt. - Der ^oä^
civil und das Vadische Landrecht kennen
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75% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0046,
von Pfandbücherbis Pfandrecht |
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44
Pfandbücher – Pfandrecht
deten Bodenkreditanstalten und Hypothekenbanken ist den Pfandbriefinhabern ein Faustpfandrecht an der hypothekarischen Deckung eingeräumt; für die meisten P. dieser Art ist eine Realsicherheit überhaupt nicht gegeben
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45% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Pfandbriefbis Pfändung |
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Vorschriften für manche Personen an gewissen Vermögenskomplexen begründeten Pfandrechte wie z. B. das Pfandrecht des Vermieters an dem Mobiliar des Mieters, des Gastwirts an den Sachen des Reisenden, ferner die gesetzlichen Pfandrechte, welche nach dem
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0935,
von Pfälzer Weinebis Pfand |
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die verpfändete Sache, sondern auch das durch die Verpfändung für den Gläubiger (Pfandgläubiger) begründete Recht, vermöge dessen er sich, wenn der Schuldner (Pfandschuldner) seiner Verbindlichkeit nicht nachkommt, an das Pfandobjekt halten kann, das Pfandrecht
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0856,
von Hypostasebis Hypothek |
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gesetzt, sondern wobei ihm ein wirksames Pfandrecht durch bloße Bestimmung einer Sache zum Pfand eingeräumt wird. Wie bei jedem Pfandrecht, kann der Gläubiger nötigen Falls zur Realisierung seiner Forderung die Pfandsache zum Verkauf bringen; er mußte
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0095,
von Handelspflanzenbis Handelspolitik |
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Schuldners zum laufenden Preis bewirkt werden. Abgesehen von diesen handelsrechtlichen Bestimmungen über das vertragsmäßige Pfandrecht kennt das deutsche Handelsgesetzbuch auch die besondern gesetzlichen Pfandrechte des Kommissionärs
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0448,
von Schiffsgläubigerbis Schiffshalter |
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Seerecht die-
jenigen Gläubiger, deren Forderungen, aus der
bestimmungsmäßigen Verwendung des Schiffs zur
Seefahrt entstanden, ein Pfandrecht an dem Schiff
und dessen Zubehör sowie der Bruttofracht der
Reise, aus welcher die Forderung entsprungen, be
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0200,
von Afternbis Afzelius |
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verfolgen, und im Konkurse des Aftermieters hat er ein Absonderungsrecht nicht. Außerhalb des Konkurses hat er ein Vorzugsrecht in Preußen überhaupt nicht, das ihm nach Gemeinem Recht zustehende Pfandrecht und das ihm nach sächs. Gesetz zustehende
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0019,
Frachtvertrag |
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.) Der Frachtführer hat wegen
aller durch den F. begründeten Forderungen, ins-
befondere der Fracht- oder Liegegelder, wegen der
Zollgelder oder anderer Auslagen ein Pfandrecht an
dem Frachtgut, welches auch im Konkurse als Ab-
sonderungsrecht
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0491,
von Hypokrisiebis Hypothek |
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. hypothēkē, "Unterlage"), im röm. Sinne Pfandrecht ohne Besitz der verpfändeten Sache, im Gegensatz zu pignus, dem Besitz- oder Faustpfandrecht. Im modernen Recht ist in Ansehung der beweglichen Sachen das Faustpfandprincip angenommen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0451,
von Schiffsmaschinistenschulenbis Schiffsregister |
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in das Schiffsregister
vollzogen wird. Die Eintragung ist auf der Verpfändungsurkunde und dem Certifikate des
Pfandbestellers zu vermerken, nach der Aufhebung des Pfandrechts aber im Schiffsregister
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0047,
von Pfandscheinbis Pfarrer |
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, Pfandrecht (2 Bde., Lpz. 1864); von Meibom, Pfandrecht (Marb. 1867); Weisl, Deutsches P. bis zur Rezeption des röm. Rechts (Wien 1881).
Pfandschein, schriftliche Anerkennung des Empfängers eines Pfandes (s. d.), allgemein üblich im Falle
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0085,
von Generalbaßbezifferungbis Generalien |
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und die Einfuhr solcher Waren umfaßt, welche zum Verzehr im Inland bestimmt sind.
Generalhypothek (lat.-griech., generelles Pfandrecht), ein an dem gesamten Vermögen einer Person (omnia quae habet et quae habiturus est) bestehendes Pfandrecht. S
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0406,
von Lagermietebis Lagerscheine |
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können zwei Scheine ausgegeben werden. Der eine (Warrant, Lagerpfandschein) dient zur Erleichterung der Verpfändung. Der Inhaber desselben hat ein Pfandrecht an der lagernden Ware, welche ohne seine Einwilligung von der Verwaltung nicht ausgefolgt
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Entscheidungsgründebis Entwährung |
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z. B. vor dem Verkauf meiner Sache einem Dritten ein Pfandrecht an derselben eingeräumt, und der Dritte macht nun (da ja das Pfandrecht als dingliches Recht durch den Kauf nicht berührt wird) gegenüber dem Käufer von seinem Pfandrecht Gebrauch
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0113,
von Speckterbis Spee |
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geleisteten Vorschüsse hat er ein Pfandrecht an dem Gut, sofern er dasselbe noch in seinem Gewahrsam hat oder in der Lage ist, darüber zu verfügen. Geht das Speditionsgut durch die Hände mehrerer Spediteure (Zwischenspediteure), um an den auftragsmäßigen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0516,
von Jürükbis Jutegewebe |
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der Real- und Personalgläubiger und zu dem Pfandrechte des Verpachters fanden im allgemeinen Billigung, jedoch erklärte man es für erforderlich, das Pfandrecht infolge der Entfernung der Sachen vom Gute nicht schlechthin, sondern nur dann erlöschen zu
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0606,
von Faustpfandkreditbis Faustrecht |
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die Landesgesetze geringere Erfordernisse für ein F. aufstellen, diese außerhalb des Konkurses genügen; doch geht ein durch Pfändung erworbenes Pfandrecht solchen Pfandrechten vor, welche nicht den Anforderungen der Konkursordnung entsprechen (Civilprozeßordn
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0193,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht) |
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Gesindeordnung, s. Gesinde
Haftgeld
Invecta et illata
Locatarius
Locatio
Lokator
Miete
Niet- und nagelfest, s. Fixa vincta
Pachtvertrag, s. Pacht
Retentionsrecht
Sublokation
Vermieten, s. Pacht
Pfandrecht
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Absolutionbis Absonderung (im Konkurs) |
Öffnen |
gewissen Gegenständen ein Pfandrecht oder
Zurückbehaltungsrecht zusteht, in Ansehung dieser Gegenstände; endlich auch diejenigen, welche durch Pfändung ein
Pfandrecht erlangt haben, bezüglich der gepfändeten
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Dingliche Klagebis Dinglinger |
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die persönlichen Rechte (jura in personam, obligatorische Rechte). Die Zahl der dinglichen Rechte ist im römischen Rechtssystem eine genau bestimmte: Eigentum, Emphyteusis, Superficies, Pfandrecht, Servituten. Das deutsche Privatrecht hat noch das Lehnrecht
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0825,
von Eruwbis Erwin von Steinbach |
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dingliche Rechte an einer Sache, z. B. Servituten, Pfandrecht, Emphyteusis, Lehnrecht, oder auch persönliche Rechte, z. B. ein Mietrecht, ein Recht aus Kauf-, Tausch-, Schenkungs- etc. Vertrag, oder rein persönliche Rechte, z. B. Eltern-, Kindesrecht
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0868,
von Grundrentenbankenbis Grundsteuer |
Öffnen |
der Anfechtung aus dem ursprünglichen Rechtsgeschäft, welches die Forderung auf der einen und die Schuld auf der andern Seite begründete, entzogen ist. Die Hypothek, das Pfandrecht an einem Grundstück, ist nämlich ursprünglich lediglich ein accessorisches
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Spezialbis Spezifisches Gewicht |
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.), einer, der einem besondern Fach der Wissenschaft sich ausschließlich widmet, z. B. ein Spezialarzt für Halsleiden etc.
Spezialität (lat.), Einzelheit, Besonderheit; Spezialfach eines Wissens oder einer Thätigkeit. Im Pfandrecht versteht man unter dem Prinzip
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0932,
von Arresthypothekbis Arrianus |
Öffnen |
pfandrechtliche Wirkungen, in Württemberg, Hessen, Braunschweig, Weimar u. s. w. die Wirkungen einer Verfügungsbeschränkung, in Mecklenburg schafft die Eintragung des Arrestes ein Vorzugsrecht. Für bewegliche Sachen und Forderungen hat der vollstreckte Arrest
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0770,
Bergen (Stadt auf Rügen und Marktflecken bei Hanau) |
Öffnen |
Forderungsberechtigten an den geborgenen und geretteten Gegenständen ein Pfandrecht, an den geborgenen Gegenständen bis zur Sicherheitsleistung auch ein Zurückbehaltungsrecht zu. Das Pfandrecht wird durch Klage bei dem zuständigen Gericht auf öffentlichen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0321,
von Dinglergrünbis Dingolfing |
Öffnen |
. Unter D. R.
werden alle Rechte an (körperlichen) Sachen und die
Rechte (Nießbrauch und Pfandrecht) an Rechten ver-
standen, mithin Eigentum und die das Eigentum
beschränkenden aus dem Inbalte desselben ab-
gezweigten Rechte, namentlich
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0492,
von Hypothekarische Klagebis Hypothekenbücher |
Öffnen |
. Hypothek.
Hypothekenbücher, die von einer öffentlichen
Behörde lGericht oder Gemeinde) geführten Bücher,
in welche die Pfandrechte an Grundstücken und den-
selben gleichgeachteten Sachen und Rechten einge-
tragen werden. Im 16. und 17. Jahrh
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Lagerhausbis Lagerwache |
Öffnen |
-
gericht erkannt ist; wenn es an Order gestellt ist,
kann es durch Indossament des Papiers wie bei
einem Konnossement geschehen. So ist auch eine
Verpfändung ausführbar. Durch L. kann das gesetz-
liche Pfandrecht des Kommissionärs und das gesetz
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0445,
von Prinzenkronenbis Prioritätsaktien |
Öffnen |
Anspruchs
(s. Präsentatum) oder durch den Charakter der For-
derung (Steuern, Gesindelohn u. s. w.) oder durch
die frühere Entstehung des Rechts (z. B. beim
Pfande) bedingt sein. Das durch eine frühere Pfän-
dung entstandene Pfandrecht geht dem
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0871,
von Titaniabis Titicacasee |
Öffnen |
oder Ersitzung erworbenen Eigentum; dem durch Eintragung erworbenen Pfandrecht; dem durch Cession erworbenen Forderungsrecht. Hier sind T. der Kauf, die Schenkung oder ein anderweites Rechtsgeschäft, beim Pfandrecht die Bewilligung des Eintrags durch den
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0414,
von Vorkeimbis Vormundschaft |
Öffnen |
Gemeinem Rechte gegenüber dem Vormunde ein gesetzliches Pfandrecht; der Vormund soll auch in der Regel Sicherheit bestellen. Das gesetzliche Pfandrecht ist in Deutschland fast überall beseitigt. Nach Code civil Art. 2135, 2137, 2141 fg. hat der Mündel
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0414,
von Schenklbis Schenkung |
Öffnen |
dingliches Recht (z. B. eine schenkungsweise bestellte Dienstbarkeit) oder dessen Erlaß; doch liegt in der Bestellung eines Pfandrechts, selbst für eine uneinziehbare Forderung, so wenig eine S. an den Gläubiger, wie in der Aufgabe des Pfandrechts
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0183,
Binnenwanderungen |
Öffnen |
Gegenstande gedroht hat, und sein Wert) vom Gerichte nach billigem Ermessen festgesetzt. Der siebente Abschnitt, §§. 102-117, handelt vom Pfandrecht der Schiffsgläubiger; es hat den Vorrang vor den sonstigen Pfandrechten an Schiff oder Fracht
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Warrenbis Warschau |
Öffnen |
, den Zahlungstag und die von der Anstalt vollzogene Bescheinigung, daß das Pfandrecht mit Bezeichnung der Pfandsumme, der Zinsen und des Zahlungstags in die Register der Anstalt und in den Lagerschein eingetragen ist. Das Pfandrecht geht
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1055,
Zwangsvollstreckung |
Öffnen |
, überhaupt unterbleiben soll. Durch die Pfändung erwirbt der Gläubiger ein Pfandrecht an den Pfandstücken, welches ihm im Verhältnis zu andern Gläubigern gleiche Rechte wie ein vertragsmäßiges Faustpfandrecht gewährt und solchen Pfand
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0737,
von Mehunbis Meier (Beamter) |
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er in den Ruhestand und starb 27. Dez. 1892 zu Cassel. M. bearbeitete mit Paul Roth gemeinschaftlich das kurhess. Privatrecht (Bd. 1, Marb. 1858) und schrieb: "Das deutsche Pfandrecht" (ebd. 1867), eine grundlegende histor. Schilderung des
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Meyers →
Schlüssel →
Alphabetische Inhaltsübersicht d[...]:
Seite 0010,
Alphabetische Inhaltsübersicht des Schlüssels |
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110
- Geschichte 25
Persische Literatur 31. 116. 130
Personenrecht 179
Personifikationen, mythologische 140
Peru, Geographie 105
- Geschichte 27
Petrefaktenkunde 228
Pfalz 4. 41
Pfandrecht 181
Pferd (Reitkunst) 301
Pferdezucht 276
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0770,
von Generalbaßschriftbis Generalinspektion |
Öffnen |
durch Friedrich Ⅱ. wurde der G. auch hier eingeführt.
Generalhypothek, das an allen Bestandteilen des Vermögens einer Person bestehende Pfandrecht. Die vertragsmäßige Bestellung einer G., welche nach röm. Rechte zulässig war, ist jetzt meist auch
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0502,
von Grundsatzbis Grundsteuer |
Öffnen |
allen Umständen zu beobachten. Was man
einer solchen Regel gemäß thut, davon sagt man,
man thue es grundsätzlich. (S. Princip.) - Vgl.
Dühring, Logik und Wissenschaftstheorie (Lpz. 1878).
Grundfchuld, das Pfandrecht an einem Grund-
stücke
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0029,
Agrarfrage (Mittel zur Abhilfe) |
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zusammen mit weiter ausgreifenden Ideen, die in jüngerer Zeit zur Erörterung gestellt wurden. Diese wollen die Kreditgewährung zu einem Monopol öffentlicher Korporationen oder Kreditanstalten machen. Sie allein sollen Pfandrechte am Boden und nur bis
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0834,
von Eisenbahnartelsbis Eisenbahnbau |
Öffnen |
. Sept. 1854 für alle Eisenbahnanleihen mit Hinausgabe von Obligationen Bewilligung der Staatsregierung und seit dem Gesetz vom 19. Mai 1874 vorgängige Einverleibung des Pfandrechts auf die zur Hypothek bestimmte, den Gegenstand einer Eisenbahnanlage
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0077,
von Acceßbis Accidens |
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, denken lassen (als Zinsen, Bürgschaft, Pfandrecht), gebraucht. A.
bedeutet aber auch das Hinzukommen, Zuwachsen und ist in dieser Hinsicht juristischer Kunstausdruck für
eine beson dere Art des
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Actebis Acton |
Öffnen |
durch gerichtliche Verfolgung. Die Anzahl der Aktionen ist sehr groß, indem fast für
jeden rechtlichen Anspruch einer bestimmten Gattung (z. B. für die aus dem Eigentum, dem Pfandrecht, einem Kauf-, Tausch-,
Miet
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0180,
von Afterkristallebis Agamedes |
Öffnen |
. d.) bei der Miete.
Afterpfand (Pignus pignoris, Subpignus), das von einem Pfandgläubiger an einen Dritten (Afterpfandgläubiger) weiter verpfändete Pfand. Das Afterpfandrecht besteht in der Befugnis, das Pfandrecht des ersten Pfandgläubigers zum
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0264,
Aktie und Aktiengesellschaft (Staatsaufsicht) |
Öffnen |
Verzinsung dieser Obligationen verwendet wird, ehe die Aktionäre davon etwas erhalten. Zuweilen wird auch den Inhabern dieser Prioritäten ein ausdrückliches Pfandrecht an dem Immobiliarvermögen der Gesellschaft bestellt, und alsdann sind dieselben
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Arréebis Arrest |
Öffnen |
in unbewegliches Vermögen bestimmt sich nach den Landesgesetzen; in bewegliches Vermögen (auch Forderungen) wird sie durch Pfändung bewirkt, die nach denselben Grundsätzen erfolgt wie jede andre Pfändung und ein Pfandrecht mit allen gesetzlichen Wirkungen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0329,
Banken (Lombardbanken) |
Öffnen |
derselben waren die öffentlichen Leih- und Pfandinstitute (Montes pietatis). Sie gewähren Darlehen gegen Verpfändung beweglicher Gegenstände. An einem beweglichen Gegenstand kann ein Pfandrecht nur bestellt werden oder wenigstens seine volle
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0688,
von Beneficium jurisbis Benevent |
Öffnen |
) Der Erbe befriedigt die Erbschaftsgläubiger ohne Rücksicht auf etwanige Pfandrechte und Vorzugsrechte nach der Reihenfolge, wie sie sich melden. Denjenigen, die sonst gesetzlich einen Vorzug haben würden, wie Gläubigern vor Vermächtnisnehmern, bessern
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Bergelohnbis Bergen |
Öffnen |
zur Entrichtung des Bergegeldes nicht begründet; doch steht dem Berger an den geborgenen Gegenständen ein Pfandrecht und bis zur Sicherstellung wegen seiner desfallsigen Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht zu, indem er die Rechte
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0861,
von Bewässerungsgenossenschaftenbis Bewegung |
Öffnen |
, ausgedehnt. In diesem Sinn zählen die Rechte an Sachen, wenn letztere bewegliche sind, zu den Mobilien, im entgegengesetzten Fall zu den Immobilien; von Forderungen werden die mit einem Pfandrecht an Grundstücken versehenen zu den unbeweglichen, alle
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0120,
Bodmerei |
Öffnen |
eine Prämie zugebilligt sowie ein Pfandrecht an den zu versendenden Gütern gegen Übernahme der Seegefahr eingeräumt wird. Aus der Großaventurei aber entwickelte sich die B. überhaupt, für welche im allgemeinen die Regel gilt, daß derjenige verbodmen
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0181,
von Bon.bis Bonald |
Öffnen |
Handelsgesetzbuch auch das an solchen Gegenständen erworbene Pfandrecht des redlichen Erwerbers respektiert.
Bonaini, Francesco, ital. Geschichtsforscher, geb. 1806 zu Livorno, studierte in Pisa die Rechte, wurde an der dortigen Universität Professor
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0563,
von Bücherlausbis Buchhaltung |
Öffnen |
" (1866, 2 Bde.).
Buchführer, s. Buchhandel, S. 572.
Buchführung, s. Buchhaltung.
Buchgläubiger (Chirographarier), derjenige Gläubiger, dessen Forderung nicht durch ein Pfandrecht gesichert ist, insbesondere ein solcher Gläubiger, dessen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0037,
von Chipolinbis Chiromantie |
Öffnen |
, dessen Forderung sich auf eine Handschrift, einen Schuldschein, Wechsel etc. ohne Pfandrecht gründet. Chirographaria actio, die Klage auf Grund einer Handschrift; chirographaria cautio, die handschriftliche Versprechung.
Chirologie (griech.), Hände
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0288,
Corpus juris |
Öffnen |
die allgemeinen Lehren von Recht, Personen und Sachen; der zweite, Buch 5-11, handelt von dinglichen Klagen; der dritte, Buch 12-19, von persönlichen Klagen; der vierte, Buch 20-27, vom Pfandrecht, der Lehre von den Beweismitteln, der Ehe
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0694,
von Dermabis Dernburg |
Öffnen |
versetzt. In das Herrenhaus, aus welchem er infolgedessen ausschied, trat er bald darauf durch königliche Ernennung wieder ein. Seine hauptsächlichsten Werke sind: "Die Kompensation" (Heidelb. 1854, 2. Aufl. 1868); "Das Pfandrecht" (Leipz. 1860-64, 2
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0791,
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) |
Öffnen |
Rechtsinstitut der Expropriation oder Zwangsenteignung hervorzuheben. Ebenso gehören hierher die Grundsätze des deutschen Pfandrechts mit dem Prinzip der Publizität und der Spezialität des Pfandes, das deutsche Pfändungsrecht und vor allen Dingen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0395,
von Eintagsfliegenbis Eintritt |
Öffnen |
der einstweiligen Verfügungen weder nach den Regeln der Pfändung geschehen, noch ein Pfandrecht begründen, da letzteres nur zur Erzielung einer Geldzahlung führen könnte. Das Gericht bestimmt nach freiem Ermessen, welche Anordnungen zur Erreichung des Zweckes
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Entwährungbis Entwässerung |
Öffnen |
, und wenn sie verpfändet wurden, bleibt das Pfandrecht des gutgläubigen Erwerbers auch an gestohlenen oder verlornen Inhaberpapieren bestehen. Vgl. außer den Lehrbüchern des Pandektenrechts K. O. Müller, Die Lehre von der Eviktion (Halle 1851
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0315,
von Fisher's Hillbis Fistel |
Öffnen |
aus dem praktischen Recht verschwunden. Erhalten haben sich aber in fast allen Rechtsgebieten die gesetzlichen und privilegierten Pfandrechte des F., ferner dessen Anspruch auf herrenlose Güter, insbesondere auf Erbschaften, zu welchen niemand
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0476,
von Fra Bartolommeobis Fracht |
Öffnen |
vorliegt, in einem Jahr. Der Frachtführer hat wegen aller Ansprüche aus dem Frachtvertrag ein Pfandrecht am Frachtgut und zwar jedenfalls bis zur Ablieferung des letztern, später nur dann, wenn dasselbe binnen drei Tagen danach gerichtlich geltend gemacht
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0477,
Fracht |
Öffnen |
wegen seiner F. mit Nebengebühren, Liegegeld, ausgelegter Zölle und sonstiger Auslagen ein Pfandrecht an den Gütern. Gehen Güter durch einen Zufall verloren, so endet der Frachtvertrag, ohne daß ein Teil zur Entschädigung des andern verpflichtet ist. Nach
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0478,
von Frachtbriefbis Fragerecht |
Öffnen |
hat wegen des Überfahrtsgeldes an den vom Reisenden an Bord gebrachten Sachen ein Pfandrecht, welches jedoch nur so lange besteht, als die Sachen zurückbehalten oder deponiert sind. Stirbt ein Schiffspassagier, so hat der Schiffer in Ansehung der an
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0684,
von Fridingenbis Friedberg |
Öffnen |
die Herren von Epstein, Grafen von Isenburg und an die Stadt Frankfurt, welche ihr Pfandrecht dem Burggrafen von F. überließen. F. schloß sich schnell der Reformation an. Im Dreißigjährigen Krieg wurde es mehrfach erobert, so 12. Dez. 1634 und 13. Dez
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0094,
von Handelskundebis Handelspfand |
Öffnen |
) sein, daher sind namentlich Orderpapiere und Inhaberpapiere Gegenstand des Handels und des Börsenverkehrs (s. Börse).
Handelspfand, Pfand nach Handelsrecht, d. h. ein Pfand oder Pfandrecht, auf welches die von dem allgemeinen bürgerlichen Recht
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0901,
von Immerschönbis Immunität |
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(Immobiliarrechte). Der Unterschied zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen ist besonders wichtig bei dem Eigentumserwerb, namentlich bei der Verjährung und bei dem Pfandrecht. S. Grundeigentum.
Immobilisieren (lat.), bewegliches Gut zu
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Inhaftierenbis Inhalationskuren |
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ist ihre Zirkulationsfähigkeit eine dem Papiergeld nahezu gleiche geworden.
[Erwerb und Verlust von Inhaberpapieren.] Das I. kann Gegenstand dinglicher Rechte sein (Rechte am Papier, welche die Rechte aus dem Papier begründen). Eigentum, Besitz, Pfandrecht, Pfändung, Nießbrauch
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0333,
von Jurisconsultusbis Juristische Person |
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Statuten bilden politische, kirchliche und staatsrechtliche Fragen keinen Gegenstand der Verhandlung, vielmehr teilt sich die Plenarversammlung des Juristentags in folgende vier Abteilungen: 1) für Privatrecht, insbesondere Obligationen- und Pfandrecht
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0336,
von Jus gladiibis Jussieu |
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vorkommenden Natureinrichtungen.
Jus non scriptum (lat.), ungeschriebenes Recht, Gewohnheitsrecht (s. d.).
Jus offerendi et succedendi (lat.), das Recht, den vorhergehenden Pfandgläubiger auch wider dessen Willen zu befriedigen und dadurch das Pfandrecht
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0984,
von Kommissionärbis Kommissionsgeschäft |
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Kontrahenten einsteht (s. Delkredere). Der Kommissionär hat wegen seiner Unkosten u. der Provision ein Retentionsrecht an den Waren oder an deren Erlös, welches nach dem deutschen Handelsgesetzbuch die Natur eines Pfandrechts hat. Dagegen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0011,
Konkurs (Verfahren nach der deutschen K.-Ordnung v. 10. Febr. 1877) |
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ein Pfandrecht erlangt haben, in Ansehung der gepfändeten Gegenstände, die Pachter in Ansehung des in ihrem Gewahrsam befindlichen Inventars wegen Forderungen für dieses, die Verpachter wegen des laufenden und rückständigen Pachtzinses sowie
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0178,
Kredit |
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Gegenstandes (Verderblichkeit, Preisschwankungen) und von der Beleihungsgrenze ab, d. h. von dem Prozent des taxierten Wertes, bis zu welchem das Pfand beliehen wird. Ist der Gegenstand, an welchem ein Pfandrecht eingeräumt wird, ein Immobil (Haus
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0407,
von Lagerstockbis Lago Maggiore |
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. In Deutschland haben sie noch keine größere Ausdehnung gefunden. Große Banken befassen sich nicht gern mit der Beleihung von Warrants, weil das Pfandrecht an der Ware, insbesondere im Fall eines Konkurses, nicht genügend sichergestellt
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0429,
von Mehunbis Meier |
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Pfandrecht" (Marb. 1867). In Verbindung mit andern gab er heraus: "Deutsches Hypothekenrecht" (Leipz. 1871-81, 8 Bde.), eine Sammlung von Monographien der Partikularrechte, worin er selbst als 2. Band "Das mecklenburgische Hypothekenrecht" (1871) darstellte
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0967,
von Nachgeschäftbis Nachnahme |
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am Bestimmungsort vom Empfänger zurückerstattet werde, wobei ersterer ein Pfandrecht an dem Gut hat. Die N. wird im Frachtbrief und gewöhnlich auch auf der äußern Adresse desselben bemerkt, und nur gegen Erstattung derselben darf der Frachtführer
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0968,
von Nachodbis Nacht |
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968
Nachod - Nacht.
dem Frachtbrief nicht das Gegenteil hervorgeht, auch die Forderungen seiner Vormänner mit einzuziehen und deren Pfandrechte mit auszuüben (deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 382, 409 ff.). Dabei ist es üblich
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0304,
von Objektionbis Obligation |
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). Im Pfandrecht versteht man unter dem Rechte der Oblation das Jus offerendi (s. d.).
Oblei (mittellat. oblagia, oblaia), alte Bezeichnung für Abgaben (in Geld oder Lebensmittel) an geistliche Stiftungen, Klöster etc.; daher Obleier oder Obleimeister (lat
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Pachometerbis Pachtvertrag |
Öffnen |
gesetzliches Pfandrecht in Ansehung des von letzterm zu entrichtenden Pachtzinses zu. Ferner haftet der Pachter für jedes Verschulden, welches ihm zur Last fällt, also namentlich auch für die dadurch der Sache zugefügten Beschädigungen, während
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0937,
von Pfandvertragbis Pfanne |
Öffnen |
Fall ist die Wirksamkeit der P. dadurch bedingt, daß die P. durch Anlegen von Siegeln oder auf sonstige Weise ersichtlich gemacht wird. Durch die P. erwirbt der Gläubiger ein Pfandrecht an den gepfändeten Gegenständen, welches gleich einem Faustpfand
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Schifferinselnbis Schiffsklassifikation |
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. Schiffer.
Schiffsgeschütze, s. Geschütz, S. 215.
Schiffsgläubiger, diejenigen Gläubiger, welchen ein bevorzugtes Pfandrecht am Schiffsvermögen (s. d.) des Reeders zusteht. Nach deutschem Seerecht kommen unter den gesetzlich bevorzugten
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0466,
von Schiffsvermögenbis Schiiten |
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. Der Schiffsgläubiger (s. d.) hat am S. ein privilegiertes Pfandrecht. Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 452 ff.
Schiffswerftkäfer, Eichenwerftkäfer, s. Holzbohrer.
Schiffswurm, s. Bohrmuscheln.
Schiffszwieback, s. Zwieback.
Schifftrüb, s. v
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Sinterbis Sion |
Öffnen |
995
Sinter - Sion.
2. Aufl. des 1. Bds. 1839), der sich die des "Corpus juris canonici" im Auszug (das. 1834-39, 2 Bde.) anschloß. Sein "Handbuch des gemeinen Pfandrechts" (Halle 1836) hatte seine Berufung als ordentlicher Professor an
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Zessionarbis Zetzsche |
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. B. Bürgschaften, Pfandrechten etc., geltend gemacht werden kann. Der Schuldner kann alle Einreden und Rechtsbehelfe geltend machen, welche auf die Beschaffenheit (die Gültigkeit und Wirksamkeit) der Z. und die Person des Zessionars Bezug haben
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0087,
von Baaßenbis Bacmeister |
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Rechtsinstitute«, das. 1843; »Das römische Pfandrecht«, Bd. 1, das. 1847; »Ausgewählte Lehren des römischen Zivilrechts«, Bonn 1849). Unter seinen übrigen, mehr dem Gebiet der Kulturgeschichte angehörenden Arbeiten sind zu nennen: »Versuch über die Gräbersymbolik
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0499,
von Kohlerbis Kolonien |
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Patentimd Industrierecht«(Berl. 1889); .Das Autorrecht (Jena 1880); >^Das Rechtdes Markenschutzes ^^ (Würzb.
1885); .Pfandrechtliche Forschungen« (Jena 1882); ^Gesammelte Abhandlungen« (Mannh. 1882); > Der Prozeß als Rechtsverhältnis« (das. 1888
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0521,
von Lagnybis Lambermont |
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gesetzliches Pfandrecht an der eingelagerten Ware wegen der Gebühreil und wegen der zur Bezahlung von Zöllen :c. bestrittenen Auslagen und hat ferner, wenn die eingelagerten Waren nicht binnen bestimmter Frist bezogen werden, das Recht, nach
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0016,
von Abwässerbis Abzahlungsgeschäfte |
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, daß ein Pfandrecht an Mobilien nur durch Besitzübertragung begründet werden könne, daß also der Pfandberechtigte die bewegliche Sache innehaben müsse. Der Ratenhändler wolle sich sichern, der Käufer wolle die gekaufte Sache für seinen Haushalt
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0128,
von Bobrzynskibis Bodenprodukte im Welthandel |
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erzeugten Wertzuwachses des Bodens; 3) die Beseitigung des privaten Pfandrechts an Grund und Boden. Der Sitz des Bundes ist Berlin, Organ die Wochenschrift »Frei Land« (Düsseldorf seit 1890, Fortsetzung von der von M. Flürscheim begründeten
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0046,
Abgesonderte Befriedigung |
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, Forderungen und sonstigen Vermögensrechte räumt §. 40 denjenigen ein Recht auf A. B. ein, welchen an diesen Gegenständen ein Faustpfandrecht zusteht. Der Absonderungsberechtigte braucht nicht Gläubiger des Gemeinschuldners zu sein; das Pfandrecht kann z
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0123,
von Actebis Actio |
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, vollstreckbare Urkunden, auf welche solange nicht der Beweis ihrer Unechtheit unternommen wird, ohne Prozeß die Exekution erfolgen und ein Pfandrecht auf die Güter des Schuldners erwirkt werden kann. Zu den letztern gehören besonders
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0146,
von Ad infinitumbis Adjudikation |
Öffnen |
. Steigerungsgrade (s. Komparation).
Adjektive Farben, s Färberei.
Adjoint (frz., spr. adschöäng), s. Adjunkt.
Adjudikation (lat.), die richterliche Übertragung des Eigentums oder eines dinglichen Rechts (z. B. Nießbrauch oder Pfandrecht
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0524,
Amerika (Eisenbahngesellschaften) |
Öffnen |
an unverkauften Ländereien (Land Grant) der Gesellschaft, auf welche sich das Pfandrecht der konsolidierten Prioritäten erstreckt, belief sich 30. Juni 1889 auf 2 187 750 acres, 30. Juni 1391 auf 1 636 656 acres. Durchschnittlicher Verkaufspreis p
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0244,
von Bachmattenbis Bachtijari |
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und die lex Petilla» (Bas. 1843), «Die lex Voconia und die mit ihr zusammenhängenden Rechtsinstitute» (ebd. 1843), «Das röm. Pfandrecht», Bd. 1 (ebd. 1847), «Ausgewählte Lehren des röm. Civilrechts» (Bonn 1849), «Die Geschichte der Römer» (mit Gerlach
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0375,
Banken |
Öffnen |
) gehört, bald um eine pfandrechtliche Sicherstellung der B. für zu gewährende Buchkredite oder dergleichen, in welchem Falle also die in Depot gegebenen Effekten den Charakter eines Pfandes haben.
Mit der Annahme von Gelddepositen ist das Girogeschäft (s
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0882,
von Besitzeinweisungbis Besitzklagen |
Öffnen |
erforderlich, wenn Widerstand erfolgt, sonst genügt der obrigkeitliche Befehl, mit dessen Ausführung (Besitzergreifung) dem Eingewiesenen der Besitz erworben wird. Im röm. Recht war die Missio in possessionem, welche ein Pfandrecht gab, noch
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0203,
von Bodmer (Joh. Jak.)bis Bodmerei |
Öffnen |
la grosse, engl. bottomry), ein dem Seehandelsrecht eigentümliches, durch ein Pfandrecht am Schiff, Fracht und Ladung, oder an dem einen und dem andern, bez. an dem einen oder dem andern dieser Gegenstände gesichertes Darlehnsgeschäft, bei welchem
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0329,
von Börsekammerbis Börsengebäude |
Öffnen |
eintreten darf, wirksam genug, um einen Mißbrauch dieses Rechts zu verhüten? Ist das gesetzliche Pfandrecht des Kommissionärs einzuschränken oder ganz aufzuheben? Sind die gesetzlichen Voraussetzungen oder Wirkungen eines Fixgeschäfts zur Verhütung
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0961,
von Dermatozoenbis Derosne |
Öffnen |
: "Die Kompensation" (Heidelb. 1854; 2. Aufl. 1868), "Das Pfandrecht" (2 Bde., Lpz. 1860-64), "Die Institutionen des Gajus" (Halle 1869), "Das Vormundschaftsrecht der preuß. Monarchie" (Berl. 1875; 3. Aufl., bearbeitet von Schultzenstein, 1886), "Lehrbuch
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0803,
von Einkaufsrechnungbis Einkommen |
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und '
der Auftraggeber die Erklärung auch nur stillschwei-
gend angenommen hat. Von da ab darf der Ein- ^
käufer die Ware nur noch kraft seines Pfandrechts ,
wegen feiner ungedeckten Forderung in den hierfür !
vorgeschriebenen Formen zum Verkauf bringen
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