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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0677,
von Anson-Archipelbis Anspruchsverjährung |
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Schleifens (s. Balzen) nähern.
Anspruch, im Privatrecht das, was der Kläger vom Beklagten fordert, oder das Begehren dieses Gegenstandes (es wird ein A. erhoben), oder die Befugnis, einen A. dieser Art erheben zu dürfen, derselbe mag nun erhoben
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0069,
von Anspeienbis Antipas |
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. A.G. 28, 20.
Boas die Ruth, Ruth 2, 13.
Sprich deinen Nächsten darum an, vielleicht hat ers nicht gethan, oder hat ers gethan, daß ers nicht mehr thue, Sir. 19, 13.
Anspruch
Eine Rechtsforderung oder Klage. A.G. 19, 38.
Anstecken
Mit Feuer
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Abfasenbis Abführen |
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.
Abfindung, diejenige Leistung oder diejenige Leistungsverpflichtung, durch welche ein in seiner Höhe oder seinem Werte nach nicht feststehender Anspruch beseitigt wird (s. auch Abstandsgeld). Die Rechtssprache bedient sich des Wortes auf verschiedenen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0950,
Patent |
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ohne Erfindergenie zu einer nützlichen Erfindung geführt hat. Ja, das deutsche Gesetz erteilt, abweichend von andern Patentgesetzen, den Anspruch auf das P. dem ersten Anmelder, auch wenn er nicht der erste Erfinder, selbst wenn er gar nicht der Erfinder
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0568,
von Wechselforderungbis Wechselklagen |
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Jahre .
Wechselklagen , die Klagen, durch welche Ansprüche aus Wechseln im Sinne der Wechselordnung verfolgt
werden. Sie können im Wechselprozeß und im ordentlichen Verfahren angestellt werden. (S. Wechselprozeß .)
Ansprüche ans
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0177,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1273-1519) |
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Ansprüche auf Italien wieder kräftig betonte, während seine Vorgänger seit Rudolf von Habsburg sich wenig darum gekümmert und namentlich den immer gesteigerten Ansprüchen der Päpste auf Einfluß im Reiche nur geringen Widerstand geleistet hatten
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Amtseidbis Amtsgerichte |
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wichtigen vermögensrechtlichen Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von 300 Mk. nicht übersteigt, sowie ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes gewisse andre Rechtssachen, deren Wesen ein besonders schleuniges
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0770,
Bergen (Stadt auf Rügen und Marktflecken bei Hanau) |
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Abschaffung des Strandrechts (s. d.) dritten Personen, welche Schiff oder Ladung ganz oder teilweise geborgen haben, heutzutage nur noch ein Anspruch auf eine Vergütung für die Bergung zu (Bergelohn, Bergegeld). Das Deutsche Handelsgesetzbuch
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0569,
von Wechselklauselbis Wechselordnung |
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geworden ist, denselben aber für Rechnung seines Vormanns einklagt. Alles dies gilt ebensowohl im Verhältnis des Wechselklägers zum Hauptschuldner wie zum Regreßschuldner.
Neben diesen Ansprüchen aus dem Wechsel auf Zahlung und Sicherstellung bestehen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0165,
Gericht (deutsche Gerichtsverfassung: bürgerliche Rechtsstreitigkeiten) |
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; Gemeindegerichte, insoweit dieselben über vermögensrechtliche Ansprüche zu entscheiden haben, deren Wert den Betrag von 60 Mk. nicht übersteigt, vorbehaltlich der Berufung auf richterliche Entscheidung; Gewerbegerichte und die etwanigen besondern Gerichte
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Anschlag (des Gewehrs)bis Anschließung |
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civilrechtlichen Anspruch des Verletzten gegen den Verbrecher steht nicht dem Strafrichter, sondern dem Prozeßrichter zu, der dabei an ein vorhergegangenes Strafurteil nicht gebunden ist. Dagegen kann der Anspruch auf Buße (s. d.), welcher dem Beschädigten nach
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0692,
Krankenversicherungsgesetz |
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Ansprüche ist ein besonderer Instanzengang geschaffen. Die Unterstützungsansprüche verjähren in zwei Jahren vom Tage ihrer Entstehung. Sie können rechtswirksam weder gepfändet noch verpfändet oder sonst übertragen werden und dürfen nur auf rückständige
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Rechtsspruchbis Rechtsweichen |
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die Verwaltungsgerichte oder die Verwaltungsbehörden zuständig sind, ist nach den betreffenden Reichs- oder Landesgesetzen zu entscheiden. Die preuß. Gesetzgebung, insbesondere das Zuständigkeitsgesetz vom 1. Aug. 1883, überweist die Entscheidung über Ansprüche
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0% |
Drogisten →
Erster Theil →
Analytischer Gang:
Seite 0852,
Analytischer Gang |
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nach Essigäther.
Der oben besprochene analytische Gang macht durchaus keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Verfasser hat sich mit voller Absicht, bei der Bearbeitung desselben eine grosse Reserve auferlegt, um nicht durch die Ueberfülle des
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Kladrubbis Klage |
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, wird Kläger, derjenige, gegen welchen sich die K. richtet, Beklagter genannt. Privatrechtliche Ansprüche kann der Staat nur auf Antrag des Berechtigten und Verletzten, die K., schützen; es gilt hier der Grundsatz: wo kein Kläger, da ist kein Richter. In jedem
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Aufgebotsverfahrenbis Aufgesang |
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und mündliche Verhandlung nicht voraussetzt, hat zu enthalten die Bezeichnung des Antragstellern, die Aufforderung, die Ansprüche und Rechte spätestens im Aufgebotstermin anzumelden, die Bestimmung dieses Termins, die Bezeichnung der Rechtsnachteile
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0347,
von Civilgerichtbis Civilliste |
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den Amtsgerichten zugewiesen sind, d.h. regelmäßig alle Prozesse über vermögensrechtliche Ansprüche, deren Gegenstand
an Geld oder Geldeswert die Summe von 300 M. übersteigt;
2) gewisse öffentlich-rechtliche Verhältnisse berührende
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0640,
Haftpflichtgesetze |
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einen Anspruch auf Ersatz des infolge eines Unfalls
erlittenen Schadens nur gegen diejenigen Betriebs-
unternehmer, Bevollmächtigten oder Repräsentan-
ten, Betriebs- oder Arbeiteraufseher geltend machen,
gegen welche durch strafgerichtliches Urteil
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0519,
von Wartepflichtbis Wartha |
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Mitglied auf die Leistungen der Versicherung noch keinen Anspruch hat. Die W. betrifft teils die auf den Schadensfall unmittelbar folgenden ersten Tage oder Wochen (so bei der Krankenversicherung und der Unfallversicherung), teils die auf den Eintritt
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Urkundenlehrebis Urkundenprozeß |
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.) nachgebildete besondere Prozeßart, die darin besteht, daß zu Gunsten eines urkundlich liquiden Anspruchs eine schleunige, provisorische Rechtshilfe gewährt, dem gegenüber nur eine ebenfalls sofort liquidbare Verteidigung zugelassen, alle sonstigen
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Actebis Acton |
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die Klage, d. h. ein Rechtsmittel,
welches zur gerichtlichen, angriffsweisen Geltendmachung eines rechtlichen Anspruchs gegen einen bestimmten Gegner gegeben ist,
sowie die Ausübung dieses Klagerechts
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0109,
Adel (Deutschland) |
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109
Adel (Deutschland).
halten. Der niedere A. aber hat heutzutage keine besondern Rechte mehr, man müßte denn den Anspruch auf die Prädikate "von" und "Hochwohlgeboren" und auf Führung des Familienwappens als "Rechte" auffassen. Ebenso
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0786,
Bergwerkseigentum |
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die Territorialherren das Bergbaurecht in der gemeinen Mark für sich in Anspruch und stellten es überall dem landesherrlichen Grundeigentum gleich. So kam es, daß unter Mithilfe des Lehnrechts sich das Bergregal entwickelte, inhalts dessen der Staat
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0461,
von Excentricitätbis Exceptio |
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gestützte Einreden berufen, so mußte er sie gegen den
Anspruch strengen Rechts vor dem Prätor geltend machen. Dieser machte dann einen entsprechenden Vorbehalt in der Formel,
so z. B. die berühmte E. doli (Einrede der Arglist). Dieselbe
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0968,
von Fordernbis Forderungsrecht |
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erfüllt,
wozu ihn das ihm gegenüber stehende Recht ver-
pflichtet, erwächst dem Berechtigten daraus ein mit
einer Klage (f. ^ctio) verfolgbarer Anspruch (s. d.)
auf Anerkennung des Rechts, Wiederherstellung,
Ersatz. Diese aus dem Recht
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0889,
von Geschäfte per Cassabis Geschäftsgebrauch |
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etwas Notwendiges oder Nützliches vornimmt, so hat
er einen Anspruch auf Erstattung derAuslagcn gegen
den Geschäftsherrn, wenn er nicht in der Absicht ge-
handelt hat, diesem etwas zu schenken. Hat der Ge-
schäftsherr die G. nachträglich
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0815,
Offizier |
Öffnen |
titels und aller aberkennungsfähigen, durch den Dienst
erworbenen Ansprüche, den dauernden Verlust der
Orden und Ehrenzeichen, die Unfähigkeit zum Wie-
dereintritt in das Heer und die Marine. Dem Ver-
urteilten werden durch einen O. die Patente
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0329,
Erwerbsunfähigkeit |
Öffnen |
von Nachschüssen, noch von den Konkursgläubigern in Anspruch genommen werden. Bei Genossenschaften mit unbeschränkter Nachschußpflicht sind die einzelnen Genossen mit ihrem ganzen Vermögen verpflichtet, der Genossenschaft die zur Befriedigung der Gläubiger
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0113,
von Handlungsbücherbis Handlungsreisender |
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. Für diese bewendet es bei den für das Gesindedienstverhältnis geltenden Bestimmungen. Für die Natur der Dienste und für die Ansprüche der Handlungsgehilfen auf Gehalt und Unterhalt ist nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (Art. 57 ff
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0102,
von Aufspringen der Hautbis Aufstoßen |
Öffnen |
, unterliegen diejenigen Mitglieder, mit deren Wissen diese Gebote, ohne daß sie dagegen einschritten, verletzt sind, dem Anspruch auf Ersatz der entzogenen Beträge, und zwar jedes Mitglied im vollen Umfange (solidarisch). Dieser Anspruch kann auch von den
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0705,
Festigkeit |
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notwendig. Bei einigen Körpern hat
sie sich mit der Zugfestigkeit annähernd gleich groß
ergeben, bei vielen andern aber und gerade bei den-
jenigen, welche in der Praxis meistens auf Druck-
festigkeit hin in Anspruch genommen werden, zeigt
sie sich
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Rechnungsmünzenbis Recht |
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der Reform der bestehenden Rechtsordnung sich in einer für das Volk heilsamen Bahn bewege, daß nicht Linderungen überstürzt, daß unberechtigte Ansprüche zurückgewiesen, daß ihnen zeitig und mit Energie entgegengetreten, und daß zur Überwindung solcher
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0% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0728,
Die Kunst des 17. und 18. Jahrhunderts |
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er daher außer den zahlreichen Schülern noch Gehilfen, die auch auf eine selbständige Bedeutung Anspruch erheben konnten. Bei den umfänglichen Arbeiten, so bei der Ausschmückung der Jesuitenkirche in Antwerpen mit 39 Gemälden und jener des Palais Luxemburg
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
17. Oktober 1903:
Seite 0127,
von Die Kunstschule für Damenbis Litteratur |
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127
Bügeln dürfte in vielen Fällen genügen, doch ist es von großem Nutzen, wenn das Kleidernähen und die Feinglätterei verstanden wird. Je vielseitiger eben die Ausbildung ist, um so leichter fällt es, jeglichen Ansprüchen zu genügen und darf
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0611,
von Anorthoskopbis Anquetil |
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man die unmittelbar durch die veränderte Lebensweise selbst herbeigeführte zweckentsprechende Veränderung der Organisation, namentlich die sogen. funktionelle A., welche in der bekannten Thatsache ausgedrückt ist, daß ein stärker in Anspruch
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Arréebis Arrest |
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wegen einer Geldforderung oder eines Anspruchs, welcher in eine Geldforderung übergehen kann. Das Verfahren, in welchem ein solcher A. ausgewirkt werden kann, wird Arrestprozeß genannt. Der A. findet statt, wenn die sofortige Zwangsvollstreckung nicht
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0565,
von Bayrische Kronebis Bazaine |
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abgetreten werden sollten, wofür ihm von diesem das Erbrecht auf das übrige Bayern bestätigt wurde. Joseph II. gründete seine Ansprüche auf jene Gebiete auf einen alten Lehnsbrief Kaiser Siegmunds vom Jahr 1426, dessen Echtheit und Bedeutung
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0549,
Buchdruckerkunst (Mitbewerber der Erfindung) |
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, ohne daß ein Einzelner berechtigt gewesen wäre, persönlich Anspruch zu erheben auf den Ruhm der Erfindung? Letztere Frage hat auch ihre Verteidiger gefunden in dem lange und heftig geführten Streit über Person und Nation des Erfinders, sie ist aber längst
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0389,
von Einredebis Einreibung |
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. Im engern und eigentlichen Sinn aber versteht man unter E. ein Vorbringen, welches die Wahrheit der in der Klage behaupteten Thatsachen an und für sich nicht bestreitet, aber andre Thatsachen anführt, durch welche der klägerische Anspruch ganz
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0811,
Futter (Fütterungsmethoden) |
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Eigentümlichkeiten der einzelnen Nutztiere bezüglich ihrer Ansprüche an das F. möglichst sich zu emanzipieren, so zwingen ihn doch Rücksichten auf das Wohlbefinden der Tiere, bei der Zuteilung der Futtermittel darauf zu achten, daß das F
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0240,
Johanna |
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geboren und nach dem Tod ihres Vaters (1328) am zügellosen Hof ihres Großvaters Robert erzogen, der sie frühzeitig an den damals siebenjährigen ungarischen Prinzen Andreas, der Ansprüche auf den Thron von Neapel hatte; vermählte (1332). Nach dem Tod
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0309,
von Juliapanbis Jülich (Herzogtum) |
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, sein Schwiegersohn, ungeachtet des Einspruchs Sachsens. Der Kaiser belehnte Johann, doch wurden Sachsen seine Ansprüche gewahrt. Als Johann 1521 auch als Herzog von Kleve zur Regierung gelangt war, wurden J. und Berg mit Kleve vereinigt.
Nach dem Aussterben
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0011,
Konkurs (Verfahren nach der deutschen K.-Ordnung v. 10. Febr. 1877) |
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Gemeinschuldners Gegenstände, welche sie während der Ehe erworben hat, nur dann in Anspruch nehmen kann, wenn sie beweist, daß dieselben nicht mit Mitteln des Kridars erworben sind, unbeschadet der Anfechtung (s. d.). Außerdem können Pfandgläubiger
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0075,
Neuenburg (Kanton: Geschichte) |
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75
Neuenburg (Kanton: Geschichte).
stehendes Fürstentum anerkannt. Als das Erlöschen des Hauses Longueville in Aussicht stand, erhoben 15 Prätendenten Ansprüche auf N., darunter der Prinz von Conti, der Günstling und Vetter Ludwigs XIV. Allein
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0366,
Oldenburg (Großherzogtum: Geschichte) |
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Erbbesitztums und erlebten beide das Ende des hierüber beim Reichshofrat geführten Prozesses nicht. Johann erhielt 1575 durch Erbschaft die Herrschaft Jever und zugleich die damit verbundenen Ansprüche auf Kniphausen. Vor seinem Tod 1603 hatte er das Recht
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0529,
Schleswig-Holstein (Geschichte seit 1864) |
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es anerkannten, und der Großherzog von Oldenburg, dem der Kaiser von Rußland seine Ansprüche abgetreten, und der Prinz Friedrich von Hessen wurden veranlaßt, als Prätendenten aufzutreten; ja, für das Haus Hohenzollern selbst wurden Ansprüche erhoben. Ein
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Urkundenbeweisbis Urkundenprozeß |
Öffnen |
sich der Schuldner in der U. der Zwangsvollstreckung unterworfen hat und die U. über einen Anspruch errichtet ist, welcher die Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder die Leistung einer bestimmten Quantität andrer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0590,
von Widerdruckbis Widerstand |
Öffnen |
der deutschen Zivilprozeßordnung kann der Beklagte einen Anspruch bei dem Gericht der Klage widerklagend geltend machen, wenn dieser Anspruch entweder mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch oder mit den dagegen vorgebrachten Verteidigungsmitteln
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0049,
Arbeiterversicherung (deutsches Reichsgesetz vom 22. Juni 1889) |
Öffnen |
andern Kasseneinrichtungen, welche die Fürsorge für den Fall der Invalidität oder des Alters zum Gegenstand haben, der Versicherungspflicht genügt wird. Gegenstand der Versicherung ist der Anspruch auf Gewährung einer Invaliden-, bez. Altersrente
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0019,
Afrika (Kolonisierung; Forschungsreisen) |
Öffnen |
Deutschland seine Ansprüche zu gunsten Englands sehr bedeutend beschränkte, erweiterte letzteres seine Interessensphäre um nahezu das Vierfache. Die Ost- und Westgrenze der Goldküstenkolonie wurden tief ins Land hinein verlängert, das Nigergebiet weit
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0% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0495,
von Investigator-Expeditionbis Irland |
Öffnen |
Lebensalter in eine versicherungspflichtige Stellung eintritt, erwirbt mit 70 Lebensjahren noch keinen Anspruch auf eine Altersrente. Er erlangt jedoch nach Ablauf von 5 Jahren das Recht auf Bezug einer Invalidenrente für den Fall des Eintrittes
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0084,
von Abweiserbis Abwesenheit |
Öffnen |
, ohne daß auf den geklagten Anspruch eingegangen wird, schon auf Grund wesentlicher Mängel der Klage (z. B. Unverständlichkeit, Widersprüche, Unzulässigkeit der Feststellungsklage, s. d.), oder wegen Fehlens der gesetzlichen Prozeßvoraussetzungen (z
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0145,
von Ausdrucksbewegungenbis Auseinanderziehen |
Öffnen |
. Diese A. kann niemals durch einfache Rechnung oder Aufteilung der vorhandenen Aktiven erfolgen. Ein gemeinschaftliches Vermögen, wie das von Eheleuten, Genossen, Gesellschaftern, besteht aus Aktiven und Passiven. Dazu treten noch Ansprüche der einzelnen
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0164,
von Aussigbis Aussperrung |
Öffnen |
Konkursordnung schreibt in §. 35 vor, daß die Ansprüche auf A., welche nicht bloß auf ein dingliches, sondern auch auf ein persönliches Recht gestützt werden können, sich nach den außerhalb des Konkursverfahrens geltenden Gesetzen bestimmen, räumt aber
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0165,
von Ausspielgeschäftbis Ausstattung |
Öffnen |
verkauft. Verbotene Geschäfte sind schlechthin nichtig, so daß kein klagbarer Anspruch auf den kreditierten Einsatz und kein klagbarer Anspruch auf den Gewinn stattfindet. Ein Verbot, in auswärtigen dort staatlich genehmigten Lotterien zu spielen
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0794,
von Bussenbis Bußordnungen |
Öffnen |
. 1874, §. 15. Höchstmaß: 5000 M.; 5) Patentgesetz vom 25. Mai 1877, §. 36. Höchstmaß: 10000 M.
Die Formen, in welchen der Anspruch auf B. geltend zu machen ist, sind in der Strafprozeßordnung gegeben. Nach deren Vorschrift kann der Anspruch nur erhoben
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0547,
von Costenoble (Karl Ludw.)bis Coster (Laurens Janszoon) |
Öffnen |
die Gelehrte Gesellschaft in Haarlem einen Preis auf die beste Verteidigung der Haarlemer Ansprüche und krönte die Abhandlung Jac. Konings («Verhandeling over den oorsprong etc. der boekdrukkunst», Haarlem 1816), zu der dieser später noch Nachträge
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Dieburgbis Dieckhoff |
Öffnen |
, ist selbstverständlich. Nach röm. Recht hat diesen Anspruch (condictio furtivca) nur der Eigentümer, auch wenn die Sache aus dem Gewahrsam eines dritten Besitzers, des Mieters, Beauftragten u. s. w. entwendet ist, welcher dem Eigentümer für den zufolge seiner
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0271,
von Erfrischungsinselbis Erfüllung (bei Schuldverhältnissen) |
Öffnen |
Schuldverhältnis begründet wird, z.B. ein Darlehn (s. d.). Die E. tilgt das Schuldverhältnis und die zu dessen Sicherung begründeten Rechte, wie den Anspruch gegen den Bürgen, das Recht auf das gegebene Pfand. Macht der Gläubiger
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0706,
Festigkeit |
Öffnen |
oder auf der konkaven kom-
primierten Seite, je nachdem die Zerreißung oder
die Zerdrückung leichter eintritt, und zwar tritt er
immer zuvörderst an den äußersten, am stärksten in
Anspruch genommenen Fasern auf. Sobald die
äußerste Faser nachgegeben hat
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Kautionshypothekbis Kautionsversicherung |
Öffnen |
263
Kautionshypothek – Kautionsversicherung
Verletzten neben den Rechtsmitteln gegen den Verpflichteten noch ein anderer Anspruch, sei es gegen eine andere Person (K. durch Bürgen) oder an eine Sache (K. durch Pfand, Hinterlegung
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0359,
von Präjudizierenbis Praktik |
Öffnen |
357
Präjudizieren - Praktik
Präjudizieren (lat.), vorher entscheiden, Vor-
urteile beibringen, beeinträchtigen (s. anch Präjndiz).
Im Wechselrecht heißt P. des Wechsels der Ver-
lust wechselmähiger Ansprüche, den die Versäum-
nis
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0147,
Sachsen, Königreich (Geschichte) |
Öffnen |
und von Frankreich unterstützten Ansprüche Stanislaus Leszczynskis im poln. Thronfolgekriege (1733-36) erkämpfen. Im ersten Schlesischen Kriege trat er, da er auf Grund seiner Vermählung mit der Erzherzogin Maria Josepha, der Tochter Kaiser Josephs I
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Thüringer Bausbäckchenbis Thüringer Wald |
Öffnen |
813
Thüringer Bausbäckchen - Thüringer Wald
Widerstand des Adels als gegen die Ansprüche des Grafen Siegfried von Anhalt, ebenfalls eines Enkels von Landgraf Hermann I. (Weißenfelser Vergleich 1. Febr. 1249), während Sophie, die Gemahlin
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Wechselprozeßbis Wechselregreß |
Öffnen |
. besteht nur für Ansprüche aus Wechseln im Sinne der Wechselordnung (s. über diese Ansprüche Wechselklagen), ist auch nicht geboten, obligatorisch, sondern nur zugelassen. Der Wechselkläger kann den Wechselanspruch im ordentlichen Verfahren geltend
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1047,
von Zur-Mühlenbis Zusammenlegung |
Öffnen |
zerreißenden Verhältnisse (Konnerität) gegeneinander Ansprüche haben. Das Z.
beruht auf dem Princip, daß solchenfalls ein jeder Teil darauf bestehen kann, daß die in Verbindung stehenden gegenseitigen Ansprüche gleichzeitig
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0661,
Kirchenpolitik |
Öffnen |
einer
weitgehenden Befreiung des Staates von den hiero-
t'rach'chen Ansprüchen der Kirche, wie sie in den sog.
gallikanischen Freiheiten zum Ausdruck kam. Ande-
rerseits war die französische K. dem Protestantismus
gegenüber bis zur Vernichtung
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0911,
Schaffhausen |
Öffnen |
seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, zu vertreten hat (§§. 254, 278). Wer für den Verlust einer Sache oder eines Rechtes S. zu leisten hat, kann Abtretung der Ansprüche
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Mercks →
Hauptstück →
Nachtrag:
Seite 0704,
Nachtrag |
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Anspruch auf diese Ermäßigungen haben.
Hierzu gehören gegenwärtig die folgenden Staaten:
Argentinische Konföderation.
Belgien.
Chile.
Costarica.
Frankreich.
Griechenland.
Großbritannien.
Hawaiische Inseln.
Italien.
Liberia.
Mexico
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Drogisten →
Erster Theil →
Farbwaaren:
Seite 0706,
B. Farben für Malerei und Druckerei |
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gewonnen. Es bleibt in den Retorten nach Abtreibung der Schwefelsäure zurück, hatte aber in diesem Zustande nur eine schmutzig rothbraune Farbe, die den Ansprüchen, welche man heute an Farben stellt, nicht mehr genügt; doch hat man gelernt
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Drogisten →
Erster Theil →
Farbwaaren:
Seite 0723,
Farben und Farbwaaren |
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namentlich in der Porzellanmalerei als ein billiges und dauerhaftes Emailleschwarz benutzt wird.
Lack- und Resinatfarben.
Wenn wir in dem Vorhergehenden die Farben im Allgemeinen besprochen haben, so machen wir dabei keinen Anspruch auf absolute
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0837,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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= zurückfordern, Anspruch, Einspruch erheben, mit Beschlag belegen.
Rekognosziren = anerkennen, für richtig erkennen.
Rekurs = Berufung, Beschwerde, Rückanspruch.
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0390,
Die Malerei im 14. und 15. Jahrhundert |
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und in diesem nun seine immerhin ansehnliche Kunstfertigkeit bethätigte; so beispielsweise Cosimo Turra und Lorenzo Costa.
Des letzteren Schüler, Francesco di Marco Raibolini, genannt Francia, darf am ehesten Anspruch auf eine selbständige Bedeutung erheben
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0441,
Die Zeit der "Renaissance" |
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. Zwar gelangten vornehmlich unter Papst Nicolaus V. toskanische Baumeister und Florentiner Einfluß auch hierher, doch entstand kein Werk, welches durch schöne Verhältnisse, Formen oder Eigenart Anspruch auf größere Bedeutung erheben konnte. Erst
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1055,
Zwangsvollstreckung |
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Prozeßvergleiche, wie Kostenfestsetzungsbeschlüsse, Vollstreckungsbefehle im Mahnverfahren (s. d.), endlich Urkunden, die vor einem deutschen Gericht oder Notar über Ansprüche auf Zahlung einer Geldsumme oder Leistung einer Quantität anderer
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1056,
Zwangsvollstreckung |
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es gleich bei der Zustellung des Pfändungsbeschlusses oder binnen zwei Wochen danach, zu erklären, ob und wieweit er die Forderung anerkennen und Zahlung leisten wolle, welche Ansprüche daran sonst noch erhoben würden, und welche sonstigen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 1023,
Korrespondenzblatt zum ersten Band |
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bestimmend, daß Deutschland hier an verschiedenen Punkten einen ausgedehnten Kolonialbesitz erworben hat. Derselbe läßt sich ziffermäßig noch nicht darstellen, auch ist bei den augenblicklich hier und dort entgegenstehenden Ansprüchen andrer
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Grundgerechtigkeitenbis Grundkux |
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verbunden (s. Grundherrschaft). Im ältern Bergrecht heißt G. der Eigentümer desjenigen Grundstücks, auf welchem der Fund gemacht ist, auf Grund dessen die Verleihung des Bergwerks erfolgt. Er hat Anspruch auf den Erbkux, d. h. auf einen Anteil an
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0144,
von Krampfadernbis Kran |
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auf Druck in Anspruch genommen wird, bildet man aus Holz oder Gußeisen oder als Hohlkörper aus Blech. Die Zugstange m n wird nur auf Zerreißen in Anspruch genommen und deshalb aus Schmiedeeisen hergestellt. Das aus Zahnrädern und Kettentrommeln gebildete
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0154,
Krankenkassen (gesetzliche Regelung in Deutschland) |
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schon früher wieder arbeitsfähig wurde; Maximalleistung: das Fünffache der erstern. Karenzzeit zulässig bis zu 13 Wochen, wofür den Mitgliedern ein Anspruch für die gleiche Zeit nach dem Austritt verbleibt.) Die Organisation der Kassen beruht
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0050,
von Arbeiterversicherungbis Arbeiterwohnungen |
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.
IV. Verfahren. Ansprüche auf Renten sind bei der untern zuständigen Verwaltungsbehörde anzumelden. Gegen den Bescheid derselben findet Berufung an das Schiedsgericht statt. Ist die Rente anerkannt und festgestellt, so ist dem Rechnungsbüreau des
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0293,
Aktie und Aktiengesellschaft |
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gegen Vergleiche und Verzichte in betreff von Ansprüchen aus der Gründung,
bez. auf Vertagung der Beschlußfassung betreffs der Bilanzgenehmigung; d ie letztern für Aktionäre mit ein Zehntel, bez.
ein Fünftel Grundkapital auf Prüfung
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0988,
von Deteriorierenbis Detmold (Stadt) |
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durch Aufwendung von Kosten zufällige D. über die Verpflichtung ordnungsmäßiger Bewirtschaftung hinaus abgewendet, oder solche D., für welche er nicht haftet, wieder hergestellt, so hat er einen Anspruch auf Ersatz gegen den Eigentümer wegen Impensen (s. d
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0144,
Deutschland und Deutsches Reich (Verkehrswesen) |
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ist auch für die Unterstützung von durch Invalidität und Alter erwerbsunfähig gewordenen Personen aus den arbeitenden Klassen Sorge getragen worden. Das Gesetz trat 1. Jan. 1891 in Kraft. Bis Ende 1893 wurden 82758 Ansprüche auf Invalidenrente
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Konkursgläubigerbis Konkursverfahren |
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«Realgläubiger» genannten Absonderungsberechtigten unterschieden. Die Gesamtheit der Gläubiger, deren Ansprüche zur Zeit der Konkurseröffnung bestanden haben, erlangt das Recht, die Konkursmasse in Verwaltung zu nehmen und zu ihrer Befriedigung zu verwenden
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1069,
von Zwischenvorhangbis Zwölf Tafeln |
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1067
Zwischenvorhang – Zwölf Tafeln
über den Grund des Anspruchs, z.B. darüber entscheidet, daß der Kläger einen Anspruch auf Schadenersatz hat, während noch
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
28. November 1903:
Seite 0172,
von Ein neues Küchengerätbis Weihnachtsgebäck |
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den Katarrh auszutrocknen. Die sparsam zirkulierende Flüssigkeit wird dann für die notwendigen Ausscheidungen in Anspruch genommen und die kranke Schleimhaut nimmt, nicht mehr durch ihre eigene Absonderung gereizt, bald wieder ihre normale
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0959,
von Zeugenbeweisbis Zeugnisverweigerung |
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Civilprozeßordnung und §§ 70, 84 der Deutschen Strafprozeßordnung haben Zeugen und Sachverständige Anspruch auf Entschädigung für Zeitversäumnis und, wenn ihr Erscheinen eine Reise erforderlich macht, auf Erstattung der Kosten, welche durch die Reise
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0210,
Liquidation |
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die
Gesellschafter verteilt; darauf hat der einzelne Gesellschafter einen klagbaren Anspruch. Die zur Deckung später fällig werdender Schulden und zur Deckung der Ansprüche, welche den einzelnen Gesellschaftern bei der Auseinandersetzung zustehen
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Drogisten →
Erster Theil →
Einleitung:
Seite 0015,
Einleitung |
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Gross-Handlungen, deren Aufgabe es war, die Apotheker mit den nöthigen Rohdrogen und Fabrikaten zu versorgen. Bald aber wurden auch sie durch die Macht der Verhältnisse, namentlich durch die immer grösseren Ansprüche der Industrie und Gewerbe
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Drogisten →
Erster Theil →
Einleitung:
Seite 0017,
Einleitung |
Öffnen |
in keinem Geschäftslokal fehlen, und selbst eine gewisse Eleganz, die darum noch nicht Luxus zu sein braucht, ist wohl angebracht. Unsere heutige Zeit macht eben an alle Geschäfte auch im Aeusseren grössere Ansprüche, als die früheren Jahrzehnte
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Drogisten →
Erster Theil →
Droguen:
Seite 0124,
Cortices. Rinden |
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. Die grosse Produktion der Regierungsplantagen in Ostindien wird fast gänzlich für den dortigen Bedarf in Anspruch genommen. Neuerdings hat man auch im Vaterlande der Cinchoneen, namentlich in Columbien, Kulturen angelegt, deren Resultate ebenfalls sehr
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Drogisten →
Erster Theil →
Droguen:
Seite 0327,
Flüssige und feste Fette |
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Sorten nur wenig den heutigen Anforderungen an einen guten Leberthran entsprachen. Man betrieb die Gewinnung nur nebenher bei der Bereitung des Stockfisches und da dieser alle Hände in Anspruch nahm, wurden die Lebern in grosse Fässer gefüllt und darin
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Drogisten →
Erster Theil →
Droguen:
Seite 0337,
Flüssige und feste Fette |
Öffnen |
bleichen lässt. Da diese Operation eine lange Zeit in Anspruch nimmt, bleicht man neuerdings vielfach auf chemischem Wege, durch Kochen in schwefelsäurehaltigem Wasser, dem so lange Chlorkalklösung zugesetzt wird, bis das Wachs entfärbt ist. Da
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Drogisten →
Erster Theil →
Farbwaaren:
Seite 0749,
Farben und Farbwaaren |
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Ansprüchen in den Eigenschaften gerecht zu werden; allerdings ist die Herstellung der Ester zuweilen eine recht schwierige.
Die Klasse der Ester überhaupt ist eine sehr verbreitete und sind darunter alle thierischen und pflanzlichen Fette, Oele (Leinöl
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Drogisten →
Erster Theil →
Farbwaaren:
Seite 0753,
Farben und Farbwaaren |
Öffnen |
Mengen von gebleichtem Leinölfirniss versetzt. Häufig ist auch ein Theil des theuren Mastix durch das weit billigere Sandarakharz ersetzt.
Harzlack. In Fällen, wo es sich um sehr billige Lacke handelt, bei welchen auf Dauerhaftigkeit kein Anspruch
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0816,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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Unglück an der Leistung eines Dienstes zeitweise verhindert wird, verliert dadurch seine Ansprüche auf Gehalt und Unterhalt nicht, es sei denn, dass die Verhinderung über 6 Wochen dauert.
Vielfach wird vom Prinzipal einem oder mehreren
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0830,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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Vormännern die Vergünstigung des Wechselrechtes zu wahren, rechtzeitig protestiren lassen. Der wechselmäßige Anspruch gegen den Acceptanten verjährt indess in 3 Jahren, vom Verfalltage des Wechsels ab, bei Sichtwechseln schon nach 2 Jahren vom Tage
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0831,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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Die Benachrichtigung, dass ein Wechsel protestirt worden ist, an den Vormann hat sofort, spätestens innerhalb zweier Tage nach dem Tage der Protesterhebung bezw. Empfang der Anzeige davon, zu erfolgen. Die Ansprüche des Inhabers an den Vormann verjähren in 3
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Drogisten →
Zweiter Theil →
Zubereitungen:
Seite 0231,
Lacke |
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in der Lage, allen nur denkbaren Ansprüchen in den Eigenschaften gerecht zu werden; allerdings ist die Herstellung der Ester zuweilen eine recht schwierige.
Die Klasse der Ester überhaupt ist eine sehr verbreitete und sind darunter alle thierischen
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