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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0861,
von Grundbegriffebis Grundbücher |
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861
Grundbegriffe - Grundbücher.
erfordert vor allem dessen Schutz gegen Unterspülung durch hölzerne oder eiserne Spundwände oder, bei stark strömenden Gewässern mit sehr wandelbaren Flußbetten, durch fangdammartige Befestigungen dieser
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0935,
von Fluorescenzbis Flurbuch |
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- und Hypothekenverhältnisse bei Gericht oder der Gemeindebehörde geführte Grundbuch (s. d.). Decken sich nicht die Gestaltung der Örtlichkeit, das F. und das Grundbuch, so sind Verwirrungen der Rechtsverhältnisse unausbleiblich. Die korrekte
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0672,
von Buchfinkebis Buchhaltung |
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. Die zunächst sowohl für die einfache als doppelte B. in Betracht kommenden Bücher sind diejenigen, in welche die Geschäftsvorfälle zuerst der Zeitfolge nach eingetragen werden, daher Grundbücher genannt, und aus welchen sie erst in die andern Bücher
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0115,
Feldmeßkunst |
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"Vermessungsregister" (Fundbuch, Lagerbuch, Salbuch, Grundbuch) eingetragen: Grundstück, Nummer, Besitzer, Kulturart, Fläche. Etwas verschieden davon ist der besonders (eventuell durch andre Behörden) zu verfertigende "Kataster", in welchen außer obigem
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0862,
von Grundbuchführerbis Grundeigentum |
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, Handbuch der Tabularverfassung in Österreich (Klagenf. 1857); die Kommentare zu der preußischen Grundbuchordnung von Turnau (3. Aufl., Paderb. 1883-85, 2 Bde.), Mathis (Berl. 1884) u. a.
Grundbuchführer, s. Grundbücher.
Grundbuchordnung
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0492,
von Hypothekarische Klagebis Hypothekenbücher |
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die neuern Gesetzgebungen auch H. mit streng ac-
cessorischer Eigenschaft zu (Sicherungshypo-
theken; Kautionshypotheken). Solches kann
in der Weise geschehen, daß nur ein Höchstbetrag
eingetragen wird, also das Grundbuch den Be-
stand
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0579,
von Hypothekbis Ibo |
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in das Grundbuch. Ferner wäre die Verfügung über die H. erschwert, wenn sich der
Eigentümer immer an die Inhaber der Schuldverschreibungen wenden müßte. Es kann daher durch Eintragung in das Grundbuch für den jeweiligen Gläubiger
ein Vertreter
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0061,
von Auflaufbis Auflösung |
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das Veräußerungsgeschäft vortragen und um Bestätigung bitten, und daß hierauf der Richter nach Eintragung (Ingrossation oder Intabulation) desselben in die öffentlichen Grundbücher die Bestätigung ausspricht, woraus sodann die Aus- und Zufertigung
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0989,
von Gewerbfleißbis Gewerkschaft |
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des Berg/
Werks und des dazugehörigen Vermögens seien.
Das Vergwerkseigentum zerlegte sich m eine be-
stimmte Anzahl von Idealanteilen (Kuxen), regel-
mäßig 128, die im Grundbuch, in ältern Zeiten im
Gegenbuch, eingetragen und fortgefchrieben
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0764,
von Memorabelbis Memphis |
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vorträgt. M. heißt auch in der kaufmännischen Buchhaltung (s. d.) das Grundbuch, in welchem die Geschäftsvorgänge mit Ausnahme der Kassenposten, für welche das Cassabuch (s. d.) besteht, in chronol. Reihenfolge eingetragen werden. In Warengeschäften
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0193,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht) |
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Grundeigenthum
Grundbücher
Urbarbuch
Beschlossene Güter
Bonum
Grundstück
Odal
Confinium
Grenze
Gemarkung
Marches
Nothweg
Prädial
Reallasten
Rutscherzins
Mühlenrecht
Merkpfahl, s. Mühlenrecht
Pacht
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0452,
von Landesverratbis Landfriede |
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, Landesaufnahme (Triangulierung, topographische Vermessung, Generalnivellement), Landesparzellenvermessung für Grundbesteuerung und Grundbuch im ganzen, Vermessungen für Gemeinheitsteilungen und Güterzusammenlegungen, auch für den allgemeinen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0472,
von Landspitzebis Landtorpedos |
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die Durchführungsverordnungen vom Januar 1887.
Landsturmbezirkskommandos, in Österreich Unterbehörden der Landwehrkommandos in Bezug auf das Landsturmwesen.
Landtafel, in Mähren die erste und ursprünglichste Art eines Grundbuchs. Auf fichtene
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0089,
von Aufgabebis Aufgeben |
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werden, daß der Besitzer das Grundstück verläßt und nicht mehr betritt. In gleicher Weise ein A. des Eigentums an Grundstücken zuzulassen, zumal solchen, welche in das Grundbuch eingetragen sind, ist bedenklich. Das Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 294 hat
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0272,
von Bonainibis Bonald (Louis Gabriel Ambroise, Vicomte de) |
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herauszugeben, was der Besitzer dafür geleistet hat (a. a. O. §. 25). Das Grundeigentum wird erworben, wenn der Veräußerer im Grundbuch fälschlicherweise als Eigentümer eingetragen war, der Erwerber aber in gutem Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Eigentümerhypothekbis Eigentumserwerb |
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über, ohne daß er noch jene in
Besitz genommen und diese sich hat im Grundbuch
überschreiben lassen, auch wenn sie sich in dritter
Hand befinden. Nach Sächs. Bürgert. Gesetzb. §§.276,
277 geht das Eigentum an Grundstücken erst durch
Eintragung des
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0786,
Eigentumsklage |
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.) aus Auslieferung der Sache. Ebenso nach
Preuß. Allg. Landr. I, 12, §. 288, doch kann der
Vermächtnisnehmer seine Eintragung als Eigen-
tümer im Grundbuch nur erwirken, wenn der Erbe
die Zustimmung hierzu erteilt oder dazu rechtskräf-
tig verurteilt
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0271,
von Erfrischungsinselbis Erfüllung (bei Schuldverhältnissen) |
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sie vom Richter berücksichtigt werden kann. Es giebt Rechtsverhältnisse, welche durch die E. allein nicht direkt gelöst werden. Damit eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld (s. d.) oder Hypothek (s. d.) getilgt wird, muß zur E. die Löschung
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Érsek-Ujvárbis Erskine (St. Vincent) |
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der Grundstücke hat das moderne
Grundbuch- und Hypothekeurecht mannigfache Lin-
derungen herbeigeführt. In Osterreich ist das In-
stitut dcr Tabularersitzung hinzugetreten (Gesetzbuch
§.1467),welche eine dreijährigeDauer derEintragnng
eines Rechts
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0491,
von Hypokrisiebis Hypothek |
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und die Bestellung eines Pfandrechts ohne Übergabe ausgeschlossen. Man versteht deshalb jetzt unter H. nur das Pfandrecht an Grundstücken und den den Grundstücken gleichgesetzten selbständigen Berechtigungen, welche ein Blatt im Grundbuche erhalten
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0541,
von Immibis Immortellen |
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. Gesetze
Ausnahmen. In Beziehung auf die Entfte^ccng
und die Beendigung der dinglichen Rechte legen die
neuern Gesetzgebungen, abweichend vom röm. Rechte,
dem Unterschiede zwischen Mobilien und I. eine er-
weiterte Nedeutung bei. (S. Grundbuch
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0970,
von Journalbis Journal officiel |
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der Posten
zur Entlastung des Hauptbuches, wohl auch die Auf-
findung von etwa in den Grundbüchern gemachten
Fehlern. Die Vereinfachung und Zufammenziehung
der Posten erfolgt in der Weise, daß aller beschrei-
bende Text aus den Grundbüchern weggelassen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0671,
von Rechtsbesitzbis Rechtschreibung |
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), überhaupt nicht mehr neu begründet werden können, und weil solche Rechte, welche aus im Grundbuch eingetragenen Grundstücken nur durch Eintrag in das Grundbuch erworben werden können (wie nach Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 481 auch die Grunddienstbarkeiten
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0270,
von Verjüngungsklassebis Verkaufsselbsthilfe |
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268
Verjüngungsklasse – Verkaufsselbsthilfe
öffentlichen Glaubens des Grundbuches, in das Servituten einzutragen sind, V. von Dienstbarkeiten durch bloße Nichtausübung nicht mehr (§. 902), dagegen eine V. von Grund- und beschränkt persönlichen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Mobilgardebis Mobilisierung des Grundbesitzes und des Bodenkredits |
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der durch die mittelalterlichen Feudal- und Grundherrschaftsverhältnisse bedingten Gebundenheit des Grundes und Bodens, sondern hauptsächlich um eine Ordnung des Grundbuch- und Hypothekenrechts, welche gestattet, die Eigentumsübertragung von Grundstücken
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0175,
von Entgegengesetzte Größenbis Entgeltliche Verträge |
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als die Anfechtung E. V. Wer gutgläubig durch entgeltlichen Vertrag von einem der Anfechtung Unterworfenen, als Eigentümer im Grundbuch Eingetragenen im Vertrauen auf das Grundbuch erworben hat, ist sicher; nicht aber der, welcher durch unentgeltlichen Vertrag
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0169,
von Gerichtsfolgebis Gerichtskosten |
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von solchen (s. Grundbücher und Hypothek). Zuweilen werden derartige Bücher auch Gerichtshandelsprotokolle genannt.
Gerichtsherr (Stuhlherr), ehedem der Inhaber eines Patrimonialgerichts (s. Patrimonialgerichtsbarkeit), im militärischen Sinn
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Lagerbücherbis Lagermetall |
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. Grundbücher.
Lagerfrist, Zeit, während der eine Ware in öffentlichen Lagerhäusern, Packhöfen und sonstigen Niederlagen unverzollt oder an Bahnhöfen ohne Vergütung oder Strafmiete liegen bleiben darf.
Lagerfrucht, jede nach starken Regengüssen zu Boden
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Reaktionbis Realismus |
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Cuartillos à 12 Granos geteilt. Ferner ist R. eine portugiesische Rechnungsmünze zu 40 Reis (s. Reis). Endlich ist R. in Batavia ein Gold- und Silbergewicht, = 1/9 alte holländische Troy-Mark = 27,343 g.
Realbücher, s. Grundbücher.
Realcitation (lat
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Gergoviabis Giovanni da Ravenna |
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888
Gergovia - Giovanni da Ravenna
Register
Gergovia, Aruerner lden 777,2
Gerhard v. Malberg, Deutscher Or-
Gerhard von Wassenberg, Geldern
Gerichtliche Polizei, Kriminalpolizei
Gerichtsbücher, Grundbücher
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0502,
von Grundsatzbis Grundsteuer |
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Beziehungen maß-
gebend ist, wo sonst der Anhalt des Grundbuchs ent-
scheidet. In Hamburg und Lübeck (Gesetz vom 4. Dez.
1868 und vom 5. Mai 1880) hat das Recht des
Grundschuldgläubigcrs insofern einen erweiterten
Inhalt, als der Eigentümer
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0267,
von Statiabis Statistik |
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sie betreffenden Verordnungen, Privilegien, sehr bald auch die Titel der in England neu erscheinenden Bücher aufgezeichnet wurden. Sie bildeten das Grundbuch für den Schutz der Verleger und Autoren gegen Nachdruck und spielen noch heute für das engl
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Verlängerungszettelbis Verlobung |
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).
Verlassung, s. Desertion und Ehescheidung. Einige deutsche Partikularrechte bezeichnen mit V. die der Umschreibung des Eigentums im Grundbuche (s. d.) auf den neuen Erwerber vorhergehende Erklärung, mit welcher der Veräußerer diesem das Eigentum
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0020,
Agrarfrage (Gegenwärtige Agrarverhältnisse) |
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begrenzt, jedoch vermöge fortwährender Erneuerung der fideïkommissarischen Stiftungen thatsächlich in der Regel eine dauernde ist. Das herrschende Anerbenrecht sowie andere Umstände, wie die aus dem Mangel von Grundbüchern und der Unsicherheit
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0364,
von Nieswurzbis Nietzsche |
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in dem Grundbuche erforderlich; dagegen ist bei beweglichen Sachen das Erfordernis der Übergabe nur vereinzelt aufgestellt. (Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 481; vgl. Preuß. Allg. Landr. Ⅰ, 21, §. 2; Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 644.)
Nieswurz
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0581,
von Bébébis Bebung |
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aber durch Eintragung in das Grundbuch die Freihaltung der Nachbargrenze von der Bebauung gesichert wird, so tritt an Stelle der Grenze die derselben zunächst liegende Gebäudefronte. In neu zu erbauenden Gebäuden dürfen Kellergeschosse zu Wohn
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0742,
Bergrecht (Aufhebung des Bergwerkseigentums; Gewerkschaft, Kuxe) |
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. Die Besitzer der Kuxe werden als Miteigentümer des Bergwerks in dem Grundbuch oder in einem besondern Berggegenbuch eingetragen. Für die Veräußerung der Kuxe gelten die Formen und Regeln der mittelbaren Erwerbung des Grundeigentums. An die Stelle des
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0813,
Besitz |
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sein, an welcher überhaupt eine Ersitzung möglich ist. Zu beachten ist hierbei, daß nach modernem Grundbuchrecht das Eigentum an Liegenschaften nur durch den Eintrag in das Grundbuch erworben wird. Die erwerbende Verjährung oder Ersitzung ist also bei
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0969,
Birma (Regierungsform, gewerbliche Thätigkeit etc.; Geschichte) |
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herrschend. Die Einkünfte des Königs erwachsen aus Kopf- und Familiensteuer, die noch immer nach einem Grundbuch von 1783 erhoben werden, aus Grundabgaben und dem ihm vorbehaltenen Alleinhandel mit bestimmten Gegenständen (Baumwolle, Bauholz, Blei
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0567,
Buchhaltung (die landwirtschaftliche B.) |
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man alle für den Betrieb oder die Veränderungen im Werte der Objekte wichtigen Vorkommnisse. Das Grundbuch dient zur Grundlage bei der jährlich vorzunehmenden Inventur und beim Verkauf oder bei der Verpachtung und als Hilfsbuch für die eigentliche B
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0550,
von Darlehnskassenbis Darlehnskassenvereine |
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ward dies jedoch durch das deutsche Handelsgesetzbuch und durch das Einführungsgesetz zur Zivilprozeßordnung beseitigt. Nur bei Schuldurkunden, welche zum Eintrag ins Grundbuch bestimmt sind, besteht jene Beschränkung in manchen Staaten, z. B
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0374,
von Eigenschaftbis Eigentum |
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, dazu muß die Ab- und Zuschrift in den öffentlichen Büchern kommen (s. Grundbücher). Übrigens hat das Gesetz selbst gewisse Beschränkungen aufgestellt, die sich jeder Eigentümer gefallen lassen muß; so z. B. muß ich dem Nachbar gestatten, das von seinem
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0170,
von Gerichtsordnungbis Gerichtsstab |
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Landesgesetzgebungen noch manche andre Obliegenheiten, so z. B. in Preußen die Aufnahme von Wechselprotesten, die Führung der Grundbücher und die Vornahme von Inventuren, Siegelungen und Entsiegelungen. Von der zuletzt gedachten Verrichtung sind jedoch
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0278,
von Gewährbücherbis Gewährsmängel |
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).
Gewährbücher, s. Grundbücher.
Gewährleistung, s. Gewährschaft.
Gewährsadministration (Gewährsverwaltung), eine Form der Verpachtung, bei welcher der Pachter sich verpflichtet, einen bestimmten Ertrag abzuliefern, wogegen ihm von dem über denselben
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Grenzfälschungbis Gresham |
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Unterstützung bieten hierbei die Beschreibungen der Grenzen, wie sie in öffentlichen Urkunden (Grenzprotokollen, Grenzrezessen) und Büchern (Flurbüchern, Grundbüchern) niedergelegt sind, vorzüglich aber Veranschaulichungen durch Karten. Wo Gewässer die G. bilden
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0863,
Grundeigentum (geschichtliche Entwickelung; Statistisches) |
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. Agrarpolitik). Durch die Regelung des Grundbuchwesens ist zu dem den Rechtsverhältnissen bezüglich des Grundeigentums die gehörige rechtliche Sicherheit gegeben (s. Grundbücher).
In England war das Lehnswesen nie zu der Ausbildung gelangt
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0868,
von Grundrentenbankenbis Grundsteuer |
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Inhalts, soweit er für den Grundschuldgläubiger von Wichtigkeit, und des Grundbuchs, in welchem der Eintrag erfolgte. Übrigens bieten die Inhaberpapiere mit Realsicherheit (Pfandbriefe, Hypothekenscheine) die Zirkulationsfähigkeit in noch erhöhtem Maß dar
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0869,
von Grundsteuerkatasterbis Grundstück |
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; eine unbewegliche Sache im Gegensatz zur beweglichen oder Mobilie (Fahrhabe). Heutzutage werden die besonders abgegrenzten, versteinten und in die Grundkataster und Grundbücher als selbständige Eigentumsobjekte eingetragenen Grundstücke vielfach Parzellen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0870,
von Grundteilungbis Grundtvig |
Öffnen |
870
Grundteilung - Grundtvig.
knüpft den Eigentumsübergang an Immobilien an die Ab- und Zuschrift in den Grundbüchern (s. d.). Die wichtigste Einteilung der Grundstücke ist diejenige in ländliche (Praedia rustica) und städtische (Praedia urbana
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0856,
von Hypostasebis Hypothek |
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-, Konsens-, Grundbuch, Landtafel) des Richters der verpfändeten Sache entstehen können, daß deren Vorzug lediglich nach dem Alter bestimmt wird, und daß nur von demjenigen oder gegen denjenigen eine H. bestellt werden kann, welcher dem Gericht sich
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Hypothekarische Klagebis Hypothetisch |
Öffnen |
herbeigeführt worden, an welche sich eine Grundbuchordnung vom gleichen Tag anreiht. Der Grundsatz der Eintragung wird vollständig durchgeführt. Das Recht der H. und der Grundschuld entsteht durch die Eintragung ins Grundbuch (s. d.). Zur Beurkundung
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0626,
von Kaufaccisebis Kauffmann |
Öffnen |
Kündigung gefallen lassen. Nach österreichischem und sächsischem Recht kann sich der Mieter nur dann gegen den dritten Erwerber der Sache schützen, wenn sein Recht in das Grundbuch eingetragen ist.
Kauffahrer (Kauffahrteischiffe, jetzt meist Handelsschiffe
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Lehmbaubis Lehnin |
Öffnen |
belegenen, früher lehnbaren Grundstücke verzeichnet sind. An die Stelle derselben sind jetzt die Grundbücher (s. d.) getreten.
Lehner, s. v. w. Viertelhofsbesitzer, s. Bauer, S. 462.
Lehngeld, s. Laudemium.
Lehngericht (Mannengericht
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0331,
von Odontographbis Odysseus |
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. hircinus ("Bocksgeruch"), der Schweißgeruch unter der Achsel.
Odoratus (lat.), wohlriechend, parfümiert; odoriferisch, Duft verbreitend, duftend.
Odporation (böhmisch-lat.), im böhm. Gerichtswesen die Anfechtung eines in die Landtafel (Grundbuch
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Rancaguabis Randon |
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die Entwickelung der Grundbücher in Österreich" (1870); "Deliktsobligationen" (3. Aufl. 1879); "Eigentum" (2. Aufl. 1874); "Einleitung in das Handelsrecht" (1876). Im Januar 1881 wurde R. ins Herrenhaus berufen.
Randazzo, Stadt in der ital. Provinz
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 1014,
Rousseau (Philippe, Théodore) |
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höherer Grad von Tyrannei war die notwendige Konsequenz solcher Lehren. Der "Contrat social" hatte einen großartigen Erfolg: der französischen Revolution diente er als Grundbuch; Polen und Corsen stellten an R. die Anforderung, ihnen Verfassungen zu
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0069,
Russisches Reich (Agrarverfassung) |
Öffnen |
der im Grundbuch verzeichneten Pacht nach Abzug von 20 Proz. entschädigt werden. Die betreffende Ablösungsschuld haben die Bauern in 49 Jahren durch jährliche Zinsen und Amortisationszahlungen abzutragen. In dem zweiten Gesetz von demselben Tag ist die Ermäßigung
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0645,
von Schuitenbis Schuldramen |
Öffnen |
durch die Nichtachtung des moralischen Gesetzes bewirkt wird, also das dem Menschen als mit freiem Willen begabtem Wesen sittlich anzurechnende Böse.
Schuldbrief, s. v. w. Schuldschein.
Schuldbücher, s. Grundbücher.
Schuldfrage, s. Thatfrage
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0215,
von Stadtältesterbis Stadtlohn |
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oder Straßenlokomotiven bestimmte Schienennetz (s. Straßeneisenbahn) oder die zur Vermittelung des Lokalverkehrs und durchgehenden Eisenbahnverkehrs durch eine Stadt geführte Lokomotiveisenbahn.
Stadtberge, Stadt, s. Marsberg.
Stadtbücher, s. Grundbücher
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0313,
Steuern (Veranlagung und Erhebung) |
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Nachforschung, Grundbücher, Meldezwang des Pflichtigen zur Aufstellung von Steuerlisten führen, ebenso bei vielen indirekten Verbrauchssteuern, bei welchen äußere Thatsachen und gewerbepolizeiliche Listen die Ermittelung erleichtern. Bei Zöllen und Accisen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0337,
von Stobibis Stöcker |
Öffnen |
. Stock.
Stockbücher, s. Grundbücher.
Stöcke und Stockwerke, s. Bergbau, S. 722, Erzlagerstätten und Lagerung der Gesteine.
Stöcker, Adolf, preuß. Hofprediger, geb. 11. Dez. 1835 zu Halberstadt, studierte in Halle und Berlin Theologie
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0801,
von Transportsteuernbis Trapa |
Öffnen |
.
Transskriptionsbücher, s. Grundbücher.
Transsubstantiation (neulat., griech. Metusiosis), scholast. Kunstausdruck für die kraft der Konsekration (s. d.) bewirkte Verwandlung der Substanz des Brotes und Weines in die Substanz des Leibes
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0004,
von Urbanbis Urbino |
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der zu einem Ort gehörigen angebauten (urbaren) Grundstücke nebst ihren Besitzern und den darauf haftenden Abgaben und Leistungen, daher früher s. v. w. Grundbuch (Erb-, Lager-, Zins- und Steuerbuch); auch die Norm für die zwischen Gutsherrschaft
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1008,
Zwangsvollstreckung (in Strafsachen und in Verwaltungssachen) |
Öffnen |
ergangen. Vgl. Ausgaben der preußischen Subhastationsordnung von Jäckel (3. Aufl., Berl. 1886), Rudorff (das. 1883), Volkmar (das. 1883), Richter (das. 1887), Knorr (das. 1886), Peiser (das. 1888) u. a.; Wolff, Die Eintragung in das Grundbuch zur
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0102,
Baupolizei (Zahl der Stockwerke, Häuserhöhe, Abtritte etc.) |
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ist oder nicht, beträgt. Nur wenn die Freihaltung der Grenze grundbuchlich gesichert ist, tritt an Stelle derselben die derselben zunächst liegende Gebäudefronte. Mehrfach ist zur Abhilfe bestimmt worden, daß jedes Haus nur einen Seitenflügel haben darf
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0633,
Österreich (Kaisertum: Geschichte 1888) |
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ließ. Taaffe säumte nicht, die Slawisierung Österreichs fortzusetzen. Krain überlieferte er den Slowenen durch Ernennung ihres Parteiführers Poklukar zum Landeshauptmann und ordnete in Südsteiermark die Slowenisierung der Grundbücher
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0887,
von Flechtenbitterbis Forsttraube |
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^ Flurbücher, Grundbücher
! Fluren (Zool.), Vögel 242
! Flurgcmartung, Mark 260,1
i Flurgraben, Flur
Flurplatten, Flursente, Flur
Flurvermessung, Feldmeßkunst
! Flurweger, Flur
! Flurziegel, Mauersteine 352,2
! Flurzug, Flur
Flus,FelS
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0896,
von Grundiermaschmebis Gweznou |
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Gute Dmger, Holden ' -. c
Gutenbrunn, Baden 2) !
Gutenfels (Ruine), Kaub . '
Guten5)offnung, Kap der, auch Neu-
guinea 83,1
Güterbücher, Grundbücher
Gütereinheit, Güterrecht der Ehegatt.
Guter
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0946,
von Pektinikorniabis Pétau |
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Persianer, Lammfelle
Personalfolien, Grundbücher lsönl.
Personalgleichung, Gleichung, per-
Personalitätsprlnzip, Strafrecht
362,2, Voltsrecht 268/2
Personalregister, Realindex
Personenadel, Adel 109,2
Personentarlfe
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0950,
von Polinobis Portus Augusti |
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Polyorgantheorie ^ Hydromedusen
Polypersontheoriei (Bd. 1?)
Polyphemiden, Wasserflöhe
Polyphyletische Hypothese, Mono-
poi^Mca, Grundbücher
Polystomeen, Platoden
PolysynthetischerKristall,Zwillmgs-
Polytechnos, Aedon lkristalle
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0375,
Gesundheitspflege (Arbeiterwohnhäuser, Gartenanlagen in Städten) |
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weit abzubleiben, in das Grundbuch eintragen lassen. Wo mit alten Alleen besetzte Landstraßen anfangen, mit Häusern eingefaßt zu werden, soll man Sorge tragen, mit der Bauflucht nicht zu nahe an die Bäume heranzukommen, da sonst das Verschwinden
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0796,
von Remsenbis Rentengüter |
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auf Antrag des Rentenberechtigten erfolgt. Die Rentenbelastung sowie die Abreden über den Ausschluß der Ablösbarkeit und über die Festsetzung des Ablösungsbetrags und der Kündigungsfrist werden in das Grundbuch eingetragen. Der Erwerber
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0710,
Österreich (Heerwesen und Kriegsmarine) |
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11,719,438 Krankentage. Die Gesamteinnahmen der Kassen betrugen 12,359,743, die Ausgaben 11,340,727, der Reservefonds 5,047,805 Guld.
Heerwesen und Kriegsmarine.
' Der Grundbuch bestand an Offizieren und Soldaten des Heeres betrug Ende 1889: 274
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0044,
von Abführmusbis Abgar |
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es dazu des Eintrags ins Grundbuch bedarf, ist aus den Partikulargesetzen zu ersehen. Ebenso, ob der neue Erwerber für Rückstände haftet und ob er gegen seinen Verkäufer einen Regreßanspruch hat, wenn ihm dieser die Last verschwiegen hat. Öffentliche A
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Aufgebot (juristisch)bis Aufgebot (militärisches) |
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des Eigentümers eines Grundstücks auf Eintrag in das Grundbuch; auf Löschung von Hypotheken, wenn der Gläubiger
unbekannt ist, und in erbrechtlichen Fällen.
Reichsgesetzlich ist besonders geregelt das gerichtliche A. für den Konkurs
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0094,
von Auflandigbis Aufliegen |
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Eigentümers in das Grundbuch, mit welcher sich der Übergang des Eigentums vollzieht. Ohne diese Formen wird Eigentum all Grundstücken durch Rechtsgeschäfte unter Lobenden nach dem angezogenen preußischen und den ihm nachgebildeten Gesetzen überhaupt nicht
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0192,
von Auswürflingebis Auteuil |
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in das Grundbuch eingetragen werden.
Auszug oder Bundesauszug (frz. Élite), in der Schweiz die im Alter von 20 bis 32 Jahren stehende waffenfähige Mannschaft des Bundesheeres, aus der die Feldtruppen ausschließlich zusammengesetzt sind (s. Schweizerisches
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Belegschaftbis Beleidigung |
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Grundbuchrecht verlangt Eintragung des mit der B. entstehenden Rechts des Vasallen und der Beschränkung dieses als Eigentum einzutragenden Rechts in das Grundbuch. – Über die B. der Geistlichen mit Ring und Stab und Scepter s. Investitur und Investiturstreit
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0786,
Bergwerkseigentum |
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ist die Bergbehörde anzugehen, die bei unbegründetem Widerspruch das Schürfrecht durch Beschluß einräumt. Das Schürfrecht ist, mag es auf Beschluß oder Vereinbarung beruhen, auch ohne Eintragung im Grundbuch dinglich, auf Dritte übertragbar und hindert
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0787,
Bergwerkseigentum |
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machen sind. - Das B. wird auf Ersuchen der Bergbehörde von Amts wegen in das Grundbuch eingetragen; wesentlich zum Erwerb ist dieser Akt indes nach keinem der neuern Bergrechte.
Umfang und Gestalt des Feldes, welches für die Zwecke des Bergbaues
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0881,
Besitz |
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. Das Österr. Gesetzbuch hat einen auf das Grundbuch basierten Tabularbesitz eingeführt; aber auch dort hat man sich davon überzeugt, daß man dem thatsächlichen B. seine Anerkennung auch für die Grundstücke nicht entziehen kann. Der Eigentümer muß also seine
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0888,
von Bestandsschätzungbis Bestätigung |
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keine Bedenken bestehen, den Eintrag in das Grundbuch.
Eine B. des Geschäfts durch die Parteien hat eine Bedeutung, wenn der Inhalt getroffener mündlicher Beredungen urkundlich, gewöhnlich in Briefform, von der einen Seite rekapituliert
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0673,
Buchhandel |
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671
Buchhandel
nauigkeit des Nachweises erzielen. Am bekanntesten unter diesen Methoden ist die amerikanische B., welche den Inhalt der Grundbücher, des Journals und des Hauptbuches in einem Buche darstellt und zur Verteilung dringt. Zu diesem
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0006,
von Caurabis Causa expressa |
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werden. Ebenso wie bei dem Versprechen ist bei dem Veräußerungsvertrage eine C . erforderlich. Lasse ich mein Grundstück vor dem Richter auf, und wird dasselbe im Grundbuch umgeschrieben, so geht freilich das Eigentum über. Stellt sich aber nachher
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Dienstauszeichnungenbis Dienste (persönliche) |
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die Grnnddienstbarkeit ohne Eintrag in das
Grundbuch bestellt werden kann, z. V. in Preusieu,
die Neallast aber nicht; ferner weil Neallasten
durcbweg ablösbar sind, aber nicht D. Doch haftet
der Eigentümer des belasteten Grnndstücks zu ge-
wissen Nebcnleistuugen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0356,
von Dispositionsbefugnisbis Dispositionsfähigkeit |
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die Landesgesetzgebungen in der Regel vor, daß der Arrest auf Grundstücke oder Rechte an solchen, wenn er gutgläubigen Dritten gegenüber wirken soll, in dem Grundbuch eingetragen sein muß.
Die Gebundenheit kann endlich auch auf einer Privatverfügung beruhen. So
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Dombrowski (Raoul, Ritter von)bis Domesnäs |
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als zuverläfsige Grundlage.
^ Auf der Basis dieses Grundbuchs ist seit Wilhelm II.
die Verteilung der Heereslast nach sog. Nitterlehen
und die genauere Ausbildung der Lasten- und
Rechtsverhältnisse des engl. Lehnswesens im Laufe
von etwa zwei
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0530,
von Droitbis Drôme |
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aus derselben
(mittelbar) ableitet; nur etwa mit einer für den
redlichen Erwerber beweglicher Sachen und von
durch den Eintrag im Grundbuch vermittelten Rech-
ten günstigen Einschränkung. Rechtswidrig ist die
D. auch dann, wenn mit Maßnahmen gedroht
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0227,
von Erbanwartschaftbis Erbbescheiniguug |
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besteht, hat, wenn
nicht schon früher, das Bedürfnis sich ergeben,
behufs Eintragung der Rechtsnachfolge in das
Grundbuch dem Erben einen urkundlichen Nach-
weis feiner Erbeneigenfchaft zu beschaffen. Dem-
jenigen Richter oder Beamten, welcher
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0553,
von Falschmünzereibis Falschwerbung |
Öffnen |
, welche an Order lauten
und welche durch Indossament übertragen werden
können, ansgedehnt. In ähnlicher Weise kann der
öffentliche Glaube des Grundbuchs dazu führen,
daß die Einrede der F. gegen den gutgläubigen
Erwerber von Eigentum und dinglichen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0647,
von Feldmarkbis Feldmeßkunst |
Öffnen |
. Neue F. können sich nur vergleichsweise lang-
sam und allmählich einführen und einbürgern, da
nicht nur die Gewohnheit, sondern durch Jahre wei-
ter gehende Nutzungsverträge, die Einträge in den
Grundbüchern und die Festsetzung der Bodenab-
gaben
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0824,
von Firmamentbis Firmicus Maternus |
Öffnen |
. März 1888). Handels-
gesellschaften können unter ihrer F. klagen und ver-
klagt werden, auch Grundstücke erwerben, so daß bei
dem Eintritt oder bei dem Austritt eines Gesell-
schafters eine Umschreibung im Grundbuche nicht er-
forderlich ist, wenn
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0969,
Forderungsrecht |
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, das
Osterr. Bürgert. Gesetzbuch und das Recht einiger
Schweizer Kantone (Zürich, Schaffhausen, Wallis
und Waadt) wenigstens dann, wenn der Vertrag in
das Grundbuch ls. d.) oder (Obwalden) wenn er in
ein öffentliches Register eingetragen ist.
Ferner
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0752,
von Gemeindewaldungenbis Gemeines Recht |
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Staat, die Gemeinde, kommunale
Verbünde, Schulverbünde, die Kirche, Geistlichkeit
oder Gutshcrrschast. Sie bedürfen zu ihrer Wirk-
samkeit gegen Dritte uicht des Eintrags in das
Grundbuch. Wußte der Käufer eines Grundstücks
nicht, daß sie auf dem
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0902,
von Geschlechtsreifebis Geschmack |
Öffnen |
Holzungen bestehen. Einzelgrundstücke oder Teile eines solchen sind vom geschlossenen Gut entweder überhaupt nicht oder nur unter erschwerenden Bedingungen abzutrennen. Das geschlossene Gut bildet für das Grundbuch eine Einheit, sodaß dasselbe nur
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0492,
von Grundbeinbis Grundeigentum |
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490
Grundbein - Grundeigentum
Gruudbein, s. Keilbein.
Grundbirne, s. Kartoffel.
Grundblei, soviel wie Senkblei.
Grnndbohrer, s. Vergbohrer.
Grundbruch, s. Deich (Bd. 4, S. 8803,).
Grundbuch, im Sinne der neuern Gesetz-
gedungen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0499,
von Grundkatasterbis Gründlinge |
Öffnen |
Bedeutung
besitzt der G. auch eins große Wichtigkeit für die
Landeskunde, für den Verkehr mit Grundstücken
und den Bodenkredit; jedoch hat er an sich nicht den
Charakter eines Grundbuchs (s.d.), in welchem die
Eigentums- und Pfandverhältnisse
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Handelsregisterbis Handelssache |
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für Kaufleute und Handelsgefcllschaften
nach Art eines Grundbuchs geführt, sodaß alle diese
Firma betreffenden Verhältnisse, auch die erteilten
Prokuren, auf demselben Folium zum Eintrag ge-
langen. Nach einem andern System wird ein be-
sonderes
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0877,
von Hauptaccordebis Hauptbuch |
Öffnen |
-
schäftsbücher, nach Konten geordnet, zur übersicht-
lichen Darstellung bringt. Die Posten werden aus
den sog. Grundbüchern entweder direkt oder ver-
mittelst des Journals (s. d.) in das H. eingetragen.
Die Buchung ist insofern doppelt, als für jeden
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0700,
von Irritantiabis Irrtum |
Öffnen |
ist, kann B das Geld zurückfordern. 2) Wenn der Wille des Irrenden auf eine andere Sache gerichtet war als der Wille des andern. Z. B. mit der auf Blatt 215 des Grundbuchs verzeichneten Nummer ist nach der örtlichen Lage das Haus 17 in der Langen Straße
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