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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0503,
von Grundsteuerkatasterbis Grundstück |
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501
Grundsteuerkataster - Grundstück
stimmte Zeit oder doch auf eine bestimmte längere
Periode festgesetzt, und diese wird dann auf die
einzelnen Grundstücke nach Verhältnis ihres ge-
schätzten Ertrags (oder Werts) verteilt. Im erstern
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80% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0869,
von Grundsteuerkatasterbis Grundstück |
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869
Grundsteuerkataster - Grundstück.
wurde. Objekt der G. ist der landwirtschaftlich benutzte oder benutzbare Boden mit Einschluß der zu Vergnügungszwecken verwandten Flächen (Einschätzung in die höchste Klasse in Frankreich), auch wohl
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40% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0377,
von Walzende Grundstückebis Walzwerk |
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377
Walzende Grundstücke - Walzwerk.
stärkerm Druck wird das Material, wenn es dehnbar ist, gestreckt und dabei oft, entsprechend der Beschaffenheit der Walzenoberfläche, in verschiedene Form gebracht, während sprödes Material zerquetscht
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40% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1002,
von Zurücknahme der Klagebis Züschen |
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begonnen hat. Die Z. beseitigt die Wirkungen der Rechtshängigkeit. Sie verpflichtet den Kläger zur Übernahme der Kosten des Rechtsstreits.
Zurundung (Zusammenlegung) landwirtschaftlicher Grundstücke, s. Flurregelung.
Zurzach, Gemeinde im schweizer
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30% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0495,
von Walzeisenbis Walzwerk |
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und Gewicht der einzelnen Profile beigefügt, wodurch die Berechnung von Eisenkonstruktionen bedeutend erleichtert wird.
Walzenboden, in einer Mühle der Raum, welcher die Walzenstühle enthält.
Walzende Grundstücke, Erb- oder Walzäcker, Wandeläcker
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30% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0882,
von Zermagnabis Zerteilende Mittel |
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und den Wert der wechselseitigen Schuleinrichtung« (das. 1832), die er im Gegensatz zu Diesterweg verteidigte.
Zerschlagung der Grundstücke, s. Dismembration.
Zersetzung, s. Chemische Verwandtschaft.
Zersetzung durch Kontakt, s. Katalyse
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25% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1047,
von Zur-Mühlenbis Zusammenlegung |
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.).
Zurundung landwirtschaftlicher Grundstücke , s. Zusammenlegung .
Zurzach . 1) Bezirk im schweiz. Kanton Aargau, hat (1888) 12785 E., darunter
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25% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0016,
von Abbas Paschabis Abbeokuta |
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Bauernhöfe, mit Abbruch
der alten, auf separierten und zusammengelegten Grundstücken sowie die Anlage von neuen Vorwerken auf größern Gütern.
Über Vorteile und Nachteile des Abbaus und Ausbau s vgl. Hofsystem
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Flurbis Flurregelung |
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. In der chemischen Analyse benutzt man das Erscheinen von Ätzungen auf Glas zur Nachweisung von Fluor.
Flur, flaches, ebenes Land, sowohl Wiese als Ackerfeld; dann im Sinn von Feldmark sämtliche einer Gemeinde gehörige Grundstücke; ihre Grenze (Flurgrenze
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Eigentümerhypothekbis Eigentumserwerb |
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783
Eigentümerhypothet - Eigentumserwerb
Gigentümerhypothek, eine aus einem Grund-
stück für den Eigentümer dieses Grundstücks be-
stellte Hypothek. Daß ein Grundstückseigentümer
eine Imderung gegen sich selbst habe, für welche
ihm
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Servitutbis Servius Tullius |
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nachdem nun diese Gerechtigkeit für eine individuell bestimmte Person und zu deren Vorteil, oder je nachdem sie dauernd zum Vorteil eines bestimmten Grundstücks oder vielmehr des jeweiligen Eigentümers und Besitzers desselben bestellt
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0881,
Besitz |
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und Nießbräucher, sind nicht Besitzer der Sache. Denn der Pächter und der Nießbräucher wollen sich das Grundstück, welches sie bewirtschaften, nicht aneignen, als ob es ihnen gehörte. Die von ihnen gezogenen Früchte aber dürfen sie nach ihrer Rechtsstellung sich
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0472,
von Suberinsäurebis Subjekt |
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sie Versteigerungen vollziehen ließen, aufgestellt. Daher die allgemeine Bedeutung von S.: unter öffentlicher Autorität
erfolgende Versteigerung. In der modernen Rechtssprache redet man von S. nur in Beziehung auf Grundstücke. Gesetzlich
vorgeschrieben
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0526,
von Baurentebis Bausteine |
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ausführt oder ausführen läßt. Zu manchen baulichen Anlagen, nämlich zu solchen, welche durch die örtliche Lage oder durch die Beschaffenheit der Betriebsstätte für die Besitzer oder Bewohner der benachbarten Grundstücke oder für das Publikum
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0492,
von Hypothekarische Klagebis Hypothekenbücher |
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Sicherheit zu leisten.
Für die Z. haften neben dem Grundstücke dessen
Zubehör, insbesondere die vorhandenen Früchte,
Vacht- und Mietgeldforderungen; bezüglich des In-
ventars s. d., bezüglich der Forderung aus einer
Feuerversicherung s. d. (Bd. 6, S
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0499,
von Grundkatasterbis Gründlinge |
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Gefellschastsvertrags (Art. 210). (S. auch
Aktie und Aktiengesellschaft.)
Grundkataster oder Grund steuert ata st er,
das unter öffentlicher Autorität aufgestellte Ver-
zeichnis aller Grundstücke eines Landes, gesondert
nach den einzelnen Gemarkungen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0983,
von Näherrechtbis Nähmaschine |
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), das einer Person (dem Retrahenten oder Nähergelter) zustehende Recht, in den Vertrag, welchen ein Grundeigentümer mit einem Dritten über den Verkauf eines Grundstücks an den letztern abgeschlossen, dergestalt einzutreten, daß der Käufer dieses
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0482,
von Weide, türkischebis Weidenbohrer |
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. a.
Weide, türkische, s. Viburnum.
Weidegerechtigkeit (Weiderecht, Weideservitut, Hutungsgerechtigkeit, Hutgerechtigkeit, Hut- und Triftrecht, Servitus pascendi), diejenige Servitut, vermöge deren dem Besitzer eines Grundstücks das Recht
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0882,
von Besitzeinweisungbis Besitzklagen |
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. durch Dienstbarkeiten, so können auch an einem Grundstück oder an einer andern Sache, welche von dem Eigentümer oder von jemand, welcher nicht Eigentümer ist, besessen wird, Handlungen ausgeübt werden, welche sich als Ausübung eines dinglichen Rechts
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0541,
von Immibis Immortellen |
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.) oder Fährnis, Grundstücke, d. h. die
durch die Grenze (s. d.) ausgeschiedenen Teile der Erd-
oberfläche. Bestandteile des Grundstücks, auf welche
dis Recht am Grundstücke sich erstreckt, sind die mit
dem Boden fest verbundenen Sachen (Pfosten, Zäune
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Mobilgardebis Mobilisierung des Grundbesitzes und des Bodenkredits |
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Sachen (im Gegensatz zu Immobilien oder Grundstücken) und im weitern Sinne bewegliches Vermögen, zu welchem auch Rechte, insbesondere Forderungsrechte, einschließlich der Hypotheken und Grundschulden gerechnet werden, während zum unbeweglichen
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0502,
von Grundsatzbis Grundsteuer |
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1. Jan. 1891) aus dem Grundstück im Wege der
Zwangsvollstreckung beizutreiben. Die mecklenb.
Gesetze haben am frühesten die G. eingeführt und
zwar ist die G. vollständig an Stelle der accessori-
schen .Hypothek gesetzt (revidierte Hypothekenord
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0408,
von Flurzwangbis Fluß (Geographisches) |
Öffnen |
alle Staaten gestatten die zwangsweise Aufhebung von Gemeinheiten für private Grundstücke und die zwangsweise Zusammenlegung von Grundstücken. Die Bestimmungen bezüglich des Provokationsrechts sind verschieden. Manche geben es schon einer Minorität (z
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0861,
von Grundbegriffebis Grundbücher |
Öffnen |
-, Real-, Stock-, Transskriptionsbücher), öffentliche Bücher zur amtlichen Feststellung und Sicherung des Eigentums und der dinglichen Belastung von Grundstücken. Die große Bedeutung, welche der Grundbesitz für das gesamte Volksleben im Mittelalter
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0488,
Landwirtschaftlicher Kredit |
Öffnen |
Hypothekenbanken (s. Banken, S. 330) dienen. Aber diese Banken sind wegen der mühsamen Geschäftsführung wenig geneigt, bäuerliche Grundstücke zu beleihen, überdies sind sie Erwerbsgesellschaften, die als solche in erster Linie das Interesse der Aktionäre
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0492,
von Grundbeinbis Grundeigentum |
Öffnen |
-
stücke aufführt und im Zusammenhange damit an
einer abgegrenzten Stelle (Grundbuchblatt) nicht
nur über das Eigentum, sondern auch über alle
sonstigen Rechte am Grundstück eine solche Kunde
giebt, auf welche der Erwerber eines Rechts
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0% |
Mercks →
Hauptstück →
Der Deutsche Zolltarif:
Seite 0671,
Der Deutsche Zolltarif |
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:
1. Erzeugnisse des Ackerbaues und der Viehzucht von denjenigen außerhalb der Zollgrenze gelegenen Grundstücken, welche von innerhalb der Zollgrenze befindlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden aus bewirtschaftet werden; unter
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0882,
Deich |
Öffnen |
Wellenschlage
zu widerstehen, sollen mit kürzester Linie möglichst
große Flächen umschließen. Die Grundstücke müssen
deichreif fein, d. h. sich rentabel erweifen und fo
hoch liegen, daß sie entwässert werden können.
Die Unterhaltung der Seedeiche
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0935,
von Fluorescenzbis Flurbuch |
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, Feldflur, ursprünglich Bezeichnung für das landwirtschaftlich benutzte Feld, Acker, Wiesen, Weiden im allgemeinen; später nannte man F. oder Feldmark im engern Sinne die einer Gemeinde zugehörigen Grundstücke, also mit dem Sinne der Begrenzung nach
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0501,
von Grundrentebis Grundsäge |
Öffnen |
Ausdruck mit Bezug auf die Theorie Ricar-
dos (s. d.) der gebräuchlichere. In einem andern
Sinne wird die Bezeichnung G. für den ganzen
Reinertrag eines Grundstücks gebraucht, welcher
auch die Verzinsung des mit dem Boden dauernd ver-
einigten
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0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0113,
Bodenmelioration (Maßregeln der Gesetzgebung und der Verwaltung) |
Öffnen |
, an einer solchen B. sich mit zu beteiligen, resp. die für solche auf ihren Grundstücken notwendigen Anlagen zu dulden. Über die Berechtigung eines solchen Zwanges, der nur ein Zwang gegen unverständigen Eigensinn ist, kann ein Zweifel nicht obwalten
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Realistbis Reallasten |
Öffnen |
. v. w. Grundstück, Liegenschaft.
Realiter (lat.), wirklich, in der That.
Realkatalog (lat.), nach dem wissenschaftlichen Inhalt geordnetes Bücherverzeichnis, im Gegensatz zum Nominalkatalog.
Realkaution (lat.), s. Kaution.
Realkenntnisse
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1007,
Zwangsvollstreckung (im Zivilprozeß) |
Öffnen |
. in unbewegliches Vermögen (Grundstücke) nach der Landesgesetzgebung, während die Z. im übrigen reichsgesetzlich in einheitlicher Weise normiert ist. Die Pfändung (s. d.) einer beweglichen, körperlichen Sache zum Zweck der Realisierung
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0% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0997,
Wildschaden (Bestimmungen über die Ausübung der Jagd) |
Öffnen |
die Rechtsprechung den Grundsatz auf, wenn jemand auf seinem Grundstücke Veranstaltungen treffe, wodurch für die nachbarlichen Ländereien ein erheblicher Schade entstehe, so sollten die geschädigten Nachbarn verlangen können, daß jener entweder selbst den
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0903,
von Armenkolonienbis Armenrecht |
Öffnen |
beschäftigen. Die Anstalten solcher Art haben indes, wo man ihre Begründung versucht, nur geringe oder keine Ergebnisse geliefert. Zunächst bedarf es zu einer derartigen Kolonisation ausgedehnter Grundstücke, die, wenn auch nicht bereits urbar, doch
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0755,
von Gemeinnützigbis Gemeinschaft |
Öffnen |
der im Privateigentum befindlichen Ackerländereien
beruhten und die jeden rationellen landwirtschaft-
lichen Betrieb unmöglich machten. Regelmäßig kann
die G. nur dann von durchgreifendem Erfolg be-
gleitet fein, wenn die Grundstücke
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0671,
von Rechtsbesitzbis Rechtschreibung |
Öffnen |
, wie sie der Inhaber eines Rechts vornehmen oder genießen darf. Wer über ein benachbartes, fremdes Grundstück wiederholt geht oder fährt oder reitet, mit der Absicht, diesen Weg dauernd zur erleichterten Benutzung seines Grundstückes, des etwaigen
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0077,
von Acceßbis Accidens |
Öffnen |
, durch welche jener das Eigentum der Früchte
erwirbt, in der Regel der Fruchterhebung. Sodann gehört hierher der von außen kommende Zuwachs, zunächst bei
Grundstücken durch Änderung des Flußbetts
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0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0195,
Bonitierung |
Öffnen |
, der Aufwand für Reparaturen und Unterhalt in Betracht gezogen werden. Die erforderlichen Barmittel ergeben sich nach Maßgabe des zu wählenden oder des gewählten Betriebes. Die Grundstücke endlich bilden den Gegenstand der eigentlichen B. und sind
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0607,
von Empirebis Empis |
Öffnen |
607
Empire - Empis.
Benutzung desselben, nur mit der Beschränkung, daß das Grundstück nicht verschlechtert werde. Der Inhaber dieses Rechts (Emphyteuta) kann sein Recht veräußern und vererben, er kann das Grundstück verpachten, verpfänden
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0407,
Flurregelung (Gesetzgebung in Deutschland) |
Öffnen |
erstreckte sich nur auf die Teilung von Gemeinheiten (und Ablösung von Weideberechtigungen) und gab jedem Einzelnen das Recht, seine Separierung in dem vorgeschriebenen Verwaltungsweg herbeizuführen. Eine zwangsweise Zusammenlegung von Grundstücken
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0856,
von Hypostasebis Hypothek |
Öffnen |
.
Im Anschluß an das ältere deutsche Recht forderte man zur Entstehung einer H. an Grundstücken die Eintragung (Ingrossation, Intabulation) derselben in die öffentlichen Grund- und Pfandbücher. Diese Eintragung erfolgt auf Antrag des Verpfänders bei
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Wasserregalbis Wasserreiser |
Öffnen |
zusammenhängender Grundstücke, z. B. auf einen größern Wiesenkomplex, erstrecken. Darum ist für solche Anlagen die genossenschaftliche Vereinigung der beteiligten Grundeigentümer im Interesse der Landeskultur von besonderer Wichtigkeit, und ebendeshalb
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0% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0998,
Wildschaden (Ersatzpflicht für W.) |
Öffnen |
.
In Bayern dagegen steht die Iagdbefuguis überhaupt auf umschlossenen Grundstücken, welche die nötige Größe nicht erreichen 2c., dem Eigentümer der dieselben umschlichenden Ländereien zu.
Blieb nun einer bestimmten Klasse von Grundeigentümern
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0786,
Eigentumsklage |
Öffnen |
. Vürgerl. Gesetzb. §. 684 und nach
dem Deutschen Entwurf §. 1865 nur einen Anspruch
auf Eigentumsübertragung.
Durch Rechtsgeschäft unter Lebenden wird
Eigentum an Grundstücken nach den neuern
Gesetzen nur durch Eintragung des Erwerbers
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0807,
von Einlagerbis Einmachen |
Öffnen |
. Einmachen. smittel.
Einlegung eines Rechtsmittels, s. Rechts-
Ginleitnngsbeschluß. Die Zwangsvoll
strecknng in ein Grundstück wird nach der Deutschen
Civilprozehordn. §. 755 von dem Amtsgericht, in
dessen
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0169,
von Entelechiebis Enten |
Öffnen |
Folgen der Enteignung, welche erst durch Ausführung der
Anlage auf dem enteigneten Grundstück entstehen, zur Zeit der kommissarischen Verhandlung über die Entschädigung also noch nicht erkennbar sind,
gewährt das Gesetz bis zum Ablauf von 3
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0644,
von Feldflüchterbis Feldgeschütze |
Öffnen |
: Zuwiderhandeln gegen die Anordnun-
gen wegen Schließung der Weinberge und wegen
gehörigen Raupens, unbefugtes Abpflügen von
Grundstücken, unbefugte Entnahme von Erde, Lehm
u. s. w. aus fremden Grundstücken, Nichtabhalten
der Kinder
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Inventarisierenbis Inventarrecht |
Öffnen |
665
Inventarisieren - Inventarrecht
Gesehen als Zubehör dcs Grundstücks, gehen also im
Zweifel auf den Käufer und den Vermächtnisnehmer
mit über und unterfallen dem am Grundstück bestell-
ten Nießbrauch; also bei einem landwirtschaftlichen
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0328,
Niederlande (Industrie. Handel) |
Öffnen |
326
Niederlande (Industrie. Handel)
bisher nicht nutzbar geworden, namentlich in Drenthe und der Veluwe. Es giebt 582485 Grundbesitzer mit einem Gesamtbesitz von 3299992 ha, darunter aber 412267 mit Grundstücken, wofür die Grundsteuer weniger
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Sachbeschädigungbis Sacher-Masoch |
Öffnen |
wird eine aus verschiedenen an sich selb-
ständigen S. zusammengefügte S. in der Regel als
eine ^. angesehen, also ein Grundstück mit dem
aufgebauten Hause, eine Maschine u. s. w. (univer-
Liwä rerum eod^erentium), und in gewissen Be-
ziehungen selbst
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1048,
von Zusammenrückungbis Zuständigkeit |
Öffnen |
1046
Zusammenrückung – Zuständigkeit
entweder in Zusammenhang mit einer Gemeinheitsteilung (s. d.) oder als selbständige Maßregel. Im letztern Fall bildet die bloße Gemengelage der Grundstücke (auch wenn sie einer gemeinschaftlichen Benutzung
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0406,
Flurregelung (Art der Durchführung) |
Öffnen |
, die Gewanneinteilung rationeller als bisher und der Wasserablauf durch zweckmäßige Anlagen (Gräben, Dohlen etc.) geregelt ist. Alle der F. unterliegenden Grundstücke werden als eine gemeinschaftliche Masse behandelt, aus der die einzelnen
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Grundgerechtigkeitenbis Grundkux |
Öffnen |
besteht diese Steuer nur noch bei wenigen ältern Grundgefällen, und zwar wird sie in Form eines Steuerbeitrags den Besitzern der pflichtigen Grundstücke an der Grundsteuer abgerechnet.
Grundgerechtigkeiten, die den Grundlasten entsprechenden
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0754,
von Gemeingefühlbis Gemeinheitsteilung |
Öffnen |
die gemeinschaftliche Benutzung ländlicher Grundstücke, möge sie auf einem gemeinsamen oder Gesamteigentum oder auf
ein- oder wechselseitigen Dienstbarkeitsrechten beruhen. Es handelt sich hier hauptsächlich um Weideberechtigungen
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Vordünebis Vorkaufsrecht |
Öffnen |
Besitzer verpflichtet, das von oben her wild abfließende Wasser auf sein Grundstück aufzunehmen, nach preuß. und hannov. Recht nur, wenn nach Ermessen des Kreisausschusses der Besitzer des oberhalb liegenden Grundstücks das Wasser nicht
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0210,
Volkswirtschaft: Volkswirtschaftslehre, Agrarisches, Socialwissenschaft |
Öffnen |
Scheffelländereien, s. Gehöferschaften
Schlagwirtschaft
Senn, s. Alpenwirtschaft
Sennerei, s. Alpenwirtschaft
Separation
Setzwirtschaft, s. Interimswirtschaft
Taxation
Verkoppelung
Waldfeldbausystem, s. Betriebssystem
Walzende Grundstücke
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Absolutionbis Absonderung (im Konkurs) |
Öffnen |
zu, welche ein dingliches Recht, also namentlich eine Hypothek, an einem zur Konkursmasse gehörigen Grundstück haben.
Auch der Faustpfandgläubiger gehört zu den Absonderungsgläubigern , und außerdem
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0060,
von Aufklärungsdienstbis Auflassung |
Öffnen |
, aufgegeben.
Auflassung, der gerichtliche Akt, durch welchen der Inhaber eines Eigentums- oder sonstigen dinglichen Rechts an Grundstücken dieses sein Recht auf einen andern überträgt. Die früher angewandte Form der dem deutschen Recht
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0621,
Deich |
Öffnen |
, Veranlassung gegeben. Die Deichverbände bestehen aus allen Inhabern der durch die Deiche geschützten Grundstücke, welchen ein Ausschuß der Deichgenossenschaft, die sogen. Deichgeschwornen, an deren Spitze ein Deichgraf (Deichhauptmann, Deichinspektor
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Dingliche Klagebis Dinglinger |
Öffnen |
, mit welcher auf Vorzeigung und Herausgabe eines Gegenstandes, besonders einer Urkunde, geklagt wird; die Actio aquae pluviae arcendae, welche ich, wenn ich aus einer auf einem benachbarten Grundstück gemachten Vorrichtung durch Regenwasser Nachteil
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0374,
von Eigenschaftbis Eigentum |
Öffnen |
darf z. B. der Nießbraucher die Sache wohl gebrauchen, aber nicht veräußern; der Wegeberechtigte darf über das Grundstück gehen, aber dessen Substanz nicht verändern etc. Der Eigentümer dagegen hat alle die Befugnisse, welche wir uns als Gegenstand
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0822,
Ertragsanschlag |
Öffnen |
und Reinertrag, wie sie von Grundstücken oder ganzen Landgütern mit Rücksicht auf die maßgebenden Verhältnisse, resp. unter Zugrundelegung einer diesen angemessenen Betriebsweise und mit Anwendung von Durchschnittszahlen für Erträge, Ausgaben und Einnahmen
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0823,
von Ertragsanschlagbis Ertragsteuern |
Öffnen |
anzugeben, zu veranschlagen und in ihrem Einfluß auf den Betrieb darzustellen; auch ist die Ablösbarkeit und etwanige Ablösungssumme anzugeben. Mit der genauen Angabe der Grundstücke und deren Taxe verbindet sich die des etwa erforderlichen
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0872,
von Grundwertbis Grüneisen |
Öffnen |
und von jedem Besitzer eines verpflichteten Grundstücks als solchem (Zinsmann) an den Zinsherrn zu entrichten sind. Der Grundzins kann auf einem Gut lasten, an welchem dem Pflichtigen ein vererbliches Eigentum zusteht (Zinsgut, Gülthof), er heißt dann Erbzins
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Hypothekarische Klagebis Hypothetisch |
Öffnen |
werden müssen, über welche hinaus das Grundstück nicht haftet. Der öffentliche Glaube, den das Hypothekenbuch gewährt, erfordert, daß eine H. so lange als bestehend gilt, als sie dort eingetragen ist.
Von dem Hypothekenbuch kann jeder Beteiligte
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0796,
von Remsenbis Rentengüter |
Öffnen |
und 1882 päpstlicher Nunzius in Paris. R. war ein feiner, eleganter Diplomat und stand zum französischen Adel in engen Beziehungen. 1887 wurde er zum Kardinal ernannt und abberufen.
Rentengüter, Grundstücke, welche dem Eigentümer gegen die Verpflichtung
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0147,
von Adjudizierenbis Adler (Raubvögel) |
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145 Adjudizieren – Adler (Raubvögel)
Gemeinschaft aufzulösen. Beim Mangel einer Einigung kann der Richter auf Antrag eines Beteiligten die gemeinschaftlichen Sachen
unter die Beteiligten verteilen, das gemeinschaftliche Grundstück nach seinem
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0503,
von Coppobis Coquerel |
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und Prädikat durch die
'Abwandlung des Verbums, z. V.: Der Stern glänzt,
die Sterne glänzen.
vop^kölüsrs (spr.köppi-), in England Bezeich-
nung der Inhaber von Grundstücken, welche zum Ge-
biet einer Grundherrfchaft (f. Nanoi-) gehören und ur
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0353,
von Dismembratorbis Dispache |
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walzenden Grundstücken unter
V2 Acker verboten. In Württemberg (1853) soll
eine Parzellenveräußerung von mehr als dem vier-
ten Teil bei einem Besitz von wenigstens 10 Morgen
erst 3 Jahre nach dem Erwerb, in Oldenburg, wo
sonst die D. freigegeben
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Dotalbauernbis Dotalsystem |
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Diensten und Zinsen verpflichtet waren und gewöhnlich unter eigenen Pfarrdotalgerichten standen.
Dotālgrundstücke, Grundstücke, welche zur Mitgift (dos) einer Ehefrau geboren, während der Dauer der Ehe. Besteht in der Ehe der Güterstand der allgemeinen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0168,
Enteignung, Enteignungsrecht, Enteignungsverfahren |
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verpflichtet. Die
Entschädigung wird in der Regel in Geld, nur in
Ausnahmefällen durch Land gewährt; sie soll in
dem vollen Wert des abzutretenden Grundstücks
einschließlich der Zubehörungen und Früchte be-
stehen und bei Tcilabtretungen auch den
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0235,
von Erblindungbis Erbrechen |
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, eine der Formen des sog. geteilten Eigentums. Sie gewährt ein erbliches und veräußerliches Nutzungsrecht an Grundstücken, namentlich an Bauerngütern, und steht in den meisten Fällen der röm. Emphyteuse (s. d.) sehr nahe. Der Erbpächter (Erbzinsmann
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Érsek-Ujvárbis Erskine (St. Vincent) |
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der Grundstücke hat das moderne
Grundbuch- und Hypothekeurecht mannigfache Lin-
derungen herbeigeführt. In Osterreich ist das In-
stitut dcr Tabularersitzung hinzugetreten (Gesetzbuch
§.1467),welche eine dreijährigeDauer derEintragnng
eines Rechts
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Flurkartenbis Flußbau |
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934 Flurkarten – Flußbau
mehrerer nebeneinander gelegenen Grundstücke zu einem einheitlichen Grundstück nicht ohne vorgängige Regelung des F.
erfolgen. Sollen Irrtum und Verdunkelungen, welche infolge einer örtlichen Veränderung der Oberfläche
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0969,
Forderungsrecht |
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auf der einen Seite und dem Mieter
oder Pächter auf der andern ^eite. Da dieselbe
dritte Personen nicht verpflichtet, so war der Käufer,
wenn er, obschon in Kenntnis der Pacht oder Miete,
das Eigentum am Grundstück vom Vermieter er- '
warb, ohne den Mietvertrag
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0390,
von Fruchtabtreibende Mittelbis Fruchtbarkeit |
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, welcher nach Abzug der Erzeugungs- und Gewinnungskosten übrigbleibt. Die natürlichen F. und die aus einem Grundstück oder Bergwert zu gewinnende Ausbeute gelten auch rechtlich als Teile der erzeugenden Sache oder des Grundstücks, solange
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Pacht (ägypt. Göttin)bis Pacific-Eisenbahnen |
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Grundstücks Änderungen in der wirtschaftlichen Bestimmung des Grundstücks nicht ohne Erlaubnis des Verpächters vornehmen darf, sofern sie auf die Art der Bewirtschaftung über die Pachtzeit hinaus von Einfluß sind. Über die Zeit, zu welcher
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0516,
von Superfoecundatiobis Superphosphat |
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514
Superfoecundatio - Superphosphat
vorkommend. Im röm. Recht giebt die Miete eines Grundstücks nur ein persönliches Recht gegen den Vermieter, welches den neuen Eigentümer nicht verpflichtet, wenn der Vermieter veräußert («Kauf bricht Miete
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0704,
von Landgerichtbis Landmann |
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eine Mitwirkung der Obrigkeit bei
allen diesen Rechtsgeschäften. Es ist daher in allen
Schutzgebieten das preuß. Grundbuch- und Hypo-
thekensystem eingeführt oder, fofern es sich um Ver-
träge über Grundstücke handelt, die bisher im Besitz
von Eingeborenen
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0835,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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, Liegenschaften, Grundstücke.
Import = Waareneinfuhr aus dem Auslande.
Informiren = Auskunft einholen (und geben).
Inhibiren = hemmen, zurückhalten, verbieten, Einhalt thun.
Inkasso = Einziehung, Erhebung (von Geld).
in natura = in natürlichem
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0063,
Hochasien |
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in weitläufigen Gärten; in der Ausdehnung des Grundstücks liegt also hauptsächlich die Vornehmheit, auch in der bunten Ausstattung der Gebäude, wie ich sie oben bei den Pagoden erwähnte. Man kann sagen, daß im Bauen (und in der Bildnerei) die Chinesen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0321,
von Erthalbis Ertragsanschlag |
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als Rohertrag gegenüberstellt. Der Unterschied des E. von dem Einkommen (s. d.) liegt darin, daß der erstere keine Beziehung auf die wirtschaftende Persönlichkeit enthält, sondern sich an ein bestimmtes Objekt, z. B. ein Grundstück, ein Miethaus oder an
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0507,
Dänemark (Finanzen; Heerwesen) |
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(auf dem Land) und eine Art Einkommen- oder Haushaltungssteuer etc. Zum Amtsrepartitionsfonds wird von jeder Kommune eine Abgabe erlegt, um solche Ausgaben zu bestreiten, die das Amt als solches angehen. Auf den Grundstücken ruht die sogen. Bankhaft
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0115,
Feldmeßkunst |
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"Vermessungsregister" (Fundbuch, Lagerbuch, Salbuch, Grundbuch) eingetragen: Grundstück, Nummer, Besitzer, Kulturart, Fläche. Etwas verschieden davon ist der besonders (eventuell durch andre Behörden) zu verfertigende "Kataster", in welchen außer obigem
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Fensterrosebis Feodor |
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, welche in Deutschland vielfach vorkommen, z. B. daß man nicht befugt ist, in seiner eignen Wand nach dem unmittelbar angrenzenden Hofraum des Nachbars hinaus Fenster anzubringen oder doch nur Fenster, welche sich nicht nach dem Grundstück des Nachbars
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0055,
von Soziale Fragebis Sozialismus |
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noch in genossenschaftlichen Kollektivunternehmungen in planmäßiger Regelung (Beseitigung der Lohnarbeit und soziale Organisation der Arbeit) produziert wird, in welchen das Eigentum an den Produktionsmitteln (Grundstücken und Kapitalien
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Telegraphenbüreau, internationalesbis Telegraphengesetz |
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Zwecken ihres Betriebes benutzt werden, endlich Anlagen, welche Privatpersonen innerhalb der Grenzen eines Grundstücks oder mehrerer, nicht weiter als 15 km voneinander entfernter Grundstücke lediglich für ihre eignen industriellen oder persönlichen Zwecke
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0805,
Berlin (Verwaltung) |
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nicht hoch und wird durch den Wert der städtischen Grundstücke und gewerblichen Unternehmungen übertroffen. Nach dem Voranschlage für die Einnahmen und Ausgaben 1892-93 schließen dieselben mit 80601146 M. ab. Das Vermögen (274568626 M.) setzt sich
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0493,
von Hypothekencertifikatbis Hypothekenschulden |
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. Land-
schaften) betriebene Geschäfte, die in der Beleihung
von Immobilien (Grundstücken und Häusern) gegen
Verpfändung dieser Sachen bestehen. Genannte
Institute sind in der Regel ermächtigt, in der Höhe
ihrer hypothekarischen Forderungen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0344,
von Steuerbordwachebis Steuerkapital |
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der Anzahl Pence ausgedrückt, die von 1 Pfd. St. Einkommen erhoben wird.
Insbesondere braucht man in Sachsen die Bezeichnung S. auch bei Veranlagung der Grundsteuer, indem man ein Grundstück je nach seinem Reinertrage in eine bestimmte Anzahl S. zerlegt
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0273,
von Verkochenbis Verkündung |
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.
Verkoken, eine Kohle in Koks (s. d.) umwandeln.
Verkokung, in der Geologie, s. Kontaktmetamorphosen.
Verkoppelung landwirtschaftlicher Grundstücke, s. Zusammenlegung der Grundstücke.
Verkröpfung, im Bauwesen, s. Kröpfung.
Verkrümmungen, s
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0851,
von Gerichtsbannbis Gerichtsbarkeit (staatliche) |
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ist, z. B. Aufnahme von Testamenten, Bürgschaften der Ehefrauen, Schenkungen (s. d.), früher auch durch jetzt meistens hinweggefallene Bestätigung von Rechtsgeschäften, z. B. Kaufverträge über Grundstücke, die Regulierung von Erbschaften, Vornahme
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0400,
Warschau (Beschreibung und Geschichte der Stadt) |
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griechisch-katholische, eine lutherische und eine reform. Kirche, sowie mehrere Synagogen. Die Stadt zählt 1882: 3658 Grundstücke, welche der Herdsteuer und den damit zusammenhängenden Stadtabgaben unterliegen. Die Einnahmen aus der Besteuerung
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0819,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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- und Wechselbestand, Werthpapiere. Grundstücke, Utensilien (Geschäftseinrichtung), zu fördernde Zinsen, vorausbezahlte Miethe und Prämien, Waarenvorräthe, aussenstehende Forderungen (Debitoren); zu den Passiven alle Schulden eines Kaufmanns (Kapitalschulden, solche
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0820,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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einer gewissen Zeit zur Abtragung seiner Schuld von den Gläubigern nicht angehalten werden kann.
Sequester heisst (vom Gericht etc. beauftragter) Verwalter eines Geschäfts (Grundstücks).
Kurator heisst Verwalter einer Konkursmasse.
Eine Liquidation tritt
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0838,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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oder Grundstücks.
Sichtwechsel = s. Wechselverkehr.
Signum = Bezeichnung, Zeichen, Marke.
Sistiren = einstellen, aufheben, unterbrechen.
Solawechsel = s. Wechselverkehr.
Sortiment = Auswahl, Mustersammlung zusammengehörender Waaren.
Spagat = Bindfaden
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0201,
Agrate |
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, Grundzinsen und Laudemien) sowie von allen kulturschädlichen, die freie Benutzung der Grundstücke hindernden Grunddienstbarkeiten (Weideservituten, Feld- und Wegeservituten) entlastet wurde. In Deutschland haben die vor 1848 nur in beschränktem Maß
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0687,
von Benedizierenbis Beneficium inventarii |
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wurde die feste Dotierung der Kirchen mit Grundstücken zur allgemeinen Regel, so daß mit jeder Parochie von selbst der Genuß bestimmter Grundstücke als Amtseinkommen verbunden war. Es sind demnach die Benefizien und Pfründen der Teil des Kirchenguts
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0743,
Bergrecht (Ausbeute und Zubuße; Rechte des Grundeigentümers) |
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Einwirkung auf das Grundstück befugt ist, welche zur Gewinnung der verliehenen Mineralien notwendig wird, wogegen er verpflichtet ist, den Grundeigentümer für jede solche Einwirkung, welche sich über die Grenzen der verliehenen Lagerstätten hinaus
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