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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Tafeln:
Seite 0942b,
Rom. II. |
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0942b
Rom. II.
Rom II
1. Südostansicht des Forum Romanum in seinem jetzigen Zustande mit der Ruine des Castortempels (links) und dem Triumphbogen des Septimius
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Buechner →
Anhang →
Hauptstück:
Seite 0086,
von Rechtbis Rede |
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. Habe ich aber recht geredet, was schlägst du mich, Joh. 18, 33. Ob es vor Gott recht sei, Apg. 4, 19. In allerlei Volk, wer ihn fürchtet und recht thut, Apg. 10, 35. Daß Gottes Urtheil ist recht, Röm. 3, 3. Werdet doch einmal recht nüchtern,
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0089,
Deutsches Recht |
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- und des Strafprozesses) weist nur zu einem sehr geringen Teil auf röm. Recht zurück. Wenn man von dem Gegensatz vom Deutschen und Römischen Recht (s. d). spricht, hat man dabei das bürgerliche Recht im Sinne. In diesem ist aber der Grundstock röm
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0815,
Recht |
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ist, Ich.
1, 47.
Das Gesetz ist ? recht und gut, Rom. 7, 12.
Ihr Herren, was recht und gut ist, das beweiset den Knechten,
Col. 4, i. Des Menschen Zorn thut nicht, was vor GOtt recht ist, Iac.
1, 20.
3. Recht (das)
8. 1. I) (S. Gesetz z
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0982,
von Römischer Katechismusbis Römisches Recht |
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Sprache.
Römisches Recht. Die röm. Weltherrschaft, die Berührung und Vermischung der german. Nationen mit den Römern seit der Völkerwanderung, der Glaube des Mittelalters, daß das von Karl d. Gr. gegründete Kaiserreich eine Fortsetzung des Römischen
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0814,
von Rechnenbis Recht |
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, und vertritt uns, Röm. 8, 34.
Welcher ist zur Rechten GOttes gefahren ic., 1 Petr. 3, 22.
Wir haben einen folchen Hohenpriester, der da sitzet zur Rechten, auf dein Stuhl der Majestät im Himmel, Ebr. 3, 1.
z. 3. b) Ein Bild der Ehre, der ewigen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0969,
Forderungsrecht |
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Privatrechtsverhält-
nisscn unterscheidet, so ist die Durchführung im ein-
zelnen von dem positiven Recht nicht immer mit ^
zwingender Notwendigkeit und in einer für alle Fei-
ten mustergültigen Weise gestaltet.
Es ist das unvergängliche Verdienst der röm
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0524,
Die Malerei des 16. Jahrhunderts |
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Michelangelo den Schwerpunkt der künstlerischen Gestaltung, und seiner Natur nach mit Recht, denn die Gewaltigkeit seiner Gedanken erheischte auch eine geschlossene Festigkeit der Formen; er gab ja nicht "Stimmungen", für welche die reine Farbenkunst
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0983,
von Römisches Reichbis Romont |
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Rechts (s. d.). Die neuern Kodifikationen (s. d.) haben, unabhängig von den verschiedenen geschichtlichen Grundlagen, röm. und deutsches Recht miteinander verbunden und als einheitliches Recht innerhalb ihres Geltungsgebietes als Gesetz verkündet
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Ediditbis Edinburg |
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für die Ausbildung des Rechts gewesen. Die erstern Edikte, Edicta magistratuum, haben bedeutenden Einfluß auf die Feststellung des Gewohnheitsrechts geäußert. Als nämlich die Römer ihre Herrschaft über ganz Italien und über viele Länder außerhalb Italiens
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0480,
Gerechtigkeit |
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, oder Glaubensgcrechtigkeit, Röm. 10, 6. Phil. 3, 9. (In Luthers Leben macht das rechte Verständniß von dieser Gerechtigkeit Epoche. Siehe über Röm. 1, 17. W.'rke II. 468 ff. XIV. 460-62. und Melanchthon S. 507-9.) Christus, der wahre GOtt, hat sie allen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0910,
Arminius (Feldherr) |
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. Die Schlacht selbst blieb zwar unentschieden, indem beide rechte Flügel geschlagen wurden, aber
Marbod zog sich zurück und mußte 19 n.Chr. bei den Römern Hilfe suchen, die ihm Ravenna zum Wohnort anwiesen. Auch A. überlebte Marbods Fall nicht
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0678,
von Rechtspraktikantbis Rechtssprecher |
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«Geschichte des röm. Rechts» hat Savigny das grundlegende Werk der histor. Schule geschaffen. – Die übermäßige Betonung des histor. Elements in der Rechtsbildung fand allmählich einigen Widerspruch, besonders auf Grund der geschichtlichen Thatsache
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0495,
Gallien (transalpinisches) |
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romanisiert,
die Volkssprache wich der lateinischen, mit ihr nationale Sitte und Tracht, und so erhielt daher zunächst dieser eroberte Landesteil mit vollem Recht von der
röm. Toga den Namen Gallia Togata , der später auch auf den
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Jusbis Jus gentium |
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(lat.), nach röm. Rechte die Befugnis des Pfandgläubigers, wonach derselbe, wenn sich bei dem gerichtlichen Verkauf kein annehmbarer Käufer findet, fordern konnte, daß die Sache um die Taxe ihm zugeschlagen werde. Der Schuldner hatte alsdann zwei Jahre
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0874,
Papst |
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. Die zweite Periode, von Sylvester I.
bis Gregor I. (4. bis Anfang des 7. Jahrh.), ist die
Zeit der eigentlichen Durchbildung des Papsttums.
Schon die Synode von Sardica (343) erteilte dem
röm. Bischof Julius das Recht, Appellationen ver-
urteilter
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0065,
Russisches Recht |
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erhalten sind. (Vgl. Napiersky, Russ.-livländ. Urkunden, Petersb. 1868.) Mit der Einführung des Christentums beginnt der Einfluß des röm. und des kanonischen Rechts, doch ist das röm. Recht in Rußland niemals so herrschend geworden wie im Westen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0061,
Eltern |
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fg., das Bayrische Landr. I, 5, das
Österr. Bürgert. Gesetzb. 88- 147 fg., u. a. Das
spätere röm. Recht unterschied: Vermögen, über
welches der Vater gar kein Recht hat, peeulium ca8"
ti-61186 und huasi cH3ti'6Q86 (s. (^8ti'6N86 peeulium
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Familienpaktbis Familienrecht |
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durch Teilungen unter den löhnen oder
Agnaten Macht und Glanz des Hauses herabge-
mindert werde. F. sind daher vorzugsweise in
der Zeit nach dem Eindringen des röm. Rechts in
den adligen Familien üblich geworden und soll-
ten denselben einen Schutz
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0366,
von Prätorisches Rechtbis Prävarikation |
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ganz auf.
Prätorisches Recht (Jus honorarium) , das in den Edikten
(s. Edictum ) der röm. Prätoren
(s. d.) enthaltene Recht. Es war ein Teil des röm. Civilrechts im weitern Sinne, welcher sich neben das
Jus civile im engern Sinne
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0042,
von Pfahlbürgerbis Pfahlrost |
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röm.
Untergermanien auf der rechten Rheinseite einige Stunden östlich vom Rheinstrom an; dieser Limes zog sich von der Gegend bei Duisburg südlich bis Neuwied.
In ausgedehnter Weise dagegen wurde das röm. Obergermanien, zuerst unter Domitianus
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0350,
von Civilsenatbis Civilstandsregister |
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348
Civilsenat - Civilstandsregister
geschäften, welche gültig nur zwischen röm. Bürgern
abgeschlossen werden konnten. In Italien belegene
Grundstücke, Sklaven und einheimische Zug- und
Lasttiere wurden in der Form der Mancipation
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0351,
von Civiltà cattolica, Labis Civitavecchia |
Öffnen |
349
Civiltà cattolica, La - Civitavecchia
der See vorgekommenen Fälle. - Mit dem Gesetz
wurde im Deutschen Reich die Civilehe (s. d.) ein-
geführt. (S. Ehe, Aufgebot.)
viviltä. okttolioa., 1.2. (spr. tschi-), italienische
in Rom alle 14
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0994,
Lateiner |
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erhielt; dadurch, daß sie
einzelne Vorrechte, namentlich das Recht des Handelsverkehrs und der Testamentserbfolge nach röm. Rechte, das Commercium, hatten, schieden sie sich von
den eigentlichen ital. Bundesgenossen ( Socii ), mit denen sie zu
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0817,
Rechtfertigen |
Öffnen |
Rechtfertigen.
813
Ja, Ueber Mensch, wer bist du denn, daß du mit GOtt rechten willst? Rom. 9, 20.
z. 3. Mit GDtt rechten heißt so viel als von GOtt die Ursachen wissen wollen, warum Er so und nicht anders verfahre. In diese Sünde verfallen oft
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0933,
von Römisches Rechtbis Römisches Reich (Stände) |
Öffnen |
, und ihr Kampf um Gleichstellung mit den Patriziern bildet einen Hauptinhalt der innern Geschichte Roms. Hierzu kamen nach der Unterwerfung der Latiner die Bürger latinischen Rechts, die Bewohner der unterthänigen Städte (municipia), welche das Jus sine
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0443,
Die Zeit der "Renaissance" |
Öffnen |
435
Die Zeit der "Renaissance".
mäßiger und richtiger gestaltete und die Verhältnisse nach den, an den Resten noch kenntlichen und nun erst recht verstandenen Regeln der Alten wählte. Von der bloßen Nachahmung antiker Bauwerke war man
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0237,
von Erbrezeßbis Erbschaftserwerb |
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-
vollstrecker. - Vgl. Mayer, Die Lehre vom E. nach
bcutigem röm. Recht (Berl. 1840); Vering, Römi-
sches E. in histor. und dogmatischer Entwicklung
(Heidelb. 1861); Koeppen, System des heutigen rö-
mischen E. (Jena 1862-64); ders., Lehrbuch des
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Érsek-Ujvárbis Erskine (St. Vincent) |
Öffnen |
, soviel wie Gälisch (s. d.).
Ersitzung (IlLue^pio), ursprünglich röm. Rechts-
mstitut, bedeutet gesetzliche Erwerbung des Eigen-
tums durch längere Dauer des dem Iuhalte des
Rechts entsprechenden Vesitzstaudes. Mau unter-
scheidet die ordentliche
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Äquilibrismusbis Äquinoktium |
Öffnen |
heutigen Isonzo und Aussa, 9 km vom Adriatischen Meere entfernt als Kolonie latinischen Rechts angelegt. A. war nach Art der röm. Standlager als fast gleichseitiges Viereck von 375 röm. Schritten (etwa 583 m) Seitenlange angelegt und hatte
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0950,
von Römisches Reichbis Römisch-katholische Kirche |
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(das. 1884 ff.); über das Recht: Walter, Geschichte des römischen Rechts bis auf Justinian (3. Aufl., Bonn 1860-61, 2 Tle.); weiteres s. Art. "Römisches Recht"; über die Religion: Hartung, Die Religion der Römer (Erlang. 1836, 2 Tle.); über
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0241,
Katholische Kirche |
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. B. die Priesterehe, die Spendung der Firmung durch Priester, die Feier des Abendmahls mit gesäuertem Brote üblich), als in der Auffassung der Stellung des röm. Bischofs, die längst als die des einzigen Bischofs von Patriarchenrang im lat. Westen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Mommebis Momordica |
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des röm. Rechts an der Universität zu Zürich übernahm. 1851 ging er in gleicher Eigenschaft nach Breslau, 1858 nach Berlin, wo er 1874 zum ständigen Sekretär der königl. Akademie der Wissenschaften gewählt wurde; dieses Amt legte er 1895 nieder. 1895
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0849,
von Selkebis Sella |
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849
Selke - Sella.
Selke, rechter Nebenfluß der Bode, entspringt bei Günthersberge im Unterharz, fließt zuerst in nordöstlicher, zuletzt in nordwestlicher Richtung und mündet unterhalb Hedersleben im preußischen Regierungsbezirk Magdeburg. Bis
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0458,
von Commodumbis Commoner |
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dieser Art hat
das röm. Recht im Sinn, wenn es dem Gläubiger
oder dem Berechtigten eincn Anspruch auf Heraus-
gabe des 0. sichert. Namentlich soll der Verkäufer
von da ab, wo der Kauf (s. d.) Persekt geworden,
die Sache aber noch nicht übergeben
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0757,
Italien (Litteratur zur Geographie und Statistik. Geschichte 476-774) |
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755
Italien (Litteratur zur Geographie und Statistik. Geschichte 476-774)
sind: "L'illustrazione italiana" (seit 1874) in Mailand, der "Secolo illustrato della Domenica" (seit 1889) in Mailand und "La Tribuna illustrata" (seit 1890) in Rom
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0948,
Sünde |
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944
Sünbe.
welche in der Sünde beharren, versagt, und ihnen seinen Beistand gänzlich entzieht, wodurch sie denn unvermeidlich ans einer Sünde in die andere fallen, Ps. 69, 28. Csa. 6, 9. 10. 2 Thess. 3, 10. 11. Röm. I, 23. 24. 1 Kön. 22, 8. 9
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0431,
von Baron (Julius)bis Baroskop |
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in Berlin, wurde 1869 außerord. Professor daselbst, 1880 ord. Professor des röm. Rechts in Greifeswald, 1883 in Bern, 1888 in Bonn. Seine Hauptschriften sind: «Abhandlungen aus dem preuß. Recht» (Berl. 1860), «Die Gesamtrechtsverhältnisse im röm
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0904,
von Canlassibis Cannä |
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im Oberbefehl täglich wechselten; Hannibal hatte nur 40000 Mann zu Fuß und 10000 Reiter. Sein Heer lagerte auf dem linken, die Hauptmacht der Römer auf dem rechten, ein Teil ebenfalls auf dem linken Ufer des Ausidus. Hannibal führte sein Heer auf das rechte
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0228,
von Erbbestandbis Erbe |
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fortbestanden, verteilten sich im ältern deut-
schen Rechte auf verschiedene Massen. Mit dem
Eindringen des röm. Rechts gewann überall der
Gedanke der Gesamtrechtsnachfolge Boden. Er-
halten hat sich jedoch, daß noch häufig besondere
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Gemeinfliegenbis Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen |
Öffnen |
wie Savigny, der seinen
Ruhm der eigenen Bearbeitung des G. R. verdankt,
hat seit den letzten drei Jahrhunderten keine andere
Nation aufzuweifen. Die Quellen des G. R. sind
das (^0i'i)ii8 .juris eivilig, welches das röm. Recht
wiedergiebt
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0973,
von Römische Kamillebis Römische Kunst |
Öffnen |
Staate; die Sage schrieb seine Einführung König Numa zu. Die Priester sind Staatsdiener mit besondern Ehrenrechten, Insignien, und meist mit Grundbesitz ausgestattet. Oberpriester, d. h. nach röm. Auffassung der Vertreter des Rechts der Götter
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Rechtsfähigkeitbis Rechtsgebiet |
Öffnen |
und den Peregrinen. Die civitas gab das commercium, d. h. die Fähigkeit, Vermögensrechte zu haben und zu erwerben, welche auf dem eigentümlichen Recht des röm. Rechts, dem jus civile, beruhten, und das connubium, d. h. die Fähigkeit, eine röm. Ehe
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0336,
von Jus gladiibis Jussieu |
Öffnen |
336
Jus gladii - Jussieu.
Jus gladii (lat.), das Recht über Leben und Tod.
Jus honorarium (Jus honores gerentium, lat.), s. v. w. Beamtenrecht, das durch die Edikte der altrömischen Magistrate eingeführte Recht, namentlich das prätorische
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Rechtswissenschaftbis Recipient |
Öffnen |
umfassender ist die theoretische R. Sie wird gewöhnlich eingeteilt in: 1) Privatrecht, auch als Civilrecht aufgefaßt. Dasselbe zerfällt a. nach seiner geschichtlichen Entwicklung in röm. (Civil-) Recht, deutsches Privatrecht und das Partikularrecht
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0690,
Leo (Päpste: L. I.-X.) |
Öffnen |
geborner Römer, war erst Benediktinermönch, wurde dann Kardinalpriester und bestieg nach Sergius II. 27. Jan. 847 den päpstlichen Stuhl. Er erweiterte Rom durch eine Vorstadt auf dem rechten Tiberufer (Civitas Leonina). In Verbindung mit den
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0950,
Rom und Römisches Reich (unter den Königen) |
Öffnen |
, aber die neueste Forschung hat diese Überlieferung als recht jung (auf Varro zurückgehend) nachgewiesen und stark angefochten. Jene
angeblichen Stämme begegnen zunächst nur als in ihrem Ursprung nicht mehr bestimmbare Abteilungen der röm
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0952,
Rom und Römisches Reich (als Republik) |
Öffnen |
950
Rom und Römisches Reich (als Republik)
Die nationalröm. Überlieferung hat diesen Krieg mit allerhand patriotischen Sagen (von Horatius Cocles [s. Horatier
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0175,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 843-1273) |
Öffnen |
wurde, und besonders die Staufer, haben dann namentlich durch Stärkung ihrer Hausmacht und die Ausnutzung und Steigerung ihrer Rechte in Italien (sie stützten sich dabei auch auf das röm. Recht, weil sie sich als Nachfolger der röm. Kaiser ansahen
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0206,
Französisches Recht |
Öffnen |
her eingebürgerte
und leicht zugängliche röm. Recht (äroit "ciit) als
Gesetz zu betrachten, während dem Norden die Orts-
gewohnheiten (couUini6") eigen waren, ein Gegen-
satz, der übrigens nicht zu schroff zu nehmen ist, da
auch im Süden
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0926,
Johann (Päpste) |
Öffnen |
), ebenfalls ein Grieche.
I. VIII. (872-882), ein Römer, verlieh Karl
dem Kahlen (875) und nach dessen Tode Karl dem
Dicken (881) die Kaiserkrone in der Hoffnung, da-
durch die Verfügung über die Kaiserkrone zu einem
Rechte des päpstl. Stuhls zu
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0686,
von Apollonbis Apollonia |
Öffnen |
von Belvedere (Rom, Vatikan). Fig. 2. Apollon mit Leier und Greif (Rom, Kapitol).]
Apollonia, Name mehrerer Städte des Altertums. Berühmt waren: 1) Stadt in Illyrien, rechts vom Aoos (Vojutza), unfern des Adriatischen Meers, eine korinthisch
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0924,
von Römerbadbis Romilly sur Seine |
Öffnen |
); "Abhandlungen aus dem römischen Rechte, dem Handels- und Wechselrecht" (Stuttg. 1877, Heft 1).
Römerbad, s. Tüffer.
Römerbrief (Brief St. Pauli an die Römer), das ausführlichste und für Beurteilung des Paulinischen Lehrbegriffs wichtigste
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0347,
von Civilgerichtbis Civilliste |
Öffnen |
, namentlich des röm. Rechts im Gegensatz einerseits zu den
Kanonisten , den Rechtslehrern des kanonischen oder Kirchenrechts, andererseits zu den Rechtslehrern des Strafrechts,
den Kriminalisten .
Civilität (lat.), Anstand, Höflichkeit
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Buechner →
Anhang →
Hauptstück:
Seite 0035,
von Glaubenbis Gnädig |
Öffnen |
35
Glauben - Gnädig.
Werke Gesetz? Nicht also, sondern durch des Glaubens Gesetz, Rom. 3, 37, Und würde auch ein Vater derer, die da wandeln in den Fußstapfen des Glaubens, Röm. 4,12. Und er ward nicht schwach im Glauben, Rom. 4, 19. 30. Dies
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0089,
Leo (Päpste) |
Öffnen |
(440-461), ebenso bedeutend als Kirchenlehrer wie als Kirchenfürst, wahrscheinlich in Toscana geboren, seit 420 in Rom, sehr angesehen und namentlich gegen die Pelagianer (s. d.) thätig, war der erste röm. Bischof, der den Anspruch auf das Papsttum, d
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0057,
Von dem Hauptstand der Ulmer Bürger |
Öffnen |
eine scholastische und kirchliche Zucht empfiehlt (wie gelesen und bemerkt wird in 1. Divus Trajanus ff. [digest. 2 tit. 12, 9 u. 9] de feriis). Deshalb sind die Doctoren der Medicin, der bürgerlichen und kanonischen Rechte, obwohl sie nicht geistlich und nicht
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0113,
Von der Zunahme der Stadt Ulm und wie sie ihre Besitzungen erworben hat |
Öffnen |
. 144) kauften die Ulmer bis zum letzten Nagel. Ähnlich kauften sie die Rechte, Besitzungen und Güter des Abtes von Bebahusen, der viele in Ulm hatte, daß er nicht einen Halm mehr daselbst hatte. Auch von andern, sei es Geistlichen oder Weltlichen
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0622,
von Durazzobis Durchfahrtsgerechtigkeit |
Öffnen |
, das einem Grundeigentümer zustehende dingliche Recht, über ein benachbartes Grundstück zu fahren, im
Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 549 und Österr. Bürgerl. Gesetzb. §.492 Recht des Fahrwegs , im röm. Recht
servitus viae genannt. Dieselbe enthält
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0% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Juliabis Jünger |
Öffnen |
Julia ? Junger.
633
l. Julia; 2. Julius
1) Jungfrau. Eine gläubige Frau zu Rom, Röm. 16, 15. 2) Jungling. Ein römischer Hauptmann, A.G. 27,1. 3.
Jung
z. 1. I) An Iahreu, wo es die Zeit von der Geburt, 1 Sani. 4, 20. bis an das männliche Alter
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0124,
Actio |
Öffnen |
werden noch heute technisch mit Namen bezeichnet, welche den röm. Rechtsquellen oder der wissenschaftlichen Behandlung des röm. Rechts entnommen sind: A. doli ist die Klage auf Schadenersatz wegen Betrugs oder Arglist, A. confessoria die Klage
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0749,
von Burburabis Burckhardt (Heinr. Christian) |
Öffnen |
.-justinianischen Rechts» (Bonn 1819), «Grundzüge des Rechtssystems der
Römer» (ebd. 1822), «System des röm. Rechts» (ebd. 1823), «Bemerkungen über den Census der Römer» (Kiel 1824), «Die Lehre von
der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0450,
von Husarenaffebis Husejn |
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. Huşi.
Huschke, Georg Philipp Eduard, Jurist und Führer der separierten luth. Kirche Preußens, geb. 26. Juni 1801 zu Münden, studierte Rechtswissenschaft in Göttingen und Berlin, habilitierte sich 1821 in Göttingen für röm. Recht, wurde 1824 ord
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0943,
Römisches Reich (Geschichte bis 201 v. Chr.) |
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) begannen die 70 Jahre dauernden Kriege, die von den Römern mit der größten Tapferkeit und Ausdauer geführt wurden und mit der völligen Unterwerfung von Mittel- und Unteritalien endeten. Nachdem der Konsul M. Valerius Corvus die Samniter am Berge
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0172,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte bis 843) |
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wiederzugewinnen suchte (14-16 n. Chr.). Armin, der darum mit Recht als Retter des german. und weiter des deutschen Volksstammes gefeiert wird, wehrte von den Germanen dadurch das Schicksal der Kelten ab, den Römern unterworfen zu werden
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0865,
von Riemgabelbis Ries (Papiermaß) |
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uach Rom berief und den Rö-
mern das alleinige Recht zur Kaiserwahl zusprach,
wandte sich der Papst von ihm ab und unterstützte
einen Angriff der Barone auf ihn, der zum Ziel
führte, als auch das Volk unwillig überR.s schlechte
Verwaltung
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Kuenstler →
Hauptstück →
Lexikon:
Seite 0297,
von Kamekebis Kannengießer |
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Studienreisen in Schwaben und Tirol und hielt sich aus Gesundheitsrücksichten im Winter 1869-70 in Nizza auf. Seine recht lobenswerten Genrebilder stellen meistens Scenen aus dem Alltagsleben dar, z. B.: großväterliche Ermahnung, der Findling
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0616,
Die Kunst des 17. und 18. Jahrhunderts |
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602 ^[Seitenzahl nicht im Original]
Die Kunst des 17. und 18. Jahrhunderts. ^[Titel nicht im Original]
Italien.
Der Einfluß Roms. Für die ganze Umbildung der Kunstweise von Hochrenaissance zum Barock war Italien zunächst maßgebend
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0543,
Latiner |
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sein, wäre nicht aus ihrer Mitte die Stadt Rom hervorgegangen, welche bekanntlich 753 v. Chr. von Albalonga aus gegründet wurde. Rom nahm von seiner Gründung an eine selbständige Stellung gegen die benachbarten Völker, auch gegen die L., ein, führte
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0128,
Hannibal |
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258, von den Römern in einem sardinischen Hafen eingeschlossen, einen neuen Verlust erlitt, wurde er von seinen eignen Soldaten ans Kreuz geschlagen.
2) Karthag. Feldherr, führte 250 v. Chr. seinen in Lilybäum belagerten Landsleuten mit großer
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0494,
Gallien (cisalpinisches) |
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gegen den gemeinsamen Feind zu gewinnen. Die entscheidende
Niederlage, welche die Verbündeten bei Sentinum erlitten, traf die Kelten, welche den rechten Flügel des Heers gebildet hatten, besonders hart. Doch
unterließen es die siegreichen Römer
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0745,
von Eheliche Abstammungbis Eheliches Güterrecht |
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aus nachfolgenden Gründen, welche die kath. Kirche principiell ausschließt. (S. Ehescheidung.) Wiederverheiratung nach Auflösung der ersten Ehe steht dem überlebenden Gatten frei. Doch unterwirft das röm. und gemeine Recht den zur zweiten Ehe
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0472,
von Suberinsäurebis Subjekt |
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Hypothekengläubiger und ein jeder mit vollstreckbarem Titel versehener Personalgläubiger kann diese Folgen
herbeiführen. In neuester Zeit drang ein anderer, dem röm. Recht entnommener Rechtsgedanke durch. Durch die
Reichskonkursordnung §. 116 war die S
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0029,
von Ubis Überfall (militärisch) |
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im praktischen Justizdienst thätig, habilitierte sich 1857 in Göttingen für röm. Recht, wurde 1862 außerord. Professor daselbst, 1865 ord. Professor in Marburg. Auch ist er Mitglied des preuß. Herrenhauses. Er schrieb namentlich: «Über den Satz: Ipso jure
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0268,
von Volkslosbis Volksrecht |
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der Lex romana oder den Leges Romanorum, als dem Rechte der unter diesen germanischen Stämmen nach eignen Gesetzen fortlebenden Römer, und den für dieses veranstalteten besondern Rechtssammlungen, nämlich der für die Römer im westgotischen Reich bestimmten
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0760,
von Bürger (Hugo)bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich |
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.
Bürgerkrone, eine hohe Auszeichnung, welche bei den Griechen und Römern verdienstvollen Bürgern zuerkannt wurde. Bei den erstern bestand sie anfangs aus frischen Ölzweigen, die jedoch später den künstlichen, aus Gold verfertigten wichen, und konnte vom
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Erbunwürdigkeitbis Erbverzicht |
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243
Erbunwürdigkeit - Erbverzicht
Grbunwürdigkeit oder Indignität. Im röm.
Rechte wurde in gewissen von dem Gesetze bestimmten
Fällen eine testamentarische oder gesetzliche Erbscbaft
und selbst ein Vermächtnis dem Berufenen oder Be
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0558,
von Familienbrüderbis Familienfideikommiß |
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die ge-
sellschaftliche Stellnng dauernd zu sichern. Das F.
ist daher wohl zu unterscheiden von dem Fide'i'kom-
miß des röm. Rechts. (S. Erbschaftsvermächtnis
und Vermächtnis.) Zwar kennt auch das röm. Recht
ein Kä0icoinini88uln t^niilias; allein
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0136,
Die hellenische Kunst |
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mich auf die Erklärung des Sinnes. Die erste stellt die Tötung der Medusa durch Perseus dar. Die Gestalt rechts von Perseus ist Athene, das Pferd, welches die Medusa im Arme hält, der Pegasus, welcher ihrem Blute entspringt. Die zweite Darstellung zeigt uns
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0540,
Die Malerei des 16. Jahrhunderts |
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530
Die Malerei des 16. Jahrhunderts.
zu Grunde. Die beiden Gestalten rechts und links überragen fast die Hauptfigur, dennoch oder vielleicht besser: dadurch leiten sie die Blicke auf diese, und machen sie zum Mittelpunkt. Daß man von dem
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Dotalbauernbis Dotalsystem |
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Gütergemeinschaft oder Errungenschaftsgemeinschaft oder ein gemischter Güterstand, so spricht man nicht von D. Nach röm. Rechte sind D. zum besten der Ehefrau der Veräußerung durch Rechtsgeschäft des Ehemanns vermöge eines Verbotsgesetzes entzogen
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0490,
Gesetz |
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von der Gnade gefallen, Gal.
5, 4. Negieret euch aber der Geist (Röm. 8, 14.), fo feid ihr nicht
mehr unter dem Gesetze, Gal. 5, 18. (Sowohl Zwang als
Verdnnmmiß, Mm. 6, 14.) Wir wissen aber, daß das Gefetz gut ist, fo sein Jemand recht
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0506,
von Kardätschebis Kardinal-Infant |
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und üben in dieser auch besondere Rechte aus. Die Gesamtheit der in Rom anwesenden Kardinäle, das Kardinalskollegium, bildet den obersten Staats- und Kirchenrat des Papstes, den er nach Belieben zu geheimen, halb geheimen und zu öffentlichen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0915,
von Röm.bis Roman |
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915
Röm. - Roman.
1820); Stahr, Ein Jahr in Italien (4. Aufl., Oldenb. 1874, 3 Bde.); Allmers, Römische Schlendertage (6. Aufl., das. 1887); Reber, Die Ruinen Roms (2. Aufl., Leipz. 1877); "Monografia della Città di Roma e della Campagna
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0146,
von Liberiusbis Libitina |
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des Athanasius zu unterschreiben, von Kaiser Constantius abgesetzt und nach Thrakien verbannt. An seine Stelle ernannte Constantius Felix II. (s. d.) zum Bischof von Rom, der, obwohl katholisch gesinnt, doch mit den Arianern in Kirchengemeinschaft
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0905,
Rom (das neue: Thore, Brücken, Straßen, Plätze) |
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Paläste bewahren der Straße jedoch die grandiose Originalität. Sie ist der Schauplatz der täglichen Spazierfahrten der Römer und des Karnevaltreibens. Rechts vom Corso führt die Strada di Ripetta nach dem Pantheon, links die Strada del Babuino zur
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0812,
von Kunzebis Kupelwieser |
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810
Kunze - Kupelwieser
veröffentlichte namentlich: "Die Obligation und
die Singularsuccession des röm. Rechts" (Lpz.
1856), "Der Wendepunkt der Rechtswissenschaft"
(ebd. 1856), "Die Lehre von den Inhaberpapieren"
(2 Abteil., ebd. 1857
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0207,
Altchristliche Kunst |
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Tage.
***
Besprechung der Abbildungen. Die meisten altchristlichen Basiliken Roms haben zwar im Laufe der Zeit vielfältige Veränderungen durch schmuckhafte Zuthaten erfahren, lassen jedoch immerhin die ursprünglichen Eigentümlichkeiten erkennen
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0522,
Die Malerei des 16. Jahrhunderts |
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auf die Zeitgenossen allenthalben in Oberitalien zu verspüren; Mailand beherrscht er natürlich vollständig, aber auch Venedig, die Romagna und namentlich Florenz unterliegen ihm. Nur in Rom kann der Meister persönlich nicht festen Fuß fassen; hier hatten den Boden
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0338,
von Vigoritbis Villa |
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. Explosivstoffe.)
Vikar (lat. vicarĭus), der Stellvertreter eines weltlichen oder geistlichen Beamten im Dienste. Von großer Bedeutung war das Vikarwesen in der röm.-kath. Kirche des Mittelalters, da es ganz gewöhnlich war, daß Domherren und Pfarrer
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Vordünebis Vorkaufsrecht |
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411
Vordüne - Vorkaufsrecht
Vordüne, s. Dünen.
Voreid, s. Eid.
Vorerbe, im Gemeinen und röm. Recht Fiduziar genannt, derjenige, welchem eine Erbschaft bis zur Erfüllung einer gewissen Bedingung oder bis zu einem gewissen Zeitpunkte als Erben
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Caniculabis Canisius |
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: "L'architettura antica descritta e dimostrata coi monumenti" (2. Aufl., Rom 1844) veröffentlichte. Seitdem meist als Architekt in Rom lebend, bearbeitete er die Topographie des alten Rom in der "Indicazione topografica di Roma antica" (Rom 1831, 3. Aufl
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0875,
von Cameroonbis Cammin |
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die heftigsten Unruhen erregten. Da C.
nicht wagte, den nach gleichem Recht im Staate ringenden Plebejern zu widerstehen, dankte er ab. Aber schon im folgenden Jahre übertrug man ihm die
Diktatur wieder, als die Gallier sich in der Nähe Roms
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0461,
von Gehörbis Gehorsam |
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.
Gehören
GOtt gebort, 3 Mos. 7, 21. 29. ist von andern Dingen abgesondert.
Aber auf den Rücken des Narren gehöret eine Ruthe, Sprw. 10. 13.
Die da sind von Israel (uon seinem Glnubenssinn), denen gehöret die Kind'c',aft, Rom. 9, 4.
Den Vollkommenen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0528,
von Corpusculabis Corpus juris |
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, das überlieferte röm. Recht in
einer Gestalt zusammenzufassen, die dessen Hand-
habung erleichterte. So handwerksmäßig dieser
Plan ausgeführt ist, so hat er die weltgeschicht-
liche Bedeutung gehabt, daß die reife Geistesarbeit
der Römer dadurch
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Dieburgbis Dieckhoff |
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auf demselben, Vieh auf der Weide) hervor, macht einen Unterschied nach dem Wert (ob mehr als 25 Gulden) und straft den D. als Verbrechen mit schwerem Kerker von sechs Monaten bis zehn Jahre, den D. als Übertretung mit Arrest.
Im röm. Recht war der D
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0471,
von Kockenbis Kodor |
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die Gesetz-
gebung zu sehr verschiedenen Zeiten gestellt. Als
das röm. Recht trotz seiner innern Vortrefflichkeit
bei der Menge der jurist. Schriften und der kaiferl.
Konstitutionen für einen gewöhnlichen Nichter nicht
mehr leicht und sicher zu
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0479,
Gerechtigkeit |
Öffnen |
Gerechtigkeit.
475
GOtt, wie dein Name, so ist auch dein Ruhm, bis an der Welt
Ende; deine Rechte ist voller Gerechtigkeit, Pf. 48, 11. Und die Himmel werden seine Gerechtigkeit verkündigen, Pf. 50, 6. Errette mich von den Blutschulden. GOtt
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0321,
von Dinglergrünbis Dingolfing |
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Lehnsbesitzers oder Vasallen und die
vielgestaltigen bäuerlichen Nutzungsrechte.
Die neuere Rechtswissenschaft und Gesetzgebung
haben, zurückgehend auf das röm. Recht, den im
franz. und preuß. Rechte mehr oder weniger ver-
dunkelten Unterfchied
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0941,
Römisches Reich (Geschichte bis 470 v. Chr.) |
Öffnen |
; allein deren Unternehmen wurde noch im ersten Jahr der Republik durch die Schlacht am Wald Arsia vereitelt. Als dann Porsena von Clusium 507 Rom angriff, um es Tarquinius zu unterwerfen, wurde er nach der Sage durch den Heldenmut des Horatius Cocles
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