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Rang | Fundstelle | |
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5% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0461,
von Excentricitätbis Exceptio |
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, Einschränkung; in juristisch-technischer Bedeutung die
Einrede (s. d.). Wenn Kläger und Beklagter im alten Rom vor dem Prätor verhandelt hatten, unterschrieb der
Prätor in einer Formel den Streitfall durch eine an den Richter erteilte
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3% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Auctoramentumbis Audenaerd |
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namhaft gemacht wird. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 73) hat der Beklagte in einem solchen Fall dem Dritten (Benannten) gleichzeitig den Streit zu verkündigen und ihn zur Erklärung aufzufordern, ob er in den Rechtsstreit eintreten wolle
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3% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0389,
von Einredebis Einreibung |
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des Beklagten auf die erhobene Klage. In diesem Sinn wird auch die Einlassung des Beklagten auf die Klage als E. und der vorbereitende Schriftsatz, welcher die Klagebeantwortung enthält, als Einredesatz (Einredeschrift, Einredevorbringen) bezeichnet
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3% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0171,
Gerichtsstand |
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Privatrechtsstreitigkeiten und strafrechtlichen Untersuchungssachen zu unterscheiden.
I. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten. Die Zuständigkeit des Gerichts bestimmt sich durch den G. des Beklagten. Derjenige, welcher als Kläger einen Rechtsanspruch gegen einen andern
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3% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Kladrubbis Klage |
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, wird Kläger, derjenige, gegen welchen sich die K. richtet, Beklagter genannt. Privatrechtliche Ansprüche kann der Staat nur auf Antrag des Berechtigten und Verletzten, die K., schützen; es gilt hier der Grundsatz: wo kein Kläger, da ist kein Richter. In jedem
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3% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0124,
Actio |
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zugesprochen ist, auf diesen übergegangen ist. Diese Rechtswirkung gilt natürlich nicht bloß zwischen den Parteien, sondern allgemein. c. Die Feststellungsklage (s. d.). 2) Leistungsklagen, welche Verurteilung des Beklagten zu einer Leistung
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0590,
von Widerdruckbis Widerstand |
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in einem bürgerlichen Rechtsstreit der Beklagte gegen den Kläger vor demselben Gericht und in dem nämlichen Verfahren erhebt. In diesem neuen Prozeß ist der ursprüngliche Beklagte nunmehr Kläger (Widerkläger), der ursprüngliche Kläger aber Beklagter
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0614,
von Dupin (Maurice)bis Duplikat |
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Gegners abzielt, sich also zur Replik ver-
hält, wie diese zur Einrede und letztere zur Klage.
Beispiel: Klage auf Rückzahlung eines Darlehns;
Einrede, der Beklagte sei, als er das Darlchn erhielt,
Haussohn gewesen und hafte deshalb nicht; Replik
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0239,
von Erbschaftsklagebis Erbschaftssteuer |
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Sache ist, auch auf Zahlung einer Schuld,
wenn der Beklagte behauptet, von Zablung der-
selben dadurch befreit zu sein, daß er selbst der Erbe
des Gläubigers ist. Die E. hat die Natur einer
dinglichen Klage (s. ^ctio), weil sie gegen jeden
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Urkundenlehrebis Urkundenprozeß |
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werden. Die Verteidigung des Beklagten ist insofern beschränkt, als Widerklagen unstatthaft und als Beweismittel bezüglich der Echtheit oder Unechtheit einer Urkunde, sowie bezüglich aller Thatsachen, welche nicht zu den anspruchbegründenden
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2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Dingliche Klagebis Dinglinger |
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zu betrachten ist. Er starb 9. Okt. 1874.
Dingliche Klage (Actio in rem), im weitern Sinn im Gegensatz zur Klage aus einer Obligation eine jede Klage, bei welcher der Beklagte nicht schon durch ein bestehendes Rechtsverhältnis gegeben
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0735,
von Bentinckscher Erbfolgestreitbis Bentley (Richard) |
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ihre Söhne denselben fort; es handelte sich dabei um die beiden Herrschaften Kniphausen und Varel. Die Agnaten behaupteten vornehmlich: zu dem gräfl. Aldenburgischen Fideïkommiß seien bloß legitime Nachkommen aus standesmäßiger Ehe berufen, den Beklagten
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Beweisantragbis Bewußtlosigkeit |
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. Wird der Anspruch des Klägers vom Beklagten bestritten, so muß jener die Thatsachen beweisen, aus welchen er den Anspruch ableitet. Er hat, wenn er eine vom Beklagten besessene Sache als sein Eigentum beansprucht, zu beweisen
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0807,
von Einlagerbis Einmachen |
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.
Einlassung, nach der Deutschen Civilprozeß-
ordnung die Verhandlung des Beklagten über die
Klage, wesentlich im Sinne des Bestreiteus des Klage-
anspruchs selbst, daher E. zur Hauptsache (im
ältern Prozeßrecht 1iU8 couw^u io, Streitbefesti
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Gerichtssprengelbis Gerichtsstand |
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der Be-
rücksichtigung der Gerichte von Amts wegen, wie der
Vorabeinrede des Beklagten. Für den G. ist maß-
gebend der Zeitpunkt der Klageerhebung, d. h. der
Zustellung der schriftlichen Klage an den Beklagten.
Spätere Veränderungen
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0388,
von Klafterbis Klai |
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. Erhoben wird dieselbebeidenLand geri chte n
durch Zustellung eines Schriftsatzes (der Klag-
schrift) an den Beklagten. Der Schriftsatz muß
wesentlich enthalten die Bezeichnung der Parteien
und des Gerichts, die bestimmte Angabe des Gegen
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2% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Patentgelbbis Paternitätsklage |
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der wei-
tern Benutzung für die Daner des Prozesses be-
antragt werden. Doch werden solche von den Ge-
richten wegen der für den Beklagten daraus -ent-
stehenden Gefahren in Deutschland nicht leicht ver-
fügt oder doch, namentlich in den böhern
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2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0499,
von Suhler Weißkupferbis Sujewo-Orjechowo |
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Civilprozeßordnung der Verhandlungstermin in der Regel erst angesetzt werden, wenn Sühneversuch stattgefunden hat. Der Kläger hat den Beklagten zu einem Sühnetermin vor das Amtsgericht zu laden, bei welchem der Ehemann den allgemeinen Gerichtsstand hat
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2% |
Drogisten →
Erster Theil →
Chemikalien organischen Ursprung[...]:
Seite 0605,
Chemikalien organischen Ursprungs |
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592
Chemikalien organischen Ursprungs.
langt wird. Man erreicht damit ganz dasselbe und nie hat das Publikum sich darüber beklagt.
Ácidum succinicum.
Bernsteinsäure.
C4H6O4^[C_{4}H_{6}O_{4}].
Die Bernsteinsäure war früher offizinell
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2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0007,
von Causa incognitabis Causticum lunare |
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5
Causa incognita
–
Causticum lunare
andern aufgelassen und zugeschrieben. Der Beklagte bestreitet die Zulässigkeit dieser Klagänderung
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Endophytischbis Energie |
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es durch Zurückweisung der Sache in die Vorinstanz zu anderweiter Verhandlung und Entscheidung. Die Entscheidung ergeht entweder auf Abweisung der Klage oder auf Verurteilung des Beklagten, bez. bei Feststellungsklagen (s. d.) auf Feststellung des Bestehens
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0701,
Bentinck |
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für die Beklagten eintraten. Pözl und Bluntschli hielten dafür, daß die Angelegenheit als eine Frage des öffentlichen Rechts gar nicht Gegenstand eines bürgerlichen Rechtsstreits sein könne, kurz der Bentincksche Erbfolgestreit hatte bald seine besondere
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0126,
Femgerichte |
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die freien Schöffen sein". Die besondern Rechte des Freischöffen aber bestanden darin, daß er nur unter westfälischen Gerichten stand, daß er einer höhern Glaubwürdigkeit genoß als der Nichtwissende, und daß er, als Kläger oder Beklagter, als Urteiler
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Urkundenbeweisbis Urkundenprozeß |
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(Rekognitionstermin) hat der Kläger bei Vermeidung des Verlustes der Exekutivklage jene Urkunden vorzulegen, der Beklagte sich bei Strafe fingierten Anerkenntnisses über die Echtheit derselben zu erklären. Der Kläger muß die Echtheit der Urkunden nötigen Falls
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0144,
von Vernebis Vernet |
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durch die Gegenpartei, insbesondere die Beantwortung der Klage durch den Beklagten, welche früher Litiskontestation (Streitbefestigung) genannt wurde. Durch die V. auf die Klage wird der Kläger nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 243) so an den von ihm
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1002,
von Zurücknahme der Klagebis Züschen |
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, und ebendeshalb steht der Geltendmachung des letztern durch eine neue Klage die Z. nicht im Weg. Indessen kann der Beklagte nach der deutschen Zivil-Prozeßordnung (§ 243, 247) die Einlassung auf die neue Klage verweigern, solange ihm die in dem frühern
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0075,
von Aucklandsinselnbis Aude |
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. Er darf dann bis zu dieser Erklärung oder bis zum Schluß des Termins, in welchem sich der Benannte zu erklären hat, die Verhandlung zur Hauptsache verweigern. Bestreitet der Benannte die Behauptung des Beklagten oder erklärt er sich nicht, so
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Aufnahmestellungbis Aufrechnung |
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, welcher 1000 zu fordern hat, erklärt, er rechne sich auf dieselbe 900 an, welche er dem Beklagten schulde, und nun noch 100 fordert. Oder der Beklagte schützt gegen die Forderung von 1000 die Kompensationseinrede vor, er rechne seine Gegenforderung
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2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0227,
von Lithologiebis Litotes |
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), in der frühern Rechtssprache die Zurücknahme der Klage. Nach der Deutschen Civilprozeßordnung kann die Klage ohne Einwilligung des Beklagten nur bis zum Beginne der mündlichen Verhandlung desselben zur Hauptsache zurückgenommen werden. Die Zurücknahme erfolgt
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0675,
von Rechtshilfebis Rechtskraft |
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von Thatsachen noch auf die über die Anträge der Parteien hinausgehende Feststellung von Rechtsverhältnissen. Sind z. B. Zinsen eines Darlehens eingeklagt und ist vom Beklagten der Bestand der Darlehensschuld selbst bestritten, so muß der Richter zwar über
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Wechselprozeßbis Wechselregreß |
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ist und daß Wechselklagen sowohl bei dem Gericht des Zahlungsortes wie im allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten und gegen mehrere Wechselverpflichtete am Zahlungsort und am Orte, wo einer der Verpflichteten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, erhoben
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0692,
von Wiclifitenbis Widerrist |
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, 254) eine Gegenklage, welche der Beklagte im Gerichtsstande der erhobenen Klage gegen den Kläger zwecks gleichartiger Verhandlung und Entscheidung erhebt. Sie setzt voraus, daß der durch sie geltend gemachte Gegenanspruch mit dem in der Klage
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1% |
Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0803,
Gesetzeskunde |
Öffnen |
790
Gesetzeskunde.
gebunden, es entscheidet nach freiester Ueberzeugung auf Grund des erörterten Thatbestandes. Je nach dem Ergebniss spricht es den Beklagten frei, erhöht oder erniedrigt die polizeilich oder amtsrichterlich festgestellte
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1% |
Kuenstler →
Hauptstück →
Lexikon:
Seite 0187,
von Fraikinbis Franceschi |
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, die Gruppe: Atala und Chactas, David, Kyparissos beklagt den Tod seines Hirsches (nach Ovids »Metamorphosen«), eine immaculata conceptio , die Kolossalbüste einer Venezia und die große Gipsgruppe der Kreuzabnahme (1857). Er ist Mitglied der Akademien
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0367,
von Eidbis Eidechse |
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die Einrede der Zahlung vor, und schiebt (deferiert) er dem klagenden Darlehnsgläubiger hierüber den E. zu, so hat dieser Kläger die Wahl, ob er schwören will, daß Beklagter ihm die Schuld nicht bezahlt habe, oder ob er den E. zurückgeben, d. h. den
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0838,
von Lithosphärebis Litta |
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geständig sei, und die Verurteilung des Beklagten, welcher die Klage nicht beantwortete, in einem Versäumnisurteil ausgesprochen (sogen. fingierte L., litis contestatio ficta, im Gegensatz zur vera). Die Einlassung des Beklagten auf die Klage ist noch
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0180,
von Mandatsprozeßbis Mandelbaum |
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sein. Man unterschied im frühern Prozeßrecht zweierlei Arten von prozessualischen Mandaten, bedingte und unbedingte. Bedingt nannte man das Mandat dann, wenn zwar dem Beklagten (Implorat) befohlen ward, den Kläger (Implorant) zu befriedigen, aber doch
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0211,
von Manukaptionbis Manytsch |
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, daß 30 Tage nach erfolgter Verurteilung der Kläger den Beklagten vor den Prätor brachte. Bezahlte der Beklagte nicht sofort, oder fand er keinen, der die Sache für ihn übernahm (vindex), so wurde er von dem Prätor dem Kläger zugesprochen (addictus
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0304,
von Objektionbis Obligation |
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einen Rechtsstreit als Beklagter übernimmt, ohne der eigentliche Beklagte zu sein, und von Oblatio feudi, wenn jemand eine als freies Eigentum besessene Sache einem andern überträgt, um sie von demselben als Lehen zurückzuerhalten (vgl. Lehnswesen, S. 632
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1022,
von Zwischenstreitbis Zwölf Tafeln |
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Rechtsverhältnis streitig, von dessen Bestehen oder Nichtbestehen die Entscheidung des Rechtsstreits ganz oder teilweise abhängt, so kann der Kläger, ebenso wie der Beklagte, mittels der sogen. Inzidentfeststellungsklage die Feststellung jenes
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0380,
Gewerbegerichte (Reichsgesetz vom 29. Juli 1890) |
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nicht, so ist auf Antrag des Beklagten das Versäumnisurteil dahin zu erlassen, daß der Kläger mit der Klage abzuweisen sei. Erscheint der Beklagte nicht und beantragt der Kläger das Versäumnisurteil, so werden die in der Klage behaupteten Thatsachen
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0610,
Aneroid |
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. auch die Bedeutung als Rechtsgrund des Unterhaltsanspruches bei.
Im Civilprozeß giebt der Beklagte eine A. (hier gewöhnlich Anerkenntnis genannt) ab, wenn er dem gegen ihn geltend gemachten Anspruch bei der mündlichen Verhandlung sich ganz
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0677,
von Anson-Archipelbis Anspruchsverjährung |
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Schleifens (s. Balzen) nähern.
Anspruch, im Privatrecht das, was der Kläger vom Beklagten fordert, oder das Begehren dieses Gegenstandes (es wird ein A. erhoben), oder die Befugnis, einen A. dieser Art erheben zu dürfen, derselbe mag nun erhoben
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Berduranibis Bereicherung und Bereicherungsklage |
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, hat (1890) 8078 meist magyar. E., Post, Telegraph, berühmte Alaungewinnung und Mühlsteinbrüche.
Bereicherung und Bereicherungsklage. Die Klage auf Herausgabe der Bereicherung, d. i. der Vermögensvermehrung, welche dem Beklagten aus dem Vermögen
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0006,
von Caurabis Causa expressa |
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.
Causa expressa (lat.), im Civilprozeß der individualisierte Klaggrund, welcher bei Prüfung der Zulässigkeit einer Klagänderung und bei der Frage nach der Rechtskraft (s. d.) in Betracht kommt. Z. B. der Kläger fordert von dem Beklagten Herausgabe
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0565,
von Courtbis Courtage |
Öffnen |
Doll. übersteigt.
Ferner können Courtprozesse, die in den Staats-
gerichten eingeleitet wurden, an die Circuit 0. auf
Antrag des Beklagten verwiesen werden: 1) bei
Klagen gegen Ausländer oder Bürger anderer
Staaten; 2) bei Klagen gegen Bürger
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0810,
von Einradbis Einsalzen |
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sein würde
oder erhoben werden dürfte. Formell ist E. die
Geltendmachung einer solchen Thatsache im Civil-
prozeß seitens des Beklagten zum Zweck der Ver-
teidigung. Inhaltlich können die E. entweder pro-
zessuale oder sachliche
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0471,
von Exlexbis Exner (Adolf) |
Öffnen |
Klage (z. B. aus
Eigentum, Nießbrauch) begründet werden. Es ist
dann Sache des Beklagten, seine Einwendungen aus
Vertrag oder Gesetz einredeweise geltend zu machen.
Die Exmissionsklage des VerPächters oder Vermie-
ters gehört zur Zuständigkeit
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0774,
von Ficker (Jul.)bis Fidalgo |
Öffnen |
der Beklagte, wohl wissend, daß er nicht besitze, dem Kläger vorgespiegelt hat, er besitze, und sich so auf die Klage eingelassen hat (qui liti se obtulit, s. Falsches Vorgeben); 2) wenn der Beklagte im Bewußtsein, daß er fremdes Eigentum oder fremde
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0788,
von Fiktilbis Filangien (Carlo) |
Öffnen |
angab, er
. selbst sei demKönige schuldig und vermöge wegen des
rechtswidrigen Benehmens des Beklagten weniger,
, die Schuld zu bezahlen (quo mii_ni8 8nlüei6us
^ 6xi3tit). Ebenso machte man die (^i66ii'3 I^eucii
für alle Civilklagen
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0790,
von Filholbis Filigranarbeit |
Öffnen |
Aussvruch über sein
Kindesverhältnis begehrt. Sie ist negative F.,
wenn der Ausspruch dahin begehrt wird, daß Kläger
das eheliche Kind des Beklagten nicht sei (s. Illegiti-
mitätsklage). Einige Rechte, wie das gemeine und
das sächs. Recht, gestatten
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0971,
Forderungsrecht |
Öffnen |
nicht schlechthin, sondern nur mit der
Erbschaft; auch für Vcrtragsschulden des Erblassers
nur in diesem Umfang, soweit er das Inventarrecht
, ls. d.) hat. Sodann tritt die Haftung auf das, was
^ der Beklagte durch ein Geschäft erlangt hat
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0492,
von Hypothekarische Klagebis Hypothekenbücher |
Öffnen |
erworben hat, Einreden aus dem
persönlichen Schuldverhältnis (z. B. daß der ur-
sprüngliche Hypothekgläubiger dem Beklagten gerade
soviel aus einem andern Geschäft schulde, oder daß
der Beklagte jenem Gläubiger die Schuld bezadlt
habe
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Rechtsgelehrsamkeitbis Rechtshängigkeit |
Öffnen |
ist nicht berechtigt, ohne Einwilligung des Beklagten die Klage zu ändern. Die R. schließt das Recht der Parteien nicht aus, die in Streit befangene Sache zu veräußern oder den geltend gemachten Anspruch zu cedieren. Doch hat die Veräußerung
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Simulia columbaczensisbis Sinanu |
Öffnen |
zustehen, im Einverständnis mit dem Beklagten,
um durch eine Zwangsvollstreckung wirklichen
Glaubigern des Beklagten Exekutionsobjekte zu ent-
ziehen; oder die Aufstellung erdichteter Forderungen
im Konkurse, um die Masse zu schmälern. Beides
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0509,
von Sumerbis Summum jus summa injuria |
Öffnen |
Thatsachen, welche an sich geeignet waren, den Klaganspruch zu begründen, während dem Beklagten Verteidigungsmittel nur insoweit zukamen, als er solche ohne Verzug liquid stellen konnte, wobei übrigens nur die Wahrscheinlichkeit, nicht die Gewißheit
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0115,
von Unzurechnungsfähigkeitbis Upolu |
Öffnen |
Unzuständigkeit und sofern nicht für das zuständige Gericht die Zuständigkeit ausschließlich begründet ist, jedoch nur dann, wenn der Beklagte die Unzuständigkeit gerügt hat, bevor er zur Hauptsache verhandelt hat (§. 39 der Deutschen Civilprozeßordnung
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0291,
von Versäumnisurteilbis Verschwender |
Öffnen |
ein infolge totaler Versäumnis. Wenn der Kläger den Termin zur mündlichen
Verhandlung versäumt, so ist auf Antrag des Beklagten das Versäumnisurteil dahin zu erlassen, daß der Kläger mit der Klage abzuweisen sei, indem angenommen
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0568,
von Wechselforderungbis Wechselklagen |
Öffnen |
Aussteller.
Diesen Wechselansprüchen kann, mögen sie im Wechselprozeß oder im ordentlichen Verfahren verfolgt werden, der beklagte
Wechselschuldner nur solche Einreden entgegensetzen, welche aus dem Wechselrecht selbst hervorgehen oder ihm
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0693,
von Widerrufbis Widerstand |
Öffnen |
verschiedene Wirkungen beigelegt. Im Urkundenprozeß (s. d.) vom Beklagten gegen den klägerischen Anspruch erhoben, hat er immer die Folge, daß dem verurteilten Beklagten die Ausführung seiner Rechte vorzubehalten ist (§. 562). Im Mahnverfahren (s. d
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0143,
von Begierigbis Begräbniß |
Öffnen |
er ausgestanden, ihm gegeben bei einem Reichen, Matth. 27, 60.) wiewohl (darum) etc., Esa. 53, 9.
Sie sollen nicht wieder aufgelesen und begraben werden; sondern Koth auf der Erde sein, Jer. 8, 2.
Sie sollen an Krankheiten sterben, und weder beklagt, noch (c
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0040,
von Aucklandbis Auctor |
Öffnen |
der natürliche Gewährleister, daher auch s. v. w. Verkäufer, z. B. bei Auktionen und bei desfallsiger Klage s. v. w. der Beklagte, der für eine entwährte Sache Ersatz leisten muß; A. secundus, Gewährleister, Kavent für einen andern, Bürge (fidejussor
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0400,
von Dachauer Bankenbis Dachdeckung |
Öffnen |
in amtlichen Erlassen laut beklagte. Die bekannteste der Anstalten war die der ehemaligen Schauspielerin Adele Spitzeder, deren Inhaberin noch durch besondere Kunstgriffe, namentlich durch ostentative Wohlthätigkeit und Anlehnung an die ultramontane
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0983,
von Exzellierenbis Exzeß |
Öffnen |
, in der Rechtssprache die Entgegnung eines Beklagten auf die gegen ihn erhobene Klage (s. Einrede); daher exzeptionabel, Einreden unterworfen, streitig, unentschieden.
Exzeptionell (lat.), eine Ausnahme machend oder enthaltend, ausnahmsweise; exzeptiv
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0178,
von Festonsbis Festuca |
Öffnen |
, die auf die rechtskräftige Feststellung eines Rechtszustandes gerichtete Klage. Im Gegensatz zu den gewöhnlichen Klagen, welche Gegenstand eines bürgerlichen Rechtsstreits sind, handelt es sich bei einer F. nicht um die Verurteilung des Beklagten zu
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0067,
von Gemeindefinanzenbis Gemeindehaushalt |
Öffnen |
; auch dürfen als Kläger oder Beklagter nur solche Personen der Gemeindegerichtsbarkeit unterworfen werden, welche in der betreffenden Gemeinde Wohnsitz, Niederlassung oder Aufenthalt haben. Die Zuständigkeit der Gemeindeverwaltungsbehörden zum Erlaß
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0958,
von Injunktionbis Inkasso |
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wegen Beleidigung verklagen.
Injurie (lat.), s. Beleidigung.
In jus rapére (in jus vocare, lat.), bei den Römern die Aufforderung des Klägers an den Beklagten, vor dem Prätor zu erscheinen, um einen Rechtsstreit anhängig zu machen.
Inka
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0998,
Zürich (Kanton und Stadt) |
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der Spitze der Rechtspflege steht ein vom Kantonsrat auf sechs Jahre erwähltes Obergericht von neun Mitgliedern. Verbrechen und politische Vergehen, ebenso Preßprozesse, in welchen ein Beklagter es verlangt, werden durch Geschwornengerichte beurteilt
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0090,
Balneologische Gesellschaft (Versammlung Berlin 1891) |
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Menge normalen Blutes und einen kräftigen Kreislauf desselben
sichern.
Weiter sprach Winternitz - Wien über die Bedeutung der Hydrotherapie für die Klinik. Vortragender beklagte lebhaft die Vernachlässigung, welche die Wasserkur in den Kliniken
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
10. Oktober 1903:
Seite 0106,
Verwertung von Konservenbüchsen |
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das Schicksal ihrer leeren Konservenbüchsen beklagt, mit denen sie nichts Besseres anzufangen wußte, als sie in den Kehricht zu werfen. Nun lassen sich aber sehr niedliche Vasen daraus anfertigen, die sich zu kleinen Geschenken, wie zum Schmuck des
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
6. Februar 1904:
Seite 0325,
von Unknownbis Unknown |
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oder aus der Bezeichnung entnehmen kann, daß er etwas anderes ist als der teurere, den sie damit ersetzen will, so ist sie keinesfalls im Rechte, wenn sie sich hinterher beklagt, daß heute so viele Surrogate vorkommen.
(Schluß folgt.)
Zahnpflege.
Es ist Euch
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0882,
von Gerüstbis Gerüstbrücke |
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Klage wurde mit G. erhoben; aber wenn er nicht bei der That verfolgt war, konnte sich der Beklagte durch Eid mit Eideshelfern (s. d.) reinigen.
Gerundĭum nennt man in der lat. Grammatik die Casusformen des sog. participii futuri passivi (aus -ndus
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0053,
von Abraxasbis Abrudbánya |
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. die Aufrechnung
einer Gegenforderung des Beklagten gegen die Forderung des Klägers, welche wohl auch A. genannt wird
(s. Kompensation ).
Abrégé (franz., spr. -scheh
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Absolutionbis Absonderung (im Konkurs) |
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, auch niemals erreichen wird).
Absolution , Frei-, Lossprechung, insbesondere das richterliche Erkenntnis, wodurch
der Beklagte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten von dem wider ihn erhobenen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0087,
von Achilleus Tatiosbis Achmed |
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Sigeion wurde er göttlich verehrt, auch zu Sparta und Olympia beklagt. Nach seinem Tod ward er, wie sein
Ahn Äakos u. a., Richter der Schatten oder wohnte, mit Medea oder Iphigenia oder Helena vermählt
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0099,
von Actorbis Adâl |
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incumbit probatio , Rechtsregel:
"Dem Kläger liegt der Beweis ob"; A. sequitur forum rei , der Kläger muß sich mit
seiner Klage nach dem Gerichtsstand des Beklagten richten
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0136,
von Advokatenbirnebis Aeroklinoskop |
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beklagte sie ihren Sohn. Spätere nennen ihren Gatten Polytechnos, einen Künstler zu Kolophon in Lydien. Als beide Gatten ihre Liebe über die des Zeus und der Hera stellten, unterlag in einem Kunstwettstreit, den die Götter unter ihnen erregt
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0564,
von Anfechtungsklagebis Anführungszeichen |
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) daß die Fristen von der Rechtshändigkeit der Anfechtungsklage ab rückwärts berechnet werden; 3) daß der Beklagte Rückgewähr nur so weit, als zur Befriedigung des Gläubigers nötig, zu leisten, 4) wegen der Erstattung des Gegenwerts sich an den Schuldner zu
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0692,
von Apostolische Konstitutionenbis Apotheke |
Öffnen |
. häufig von Dichtern gebraucht wird. In der attischen Gerichtssprache bezeichnete A. den Fall, wo der Redner sich vom Richter weg an den Beklagten oder Kläger wendete.
Apostrophieren, mit dem Apostroph versehen; eine Anrede halten; auch
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0515,
von Baumläuferbis Baumpflanzungen |
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ein besonderer Kultus gewidmet. Fichte und Cypresse wurden als Symbole der Todesgottheiten vor die Trauerhäuser gepflanzt (weil sie, einmal gestutzt, nie wieder ausschlagen) und dienten zugleich bei dem Schaugepränge der beklagten Sonnengottheiten, so
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0531,
von Bavochebis Bayard |
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zerschmetterte, und starb, an einen Baum gelehnt und das Gesicht dem Feind zugewendet, kurz darauf (20. April). Als der von Frankreich abgefallene Connétable von Bourbon zu ihm trat und ihn beklagte, sagte B.: "Nicht mich müßt Ihr bemitleiden, wohl aber
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0834,
von Betriebsverbandbis Betrug |
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nur noch auf den Gewinn, den der Beklagte von seinem Dolus hatte. In Vertragsverhältnissen gilt als Regel, daß jeder Kontrahent dem andern für seine unerlaubte Handlung, mag solche in einer Fahrlässigkeit (culpa) oder in einer rechtswidrigen Absicht
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0865,
Beweis (im Zivilprozeß) |
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, qui dicit, non qui negat). Der Kläger hat also die Behauptung, worauf er die Klage, Replik etc., und der Beklagte die Behauptung, worauf er die Einrede, Duplik etc. stützt, zu beweisen. Wer also z. B. aus einem Kaufvertrag auf Zahlung des
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0778,
von Candidobis Canicatti |
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Besitzungen abzuhelfen, fanden jedoch Widerstand. Da er aus Popularitätssucht die direkten Steuern herabsetzte, steigerte er die Finanzverwirrung. Als der König bei den Cortes sich über die Schwäche der Exekutive beklagte, nahm C. 1. März 1821
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Columbusbis Comayagua |
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Landbau entwirft. Er ist für seinen Stoff begeistert und beklagt dessen Vernachlässigung in seiner von der Natur abgefallenen Zeit. Dem zehnten Buch, vom Gartenbau, hat er im Anschluß an Vergil metrische Form gegeben. Übrigens ist das Werk, wie es vorliegt
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0275,
von Corigliano Calabrobis Cork |
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angeklagt und einen Aufstand gegen ihn angestiftet haben, in welchem er erschlagen worden sei; nach andern soll er ein hohes Alter erreicht und sein Exil oft beklagt haben. Die Frauen errichteten an dem Ort, wo sie ihr Vaterland gerettet hatten
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0530,
Dante Alighieri (sein Leben) |
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ist, und den er später verbannt sehen mußte, und Cino da Pistoja, welcher später den D. in einer Kanzone beklagt; andre waren Dante da Majano, Dino Frescobaldi etc. Eng verbunden mit seiner Liebe zur Poesie ist seine idealische Liebe zu Beatrice
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Dedignierenbis Deduzieren |
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von Prämissen hervorgeht, durch welche der Richter von der Richtigkeit des Gesuchs überzeugt werden soll. Ganz analog ist die Gegendeduktion des Beklagten. Ebenso gibt es ein Deduktions- und Gegendeduktionsverfahren im Beweis, sofern jeder Teil und zwar
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
Ehebruch |
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Gericht verlangt und erzwungen werden. Die Staatsanwaltschaft ist zur Mitwirkung im Prozeßverfahren befugt. Ein Versäumnisurteil ist gegen den Beklagten oder Widerbeklagten ausgeschlossen, es sei denn, daß er in einem zur Leistung eines richterlichen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0460,
von Eisenbahneinheitbis Eisenbahnfusion |
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und abgerundetem Netz. Den Vorgang dieser Verschmelzung zweier oder mehrerer selbständiger Eisenbahnunternehmungen zu einem einheitlich verwalteten Netz nennt man E. Man hat die Fusionen einzelner früher selbständiger Eisenbahnverwaltungen häufig beklagt, weil
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Erbswurstbis Erbvertrag |
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als Kläger und als Beklagte (judicium duplex) erscheinen, insofern nämlich, als beide Teile eine teilweise Verurteilung treffen kann, indem hier die E. unmittelbar durch richterlichen Ausspruch bewirkt wird.
Erbtochter, die nächste kognatische Verwandte
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0951,
von Eversbergbis Evolena |
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. die Citation eines Beklagten vor ein auswärtiges Gericht und besonders die Abberufung einer bei einem Landesgericht anhängigen Rechtssache von diesem letztern und die Überweisung derselben an ein kaiserliches Gericht. Mittelbare Reichsunterthanen (landsässige
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0963,
von Exheredierenbis Eximieren |
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Sache zu erwirken, um die exhibierte, nun wieder bewegliche Sache alsdann mittels einer weitern Klage vindizieren zu können. Der Hauptfall der Verbindlichkeit zur E. (Exhibitionspflicht) ist aber der, daß der Beklagte eine Urkunde besitze, an deren
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1012,
von Fackelkrautbis Fadenpilze |
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, wirklich; ipso facto, eigenmächtig; F. culposum, s. v. w. Culpa; F. dolosum, s. v. w. Dolus; F. naturae, natürliche, zufällige Begebenheit, Zufall. - Facta communia, Handlungen, die mit gegenseitiger Einwilligung des Klägers und Beklagten vorgenommen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0469,
von Fouquetbis Fouquier-Tinville |
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durch eine besondere Kommission im Dezember 1664 nur zur Verbannung verurteilt, aber auf Befehl Ludwigs nach Pignerol gebracht, wo er in harter Gefangenschaft 23. März 1680 starb. Die Mitwelt glaubte nicht an die jetzt bewiesene Schuld und beklagte
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0574,
Frankreich (Geschichte: die dritte Republik) |
Öffnen |
diese Annäherung an Deutschland ebenso beklagt wie die Schwächung der Revanchearmee durch die nach Tongking gesandten Truppen, und es bedurfte nur eines übrigens nicht bedeutenden Mißgeschicks der französischen Armee vor Langson (März 1885), um
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Fräuleinsteuerbis Fraustadt |
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, den der Beklagte von seinem Betrug hat. Fällt die F. unter den Begriff eines andern Delikts als Betrug, z. B. absichtliche Veräußerung zum Nachteil der Gläubiger, dolose Beschädigungen etc., so wird sie mit den Klagen aus diesen Delikten geltend
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Fraxinusbis Fredegunde |
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zubrachte. Bald indessen erneuerte der König sein früheres Verhältnis zu ihr, und da Galsvintha sich darüber beklagte und in die Heimat zurückzukehren verlangte, ließ er sie erdrosseln und vermählte sich nach wenigen Tagen wiederum mit F. Infolgedessen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0648,
von Freihandelsparteibis Freiheit |
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, die seitherige Freihandelspolitik als Ursache der beklagten wirtschaftlichen Übelstände zu betrachten. Folge hiervon war, daß nun andre Strömungen (Schutzzollpartei, konservative Sozialpolitiker) die Oberhand gewannen, zumal nachdem auch
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0667,
Fremdwörter |
Öffnen |
Sprachgefühl umgemodelt, den französischen Laut- und Accentgesetzen angepaßt wurden. Solche "gelehrte Wörter" finden sich in allen neuern Sprachen, und es ist eine zwar von eifrigen Patrioten oft beklagte, aber ganz natürliche Erscheinung, daß gerade F. dieser
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