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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0330,
von Erwinbis Erworbene Rechte |
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328
Erwin – Erworbene Rechte
Jahresarbeitsverdienstes (Vollrente); teilweise E. bedingt einen Bruchteil der Vollrente, welcher danach berechnet werden muß, welchen Bruchteil des bisherigen Verdienstes der Verletzte noch ferner verdienen kann
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0325,
von Erwerbenbis Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
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vermeidet, das ganz wieder auszugeben, was vorher erlangt war. Erworben werden kann auch ohne eine verdienstvolle Thätigkeit des Erwerbers durch Spiel, Schenkung, Erbschaft, Heirat, Preissteigerung der früher erworbenen Güter. Dem Resultat nach kann
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0825,
von Eruwbis Erwin von Steinbach |
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angeschwemmt wird, etc. Der derivative Erwerb ist abhängig von dem Recht eines andern, so daß dieses Recht die Quelle, der andre der Urheber des erworbenen Rechts ist, z. B. wenn ich etwas von einem andern geschenkt erhalte. Hier sind zwei Fälle möglich
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0882,
von Besitzeinweisungbis Besitzklagen |
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erforderlich, wenn Widerstand erfolgt, sonst genügt der obrigkeitliche Befehl, mit dessen Ausführung (Besitzergreifung) dem Eingewiesenen der Besitz erworben wird. Im röm. Recht war die Missio in possessionem, welche ein Pfandrecht gab, noch
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0213,
Darwinismus (Theorien von Nägeli, Weismann, Eimer) |
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der dazwischenliegenden zu erklären. Als logische Folge dieser Kontinuität des Keimplasmas, auf welches äußere Einflüsse nicht einwirken, muß sich ergeben, daß keine neuen Eigenschaften erworben und weiter vererbt werden können. In der That ist es gerade dieser
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Ortleralpenbis Örtliche Kollision der Gesetze oder Statuten |
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in den Art. 6-31 Bestimmungen
vorsieht, muß man davon ausgehen, daß, wenn zur
Zeit des Erwerbs eines Rechts nur die Gesetze ei nes
Rechtsgebietes in Frage kommen, das hier einmal
erworbene Recht (s. Erworbene Rechte) auch in
andern
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0198,
von Staatenbundbis Staatsanwalt |
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Landesindigenat und eine Reichsangehörigkeit oder ein Bundesindigenat (s. d.). Die Reichsangehörigkeit setzt die S. in einem deutschen Einzelstaat voraus, sie wird mit der S. erworben und endigt mit derselben. Nach dem Bundes-(Reichs-) Gesetz vom 1. Juni 1870
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0315,
von Errungene Güterbis Ersatzbehörden |
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ihr Eigentümer
durch eigene Thätigkeit und Sparsamkeit erworben
hat. Im ehelichen Güterrecht ist der Ausdruck gleich-
bedeutend mit Errungenschaft (s. d.).
Errungenschaft oder Erkoberung, in der
Rechtssprache dasjenige, was der Ehemann
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0336,
von Jus gladiibis Jussieu |
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erworbene Befugnis jemandes (s. Erwerben). Eine solche kann durch neue Gesetze in der Regel nicht alteriert werden; indessen kann der Staat unter Umständen im Weg der Gesetzgebung auch wohlerworbene Rechte aufheben, soll dann aber in der Regel
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0813,
Besitz |
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813
Besitz.
Weise denken: als eine rechtliche und als eine thatsächliche. Jene ist das Eigentum, diese ist der B. Wie das Eigentum das Recht zu vollständigster und ausschließlicher Beherrschung einer Sache ist, so ist der B. die bloße
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Entscheidungsgründebis Entwährung |
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wird, von demjenigen, von welchem er sie erworben hatte (auctor), Schadloshaltung (Eviktionsleistung) fordern kann. Die Regel ist: wer mit einem andern ein Geschäft abschließt, welches eine Verbindlichkeit zur Übertragung oder Bestellung eines Rechts
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0272,
von Bonainibis Bonald (Louis Gabriel Ambroise, Vicomte de) |
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ihres Ehemannes verkaufen darf. Der Käufer ist aber in diesen Fällen in gutem Glauben, wenn er die Thatsachen, welche seinen Erwerb ausschließen, bei dem Erwerb nicht kannte. Der redliche Erwerb gewährt in manchen Fällen die vollen Rechte des Eigentums
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0066,
Von dem Hauptstand der Ulmer Bürger |
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, der seine anderwärts erworbene Habe nach Ulm hereinbringt, muß verdientermaßen belohnt werden, da er ohne die Beihülfe des Ulmer Gemeinwesens diese erworben hat und mit fremdem Gut das Beste des Gemeinwesens gefördert worden ist. Deshalb muß
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Rechnungsmünzenbis Recht |
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die Befugnisse, welche sich aus dem objektiven R. für die Personen unmittelbar ergeben (gesetzliche R.) oder in Gemäßheit des objektiven R. erworben sind (Erworbene Rechte, s. d.).
Das objektive R. ist koordiniert einerseits dem Sittengesetz (Moral), welches sich
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0249,
Deutsch-Ostafrika (Geschichtliches) |
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erworben, welche im Auftrag der in Berlin gebildeten Gesellschaft für deutsche Kolonisation mit den Herrschern von Useguha, Nguru, Usagara und Ukami Verträge abschlossen, wodurch diese ihr Land mit allen Hoheitsrechten an die genannte Gesellschaft für ewige
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0430,
Preußische Eisenbahnen |
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erworben) 65,10 1. April 1880 (1. April 1880) - - 1 638,28 28. März 1882 Bergisch-Märkische Eisenbahn 1 336,14 1. Jan. 1882 1. Jan. 1886 210,000 262,500 (4) Thüringische Eisenbahn 503,69 1. Jan. 1882 1. Juli 1886 71,935 133,874 (4) Berlin-Görlitzer
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0940,
Flüsse |
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von schweiz. Kantonen auf (Aargau, Luzern, Solothurn, Zürich). Nach Gemeinem Recht sind die
öffentlichen F. res extra commercium
(s. Commercium ), an denen ein Privateigentum nicht erworben werden
kann. So auch nach den Gesetzen von Zürich
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0988,
von Pekingentebis Pelagianer |
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diagnostisches Kennzeichen bei
gewissen Brustkrankheiten, indem er bei Lungenentzündungen verstärkt erscheint, bei Rippenfellentzündungen dagegen verschwindet.
Pektōse , s. Pektinstoffe .
Pekulāt ( Peculatus ), nach röm. Recht
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0374,
von Eigenschaftbis Eigentum |
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, daß durch einleuchtende Gründe das Irrige und Verkehrte derselben nachgewiesen ist, aus keinem andern Grund, als weil es die oder das eigne ist.
Eigentum (Dominium), die rechtliche Herrschaft über eine Sache, das vollkommenste der dinglichen Rechte
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Bürgerschulenbis Burggraf |
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einem geistlichen Fürsten, der in der Stadt die gräfl. Rechte erworben hatte und sie durch jenen verwalten ließ. Doch finden sich auch königliche B., so gleich das erste Mal, wo das Amt historisch überliefert ist, um 990 in Regensburg. Inhaber waren oft vornehme
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0881,
Besitz |
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Schutz zuteil wird.
Macht aber der Eigentümer seine Rechte überhaupt nicht geltend, so wird zuletzt aus dem B. Recht, wenigstens aus dem redlich erworbenen B., der auch schon vorher in einer dem Eigentum ähnlichen Weise geschützt wird (s. Ersitzung
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0453,
von Ignatjewbis Immunität |
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Ielschanka,5 km rechts vom Ilek, hat 2 griechisch-kath. Kirchen, eine Moschee, Bergschule und 2000 Einw.
Ille, tt^) 3045 Einw.
Ilteu, Dorf im preuß. Regierungsbezirk Lünebürg, Kreis Burgdorf, hat eine evang. Kirche, eine große Privatirrenanstalt
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0711,
Geistesschwäche |
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ein Beistand zugeordnet werden, wenn solches nach bürgerlichem Recht erforderlich oder zulässig ist (Einführungsgesetz zur Civilprozeßordn. §. 10). Ist ein Verbrecher nach der That in Geisteskrankheit verfallen, so kann die vorläufige Einstellung des
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 1032,
von Verderblichbis Verdorren |
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aus Gnaden, wenn wir Christi Verdienst gläubig ergreifen, aufgenommen. (S. Gerechtigkeit.) Der Mensch hat also kein Verdienst vor GOtt, keine Rechtsansprüche an GOtt, und dies recht anzuerkennen ist nothwendig, weil sonst Hochmnth, Lohnsucht
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0617,
von Angebot und Nachfragebis Angelfischerei |
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615
Angebot und Nachfrage - Angelfischerei
Geburt erworben werden können, z. B. das Recht der Nachfolge in ein Familienfideikommiß, das Recht eines Erbprinzen auf den Thron; alle Rechte, welche aus Rechtsgeschäften, durch Vererbung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0745,
von Eheliche Abstammungbis Eheliches Güterrecht |
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nichts zu opfern hat, wenn in der Ehe zugesetzt, statt erworben wird, wie das Recht in Württemberg, Kurhessen und in den Gebieten des franz. Rechts geordnet ist. Aber dieses System führt zu sehr komplizierten Verhältnissen für die Auseinanderrechnung
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1017,
von Jus protimiseosbis Justi |
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1015
Jus protimiseos - Justi
?U3 prot!nii3S08 llat.), s. Vorkaufsrecht.
5us pudlioiiin (lat.), öffentliches Recht.
5us ^nao3itiiin (lat.), das von einer Person
bereits erworbene Recht, im Gegensatz zu der Befug-
nis, gemäß
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0725,
von Reichsdukatenbis Reichsgericht |
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-Lothringen. Sie stehen unter der Kaiserl. General-Direktion zu Straßburg und umfassen im wesentlichen die auf Grund des Frankfurter Friedensvertrags vom 10. Mai 1871 von der Französischen Ostbahngesellschaft (s. Französische Eisenbahnen) erworbenen Linien
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0571,
Die Malerei des 16. Jahrhunderts |
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es keiner hohen Auffassung und gedanklichen Vertiefung; die Erfindungsgabe, der Schwung der Einbildungskraft und die erworbene Handfertigkeit konnten sich frei entfalten. Auf die spätere Entwicklung der Schmuckmalerei, welche im nächsten Zeitraume
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0786,
Eigentumsklage |
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784
Eigentumstlage
mächtnisses (s. d.) auf den über, welchem der Erb-
lasser die zum Nachlaß gehörige Sache vermacht
hat, nach Gemeinem Recht unbeschadet des persön-
lichen Anspruchs an den Erben oder sonst Beschwer-
ten (s. d
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0553,
von Falschmünzereibis Falschwerbung |
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und die Rechte aus derselben erworben
hat, sondern auch dem gutgläubigen Dritten gegen-
über, welcher die Urkunde im Glauben an ihre Echt-
heit erworben hat. Der Aussteller der Urkunde
haftet nur nach Maßgabe des Inbaltv, welchen die
Urkunde
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0948,
Güterrecht der Ehegatten |
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und eines Testaments statt. Erst das spätere Recht schuf in der "Widerlage" (propter nuptias donatio) und in dem Erbrecht der armen Witwe eine regelmäßige Witwenversorgung. Dagegen macht sich die würdige Auffassung der Ehe bei den Deutschen auch
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0969,
Forderungsrecht |
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967
Forderungsrecht
Gläubiger zu gute kommen, auf die Übertragung
von Eigentum oder andern Rechten llacki'6, uon
facei-o, clHi-e). Aber mit der Erfüllung (s. d.) der
schuldigen Leistung oder des ganzen Komplexes
schuldiger Leistungen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Erbrechtbis Erbschaftssteuern |
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729
Erbrecht - Erbschaftssteuern.
Erbrecht, im subjektiven Sinn das Recht einer Person (des Erben), in die Vermögensrechte eines Verstorbenen (des Erblassers) einzutreten. Im objektiven Sinn versteht man unter E. (jus hereditarium) den
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0810,
von Pekingnachtigallbis Pekulium |
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Kindern vom Vater selbst gegeben worden (peculium profectitium), oder ob es die Kinder von dritten Personen, einschließlich der Mutter, empfangen oder erworben haben (peculium adventitium). Bei jenem haben die Kinder kein weiteres Recht
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0033,
von Blindendruckbis Blindheit |
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, der österreichische Hauptmann Freißauff von Neudegg und Gall in Edinburg an. Am weitesten vorgeschritten ist der B. in den Vereinigten Staaten, wo sich die New England Institution zu Boston das höchste Verdienst um denselben erworben hat. Von den
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0094,
Boccaccio |
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ist und seinem Verfasser mit vollem Rechte den Namen eines "Vaters der italienischen Prosa" und somit den des dritten Begründers der italienischen Litteratur neben Dante und Petrarca erworben hat. Das "Decamerone" ist eine Sammlung von 100 Novellen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Eigentümerhypothekbis Eigentumserwerb |
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-
treffens von Gläubiger und Schuldner in einer
Perfon untergehen lassen; sonst würde der Pfand-
gläubiger sein Recht verlieren. Es ist also nicht
irrationell, wenn die neuern Hypothekengesetze die
Bestellung einer E. zulassen mit Rücksicht auf den
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0231,
von Erbfolgekriegebis Erblande |
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gerecht wurde, und dies war allein die
auf dem Rechte der Erstgeburt berubende Primo-
geniturordnung (s. Primogenitur). Ist im Falle
eines Thronwechsels kein thronfolgefähiger Nachfol-
ger vorhanden, so tritt an Stelle der E. eine sog
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0871,
von Titaniabis Titicacasee |
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Budgets (Etats) die mit fortlaufenden Nummern bezeichneten Einzelgruppen, in welche die verschiedenen Arten von Einnahmen und Ausgaben eines Kapitels zerlegt sind.
Im Privatrecht ist T. der den Erwerb eines Rechts rechtfertigende Grund. Bisweilen
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Kuenstler →
Hauptstück →
Lexikon:
Seite 0540,
von Verhasbis Verlat |
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und malte eine Zeitlang recht hübsch komponierte Genrebilder, insbesondere Landmädchen aus der Gegend von Antwerpen in ihren verschiedenartigen Belustigungen, die zu ihrer Zeit sehr beliebt waren und ihm mehrere Medaillen sowie den Leopoldsorden
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0692,
Kriminalpolitik |
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aber die gesamten physiol., geistigen, wirtschaftlichen Zustände des Verbrechers und seiner Umgebung, seine ererbten und seine erworbenen persönlichen Eigenschaften. Berücksichtigung des Vorlebens, der Motive, der gesamten persönlichen Verhältnisse
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0237,
von Erbrezeßbis Erbschaftserwerb |
Öffnen |
Erblasser verstorben sind, auf andere
Personen übergeht. (S. Transmission.) Bezüglich
des E. giebt es zwei Systeme; nach dem einen tritt
der E. obne Zuthun des Erben ein mit der Berufung,
doch verbleibt dem Erben das Recht, die erworbene
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0238,
von Erbschaftsgebührenbis Erbschaftskauf |
Öffnen |
, ein anderer kraft gesetzlicher
Erbfolge erworben wurde, nur bei Soldatentesta-
menten vorkommen. Einige geltende Rechte geben
besondere Vorschriften, z. V. Prcusi. Allg. Landr.
1,9, §§. 401 (Ausschließung von der gesetzlichen
Erbfolge, wenn
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0301,
Heimat |
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größerer Verkehrsfreiheit eine engherzige. Das Heimatsrecht wurde regelmäßig durch Geburt, Aufnahme, Verheiratung und Anstellung in einem öffentlichen Amt erworben. Der Verlust trat nur infolge des Erwerbs einer anderweiten Staatsangehörigkeit
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0011,
Konkurs (Verfahren nach der deutschen K.-Ordnung v. 10. Febr. 1877) |
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der belegenen Sache. Nach österreichischem Recht wird im Anschluß an das französische Recht zur Leitung der Konkursverhandlung und zur Überwachung der Amtsthätigkeit der mit der Vermögensverwaltung betrauten Personen von dem Konkursgericht ein
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0164,
von Aussigbis Aussperrung |
Öffnen |
Konkursordnung schreibt in §. 35 vor, daß die Ansprüche auf A., welche nicht bloß auf ein dingliches, sondern auch auf ein persönliches Recht gestützt werden können, sich nach den außerhalb des Konkursverfahrens geltenden Gesetzen bestimmen, räumt aber
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0236,
Erbrecht |
Öffnen |
eines Menschen nicht erlöschenden vermögensrechtlichen Rechtsverhältnisse, in welchen der Verstorbene als Berechtigter oder Verpflichteter stand, auf einen andern sich vollzieht; andererseits das Recht einer den Erblasser überlebenden Person, ihn zu
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 1056,
von Rückwirkungbis Rudbeck |
Öffnen |
zur Anwendung gebracht wird. Für das bürgerliche Recht gilt der Grundsatz, daß durch das neue Gesetz, wenn
dasselbe nicht anders bestimmt oder nach seiner Tendenz nicht anders zu verstehen ist, Erworbene Rechte (s. d.) nicht
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0309,
von Verwandtschaftszuchtbis Verzierung |
Öffnen |
wird V. nur für die Aufgabe zukünftiger, Erlaß für die Aufgabe erworbener Rechte gebraucht, während Entsagung als allgemeiner Begriff angewendet wird. V. auf den ledigen Anfall bedeutet den V., welchen Prinzessinnen bei ihrer Verheiratung für sich
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0671,
von Rechtsbesitzbis Rechtschreibung |
Öffnen |
), überhaupt nicht mehr neu begründet werden können, und weil solche Rechte, welche aus im Grundbuch eingetragenen Grundstücken nur durch Eintrag in das Grundbuch erworben werden können (wie nach Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 481 auch die Grunddienstbarkeiten
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0957,
von Diervillabis Diesis |
Öffnen |
, der Gründonnerstag.
Dīes cedens (Dies cedit, lat.), in der Rechtssprache, namentlich im Erbrecht, die Bezeichnung des Zeitpunktes, mit welchem ein Recht erworben wird oder überhaupt zur Existenz gelangt, im Gegensatz zu dem Zeitpunkt (dies veniens
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0142,
Dresden (Neustadt, Altstadt) |
Öffnen |
auf die Stadtteile des rechten Elbufers, die Neustadt und Antonstadt mit den Scheunenhöfen und der Vorstadt Neudorf. Der rechts der Elbe gelegene Stadtteil (früher "Alten-Dreßden" genannt und geschrieben, seit 1732 "Neustadt" genannt) ist der ältere
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0437,
Eisenbahn (Kapitalbeschaffung, Zinsgarantien) |
Öffnen |
von
diesem erworben werden kann. Zugleich enthält die Konzession neben andern Befugnissen namentlich das Recht der
Expropriation des zum Bau und Betrieb notwendigen Areals sowie zur zeitlichen
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0201,
von Bons du trésorbis Bonus Eventus |
Öffnen |
, die er sich bei der Gründung eines Museums in der Hauptstadt der Republik erworben hatte. Mit umfassenden Plänen beschäftigt, die er wegen Geldmangels nicht ausführen konnte, geriet er in große Dürftigkeit und starb 4. Mai 1858. Vgl. Brunel, Biographie
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0014,
von Gehirnwundenbis Gehör |
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Gehirnwunden - Gehör.
zugsweise oder selbst ausschließlich betroffen, während das Kleinhirn oder Mittelhirn sowie Sehhügel und Streifenkörper wenig beeinträchtigt oder normal gebildet zu sein pflegen. Die erworbene G. (H. acquisitus) stellt
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0877,
Eisenbahnpolitik |
Öffnen |
Eigentums und sonstiger
Rechte des Staates an Eisenbahnen auf das Deutsche
Reich ist bisher, infolge des Widerspruchs der
deutschen Mittelstaaten, nicht zur Ausführung ge-
kommen. Preußen sah sich daher genötigt, allein
vorzugehen. Seit 1879/80
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0083,
Frankreich (Territorialentwicklung) |
Öffnen |
wurden die Gesellschaftsinseln, 1881 die Tubuai-, Paumotu- und Gambierinseln zur franz. Kolonie erklärt, endlich 1881 das Protektorat über Tunis, 1884 das über Annam erworben. Schon 1883 hatte Annam seine Rechte auf Tongking an F. abgetreten
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0154,
Krankenkassen (gesetzliche Regelung in Deutschland) |
Öffnen |
allgemeine Normativbestimmungen für Kranken- und Begräbniskassen erlassen, durch deren Erfüllung die Rechte "eingeschriebener Hilfskassen" (Korporationsrecht, Beschränkung der Haftbarkeit für Schulden auf das Vermögen) erworben wurden. Die Hilfskassen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0286,
von Frelatierenbis Fremde |
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bezüglich derjenigen, die, ohne sich hier aufzuhalten,
vor einem deutschen Gericht ihre Rechte verfolgen.
Diese wechselseitige internationale Anerkennung der
in der Fremde erworbenen Rechte entspricht, im
Gegensatz zum antiken undmittelal^Hch^Mschluh
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Erbfolgekriegebis Erblande |
Öffnen |
Reichsgesetzes über das Erbrecht (Braunschw. 1876); Lassalle, Das Wesen des römischen und germanischen Erbrechts (Teil 2 des "Systems der erworbenen Rechte", 2. Aufl., Leipz. 1880); v. Miaskowski, Das Erbrecht und die Grundeigentumsverwaltung im Deutschen Reich
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0781,
von Rheinische Allianzbis Rheinprovinz |
Öffnen |
Fürstentümern Mörs und Lichtenberg, das erst 1834 von Koburg erworben wurde, dem Herzogtum Jülich, dem nördlichen und mittlern Teil des Erzbistums Köln und den Herrschaften Homburg, Neustadt und Gimborn, ferner aus den von Nassau eingetauschten Gebieten sowie
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0227,
Deutsch-Südwestafrika |
Öffnen |
Zeit sind fünf größere Kolonialunternehmungen in D. im Gange: 1) Die Deutsche Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika, gegründet 5. April 1885, welche die von Lüderitz erworbenen Ländereien und Rechte kaufte und das Bergregal von dem Häuptling
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0796,
von Eingeweidebruchbis Einhandsgut |
Öffnen |
Grund (Titel) schon vor der Ehe bestand, ferner aus dem während der Ehe durch Schenkung, letztwillige Verfügung oder Erbvertrag Erworbenen. (Vgl. z. B. Preuß. Allg. Landr. II, 1, §§. 397 fg.) Jedoch bestimmen die geltenden Rechte auch in dieser
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0603,
Inhaberpapiere |
Öffnen |
601
Inhaberpapiere
Werber, jedoch nur gegen Erstattung des dafür be-
zahlten Preises, wenn er sie auf einem Markt oder
von einem Kaufmann, welcher mit derartigen Waren
handelt, erworben hat, schließt aber jenen Eigen-
tumsanspruch aus bei
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0095,
von León de los Aldamasbis Leonhardt |
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Heidelberg, hat sich ebenfalls als Mineralog und Geognost einen geachteten Namen erworben. Seine Hauptwerke sind: "Handwörterbuch der topogr. Mineralogie" (Heidelb. 1843), "Geognost. Skizze des Großherzogtums Baden" (Stuttg. 1846; 2. Aufl. 1861
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0656,
Bürger (Staats-, Gemeindebürger) |
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eines Staats als eine geschlossene Gemeinde zu betrachten und so gleichsam die städtische Verfassung auf den Staat zu übertragen, und seitdem nennt man die vollberechtigten Unterthanen des Staats Staatsbürger (s. Unterthan). Die Rechte derselben werden
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Telegraphenbüreau, internationalesbis Telegraphengesetz |
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, die Maßnahmen der Regierung zu verdächtigen, das Publikum zu beunruhigen und die politische Entwickelung in Preußen, namentlich die Assimilierung der neu erworbenen Landesteile zu stören, war Grund zu der Annahme vorhanden, daß bei der Verbreitung solcher
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0294,
Aktie und Aktiengesellschaft |
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erworbene ein Stimmrecht hat, in
Verwahrung des Aufsichtsrats. Die Abweichungen von der Organisation der Aktiengesellschaft ergeben sich aus der
Sonderstellung der persönlich haftenden Gesellschafter. Ihnen steht Vertretung
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Kuenstler →
Hauptstück →
Lexikon:
Seite 0417,
von Peerdtbis Pérignon |
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durch mehrere recht tüchtige Historienbilder bekannt gemacht, z. B.: Ludwig XIV. macht der Herzogin von Burgund in den Gemächern der Frau v. Maintenon Geschenke, Marie Antoinette vor ihrem Gang zum Gerichtshof, Inneres der Kirche St. Severin, Marie
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0332,
Germanische Kunst |
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, die Patrizier beanspruchten und besaßen auch anfangs das alleinige Recht, den "Rat" zu bilden, mußten aber sodann den Zünften mindestens Anteil an der Verwaltung gewähren, wenn diese nicht ganz die Herrschaft an sich zogen. Später verschwindet der oben
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0079,
Lewen |
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Familie erworben worden wäre. Einer von diesen Löw verließ die Alpen und suchte den Hof der Herren von Helfastein im Schwäbischen auf, ihnen in den Waffen dienend; es war nämlich zur damaligen Zeit der Hof der Grafen von Helfastein wie der von Fürsten
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0128,
Beschreibung des hervorragenden Klosters Elchingen |
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Würde verzichtete. Nachdem nun der Abt sein Amt niedergelegt hatte, forderte der Kardinal die Mönche auf, sie sollen sich nach einem andern Haupt umsehen, nach einem frommen und tüchtigen Mann, und setzte ihnen drei Wege des Rechts einen Prälaten zu
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0622,
von Durazzobis Durchfahrtsgerechtigkeit |
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im Bestellungsvertrage nicht ein anderer Inhalt der Dienstbarkeit festgestellt ist. Ist das
Recht durch Ersitzung (s. d.) erworben, so entscheidet der
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0756,
von Ehrenmarschallbis Ehrenrechte |
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754
Ehrenmarschall - Ehrenrechte
Brust einen fünfstrahligen, silbernen, mit Brillanten
besetzten Stern ohne Band, und außerdem noch
das Offizierkreuz. Die Großkreuze tragen das Com-
mandeurkreuz an breitem Bande über die rechte
Schulter
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0228,
von Erbbestandbis Erbe |
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Aus-
gewiesenen eingelassen haben, sowie die Wirkungen
eines solchen guten Glaubens, sind verschieden be-
stimmt. Die Mehrzahl der Gesetze schützt diejenigen
nicht, welche auf Grund einer Freigebigkeit (tiwio
lucrativo) erworben haben.
Grbbestand, soviel
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0939,
Gesetzliche Erbfolge |
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937
Gesetzliche Erbfolge
in größerm Umfange voneinander ab. Eine nicht
unerhebliche Zahl der Rechte, voran das Sächs.
Bürgerl. Gesetzbuch und alle an die tursächs. Konsti-
tutionen von 15,72 sich anschließenden Rechte berufen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0110,
Adel (Ausland) |
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Erstgeburtsrecht gewährt wurde. Die Verfassungsurkunde von 1818 hob diese Institution auf (es bestehen aber noch einige solche Familien), setzte dagegen fest, daß jedes Mitglied der genannten Orden, dessen Vater und Großvater die gleiche Auszeichnung erworben
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0065,
Gemeinde (Gesetzgebung, Gemeinderecht, Gemeindeverfassung) |
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, die Gemeindelasten mit zu tragen, ist entweder die von Rechts wegen eintretende Folge der unter bestimmten polizeilichen Voraussetzungen jedem gestatteten Niederlassung, oder sie wird durch Aufnahme erworben, welche jedoch seit dem Freizügigkeitsgesetz vom 1
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0987,
Habsburg |
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unterschied man in den schwäbischen Ländern zwei habsburgische Linien: die ältere, von dem Stammschloß H. genannt, und die jüngere, von einer neuerlich erworbenen Besitzung Laufenburg den Namen tragend. Die Landgrafschaft im Elsaß sollte nach jenem
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0063,
von Abrogierenbis Abruzzen |
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, daß die unter der Herrschaft des ältern Gesetzes erworbenen Rechte in allen Beziehungen nach dem neuen Gesetze zu beurteilen seien. Vielmehr gilt im Zweifelfalle umgekehrt der Grundsatz, daß das jüngere Gesetz nicht in der Absicht erlassen wird, die unter
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Dies.bis Dies irae |
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-
verhältnisse kleinste Zeiteinheit von 24 Stunden (s.
(üomMt^tio). I). H Huo, der Anfangstermin; D. ^ä
<^i6m, der Endtermin. I). okäens, der Tag, nnt
welchem ein Recht auf eine Fordernng oder ein
Vermächtnis erworben ist, sodaß es auf die Erben
des
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0436,
von Furtimbis Furtwangen |
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kann nach gemeinem Recht so lange nicht ersessen werden (s. Ersitzung), als sie nicht in den Besitz des Eigentümers so zurückgelangt ist, daß er sie als seine Sache erkennt. Doch sind die von der F. r. gewonnenen Erzeugnisse der Ersitzung nicht entzogen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0528,
von Kommissionärbis Kommissionsbuchhandel |
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ihr auch die thatsächliche Ausführung, so darf der Kommissionär später nicht wieder über das dem Kommittenten erworbene Eigentum ohne dessen Zustimmung verfügen, er würde sich sonst einer Veruntreuung schuldig machen. Nach Schweizer Obligationenrecht Art
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0121,
von Mutter (Schraubenmutter)bis Mutterkorn |
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.
Mutter Gottes, s. Maria (Mutter Jesu).
Muttergut (lat. bona materna), alle von der Mutter oder von der Mutterseite erworbenen Gegenstände, deren Eigentum dem Hauskinde, deren Verwaltung und Nießbrauch aber dem Vater zusteht. Die rechtliche Stellung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0467,
von Pronunciamentobis Propellerschraube |
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auf Anregung der Kirche durch
die Staatsgewalt geschah, schuf nach der Reforma-
tion die kath. Kirche ein selbständiges System des
Missionsrechts, unabhängig vom kirchlichen Straf-
recht, welches nicht mehr durchführbar war. Das-
selbe
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0664,
von Westerwaldbahnenbis Westfalen (Königreich) |
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, das Bergland an der obern Ruhr und Lenne, das Süder- oder Sauerland, in dem seine Vorgänger schon in der fränk. Zeit einzelne Güter erworben hatten (Soest, Werl, Medebach, Attendorn u. s. w.), völlig in Besitz, vereinigte es als Westfälisches Niederstift
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Schönborn (Friedrich, Graf)bis Schönburg |
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er sich vielfache Verdienste erworben. Er starb 1673.
Schönbrunn, berühmtes kaiserl. Lustschloß in Wien (XIII. Bezirk Hietzing), im Südwesten der Stadt (s. Wien, Stadtplan), am Wienflüßchen, unter Kaiser Leopold I. nach den Plänen von Fischer
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0300,
von Gewerbliche Schiedsgerichtebis Gewerkvereine |
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. Doch hat ein Kontraktbruch nur zivilrechtliche Folgen, und es wird für die Arbeitgeber, da die Arbeiter meist zahlungsunfähig, das Recht zur Verfolgung ihrer Ansprüche praktisch bedeutungslos. Einige Erschwerung des widerrechtlichen Vertragsbruchs
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0786,
Bergwerkseigentum |
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784
Bergwerkseigentum
baues zu subsumieren. - Dasselbe bestimmen im wesentlichen das österr. Gesetz vom 23. Mai 1854, die deutschen Berggesetze und das franz. Recht.
Bestehender Rechtszustand. Derselbe ist das Ergebnis einer langen histor
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0458,
von Commodumbis Commoner |
Öffnen |
, welchen er einem andern schul-
det oder auf welchen dieser andere einen Anspruch
(s. d.) hat und diesen Gegenstand vor der.Heraus-
gabe nutzt, oder wer etwas nutzt, worauf ein anderer
ein ausschließliches Recht hat, z. V. das Urheberrecht
(s
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0250,
von Kauf auf Kontraktbis Kauf bricht Miete |
Öffnen |
eine Sonderrechtsnachfolge in das Recht des Vermieters begründenden Titel erworben hat, an den von seinem Rechtsvorgänger abgeschlossenen Mietvertrag nicht gebunden ist, wenn er nicht die Aushaltung des Mietvertrags übernommen hat. (S. Forderungsrecht, Bd. 6, S. 967
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0480,
Gerechtigkeit |
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halte über dem Recht und Gerechtigkeit, Ps. 119, 121.
Deine Priester laß sich kleiden mit Gerechtigkeit, Ps. 132. 9.
(Zu fnssen Unterricht zur) Klugheit, Gerechtigkeit, recht und schlecht, Sprw. 1, 3.
Dann wirst du verstehen Gerechtigkeit und Recht
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0045,
von Abgeleiteter Erwerbbis Abgesonderte Befriedigung |
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neu bestellte
erworben.
Abgeordnete , Bezeichnung der freigewählten Volksvertreter im konstitutionellen Staate, im Gegensatz zu den durch persönliches Recht
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0241,
von Erbschatzbis Erbschlüssel |
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. Bürgert. Gesetz-
buch stellt den Erbanwärter noch nicht voll als Erben
bin; in Ansehung der Fähigkeit, beoacbt zu werden,
derAnordnung, des Erwerbes und des Anwacksungs-
rechts gelten die Grundsätze des Vermäcbtni^rc^dts.
Der Belastete
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0244,
von Erbswurstbis Erbunterthänigkeit |
Öffnen |
, s. Gesetzliche Erbfolge.
Grbteilung, die Auseinandersetzung unter Mit-
erben, welche die Erbschaft erworben haben, behufs
Aufhebung der unter ihnen bestehenden Gemein-
schaft durch Teilung des Nachlasses. Man unter-
scheidet außergerichtliche
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1013,
von Jura-Simplonbahnbis Juristentag |
Öffnen |
die Nutzungsrechte am Korpora-
tionsvermögen, welche den Genossen nicht bloß ver-
günstigungsweise eingeräumt sind; serner dieIndi-
vidualrechte (s. d.). .Auch brauckt man Erworbene Rechte). !
Furät (lat
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0950,
Patent |
Öffnen |
; freilich nicht von dem Dritten, welcher das P. durch Cession in gutem Glauben erworben hat. Ebenso hat der Erfinder, welcher etwa seine Erfindung als Fabrikgeheimnis benutzt, ohne sie patentieren zu lassen, nach bürgerlichem Recht gegen einen andern
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0331,
von Erwürgenbis Erysipeloid |
Öffnen |
, wie das Eigentum, wenn es z. B. mittels Kauf und Übergabe erworben ist. Denn die gesetzlichen Hypotheken der Ehefrauen am Vermögen ihrer Ehemänner waren wohlerworbene Rechte. Es ist auch nicht richtig, daß die Rechte, welche das Gesetz ganzen Klassen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0755,
Arbeiterwohnungen |
Öffnen |
durch dauernde Zahlungen Ansprüche erworben werden (Invaliden-, Witwenversicherung). Leichter ist er durchführbar, wo nur jeweilig durch bestimmt bemessene, in kürzern Zeiträumen erfolgende Zahlungen entsprechende Rechte erworben werden
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