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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0070,
von Gemeine Figurenbis Gemeingefährliche Handlungen |
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Justizorganisation, das Strafgesetzbuch und das Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich, die deutschen Justizgesetze, die Gewerbeordnung etc. Vgl. Deutsches Recht.
Gemeines Strafrecht, s. Strafrecht.
Gemeingefährliche Handlungen (gemeingefährliche
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0198,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht) |
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, s. Strafrecht
Gemeines Strafrecht, s. Strafrecht
Strafrechtstheorien, s. Strafrecht
Abschreckungstheorien, s. Strafrechtstheorien
Besserungstheorie, s. Strafrecht
Generalprävention
Gerechtigkeitstheorie, s. Kriminalrecht
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0309,
von Wächterliedbis Wächter-Spittler |
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Privatrechts« (Stuttg. 1839-51, 2 Bde. in 5 Abtlgn.); »Gemeines Recht Deutschlands, insbesondere gemeines deutsches Strafrecht« (Leipz. 1844); »Beiträge zur deutschen Geschichte, insbesondere zur Geschichte des deutschen Strafrechts« (Tübing. 1845
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0398,
von Strafgefangenenfürsorgebis Strafgesetzgebung |
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Reichsstrafgesetzbuches die letzten Reste gemeinen deutschen Strafrechts, welche bis dahin noch in beiden Mecklenburg, in Schaumburg-Lippe und in Bremen bestanden, beseitigt. In Lauenburg galt dasselbe noch bis zu der im J. 1876 vollzogenen Einverleibung
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0437,
von Waechter (Oskar von)bis Wackernagel (Philipp) |
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), «Die Strafarten und Strafanstalten des Königreichs Württemberg» (Tüb. 1832), «Abhandlungen aus dem Strafrechte» (Bd. 1, Lpz. 1835), «Gemeines Recht Deutschlands, insbesondere Gemeines deutsches Strafrecht» (ebd. 1844), «Beiträge zur deutschen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0403,
von Strafprozeßstatistikbis Strafrecht |
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Internationales Strafrecht s. d. - Vgl. von Bar, Handbuch des S. (Bd. 1, Berl. 1882); Binding, Handbuch des S. (Bd. 1, Lpz. 1885); ders., Grundriß des gemeinen deutschen S. (Bd. 1, 5. Aufl., ebd. 1897); Merkel, Lehrbuch des deutschen S. (Stuttg. 1889); ders
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0776,
von Militärstrafverfahrenbis Millenniumsausstellung |
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verübten gemeinen De-
likte (z. B. Zweikampf) nach den allgemeinen Straf-
gesetzen beurteilt, insoweit nicht Militärgesetze <§§. 112
u. 113 des Militärstrafgefetzbuches) ein anderes be-
stimmen. Im übrigen ist zu bemerken
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0004,
von Distributivgenossenschaftenbis Disziplinargewalt |
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strafrechtliche Ahndung erheischt, so tritt die Strafgewalt des Staats in Thätigkeit, indem sie den Thäter mit öffentlicher Strafe belegt. Dagegen setzt die D. immer noch ein besonderes Verhältnis der Unterordnung voraus und innerhalb dieses
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0364,
von Strafrechtstheorienbis Strafregister |
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) hatte sich das alte gemeine Recht im Gerichtsgebrauch erhalten. Schon 1848 erkannte man allgemein das Willkürliche der strafgesetzlichen Zersplitterung in Deutschland; die Grundrechte verordneten ein einheitliches deutsches Strafgesetzbuch, und auch
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0363,
Strafrecht (Theorien) |
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363
Strafrecht (Theorien).
der gesellschaftlichen Gesamtordnung von gewissen Handlungen zu besorgen ist. Wie verschieden in diesem Stück die Denkweise der Kulturvölker ist, zeigt sich am deutlichsten darin, daß die Römer den Diebstahl nur
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0791,
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) |
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791
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich).
lina), die Grundlage des gemeinen deutschen Strafrechts, hervorzuheben ist.
Was aber die deutschen Privatrechtsnormen anbelangt, welche neben dem fremden Recht ihre Geltung
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Caroldorbis Carolini libri |
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(Art. 104). Die allgemeinen Begriffe von Teilnahme,
Versuch, Notwehr u.a. werden sachgemäß erörtert und eine Reihe von einzelnen Verbrechen genau bestimmt. Auf dieser Grundlage hat sich das gemeine
deutsche Strafrecht drei Jahrhunderte lang
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0032,
von Halsbandordenbis Halsgerichtsordnung |
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.); "Das gemeine deutsche Strafrecht" (das. 1881-84, 2 Bde.). Außerdem erwähnen wir noch: "Die preußische Verfassungsfrage" (Bonn 1846); "Das juristische Studium in Preußen" (das. 1859); "Das Recht Deutschlands im Streit mit Dänemark" (3. Aufl., das. 1863
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0580,
von Temesvárbis Tempe |
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für die strafrechtlichen Entscheidungen der obersten Gerichtshöfe Deutschlands" (Erlang. 1854-59, 6 Bde.); "Lehrbuch des schweizerischen Strafrechts" (Aarau 1855); "Lehrbuch des gemeinen deutschen Strafrechts" (Stuttg. 1876). Daneben trat er mit Glück
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0084,
von Aussabis Aussetzung des Strafvollzugs |
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, über welchen den thatsächlichen Verhältnissen widersprechend ungünstig berichtet worden ist, einen Anspruch aus Schadenersatz gegen das Büreau hat. Nach gemeinem Rechte, welches wir in allen von uns aufgeworfenen Fragen unsrer Entscheidung zu Grunde
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0134,
von Verjauchungbis Verjüngung |
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hindurch fortgesetzten Besitz oder um das Erlöschen von Rechten durch Nichtausübung derselben handelt. So tritt die Klagverjährung (im Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs, § 154 ff., »Anspruchsverjährung« genannt) nach gemeinem Recht
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Dienstbarkeitbis Dienstvergehen |
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höhere und gemeine. Letztere ermöglichen, zumal wenn ihre Verrichtung auch wenig Kapital erfordert, leicht einen größern Mitbewerb; dagegen gestatten die höhern D., wie die der Beamten, Ärzte etc., welche meistens einer lang andauernden Vorbildung
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0122,
Auslieferung von Verbrechern (gegenwärtige Rechtsnormen) |
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Verbrechensgattungen, auf welche derselbe Bezug nahm, befanden sich sogar Deserteure und Vagabunden, ein Anzeichen dafür, daß polizeiliche Zwecke sich mit den strafrechtlichen Gesichtspunkten vermischten. Selbst die nordamerikanische Union schloß ihren ersten
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0524,
von Analogismusbis Analphabeten |
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anzunehmen sei. Gleichwohl konnte die A., wenigstens die Rechtsanalogie, bei der Unvollständigkeit des frühern gemeinen deutschen Strafrechts auch auf diesem Gebiet nicht entbehrt werden. Die neuere Strafgesetzgebung aber und namentlich das deutsche
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0349,
von Bar.bis Bär |
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, noch in demselben Jahr als ordentlicher Professor des Straf- und Prozeßrechts nach Rostock und 1868 in gleicher Eigenschaft nach Breslau berufen. 1878 folgte er einem Ruf nach Göttingen. Er schrieb: "Das internationale Privat- und Strafrecht" (Hannov
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0835,
von Betsaalbis Betschuanen |
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die Urkundenfälschung (s. d.). Aber auch der B. an und für sich wird in der modernen Gesetzgebung, insbesondere auch nach englischem und französischem Strafrecht, mit Strafe bedroht, in der Regel jedoch nur dann, wenn dadurch einerseits ein Vermögensnachteil des
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0170,
von Jaquettebis Jarlsberg und Laurvik |
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, Arbeiten. Er starb 28. Dez. 1852 in Wien. Von seinen Schriften erwähnen wir: "Handbuch des gemeinen deutschen Strafrechts" (Berl. 1827-30, 3 Bde.); "Die französische Revolution von 1830" (das. 1831, anonym); "K. L. Sand und sein an Kotzebue verübter
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0206,
Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte |
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194
Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte.
Malberg, s. Sal. Gesetz
Weisthum
-
Justizgesetze *
Militärstrafgesetzbuch, s. Militärgesetzgebung
Pönalkodex
Reichsgesetzblatt, s. Reichsgesetz
Reichsgesetzbuch, s. Strafrecht
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Altera parsbis Alternative |
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besondere Vorschriften, namentlich der Arbeitsbuchzwang (vgl. Gewerbeordnung, § 107 ff., § 135 ff.). Auch im Strafrecht ist das A. von besonderer Bedeutung. Hier gilt namentlich die Jugend als ein Strafmilderungsgrund, ja es kann sogar gegen Kinder unter
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Entfernungsmesserbis Entlassungsprüfung |
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und in die Familienrechte sieht; so namentlich das allgemeine preußische Landrecht, der Code pénal, das preußische Strafgesetzbuch und im Anschluß an letzteres das deutsche Reichsstrafgesetzbuch. Nach diesem wird die E. nur auf besondern Antrag strafrechtlich
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0011,
von Bindehautbis Bingen |
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Grundfragen der Organisation des Strafgerichts» (ebd. 1876), «Grundriß des gemeinen deutschen Strafrechts. Ⅰ. Einleitung und allgemeiner Theil» (4. Aufl., ebd. 1890), «Grundriß des deutschen Strafprozeßrechts» (3. Aufl., ebd. 1892), «Die Gründung des
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0598,
Anklageprozeß |
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der Ankläger und, soweit dies dienlich erscheint, dessen Zeugen, nicht auch der, gegen welchen Anklage zu erheben ist, vorgefordert. Die Institution läßt sich schon unter König Ethelred nachweisen.
Anklageprozeß, diejenige Art des strafrechtlichen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0958,
von Ludditenbis Lüders |
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einer Übersetzung von Romagnosis "Genesi del diritto penale" (Jena 1833, 2 Bde.) die Monographien: "Über den Versuch des Verbrechens" (Götting. 1836) und "Über den Thatbestand des Verbrechens" (das. 1840) sowie das unvollendete "Handbuch des deutschen gemeinen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0980,
von Roßfenchelbis Rossi |
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.); "Geschichte und System des deutschen Strafrechts" (Stuttg. 1838-39, 3 Bde.); "Das testamentarische Erbrecht bei den Römern" (Heidelb. 1840, 2 Abtlgn.); "Gemeines deutsches Zivilrecht" (das. 1840-41, 3 Bde.); "Das französische und badische
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Wildackerbis Wildemann |
Öffnen |
630
Wildacker - Wildemann.
telalter« (Halle 1831) und »Das Strafrecht der Germanen« (das. 1842). Mit Reyscher begründete er 1838 die »Zeitschrift für deutsches Recht«.
Wildacker, Stück Feld in einem Wald oder Tiergarten, das zur
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0863,
von Argentinobis Arglist |
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Wege gegangen. Wie das Strafrecht eine Anzahl verschiedener Verbrechen und Vergehen aufstellt, so hat das Gemeine Recht eine Anzahl selbständiger Privatdelikte aufgestellt, aus denen bei vorsätzlicher Rechtsverletzung oder bei vorsätzlicher
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0436,
von Furtimbis Furtwangen |
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kann nach gemeinem Recht so lange nicht ersessen werden (s. Ersitzung), als sie nicht in den Besitz des Eigentümers so zurückgelangt ist, daß er sie als seine Sache erkennt. Doch sind die von der F. r. gewonnenen Erzeugnisse der Ersitzung nicht entzogen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0413,
Großbritannien und Irland (Verfassung) |
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geschaffen. Die Resultate dieses Entwicklungsprozesses sind zum Teil in das ungeschriebene gemeine Recht (s. Common Law) übergegangen und aus den Präjudizien der Gerichtshöfe nachweisbar, teilweise in Gesetzen niedergelegt. Die Grundlage
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0876,
von Jappenbis Jarkand |
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erwähnen das "Handbuch
des gemeinen deutschen Strafrechts" (3 Bde., Verl.
1827 - 30), die anonym erschienene Schrift |
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0932,
von Mißbrauchbis Mißheirat |
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abhalten darf. Strafrechtlich bedroht ist M. einer in einem willenlosen oder bewußtlosen Zustande befindlichen, wie auch einer geisteskranken Frauensperson (Reichsstrafgesetzb. §§. 176 fg.), ferner der M. des Ansehens, wodurch jemand zu einer strafbaren
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0380,
Preßgesetzgebung |
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steht den nach den all-
gemeinen Kompetenzvorschriften zuständigen Ge-
richten, in den drei süddeutschen Staaten jedoch
gemäß dem in §. 6 des Einführungsgesetzes zum
Gerichtsverfassungsgesetz gemachten Vorbehalt den
Schwurgerichten zu. (S. auch
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0983,
von Römisches Reichbis Romont |
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Territorien der absolute Staat empör, welcher die polit. Teilnahme der Stände ausschloß. Die romanistische Praxis der ital. Städte hatte im Strafrecht ein grausames System unmenschlicher Strafen, die romanistische Praxis der Kirche den Inquisitionsprozeß
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Strafkammerbis Strafprozeß |
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(s. Strafunmündigkeit).
Strafpfahl, s. Halseisen.
Strafporto, s. Briefporto.
Strafprozeß, früher peinlicher oder Kriminalprozeß genannt, der Inbegriff der gerichtlichen Handlungen und Vorgänge, durch welche das Strafrecht (s. d
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0883,
von Todesthalbis Toffana |
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wegen eines gemeinen Verbrechens erkannten T. auf die Civilbehörden über. Im Vollzuge der T. (s. Hinrichtung) sind Verschärfungen weggefallen. Über die T. in den deutschen Kolonialgebieten s. Kolonialrecht (Bd. 17). Auch das Österr. Strafgesetz
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Leiche (typographisch)bis Leichenschau |
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früher nach der Praxis des gemeinen deutschen Strafrechts und nach manchen Landesstrafgesetzen als Art der Sodomie, wenn auch geringer als Päderastie oder Unzucht mit einem Tiere bestraft. Das Deutsche Strafgesetzbuch kennt jene Unsittlichkeit als ein
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0034,
von Überrieselungbis Überversicherung |
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wird. Der erste derartige Apparat (Automatic repeater) wurde von Edison erfunden. Näheres über Ü. im allgemeinen s. Elektrische Telegraphen.
Übertretung, Kontravention, im strafrechtlichen Sinne Bezeichnung für die Klasse der geringsten Straffälle
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Degerlochbis Degravieren |
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616
Degerloch - Degravieren.
Paris und nach dem 18. Fructidor, wo dieser geächtet wurde, nach Deutschland, wo er als gemeiner Soldat in Massénas Armee trat. Unter Napoleon I. Generalsekretär im Ministerium des Innern, wurde er nach
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0934,
von Landquart (Bezirk)bis Landrecies |
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. Febr.
1794). Dasselbe erstreckt sich auf das bürgerliche Recht, auf Staats- und Verwaltungsrecht, Polizeirecht, Kirchenrecht und
Strafrecht. Seine größte Bedeutung liegt darin, daß es die bestehenden röm. und deutschen Rechtsinstitute den
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Rechtsgelehrsamkeitbis Rechtshängigkeit |
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Charakters (s. Recht) erklärt es sich, daß wir namentlich auf dem Gebiete des Bürgerlichen Rechts (s. d.) noch heute eine Menge verschiedener R. haben, welche sich unter die vier großen Gruppen des Preuß. Allg. Landrechts (s. d.), des Gemeinen Rechts (s
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0103,
Auslieferung |
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gegen das Staatsober-
haupt; sie gelten immer als gemeines Verbrechen.
Ausnahmsweise findet A. wegen aller relativ polit.
Delikte zwischen Osterreich und Spanien statt; früher
war das auch noch zwischen den Staaten des Deut-
schen Bundes auf Grund
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0515,
von Amtsverschwiegenheitbis Amtsvorsteher |
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verhängende Disziplinarstrafe nicht aus, sondern strafrechtliche Verfolgung und eine durch das Strafgesetz normierte öffentliche Strafe müssen Platz greifen. Derartige Fälle werden als A. im eigentlichen Sinn bezeichnet. Dabei ist jedoch zu beachten
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0121,
Auslieferung von Verbrechern (Geschichtliches) |
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begangen haben, und aus welchem sie entflohen sind, zur Rechenschaft gezogen werden können.
Was die geschichtliche Entwickelung der A. anbelangt, so folgt diese überall dem jeweiligen Zustand der strafrechtlichen Kultur, der Strafprozeßgrundsätze
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Billingsbis Bill of rights |
Öffnen |
der Gegensatz zwischen Recht und B. nirgends so stark ausgebildet wie in England, woselbst neben den drei großen Gerichtshöfen des gemeinen Rechts noch sogen. Billigkeitsgerichte (courts of equity) bestehen. Sie entwickelten sich daraus, daß dem Kanzler
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0950,
von Dieburgbis Diede |
Öffnen |
(§ 370, Ziff. 6) mit besonderer Strafe bedrohte Übertretung.
Was die verschiedenen Einteilungen des Diebstahls anbelangt, so unterscheidet man zwischen gemeinem und privilegiertem D., indem unter letzterm der durch eine mildere Behandlungsweise
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0171,
Gerichtsstand |
Öffnen |
Privatrechtsstreitigkeiten und strafrechtlichen Untersuchungssachen zu unterscheiden.
I. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten. Die Zuständigkeit des Gerichts bestimmt sich durch den G. des Beklagten. Derjenige, welcher als Kläger einen Rechtsanspruch gegen einen andern
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0203,
von Geschäftssteuerbis Geschichte |
Öffnen |
Reichsstrafgesetzbuch (§ 331) mit Geldstrafe bis zu 300 Mk. oder mit Gefängnis von einem Tag bis zu sechs Monaten bestraft. Nach gemeinem deutschen Strafrecht war eine derartige G. nicht kriminell strafbar, während die Partikulargesetzgebung einzelner deutscher
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Kollinbis Kollision |
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wäre. Zu beachten ist aber, daß das frühere gemeine deutsche Recht einen subsidiären Charakter hatte, d. h. nur dann zur Anwendung kam und kommt, wenn und soweit die Partikularrechte nichts Anderweites bestimmen (Stadtrecht bricht Landrecht, Landrecht
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0159,
von Sächsisches Rechtbis Sachverständige |
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Rechtsbüchern enthaltene Privatrecht, im Gegensatz zu dem fränkischen Recht. Vgl. Weiske, Die Quellen des gemeinen sächsischen Rechts (Leipz. 1846). Auch heißt s. R. das den königlich, großherzoglich und herzoglich sächsischen Ländern gemeinsame Recht
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0358,
von Straferkenntnisbis Strafgerichtsbarkeit |
Öffnen |
Militärpersonen vor: Entfernung aus dem Heer oder der Marine, gegen Offiziere Dienstentlassung, gegen Unteroffiziere Degradation und gegen Unteroffiziere und Gemeine Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes.
Straferkenntnis, s. Urteil.
Strafford
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1031,
von Unterpachtbis Unterschrift |
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es miteinander gemein, daß die That nur auf Antrag des Verletzten strafrechtlich verfolgt wird, wenn der Betrag des Verbrechensgegenstandes nur ein geringer ist und der Verletzte mit dem Thäter in Familiengenossenschaft oder häuslicher Gemeinschaft lebte
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0508,
von Kontraktbruchbis Kontrollapparate |
Öffnen |
wird. Hiernach legen, wenn auch die Reichsgesetzgebung den Auswüchsen der Koalitionsfreiheit durch die Strafandrohung des § 153 der Gewerbeordnung und durch Normen des gemeinen Strafrechts (§ 240 und 241 des Strafgesetzbuches) genügend entgegengetreten
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0156,
von Auslesebis Auslösung |
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einer Person durch die Behörden des Aufenthaltsstaates an die Behörden eines andern Staates, welcher dieselbe zum Zwecke der strafrechtlichen Verfolgung verlangt hat. Schon Grotius (1625) hat die Pflicht der Rechtsgewährung unter den Staaten in dem Sinne
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0911,
Betrug |
Öffnen |
oder verfälscht war.
Strafrechtlich gehört zum Thatbestand des B. eine Vermögensbenachteiligung. Diese Beschränkung entspricht der gemeinen Volksanschauung. Das Deutsche Strafgesetzbuch straft (§. 263) als Betrüger denjenigen, welcher in der Absicht
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0760,
von Bürger (Hugo)bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich |
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für das Deutsche Reich. Im Deutschen Reich bestehen in bürgerlichen Rechtssachen immer noch verschiedene Rechtssysteme, die sich aus der frühern staatlichen Zerrissenheit heraus entwickelt haben. Im großen und ganzen sind das vier Rechtssysteme: das des gemeinen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0207,
Französische Stellung |
Öffnen |
darüber einigen,
ob uur jenes in Verbindung mit dem kanonischen
Rechte oder das Ergebnis aus dem Zusammentref-
fen beider mit den verfchiedenen Gewohnheiten als
das gemeine Recht Frankreichs anzusehen sei. Das
Gesetz bewahrte außerdem
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0647,
Gefängniswesen |
Öffnen |
. Eine fast selbständig gewordene
Gefängnis Wissenschaft bemüht sich, zwischen
dem Staatsverwaltungs- und dem Strafrecht mitten
innestedend, gemeingültige Erfahrungsgesetze und
Regeln für das G. aufzustellen. Nichtsdestoweniger
ist noch gegenwärtig
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0100,
von Kanonenfutterbis Kanonissinnen |
Öffnen |
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möge welcher ein Buch kanonifch(f.d.)ist, dem Kanon
(s. d.) angehört.
Kanonier, der Gemeine bei der Artillerie.
Kanönik, s. Kanon.
Kanoniker (lat. canoni"), ursprünglich die in
den Kanon (d. h. das Verzeichnis) der Kirche ein-
getragenen, zu
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Rechtsmilchsäurebis Rechtsphilosophie |
Öffnen |
also auch nicht unter einem veränderten strafrechtlichen Gesichtspunkt gegen denselben Angeklagten zum Gegenstand einer neuen Untersuchung und Entscheidung gemacht werden darf. Dieser Grundsatz wird mit dem abgekürzten lat. Satze Ne (oder non) bis
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0895,
Arzt |
Öffnen |
ihnen unter Androhung von Strafen einen Zwang zu ärztlicher Hilfe auferlegten. Selbstverständlich besteht aber auch für Ärzte die allgemeine strafrechtliche Vorschrift, wonach der bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not von der Polizeibehörde
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0790,
Deutsches Recht (im Mittelalter und in der Neuzeit) |
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in erster Linie das römische Recht zur Grundlage seiner Urteilssprüche machte. So kam es, daß jene fremden Rechtsquellen zum gemeinen Recht Deutschlands geworden und namentlich auf dem Gebiet des Privatrechts zum großen Teil an die Stelle des nationalen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1018,
von Dispensarybis Disposition |
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. von kirchenrechtlichen Satzungen bloß in Ansehung ihres partikulären Diözesanrechts zu; rücksichtlich des gemeinen Kirchenrechts nur, wenn und soweit ihnen eine Dispensationsbefugnis vom Papst übertragen worden ist. Letzteres geschieht durch die sogen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0338,
Ehe (Form der Eheschließung) |
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. Was die Religionsverschiedenheit (disparitas cultus) anlangt, so waren nach gemeinem Kirchenrecht Ehen mit Juden, Heiden oder Mohammedanern unstatthaft. Die moderne Gesetzgebung hat jedoch jene Ehehindernisse, welche aus der Verschiedenheit der Konfessionen entnommen waren
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0342,
von Ehehaftbis Ehre |
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, Die Rechtsfolgen des Ehebruchs (Würzb. 1880); Bennecke, Die strafrechtliche Lehre vom E. (Marb. 1884 ff.).
Ehehaft, alter deutscher Ausdruck für rechtsgültig, vom Gesetz anerkannt; daher Ehehaften (ehehafte Nöte), nach dem Gesetz gültige Entschuldigungsgründe
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0367,
von Eidbis Eidechse |
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. Zeuge und Sachverständige). Enger begrenzt ist dagegen die Anwendung des Eides im strafrechtlichen Verfahren, indem hier nach modernem Strafprozeßrecht nur noch der E. der Zeugen und Sachverständigen in Anbetracht kommt, während der E
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0397,
von Einzelrichterbis Eis |
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397
Einzelrichter - Eis.
Einzelrichter (Einzelgericht), im Gegensatz zu dem Kollegialgericht ein nur mit Einem Richter besetztes Gericht, von dem gewisse Rechtssachen abzuurteilen sind. Nach gemeinem deutschen Prozeßrecht war sowohl für den
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0127,
von Feminabis Fendi |
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, Geschichte des westfälischen Femgerichts (Brem. 1814); Wigand, Das Femgericht Westfalens (Hamm 1825); Usener, Die Frei- und heimlichen Gerichte Westfalens (Frankf. 1832); Wächter, Beiträge zur Geschichte des deutschen Strafrechts (Tübing. 1845); Gaupp
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Geerdenbis Gefahr |
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, sondern die Wahrscheinlichkeit und zwar die dringende Wahrscheinlichkeit eines schädigenden Ereignisses. In diesem Sinn ist auch im Strafrecht von G. die Rede, wenn z. B. das deutsche Strafgesetzbuch (§ 54) eine im unverschuldeten Notstand begangene
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Gefälligkeitsacceptebis Gefängniswesen |
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befördert (§ 120, 121). Die Selbstbefreiung eines Gefangenen wird strafrechtlich nicht geahndet. Rotten sich aber Gefangene zu einem gemeinsamen Ausbruch zusammen, so tritt die Strafe der Meuterei (s. d.) ein. Für diejenigen Personen, welche dem
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0311,
Gewölbe (Teile, Formen, Arten der G.) |
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äußern Umfang ihrer Entstehung in geographischer Hinsicht bald als gemeine, bald als partikuläre, bald nur als lokale Gewohnheit erscheinen und ebenso bald für alle, bald nur für gewisse Klassen von Personen bestehen. Innerhalb des Kreises aber
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0220,
von Haurowitzbis Hausenblase |
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für Glas, Zigarren, Zement und (1885) 1393 meist evang. Einwohner. In der Nähe große Brüche von braun geädertem Sandstein, der zu Bauzwecken weithin verschickt wird.
Hausch (arab.), Landgut, Pachthof in Algerien.
Haus der Gemeinen (House of Commons
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0942,
von Infandum, regina, jubes etc.bis Infanterie |
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der Mitbürger über einen Menschen muß im Rechtsleben eine gewisse Berücksichtigung finden. Wer sich durch ein gemeines und unsittliches Benehmen die Achtung seiner Mitbürger verscherzt hat, kann einer Zurücksetzung überall da nicht entgehen, wo
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0824,
Klein |
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und Rechtsgelehrsamkeit" (Leipz. 1779-80, 3 Stücke) und wurde sodann nach Berlin berufen, um an der Ausarbeitung des allgemeinen Gesetzbuchs teilzunehmen. Er hat vorzüglich das Strafrecht bearbeitet. In Berlin wurde er 1786 Kammergerichtsrat. 1791 kam
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0836,
von Kleobis und Bitonbis Kleomenes |
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. 1835), das "Lehrbuch des gemeinen Strafrechts" (das. 1833) und die "Kritischen Phantasien eines praktischen Staatsmanns" (das. 1834). Seine "Philologischen Abhandlungen" gab K. Lachmann heraus (Berl. 1839).
Kleobis und Biton, die Söhne
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0798,
von Mordantbis Mordwinen |
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bei diesen Mordarten strenger bestraft wird als bei dem gemeinen M. Dagegen wird aus besondern Gründen die von der Mutter an ihrem unehelichen neugebornen Kind begangene Tötung (s. Kindesmord) nicht als eigentlicher M. bestraft. Die peinliche
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0337,
von Offenburgbis Öffentlichkeit |
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bis zu sechs Monaten erzwungen werden. Außerdem bestehen vielfach noch die Vorschriften des gemeinen Rechts in Kraft, wonach auf dem Gebiet des Privatrechts, insbesondere im Erbrecht, der O. verlangt werden kann, namentlich von dem Erben, welcher
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0627,
von Recht auf Arbeitbis Rechtsanwalt |
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, welches das Schicksal des Vermögens einer Person nach deren Tod bestimmt. Das öffentliche R. zerfällt in das Staatsrecht (öffentliches R. im engern Sinn, Verfassungs- und Verwaltungsrecht), Kirchenrecht, Strafrecht und Straf- und Zivilprozeßrecht
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0283,
von Steißfußhuhnbis Stellvertretung |
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Kiel scharfen Blättern, ward früher medizinisch benutzt; S. media Vill. (Vogelmiere, Hühnerdarm), sehr gemein, wird allgemein als Vogelfutter benutzt.
Stellāten, s. Rubiaceen.
Stellbrief, s. Engagementsbrief.
Stelldichein, s. Rendezvous
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0374,
von Walterpressebis Walther von Aquitanien |
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.); »Deutsche Rechtsgeschichte« (das. 1852; 2. Aufl. 1857, 2 Bde.); »System des gemeinen deutschen Privatrechts« (das. 1855); »Juristische Encyklopädie« (das. 1856); »Das alte Wales« (das. 1859); »Fontes juris ecclesiastici« (das. 1862); »Naturrecht und Politik
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0947,
von Zivilprozeßordnungbis Zizyphus |
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zu unterscheiden (s. Recht), und diese einzelnen Teile des öffentlichen Rechts werden dann auch dem Z. gegenübergestellt, so namentlich das Kriminal- oder Strafrecht. Man unterscheidet wohl auch zwischen allgemeinem und besonderm Z., indem sich
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Wardöbis Weidenhanger |
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Warner, Lärmapparate lnike
Warner (Völkerschaft), Mecklenburg
Warnerius, Irnerius l^389,2
Warnow (Kolonie), Brasilien 339,1
Warnungstheorie, Strafrecht 363,1
>V<^IP (engl.), Kette 702,1
Warragongberge
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Schwerkraftbahnenbis Schwiegereltern |
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betreffend Auslieferungen gegenüber dem Ausland, durch welches die Entscheidung, ob einhergehen als ein politisches oder gemeines, die Auslieferung nach sich ziehendes zu betrachten sei, dem Bundesgericht überwiesen werden soll, sowie eine Novelle zum
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0515,
Juristentag (Köln 1891) |
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noch ein handelsrechtlicher Gegenstand, drei strafrechtliche Fragen und eine Frage über Kolonialrecht; die Beratung war durch 19 Gutachten vorbereitet.
Jeder der drei Abteilungen waren fünf Beratungsgegenstände zugeteilt, wovon die dritte Abteilung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0036,
von Abergavennybis Abesche |
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vorzubeugen und den gewünschter Naturvorgänge herbeizuführen oder zu beschleunigen. Im letztern Falle nimmt der A. die Form
der Zauberei und der Magie (s. d.) an, wie bei Besprechungen, Beschwörungen und solchen Handlungen, die man im gemeinen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0715,
von Antrag auf Konkurseröffnungbis Antragsdelikte |
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des Verletzten ab; so nach dem frühern Gemeinen Recht bei gewöhnlichen Injurien und Verleumdungen, Ehebruch, Entführung, Notzucht und Familiendiebstahl.
Nach geltendem deutschen Strafrechte und in der Hauptsache auch nach dem Österr. Entwurf von 1889
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0657,
von Bekkbis Bekker |
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. Professor der Rechte in Greifswald, 1874 in Heidelberg. B. schrieb: «Die prozessualische Konsumption im klassischen röm. Recht» (Berl. 1853), «Theorie des heutigen Strafrechts» (Bd. 1, Lpz. 1857‒59), «Die Aktionen des röm. Privatrechts» (2 Bde., Berl. 1871
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Bergratbis Bergrecht |
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des öffentlichen Rechts, wie des Privatrechts, sowohl materielle Rechtsgrundsätze, wie Prozeßregeln, civilrechtliche und strafrechtliche Vorschriften; es ist ein Specialrecht gleich dem Handelsrecht, Seerecht u. dgl. m. Zur Selbständigkeit gelangte
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0530,
von Brief (Börsenausdruck)bis Briefgeheimnis |
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als eine Staatswohlfahrtsanstalt verwaltet wird. Unbefugte Eröffnung von Briefen und unberechtigtes Eindringen in den Inhalt derselben fällt demgemäß unter strafrechtliche Vorschriften. Nur in Fällen der Gefährdung des Staatsinteresses, wo also eine höhere
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0528,
von Corpusculabis Corpus juris |
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betrachtet werden, so nennt man sie
neuerdings auch Archegonien (s. d. und Gymno-
spermen).
vorpn" üoliotl (lat., wörtlich: Körper des Ver-
brechens), im Strafrecht der Thatbestand (s.d.) eines
Verbrechens, d.i. der Inbegriff der zu diesem erforder
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0969,
von Desenzanobis Desfontaines (Pierre François Guyot) |
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), im Militär-
strafrecht die Fahnenflucht. Sie begeht ein Sol-
dat, wenn er ohne Urlaub von seiner Heeresab-
tcilung entweicht, um seiner gesetzlichen oder von
ihm übernommenen Verpflichtung zum Dienste
dauernd sich zu entziehen (Reichs-Militärstraf
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0089,
Deutsches Recht |
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Deutsches Recht
Deutsches Recht. Unser geltendes Recht ist aus verschiedener Wurzel entsprungen. Das öffentliche Recht (Reichs- und Staatsrecht einschließlich des Rechts der Gemeinden, das Kirchenrecht, das Strafrecht, die Ordnungen des Civil
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0156,
Deutschland und Deutsches Reich (Heerwesen. Wappen. Flaggen) |
Öffnen |
Strafverfahrens sicherer und umfassender durchzuführen sein als vorher in den Einzelstaaten.
Das Deutsche Reich hat weiter eine Einheitlichkeit des materiellen Rechts, über welches die Gerichte zu urteilen haben, auf dem Gebiete des Strafrechts (s. d
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Dieburgbis Dieckhoff |
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Delikte: Marodieren (s. d.), Leichenraub (s. d.), Plünderung (s. d.), Beutemachen (s. Beute). Der Österr. Strafgesetzentwurf specifiziert die Arten des D. ähnlich wie das Deutsche Strafrecht, und fügt noch einzelne Arten hinzu. Das Österr. Strafgesetz
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0310,
von Erntemaschinenbis Eros |
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in den Mittelmeerländern ver-
breiteten Arten. Die gemeinste, in fast ganz Europa
wachsende ist 15. eieMHiiuni ^'/Isi^., der schier-
lingsblätterige Reiherschnabel (s. Tafel:
Gruinalen, Fig. 2), häusig als Unkraut auf be-
bautem Boden und Schutt
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0627,
von Fegefeuerbis Fehdehandschuh |
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zwischen Himmel und Hölle verworfen.
Fegen , in der Jägersprache, s. Bast und Geweih .
Feh , im Pelzhandel der Name des gemeinen Eichhörnchens oder seines Fells
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0838,
von Fischereischutzbis Fischer von Erlach (Joh. Bernh.) |
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. (S. Fischereischutz.) Die
Meerfischerei ist im Zusammenhange mit der Schiff-
fahrt durch öffentlich-rechtliche Bestimmungen ge-
regelt. (S. Fischereipolizei.)
Fischereischutz, im strafrechtlichen Sinne die-
jenigen Strafgesetze, welche zum
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