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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0686,
von Reichsschulkommissionbis Reichsstände |
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686
Reichsschulkommission - Reichsstände.
denkommission gestellt, welche aus dem Vorsitzenden des Bundesratsausschusses für das Rechnungswesen, zwei Mitgliedern dieses Ausschusses, ferner aus drei vom Reichstag aus seiner Mitte gewählten
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71% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0731,
von Reichsschatzamtbis Reichsstände |
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729
Reichsschatzamt - Reichsstände
der R., und durch den Lunéviller Frieden und den Reichsdeputationshauptschluß (1803) ward seine ganze Stellung gefährdet. Die Säkularisierung der geistlichen Staaten nahm der katholischen R. die Pfründen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0287,
von Corporalebis Corpus juris |
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deutschen Reichsstände, sofern sie sich dem Corpus evangelicorum (s. d.) gegenüber zu einer für sich bestehenden Körperschaft verbunden hatten. In diesen Versammlungen der katholischen Reichsstände führte Kurmainz als erster Reichsstand, wie auf den
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0249,
von Standesehrebis Standesherren |
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das 70. Lebensjahr erreicht, bleibt ihm auch der andere Teil (Dienstgehalt) als Ruhegehalt.
Standesherren, alle seit 1806 im ehemaligen Deutschen Reiche infolge der Mediatisierung aus der Reihe selbständiger Reichsstände
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0206,
Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte |
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Nation
Römisches Reich
Reichsheiligthümer
Reichsinsignien
Reichskleinodien
Reichsstände.
Reichsstände
Brachial, s. Brachium
Brachium
Corpus catholicorum
Corpus evangelicorum
Fürstenmäßige
Gefürstet
Reichsritterschaft
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Augsburger Interimbis Augsburgische Konfession |
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hergestellt, daß den Reichsständen das jus reformandi zugestanden wurde, wie es schon 1526 auf dem ersten Reichstag von Speier geschehen war, und bestimmt, daß niemand wegen der Augsburgischen Konfession feindlich angegriffen werden sollte
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0862,
Deutschland (Geschichte 1474-1500. Maximilian I.) |
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als die höchste weltliche Macht der Christenheit, was die Phantasie und den Ehrgeiz dieses begabten, ritterlichen Herrschers vornehmlich beschäftigte und ihn zu kühnen Unternehmungen anreizte. Jedoch war er bereit, wenn die Reichsstände ihm Truppen und Geld
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0872,
Deutschland (Geschichte 1648-1660. Ferdinand III., Leopold I.) |
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nahmen nun die Reichsstände nicht mehr selbst an ihm teil wie früher. Auch die Fürsten waren fortan durch Gesandte vertreten, welche an Instruktionen gebunden waren und über alle neuen Vorschläge erst berichten mußten. Der Reichstag selbst zerfiel
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0880,
Deutschland (Geschichte 1792-1793. Franz II., Revolutionskriege) |
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Einwirkung der Freiheitsideen ausschlossen.
Die französische Nationalversammlung dehnte nämlich die Aufhebung aller feudalen und kirchlichen Rechte ohne weiteres auch auf die von französischem Gebiet eingeschlossenen Besitzungen deutscher Reichsstände
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0693,
Reformation |
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allgemeinen Namen Protestanten (s. Protestantismus) ein. Noch aber fehlte ihr ein öffentlicher Ausdruck ihrer Grundsätze, den alle Reichsstände, welche die R. angenommen hatten, anerkannt hätten. Sie bekam ihn 1530 durch die von Melanchthon verfaßte
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0728,
von Reichsjustizgesetzebis Reichskommissar |
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Kaiser Maximilian Ⅰ. 1495 zu stande. Seine Errichtung, durch welche das kaiserl. Hofgericht beseitigt wurde, kennzeichnet den wachsenden Anteil der Reichsstände an der Ausübung der Reichsgewalt. Das R. bestand aus einem vom Kaiser ernannten
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0330,
Postwesen |
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" ohne Ansehung der territorialen Sonderrechte der einzelnen Fürsten und Reichsstände ihre Straße von Wien nach Brüssel ziehen durften. Franz von Taxis starb 1517. Ihm folgte Johann Baptista von Taxis, den Karl V. 1520 zum Generalpostmeister ernannte
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Reichsämterbis Reichsbehörden |
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hatten, ward der Kriegsdienst nicht mehr als unmittelbare Pflicht gegen das Reich angesehen, sondern es mußte jeder einzelne Reichsstand seine Truppen bei einem Reichskrieg stellen. 1521 ward die so gebildete R. auf 4000 Reiter und 20,000 Fußgänger
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Reichsbotenbis Reichsfiskal |
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.
Reichsdeputation, im vormaligen Deutschen Reich der von Kaiser und Reich zu Besorgung gewisser Geschäfte ernannte reichsständische Ausschuß; Reichsdeputationsschluß, der Beschluß einer R., welcher durch nachträgliche Genehmigung des Reichstags
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0683,
von Reichsindigenatbis Reichskanzler |
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Reichskammergerichtsadvokaten. Der Sitz des Gerichts war anfangs zu Frankfurt, seit 1693 aber, nach manchem Wechsel, in Wetzlar. Unterhalten wurde das R. von gewissen Abgaben der Reichsstände, den Kammerzielen, die aber sehr unregelmäßig eingingen. Das R. urteilte über
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Jusbis Jus gentium |
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evocando (lat.), ehemals das Recht eines Reichsstandes, vermöge dessen aus seinem Land kein Rechtshandel in erster Instanz an die Reichsgerichte gebracht werden konnte.
Jus detractus (lat., "Abzugsrecht"), Recht des Staats, von Erbschaften
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0395,
von Mediastinumbis Medicago |
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einem Reichsstand untergeben waren. S. Mediatisieren.
Mediateur (franz., spr. -tör, "Vermittler"), in der Politik und im Völkerrecht Bezeichnung derjenigen Macht, welche zwischen andern Mächten obwaltende Streitigkeiten auf dem Weg der Unterhandlung beizulegen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Fürstenfeldbis Fürstengroschen |
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-
sachsen und den Kurfürsten von Hannover zu einem
Bunde mit Preußen zu bewegen; die drei Staaten
verpflichteten sich (23. Juli 1785) zur Verteidigung
der Reichsstände in ihrem Besitz und in ihren Haus-
Verträgen; jede Verletzung derselben sollte
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0119,
von Kapitulationbis Kapkolonie |
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und die Vorrechte der Reichsstände nicht verkümmern werde.
Sieht man von viel ältern verwandten Erscheinungen, sog. Privatwahlkapitulationen, wie z.B. der zwischen dem Erzbischof Siegfried von Köln und dem Grafen
Adolf von Nassau vom 26. April 1292, ab, so
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0714,
von Medembis Medici |
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unter dem Reiche standen, sondern bloß durch ihren nähern Herrn, einen Reichsstand, zu dessen oberstem Lehnsherrn, dem Kaiser, in Beziehung traten. Schon früher war es ab und zu den mächtigern Reichsständen gelungen, kleinere Mitstände, zumal wenn
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Achteckbis Achtyrka |
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kaiserlichen oder reichsständischen Landgerichts erstreckte.
Das rechtliche Verfahren, welches den Ausspruch von Bann und A. bedingte, hieß der
Achtsprozeß , zu
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0095,
von Christianstadtbis Christine |
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Karl Gustav von Zweibrücken schon im zarten Alter ihre Hand versprochen, und auch die Reichsstände erklärten sich damit zufrieden. Als sie daher unvermählt zu bleiben beschloß, bestimmte sie den Pfalzgrafen zu ihrem Nachfolger und brachte es bei den
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0865,
Deutschland (Geschichte 1525-1529. Reformationszeit, Karl V.) |
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-schwärmerischer Erregung noch lange unter der Asche fortglommen. Nicht das Volk war fortan der Träger der großen religiösen Bewegung, sondern die Reichsstände, und ihre Sonderinteressen verflochten sich fortan auf verhängnisvolle Weise mit derselben
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0867,
Deutschland (Geschichte 1546-1555. Reformationszeit, Karl V.) |
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des Hauses Wettin, übertragen. Landgraf Philipp unterwarf sich dem Kaiser in Halle, wurde aber ebenfalls in Haft behalten. Der Schmalkaldische Bund war vernichtet, Karl hatte einen Sieg über die mächtigsten Reichsstände erfochten, wie es seit Friedrich
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0869,
Deutschland (Geschichte 1566-1617. Gegenreformation, Maximilian II., Rudolf II.) |
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Maximilians Tode dessen ältester, in Spanien erzogener Sohn, Rudolf II. (1576 bis 1612), den Kaiserthron bestieg, erlangten die Jesuiten auch am habsburgischen Hof den herrschenden Einfluß und trieben nun den Kaiser und die katholischen Reichsstände, an
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0877,
Deutschland (Geschichte 1741-1756. Karl VII., Franz I., Siebenjähriger Krieg) |
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jetzt beide Großmächte zur Unterdrückung eines Störenfrieds und Eindringlings in das von ihnen geschaffene Staatensystem. Durch das österreichisch-französische Bündnis wurden auch die bisher unter französischem Einfluß stehenden Reichsstände
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0240,
von Durchlauchtbis Durchsichtigkeit |
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Dienstwilligster zeichnen würden. Gegenwärtig ist D. zunächst das Ehrenprädikat der Souveräne der deutschen Fürstentümer und der Angehörigen ihres Hauses. Durch Beschluß der Bundesversammlung vom 18. Aug. 1825 ist jedoch auch den vormals reichsständischen, jetzt
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0276,
von Ebenaceenbis Ebenbürtigkeit |
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. nur noch bei den souveränen Familien und dem hohen Adel von Bedeutung. Dem hohen (ehemals reichsunmittelbaren, reichsständischen oder landesherrlichen) Adel ist nämlich in der deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815, durch Bundesgesetz vom 19. Aug. 1825
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0032,
von Halsbandordenbis Halsgerichtsordnung |
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Criminalis Carolina, C. C. C.), das von Kaiser Karl V. unter Zustimmung der Reichsstände auf dem Reichstag zu Regensburg 1532 bekannt gemachte, aus 219 Artikeln bestehende Reichsgesetz über peinliche Verbrechen und Strafen. Schon 1498 war auf dem Reichstag
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0450,
von Landeshauptmannbis Landeskultur-Rentenbanken |
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.
Landesherr, in Monarchien das Staatsoberhaupt, der Inhaber der Landeshoheit (s. d.), der Monarch (s. Monarchie).
Landeshoheit (Landesherrlichkeit, Superioritas territoriales), zur Zeit des ehemaligen Deutschen Reichs die Regierungsgewalt der Reichsstände
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0260,
von Nostitz-Wallwitzbis Notabeln |
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erschienen Notas Stücke Florenz 1827-28, 9 Bde.; Turin 1842-43, 8 Bde., u. öfter.
Notabeln (franz. Notables), die durch Bildung, Rang und Vermögen hervorragenden Männer; eine zuerst in Frankreich aufgekommene Bezeichnung. Als dort die Reichsstände
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Nota benebis Notariat |
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und genehmigten auch die Steuerprojekte der Regierung. Da diese jedoch von dem Pariser Parlament nicht registriert und dadurch die Berufung der Reichsstände (Etats-Généraux) selbst notwendig wurde, so versammelte Ludwig XVI. die N. zum zweitenmal 6. Nov. 1788
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0135,
Sachsen (Geschichte des Kurfürstentums bis 1650) |
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den evangelischen Reichsständen
Religionsfreiheit zusicherte. Nachdem er an der bei Sievershausen (9. Juli 1553) empfangenen
Wunde 11. Juli gestorben war, folgte ihm sein Bruder August (1553-86
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0555,
Westfalen (Herzogtum, westfälischer Kreis, Königreich) |
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eine vom 15. Nov. datierte, der französischen nachgebildete Verfassung verlieh. Die Reichsstände bestanden aus 100 Mitgliedern, nämlich 70 Vertretern des Grundeigentums, 15 der Kaufleute oder Fabrikanten und 15 des gelehrten Standes. Die Verfassung
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0558,
von Westfälische Pfortebis Westfälischer Friede |
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Friedensunterhandlungen begannen im April 1645 und wurden zu Osnabrück zwischen den kaiserlichen, den reichsständischen und den schwedischen, zu Münster zwischen den kaiserlichen und den französischen Gesandten unter päpstlicher und venezianischer
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0881,
von Zeremonienmeisterbis Zerlegen |
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die deutschen Großherzöge und Erbgroßherzöge; »Hoheit« die regierenden Herzöge und Erbherzöge oder Erbprinzen; »Durchlaucht« die regierenden Fürsten und die Prinzen und Prinzessinnen herzoglicher und fürstlicher Häuser sowie die ehemals reichsständischen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0136,
von Addizierenbis Adel |
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. durch ihre Reichsunmittelbarkeit sowie durch gewisse, den Herrschaftsrechten der eigentlichen Reichsstände (Landesherren) mehr oder weniger nahekommende Vorrechte unterschieden, daher eine Art von Mittelstellung zwischen diesem und jenem einnahmen. Der größte
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0139,
von Adelaerbis Adelaide |
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Reichs-)Gesetzes betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste, vom 9. Nov. 1867, sind die Mitglieder der mediatisierten, vormals reichsständischen Häuser von der Wehrpflicht ausgenommen, sowie nach §. 4 des Gesetzes, betreffend die Quartierleistung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0064,
Deutsches Heerwesen (Landheer) |
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Dienstpflicht nur noch für die Reichsritter, doch zahlten dieselben dem Kaiser an Stelle der Leistung, die niemals mehr beansprucht wurde, Geld (Charitativsubsidien). Dagegen waren die Reichsstände verpflichtet, bestimmte Kontingente im Falle eines Reichskrieges
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0065,
Deutsches Heerwesen (Landheer) |
Öffnen |
besaß das Reich nicht, wohl aber unterhielten die größern Reichsstände seit dem Westfälischen Frieden stehende Truppen und seit 1700 auch der südwestl. Reichskreis Kreistruppen.
Trat das Reichsheer zusammen, so wurde es für Kaiser und Reich
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0147,
Englische Verfassung |
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der Landesversammlung oder der Reichsstände nötig. Hieraus entwickelt sich auch eine Kontrolle über die Ausgaben und schließlich eine Trennung des königl. Haushalts von dem Staatshaushalt.
Ⅳ. Die Organisation der kleinern Landesabteilungen, die die Engländer
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0148,
Englische Verfassung |
Öffnen |
(s. d.) zur Begutachtung zugewiesen, und aus dieser Praxis bildete sich im Laufe der Zeit die sog. Billigkeitsgerichtsbarkeit dieses Beamten aus. Ferner hatte dieser engere Rat auch Anteil an der Gesetzgebung. Unter Eduard Ⅲ. sind die Reichsstände
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0150,
Englische Verfassung |
Öffnen |
die außerordentlichen lehnsrechtlichen Abgaben zu billigen hat. Sie entwickelt sich später zu einem der Reichsstände (Estates of the realm), ebenso wie die Geistlichkeit, die ebenfalls als getrennte Körperschaft tagt und Steuern bewilligt. Da sich die Prälaten
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0388,
von Etappenstraßebis Etex |
Öffnen |
parlamentarischer Behandlung und Bewilli-
gung. (S. im übrigen Budget.)
Etatisierung, s. Etat.
^ta.t-lnazor-A6nera.I (frz., fpr. etah mafchohr
scheneräll), Generalstab.
Hta.t3 Feneraux (spr. etah scheneroh), in Frank-
reich Name der Reichsstände
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0091,
Frankreich (Geschichte 1589-1789) |
Öffnen |
Lage. Brienne nahm nochmals seine Zuflucht zu einer Versammlung des Klerus, der aber jedes Opfer zurückwies und die Herstellung der Parlamente und die Einberufung der Reichsstände forderte, nach denen auch, im ständischen Sinne, der Adel
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0238,
Graf (Arturo) |
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eine Westfälische kam. Bis auf
Ferdinand II. verlieh die Erhebung in den Fürsten-
oder Grafenstand auch die Reichsstandschaft. Später
bildeten die reichsständischen Fürsten und G. (Reichs-
grafen) den hohen Adel, die nicht reichsständischen
(Titular
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1016,
von Jus curiaebis Jus privatum |
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Landen zu wehren.
Jus de non evocándo (lat.), das ehemalige Recht deutscher Reichsstände, wonach aus ihren Territorien kein Rechtshandel in erster Instanz vor die Reichsgerichte gebracht werden konnte.
Jus detractus (lat.), s. Abschoß.
Jus
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0924,
von Landeshutbis Landeskulturrentenbanken |
Öffnen |
bezeichnen. Hauptsächlich seit dem 13. Jahrh, hat
sich die L. ausgebildet und nach und nach die Ein-
heit des Reichs zerbröckelt, bis dann der West-
fälische Friede (Art. 8, ß. 1) sie als das Recht der
Reichsstände verfassungsmäßig anerkannte
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0525,
von Malerpinselbis Malet |
Öffnen |
Ludwig ⅩⅤ. eine kühne Vorstellung, in der er die Berufung der Reichsstände forderte, was die Verbannung auf seine Güter und auch die Auflösung der Steuerkammer zur Folge hatte. Mit der Thronbesteigung Ludwigs ⅩⅥ. und der Herstellung der Parlamente
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0228,
von Neckerabis Neefs |
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Verfügung seines Vorgängers, Lome'nie de Brienne,
die Berufung der Reichsstände, durchführen.
Auch einem stärkern Charakter als dem nach Volks-
gunst haschenden N. wäre es schwer gewesen, dem
nationalen Willen zu widerstehen. N. glaubte
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0727,
von Reichsgesetzebis Reichsjustizamt |
Öffnen |
wurde zuerst in dem Kurfürstenrat beraten und gelangte mit dessen Gutachten an den Reichsfürstenrat, zuletzt an das Kollegium der Reichsstädte (s. Reichstag). Zum R. aber wurde der Beschluß der Reichsstände erst durch die kaiserl. Konfirmation
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Reichsstempelabgabenbis Reichstag |
Öffnen |
).
Reichstag , im alten Deutschen Reiche Bezeichnung für die Versammlungen der
Reichsstände (s. d.). Alle Inhaber königl. Ämter hatten der Ladung des Kaisers zum R. in der Stadt, die er bestimmte, zu entsprechen. Seit
Rudolf von Habsburg erschienen
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0733,
Reichstag |
Öffnen |
-
menmehrheit, nicht aber in Religions- und solchen
Sachen, welche Rechte der einzelnen Reichsstände be-
trafen. (S. t^0rpii8 6vanF6iicuin.) Jedes der drei
reichsständischen Kollegien faßte seine Beschlüsse be-
sonders. Hierauf suchte man
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0029,
von Rupp.bis Ruprecht I. (Kurfürst von der Pfalz) |
Öffnen |
Oberlahnstein absetzten. Am folgenden Tage wurde R. selbst auf dem Königsstuhl bei Rense zum König erwählt. Doch viele Reichsstände erkannten ihn nicht an. Die Krönungsstadt Aachen verweigerte ihm den Einlaß, so daß er sich 6. Jan. 1401 zu Köln krönen lassen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0786,
von Reservatum ecclesiasticumbis Reservefonds |
Öffnen |
die Monographien von Laband und E. Löning in Hirths «Annalen des Deutschen Reichs» (1874, 1875).
Reservātum ecclesiastĭcum (lat., Geistlicher Vorbehalt), die Bestimmung des Augsburgischen Religionsfriedens von 1555, wonach kath. geistliche Reichsstände
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0458,
von Nota benebis Notar |
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Getreidehandels; ja mehrere Bureaus der N. empfahlen die Berufung der Reichsstände; auf der andern Seite aber wiesen die N., mißtrauisch gegen die Regierung und ängstlich, ihre materiellen Vorrechte zu verlieren, Calonnes Antrag auf Errichtung einer allgemeinen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0037,
von Mounierbis Mousquetaires |
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, geb. 12. Nov. 1758 zu Grenoble, studierte die Rechte und kaufte sich 1783 zu Grenoble ein Richteramt. Als sich 1788 die Stände der Dauphiné eigenmächtig versammelten, ernannten sie M. zu ihrem Generalsekretär. Zum Deputierten in die Reichsstände
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0830,
von Erzbischofbis Erzbischofshut |
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hatten. So entstanden die Erbämter (s. d.), deren Inhaber stets den ersten Adelsgeschlechtern, wenn auch nicht immer reichsständischen, angehörten; so war das Erztruchseßamt denen von Nortenberg, dann denen von Saldenek, zuletzt denen von Waldburg
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0187,
von Kreislauf des Blutsbis Kreisverfassung |
Öffnen |
(Cycloideï), Knochenfische mit dünnen, weichen, am Hinterrand nicht gezähnelten Schuppen.
Kreissynode, s. Presbyterial- und Synodalverfassung.
Kreistag, s. Kreisverfassung.
Kreistruppen. Nach der Reichsverfassung von 1512 hatten die Reichsstände, d
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0248,
Krone (Teil des Hufs etc., Sternbilder, Münzen) |
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ein Kronreif mit Blättern geführt, ähnlich der sogen. Erlauchtkrone (Fig. 10), die jetzt den vormals reichsständischen Grafen eigentümlich ist und oben in der Mitte ein Hermelinschwänzchen zeigt. Auf die alte Königskrone geht auch die päpstliche K
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0890,
von Munychionbis Münzfuß |
Öffnen |
machen. Die Reichsmünzordnung von Eßlingen, welche 1524 die kölnische Mark für das allgemeine deutsche Münzgewicht erklärte, aber infolge des Protestes mehrerer größern Reichsstände so gut wie gar nicht zur Ausführung kam, verdankt ihm ihre Entstehung
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0273,
von Sandrartbis Sandsteine |
Öffnen |
. 1649 Pfalzgraf Karl Gustav den kaiserlichen u. schwedischen Kommissaren u. den Reichsständen gab, mit den Bildnissen von 50 Personen, jetzt im Rathaus zu Nürnberg. Nachdem S. in Wien den Kaiser Ferdinand III. und seine Gemahlin sowie den römischen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0730,
von Reichspfennigmeisterbis Reichsritterschaft |
Öffnen |
Kreissteuern, sondern lieferte nur sog. Charitativsubsidien, die sie von ihren Unterthanen erhob, an den Kaiser. Die Reichsritter nahmen zwar nicht an den Reichstagen teil, genossen aber die übrigen Rechte unmittelbarer Reichsstände. Es waren zuletzt
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0248,
von Stamphanäsbis Standesbeamte |
Öffnen |
umgebildet: Klerus, Herren, Ritter, Bürger, Bauern, die dann selbst wieder zu Berufsständen wurden. Die mittelalterlichen Reichsstände, Kurfürsten, Fürsten und Herren, Städte und die Landstände (s. d.) in den einzelnen Ländern (Herren, Prälaten, Ritter
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0344,
von Steuerbordwachebis Steuerkapital |
Öffnen |
, oder auf volkswirtschaftlichen oder socialpolit. Erwägungen. Von der preuß. Einkommensteuer z. B. sind außer der königl. Familie auch die Mitglieder der 1866 depossedierten Fürstenhäuser ausgenommen. Die Häupter und Mitglieder der Familien vormals unmittelbarer Reichsstände
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0109,
Adel (Deutschland) |
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"Hochgeboren"; die Häupter der standesherrlichen Grafenfamilien erhielten durch Beschluß der deutschen Bundesversammlung vom 13. Febr. 1829 das Prädikat "Erlaucht"; die Häupter der vormals reichsständischen, jetzt standesherrlichen fürstlichen Familien
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0295,
Albrecht (deutsche Könige, Bayern, Brandenburg) |
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an den Hussitenkriegen und ward schon 1423 zur Belohnung mit Mähren belehnt. Juden und Ketzer verfolgte er mit fanatischem Haß. Als Siegmund 1437 starb, erlangte A. die Krone von Ungarn und 1438 auch die von Böhmen durch freie Wahl der Reichsstände
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0543,
von Anconabis Ancyranum marmor |
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. Vergeblich suchten ihn 1614 die Herzöge von Bouillon, Mayenne, Nevers, Longueville und der Prinz Condé zu stürzen. Auch als Ludwig XIII. von den einberufenen Reichsständen für volljährig erklärt worden war, behielt A. seinen Einfluß und trat dem
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0659,
von Antraiguesbis Antwerpen |
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der Revolution. Als Deputierter in die Reichsstände berufen, verfocht er die Rechte des Erbadels, widersetzte sich der Vereinigung der drei Stände und erklärte das Veto des Königs für eine unentbehrliche Stütze der Monarchie, leistete auch den
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0737,
von Aragonitbis Arakan |
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aus der Ritterschaft auf Lebenszeit gewählte, aber lediglich den Cortes gegenüber zur Rechenschaft verpflichtete Justicia. Die allgemeinen Reichsstände, anfangs jährlich, seit 1307 alle zwei Jahre von den Abgeordneten Aragoniens, Kataloniens und Valencias
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Automatischbis Autonomie |
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) sicherte nämlich den 1806 und seitdem mittelbar gewordenen ehemaligen Reichsständen und Reichsangehörigen zu, daß ihre noch bestehenden Familienverträge aufrecht erhalten werden sollten, und daß ihnen die Befugnis zustehen solle, über ihre Güter
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0236,
Baden (Geschichte: Errichtung des Großherzogtums; Erbfolgefrage; Verfassung) |
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Friedrich dem Rheinbund bei mit der Verbindlichkeit, für denselben ein Kontingent von 8000 Mann zu stellen. Dies erwarb ihm nebst dem großherzoglichen Titel die Souveränität über sämtliche in seinem Land gelegene unmittelbare Reichsstände
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0343,
von Bannbis Bannforst |
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oder seinem Stellvertreter in der Schlacht vorgetragen, das Recht ihrer Führung mit dem Rechte des Vorstreits in einem Kreis wohl auch einzelnen Reichsständen erblich verliehen. Eine solche Reichssturmfahne war das St. Georgenbanner der schwäbischen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0545,
Bayern (Staatsverwaltung) |
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Kronbeamten des Reichs, den beiden Erzbischöfen, den Häuptern der ehemals reichsständischen fürstlichen und gräflichen Familien, einem vom König auf Lebenszeit ernannten Bischof, dem jedesmaligen Präsidenten des protestantischen Oberkonsistoriums
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0552,
Bayern (Geschichte: 1778-1808) |
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Titel König von Burgund anzunehmen; die Verhandlungen zerschlugen sich aber, als die Agnaten, besonders der Herzog Karl von Zweibrücken, den Plan verwerfend, sich an den König von Preußen wandten, der zum Schutz der deutschen Reichsstände gegen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0553,
Bayern (Geschichte: 1809-1815) |
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historischen Herkommens und der Stammesverschiedenheit in geographische Kreise eingeteilt. Die verheißenen Kreis- und Reichsstände traten nicht ins Leben. In dieser Beziehung, ebenso in Bezug auf Preßfreiheit und persönliche Sicherheit blieb
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Blokzijlbis Blondel |
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Châtillon und 1391 durch Kauf an Ludwig, Herzog von Orléans, Sohn König Karls V., dessen Enkel, König Ludwig XII., es 1498 mit der Krone vereinigte. Seitdem war B. bis aus Heinrich IV. häufig Residenz der Könige sowie Sitz der Reichsstände
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0193,
von Bonifaciuspfennigebis Bonin |
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allgemeines Konzil und an seine Reichsstände und ließ durch seinen Kanzler Nogaret und den vertriebenen Sciarra Colonna den Papst zu Anagni gefangen nehmen (7. Sept. 1303). Zwar wurde B. durch das Volk zu Anagni befreit und gelangte nach Rom, starb aber, 80
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0306,
von Brahestadbis Brahmanen |
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aber entdeckt und B. aus Befehl der Reichsstände 1756 enthauptet.
5) Magnus, Graf von, Enkel des vorigen, geb. 1790, schwed. Reichsmarschall, Kanzler und Inhaber der höchsten Würden am Hof des Königs Karl XIV. Johann (Bernadotte), nahm als Günstling
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0355,
von Braune Erde von Sienabis Braunfels |
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Standesherrschaft B. des Fürsten zu Solms-B. Braunfels, gefürsteter Zweig des alten deutschen Grafenhauses Solms (s. d.), das sich nach verschiedenen Teilungen in die Linien Solms-B. und Hohensolms, beide reichsunmittelbar und deutsche Reichsstände, schied. 1742
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0772,
von Campobis Campo Formio |
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verpflichtete, daß Österreich das Erzbistum Salzburg und von Bayern das Land östlich vom Inn erhalte. Der Herzog von Modena sollte mit dem Breisgau, die Reichsstände (außer Preußen), welche auf der linken Rheinseite Verluste an Frankreich erlitten
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0175,
von Clermontbis Clermont-Tonnerre |
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, und das noch in mehreren Linien blüht, war vor der Revolution Oberst, trat 1789 als Abgeordneter des Adels in die Versammlung der Reichsstände, stimmte zwar für die Vereinigung der drei Stände, für Abschaffung der Privilegien
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0310,
von Cottiusbis Couleur |
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Geschichte hingewiesen wurde. In den Jahren 1836-40 malte er für Versailles: die Schlacht von Lawfeld, die Belagerung von Yorktown, die Einnahme von Lerida und dann seine Hauptwerke: die Eröffnung der allgemeinen Reichsstände 1789 und der Schwur
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0510,
Dänemark (Geschichte bis zur Reformation) |
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vertreiben, aufzugeben, ja Friedrich zur Eroberung von Malmö und zur Erlangung der Krone von Norwegen Hilfe zu leisten. Auf der Versammlung der Reichsstände zu Odense 1527 gestattete Friedrich beiden Konfessionen in seinen Reichen Duldung, besetzte
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0595,
von Debauchebis Debra Tabor |
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Reichsgerichten in Schuldsachen der Reichsstände ernannte Kommissionen, die mit Untersuchung des Vermögensbestandes, gütlicher Verhandlung und Administration des Konkurses beauftragt waren.
Debitmasse, s. v. w. Konkursmasse.
Debĭtor (lat.), Schuldner
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0768,
Deutscher Befreiungskrieg (Vorbereitung) |
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, Selbständigkeit und Nationalehre wieder beleben. Und wie der Ministerrat an der Spitze der Regierung stand, so sollte das gesamte Volk durch die Reichsstände vertreten werden, welche ausgedehnte Befugnisse der Gesetzgebung, Steuerbewilligung etc. erhalten sollten
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0772,
Deutscher Bund |
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Einheit, das preußische nicht die versprochenen Reichsstände. Die Stiftung der Heiligen Allianz deutete an, daß Europa vorläufig in dynastischem Interesse regiert werden würde. Das Ergebnis der blutigen Kämpfe war also nicht die Wiederherstellung
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0844,
Deutschland (Heerwesen) |
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übergegangen ist, lautet: "Jeder Deutsche ist wehrpflichtig und kann sich in Ausübung dieser Pflicht nicht vertreten lassen". Ausgenommen von der Wehrpflicht sind nur die Mitglieder regierender und mediatisierter und vormals reichsständischer Häuser
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0856,
Deutschland (Geschichte 1230-1273. Interregnum) |
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Ungebundenheit und Freiheit strebten und sich den Geboten der Territorialgewalt ebensowenig fügten wie die Reichsstände den kaiserlichen. Namentlich das Fehderecht, d. h. das Recht, ohne Rücksicht auf den Landfrieden nach ordnungsmäßiger
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0858,
Deutschland (Geschichte 1308-1338. Heinrich VII., Ludwig IV. etc.) |
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versammelten Reichsstände feierlich zu erklären, daß die
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0859,
Deutschland (Geschichte 1338-1400. Karl IV., Wenzel) |
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oligarchische Verfassung zu begründen, indem er nach längern Verhandlungen mit den Reichsständen 1356 auf dem Reichstag zu Metz die Goldene Bulle (s. d.), das erste umfassende Reichsgrundgesetz, erließ. Durch diese wurde einmal das bestehende Wahlrecht
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4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0860,
Deutschland (Geschichte 1400-1418. Ruprecht, Siegmund) |
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und als dritter Reichsstand neben Kurfürsten und Fürsten bestehen blieben, so hatten doch ihre Macht und ihr Einfluß eine empfindliche Einbuße erlitten.
Wenzel hatte sich anfangs der Städte angenommen, in denen er eine Stütze für die Königsgewalt
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4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0861,
Deutschland (Geschichte 1418-1474. Albrecht II., Friedrich III.) |
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; in Westfalen entspann sich die sogen. Soester Fehde (1444-49) zwischen Erzbischof Dietrich von Köln und der Stadt Soest, in welche eine große Anzahl andrer Reichsstände, wie Münster, Kleve u. a., verwickelt wurden; in Franken und Schwaben kämpfte
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0864,
Deutschland (Geschichte 1519-1524. Karl V., Reformationszeit) |
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Deutschland (Geschichte 1519-1524. Karl V., Reformationszeit).
während man die Gefahr seiner allzu großen Macht für die Freiheit der Reichsstände durch eine Wahlkapitulation unschädlich zu machen beschloß, welche ihm besonders
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0866,
Deutschland (Geschichte 1529-1545. Reformationszeit, Karl V.) |
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Ständen jede weitere Neuerung, besonders Beeinträchtigung der geistlichen Obrigkeit, verboten sein und das Sektenwesen nicht geduldet werden solle. 19 evangelische Reichsstände, 5 Fürsten und 14 Städte, protestierten dagegen, daß in Gewissenssachen
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4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0868,
Deutschland (Geschichte 1555-1566. Gegenreformation, Ferdinand I.) |
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Deutschland (Geschichte 1555-1566. Gegenreformation, Ferdinand I.).
von Speier 1526 aufgestellt, erneuert; katholische und evangelische Reichsstände sollten fortan in ihren Rechten gleich sein, religiöse Streitigkeiten nur
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0870,
Deutschland (Geschichte 1618-1634. Dreißigjähriger Krieg) |
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Stiftern, das Recht, ihre Unterthanen zu ihrer Religion zu zwingen, und gestand den Religionsfrieden und die Religionsfreiheit nur denjenigen Reichsständen zu, welche sich zur unveränderten Augsburgischen Konfession bekannten, d. h. außer dem Hause
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4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0875,
Deutschland (Geschichte 1714-1740. Karl VI.) |
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Reichsstände, welchen es allerdings schon längst durch seine engherzige, selbstsüchtige und feige Politik verwirkt hatte. An seine Stelle trat nun Brandenburg, dessen Kurfürst Friedrich III. ebenfalls 1700 durch eifrige Unterstützung der kaiserlichen
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4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0879,
Deutschland (Geschichte 1777-1792. Joseph II., Leopold II.) |
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Fürstentümer kommen sollten, indem er ferner die Reichsgrafen und Reichsritter enger an den Wiener Hof kettete, alte kaiserliche Vorrechte wieder geltend machte und durch mancherlei Eigenmächtigkeiten die Rechte von Reichsständen verletzte, endlich
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4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0882,
Deutschland (Geschichte 1799-1805. Napoleonische Kriege) |
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als Reichsstände bestehen; nur verlor der letztere das Kurfürstentum Mainz und erhielt Regensburg nebst Wetzlar und Aschaffenburg und die Würde eines Primas von D. Alle deutschen Reichsstädte wurden mediatisiert, mit Ausnahme von sechs: Bremen, Lübeck, Hamburg
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