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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0659,
von Bürgerausschußbis Bürgermeister |
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. Corona.
Bürgerliche Ehe, s. v. w. Zivilehe (s. d.).
Bürgerliche Nahrung, ehedem Inbegriff aller Gewerbe, welche vermöge städtischer Privilegien nur in den Städten auf Grund des Bürgerrechts getrieben werden konnten, wie es regelmäßig beim
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0062,
Von dem Hauptstand der Ulmer Bürger |
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46
und Fürsten. Denn leichter beflecken niedrigere Adelige durch niedrige Ehen ihre Linie, als höhere. Deshalb schadet eine niedrige Ehe einem Freiherrn mehr als einem Fürsten und einem Dienstmann mehr als einem Freiherrn und einem Bürger
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0191,
Rechtswissenschaft: Allgemeines. Privatrecht (Familienrecht) |
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Familienrecht.
Familienrecht, s. Familie
Familie
Bürgerliche Güter
Familienfideikommiß s. Fideikommiß
Familienpakt
Familienrath
Familienschluß
Familienstiftung
Ehe.
Ehe
Bürgerliche Ehe
Civilehe
Concubitus, s. Konkubinat
Connubium
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0354,
Eheschließung |
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verbundene Eheleute erlläre, sondern
daß sie kraft dieses Gesetzes nunmehr rechtmäßig
verbundene Ehelcute seien (§. 1318). Diese Ände-
rung entspricht ebenso wie die Überschrift des ganzen
von der Ehe handelnden Abschnittes ("Bürgerliche
Ehe
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0058,
Von dem Hauptstand der Ulmer Bürger |
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42
wahrhaft Edle (wie sich zeigt 79 (v. 49) dig. si quis sacerdotibus und in glossa 1). Deshalb hat Papst Clemens an die Bürgerschaft von Neapel geschrieben in der Überschrift: "Den edlen Bürgern etc. ", indem er zugestand, daß die Bürger
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0745,
von Eheliche Abstammungbis Eheliches Güterrecht |
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- und Andergeschwisterkind, sodaß die Seitenverwandtschaft noch im vierten Gliede ein Hindernis bildet, und überträgt das gleiche Verbot auch auf die Seitenlinie der Schwägerschaft, obschon das mosaische Recht den Schwager zur Ehe mit der kinderlos verwitweten Schwägerin
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0419,
von Cölialgiebis Cölibat |
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), Ehelosigkeit, insbesondere die gesetzliche Ehelosigkeit der kath. Geistlichen. Das Judentum enthält nur die Vorschrift, daß Priester und Hohepriester zwar in der Ehe leben, aber keine Geschiedene und Entweihte, der Hohepriester auch keine Witwe, heiraten
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0811,
von Travailleur-Expeditionbis Travankor |
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die Ehe als Sakrament auffaßt und das bürgerliche Eheschließungsrecht grundsätzlich ignoriert, hat nach der Einführung der Zivilehe in Deutschland sich nicht veranlaßt gesehen, den bisherigen Ritus bei der T. zu verändern. Dagegen haben die in den
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0760,
von Bürger (Hugo)bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich |
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. Bürger.
Bürgerliche Ehe, s. Civilehe.
Bürgerlicher Tod war in einigen Strafgesetzgebungen, namentlich der französischen, diejenige Nebenstrafe, durch die der zu bestimmten Strafen Verurteilte, noch bei Lebzeiten rechtlich als schon gestorben geltend
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0880,
von Personagebis Personifikation |
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, betreffend die Stellung der Person als Glied einer Familie (Ehe-, Verwandtschafts-, Vormundschaftsrecht).
Personenstand (Zivilstand, Familienstand), die rechtliche Stellung des Menschen in Ansehung seiner durch eheliche oder außereheliche Geburt
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Gelpke →
Hauptstück →
Zusatz:
Seite 0080,
Zusatz |
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79
Veschtasp, lebte *), selten über 3000 Jahre setzen. Und dieser Zeitraum für das Zendvolk ist
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*) Wie lange Dsjemschid und seine Nachkommen in der Burg von Ver oder Per (Persis) geherrscht haben, ist aus den Zendschriften nicht zu
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0342,
von Ehehaftbis Ehre |
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342
Ehehaft - Ehre.
E. an dem schuldigen Ehegatten und an dessen Mitschuldigen mit Gefängnis von einem Tag bis zu sechs Monaten bestraft. Die Bestrafung eines vollendeten Ehebruchs setzt aber voraus: einmal, daß die in Frage stehende Ehe, welche
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0966,
von Trauzls Dynamitbis Traventhal |
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Jungfrauschaft, und die Verweigerung desselben als ein Mittel der Kirchenzucht. In neuerer Zeit sind die Staaten immer allgemeiner veranlaßt worden, den rechtlichen Abschluß der Ehe durch eine besondere, von bürgerlichen Beamten oder vor solchen zu
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0061,
Von dem Hauptstand der Ulmer Bürger |
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45
er der tapferste Mann von allen Griechen und tötete in dem hochberühmten Trojanischen Kriege, nachdem er viele niedergemacht hatte, den Hector und Troilus. Diese Geschichte paßt gut zu der Abstammung mancher Bürger. Denn ehemals wurden zu
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0079,
Lewen |
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, und auch Vornehme dienten ihnen. Dieser Löw aber leistete seinem Herrn gute Dienste und verdiente, die Vogtei der Burg Giengen zu erhalten, welche noch nicht eine Reichsstadt war, wie heute, sondern nur eine Burg der genannten Grafen. Auf dieser
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0653,
von Burg (im Jagdwesen)bis Burg (Stadt) |
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bei französischen Burgen die Barbacane, ein jenseit des Burggrabens angelegtes kreisrundes, von Gräben umgebenes Werk, welches, schwer zugänglich, erst genommen werden mußte, ehe die B. selbst angegriffen werden konnte. Ein Beispiel der Barbacane
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Burgoynebis Bürgschaft |
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verlangen. Zur Milderung der strengen Rechtsgrundsätze rücksichtlich der Stellung des Bürgen sind für diesen mehrere Rechtswohlthaten eingeführt, nämlich:
1) der Bürge kann verlangen, daß der Gläubiger, ehe er ihn belangt, vorerst den Hauptschuldner
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0096,
Gregken |
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worden ist, ihre Stellung als Bürger nicht mehr zu führen im Stande waren, ihre hohe Stellung ausgaben und sich mit den Geschäften der Zünftigen abgaben und unter sie gerechnet wurden.
Gregken.
Die bedeutende Familie der Ulmer Gregg von altem
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0658,
Bürger (Gottfried August und Elise) |
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658
Bürger (Gottfried August und Elise).
Er sich, sein Amt freiwillig niederzulegen. Nach dem Tod seiner Gattin (1784) siedelte er nach Göttingen über, um sich durch Privatvorlesungen über Ästhetik, deutschen Stil und ähnliche Gegenstände
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0749,
Ehestatistik |
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häufiger eine Ehe eingehen als Witwen, findet hier ihren ziffernmäßigen Ausdruck. Was die gegenseitigen Beziehungen der verschiedenen Kategorien zueinander anlangt, so sind erste Ehen, d. h. solche zwischen Junggesellen und Jungfrauen, weitaus
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0765,
von Burgoynebis Bürgschaft |
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", daß der Bräutigam die Ehe eingeht; man kann auch nicht dafür bürgen, daß der Verurteilte sich der Strafvollstreckung nicht entzieht. Dem Bürgen gleich haftet derjenige, welcher einen andern beauftragt, einem Dritten im eigenen Namen, aber auf Gefahr des
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0329,
von Friedrich VI. (König von Dänemark)bis Friedrich VII. (König von Dänemark) |
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327
Friedrich VI. (König von Dänemark) - Friedrich VII. (König von Dänemark)
F. starb 14. Jan. 1766. Er war zweimal verheira-
tet. Der ersten Ehe (1743-51) mit Prinzessin Luise
von England entstammte der Thronfolger Chri-
stian VII., Vater
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0133,
von Hessen-Philippsthalbis Hessen-Rheinfels-Rotenburg |
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.
Landgraf Alexis vermählte sich 1854 mit der Prin-
zessin Luise, Tochter des Prinzen Karl von Preußen,
welche Ehe 1861 geschieden ward. Da er kinder-
los ist, beruht die Nachfolge auf der Nachkommen-
schaft seines jüngern Bruders Wilhelm (geb
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0346,
Civiletat |
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344
Civiletat
dem die Gesetzgebung solchen Personen, welche aus irgend einem Grunde die kirchliche Eheschließung nicht erlangen konnten, die Eingehung der Ehe vor einem bürgerlichen Beamten ermöglichte (in Preußen Gesetz vom 30. März 1847
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0942,
von Zittergrasbis Zivilgesetzbuch |
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.), die Gesamtheit der Zivilisten im Gegensatz zum Militär, auch s. v. w. Ziviltracht, bürgerliche Kleidung.
Zivilehe (bürgerliche Eheschließung), die mit rechtlicher Wirksamkeit durch Konsenserklärung der Brautleute vor einem staatlichen Beamten
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0059,
von Vatermordbis Vatikan |
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des Personenstandes und die Eheschließung (§ 32) steht jedoch nur großjährigen Kindern ein solches Klagrecht zu. Das moderne Recht und so auch der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1501 ff.) kennen statt der väterlichen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0024,
von Famarsbis Familie |
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ausgedrückte Auffassung der Familienverwandtschaft wird noch heute bei zahlreichen auf niederer Stufe der Zivilisation stehenden Völkerstämmen angetroffen. Erst nachdem das Matriarchat in der Ehe durch das Patriarchat ersetzt und das Institut der monogamischen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0742,
von Eheberedungbis Ehebruch |
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. (matrimonium ad morganaticam, ad legem Salicam weil der ital. Adel meistens nach fränk. Rechte lebte). Sie bringt die vollen kirchlichen, nicht aber alle bürgerlichen Wirkungen der E. hervor. Der Mann bestimmt hier einen bedeutenden Wert (Morgengabe
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0480,
von Baukostenanschlagbis Baukunst (Technisches) |
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. Die Hochbaukunst zerfällt in einzelne mehr oder minder selbständig entwickelte Gebiete, unter welchen die Kirchenbaukunst, die öffentliche und Privatbaukunst oder bürgerliche B. sowie die Eisenbahnhochbaukunst hervorzuheben sind. Bei der bürgerlichen B. pflegt
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0350,
von Civilsenatbis Civilstandsregister |
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. Die röm. Ehe (^u8tg,6 uuptiae), welche ohne
weiteres die Wirkung hatte, daß die Kinder in der
Gewalt des Vaters standen, konnte nur ein röm.
Bürger mit einer Bürgerin eingehen: eine Ehe
nach ^u8 Z6iitiuin alle freien Personen. Später wur-
den diese
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Verlängerungszettelbis Verlobung |
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in einer Burg, meist der Raum in einem Turm, der unterhalb der Eingangshalle liegt; da diese sich, um sturmfrei zu sein, oft 6-8 m über dem Boden befindet, erscheint das V. als ein überwölbter, fensterloser, flaschenförmiger Raum, zu dem der Zugang nur
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Aufgebot (juristisch)bis Aufgebot (militärisches) |
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- und Ablösungsverfahren, für das Verfahren bei
Bewässerungs- und Entwässerungsverfahren und in andern Fällen.
Das A. für das Eherecht ist teils ein bürgerliches, teils ein kirchliches. Das
kirchliche A. ist die öffentliche Verkündigung
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0038,
Wie die Stadt zerstört und wieder aufgebaut wurde |
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22
bauen, verlieh ihnen viele Privilegien und schickte ihnen eine Anzahl Arbeiter zu Hilfe. Überdies kamen viele Adelige mit ihnen zum Bau zusammen und viele Bürger aus anderen Städten wanderten bei ihnen ein und es sammelte sich auch
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0345,
von Ciudad-Real (in Mexiko)bis Civilehe |
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ist in der Soldatensprache Bezeichnung für die bürgerliche Kleidung; dann auch für alle Personen, die nicht dem Soldatenstand angehören.
Civilehe, bürgerliche Ehe, diejenige Form der Eheschließung, nach der die Rechtskraft der Ehe gemäß den Vorschriften des
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0932,
von Mißbrauchbis Mißheirat |
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, daß Geburten ohne menschliche Form und Bildung auf Familienrechte und bürgerliche Rechte keinen Anspruch haben, aber, sofern sie leben, ernährt und so viel als möglich erhalten werden müssen. Das Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch beurteilt Geburten, welche so
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0338,
Ehe (Form der Eheschließung) |
Öffnen |
338
Ehe (Form der Eheschließung).
werden solle. Ebenso ist das Verbot wiederholt, daß niemand eine neue E. schließen dürfe, bevor seine frühere E. aufgelöst, für ungültig oder für nichtig erklärt sei (s. Bigamie). Was aber den Zwang
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0837,
von Kleomenesbis Kleonä |
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. 226 schritt er zur Ausführung seiner Reformpläne; er ließ die Bürger, auf deren Zustimmung er nicht hoffen durfte, im Lager in Arkadien zurück, zog dann gegen Sparta, ließ von den gerade versammelten Ephoren vier töten, verbannte 80 der angesehensten
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0276,
Hohenzollern (Fürstenhaus) |
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gewesen war,
erlanate Friedrich 1273 die Umwandlung der Burg-
grafschaft in ein subsidiäres Weiberlehn. Doch er-
zielte er noch aus zweiter Ehe mit Helene, der
Tochter Albrechts I. von Sachsen, zwei Söhne, von
denen Friedrich IV. iaest. 1332
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0303,
von Ernst (Herzog von Bayern)bis Ernst August (König von Hannover) |
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.
Ernst August, erster Kurfürst von H annover,
geb. 1029 als Sohn des Herzoge Georg von Braun-
schweig-Lüneburg, wurde als der vierte Sobn für
den geistlichen Stand bestimmt, stndicrtc in Mar-
burg und ward 1040 zum Koadjutor von Viagde-
bürg
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Beïsabis Beisitz |
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und prachtvolle Burg schleifen. Noch einmal, im 17. Jahrh., ward B. von dem Glanz einer politischen Bedeutung umstrahlt, als der letzte Zerstörer von Baalbek, der große Emir der Drusen, Fakhreddin, hier seine Residenz hatte. Da die Maroniten auf alle
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0919,
Türkisches Reich (Religionsverhältnisse, geistige Kultur) |
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der Reichen, auf welche sich die Polygamie beschränkt, leben in Harems eingeschlossen. Die gemeinen Osmanen haben selten mehr als eine Frau. Die Ehe ist nur ein bürgerlicher Kontrakt, welcher von dem Mann mit der Familie der Frau vor dem Kadi
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0196,
von Agnesbis Agnolo |
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, nach der Legende eine schöne römische Christin zur Zeit Diokletians, wurde, weil sie die Ehe mit dem Sohn des römischen Stadtpräfekten ausschlug, in ein öffentliches Haus gebracht, blieb aber auch da, mit einem Heiligenschein umgeben, unversehrt
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0186,
Bonaparte (Jérôme und dessen Kinder) |
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186
Bonaparte (Jérôme und dessen Kinder).
das Königreich Holland verwandelten Republik ernannt. Er bemühte sich um Verbesserungen in der Verwaltung, suchte für die bürgerliche und peinliche Rechtspflege neue Grundlagen zu schaffen sowie den Kredit
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
Ehebruch |
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übergegangen. Nach dem Reichsgesetz vom 6. Febr. 1875 und nach dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz sind in streitigen Ehe- und Verlöbnissachen die bürgerlichen Gerichte ausschließlich kompetent. Für Rechtsstreitigkeiten, welche die Trennung
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0583,
Franz (Sachsen, Sizilien) |
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in der kaiserlichen Burg zu Wien und den Schlössern Schönbrunn und Laxenburg bei Wien. F. J. ist seit 24. April 1854 mit der Prinzessin Elisabeth, der Tochter des Herzogs Maximilian in Bayern, vermählt. Kinder dieser Ehe sind: Gisela, geb. 12. Juli 1856
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0139,
von Verletzung der Ehrebis Vermehrung der Pflanzen |
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. Ehe, S. 337). Der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1227 ff.) gibt aus dem V. nur eine Klage auf Ersatz des Schadens, welcher dem klagenden Teil durch Aufwendungen u. dgl. infolge des Verlöbnisses erwachsen ist. Zur Auflösung des
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Wittumbis Witwenkassen |
Öffnen |
Monats seit Beendigung der frühern Ehe eine weitere Ehe schließen dürfen; doch ist Dispensation zulässig, eine Bestimmung, welche auch in den Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1241) übergegangen ist. Die vermögensrechtliche Stellung
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0672,
von Ferdinand (Kurfürst von Köln)bis Ferdinand (Erzherzog von Österreich) |
Öffnen |
(^ai-163 VIII 6ii
Itaiis (Par. 1888).
Ferdinand I., Karl Leopold Franz Marcellin,
Kaiser von Österreich, mit dem Beinamen der
Gütige, ältester Sohn Kaiser Franz' I. aus dessen
zweiter Ehe mit Maria Theresia, Prinzessin beider
Sicilien, wurde 19
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0305,
von Verviersbis Verwaltungsgemeinschaft |
Öffnen |
anstoßenden Vororten Dison (12881 E.), Ensival (6408 E.) und Hodimont (5065 E.) 76750 E., eine neue got. Backsteinkirche, ein Denkmal des Bürgers Chapuis (1880), ein neues Theater, höhere Schule, Handelsgericht. V. ist Mittelpunkt der großartigsten
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0028,
von Legitima portiobis Legitimationskarte |
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die Urkunde, durch die dies geschieht. In der Sprache des bürgerlichen Rechts heißt L. der Akt, durch welchen ein uneheliches Kind zu dem Vater in das Verhältnis eines ehelichen Kindes gebracht wird. Man unterscheidet zwei Arten der L.: durch nachfolgende
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0239,
Frauenfrage |
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auf unterschiedlicher Behandlung der Geschlechter ruhende Socialordnung als ein Produkt der Gewalt zu erklären und die völlige Gleichstellung von Mann und Frau in allen Dingen als allein der Gerechtigkeit und Humanität entsprechend zu fordern. Die geltende Ehe sollte
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0339,
Ehe (kirchliche und Ziviltrauung; Wirkungen der Eheschließung) |
Öffnen |
339
Ehe (kirchliche und Ziviltrauung; Wirkungen der Eheschließung).
normieren kann, unterliegt keinem Zweifel. Er wird dadurch allen Religionsparteien gerecht und vermeidet wenn auch nicht den Widerstreit der religiösen Auffassungen
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0761,
von Bürgerliches Gesetzbuch für Österreichbis Bürgerrecht |
Öffnen |
759
Bürgerliches Gesetzbuch für Österreich - Bürgerrecht
(§§. 1749-2164) das Erbrecht. Trotz aller Anfechtungen, die der Entwurf erfahren hat, ist ihm das Zeugnis nicht zu versagen, daß er eine gründliche, ernste, im einzelnen wohlerwogene
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0349,
Civilrecht |
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auf systematischen Gesichtspunkten.
Das Buch I regelt die allgemeinen Grundlagen des
bürgerlichen Rechtsstreits, indem es das zuständige
Gericht bestimmt, die prozcssuale Fähigkeit und Ver-
tretung der Parteien und dritter Beteiligten ordnet
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0214,
von Bogislawbis Bogomilen |
Öffnen |
212
Bogislaw - Bogomilen
Auftrag zur Bearbeitung eines bürgerlichen Gesetzbuchs für Montenegro. Dort brachte er ein Jahr zu und war 1877 Mitglied der Provisorischen Regierung in Bulgarien. B. lebt meist in Paris und machte es sich besonders
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0351,
Griechische Kunst |
Öffnen |
wirksamer zu machen, waren sie durch Türme und kasemattenartige Galerien verstärkt, und durch mehrere Thore mußte der Feind hindurchdringen, ehe er das Innere der Burg erreichte; der eigentliche Eingang aber war als Prachtthor gestaltet. Über
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0565,
von Günther (Fürst von Schwarzburg-Rudolst.)bis Günther (Alb. Karl Ludw. Gotth.) |
Öffnen |
Luise, Prinzessin von Schönburg-Waldenburg (geb.
19. Aebr. 1871).
Günther, FriedrichKarl II.,FürstvonSchwarz'
burg-Sondershausen, geb. 24. Sept. 1801 als
einziger Sohn des Fürsten Günther Friedrich Karl
(gest. 22. April 1837) aus dessen Ehe
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 1008,
von Roßbach (in Böhmen)bis Roßbreiten |
Öffnen |
von Axminster Teppichen.
Roßbach, Aug., Altertumsforscher, geb. 26. Aug.
1823 zu Schmalkalden, studierte in Leipzig und Mar-
burg Philologie, habilitierte sich 1852 in Tübingen,
wurde daselbst 1854 zum außerord. Professor er-
nannt. Seit 1856
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0109,
von Die achte Zunftbis Die siebzehnte Zunft |
Öffnen |
Rat ist, und die größeren Zünfte sind in Rotten geteilt, welche auch ihre Vorsteher haben; doch sind die Handwerke nicht so eingeengt, daß keiner außer einer von der Zunft gewagt hätte, in ihnen zu arbeiten, sondern jeder Bürger kann für sein Haus
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0969,
von Exkreszenzbis Exmouth |
Öffnen |
eines insolventen Schuldners gebraucht, wenn dieser zuvor in Anspruch genommen werden muß, ehe gegen den Bürgen geklagt werden kann; daher Exceptio oder Beneficium excussionis, das dem Bürgen gegen die vom Gläubiger wider ihn angestellte Klage zustehende
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0075,
Ausgrabungen, archäologische (Athen) |
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71
Ausgrabungen, archäologische (Athen)
Jahren regelmäßig berichtet wird. Danach bildete die Akropolis, ehe sie mit Mauern umgeben war, einen langgestreckten, zerklüfteten Felsrücken, welcher nur im SW. bequem zu ersteigen war. Die ersten
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0089,
Deutsches Recht |
Öffnen |
- und des Strafprozesses) weist nur zu einem sehr geringen Teil auf röm. Recht zurück. Wenn man von dem Gegensatz vom Deutschen und Römischen Recht (s. d). spricht, hat man dabei das bürgerliche Recht im Sinne. In diesem ist aber der Grundstock röm
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Höhentafelnbis Hohenzollern (Fürstentümer) |
Öffnen |
einer alten Burg des Deutschen
Ritterordens steht, eine königl. Präparandenanstalt;
ferner Vieh- und Pferdemärkte. - Vgl. Tocppen,
Chronik der Stadt H.
Höhentafeln, Kotentafeln, Tabellen, welche
die zur Bestimmung von Höhen bez. zum Ermitteln
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 1023,
Sklaverei |
Öffnen |
. eine stetig zunehmende Einfuhr fremder Sklaven. Nicht nur die bürgerliche Bevölkerung hielt zu Landbau und gewerblichen Verrichtungen Sklaven, sondern auch die Staaten bedienten sich in weitem Umfange der Sklavenarbeit. Am hervorstechendsten
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0157,
Deutschland und Deutsches Reich (Kirchenwesen) |
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die kirchlichen Angelegenheiten den Einzelstaaten überlassen, doch nötigten die Umstände zu einigen dem Deutschen Reich gemeinsamen gesetzgeberischen Maßregeln entscheidender Art. Dahin gehört zunächst die gesetzliche Bestimmung, daß die bürgerlichen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0232,
von Hochbaukundebis Hochberg (Geschlecht) |
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einteilen in bürgerliches, gewerb-
liches und landwirtschaftliches Bauwesen, in
Festungs-, Pracht- oder Schönbaukunde
u.s.w. Die bürgerliche oderCivilbauwissen-
schaft, die hier besonders in Betracht kommt, kann
wieder allgemein oder speciell
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0730,
Schweiz (Rechtspflege) |
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Orden ist unzulässig. Die Feststellung und Beurkundung des Civilstandes ist Sache der bürgerlichen Behörden. Das Recht der Ehe steht unter dem Schutze des Bundes und darf weder aus kirchlichen, noch ökonomischen, noch polizeilichen Gründen beschränkt
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0851,
von Gerichtsbannbis Gerichtsbarkeit (staatliche) |
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Körperschaften, sowie der Besitzer gewisser Güter (Patrimonialgerichtsbarkeit, s. d.), in einigen Staaten auch für Ehe- und Verlöbnissachen kath. geistliche Gerichte.
Durch §. 15 des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Jan. 1877
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0381,
von Hennebergbis Hennegau |
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Jäger (1856, Berliner Nationalgalerie) nach Bürger, mit welchem er zuerst sein eigentliches Stoffgebiet, das einer wilden, leidenschaftlich-düstern Romantik, betrat, auf der Pariser Ausstellung eine Medaille ein. Von einem ähnlichen Geist
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0634,
Milton |
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in Oxfordshire, vermählt. Die Ehe war aber sehr unglücklich. Die in royalistischen Anschauungen erzogene, vergnügungssüchtige Frau entfloh bereits nach einem Monat ihrem puritanischen Gatten. Vergeblich versuchte M. sie zurückzuführen und verfaßte nun vier
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0635,
von Schröderbis Schröder-Devrient |
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, ausgezeichneter Schauspieler und Theaterdirektor, bekannter Dramatiker, geb. 3. Nov. 1744 zu Schwerin, durchzog mit seiner Mutter, die sich in zweiter Ehe mit dem Schauspieler Ackermann verheiratet hatte, Kurland, Preußen und Polen und trat mehrfach
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0477,
von Hyppolitebis Illegitimität |
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nicht von Ehegatten in der Ehe erzeugt worden sind; im besondern gehören hierher: 1) Kinder, welche von einer ledigen Frauensperson geboren werden; 2) welche von einer verheiratet gewesenen Frauensperson nach Ablauf einer bestimmten Frist nach dem
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0478,
Illegitimität (Statistik der unehelichen Geburten) |
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einer von zwei Personen begangenen That auf eine derselben und überdies noch die sozial und speziell wirtschaftlich schwächere übergewälzt werden sollen. Abgesehen von diesen Satzungen des bürgerlichen Rechtes gibt es nahezu keine andern, welche sich heute
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0124,
Actio |
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122
Actio
Präjudizialklagen hauptsächlich über Familienrechte. Der Richter soll aussprechen, ob dieses Kind ein eheliches Kind dieses Vaters ist; ob diese Ehe zu Recht besteht, oder ungültig ist. Ist solcher Anspruch rechtskräftig geworden, so
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0710,
von Anton (König von Sachsen)bis Antonello da Messina |
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vermählt: erst mit der Prinzessin Marie von Sardinien, gest. 1782, dann mit Marie Theresie, der Tochter Kaiser Leopolds II., die 7. Nov. 1827 starb. Die erste Ehe war kinderlos, die Kinder der zweiten starben in früher Kindheit.
Anton Ulrich, Herzog
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0125,
von August (der Jüngere)bis August Wilhelm (Prinz von Preußen) |
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Administrator ernennen. Von seinem Vater erbte er 1656 die Stadt Weißenfels und andere sächs. Gebiete. Zusammen mit den vier Ämtern Querfurt, Burg, Dahme, Jüterbog, die von dem Herzogtum Magdeburg als dauernder Besitz der Familie des Administrators abgezweigt
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Bonaparte (Sohn Napoleons III.)bis Bonar |
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. Aus seinem Nachlaß erschienen "Mémoires et correspondance du roi Jérôme et de la reine Catherine" (1. bis 5. Bd., Par. 1861-64).
Elisabeth Patterson begab sich, nachdem ihre Ehe von Napoleon für illegitim erklärt und auf dessen Befehl im April 1805
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0281,
von Christian VIII. (König von Dänemark)bis Christian IX. (König von Dänemark) |
Öffnen |
, der
Sicherheit halber gebracht hatte.
Christian VIII., Königvon Dänemark (1839
-48), Herzog von Schleswig-Holstein und Lauen-
burg, der älteste Sohn des Erbprinzen Friedrich, des
Stiefbruders Christians VII., wurde 18. Sept. 1786
zu Kopenhagen geboren
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0321,
von Friedrich (Kaiserin Friedrich)bis Friedrich I. (Großherzog von Baden) |
Öffnen |
319
Friedrich (Kaiserin Friedrich) - Friedrich I. (Großherzog von Baden)
sand die Beisetzung in der Friedenskirche zu Pots-
dam statt.
Der Ehe Kaiser F.s entsprossen vier Söhne und
vier Tochter. Von jenen sind zwei gestorben: Prinz
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0331,
von Friedrich (Fürst v. Hohenz.-Hechingen)bis Friedrich Wilhelm (Großherz. v. M.-Str.) |
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Anna, Tochter des Prin-
zen Karl zu Hessen und bei Rhein, 12. Mai 1864
eine zweite Ehe ein, die der Tod bereits 15. April
1865 löste. Am 4. Juli 1868 vermählte sich F. F.
zum drittenmal, und zwar mit Marie Karoline
Auguste (geb. 29. Jan. 1850
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0724,
von Geldbußebis Geldern (Provinz) |
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. Die Hafenstädte Nijkerk, Haroerwijk und El-
burg an derZuidersce sind ohne großen Verkehr; be-
deutender sind Nimwegen, Zütpben, Tiel, Apeldoorn,
Kuilenborg, Zalt-Bommel (oder Bommel), Does-
borgh und Wageningen.
G es chicht e. Die ältere
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0827,
von Georg (Fürst zu Schaumburg-Lippe)bis Georgenberg (Groß-Gemeinde) |
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von Anbalt-Bern-
burg-Schaumburg, wurde 14. Fan. 1831 geboren.
Nach dem 15>. Mai 1845 erfolgten Tode des Vaters
blieb er zunächst llnter Vonnlllldschaft seiner').1tntter,
deren Regentschaft über seine erlangte Volljäbrig-
leit (14. Fan. 185^) hinaus
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Heptabis Heracleum |
Öffnen |
) gelegene Burg Landskrön soll
1205 durch Kaiser Philipp dem Hohenstaufen gegen
Köln erbaut worden sein.
Hepta (grch.), sieben.
Heptachörd lgrch.), eiu von den Musikschrift-
stellern des Mittelalters gebrauchter Ausdruck, be-
zeichnet 1) die große
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0647,
Orléans (Jean Baptiste Gaston, Herzog von) |
Öffnen |
645
Orléans (Jean Baptiste Gaston, Herzog von)
Philipp II., Herzog von Orleans (s. d.,
S.646a), des vorigen Sohn aus zweiter Ehe, geb.
2. Aug. 2674, war während der Minderjährigkeit des
Königs Ludwig XV. Regent von Frankreich und
starb 2
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Rasoresbis Raspail |
Öffnen |
. In Beziehung auf die Ehe haben die Theodo-
sianer die Ansicht, daß, seitdem es keine rechtmüßig
geweihten Priester gäbe, auch die Ehen nicht mehr
rechtmäßig sein könnten, woraus naturgemäß eine
laxe Auffassung der ehelichen Verhältnisse sich ent
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Cinerarienbis Clausthal |
Öffnen |
den die C. aufrecht erhaltenden Bestimmungen des
Bürgert. Gesetzbuchs für das Deutsche Reich (vgl.
§.1317) wurde dadurch erreicht, daß dem von der
Ehe handelnden Abschnitt (§§. 1297 -1588) nicht
bloß derTitel."Ehe", sondern "Bürgerliche Ebe
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0416,
von Donatio mortis causabis Donativgelder |
Öffnen |
mortis causa (lat.), s. Schenkung von Todes wegen.
Donatĭo propter nuptĭas (lat., «Schenkung wegen der Hochzeit»), ein Vermögen, welches der röm. Ehefrau vom Manne für den Fall ausgesetzt wurde, daß die Ehe durch Schuld des Ehemanns getrennt wurde
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0406,
Luxemburg (Großherzogtum) |
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Silber über Blau gestreifter Schild mit einem aufgerichteten, doppelt geschwänzten, gekrönten roten Löwen mit ausgeschlagener Zunge (wie das der Stadt, S. 405). Die Farben sind Rot-Weiß-Blau.
Geschichte. L. hat seinen Namen von einer alten Burg
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0254,
von Constablebis Constant de Rebecque |
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der Gemeindevorstände (vestries) von den Friedensrichtern ernannt. Im Fall der Not kann jeder Bürger aufgefordert werden, als Special C. zu dienen. Wohlhabende lassen sich gewöhnlich durch einen Deputy C. vertreten, sind aber für dessen Handlungen verantwortlich
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0344,
von Cromlechbis Cromwell |
Öffnen |
der Mönche". C. wurde nun der Führer der eigentlich protestantischen Partei am Hof Heinrichs und vermittelte, 1539 zum Grafen von Essex erhoben, dessen Ehe mit Anna von Kleve, um dadurch Verbindungen mit den deutschen Protestanten anzuknüpfen. Allein
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0889,
von Gandbis Ganerbschaft |
Öffnen |
) als unzweifelhaft erwiesen worden. Eine G.-Ehe heißt eine aus bloßer Neigung, ohne die üblichen religiösen und gerichtlichen Zeremonien geschlossene Ehe, wie die der Sakuntala in dem gleichnamigen Drama Kalidasas (s. d.).
Gandia, Bezirksstadt in der span
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1007,
Zwangsvollstreckung (im Zivilprozeß) |
Öffnen |
zur Bezeichnung der Vollstreckungsbehörde gebraucht.
[Zwangsvollstreckung im Zivilprozeß.]
Die deutsche Zivilprozeßordnung behandelt die Z. in ihrem achten Buch (§ 644 ff.). Jede Z. in bürgerlichen Rechtssachen zur Geltendmachung und Verwirklichung
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0878,
Staatsromane (kommunistisch-volkswirtschaftliche) |
Öffnen |
, je nach seinen Bedürfnissen. Diese Gleichstellung aller kehrt bei allen Kommunisten wieder. Der Überschuß der Erzeugnisse des Landes wird in die Stadt abgeführt, und diese versorgt die Meierhöfe, eben auch umsonst, mit Industrieartikeln. Die Ehe
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0879,
Staatsromane (sozialistische) |
Öffnen |
) das Verwaltungsgesetz, i) das Ehe- und Familiengesetz, k) und l) das Erziehungs- und Unterrichtsgesetz und endlich m) das Strafgesetz. - Die kommunistischen S. finden mit der Schrift »Voyage en Icarie« (Paris 1840) des französischen Kommunisten Cabet (s. Bd. 3, S. 711
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0494,
von Battakbis Batthyányi (Familie) |
Öffnen |
Marburg), Post, Telegraph, got. Kirche, 2 Oberförstereien, Forst- und Steuerkasse, Bezirkssparkasse; Hammerwerk und Wollspinnerei. Auf dem nahen Kellerberg die Burg Kellerburg, ehemals Sitz der Grafen von B., von der nur noch ein ziemlich gut erhaltener
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0351,
von Civiltà cattolica, Labis Civitavecchia |
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349
Civiltà cattolica, La - Civitavecchia
der See vorgekommenen Fälle. - Mit dem Gesetz
wurde im Deutschen Reich die Civilehe (s. d.) ein-
geführt. (S. Ehe, Aufgebot.)
viviltä. okttolioa., 1.2. (spr. tschi-), italienische
in Rom alle 14
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0431,
Colmar (im Elsaß) |
Öffnen |
(Landgerichte C., Metz, Mül-
hausen, Saargemünd, Straß-
burg, Zabern), eines Land-
gerichts mit 15 Amtsgerichten
(Varr, C., Ensisheim, Geb-
weiler, Kaysersberg, Mar-
kirch, Markolsheim, Münster, Neubreisach, Rap-
poltsweiler, Rufach
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0741,
Ehe |
Öffnen |
739
Ehe
(Arreoy), deren Mitglieder alle als untereinander verheiratet gelten. Die meisten sog. Naturvölker leben polygamisch, die Stellung der Frau ist bei ihnen eine sehr untergeordnete, der Mann besitzt die unbeschränkte Herrschaft
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0349,
von Friedrich III. (König von Preußen)bis Friedrich I. (Kurfürst von Sachsen) |
Öffnen |
der
Niederlande, in zweiter Ehe mit Prinz Albert von
Sachsen-Altenburg; 2) Elisabeth, geb. 8. Febr. 1857,
vermäblt mit dem Erbgroßherzog August von Oldcn-
z bürg; 3) Luise Margarete, geb. 25. Juli 1860, ver-
^ mahlt mit Prinz Arthur von Großbritannien, Her-
l
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0352,
von Friedrich (Herzöge von Schwaben)bis Friedrich I. (König von Schweden) |
Öffnen |
Kaiser versöhnt hatten und die Zäh-
ringer mit Reichsgütern und dem herzoglichen Titel
abgefunden wurden. F. ist der Erbauer der Burg
(Hohen-) Staufen und des Klosters Lorch, wo er
1105 begraben wurde. Aus seiner Ehe mit Agnes,
der Tochter Heinrichs
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