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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0477,
von Hyppolitebis Illegitimität |
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im zehnten Monat nach dem Tode des Mannes etc., Code civil 300 Tage und mehr nach gänzlicher Auflösung der Ehe; 3) Kinder, welche von einer von Tisch und Bett geschiedenen Frau nach Ablauf einer solchen bestimmten Frist geboren werden, falls nicht
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100% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0171,
von Entencholerabis Enterbung |
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.
Noterben (s. d.) oder Pflichtteilsberechtigten (s. Pflichtteil ) das Erbrecht ganz oder teilweise entzogen wird. Die E. ist
allen in Deutschland geltenden Rechten mit Ausnahme des Code civil bekannt. Von E. wird auch gesprochen, wenn
jemand
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94% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0031,
von Übergangsstilbis Überhitzer |
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es, daß sie noch nicht vorhanden oder
später erst Hauskinder geworden sind, sei es, daß er sie irrig für verstorben hielt. – Wegen der weitern Entwicklung des
Noterbenrechts s. Noterben . – Der Code civil betrachtet die Ü. lediglich aus
dem
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83% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0784,
von Requisitorialbis Res ecclesiasticae |
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. die Klage auf Anfechtung einer Teilung, bei welcher der Kläger um mehr als ein Viertel
verletzt worden ist ( Code civil , Art. 887). Ohne Rücksicht auf die Höhe der erlittenen Verletzung können im franz.
Recht mit der R. nichtemancipierte
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70% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0657,
von Anna Amalia (Herzogin von Sachsen-Weimar)bis Annahme an Kindesstatt |
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deutschen Rechten
anerkannt, insbesondere im Bayrischen Landrecht, im Preuß. Allg. Landrecht, im Sächs. Bürgerl.
Gesetzbuch, im Code civil und im Österr. Bürgerl. Gesetzbuch
, von einigen fremdländischen Gesetzgebungen, z. B. dem
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69% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Codiabis Codrington |
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. Fridericianus , die preuß.
vorlandrechtlichen Gesetzbuchsentwürfe; C. Theresianus für Österreich; daran schließt sich die franz. Bezeichnung
Code civil , Code Napoléon . Noch allgemeiner bedeutet C. auch den Inbegriff
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59% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0050,
von Abjurationseidbis Ablader |
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sind, enthalten die geltenden Rechte
zum großen Teil Auslegungsregeln, vgl. z.B. Preuß. Allg. Landr. I, 12, §§. 526–531; Code civil Art. 1051; Sächs. Bürgerl.
Gesetzb. §. 2162; Österr. Bürgerl. Gesetzb
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59% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0068,
von Abschnittbis Abschreibung |
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. – Wegen des dem Code civil und dem bad. Rechte
bekannten droit d’aubain vgl. Heimfallsrecht . – Für Reichsangehörige
in ihren Beziehungen zu Bundesstaaten wird Befreiung von A. aus dem Reichsangehörigkeitsgesetze abgeleitet
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59% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Cerrobis Certifikat |
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Code civil dürfte nach Art. 1002 fg. das Gleiche gelten, nicht minder von dem Österr.
Bürgerl. Gesetzb. §§. 553 fg. (Unger, §. 8, Anm. 4); indessen ist es stets eine Frage der Auslegung, ob nicht doch eine
Erbeinsetzung gewollt
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59% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0724,
von Hammerklavierbis Hammerstein (Geschlecht) |
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Leiterrecht (frz.
tour d‘échelle , vom Code civil abgeschafft), nennt man die einem
Grundbesitzer zustehende Befugnis, behufs der Aufführung oder Ausbesserung eines Gebäudes, einer Mauer, eines Zauns u. d gl. das
Grundstück des Nachbars
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47% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Transseptbis Trapa |
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Hypothekenbewahrer (s. d.) bewirkte Abschreiben (in der Pfalz
und in Elsaß-Lothringen Überschreiben genannt) einer Urkunde in ein dazu bestimmtes Register
( Transskriptionsregister ). Die T., welche nach dem Code civil nur beschränkte Anwendung
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47% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0484,
von Illegitimitätbis Immergrüne Gehölze |
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.).
3) In Frankreich führte der Artikel 340 des Code Napoléon das Verbot der » recherche de la paternité «, der Belangung des un ehelichen Vaters, ein und gestattet diese nur im Falle einer Gewaltthat; dagegen darf
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47% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0142,
von Ademtionbis Adenin |
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.
Gesetzb. §. 2413 erfordert, abgesehen von dem Falle der Beobachtung der Errichtungsform, Erklärung vor Gericht oder vor zwei Zeugen, eine formlose Schrift
genügt nur, wenn der Widerruf letztwillig vorbehalten war; der Code civil Art. 1035
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47% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0147,
von Adjudizierenbis Adler (Raubvögel) |
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. Recht unter Bevorzugung der Naturalteilung,
Code civil Art. 815 fg., 1686, und im Österr. Bürgerl. Gesetzb. §§. 841–846, 424, 436, 480. Das
Preuß. Allg. Landr. I, 17, §§. 87–90 verweist bei der Naturalteilung auf Verlosung, sonst auf den
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47% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Parapeptonbis Parasiten |
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Vorschriften wie das Gemeine Recht enthält auch das Österr. Bürgerl.
Gesetzb. §§. 1237 fg., ohne jedoch den Ausdruck zu wählen. Der Code civil und das
Badische Landr. Art. 1574 fg. enthalten im wesentlichen dem Gemeinen Recht sich anschließende
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41% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0372,
von Boulanger (Gust. Rod.)bis Boulay de la Meurthe (Ant. Jacq. Cl. Jos., Graf) |
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der gesetzgebenden Abteilung im Staatsrate, wo
er sich wesentlich an der Redaktion des Code civil beteiligte. Von 1802 bis 1810 hatte er die Angelegenheiten der
Nationalgüter zu ordnen und trat 1810
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41% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1047,
von Zur-Mühlenbis Zusammenlegung |
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. Der
Code civil enthält keine allgemeine Bestimmungen, sondern nur Einzelanwendungen. Das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §§. 336, 474 versagt das Z., abgesehen von den
Fällen des gegenseitig zu erfüllenden Vertrags
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36% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0094,
von Ackermännchenbis Aconcagua |
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codes " (Par. 1866) zu erwähnen ist. Sein Hauptwerk
ist das " Manuel de droit civil " (1869-74, 3 Bde.). Später schrieb er:
" Les droits du peuple, cours de droit politique " (1873, 2 Bde
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36% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0804,
von Dardubis Darfûr |
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sur François Hotman» (Par. 1850), «Code des pensions civiles» (ebd.
1858), «La justice administrative en France, ou traité du contentieux de l'administration» (ebd. 1862),
«Du prêt à la grosse chez les Athéniens» (ebd. 1867
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2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0404,
Codex |
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, Herzogtum Nassau, Königreich Westfalen, desgleichen in Holland und Italien, wo er jedoch später (1838 und 1806) als unmittelbares Vorbild für neue Gesetzbücher diente. In Geltung geblieben ist dagegen der Code civil in dem ehemals franz. oder zum
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0658,
Annahme an Zahlungsstatt |
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656
Annahme an Zahlungsstatt
auch schon bei Abfassung des Code civil beanstandet. Als Bedenken werden vorzugsweise hervorgehoben: die Beförderung der Ehelosigkeit, die Verdunkelung der Familienrechte, insbesondere der Erbansprüche
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0403,
von Cocytusbis Code Napoléon |
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. 1791, betreffend die ländlichen Güter und Gebräuche und die Feldpolizei, gebräuchliche Ausdruck C. rural ist für das im Entstehen begriffene neue Gesetzbuch (Gesetze vom 20. Aug. 1881, 2. Aug. 1884, 4. April 1889) offiziell geworden.
Code civil
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0415,
Vormundschaft |
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andere, wie der Code civil, haben diese Pflicht ganz beseitigt. Das Deutsche Bürgerl. Gesetzbuch hat sich für die Regel den letztern angeschlossen. Obervormundschaft und Vorschriften über Kapitalanlage stehen an der Stelle. Nur aus besondern Gründen kann
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0045,
von Leibregimenterbis Leibrentenvertrag |
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Zeitabschnittes erlebt, für den die Rente im voraus zu entrichten ist, so gebührt ihm der volle auf den Zeitabschnitt entfallende Betrag (Deutscher Entwurf §. 747; Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 1154; Code civil Art. 1980; Schweizer Obligationenrecht Art
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0532,
Frankreich (Rechtspflege, Finanzen) |
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für Zivil- und Strafrecht, Zivil- und Strafprozeß auf den unter Napoleon I. zu stande gekommenen Kodifikationen, zunächst dem am 21. März 1804 unter dem Titel: "Code civil des Français" publizierten bürgerlichen Gesetzbuch, welches später die Benennung
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0613,
Anfechtung |
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das Gemeine Recht verlangen den Beweis der Unmöglichkeit der von dem Ehemanne erfolgten Zeugung. Der Code civil und das Badische Landr. Art.312, 313 erfordern, abgesehen von dem Falle des Ehebruches der Ehefrau, den Nachweis, daß es dem Ehemanne
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0068,
von Pflichtexemplarebis Pflichtteil |
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. 1889).
Pflichtteil (Portio legitima). Es giebt gewisse Personen, welche der Erblasser nicht gänzlich von seinem Nachlaß ausschließen darf. Hinterläßt er solche pflichtteilsberechtigte Personen, so darf er, wie der Code civil und das Badische
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0122,
Letztwillige Verfügung |
Öffnen |
, als Errichtung in ordentlicher Form möglich, mit Abschluß vor Gemeindevorsteher und zwei Zeugen (Vorbild das Preuß. Allg. Landr. Ⅰ, 12, §. 93 fg.; ähnlich das auf dem Lande errichtete Testament den Gemeinen Rechts und des Code civil Art. 974). 2
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0150,
von Ausgangszöllebis Ausgleichungsrechnung |
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, der Code civil Art. 848 nur, wenn der entferntere Abkömmling kraft des Eintrittsrechts (Repräsentationsrechts) erbt. Andere Rechte bezeichnen jeden Noterben als ausgleichungspflichtig, der Code civil Art. 843 «tout héritier venant à une succession
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0750,
von Ehevertragbis Ehhafte Nöte |
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. Die neuern Gesetzbücher folgen hierin dem gemeinen Recht. Nach diesem und den meisten neuern Rechten können solche Verträge noch nach Eingehung der Ehe geschlossen werden, anders jedoch nach dem Code civil und dem Badischen Landr. Art. 1394, 1395
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0036,
von Lehramtsprüfungenbis Lehrbataillon |
Öffnen |
)" (Par. 1875), "Élements de droit civil russe (Russie, Pologne, provinces baltiques)" (I, ebd. 1877; II, 1890), "Élements de droit civil espagnol" (I, ebd. 1880; II, 1890), "Èlements de droi civil anglais" (ebd. 1885), "Code de commerce portugais de
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Konventionbis Konversations-Lexikon |
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der Gläubiger nach dem Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 1428 nicht Erfüllung der Hauptverbindlichkeit und Strafe nebeneinander fordern, vielmehr hat der Gläubiger die Wahl des einen oder des andern. Ebenso nach dem Code civil Art. 1229, dem Schweizer
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0194,
von Cocos chilensisbis Codemo |
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, Wasserrecht und Landwirtschaftsrecht hinzu (sogen. C. forestier, C. fluvial und C. rural). Vgl. "Der C. civil" (franz. und deutsch; verbesserte Kramersche Übersetzung, Leipz. 1879); Rivière, Codes français (12. Aufl., Par. 1884).
Codebĭtor (lat
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0614,
Anfechtung |
Öffnen |
, die Erbeinsetzung eines Fremden (extraneus) aber beseitigt wird. Der Code civil behandelt den Fall von dem Gesichtspunkte des Noterbenrechts. Das Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 2600, 2601 giebt dem Übergangenen eine A., soweit er im Pflichtteile verletzt
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0414,
von Vorkeimbis Vormundschaft |
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, welcher nur Organ einer Behörde ist, erscheint als unnatürlich. Umgekehrt tritt bei der Regelung seitens des Code civil Art. 390 fg. die Familie zu sehr in den Vordergrund ; der Familienrat (s. d.) ist im wesentlichen Obervormundschaftsbehörde; nur
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0813,
von Wohnsitzbis Wohnung |
Öffnen |
Bürgerl. Gesetzb. §§. 7 fg.). Der W. ist in vielen Fällen maßgebend für das anzuwendende örtliche Recht (s. Örtliche Kollision der Gesetze oder Statuten) und begründet einen allgemeinen Gerichtsstand.
Nach Code civil Art. 111 ist es zulässig, im Vertrage
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0028,
von Legitima portiobis Legitimationskarte |
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. im Code civil, sind jedoch im Ehebruch oder in Blutschande erzeugte Kinder ausgeschlossen. Zustimmung des Kindes ist nicht erforderlich. Das Preuß. Allg. Landrecht, das Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch und das Österr. Bürgerl. Gesetzbuch erfordern
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0606,
von Faustpfandkreditbis Faustrecht |
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Drittschuldners, der Code civil (Art. 2075, 2076) und das Nassauer Pfandgesetz. Das Preuß. Allg. Landrecht, das Braunschweiger und das Rudolstädter Pfandgesetz lassen die Verpfändung auch einer nichtverbrieften Forderung zu, wenn sie schriftlich und unter
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0747,
von Ehescheidungsklagebis Ehescheidungsstrafen |
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abgeschafft, welches indessen für die Reichslande Elsaß-Lothringen außer Kraft gesetzt ist, zu Gunsten der Bestimmungen des Code civil, in Frankreich selbst durch Gesetz vom 27. Juli 1884 aufgehoben wurde.
Die Frage der E. stand wie in Frankreich, so auch
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0053,
von Ablegenbis Ablehnung |
Öffnen |
, welche im Bayrischen Landrecht zum Ermessen der Obervormundschaft stehen, in andern Rechten speciell aufgeführt sind. So kennt das Gemeine Recht, die Preuß. Vormundschaftsordnung von 1875, §. 23, der Code civil Art. 427 fg., das Sächs. Bürgerl
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Wohnungsgeldzuschußbis Wohnungsrecht |
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erforderlichen Personen mit aufzunehmen; ebenso in den Grenzen der Sitte Gäste. (Vgl. Code civil Art. 632; Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 639: Deutsches §. 1093.) Die Vermietungsbefugnis wird dem Berechtigten regelmäßig abgesprochen,
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Adonischer Versbis Adoption |
Öffnen |
, welche über 50 Jahre alt sind, dürfen adoptieren. Im Code civil ist die A. noch mehr beschränkt, indem nach ihm nur Volljährige und zwar nur dann an Kindes Statt angenommen werden dürfen, wenn sie entweder dem Adoptivvater das Leben gerettet haben
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Fremdenregimenterbis Fremdentruppen |
Öffnen |
beseitigt. Im übrigen bestimmt der Code civil (Art. 13), daß der mit Genehmigung der Staatsregierung in Frankreich domizilierte Fremde dort aller bürgerlichen Rechte teilhaftig sein soll, solange sein dasiger Aufenthalt dauert. In England, woselbst
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0241,
von Portage Citybis Port au Prince |
Öffnen |
Gouvernementskommissar des Prisengerichts ernannt. Als Mitglied des Staatsrats, in welchem er 1801 Sitz und Stimme erhielt, war er einer der Redakteure des Code civil. Nachdem er für die Ordnung der kirchlichen Angelegenheiten und den Abschluß des
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0084,
von Abweiserbis Abwesenheit |
Öffnen |
; Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 1990, 1998; bayr. Gesetz vom 23. Febr. 1879, Art. 94, 99; Code civil Art. 112 mit Entscheidung des Reichsgerichts, Bd. 11, S. 190; Österr. Bürgerl. Gesetzb. §§. 276, 282, u. a. Für das franz. und bad. Recht ist diese
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0610,
Aneroid |
Öffnen |
die Wirkung einer solchen A. nicht. Der Code civil Art. 331 fg. und das Badische Landrecht machen den Eintritt der Legitimation durch nachfolgende Ehe von der gesetzmäßigen A. abhängig. - Der Code civil Art. 331 fg. und das Badische Landrecht behandeln
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0826,
von Arbitbis Arboga |
Öffnen |
den neuern Gesetzgebungen anfechten. Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 266; Code civil 1854; Deutscher Entwurf §. 353. Die nähere Bestimmung kann auch dem billigen Ermessen einer bestimmten dritten Person (Arbitrator) überlassen werden (Preuß. Allg. Landr
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Aufstrichbis Auftreibschere |
Öffnen |
Geschäft, zumal wenn Gefahr im Verzüge ist, auch von den Erben des Beauftragten, zu Ende geführt werden. Wird der Konkurs über das Vermögen des Beauftragten eröffnet, so erlischt der A. nach Code civil Art. 2003 und nach österr. Gesetz §. 1024; nach Preuß
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0892,
Bestattung (der Toten) |
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, Hessen 30, Baden 20, im Gebiet des Code civil 5 Jahren) in anderweitigen Gebrauch genommen werden. Solange der Kirchhof seinem Zwecke dient, ist er dem Verkehr entzogen. Rechtsgeschäfte, die jenem Zwecke widersprechen, sind ungültig. Während
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0787,
von Eigentumslosungbis Eike |
Öffnen |
oder abzusprechen, wird in der Gesetzgebung sehr häufig die Vindikation abgesprochen oder zugesprochen (Code civil Art. 2279, 2280; Wechselordn, §. 74). Auch wird die Vindikation dadurch beschränkt, daß dem Besitzer wegen des aufgewendeten Kaufpreises zwar nicht
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0390,
von Fruchtabtreibende Mittelbis Fruchtbarkeit |
Öffnen |
nach dieser Zeit fällt. Das Österr. Gesetzb. §§. 295, 420, 519 und der Code civil Art. 520, 521, 585 folgen dem röm. Recht, wonach der Nutzungsberechtigte in diesem Falle nur Anspruch auf Ersatz seines Aufwandes hat. Kommt nur das Recht des
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0436,
von Furtimbis Furtwangen |
Öffnen |
. Der Code civil, das Österr. und das Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch haben diese Bestimmung aufgegeben.
Dagegen hat das deutsche Recht seit dem Ausgang des Mittelalters eine andere Besonderheit der gestohlenen Sachen ausgebildet. Bewegliche Sachen, welche
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0507,
von Obertribunalbis Obervormundschaft |
Öffnen |
; und beschränkt die Vormundschaftsordnung für Preußen von 1875, §§. 52 fg., u. a.). Der Code civil, der hiernach für Deutschland nur noch in kleinern Gebieten in Betracht kommt (Rheinbayern, Rheinhessen, Birkenfeld), hat die O. dem Familienrate übertragen
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Rechtsfähigkeitbis Rechtsgebiet |
Öffnen |
verschiedener Gesetzgebungsakte. So von einem gemeinsamen R. des franz. bürgerlichen Rechts oder des franz. Handelsrechts, des preuß. Bergrechts, des preuß. Grundbuchrechts, weil der Code civil, der Code de commerce, das Preuß. Allg. Berggesetz, die Preuß
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0515,
von Sunlightlampebis Superfizies |
Öffnen |
vom Grundstück auf die S. Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 218, 284-286, 410, 422 und Deutsches §§. 94 und 95 folgen dem röm. Recht, aber Code civil Art. 552 fg. und Preuß. Allg. Landrecht (z. B. I, §. 98; I, 22, §. 200) kennen Sondereigentum an der S
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0816,
von Wohnungssteuerbis Woldemar |
Öffnen |
814
Wohnungssteuer - Woldemar
Code civil Art. 631, 634; Sächs. Bürgerl. Gsetzb. §. 643; Bayrisches Landr. II, 9, §. 12; Deutsches Bürgerl. Gesetzb. §. 1093 mit §. 1059). Was die Kosten und Lasten des Gebrauchsgegenstandes betrifft, so
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0310,
von Verzinkenbis Verzug |
Öffnen |
des Gläubigers, so tritt ein V. des Schuldners nur ein, wenn die hiernach zur Erfüllung erforderlichen Voraussetzungen vorhanden sind. Die Mahnung erfordert keine besondere Form. Nach franz. Recht (Code civil Art. 1139) muß die außergerichtliche
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0605,
von Faustabis Faustpfand |
Öffnen |
aufzugeben. Dem Principe entspricht es, daß zur Entstehung des F. Übergabe erforderlich ist (Preuß. Allg. Landr. Ⅰ, 20, §. 94). Es kommen (nach franz., württemb., hannov. Rechte, Code civil Art. 2074, 2085, Hannoverschem Pfandgesetz 1864, §. 43
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1049,
von Zustandsdeliktbis Zustellung |
Öffnen |
Voraussetzungen aufzuheben sei. – Vgl. Kaden, Scheele, Hoffmann, Das Bürgerliche Gesetzbuch (1889), Ⅱ, 124 Anm.
Den übrigen geltenden Rechten ist eine vorläufige Vormundschaft in der Regel nur über Geisteskranke bekannt, meist als Pflegschaft. Vgl. Code civil
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0121,
von Lettres de cachetbis Letztwillige Verfügung |
Öffnen |
. Gesetzb. §. 569 das Alter von 14 J., dem Code civil Art. 903, dem württemb. Rechte und dem Deutschen Entwurf (Reichstagsvorlage §. 2203) erst das Alter von 16 J. Erst von diesem Zeitpunkt vermag der Testierende die Tragweite L. V. zu ermessen und sich
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 1038,
von Lebensgeistbis Lebensversicherung |
Öffnen |
1036
Lebensgeist – Lebensversicherung
Umständen den Begriff der L. aus. Der Code civil und das Badische Landr. Art. 314, 725, 906 stellen die L. als Erfordernis für die Rechtsfähigkeit auf; sie nehmen aber diese bei lebend geborenen Kindern bis
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0749,
von Cambalholzbis Cambiata |
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. Er lebte seitdem in Paris zurückgezogen und starb 5. März 1824. Außer dem genannten "Projet de Code civil" (Par. 1796) erschien von C. noch: "Code français, ou Collection par ordre de matières de lois de la république" (das. 1797). - Sein Titel ging
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0101,
von Aufsetzbürstebis Aufsichtsrat |
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. Das entspricht dem geltenden Recht, besonders bei der A. über Kinder und Geisteskranke. (Sächs. Gesetzb. §. 779; Preuß. Allg. Landr. I, 6, §§. 57, 65; Code civil Art. 1384; Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 1309.)
Auf Sicht, s. Sicht.
Aufsichtsbehörden, s
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0275,
Erfurt |
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. Gesetzb. §. 904; Code civil Art. 1901; Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 712). Das Preuß. Mg. Landr. I, 5, §§. 236-38 hat noch weitere Regeln für diesen Fall aufgestellt.
Erfurt. 1) Regierungsbezirk der preuß. Provinz Sachsen, umfaßt Teile des
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0470,
von Exkrementebis Exkussion |
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die Vorausklagung. Der Bürge (s. Bürgschaft) kann nach einer Verordnung des Kaisers Justinian, welcher die neuern Gesetzgebungen gefolgt sind (Preuß. Allg. Landr. I, 14, §. 283; Code civil Art. 2021 fg.; Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 1461; Schweizer
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0519,
von Punzenstichbis Pupillenstarre |
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auf Taube, Stumme und für Verschwender erklärte Personen, übernommen. Das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 609 hat beide Rechtsbildungen beseitigt. Der Code civil und das Badische Landrecht haben entsprechende Vorschriften nicht, ebensowenig der Deutsche
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0292,
von Verschwindungslafettenbis Versicherungsamt |
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, ebenso die Rechte der freien Städte. Die übrigen, neuern Rechte (auch das Deutsche Bürgerl. Gesetzb. §§. 6 und 1896), mit Ausnahme des Code civil, welcher nach Art. 513, 514 sogar nur einen Beistand bestellen läßt, ordnen Vormundschaft an
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0031,
Agrarfrage (Litteratur) |
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durch das Erbrecht des Code civil, das auf dem Princip des Naturalteilungszwanges ruht, ist die Teilung des Grundeigentums in fortwährender Zunahme begriffen. Drei Fünftel der selbständigen Landwirte sind Eigentümer, zwei Fünftel Pächter und Teilbauern
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Camajorebis Cambacérès |
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er den General Dumouriez 20. März des Hochverrats an. Durch sein "Projet de Code civil et discours préliminaire", das als Grundlage zum spätern Code Napoléon diente, erwarb er sich das größte Verdienst um sein Vaterland und erhielt mit Merlin
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0187,
von Burdeaubis Burgeß |
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in erschöpfender und systematischer Weise behandelt. Ein solches Gesetzbuch ist der französische Code civil (Code Napoleon), welcher auch in den deutschen Rheinlanden gilt, ist das preußische Landrecht, das österreichische allgemeine bürgerliche Gesetzbuch
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0581,
von Anarthriebis Anastatica |
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beseitigt, im größten Teil Deutschlands auch für das übrige bürgerliche Recht. In Österreich besteht sie ebenfalls nicht; nach Code civil gilt sie für die Abtretung streitiger Rechte (Art. 1699).
Anastasios I. Dikoros, byzant. Kaiser (491-518
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0865,
von Camarlingobis Cambi |
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und polit. Rechte eingesetzt. Von da an lebte er in Zurückgezogenheit zu Paris bis zu seinem Tode 8. März 1824. Er schrieb: "Projet de Code civil et discours préliminaire" (1794; 2. Aufl. 1796) und (mit Oudot): "Constitution de la République française" (5
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Ehefraubis Ehegartenwirtschaft |
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ist die E. in allen Fällen, in welchen sie Verpflichtungen übernimmt, an die Zustimmung des Ehemanns gebunden, doch kann sie unter Lebenden für den Fall der Auflösung der Ehe frei verfügen. Nach dem Rheinisch-Französischen Recht (Code civil 215-225
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0214,
von Bogislawbis Bogomilen |
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in der Gesetzgebung" (russisch, Petersb. 1890). Vgl. Dickel, Über das neue Bürgerliche Gesetzbuch für Montenegro und die Bedeutung seiner Grundsätze für die Kodifikation im allgemeinen (Marburg 1889; französisch, Par. 1890); Dareste, Le nouveau code civil
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0089,
Deutsches Recht |
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Kodifikationen (s. d.) des Preuß. Allg. Landrechts, des Österr. Bürgerl. Gesetzbuchs, des Code civil, des Sächs. Bürgerl. Gesetzbuchs und in dem Deutschen Entwurf gewahrt geblieben. Die Hoffnung, daß wir jemals unter Beiseitesetzung der röm. Grundlage ein
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0476,
von Subtropenbis Succursalpfarreien |
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ein Urteil ein Rechtsmittel einlegte, auf den Fall, daß sie in der höhern Instanz mit dem Rechtsmittel unterläge (in casum succumbentiae), an die Staatskasse verlor. Das franz. Recht kennt dieselben bei der "requète civile" (Code de procédure civile
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0498,
von Amortissementbis Ampel |
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Gesetzbuch (Code civil) bedarf es für die Kirche zur Annahme von Schenkungen, Legaten und Erbschaften der Genehmigung der Regierung.
Eine andre Bedeutung hat das Wort A. in Bezug auf den Verkehr mit Wechseln, Anweisungen und sonstigem Geldpapier. Man
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0858,
von Arnobiusbis Arnold |
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ist.
4) Georg Daniel, Rechtsgelehrter, auch als elsäss. Dichter bekannt, geb. 18. Febr. 1780 zu Straßburg, studierte in seiner Vaterstadt, dann in Göttingen, zuletzt in Paris, ward 1806 Professor des Code civil an der Rechtsschule zu Koblenz, 1809
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0233,
Baden (Rechtspflege, Finanzen, Militär etc.; Geschichte) |
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in Karlsruhe und 16 Bezirksrabbiner.
Was die Rechtspflege betrifft, so gilt für das bürgerliche Recht das 1810 eingeführte "badische Landrecht", eine mit Abänderungen versehene und durch spätere Gesetze ergänzte Übersetzung des Code civil. Sodann gelten
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0290,
von Balkenbis Ball |
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Unterstützung verbunden, wenn die Reparatur bloß durch Zufall notwendig gemacht oder nur zum Besten des Berechtigten unternommen worden ist. Nach dem Code civil (§ 653-662) ist der Eigentümer der tragenden Wand oder Mauer zu deren Unterhalten verbunden
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0546,
Bayern (Gemeindeverwaltung, Rechtspflege, Armenwesen, Finanzen) |
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die des bayrischen Landrechts, des preußischen Landrechts und des Code civil. Das Hypothekenwesen ist durch Gesetz vom 1. Juli 1822, das Notariat durch Gesetz vom 1. Nov. 1861 geregelt. Die Verwaltungsrechtspflege wird in letzter Instanz von dem
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0597,
von Bedenkzeitbis Bedingung |
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inventarii angetreten. Das österreichische allgemeine bürgerliche Gesetzbuch bestimmt keine Frist der Erklärung über Erbschaftsantritt und Verzicht. Nach dem französischen Code civil (Art. 789) kann das Recht des Antritts und der Ausschlagung zwar
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0688,
von Beneficium jurisbis Benevent |
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sodann der Richter die Errichtung des Inventars sowie die Befriedigung der Gläubiger und die Auseinandersetzung der Verlassenschaft überhaupt von Amts wegen besorgt. Vgl. Preußisches Landrecht, I, 9, § 413 ff., I, 16, § 486 ff.; Code civil, Art. 793 ff
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Billingsbis Bill of rights |
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(aequare jus facto) erzeugen, welche Napoleon I. bei der Diskussion des Code civil mit der Bemerkung angedeutet hat, daß einfache Gesetze gewöhnlich den Knoten zerhauen, den man lösen sollte. Hier muß der Richter die Lücken des bestehenden Rechts
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0276,
von Boukettbis Boulay de la Meurthe |
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les causes qui en 1649 amenèrent en Angleterre l'établissement de la république". Unter Napoleon I. wurde er Präsident der legislativen Sektion im Staatsrat und war an der Redaktion des Code civil wesentlich beteiligt. 1810 ward er zum Mitglied des
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0957,
von Diervillabis Diesis |
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Rechtslehrer verlangen auch in diesem Fall wenigstens dann die Mahnung, wenn nicht noch ausdrücklich verabredet worden ist, daß der Eintritt des Tags die Wirkung der Verzugsetzung haben solle. Letztere Ansicht ist im französischen Recht (Code civil, Art. 1139
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0577,
Elsaß-Lothringen (Verwaltung, Rechtspflege, Finanzen) |
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.
Was die Rechtspflege betrifft, so gilt für das bürgerliche Recht die französische Gesetzgebung, namentlich der Code civil. Im übrigen ist in der Hauptsache die Reichsgesetzgebung maßgebend. Nicht eingeführt sind das Unterstützungswohnsitzgesetz
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0733,
von Erbverzichtbis Erckmann-Chatrian |
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oder vertragsmäßiger Bestimmung, zustehende Erbrecht verzichtet. Besondere Formen sind im heutigen Recht für einen E. nicht vorgeschrieben; das französische Recht (Code civil, Art. 791) läßt denselben vor Eröffnung der Erbschaft nicht zu, während
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0025,
von Familienbrüderbis Familienschluß |
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Vorschriften hierüber sind im Code civil (§ 405 ff.) enthalten. Die preußische Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875 (§ 70 ff.) hat das Institut fakultativ, d. h. für den Fall adoptiert, daß Vater oder Mutter es so anordnen, oder daß drei Verwandte
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0035,
Geisteskrankheiten (Einteilung) |
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und unterscheidet unter den Kranken nur die Mente capti (Wahnsinnigen im allgemeinen Sinn) und die Furiosi (Rasenden). Fast alle deutschen Gesetzbücher sowie der Code civil haben mit wenigen Modifikationen die G. in Wahnsinn, Raserei und Blödsinn unterschieden
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0278,
von Gewährbücherbis Gewährsmängel |
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. Dieselben Vorschriften haben auch im preußischen allgemeinen Landrecht, im österreichischen Gesetzbuch und im rheinischen Recht (Code civil) Ausdruck gefunden. Für den Geltungsbereich des preußischen allgemeinen Landrechts, des österreichischen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0771,
von Hugginsbis Hughes |
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Rechte, die ihnen so lange widerrechtlich vorenthalten waren. Der Code Napoléon beharrte auch bei dieser Rechtsgleichheit, und selbst die von der Restauration oktroyierte Charte respektierte die Religionsfreiheit der Reformierten und sicherte ihren
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0790,
von Paulus Diaconusbis Pausanias |
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eine Ersatzpflicht überhaupt nur dann, wenn dabei das Verschulden eines Menschen vorliegt. Am weitesten geht das französische Recht (Code civil, Art. 1385), welches den Schadenersatzanspruch stets zuläßt, wofern nicht eignes Verschulden des Beschädigten
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Tropischbis Trosse |
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Präsident des Senats, 1. Febr. 1858 Mitglied des Geheimen Konseils und starb 1. März 1869 in Paris. Sein Hauptwerk: "Le droit civil expliqué suivant l'ordre des articles du Code" (Par. 1833-56, 28 Bde.), enthält eine Reihe von Monographien über
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Zahlentheoriebis Zählwerke |
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. Die in einzelnen Gesetzgebungen, z. B. der französischen (Code civil, Art. 1244), begründete Befugnis des Richters, dem Schuldner mäßige Zahlungsfristen zu setzen, ist für das Deutsche Reich durch das Einführungsgesetz, zur Zivilprozeßordnung (§ 14, Ziff. 4
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0944,
Zivilprozeß (Abgrenzung, geschichtliche Entwickelung) |
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, welch letztere sich im wesentlichen an das französische Prozeßrecht anlehnte. Überhaupt ist das französische Recht auf die deutsche Zivilprozeßgesetzgebung von besonderm Einfluß gewesen, ja der französische Code de procédure civile von 1806 behauptete
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0116,
von Béliczbis Bendall |
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Gesetzbuchs (Code civil), welches 1855 vom Kongreß angenommen wurde.
Bellows, Henry Whitney, amerikan. Geistlicher, starb 30. Jan. 1882.
Belovár-Kreutz *, im J. 1886 bei der neuen politischen Einteilung Kroatien-Slawoniens aus dem ehemaligen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0046,
Abgesonderte Befriedigung |
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§. 2336 noch auf dem gleichen Boden. Der Code civil behandelt das Recht in den Art. 878 fg. (in Übereinstimmung steht damit das Badische Landrecht); es ist für Mobilien zeitlich beschränkt und nach der Teilung der Erbschaft dahin beschränkt, daß es zu
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Abmarkungbis Abnahme (rechtlich) |
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, Grenzerneuerung, im franz. Recht (Code civil 646) bornage genannt, die Setzung von Grenzzeichen zwischen Nachbargrundstücken, deren Ausführung auf gemeinschaftliche Kosten jeder Nachbar beanspruchen kann. Gleiche Bestimmungen enthalten das Sächs
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0067,
von Abschlagbis Abschneiden |
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durch die Zurückweisung derselben nicht in Annahmeverzug (s. Verzug). So übereinstimmend das Gemeine Recht, Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 695, Preuß. Allg. Landr. 1, 16, §. 57, Code civil 1244, Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 1415, Entwurf des Bürgerl. Gesetzb
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