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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0678,
von Entropiumbis Entscheidung |
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678
Entropium - Entscheidung.
die Wärme ebenso wie das Wasser unvermindert zu dem tiefern Niveau herabgelange, machte Clausius (1850) darauf aufmerksam, daß gemäß dem von Robert Mayer (1842) entdeckten Satz von der Äquivalenz von Wärme
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85% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0184,
von Entschälenbis Entstehungszustand |
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. d.) "ab instantia" beseitigt hat, wollte deshalb einen gesetzlichen Anspruch nicht anerkennen, sondern die Entscheidung im einzelnen Falle von dem Ermessen des Landesherrn abhängig machen. Doch wurde in einem vom Bundesrat 28. Juni 1894
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43% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0494,
von Drayton-in-Halesbis Drehbank |
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übertragen werden kann.
Dreckwagen, Spottname der sog. Groben, einer Partei der Taufgesinnten (s. d.).
Dredge (engl., spr. dreddsch), Dregge, s. Schleppnetz.
Dred-Scott-Entscheidung, eine Entscheidung des höchsten Gerichtshofs in den Vereinigten Staaten
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Zuständigkeitsgesetzbis Zustellung |
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1004
Zuständigkeitsgesetz - Zustellung.
In solchen Fällen ist die Entscheidung des betreffenden Obergerichts maßgebend. Schwieriger gestaltet sich die Frage, wenn es streitig ist, ob eine Angelegenheit vor die Verwaltungsbehörden, oder ob
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0166,
Verwaltung (Verwaltungsgerichtsbarkeit) |
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und ihrer Rechtsprechung sichern (s. Gericht, S. 164). Die Entscheidung eines etwanigen Streits, ob eine Sache von den Justiz- oder von den Verwaltungsbehörden zu beschäftigen sei (Kompetenzkonflikt), ist in manchen Staaten besondern Behörden übertragen
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Rechtsspruchbis Rechtsweichen |
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.
Rechtsstreit, s. Prozeß.
Rechtsverweigerung, s. Justizverweigerung.
Rechtsvorbehalt, s. Reservation.
Rechtsweg, die Anrufung der ordentlichen Gerichte (statt der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte) zur Entscheidung
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0810,
Beschwerde (in Strafsachen) |
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810
Beschwerde (in Strafsachen).
Zwischenstreit mit dritten Personen ergehen, Entscheidungen, welche nicht durch vorgängige mündliche Verhandlung bedingt sind, und endlich solche, die mit der sachlichen Entscheidung des Rechtsstreits selbst
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0877,
von Beschwerdebuchbis Beschwören |
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dieselben der Anfechtung entzieht. Ausgeschlossen ist die B.: a. gegen Urteile (s. d.) und die der Urteilsfällung vorhergehenden Entscheidungen der erkennenden Gerichte, sofern letztere nicht Verhaftungen, Beschlagnahmen oder Straffestsetzungen
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0675,
von Rechtshilfebis Rechtskraft |
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vorhanden, so sind die Kosten von dieser durch das ersuchende Gericht einzuziehen.
Rechtsirrtum, s. Irrtum und Ignorantia juris nocet.
Rechtskraft, die einer Anfechtung nicht mehr unterworfene Gültigkeit einer gerichtlichen Entscheidung. Gegen manche
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0726,
Reichsgesetzblatt |
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724
Reichsgesetzblatt
scheidung in Streitigkeiten über Rechtshilfe (s. d.) und gemäß §. 36 der Civilprozeßordnung und §. 9 der Strafprozeßordnung die Bestimmung des zuständigen Gerichts. Die Senate des R. entscheiden in der Besetzung von sieben
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0165,
Gericht (deutsche Gerichtsverfassung: bürgerliche Rechtsstreitigkeiten) |
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die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten begründet ist, oder für welche reichsgesetzlich besondere Gerichte bestellt oder doch zugelassen sind. Während nämlich die Entscheidung streitiger Fragen des Privatrechts den Gegenstand
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0876,
von Beschreienbis Beschwerde |
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Verhandlung in Form des Endurteils unter den Prozeßparteien ergehender Entscheidungen dienen, noch eines Rechtsmittels zur endgültigen Entscheidung von prozessualen Nebenstreitpunkten, welche teils nur die Vorbereitung (Verhandlung) oder Ausführung
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0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Bund, Deutscherbis Bundesfeldherr |
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, eine für die Entscheidung von Heimatsachen in höchster und letzter Instanz bestimmte Verwaltungsgerichtsbehörde, welche durch das (auf Baden, Südhessen und Württemberg, nicht aber auch auf Bayern und Elsaß-Lothringen ausgedehnte) norddeutsche Bundesgesetz vom 6. Juni
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0946,
Zivilprozeß (Hauptgrundsätze des deutschen Zivilprozesses, Litteratur) |
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(s. d.) zusammen, welche jetzt in ganz Deutschland durchgeführt ist.
Um aber die Unparteilichkeit und die Gründlichkeit der richterlichen Entscheidung noch mehr zu sichern, hat die moderne Gesetzgebung das Prinzip der richterlichen Entscheidung
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Rechtsmilchsäurebis Rechtsphilosophie |
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also auch nicht unter einem veränderten strafrechtlichen Gesichtspunkt gegen denselben Angeklagten zum Gegenstand einer neuen Untersuchung und Entscheidung gemacht werden darf. Dieser Grundsatz wird mit dem abgekürzten lat. Satze Ne (oder non) bis
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0166,
Gericht (Strafsachen) |
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Amtsgerichts das Rechtsmittel der Beschwerde, zumeist mit 14tägiger Frist, gegeben. 2) Die Oberlandesgerichte und zwar die mit fünf Richtern, mit Einschluß des Vorsitzenden, zu besetzenden Zivilsenate derselben entscheiden über die gegen
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0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0297,
von Oberkirchbis Oberlin |
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durch den Präsidenten und die erforderlichen Senatspräsidenten und Oberlandesgerichtsräte gebildet. Bei denselben bestehen Zivil- und Strafsenate. Die Zivilsenate entscheiden über die gegen die erstinstanzlichen Erkenntnisse der Landgerichte in bürgerlichen
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Gerichtliche Analysebis Gerichtliche Medizin |
Öffnen |
167
Gerichtliche Analyse - Gerichtliche Medizin.
Mitgliedern mit Einschluß des Vorsitzenden bestehen, urteilen über schwere Verbrechen. Über die Schuldfrage entscheiden zwölf Geschworne. 4) Das Reichsgericht entscheidet in erster und letzter
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0% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0377,
von Gewährverwaltungbis Gewerbegerichte |
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). Die G. sind besondere Gerichte zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen gewerblichen Arbeitgebern und ihren Arbeitern aus dem abgeschlossenen Arbeitsvertrag. Sie sind nicht freiwillige Schiedsgerichte, sondern gesetzlich organisierte
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Strafkammerbis Strafprozeß |
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399
Strafkammer - Strafprozeß
Strafkammer, Bezeichnung für die Abteilungen der Landgerichte, denen die Entscheidung in Strafsachen zusteht. (S. Landgericht.) Die S. sind als Voruntersuchungsgerichte zuständig für diejenigen die Voruntersuchung
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0923,
von Dezessionbis Dezisivstimme |
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(lat.), Abnahme, Ab- oder Verfall (an Gesundheit oder Vermögen).
Dezidieren (lat.), entscheiden, bestimmen.
Dezimāl, s. v. w. auf die Zahl 10 (lat. decem) bezüglich, z. B. Dezimalsystem, dasjenige Zahlensystem (s. d.), dessen Grundzahl 10
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0454,
von Landgrafbis Landgut |
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, können zur Entscheidung von Handelsstreitigkeiten bei dem L. Kammern für Handelssachen gebildet werden, besetzt mit einem Mitglied des Landgerichts als Vorsitzendem und zwei Handelsrichtern. Letztere werden auf Vorschlag der Vertretung des
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0826,
von Arbitbis Arboga |
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. Arbitrium.
Arbitrieren llat.), das rechnungsmäßige Vollziehen der Arbitrage.
Arbitrium (lat.), soviel wie Ermessen, Entscheidung. Ein Vertrag ist ungültig, wenn die Vertragsleistung dem freien Ermessen des Schuldners überlassen ist. Die nähere
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0855,
Gerichtskosten |
Öffnen |
in Ehesachen, deren Wert ge-
wöhnlich aus 2000 M., ausnahmsweise mindestens
200 M., höchstens 5)0000 M. anzunehmen, sosern
der Kläger verhandelt), für Anordnung einer Be-
weisaufnahme (VeweiSgebübr) und sür eine
andere Entscheidung < Ent s ch eidu n g s
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0863,
Berufung (juristisch) |
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bedeutet B. den Anfall (s. d.). Im Sinne der Deutschen Civil- und Strafprozeßordnung ist B. dasjenige Rechtsmittel, durch welches ein in erster Instanz ergangenes Urteil zur Entscheidung einer höhern Instanz in thatsächlicher und rechtlicher Beziehung
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Bewegungswiderstandbis Beweis (juristisch) |
Öffnen |
, die von der ihrer Träger abweicht.
Beweis in jurist. Bedeutung. 1) Im Civilprozeß. Beweisen im allgemeinen heißt dem Gericht zur Erlangung einer sichern thatsächlichen Unterlage für die abzugebende Entscheidung die Überzeugung von der Wahrheit
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Endophytischbis Energie |
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Rechtsstreit für die jeweilige Instanz zur Erledigung bringt. Es bildet den Gegensatz zum Zwischenurteile (s. d.), das nur über ein einzelnes selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel oder über einen Zwischenstreit Entscheidung trifft und daher
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0725,
von Reichsdukatenbis Reichsgericht |
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. werden Civil- und Strafsenate gebildet. Die Zahl derselben bestimmt der Reichskanzler. Die Zuziehung von Hilfsrichtern ist unzulässig. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist das R. zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel: 1
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0799,
von Berufenbis Berufung |
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dasjenige Rechtsmittel, wodurch ein gerichtliches Urteil angefochten werden kann, um eine nochmalige Prüfung und Entscheidung der Sache durch das zuständige höhere Gericht herbeizuführen. Das höhere Gericht, an welches die B. geht
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Gewerbegerichtebis Gewerbegesetzgebung |
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bestehend). Die Entscheidungen dieses Bureaus sind endgültig in Streitsachen bis zu 200 Frank; in höhern ist die Berufung an das Tribunal de commerce zulässig, aber das Büreau kann auch in diesen die sofortige Exekution bis zur Höhe von 200 Fr
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0681,
von Reichsfiskusbis Reichsgesetze |
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Sitz in Leipzig hat und an die Stelle des frühern Reichsoberhandelsgerichts getreten ist. Das R., bei welchem sechs Zivil- und vier Strafsenate bestehen, die in der jeweiligen Besetzung von sieben Richtern entscheiden, erkennt über das Rechtsmittel
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0444,
Schiedsrichter |
Öffnen |
(2. Aufl., Frankf. 1880) u. a.
Schiedsrichter (Arbiter), derjenige, welchem die Entscheidung eines Rechtshandels durch Übereinkunft der streitenden Teile übertragen ist; Schiedsspruch (Arbitrium, Laudum), die Entscheidung eines Rechtsstreits
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0382,
Gewerbegerichte (Reichsgesetz vom 29. Juli 1890) |
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nicht vorhanden ist. Nach § 120a der Gewerbeordnung war die Vorentscheidung der in Rede stehenden gewerblichen Streitigkeiten, soweit besondere Behörden nicht bestanden, obligatorisch; die ordentlichen Gerichte durften sie nicht entscheiden, sofern
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Rechtsfähigkeitbis Rechtsgebiet |
Öffnen |
671
Rechtsfähigkeit - Rechtsgebiet
schen Civilsenaten einerseits und Strafsenaten andererseits. Hier soll das Plenum des ganzen Reichsgerichts entscheiden.
Rechtsfähigkeit, die Fähigkeit, Inhaber von Rechten und Träger rechtlicher Pflichten zu
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0620,
von In nucebis Innungen |
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bezeichnet (§. 97): Förderung eines gedeihlichen Verhältnisses zwischen Meistern und Gesellen, Fürsorge für das Herbergswesen und den Arbeitsnachweis, Regelung und Hebung des Lehrlingswesens, Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Innungsmitgliedern
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0847,
Gericht |
Öffnen |
der freiwilligen Gerichtsbarkeit übertragen. Reichsgesetzlich üben die ordentlichen Gerichte sämtlich sowohl Civil- wie Strafgerichtsbarkeit aus.
A. Die Zuständigkeit bestimmt sich einmal in Hinsicht auf die Art der Sachen, welche der Entscheidung
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0671,
Leipzig (die Völkerschlacht) |
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671
Leipzig (die Völkerschlacht).
Gyulays Angriff auf Lindenau, zögernd unternommen, war inzwischen von Bertrand abgewiesen worden. Einen entscheidenden Erfolg jedoch hatte das Vorgehen der schlesischen Armee gehabt. Ohne die Nordarmee
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0802,
Gesetzeskunde |
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und Entscheidung.
Ist gegen den Belangten bereits eine polizeiliche Strafverfügung ergangen, so kann derselbe sowohl bei der betr. Polizeibehörde wie bei der Gerichtsschreiberei des Amtsgerichtes - mündlich (zu Protokoll) oder schriftlich - binnen einer Woche
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0801,
Berufung (in Strafsachen) |
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noch offener zu Tage als im Zivilstreitverfahren. Denn der gegenwärtige Strafprozeß wird von dem Grundsatz der Mündlichkeit des Verfahrens und der Unmittelbarkeit der richterlichen Entscheidung auf Grund der mündlichen Verhandlung beherrscht. Darum
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Rechtskonsulentbis Rechtssache |
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eines gerichtlichen Urteils durch ein ordentliches Rechtsmittel (formelle R.) und infolge davon die Unabänderlichkeit desselben (materielle R.) und des dadurch geschaffenen Rechtszustandes. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sind nur solche Entscheidungen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1034,
von Untersuchungshaftbis Unterthan |
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die durch schriftlichen, mit Gründen zu versehenden Beschluß zu gebende Entscheidung findet Berufung an das Bundesamt für das Heimatswesen statt. Letzteres ist eine ständige und kollegiale Behörde mit dem Sitz in Berlin, bestehend
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0017,
von Ursusbis Urteil |
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) im allgemeinen für jede gerichtliche Entscheidung (s. d.) gebraucht, im engern Sinn aber nur für den auf Grund vorgängiger Verhandlung gefällten und verkündeten Richterspruch. Die deutsche Zivilprozeßordnung (§ 272 ff.) versteht unter U. ein
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Beratungbis Beraun |
Öffnen |
Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs IV, 482, 483.
Beratung (civil- und strafprozessualisch). Bei Richterkollegien muß der Entscheidung, gleichgültig ob sie auf mündliche Verhandlung oder ohne solche erfolgt, eine B. vorangehen, so kurz und formlos
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0350,
von Civilsenatbis Civilstandsregister |
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einschließ-
lich des Vorsitzenden, behufs Ausübung der ordent-
lichen Gerichtsbarkeit für gewisse Rechtsmittel-
instanzen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Die
C. der Oberlandesgenchte sind zuständig für die
Verhandlung und Entscheidung teils
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0699,
von Wiedereröffnungbis Wiederkäuer |
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Antrag entscheidet das zur Entscheidung über die nachgeholte Prozeßhandlung zuständige Gericht; und zwar in einem Verfahren, sofern das Gericht nicht die Vorabverhandlung und Entscheidung über den Antrag beschließt, und unter gleichen Regeln
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0809,
von Beschreibungbis Beschwerde |
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. führen (deutsches Gerichtsverfassungsgesetz, § 159 f.). Verschieden von dieser B. (sogen. Aufsichtsbeschwerde) ist aber die B. als Rechtsmittel, wodurch eine gerichtliche Verfügung oder Entscheidung angefochten wird, um eine anderweite Verfügung
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0532,
Frankreich (Rechtspflege, Finanzen) |
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ausgebildet, so durch die Gesetze vom 27. Ventôse VIII, 20. April 1810, 11. April 1838, 3. Mai 1840. Man muß unterscheiden zwischen jurisdiction ordinaire, d. h. Gerichten, welchen im Prinzip die Entscheidung aller Arten von Rechtsstreiten zusteht
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 1008,
von Gefedertbis Geffcken |
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dagegen geführt; die Unterführer auf beiden Seiten suchen namentlich das Feuergefecht für den Gegner möglichst verlustreich zu gestalten. Die höhern Führer halten ihre Reserven für die Entscheidung zurück. So wogt das Gefecht hin und her, bis
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0636,
von Angriffskavalierbis Angst |
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Verlusten ausführbar; es bleibt daher vor dem letzten Stoße die Feuerwirkung abzuwarten. Meist wird das auf die entscheidenden Punkte vereinigte überwältigende Feuer schon einen solchen Erfolg haben, daß der letzte Anlauf nur noch gegen die vom
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0858,
von Decisivbis Deck (beim Schiff) |
Öffnen |
856
Decisiv - Deck (beim Schiff)
(die sog. altern D.) und von Friedrich August II.
1746 (die sog. neuern D.) gegebenen Entscheidungen
privat- und öffentlich-rechtlicher Streitfragen.
Deciflv (frz.), soviel wie entscheidend, Z. V. Dcci
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0681,
Osmanisches Reich (Kultus u. Gerichtswesen. Zeitungen. Litteratur zur Geographie) |
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und erhält hier als Softa Unterricht im Koran und in der pers. und arab.
Sprache. Kann er den Koran vollkommen auswendig, so bekommt er den Titel Hâfis (der Behaltende). Nun muß er sich für die theol. oder für
die richterliche Laufbahn entscheiden
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0426,
Schiedsrichter |
Öffnen |
. In dem Streit derselben
Städte über die Pflanzstadt Epidamnos, der den
Peleponnesischen Krieg herbeiführte, erboten sich die
Kerkyräer vergeblich, die Entscheidung dem Delphi-
schen Orakel zu überlassen. (Vgl. Schömann, Griech.
Altertümer, II, 3
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Strafsektionenbis Strafverfügung |
Öffnen |
Abteilungen der Oberlandesgerichte und des Reichsgerichts, welchen die Entscheidung über Rechtsmittel in Strafsachen zusteht. Das Nähere s. Oberlandesgerichte und Reichsgericht.
Strafstatistik, s. Kriminalstatistik.
Strafumwandlung. Kann
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0306,
Verwaltungsgerichtsbarkeit |
Öffnen |
) mit der Aufgabe, darüber zu wachen, daß durch rechtswidrige Verfügungen oder Entscheidungen von Verwaltungsbehörden niemand in seinen öffentlichen Rechten verletzt wird, hat erst noch später festen Boden gewonnen. In Deutschland war es zuerst Baden, welches
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0514,
von Amtshauptmannbis Amtsverbrechen |
Öffnen |
gelegte That eingesteht, mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ohne Zuziehung von Schöffen verhandeln und entscheiden. Es kann auch der Amtsrichter bei Übertretungen und bei Vergehen, welche nur mit Gefängnis von höchstens drei Monaten oder mit Geldstrafe
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0839,
Deutschland (Reichsbürgerrecht; Rechtspflege) |
Öffnen |
. Darum ist die Mobiliarexekution Sache der Gerichtsvollzieher und die Einleitung und Vorbereitung der richterlichen Entscheidung Sache der Gerichtsschreiber. Das Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wird, ebenso wie das Hauptverfahren
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0067,
von Gemeindefinanzenbis Gemeindehaushalt |
Öffnen |
nur, insoweit ihnen die Entscheidung über vermögensrechtliche Ansprüche obliegt, deren Gegenstand in Geld oder Geldeswert die Summe von 60 Mk. nicht übersteigt. Gegen die Entscheidung dieser G. steht beiden Teilen die Berufung auf den Rechtsweg zu
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0497,
Österreich, Kaisertum (Verwaltung, Rechtspflege, Finanzen, Wappen etc.) |
Öffnen |
Bezirksgerichte (Einzelgerichte). Als besondere Gerichte bestehen noch die Handels-, Gefälls-, Militärgerichte etc. Zur Entscheidung von Kompetenzkonflikten sowie zur Entscheidung in streitigen Angelegenheiten öffentlichen Rechts ist das Reichsgericht
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Berufskrankheitenbis Berufung |
Öffnen |
andern auch B. des Vaters, äußere Verhältnisse, in denen man aufgezogen wird, dann insbesondere aber die Aussichten entscheidend, welche der B. für das Fortkommen bietet. Oft fehlt es Eltern und jungen Leuten, wenn eine Entscheidung getroffen werden
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Anschlag (des Gewehrs)bis Anschließung |
Öffnen |
Strafprozeß, abgesehen von dem Fall der Privatklage (s. d.), nur auf die Durchführung des staatlichen Strafanspruchs gerichtet, der der Regel nach von der dazu bestimmten Behörde (s. Staatsanwaltschaft) erhoben wird. Die Entscheidung über den
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0497,
von Oberkonstabelbis Oberlandesgerichte |
Öffnen |
- und
Strafsenate. Sie sind oder werden noch nach der im
Reichstag 1896/97 zur Erledigung kommenden No-
velle zum Gcrichtsverfassungsgesetz zuständig für die
Verhandlung und Entscheidung über die Rechts-
mittel: 1) der Berufung gegen die Endurteile
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0726,
Österr.-Ungarische Monarchie (Gerichtswesen. Unterrichtswesen. Kirchenwesen) |
Öffnen |
, Graz, Triest, Innsbruck, Zara, Prag, Brünn, Krakau, Lemberg) und in dritter Instanz vom Obersten Gerichts- und Kassationshof in Wien. Außerdem bestehen in Wien noch der Staatsgerichtshof zur Entscheidung von Ministeranklagen auf Grund des
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0425,
von Straßenwalzebis Strategische Durchbrechung |
Öffnen |
zurückgekehrt. Man sichert sich die Vorteile der Initiative, sucht die feindlichen Schwächen zu erkennen und auf dem entscheidenden Punkte mit überlegenen Kräften zu erscheinen. Vor allem sucht man die Entscheidung nicht wie vielfach früher
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0307,
von Verwaltungsratbis Verwaltungszwang |
Öffnen |
einen Verwaltungsgerichtshof einzusetzen, der zu erkennen hat in allen Fällen, in denen jemand durch eine gesetzwidrige Entscheidung oder Verfügung einer Verwaltungsbehörde in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet. Über den wichtigsten Grundsatz in diesem Gesetze
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0851,
von Gerichtsbannbis Gerichtsbarkeit (staatliche) |
Öffnen |
die Militärgerichte in Strafsachen, die Konsulargerichte und die Gerichte in den deutschen Schutzgebieten; als zugelassene die Rheinschiffahrts- und Elbzollgerichte, die Gerichte zur Entscheidung von Streitigkeiten bei Ablösungen, Auseinandersetzungen
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Unterschwefligsaures Natriumbis Untersuchungshaft |
Öffnen |
U. in diesem Sinne teils die mit Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzten Strafkammern der Landgerichte (Gerichtsverfassungsgesetz §§. 72, 77), und zwar auch in den dem Reichsgericht in erster Instanz zur Untersuchung und Entscheidung
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0% |
Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0804,
Gesetzeskunde |
Öffnen |
die Aufhebung des Urtheils nur wegen Gesetzesverletzung, bei Anwendung des Gesetzes auf die dem Urtheile zu Grunde liegenden Feststellungen, so hat das Revisionsgericht in der Sache selbst zu entscheiden, sofern ohne weitere thatsächliche Erörterungen nur
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0% |
Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0105,
Von der Verfassung und Regierung der Stadt Ulm und der guten Ordnung in derselben |
Öffnen |
aber die Burgermeister, die Zunftmeister, die Richter, die Ratmannen, die Neunerherren, die Fünfer diejenigen Sachen beschließen und entscheiden können, welche die städtischen Angelegenheiten betreffen und auf den Stand der Burgergemein
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0188,
Agent |
Öffnen |
mit Nähmaschinen thun. Für die Beurteilung der durch ein Agenturgeschäft begründeten Rechtsverhältnisse ist der Inhalt der dem Agenten vom Prinzipal erteilten Vollmacht von entscheidender Bedeutung. Nach einer Entscheidung des frühern
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0763,
von Arbeitstheoriebis Arbiträr |
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in urwaldartiger Umgebung. Etwa 2 km nördlich vom Großen A. erhebt sich der nur um weniges niedrigere Kleine A.
Arbiter (lat.), Schiedsrichter.
Arbith (hebr.), s. Maarib.
Arbitrage (franz., spr. -ahsch, v. lat. arbitrium, Entscheidung
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0144,
von Austrägebis Australien (Umfang, Bodenbeschaffenheit) |
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- und Whalesund sowie auch eine bedeutende Strecke vom Jonessund, in den er bis 82° westl. L. eindrang. Er starb 1865.
Austräge, schiedsrichterliche Entscheidungen, auch Bezeichnung für die zur Erteilung derartiger Entscheidungen berufenen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0800,
Berufung (in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) |
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das Bedenken entgegen, daß der erste Richter auf Grund mündlicher Verhandlung, der zweite und dritte dagegen wesentlich auf Grund des Aktenmaterials entscheide, und daß somit die Erkenntnisquelle des ersten Richters eine andre sei als die des Obergerichts
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Dekortbis Dekurio |
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lebhaft dekrepitieren Kochsalz, schwefelsaures Kali, Salpeter.
Dekreszénz (lat.), Abnahme, Verringerung; dekreszieren, abnehmen, schwächer werden, verfallen.
Dekrēt (lat. Decretum), im allgemeinen jede Verfügung oder Entscheidung, jeder Erlaß
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0383,
von Einhornbis Einjährig |
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in der arbiträren Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und -Nehmern über ein bereits bestehendes Arbeitsverhältnis und die daraus erwachsenen Forderungen und Verbindlichkeiten besteht (s. Gewerbegerichte), zu ergänzen, und sind
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0812,
von Erodierenbis Eröffnung des Hauptverfahrens |
Öffnen |
(Insinuation), oder endlich auch öffentlich, durch öffentlichen Anschlag, Ausrufen oder Einrücken in öffentliche Blätter (s. Aufgebot). Bei Entscheidungen, gegen welche den Beteiligten ein Rechtsmittel zusteht, wird die zur Einwendung desselben geordnete
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0901,
Eugen (Prinz von Savoyen) |
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) gegen den Marschall Vendôme führte zu keiner Entscheidung, und E. konnte die Offensive wegen schlechter Unterstützung von seiten der Wiener Regierung nicht wieder aufnehmen.
E. ging daher selbst nach Wien, wurde zum Hofkriegsrat ernannt und bereitete
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0305,
von Gewissensehebis Gewitter |
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, was Recht oder Unrecht, was zu thun oder zu unterlassen ist. Wenn in einem solchen Fall schlechterdings gehandelt werden muß und gleichwohl das Gewissen beim Abwägen der Gründe für und wider keine sichere Entscheidung finden kann, so entsteht infolge
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0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0412,
von Opprobrationbis Optimismus |
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Heiraten, worauf in Sparta Strafe stand.
Optatīv (lat.), s. Verbum.
Optĭcus (Nervus o., lat.), Sehnerv.
Optieren (lat.), etwas (als wünschenswert) wählen, wählend sich für etwas entscheiden; Optant, derjenige, welcher eine solche Entscheidung trifft
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Rechtsbeistandbis Rechtshilfe |
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. Orthographie.
Rechtsfall, eine Handlung, auf welche eine Rechtsvorschrift Anwendung findet. Die konstante Entscheidung gleichartiger Rechtsfälle bildet den Gerichtsgebrauch (s. d.), welcher für die künftige Entscheidung analoger Rechtsfälle von großer
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1022,
von Zwischenstreitbis Zwölf Tafeln |
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(Inzidentstreit, Inzidentprozeß), ein im Lauf eines bürgerlichen Rechtsstreits auftauchender besonderer Streitpunkt, welcher die Streitsache selbst nicht unmittelbar betrifft, dessen Entscheidung aber durch ein Zwischenurteil erforderlich ist. Ein
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Austinbis Austrägalgericht |
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Beilegung oder eine rechtliche Entscheidung eingeleitet werden konnte. Man nannte dies Austräge. Solche wurden z. B. 1424 durch die Kurfürsten unter sich festgesetzt. Als endlich durch die Anerkennung eines Ewigen Landfriedens 1495 den Fehden
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0879,
von Besemschonbis Besetzung (des Gerichts) |
Öffnen |
jede Willkür auszuschließen. Während nach dem Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz die Amtsrichter ihre Geschäfte als Einzelrichter erledigen (§. 22), entscheiden die Kammern des Landgerichts in einer B. von drei Mitgliedern mit Einschluß des
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0049,
Bismarck (Otto Eduard Leopold, Fürst von) |
Öffnen |
abweisend. Für B. aber war jetzt die Zeit gekommen, auch sein deutsches Programm wieder aufzunehmen, zumal als Österreich 16. März die Absicht kundgab, die Entscheidung der Herzogtümerfrage dem Bunde anheimzugeben. Am 9. April 1866 gelangte während
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0894,
von Dekrementbis De La Bèche |
Öffnen |
Prätor selbst erteilte Ent-
scheidung hieß D., das Urteil des Richters 86iN6iitiH,
i-68 MäicHt^. Später urteilten die röm. Kaiser auf
durch Bittschriften an sie erstinstanzlich gebrachte
Sache, oder aus Appellation. Diese Entscheidungen
hicßen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0618,
Fechtart |
Öffnen |
gänzlichen Mangel an Reserven, waren Rückschläge
unausbleiblich. Französischerseits verfiel man zu-
nächst darauf, entscheidende Schlachten zu vermeiden,
den Krieg durch zahlreiche, kleine Gefechte zu führen
und dabei die vorhandene, an Zahl den Gegnern
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0655,
von Gefäßlehrebis Gefecht |
Öffnen |
unmittelbar um die Entscheidung des ganzen Krieges oder doch eines einzelnen Operationsabschnittes
ringen, und Vorbereitungsgefechte oder G. im engern Sinne, die größere Entscheidungen
vorbereiten und in denen nur größere oder kleinere Bruchteile
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0222,
von Kassalabis Kassation (rechtlich) |
Öffnen |
machen), im allgemeinen die Entscheidung,
daß ein Rechtsakt ungültig sei. Im franz. Prozeßrecht insbesondere bedeutet K. die Vernichtung eines in letzter Instanz gesprochenen Urteils wegen einer
Verletzung des Gesetzes, die begangen ist, sei
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Ortnitbis Ortolan |
Öffnen |
entgegenstehender Bestimmungen der lex rei sitae); heute läßt man vorwiegend das Gesetz des Ortes entscheiden, wo sich zur Zeit der Entstehung des betreffenden Rechts die Sache befindet. Rechtsgeschäfte (Verträge und letztwillige Verfügungen) werden
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0760,
Schwurgericht |
Öffnen |
758
Schwurgericht
stellenden Thatbestandes die nötige Rechtsbelehrung,
an deren Grundsätze die Geschworenen gebunden sind.
Ihr Nichtschuldig hat die Bedeutung der Definitiv-
entscheidung; im Fall des "Schuldig" hat sich der
Richter nur
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0134,
von Ursusbis Urteil |
Öffnen |
eine Entscheidung treffen, sondern, nach Maßgabe eigentümlicher Gesetze des Willens oder des Geschmacks, billigend oder mißbilligend Partei nehmen. Auf diese Art U., die Werturteile, bezieht sich gewöhnlich der Ausdruck Beurteilung.
Über U. (Urtel) im Rechtswesen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0088,
Arzt |
Öffnen |
eine Warnung oder einen Verweis zu erteilen, oder
auch ihm die Wahlberechtigung und die Wählbar-
keit zur Ärztekammer auf Zeit oder dauernd abzu-
erkennen. Gegen die auf die drei letztgenannten
Strafen lautenden Entscheidungen steht dem Be-
troffenen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0388,
von Enterbungbis Eötvös |
Öffnen |
der Staatsanwaltschaft des Gerichtes zu stellen, wel-
ches dies Urteil erlassen hat. Über den Antrag sollte
das Justizministerium oder, wenn das Reichsgericht
in erster und letzter Instanz erkannte, der Reichs-
kanzler entscheiden, gegen die Entscheidung Berufung
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Drogisten →
Erster Theil →
Droguen:
Seite 0300,
Olea äthérea, ätherische Oele |
Öffnen |
, wird dick und bekommt einen unangenehmen Geruch.
Bei Lavendelöl, das fast nur in der Parfümerie gebraucht wird, muss vor Allem der Geruch über seine Güte entscheiden.
Eine Verfälschung mit Terpentinöl lässt sich durch die Löslichkeit in Weingeist
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Drogisten →
Erster Theil →
Farbwaaren:
Seite 0718,
B. Farben für Malerei und Druckerei |
Öffnen |
705
B. Farben für Malerei und Druckerei.
für 4-5 ganz verschieden zusammengesetzte Farben gebraucht, so dass nur die genaue chemische Untersuchung darüber entscheiden kann, welche Farbe man vor sich hat.
Altonaer Grün siehe Schweinfurter
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0833,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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.
Definitiv = endgültig, bindend, entscheidend.
Defraudation = Veruntreuung, Steuerhinterziehung.
Demijon = bauchige, mit Weiden- oder Rohrgeflecht überflochtene Flaschen.
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0017,
Aegypten |
Öffnen |
Berber ein höheres Kulturwesen - aus Mittelasien - mitbrachten, oder ein solches schon vorfanden, nur aufnahmen und weiter entwickelten, ist eben nicht zu entscheiden. Jedenfalls wäre, die Richtigkeit obiger Annahme vorausgesetzt, in den Aegyptern
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0035,
Aegypten |
Öffnen |
nicht mehr entscheiden. Ebenso unklar ist die Bedeutung der zahlreichen diese Kammern umgebenden Räume, welche zum Teil nur noch in ganz schwachen Spuren zu erkennen sind.
Wie beim Chonstempel, so schließt sich auch hier an das Heiligtum
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0346,
Germanische Kunst |
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zeigt sich besonders bei der Darstellung der menschlichen Gestalten; der Körper wird nur als ein Mittel behandelt, um das Seelische ersichtlich zu machen; man arbeitet daher auch nur für letzteres entscheidende Züge heraus. Der Fortschritt dabei liegt
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0391,
Die Malerei im 14. und 15. Jahrhundert |
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.
Altartafeln. Ein äußerlicher Umstand förderte sodann auf deutschem Boden das Aufkommen der Tafelmalerei, mit welcher der entscheidende Schritt zur Unabhängigkeit gemacht wurde. Die gotische Bauweise gewährte keine ausgedehnten Flächen für die Wandmalerei
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0396,
Die Malerei im 14. und 15. Jahrhundert |
Öffnen |
388
Die Malerei im 14. und 15. Jahrhundert.
In der letzteren liegt der entscheidende Fortschritt; die Farbe wird jetzt zu dem wesentlichsten Ausdrucksmittel der Erscheinung, man wählt kraftvolle und leuchtende Töne und achtet darauf
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