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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0807,
Gesetzeskunde |
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oder verfälscht;
b) wissentlich Nahrungs- und Genussmittel, welche verdorben oder nachgemacht oder verfälscht sind, unter Verschweigung dieses Umstandes verkauft oder unter einer zur Täuschung geeigneten Bezeichnung feilhält. (Schon der Versuch
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2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0988,
von Nahrungsmittelbis Nahrungspflanzen |
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. Mit Gefängnis bis zu 6 Monaten und (oder) mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. wird bestraft: 1) wer zum Zweck der Täuschung im Handel und Verkehr N. oder Genußmittel nachmacht oder verfälscht, 2) wer wissentlich N. oder Genußmittel, welche verdorben
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0552,
von Falsa demonstratio non nocetbis Falsches Vorgeben |
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dem Deutschen Strafgesetzbuch §§ 154–163):
1) Meineid («mein», mittelhochdeutsch soviel wie falsch), d.i. wissentliches Falschschwören, und zwar entweder eines Parteieneides oder eines
Zeugen- oder Gutachtereides. Im ersten Falle muß der Eid
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Urkundenlehrebis Urkundenprozeß |
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. ähnliche Strafthaten sind: 1) Urkundenvernichtung (s. d.). 2) Fälschung, Verfälschung oder wissentlicher Gebrauch von falschen oder gefälschten Stempel-, Post- oder Telegraphenwertzeichen (§. 275, Strafe: Gefängnis nicht unter 3 Monaten; Strafkammer
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0284,
von Hegumenosbis Heiberg |
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von den Ungarn im Gefecht vom 14. Juli 1849 geschlagen.
Heher, s. Häher.
Hehlerei, die des eignen Vorteils wegen zu schulden gebrachte wissentliche Begünstigung von Verbrechen, welche gegen das Vermögen gerichtet sind, namentlich von Entwendungen
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2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Meinekebis Meinhold |
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Strafe, bei schwerem Erfolg noch erhöht, § 154). Wissentlich falsche Versicherung an Eides Statt, d. h. falsches Handgelübde u. dgl., ist mit Gefängnis von 1-3 Jahren bedroht (§ 156). Während andre Gesetzgebungen (richtiger) immer Vorsätzlichkeit
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0010,
Urheberrecht (internationaler Schutz) |
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Nachdrucks, sofern dieselben vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben, ferner gegen den wissentlichen Teilnehmer der Veranstaltung und gegen den wissentlichen Verbreiter; letzterer haftet jedoch nur für den durch seine eigne Thätigkeit verursachten
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0563,
von Amtsrichterbis Amtsvergehen und Amtsverbrechen |
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sein gewaltsamer Widerstand strafbar. Wissentliche Nötigung, Verhaftung u. s. w. durch Amtsmißbrauch wird strafrechtlich verfolgt (§§. 339 fg. des Strafgesetzbuchs).
Amtsvergehen und Amtsverbrechen, zusammengefaßt unter der Bezeichnung Amtsdelikte, sind
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Anstrichbis Antagonismus |
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und deutschem Recht immer nach demjenigen Gesetz festzusetzen, welches auf die Handlung Anwendung findet, zu welcher der Anstifter wissentlich angestiftet hat, also nicht zu welcher er wissentlich anstiften wollte, so daß z. B. die Versuchsstrafe Anwendung
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2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0944,
von Denudierenbis Deodand |
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,
Abf. 2) noch besonders vorgeschrieben. Ist ein Straf-
verfahren durch eine wissentlich falsche - in Deutsch-
land auch durch eine auf grober Fahrlässigkeit be-
ruhende-Anzeige veranlaßt worden, so kann der An-
zeigende in die Kosten verurteilt
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2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0946,
von Depekorationbis Deploiement |
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eröffnen oder unterdrücken oder von ihrem Inhalt
Dritte rechtswidrig benachrichtigen oder einem an-
dern wissentlich eine solche Handlung gestatten oder
ihm wissentlich dabei Hilfe leisten, werden mit Ge-
fängnis nicht unter drei Monaten bestraft
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Dolomitalpenbis Dolus |
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.
Dolos (lat.), betrügerisch, arglistig, hinterlistig;
mit Absicht schadend (s. Dows).
Dolschi, Kreis in Rumänien, s. Doljiu.
VoliiL, ein dem röm. Rechte entlehnter Ausdruck,
bezeichnet im bürgerlichen Recht die wissentliche, ab
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0627,
Gebrauchsmuster |
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Reichsanzeiger bekannt zu machen.
Wer wissentlich oder aus grober Fahrlässigkeit
den Bestimmungen des Gesetzes zuwider ein G. in
Benutzung nimmt, ist dem Verletzten zur Entschädig
gung verpflichtet. Der so wissentlich Handelnde ist
überdies
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0777,
von Generalversammlungen (katholische)bis Generationswechsel |
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derÄktien, jedock nicht unter 1000M.
bestraft. Die gleiche strafe trifft deu, welcher Aktien
eines andern gegen Entgelt leiht und für diefe das
Stimmrecht ausübt, sowie den, welcher hierzu durch
Verleihung der Aktien wissentlich mitgewirkt hat
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2% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Patentgelbbis Paternitätsklage |
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Instanzen,
nicht leicht aufrecht erhalten. Sodann darf der
Kläger Schadenerfatz fordern, wenn der Beklagte
wissentlich oder aus grober Fabrlässigkeit den Be-
stimmungen der ߧ. 4 und 5 des deutschen Patent-
gesetzes zuwider eine Erfindung
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0263,
Verfälschungen |
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von
Nahrungs- oder Genußmitteln zum Zwecke der Täuschung im Handel; ebenso wird bestraft, wer wissentlich
verdorbene, nachgemachte, verfälschte Nahrungsmittel unter Verschweigung dieses Umstandes verkauft
oder unter einer zur Täuschung geeigneten
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Justizmordbis Jute |
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Todesstrafe; der Ausdruck wurde zuerst von Schlözer 1782 gebraucht, obwohl derselbe eigentlich nur dann am Platz wäre, wenn vorsätzlich und wissentlich ein Unschuldiger hingerichtet würde. Die Möglichkeit der irrtümlichen Verurteilung
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0294,
Aktie und Aktiengesellschaft |
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Mittel, um auf den Kurs von Aktien einzuwirken, sowie wissentliche Unwahrheiten in öffentlichen
Bekanntmachungen, um zur Beteiligung an einem Aktienunternehmen zu bestimmen. Ausländische Aktien- und
Aktienkommanditgesellschaften
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0102,
von Aufspringen der Hautbis Aufstoßen |
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Handeln zum Nachteil der Gesellschaft oder Genossenschaft, bei wissentlich unwahren Angaben in ihren Darstellungen und Übersichten über den Vermögensstand, bei der Ausgabe von Aktien vor Einzahlung des vollen Betrags oder auf einen geringern als den
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2% |
Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
30. Januar 1904:
Seite 0250,
von Unknownbis Unknown |
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über die Menschen kommen, daß sie vielmehr die schließliche Folge steter, wissentlich oder unwissentlich gegen die Gesundheit begangener Sünden sind.
Wer ein fühlendes Herz im Leibe trägt, das auch für die Leiden der Mitmenschen warm empfindet
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0063,
von Abspänenbis Abspliß und Absprünge |
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. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§§ 327 f.) aber bedroht die wissentliche Verletzung der von der zuständigen
Behörde getroffenen Absperrungsmaßregeln zum Zweck der Verhütung des Einführens oder Verbreitens einer ansteckenden
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0305,
Alchimie |
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. Basilius Valentinus, welcher behauptete, der Stein der Weisen könne 10-30 Teile unedlen Metalls in Gold verwandeln, und, um den ersten wissentlichen Fälscher unter den Alchimisten nicht zu vergessen, der Franzose Le Cor, welcher, als Goldmacher vom
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0861,
von Arnolfo di Cambiobis Arnsberg |
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die Sache 28. Nov. 1779 verwiesen worden war, welches aber allerdings die ausführliche Begründung seines Spruchs dem König nicht mitteilte, konnten Friedrich II. überzeugen, daß Arnold nicht Unrecht geschehen; er hielt alles für eine wissentliche
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0620,
von Bégueulebis Behaim |
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die vorsätzliche Thätigkeit, welche die zivil- oder strafrechtlichen Folgen einer strafbaren Handlung durch wissentlichen Beistand abzuwenden sucht, welcher dem Thäter oder dem Teilnehmer in der Absicht geleistet wird, um ihn der Bestrafung zu
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Beichtgeheimnisbis Beichtspiegel |
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(peccata venialia) aber nur für heilsam, nicht für notwendig erklärt. Durch eine wissentlich verschwiegene schwere Sünde wird der Beichtakt nichtig und das Sakrament entweiht. Nur ein geweihter Priester, welcher dabei im Namen Gottes und der Kirche
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0625,
von Beichtstuhlbis Beilager |
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Thäter zur Begehung des Verbrechens oder Vergehens durch Rat oder That wissentlich Hilfe geleistet hat. Die B. zu einer Übertretung ist straflos. Je nachdem die B. durch Rat oder durch die That erfolgte, wird zwischen intellektueller (psychischer
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0638,
von Beleihenbis Belemniten |
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. erkannt werden (§ 188). Auch die B. eines Verstorbenen, d. h. die Beschimpfung des Andenkens eines solchen durch wissentlich unwahre Behauptung oder Verbreitung von Thatsachen, welche denselben bei Lebzeiten verächtlich zu machen
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0834,
von Betriebsverbandbis Betrug |
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Dolus überhaupt in der verwerflichen Gesinnung, mit welcher man wissentlich schadet, abgesehen von dem Zweck, den man außerdem erreichen will. Der B. hebt im allgemeinen die Gültigkeit der Willensbestimmung und des darauf beruhenden Rechtsgeschäfts
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0843,
von Beugung des Rechts aus Parteilichkeitbis Beulé |
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Ausübung seines Amtes in irgend einer Amtshandlung, ohne Beabsichtigung eines Gewinnes, auch nicht aus bloßer Trägheit oder Ungeschicklichkeit, sondern auf Bitten, aus Freundschaft oder Feindschaft etc., mit einem Wort wissentlich eine Ungerechtigkeit
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0421,
von Briefkopierpressebis Briefmarken |
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wissentlich Hilfe leistet oder ihnen solche Handlungen gestattet. Hier handelt es sich um ein besonderes Amtsvergehen (deutsches Strafgesetzbuch, § 354 f., 358), welches man wohl als Verletzung des Postgeheimnisses bezeichnet, im Gegensatz zu
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0683,
von Denunzierenbis Departement |
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dann, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist. Eine wissentlich falsche D. verpflichtet nicht bloß zur vollen Schadloshaltung des dadurch Benachteiligten, sondern wird überdies kriminell bestraft (s. Anzeige). Erscheint die D. begründet, so
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0038,
von Dolomitspatbis Dolus |
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; arg-, hinterlistig; mit Absicht schadend; s. Dolus.
Dolschi (Doljiu), Kreis in der südwestlichen (Kleinen) Walachei, Hauptstadt Krajowa.
Dolus (lat., widerrechtlicher Wille), das wissentlich rechtswidrige Handeln, kommt im Zivil
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0153,
von Drogdenbis Drohung |
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, als derjenige, welcher einen andern durch D. vorsätzlich zu einem Verbrechen bestimmte, als Anstifter (intellektueller Urheber) nach Maßgabe desjenigen Strafgesetzes bestraft wird, welches auf die Handlung Anwendung findet, zu der er wissentlich angestiftet
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
Ehebruch |
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(Berl. 1874); Post, Die Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit und die Entstehung der E. (Oldenb. 1875); Lichtschein, Die E. nach mosaisch-talmudischer Auffassung (Leipz. 1879).
Ehebruch (Adulterium), die wissentliche Verletzung einer bestehenden Ehe
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0816,
von Erotikbis Erpressung |
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aus der römisch-rechtlichen Theorie des Verbrechens der Concussio entwickelt, das darin bestand, daß jemand einen andern vorsätzlich unter dem betrügerischen Vorwand oder durch wissentlichen Mißbrauch einer ihm zustehenden Gewalt zu dem Zugeständnis
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0981,
von Gebührenäquivalentbis Geburt |
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und Auszeichnungen), endlich im Gebiet der Finanz- und der Militärverwaltung. Überhaupt ist die Praxis in der Aufspürung von für Gebührenerhebung geeigneten Fällen sehr findig gewesen. Nach dem deutschen Reichsstrafgesetzbuch (§ 352) wird die wissentliche
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0739,
von Kindertagbis Kinematik |
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Handlung desjenigen, welcher wissentlich und fälschlich ein Kind als dasjenige fremder Eltern bezeichnet. Das deutsche Strafgesetzbuch (§ 169) bestraft die K., ebenso wie das vorsätzliche Vertauschen von Kindern (Kinderverwechselung), mit Gefängnis bis zu
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0981,
Kommanditgesellschaft (K. auf Aktien) |
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gefehlt hat, oder wenn sie in ihren Darstellungen, in ihren Übersichten über den Vermögensstand der Gesellschaft oder in den in der Generalversammlung gehaltenen Vorträgen wissentlich den Stand der Gesellschaftsverhältnisse unwahr darstellen
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0138,
von Makulaturbis Malaga |
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wissentlich unrechtmäßiger Besitz. Vgl. Bona fides.
Málaga, span. Provinz in der Landschaft Andalusien, grenzt gegen N. an die Provinz Cordova, gegen O. an Granada, gegen S. an das Mittelländische Meer, gegen W. an Cadiz, gegen NW. an Sevilla und hat
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Münzprobebis Münzverbrechen |
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Mk., auch der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte ausgesprochen werden kann. Ein M. ist endlich auch 3) das wissentliche Einführen oder Ausgeben falschen oder verfälschten Geldes. Der schwerste Fall dieses Delikts ist der, wenn jemand Geld, welches
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0944,
von Musterungbis Musuros |
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Anwendung des Musters in den Warenklassen, für welche es eingetragen ist. In England und in Österreich wird nur die wissentliche und betrügerische Nachahmung gestraft, während Frankreich auch ohne solche Verschuldung die Konfiskation eintreten läßt
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0755,
von Pasquillverschlußbis Passage |
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.) geordneten Strafsätzen geahndet, während die fälschliche Anfertigung oder Verfälschung oder der wissentliche Gebrauch eines falschen Passes lediglich zum Zweck des bessern Fortkommens nach dem deutschen Reichsstrafgesetzbuch (§ 363) mit Haft bis zu 6
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0334,
Presse (gegenwärtig Gesetzgebung) |
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Drucker und dem gewerbsmäßigen Verbreiter und in erster Linie dem verantwortlichen Redakteur, welcher die Vermutung der wissentlichen Veröffentlichung widerlegt hat, gegenüber stellt das Reichspreßgesetz (§ 21) die Vermutung einer fahrlässigen
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0160,
von Sachwalterbis Sacken |
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Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten werden. Die wissentlich falsche Abgabe eines Gutachtens seitens eines vereidigten Sachverständigen wird als Meineid, die fahrlässige als fahrlässiger Falscheid bestraft. Die Gebühren
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Teilbaubis Teiresias |
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Thäter nur wissentlich durch Rat oder That Beihilfe geleistet, so wird er als Gehilfe bestraft, und zwar kennt das deutsche Strafgesetzbuch eine strafbare Beihilfe nur bei eigentlichen Verbrechen und Vergehen, nicht auch bei bloßen Übertretungen
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0833,
von Trichinenkrankheitbis Trichinenversicherung |
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den Wert dieser obligatorischen Trichinenschau bestätigt. In der Stadt Braunschweig z. B. hat man in sieben Jahren unter 93,099 Schweinen 18 trichinöse entdeckt. Wer wissentlich trichinenhaltiges Fleisch feilhält oder verkauft, verfällt nach dem
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1031,
von Unterpachtbis Unterschrift |
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Feuerungen für Siedepfannen, bei denen die Flamme unterhalb des Pfannenbodens hinzieht.
Unterschlagen, s. Segel.
Unterschlagung (Unterschleif, Interversio), die wissentliche rechtswidrige Zueignung einer fremden, beweglichen Sache, welche sich
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0009,
Urheberrecht (Strafen der Verletzung) |
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haben, ferner den vorsätzlichen Verbreiter und den wissentlichen
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Urkundenbeweisbis Urkundenprozeß |
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, neben welchem auf Geldstrafe von 150-6000 Mk. erkannt werden kann. Außerdem werden verschiedene Delikte durch das Reichsstrafgesetzbuch mit der U. zusammengestellt und derselben gleich behandelt (uneigentliche U.), so: der wissentliche Gebrauch
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0758,
von Wucherblumebis Wüerst |
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Verpfändung der Ehre, auf Ehrenwort, eidlich oder unter ähnlichen Versicherungen oder Beteurungen. Mit Strafe bedroht sind ferner wissentlicher Erwerb, Weiterveräußerung und Geltendmachung wucherlicher Forderung von seiten eines Dritten. Höher bestraft
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0457,
Inkasso ("schwarze Listen", Gebühren, Verantwortlichkeit der I.-Geschäfte) |
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berufen. Dies wird er natürlich nur dann thun, wenn er den Nachweis der Wahrheit nicht zu erbringen vermag. Nach dem Gesagten wäre also der Ausgeber der Listen, welcher auf eine wissentlich falsche Anmeldung hin den Namen eines vermeintlich säumigen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0734,
von Plimsollbis Polhöhe |
Öffnen |
für die Mißstände in der englischen Seeschiffahrt interessiert und schilderte nun in dem Buche »Our seamen« (1873) die Gefahren für Leben und Eigentum der Seeleute, die durch die Gewissenlosigkeit der englischen Reeder, welche wissentlich unbrauchbare
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0170,
von Credébis Dall' Oca Bianca |
Öffnen |
seinem Vater Georg und Kaiser Wilhelm I. einer wohlwollenden Prüfung zu unterziehen, und erklärte, daß er nie wissentlich veranlassen oder gutheißen würde, daß mit den ihm Zur Verfügung stehenden Mitteln feindselige Unternehmungen gegen den König
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0225,
Einkommensteuer (Reformen in Preußen seit 1873) |
Öffnen |
wurden Steuerpflichtige auch nur für den Fall mit Strafe bedroht, daß sie bei einer Reklamation wissentlich zu niedrige Angaben machten. Die Hilfsmittel für eine richtige Einschätzung waren sehr unvollkommen und die Besteuerung demgemäß
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0226,
Einkommensteuer (das preußische Einkommensteuergesetz vom 24. Juni 1891) |
Öffnen |
der Veranlagungsbehörden zur selbständigen Ermittelung und nötigen Falls Schätzung des Einkommens; endlich 4) auf wirksame Strafandrohungen gegen wissentlich unrichtige und unvollständige Deklarationen. Gerade am Mangel solcher eigens geschulten Beamten, welche
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0044,
von Abführmusbis Abgar |
Öffnen |
in höchster Instanz beim Reichsgericht ein Prozeß über 15 Pfennige Brückenzoll geschwebt hat. Unter Strafe gestellt ist die wissentliche widerrechtliche Erhebung (Strafgesetzb. §. 353) und die Defraudation von Zöllen, Stempeln und indirekten Steuern
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0075,
von Absorptionskoefficientbis Absperrventil |
Öffnen |
7. April 1809 nebst Instruktion vom 20. Mai 1869 Maßregeln trifft. Das Deutsche Strafgesetzbuch bedroht in §. 327 die wissentliche Verletzung der Absperrungsmaßregeln zur Verhütung des Einführens einer ansteckenden Krankheit mit Gefängnis bis zu
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0083,
von Abwehrbis Abweichung |
Öffnen |
); Jurisch, Die Verunreinigung der
Gewässer (ebd. 1890). (S. Städtereinigung .)
Abwehr von Schaden . Wissentliche Beschädigung
anderer Personen, fremder Sachen oder solcher eigenen Sachen, welche der Eigentümer Dritten schuldet
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0564,
von Amtsverlustbis Amu-darja-Bezirk |
Öffnen |
562
Amtsverlust - Amu-darja-Bezirk
eines Richters, Geschworenen oder Schöffen, oder eines Beamten, der einen Unschuldigen wissentlich zur Untersuchung bringt) kann bis zu 15 Jahren Zuchthaus erkannt werden. Daneben kann der dauernde Verlust
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0863,
von Argentinobis Arglist |
Öffnen |
wegen vorsätzlicher oder wissentlicher Beschädigung (actio doli) gestellt. Ähnlich ist das Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch vorgegangen (widerrechtliche Schadenzufügung durch Körperverletzung oder Sachbeschädigung, Beraubung der persönlichen Freiheit, Entwendung
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0186,
Auswanderung |
Öffnen |
bis zu zwei Jahren, die ein Geschäft daraus machen, Deutsche unter Vorspiegelung falscher Thatsachen oder wissentlich mit unbegründeten Angaben oder durch andere auf Täuschung beruhende Mittel zur A. zu verleiten. Die beteiligten Bundesstaaten haben
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Barakanbis Baratterie |
Öffnen |
, während der franz. Code de commerce und das span. Handelsgesetzbuch die Haftung des Versicherers für B. als Regel nicht kennen. Der Begriff der B. im engl. Recht ist im wesentlichen auf die Fälle des Betrugs, wissentlicher Gesetzwidrigkeit und strafbarer
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0641,
von Begrifflichbis Behaim (Martin) |
Öffnen |
, andererseits wissentlich falsche Anschuldigung eines andern, wahrheitswidrige Zeugenaussage (ist sie eidlich abgegeben, so greifen die Meineidsstrafen Platz), endlich auch Einwirkung auf andere Personen, z. B. Versuch der Verleitung eines andern zur
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0646,
von Beibis Beichte |
Öffnen |
wissentlich verschwiegen wird. In der Regel soll sie persönlich und mündlich, nur in unvermeidlichen Ausnahmefällen durch einen Bevollmächtigten und schriftlich geschehen. Das beichtpflichtige Alter beginnt zwischen dem 7. und 9. Jahr (Kinderbeichte
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0648,
von Beidrechtbis Beijeren |
Öffnen |
- und Forstfrevel. Die Strafe des Gehilfen ist nach demjenigen Gesetze festzusetzen, welches auf die Handlung Anwendung findet, zu welcher er wissentlich Hilfe geleistet hat, jedoch nach den über die Bestrafung des Versuchs (s. d.) aufgestellten
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 1010,
von Bikephalischbis Bilanz (wirtschaftlich) |
Öffnen |
oder Zahlungsunfähigkeit eintritt, bei Strafe den Konkurs beantragen. Wissentlich unrichtige Darstellung des Vermögens einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer Genossenschaft macht die Mitglieder des Vorstandes und des
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0081,
von Blankettstrafgesetzebis Blanqui (Jérôme Adolphe) |
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den Nehmer des Wechsels damit zur Ausfüllung und zur Übertragung des Rechts der Ausfüllung und hat eine Einrede nur gegen den, der die Ausfüllung wissentlich vertragswidrig vorgenommen oder den so ausgefüllten Wechsel nicht ehrlich erworben hat
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0457,
von Commissoria lexbis Commodianus |
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denjenigen, welcher ihm verpflichtet
lst. Derjenige, welcher wissentlich fremdes Geld
mit dem seinigcn vermischt, bleibt dem Eigentümer
auf Nückgabe verhaftet.
VoininoÄÄ.tnili (lat.), Gebrauchsleihe, ein
Vertrag, durch den eine Sache zu
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0907,
von Deliktsklagebis Delimitieren |
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Strafe handelt. Im allgemeinen gehört auch zum
Thatbestand eines Privatdelikts Verschuldung, also
entweder äow8 (Vorsatz, Absicht, Wissentlichkeit)
oder culpH (Fahrlässigkeit, sei es schlechthin oder
grobe Fahrlässigkeit). Indessen kann man auch
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0974,
von Desinfektionsanstaltenbis Desintegrator |
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hatte, sondern seine Unkenntnis fahrlässig verschuldet hatte. Wenn er aber wissentlich handelte, so wird er nach §. 328 des Deutschen Strafgesetzbuchs mit Gefängnis bis zu einem Jahre, und wenn infolge seiner Handlungsweise Vieh von der Seuche
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Dieburgbis Dieckhoff |
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Fahrlässigkeit eingetretenen Verlust haftet. Da der Begriff der röm. Entwendung auch die Unterschlagung, selbst den wissentlichen Empfang einer Nichtschuld, ferner den rechtswidrigen Gebrauch einer Sache umfaßte, so erstreckt sich die condictio
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0368,
von Dividendencouponsbis Divination |
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in Verletzung dieses Grundsatzes zu Unrecht als D.
verteilt sind, werden die, wenn auch nur durch
Mangel an Sorgfalt, schuldigen Vorstandsmit-
glieder und die Aufsichtsratsmitglieder, die es
wissentlich, ohne einzuschreiten, geschehen ließen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0402,
von Dolzflötebis Domänen |
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400 Dolzflöte – Domänen
er fremde Rechte schädigt, handelt nicht fahrlässig, sondern arglistig, wenn er die Schädigung fremder Rechte für wahrscheinlich halten
mußte»; aus diesem Gesichtspunkt ist z. B. Ersatz zu leisten wegen wissentlicher
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0776,
von Eidesbruchbis Eierkonservierung |
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hinzusetzen werde", wissentlich
durch ein falsches Zeugnis verletzt, fo spricht man
von einem E. im w eitern Sinne. Dasselbe gilt
von dem Sachverständigeneide. Diese Art des E.
wird als echter Meineid mit Zuchthaus bis zu
10 Jahren bestraft. Der E
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0806,
von Einkornbis Einlage |
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berücksichtigt werden. Für
Einkommen von 3000 M. an ist allgemein, bei
niedrigerm Einkommen aus Aufforderung des Vor-
sitzenden der Verwaltungskonunission eine Steuer-
erklärung einzureichen, deren wissentlich unrichtige
Ausfüllung sowie deren
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Empfänglichkeitbis Empfindung |
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, wenn er die Garantie (s. d.) übernom-
men hat. Ist das nicht der Fall, so haftet er immer
auf Ersatz des Schadens, welcher dem andern dar-
aus erwachsen ist, daß dieser der E. oder dem Rat
traute, wenn der Empfehlende wissentlich Unrichti-
ges
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0163,
von Enophthalmusbis Enquete |
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öffentliche Beamte und Privatpersonen als Zeugen und Sachverständige vorzuladen und zu befragen. Wissentlich falsche Aussagen werden in der Regel als Privilegienbruch betrachtet. Es findet sogar zuweilen Vereidigung der Zeugen statt. Die Vernehmungen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0272,
Erfüllung (der Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners) |
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er nach Entdeckung seines Irrtums
zurückfordern, was der redliche Empfänger von der
Leistung oder ihrem Wert noch hat (conäictio in-
äediti); wer sich wissentlich eine nicht bestehende ^
Schuld zahlen läßt, haftet schlechthin auf die Rück-
gabe
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0579,
von Farensbachbis Faridpur |
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auf die Ent-
wicklung der portug. Poesie ein. Die moderne
Camoes-Kritik wirft F. vor, daß er seinem Idol zu
Liebe wissentlich alle möglichen portug. Dichter
ihres Eigentums beraubt und sie des Diebstahls
bezichtigt und sich auch nicht gescheut hat, Camöes
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0824,
von Firmamentbis Firmicus Maternus |
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. Wer durch den unbefugten
Gebrauch einer F. in feinen Rechten verletzt ist, kann
den Unberechtigten auf Unterlassung der weitern
Führung derF. und Schadenersatz verklagen (Art.27).
Ner Waren oder deren Verpackung wissentlich mit
dem Namen oder der F
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0410,
von Fuhrmannbis Fulbe |
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bessern Fortkommens oder des bessern Fortkommens eines andern zu täuschen, auf Grund besonderer Vorschriften auszustellende F.
falsch anfertigt oder verfälscht, oder wissentlich von einer solchen falschen oder verfälschten Urkunde Gebrauch macht
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0436,
von Furtimbis Furtwangen |
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usus ejus possessionisve). Dasselbe begreift unter sich den Diebstahl (s. d.) und die Unterschlagung (s. d.) im heutigen Sinne, den Raub, welcher nur als Unterart abgeschieden wurde, die wissentlich unbefugte Annahme einer Nichtschuld
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0934,
Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
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durch gesetzwidrige Beschlüsse oder
weil sie gesetzwidrige Handlungen der Geschäfts-
führer wissentlich geschehen läßt, gefäbrdet; endlich
durch Konkurs, worüber die Bestimmungen (§§. 63
-75) denen für Aktiengesellschaften und Genossen-
schaften nachgebildet
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0497,
von Grundeisbis Grundgesetz (staatsrechtlich) |
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. 213a). G., welche behufs Eintragung
des Gesellschaftsvertrags in das Handelsregister
rücksichtlich der Zeichnung oder Einzahlung des
Grundkapitals der Gesellschaft oder der im Art. 209 d
vorgefehenen Festfetznngen wissentlich falsche An-
gaben
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Herausforderungbis Herb. |
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dieser nicht H. ist. Der H. hat auch die in diesen
Beziehungen eintretenden Änderungen anzuzei-
gen. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften wird
mit Geldstrafe von 50 bis 200 Fl., eine wissentlich
falsche Angabe mit 50 bis 500 Fl. und mit Arrest
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0248,
von Katzenkrautbis Kauf |
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einer fremden Sache ist nichtig); doch wird das Geschäft, wenn beide Teile wissentlich und in gutem Glauben handelten, in Preußen als Vertrag über die Handlung eines Dritten aufrecht erhalten. Gehörte die verkaufte Sache bereits dem Käufer und hat er nicht
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0608,
von Mark (Grafschaft)bis Markenschutz |
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: Wer wissentlich oder aus grober Fahrlässigkeit Waren
oder deren Verpackung oder Umhüllung oder Ankündigungen, Preislisten, Geschäftsbriefe, Empfehlungen, Rechnungen
oder dergleichen mit dem Namen oder der Firma eines andern oder mit einem ge setzlich
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0140,
von Nacheilebis Nachgeschäft |
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138
Nacheile - Nachgeschäft
ziehung auch ohne Verschulden ein. In andern Gesetzen wird nur der wissentliche oder dieser und der grobfahrlässige N. bestraft. In Italien erfolgt die Verfolgung von Amts wegen. Zur Erleichterung des gerichtlichen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0543,
von Offenbarung des Johannesbis Offenburg |
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und wissentlich nichts verschwiegen
habe"! Der O. ist ferner auf Antrag des Gläubi-
gers dann vom Schuldner zu leisten, wenn eine Sacke
herauszugeben ist und diese bei der Exekution nicht
vorgefunden wird. In diesem Falle hat der O.
natürlich
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0323,
von Post trinitatisbis Post- und Telegraphenbeamte |
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von Portogebübren
einem Postbeamten oder Postillon zur Mitnahme
übergiebt. Wer ferner wissentlich, um der Postkasse
das Personengeld zu entziehen, uneingeschrieben oder
ohne Lösung eines Fahrscheins mit der Post reist,
wird mit dem vierfachen Betrage
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0385,
von Preßordonnanzbis Preston (Municipal-County) |
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bis 15l) M.
oder Haft, Zuwiderhandlungen gegen die Bestim-
mung unter 4 und wissentlich falsche Angaben gegen
die Bestimmung unter 1 mit Geldstrafe bis 1000 M.
oder mit Haft oder Gefängnis bis 6 Monaten
bestraft. Eigentümlich ist den P
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0450,
von Privatlagerbis Privatnotenbanken |
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448
Pnvatlager - Privatnotenbanken
Auch der Tod des Privatklägers hat die Einstellung
des Verfahrens zur Folge; dasselbe kann jedoch,
falls die P. auf wissentliche Verleumdung (s. d.) ge-
stützt war, binnen zwei Monaten nach dem Tode
des
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Reklamationbis Rekruten |
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immer schwieriger wer-
denden geschäftlichen Wettbewerbes neuerdings eine
große Ausdehnung gewonnen und verschlingt jähr
lich ungeheure Summen. Daß dabei auch oft sehr
übertriebene oder gar wissentlich unwahre Angaben
über die Beschaffenheit, den
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0169,
von Sachwalterbis Sacken |
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für entsprechend an-
wendbar erklärt. Vgl. Civilprozeßordn. §ß. 367 fg.;
Strafprozeßordn. ߧ. 72fg., 219,237 fg. Die wissent-
lich oder fahrlässig falfche Abgabe eines Gutachtens
von einem vereidigten sachverständigen wird nach
dem Deutschen Strafgefetzb
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0302,
von Vert-jusbis Vertragsbruch |
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. Gesetzb. §§. 565, 869; nach Preuß. Landr. §. 56 muß, wer den andern durch ungebührlichen Scherz zu Handlungen wissentlich verleitet, ihn schadlos halten. Nach Deutschem Bürgerl. Gesetzb. §. 118 ist die (aus Scherz oder Prahlerei) nicht ernstlich
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Kontokorrentbis Kontrollkassen |
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Verkäufern gegenüber zu legi-
timieren haben, daß ferner die Verkäufer mit Geld-
strafe bis zu 150 M. belegt werden, wenn sie wissent-
Jahr
Mitglieder
Netto-
verkaufserlös
Mill.Pfd.St.
Reingewinn
in Pfd. St.
1893
1894
126 192
84
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0996,
von University extensionbis Unlauterer Wettbewerb |
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zu 6 Monaten) findet auf Antrag statt, wenn die Angaben über Beschaffenheit der Ware u. s. w. wissentlich unwahr und zur Irreführung geeignet sind. (S. auch Privatklage.)
4) Quantitätsverschleierung. Solche ist insbesondere in der Weise üblich
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0034,
von Aersebis Aeußerlicher Mensch |
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der täglichen Aergernisse in der Welt zu verwahren, 2) Niemandem wissentlich mid willentlich ein Aergerniß zn geben, vielmehr 3) den Einfluß der Aergernisse zn mindern, und ihm die Kraft eines musterhaften christlichen Wandels entgegenzusetzen
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0146,
von Behelfenbis Beichte |
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dem Nebenmenschen, oder vor dem Priester abgelegt wird.
§. 2. 1) Vor GOtt soll man täglich, ja augenblicklich sein Herz ausschütten, und alle Sünden, wissentliche und unwissentliche, bekennen, Ps. 32, 3-5. Sprw. 28, 13. 1 Joh. 1, 8. 9. Esr. 9, 8 f
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0205,
von Bringenbis Brod |
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seine) Stärke. Bringet dem
HErrn Ehre seines Namens, Ps. 29, 1. 2. Pf. 96, ?. 8 Aber der mit einem Weibe die Ehe bricht, der ist ein Narr;
der bringet sein Leben ins Verderben, Sprw. s, 32. (er läuft
ftlbcr in sein Unglück wissentlich, welche
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