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Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
100% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0402,
Strafprozeß |
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400
Strafprozeß
abweichendste gestaltet. Die wissenschaftliche Darstellung führt die Verschiedenheiten auf bestimmende Grundzüge, "Principien" oder "Maximen", zurück und gelangt damit vorzüglich zu dem Gegensatze des Anklage- und des
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71% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0360,
Strafprozeß (geschichtliche Entwickelung) |
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360
Strafprozeß (geschichtliche Entwickelung).
nissen, daß es nicht nur in den geistlichen Gerichtshöfen bald herrschend wurde, sondern auch in der weltlichen Justiz mehr und mehr die Oberhand gewann. Der Richter hatte hiernach von Amts
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62% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Strafprozeßbis Strafrecht |
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361
Strafprozeß - Strafrecht.
in der Mehrzahl der deutschen Staaten eingerichtet worden. Die Staatsanwaltschaft ist demgemäß das ausschließlich berechtigte Organ der Strafverfolgung. Eine Beschränkung des sogen. Anklagemonopols liegt nur darin
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62% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0962,
von Stiepelbis Strafprozeß |
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960
Stiepel - Strafprozeß
zu impfenden Feldes. Aussicht auf Erfolg wird eine
solche Bakterienimpfung am ehesten auf stickstoff-
armen Äckern und bei solchen Leguminosen bieten,
die bis dahin auf dem betreffenden Acker nicht oder
doch ^hne
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50% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0866,
Beweis (im Strafprozeß) |
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866
Beweis (im Strafprozeß).
letztern muß sich jede Partei ohne besondere richterliche Aufforderung zum B. erbieten und ihre Beweismittel bezeichnen, auch sich über die vom Prozeßgegner aufgestellten Beweissätze und Beweismittel erklären
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31% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0359,
von Strafgerichtsverfassungbis Strafprozeß |
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359
Strafgerichtsverfassung - Strafprozeß.
zuüben hat, ist in der Gerichtsverfassung (s. Gericht), und wie, d. h. in welcher Form, sie auszuüben ist, im Strafprozeßrecht bestimmt (s. Strafprozeß). Die dabei zur Anwendung kommenden Strafnormen
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31% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Strafkammerbis Strafprozeß |
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399
Strafkammer - Strafprozeß
Strafkammer, Bezeichnung für die Abteilungen der Landgerichte, denen die Entscheidung in Strafsachen zusteht. (S. Landgericht.) Die S. sind als Voruntersuchungsgerichte zuständig für diejenigen die Voruntersuchung
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19% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Exegetenbis Exekutive |
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Gebietes, also wegen der E. in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten,
s. Zwangsvollstreckung . Auf letzterm Gebiete ist zu unterscheiden zwischen E. im Strafprozesse ,
worunter insbesondere auch
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11% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0543,
von Mandailingbis Mandatsprozeß |
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das Mahnverfahren (s. d.) eingeführt.
Im Strafprozeß wird M. das bei leichtern Straffällen eintretende Verfahren genannt, welches mit Festsetzung der Strafe
durch ein bedingtes Mandat ohne vorgängiges Gehör des Beschuldigten beginnt. So kann
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0268,
von Verhältniswortbis Verhör |
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gerichtliche V. können schriftlich oder mündlich geführt werden. Im heutigen Civil- und Strafprozeß liegt der Schwerpunkt in der mündlichen V. (in Strafsachen Hauptverhandlung genannt), wenn dieselbe auch im Civilprozeß durch Schriftsätze, im Strafprozeß
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Rechtsmilchsäurebis Rechtsphilosophie |
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eine weitergehende Wirkung in einzelnen Fällen s. Actio. Im Strafprozeß reicht die R. weiter, da hier Gegenstand des Urteils nicht bloß das in der Anklage angenommene Delikt, sondern die in der Anklage individualisierte That des Angeklagten ist, diese
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0887,
Zeuge |
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jedoch das Zeugnis verweigern: der Verlobte einer Partei und im Strafprozeß der Verlobte des Beschuldigten; der Ehegatte einer Partei oder des Beschuldigten; derjenige, welcher mit einer Partei oder mit dem Angeschuldigten in gerader Linie verwandt
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0948,
von Geßner (Salomon)bis Gestänge (in der Technik) |
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ist.
Im Strafprozeß kommt das G. nur als Beweis-
mittel, als Grund für die richterliche Überzeugung
in Betracht, weil der Gegenstand des Strafprozessen,
der Strafanspruch des Staaten, der Verfügung der
Parteien entzogen ist; der Staat van nur denjenigen
strafen
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Beweiseinredenbis Bewußtsein |
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, sondern ihm ist seine Schuld zu beweisen. Ein abgesondertes Beweisverfahren, wie im Zivilprozeß, gibt es im Strafprozeß nicht, sondern der ganze Prozeß ist Beweisverfahren und Beweisaufnahme (s. Strafprozeß).
In dem heutigen, auf Grundlage
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0810,
von Reviewbis Revision |
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-
zweckte. Im heutigen deutschen Prozeß (Civil- und
Strafprozeß) ist die N. ein Rechtsmittel, welches
die Nachprüfung des angefochtenen Urteils nur im
Rechtspunkt innerhalb der Grenzen der Revisions-
anträge bezweckt. Dieselbe kann nur darauf
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0% |
Kuenstler →
Hauptstück →
Prolog:
Seite 0002,
Werbung |
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.
Strafrecht und Strafprozeß, von Dr. K. Baumbach.
Militärlexikon, von Hauptmann J. Julius Castner.
Handels
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0488,
von Prozeßlegitimationbis Prozeßvollmacht |
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oder des Prozesses (s. d.) feststellt. Aus der Verschiedenheit der Justizsachen ergiebt sich der Gegensatz zwischen Strafprozeß (s. d.) und Civilprozeß (s. d.), und demnach auch zwischen Strafprozeßordnungen und Civilprozeßordnungen. Im Deutschen Reich
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0% |
Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0805,
Gesetzeskunde |
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792
Gesetzeskunde.
Jede mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft bedrohte Handlung ist eine Uebertretung; Handlungen, die mit einer höheren Geldstrafe geahndet werden, qualifiziren sich als Vergehen; aus diesem Grunde gelangen Strafprozesse
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0810,
Beschwerde (in Strafsachen) |
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Entscheidung aussetzen.
Beschwerde in Strafsachen.
Auch im Strafprozeß unterscheidet sich die B. von der Berufung und von der Revision wesentlich dadurch, daß diese beiden Rechtsmittel gegen Endurteile der erkennenden Gerichte gegeben sind, während sich
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0399,
von Gläser, retikuliertebis Glasgow |
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399
Gläser, retikulierte - Glasgow.
spruch und Rechtsmittel im englischen Schwurgerichtsverfahren" (Erlang. 1866); "Gesammelte kleinere Schriften über Strafrecht, Zivil- und Strafprozeß" (Wien 1868, 2 Bde.; 2. Aufl. 1883); "Studien zum Entwurf
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0362,
Strafrecht (Allgemeines) |
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und -Verbote der Staatsgewalt, die Strafgerichtsverfassung schafft die staatlichen Organe für ihre Anwendung (s. Gericht), und der Strafprozeß (s. d.) regelt ihre Thätigkeit. Strafprozeß und Strafgerichtsverfassung werden wohl auch unter
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Wiedenbrückbis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand |
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Zivilprozesses und des Strafprozesses (Bresl. 1880).
Wiederbewaldung, s. Schutzwaldungen (Frankreich).
Wiederbringung aller Dinge, s. Apokatastase.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Restitution, lat. Restitutio in integrum
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0651,
von Anklagejurybis Anklam |
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für das Vorverfahren, so doch für die Hauptverhandlung im wesentlichen zur Herrschaft gelangt ist. Noch strenger war dasselbe in der inzwischen eingeführten Österr. Strafprozeßordnung vom 23. Mai 1873 durchgeführt. (S. auch Strafprozeß.) - Vgl. von Holtzendorff
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0317,
von Nichtigkeitsklagebis Nickel |
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innerhalb 10 Tagen nach der Urteilsverkündigung zulässig, wegen letzterer (querela nullitatis insanabilis) 30 Jahre lang. Der Strafprozeß gewährte N. wegen Verletzung des Gesetzes, sofern ein Rechtssatz nicht oder nicht richtig angewandt war, nach dem
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0419,
von Vorstermanbis Voruntersuchung |
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und Abnehmen der Töne, das Zögern und Beschleunigen der Tempos u. s. w. andeuten.
Vortrupp, s. Avantgarde.
Vorübergang des Merkur und der Venus vor der Sonne, s. Durchgang.
Voruntersuchung, dasjenige Verfahren, welches den gemeinen deutschen Strafprozeß bis
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0117,
von Aderlaßfistelbis Adhémar |
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die Anschließung eines Verletzten als Nebenkläger an die öffentliche Klage der Staatsanwaltschaft im Strafprozeß gehört hierher, und zwar bezeichnet man dasjenige Prozeßverfahren, mittels dessen der durch ein Verbrechen Beschädigte sein Zivilinteresse gegen
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0598,
Anklageprozeß |
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der französische Strafprozeß in Gemäßheit der von Napoleon I. 1808 geschaffenen Gestalt. Der Richter darf hiernach eine strafrechtliche Untersuchung in der Regel nicht eher einleiten, als nachdem von dem Ankläger ein hierauf gerichteter Antrag
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0466,
Bauer |
Öffnen |
466
Bauer.
erste selbständige Lehrbuch dieser Wissenschaft, welches er später durchaus umgearbeitet als "Lehrbuch des Strafprozesses" (Götting. 1835; 2. Ausg. von Morstadt, das. 1848) erscheinen ließ. Die Philosophie des Strafrechts behandelte
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0801,
Berufung (in Strafsachen) |
Öffnen |
801
Berufung (in Strafsachen).
von über 1500 Mk. gegeben. Hierdurch kann jedoch nur eine nochmalige Prüfung der Rechtsfrage herbeigeführt werden.
Berufung in Strafsachen.
Die Bedenken, welche gegen die B. überhaupt bestehen, liegen im Strafprozeß
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0971,
von Inquisitionbis Inquisitionsprozeß |
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).
Inquisitionsprozeß (Untersuchungsprozeß), der frühere gemeine deutsche Strafprozeß, in welchem der Richter von Amts wegen gegen einen Verdächtigen vorzugehen hatte, im Gegensatz zu dem modernen Anklageverfahren (s. Strafprozeß).
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0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0250,
von Johnbis John |
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"Encyklopädie der Rechtswissenschaft" die Darstellung des Zivil- und Strafprozesses für die 1. Auflage, des Strafprozesses für die 2. Auflage und bearbeitete in v. Holtzendorffs "Handbuch des Strafrechts" die Ver-^[folgende Seite]
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0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0942,
von Kolloquiumbis Kolmar |
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.
Kolludieren (lat.), unter einer Decke spielen, im geheimen Einverständnis sein und handeln.
Kollusion (lat., "das Zusammenspielen"), im allgemeinen jede auf rechtswidrige Täuschung Dritter gerichtete Verabredung, im Strafprozeß insbesondere
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0698,
von Leonhardtbis Leoninischer Vertrag |
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im Justizministerium und Präsident der juristischen Prüfungskommission und erhielt 1865 das Portefeuille der Justiz. Sein Werk waren die neuen Gesetze über den Zivil- und Strafprozeß und die Gerichtsorganisation. Nach dem Sturz des Königreichs Hannover ward
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0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0881,
von Mündlerbis Mündlichkeit |
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, im modernen Prozeßrecht der Grundsatz, wonach im Zivil- wie im Strafprozeß die Erkenntnisse nach mündlicher Verhandlung der Sache erteilt werden; im Gegensatz zu dem Prinzip der Schriftlichkeit des frühern gemeinen deutschen Prozesses, wonach auf Grund
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0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0806,
von Pehobis Peintre-Graveur |
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Befragung (peinliche Frage), s. v. w. Spezialinquisition (s. Strafprozeß); dann die beim hochnotpeinlichen Halsgericht zum letztenmal wiederholte Frage an den Verbrecher, ob er sein Verbrechen noch jetzt zugestehe, nach deren Bejahung der Stab gebrochen
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Rechtskonsulentbis Rechtssache |
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durch eine Nichtigkeitsklage bei etwaniger Nichtigkeit (s. d.) des Verfahrens aus den im Gesetz aufgeführten Gründen, oder im Weg der "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" (s. d.), ebenfalls aus den gesetzlichen Gründen. Im Strafprozeß sind nur eigentliche Urteile
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0633,
von Rechtswohlthatbis Recitativ |
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von Feuerbach selbst redigierten bayrischen Strafgesetzbuch von 1813 praktische Bedeutung gewann. Zahlreiche Strafgesetzbücher der einzelnen deutschen Staaten folgten, während gleichzeitig auf dem Gebiet des Strafprozesses (s. d.) das englische Vorbild
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0159,
von Sächsisches Rechtbis Sachverständige |
Öffnen |
hat das Gericht dieser Einigung Folge zu geben, wenn es auch die Wahl der Parteien auf eine bestimmte Anzahl beschränken kann. Die Parteien und ebenso nach der deutschen Strafprozeßordnung im Strafprozeß der Staatsanwalt, der Privatkläger
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0778,
von Schwungschaufelbis Schwurgericht |
Öffnen |
, in der Verpflichtung gewisser Bürger zu unentgeltlichen ehrenamtlichen Gerichtsdiensten und in der Anwendung besonderer Regeln des Verfahrens, die sich von dem nur durch rechtsgelehrte Richter gehandhabten Strafprozeß unterscheiden. Was den Ursprung
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0365,
von Strafsachenbis Strafverfahren |
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es sich um die Untersuchung und Bestrafung von Verbrechen handelt. Ihre Behandlungsweise bestimmt sich nach den Rechtsgrundsätzen über den Strafprozeß (s. d.).
Strafsenat, Abteilung des Reichsgerichts (s. d.) oder eines Oberlandesgerichts (s. d
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1013,
von Ungarweinebis Ungehorsam |
Öffnen |
oder einer richterlichen Anweisung zur Vornahme oder Unterlassung einer Handlung. Die Folgen, welche der U. im Strafprozeß nach sich zieht, sind von denjenigen verschieden, welchen der Ungehorsame (Kontumax) im bürgerlichen Rechtsstreit ausgesetzt ist. Denn der moderne
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1034,
von Untersuchungshaftbis Unterthan |
Öffnen |
. Deutsche Strafprozeßordnung, § 112 ff.; Österreichische, § 184 ff.
Untersuchungsprozeß, s. v. w. Strafprozeß; auch s. v. w. Inquisitionsprozeß (s. Strafprozeß).
Untersuchungsrecht, s. Durchsuchungsrecht.
Untersuchungsrichter, s. Richter
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0650,
von Ankerplattebis Anklage |
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entsprechend dem Civilprozeß nachgebildet. Während indes die gegensätzlichen Principien sich scharf auseinanderhalten lassen, zeigt die geschichtliche Entwicklung des Strafprozesses (s. d.) in seinen wechselnden Formen bald eine Verdrängung des
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0865,
Berufung (dogmatisch) |
Öffnen |
und Unmittelbarkeit und der freien Beweiswürdigung ebenfalls gelten, sondern auch im Strafprozeß für die der Zahl nach weit überwiegenden minder schweren Fälle, die vor dem Schöffengericht verhandelt werden, die B. zugelassen werde, so könne man
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0565,
von Courtbis Courtage |
Öffnen |
. in Strafprozessen wegen Verbrechen und schwerer
Vergehen, die auf Grund eines Bundesgesehes straf-
bar sind (jeder Staat hat sein eigenes Strafrecht,
das Vundesstrafrecht bezieht sich hauptsächlich auf
Verbrechen, die auf offener See begangen
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0902,
von Delegantbis Delegation |
Öffnen |
Strafprozeß sind die Übertragung der Vor-
untersuchung (s. d.), die der Regel nach von dem
Untersuchungsrichter des Landgerichts geführt wird,
an einen Amtsrichter (§§.182,183 der Strafprozeß-
ordnung), die Verweisung der Verhandlung und
Entscheidung
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0310,
von Erntemaschinenbis Eros |
Öffnen |
Reichsgerichts) auf Grund des
Vortrags eines Berichterstatters.
Die Bestimmungen der Deutschen Strafprozeß-
ordnung (8§. 190 - 211) über E. d. H. haben
den Zweck, zu verhindern, daß jemand auf un-
genügende Verdachtsgründe hin auf der Anklage
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0859,
von Gerichtstafelbis Gering |
Öffnen |
entsprechend auch für den Strafprozeß. Die
bei diefem beteiligten Personen, denen das Recht
zur Ladung von Zeugen und Sachverständigen zu-
stebt, baben mit der Zustellung der Ladung den G.
zu beauftragen. Für das die öffentliche Klage vor
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0049,
von Glaser (Julius)bis Glasfärbungen |
Öffnen |
Schriften 1875 u. d. T. «Schwurgerichtliche Erörterungen» in 2. Aufl. vereinigt), «Anklage,
Wahrspruch und Rechtsmittel im engl. Schwurgerichtsverfahren» (Erlangen 1866), «Gesammelte kleinere Schriften über Strafrecht, Civil- und Strafprozeß» (2 Bde
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0577,
von Individualitätbis Indoeuropäisch |
Öffnen |
für einen Rechtsstreit erheb-
liche Thatsachen m schließen ist. Sie haben um so
größern Wert, je zwingender und sicherer der Schluß
ist. Im Strafprozeß unterscheidet man An-
zeichen der Schuld und Anzeichen der Un-
schuld (Gegenanzeichen), desgleichen all
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Inquisitionsprozeßbis Insekten |
Öffnen |
Verteidigung und Enderkenntnis. (S. auch Strafprozeß .) –
Vgl. Glaser, Handbuch des Strafprozesses, Bd. 1 (Lpz. 1883
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Kautionshypothekbis Kautionsversicherung |
Öffnen |
aufgehoben worden. In Civil- und Strafprozessen kommen mannigfache K. vor. Die Fälle ihrer Anwendung in Deutschland sind aber erheblich vermindert durch Art. 3 der Reichsverfassung, wonach der Angehörige eines jeden Bundesstaates in jedem andern
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0675,
von Rechtshilfebis Rechtskraft |
Öffnen |
streitigen Gerichtsbarkeit, d. h. im Civil- und Strafprozeß, ist durch das Gerichtsverfassungsgesetz geregelt, während sonst noch das Bundes-Rechtshilfegesetz vom 21. Nov. 1869 gilt. Die R. zwischen deutschen und außerdeutschen Gerichten bestimmt sich
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0213,
von Staats-Anzeigerbis Staatsbankrott |
Öffnen |
Fällung des Urteils zurückzieht. Anträge auf Einstellung des Verfahrens oder auf Freisprechung sind der S. auch im deutschen Strafprozeß nicht verwehrt, nur ist das Gericht nicht an dieselben gebunden. Nach der 1896 gescheiterten Novelle zur
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0356,
von Ehlersbis Eid |
Öffnen |
-
bergbau (Zechen Hannibal II und ChamrockHI/IV).
^Gld. Nach geltendem deutschem Recht hat die
Beeidigung des Zeugen im Strafprozeß regel-
mäßig vor seiner Vernehmung stattzufinden. Die
Erfahrung hat gezeigt, daß die Nachteile dieses sog.
Voreides
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0547,
von Officebis Offizieraspiranten |
Öffnen |
und dort kommt der Name auch für Verwaltungsbehörden vor, so z. B. das bischöfl. O. zu Vechta für Oldenburg. (S. auch Ordinariat und Generalvikar.)
Offiziālprincip oder Offizialmaxime, im Gegensatz zu der den neuern Civilprozeß unbedingt, den Strafprozeß
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0948,
von Mitterburgbis Mitthäterschaft |
Öffnen |
., Heidelb. 1845-46), "Die Lehre vom Beweise im deutschen Strafprozeß" (Darmst. 1834), "Ital. Zustände" (Heidelb. 1844), "Anleitung zur Verteidigungskunst im deutschen Strafprozesse" (4. Aufl., Regensb. 1845), "Die Strafgesetzgebung in ihrer
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0505,
von Baudissin (Wolf Wilh., Graf von)bis Bauer (Bruno) |
Öffnen |
; 1813 wurde er nach Göttingen versetzt, 1819 Senior des Spruchkollegiums. Er starb 1. Juni 1843 in Göttingen. Seine «Grundsätze des peinlichen Rechts» (Marb. 1806), später umgearbeitet als «Lehrbuch des Strafprozesses» (Gött. 1835; 2. Aufl
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0597,
von Ankerbis Anklagejury |
Öffnen |
.
Anklagejury (Große Jury), im engl. Strafprozeß ein aus mindestens 12, höchstens 23 Geschwornen zusammengesetztes Gericht, welches die Vorfrage
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Arrestbis Arrhenatherum |
Öffnen |
einem Konkurs, Gantverfügung.
Arrest of judgment (engl., spr. arrést of dschödschment), im engl. Strafprozeß die Hemmung der Vollstreckung eines gefällten Strafurteils, welche dadurch bewirkt wird, daß der verurteilte Angeschuldigte eine nochmalige Revision
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 1022,
Verzeichnis der Mitarbeiter |
Öffnen |
. Hänel in Kiel: Staatsrechtliches.
Prof. Dr. F. v. Holtzendorff in München: Art. Strafprozeß, Strafrecht, Völkerrechtliches etc.
Prof. Dr. R. Klostermann in Bonn: Bergrecht, Urheberrecht.
Prof. Dr. O. Mejer in Göttingen: Kirchenrecht.
Dr. E. Steffenhagen
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0839,
Deutschland (Reichsbürgerrecht; Rechtspflege) |
Öffnen |
im Strafprozeß, durch die Grundsätze der Öffentlichkeit und Mündlichkeit, der Unmittelbarkeit der Verhandlung und der freien Würdigung der Beweisergebnisse durch den Richter beherrscht. Ausnahmegerichte, abgesehen von Kriegsgerichten und Standrechten, sind
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0164,
Gericht (Gerichtsbarkeit) |
Öffnen |
in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wird, ebenso wie das Hauptverfahren des Strafprozesses, durch die Grundsätze der Mündlichkeit und der Öffentlichkeit, der Unmittelbarkeit der Verhandlung und der freien Würdigung der Beweisergebnisse durch das G. beherrscht
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0472,
Hessen (Großherzogtum: Rechtspflege, Kirchenwesen, Finanzen) |
Öffnen |
Stadtrechte (z. B. Wimpfen) und einzelne Landesgesetze (insbesondere das Pfandgesetz von 1858, das Gesetz über die Erwerbung des Grundeigentums von 1852, das Gesetz über die Verjährung der persönlichen Klagen von 1853); für den Strafprozeß gilt
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0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0803,
von Klage, diebis Klaj |
Öffnen |
803
Klage, die - Klaj.
Im Strafprozeß ist die K. die förmliche Anklage, welche die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung wegen einer strafbaren Handlung bedingt. Sie wird entweder durch den Antrag auf gerichtliche Voruntersuchung
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0366,
von Strafverfügungbis Strahlapparate |
Öffnen |
nicht ausführbar ist. Im einzelnen richtet sich das S. nach den Vorschriften des Strafprozeßrechts (s. Strafprozeß).
Strafverfügung, s. Strafbefehl. ^[richtig: Strafbescheid.]
Strafversetzung, Disziplinarstrafe, welche in der Versetzung
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0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0891,
von Gebannene Tagebis Gerger |
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)
Generalarrest, Konkurs 11,1
(?6N6taI U886indl^, Schottische Kirche
Generalbatterie, Festungskrieg 193,1
Generalinquisition,Strafprozeß 360,1
Generaltarten, Landkarten 456,1
GeneralsaldierungsstelleMsenbalm-
Abrechnungsstelle
Generalsynooe
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Anschlag (des Gewehrs)bis Anschließung |
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Strafprozeß, abgesehen von dem Fall der Privatklage (s. d.), nur auf die Durchführung des staatlichen Strafanspruchs gerichtet, der der Regel nach von der dazu bestimmten Behörde (s. Staatsanwaltschaft) erhoben wird. Die Entscheidung über den
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0863,
Berufung (juristisch) |
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1883).
II. Im Strafprozeß. Die Deutsche Strafprozeßordnung gestattet dieses Rechtsmittel (§§. 354 fg.) nur gegen Urteile der Schöffengerichte oder Urteile der Amtsrichter ohne Zuziehung der Schöffen (8-211, Abs. 2). Die Österr. Strafprozeßordnung vom
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0939,
Beweis (logisch) |
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. die Eröffnung des Hauptverfahrens schlüssig zu machen; deshalb werden auch Zeugen in der Regel erst in der Hauptverhandlung beeidigt, dem Beschuldigten oder andern Zeugen gegenübergestellt ("konfrontiert"; Deutsche Strafprozeß ordn. §§. 58, 65; Osterr
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Codiabis Codrington |
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Vorgang benannte man im 18. Jahrh. gern die zusammenfassenden
Gesetzbücher (s. Kodifikationen ), so C. Maximilianeus für Bayern 175 1 (Strafrecht und
Strafprozeß), 1753 (Civil- und Konkursprozeß), 1756 (Bürgerl. Recht); C
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Geschwindigkeitsmessungbis Geschworener |
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einberufen werden, für die Zeit ihrer Einberufung Diäten zu zahlen.
Geschworenengericht, s. Schwurgericht.
Geschworener (engl. juryman; frz. juré), Bezeichnung für die im Strafprozeß eidlich in Pflicht genommenen, meistens rechtsunkundigen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0608,
von Kontritionbis Konventikel |
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einer befohlenen Handlung, das Ausbleiben in einem angesetzten Termin, und Kontŭmax die Partei, welche sich eines solchen Ungehorsams schuldig machte. Im Civilprozesse ist an dessen Stelle das Versäumnisverfahren getreten. Im Strafprozesse gab es ein
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0479,
von Protokollarischbis Protuberanzen |
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oder ersuchten Richtern stattfinden (Civilprozeßordn. §§. 145‒151).
Für den Strafprozeß bestimmt die Deutsche Strafprozeßordnung Folgendes: In der gerichtlichen Voruntersuchung (s. d.) ist über jede Untersuchungshandlung ein P. aufzunehmen, welches Ort
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0487,
von Prozeßbis Prozessionsspinner |
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man auch die gesetzlichen Vorschriften über das gerichtliche Verfahren und deren wissenschaftliche Darstellung. Aus der Verschiedenheit des Gegenstandes ergiebt sich der Gegensatz zwischen Strafprozeß (s. d.), Civilprozeß (s. d.) und dem Verfahren
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0149,
Sachsen, Königreich (Geschichte) |
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von der Verwaltung, über Einführung von Öffentlichkeit und Mündlichkeit im bürgerlichen und Strafprozeß sowie Einführung der Geschworenengerichte; ein Preß- und Vereinsgesetz, beide im Sinne größter Freiheit, mit Entscheidung über Preßvergehen und über das mündliche
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Vordünebis Vorkaufsrecht |
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gehört (Deutsches Bürgerl. Gesetzb. §. 2106). S. Erbschaftsvermächtnis.
Vorerhebungen, im österr. Strafprozeß, s. Vorverfahren.
Vorfach, Teil der Angel, s. Angelfischerei.
Vorfahren, häufige Bezeichnung der Eltern und Voreltern einer Person
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0309,
von Verwandtschaftszuchtbis Verzierung |
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, wenn der Prozeß nicht um Vermögensrechte geführt wird, z. B. Beeidigung von Zeugen und Sachverständigen, Rechtsmittel, auch im Strafprozeß. Verzichtbar sind ferner Ehescheidungsgründe, Anfechtungsrechte und Einreden. Unverzichtbar ist das eheliche
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0847,
Gericht |
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auf dem Gebiete des Civilprozesses nur in den Kammern der Landgerichte für Handelssachen als Handelsrichter, auf dem Gebiete des Strafprozesses aber in den Erstinstanzgerichten der untersten und obersten Ordnung, den Schöffen- und Schwurgerichten
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0885,
von Milhabis Militäranwärter |
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Verhältnisse unterbrochen (§§. 785, 786).
Im Strafprozeß erfolgen Zustellungen an Militärpersonen nach den Vorschriften der Civilprozeßordnung (Strafprozeßordn. §. 37), Bestimmungen über die Mitwirkung der Militärbehörden bei Ladungen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1054,
von Zwangsversteigerungbis Zwangsvollstreckung |
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Gerichtsverfassungsgesetzes, der Civilprozeßordnung und Konkursordnung Änderungen. Im Strafprozeß hat die Deutsche Strafprozeßordnung (§. 495) auf die Vollstreckung einer Vermögensstrafe oder Buße die Z. im Civilprozeß für anwendbar erklärt. Wegen der sonstigen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0109,
von Untersuchungsmaximebis Unterwalden |
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, Das Recht der U. (Lpz. 1865).
Untersuchungsmaxime, soviel wie Inquisitionsprincip (s. d.).
Untersuchungsprozeß, s. Strafprozeß.
Untersuchungsrichter. Nach §. 60 des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes sind bei den Landgerichten (nach §. 11
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0546,
von Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflegebis Offertorium |
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»).
Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflege, die großen Grundsätze, die, zusammen mit der Unmittelbarkeit des Verfahrens, den heutigen Prozeß, und zwar sowohl den Civil- als auch den Strafprozeß beherrschen. Der alte röm. Prozeß
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0728,
von Kreuzstichbis Kreuzweg |
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außereinander fallen. So verhalten sich z. B. die Begriffe Neger und Sklave.
Kreuzverband, ein Steinverband (s. d.).
Kreuzverhör. Aus der strengen Durchführung des Anklageprincips im engl. Strafprozeß ergiebt sich die Übertragung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0044,
von Abholzenbis Abiturient |
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darthun.
Durch diese Entbindung von der Instanz , welche dem ältern deutschen
Strafprozeß eigentümlich war, wurde der Angeschuldigte keineswegs für völlig unschuldig erklärt,
weshalb
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0072,
von Abwesenheitsprotestbis Abzeichen, militärische |
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, verloren geht, was jedoch dadurch zu vermeiden ist, daß man sich in
die Matrikel eines Bundeskonsulats eintragen läßt. Über die Folgen der A. auf ergangene richterliche
Ladung im bürgerlichen und Strafprozeß s
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Anzengruberbis Äolier |
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, die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekannt zu machen. Übrigens wird der Ausdruck A. im Strafprozeß auch als gleichbedeutend mit "indicium", Indiz (s. d.), zur Bezeichnung einer Thatsache gebraucht, welche eine Schlußfolgerung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0883,
von Arthralgiebis Artillerie |
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werden können, also menschliche oder den menschlichen nachgebildete Laute. Aus der Unfähigkeit, artikulierte Laute hervorzubringen, entsteht das Lallen.
Artikuliertes Verhör, im frühern deutschen Strafprozeß das Verhör über Fragen, welche nicht
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Beichtgeheimnisbis Beichtspiegel |
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- als im Strafprozeß sind Geistliche in Ansehung desjenigen, was ihnen bei Ausübung der Seelsorge anvertraut ist, zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt. Dagegen besteht auch für Geistliche die Anzeigepflicht, wofern sie von dem Vorhaben eines Hochverrats
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0800,
Berufung (in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) |
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im Strafprozeß eine erheblichere als im Zivilprozeß. Der gegenwärtige Stand der deutschen Gesetzgebung ist folgender.
Berufung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.
Nach der deutschen Zivilprozeßordnung ist ohne Rücksicht auf den Wert des
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Beruhigende Mittelbis Beryll |
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der deutschen Strafprozeßordnung (2. Aufl., Berl. 1880); Kries, Die Rechtsmittel des Zivilprozesses und des Strafprozesses (Bresl. 1880).
Beruhigende Mittel, s. Betäubende Mittel.
Berührungselektrizität, s. v. w. Galvanismus.
Berührungslinie, s
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0809,
von Beschreibungbis Beschwerde |
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.
Beschuldigter, im Strafprozeß derjenige, gegen welchen die Anzeige einer strafbaren Handlung erstattet ist. Der Beschuldigte, gegen welchen die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen wurde, wird Angeklagter und derjenige, gegen den die öffentliche Klage
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0811,
von Beschwerderegisterbis Besemschon |
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Strafprozesses (Bresl. 1880).
Beschwerderegister (Beschwerdebuch), Buch, in welches Beschwerden eingetragen werden, z. B. auf Post- und Bahnexpeditionen, Dampfschiffen etc. für die Beschwerden der Passagiere über die Beamten und über
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0657,
Bürger (Personenname) |
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oder Zivilrecht als gleichbedeutend mit Privatrecht im Gegensatz zum Strafrecht und andern Teilen des öffentlichen Rechts sowie von dem bürgerlichen Prozeß- oder Zivilprozeß als dem Gebiet der Privatrechtsstreitigkeiten im Gegensatz zum Strafprozeß, bei
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0689,
von Bussenbis Bussole |
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. 1874); Dochow, B. im Strafrecht und Strafprozeß (Jena 1875).
Bussen (auch Schwabenberg), isoliert stehender Berg im württemberg. Donaukreis, östlich von Riedlingen, 765 m ü. M., mit weiter Aussicht über Oberschwaben bis an den Bodensee
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0194,
von Cocos chilensisbis Codemo |
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. Jan. 1807, das Handelsrecht im C. de commerce vom 1. Jan. 1808, der Strafprozeß im C. d'instruction criminelle vom 27. Nov. 1808 und endlich das Strafrecht im C. pénal vom 22. Febr. 1810. Später kamen dann noch Gesetzgebungen über Forstwesen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0682,
von Denominativumbis Denunziation |
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.
Denunziation (Denunciatio), im allgemeinen Meldung, Angabe, Anzeige jeder Art; im Strafprozeß die freiwillige, ohne vorherige Aufforderung erfolgte Benachrichtigung der Behörde von dem Vorhaben oder von der Verübung eines Verbrechens
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0687,
von Depouillierenbis Depression |
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.), Ergreifung, Festnehmung eines Verbrechers. Deprehensionis forum ist im Strafprozeß der Gerichtsstand des Ortes der Ergreifung oder der Betretung des Verbrechers. Nach gemeinem Recht konkurrierte dieser Gerichtsstand mit dem Gerichtsstand des Wohn
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Duplexbis Dupont |
Öffnen |
. h. Anführung neuer Umstände, wodurch die Repliken entkräftet werden sollten. Gewöhnlich schloß damit, weil eigentliche Dupliken nur selten vorkommen, der erste Schriftenwechsel ab. Übrigens spricht man auch im Strafprozeß von einer D., wenn
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0394,
von Einspruchbis Einstweilige Verfügungen |
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werden soll. Das Urteil kann in diesem Stadium des Strafprozesses auf E. des Verfahrens lauten, wenn es sich bei einer nur auf Antrag zu verfolgenden strafbaren Handlung ergibt, daß der erforderliche Antrag nicht vorliegt, oder wenn der Antrag
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