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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0992,
von Una cordabis Uneheliche Kinder |
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und ganzen wird der U. sich in den Grenzen halten müssen, innerhalb deren für die Dauer eine wirklich marktfähige Ware geliefert werden kann. Vgl. Waldwertberechnung.
Una corda (ital.), s. Corda.
Unalaschka, s. Alëuten.
Unam sanctam (lat
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0844,
von Sabbatherwegbis Sachur |
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meinem Recht, und zu meiner
Sache, mein GOtt und HErr, Ps. 35, 23. Sie schmücken sich unter einander selbst, daß sie ihre böse Sache
fördern, Pf. 36, 3. Richte mich, GOtt, und führe meine Sache wider das unheiliae
Volk, Pf. 43, 1. Mache
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0949,
von Diebsinselnbis Diebstahl |
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(pseudonym für Schümberg), Graf D. (Dresd. 1830).
Diebsinseln, s. Marianen.
Diebssprache, s. Kochemer Loschen.
Diebstahl (Entwendung, Furtum), die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, dieselbe sich rechtswidrig zuzueignen
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Buechner →
Anhang →
Hauptstück:
Seite 0089,
von Sachebis Sammeln |
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89
Sache - Sammeln.
Auf daß sich vor ihm kein Fleisch rühme, 1 Cor. 1, 39. Sondern euch eine Ursach geben zu rühmen, 3 Cor. 5, 13. Ich rühme viel von euch, 3 Cor. 7, 4. Wir aber rühmen uns nicht über das Ziel, 3 Cor. 10, 13. Es ist mir ja
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0374,
von Eigenschaftbis Eigentum |
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vindizieren und die Freiheit der Sache gegen denjenigen, der sich Beschränkungen anmaßt, verfechten kann. Alle andern dinglichen Rechte, so z. B. die Servituten, Superficies, Emphyteuse, enthalten nur einzelne Rechte von dem Gesamtrecht des Eigentums; so
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0786,
Eigentumsklage |
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dem Fiskus nicht ein Regal (s. d.) zusteht, durch
Occupation (s. d.) desjenigen erworben, welcher
die Sache zuerst, um sie für sich zu behalten, in Be-
sitz nimmt (r68 nuiliuL csäit priino oceuMuti). Wer
im guten Glauben, er sei bereits
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0813,
Besitz |
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längere Fortsetzung, durch Ersitzung oder Usukapion zur Erwerbung des Eigentums führen, dann muß er im guten Glauben (bona fide) angefangen haben und sich auf einen gerechten Grund (justa causa, justus titulus) stützen; auch muß die Sache eine solche
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0436,
von Furtimbis Furtwangen |
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, als es dieser erlaubt hat, gebraucht, oder wenn jemand eine fremde Sache, nicht um sie sich anzueignen, sondern um sie wider den Willen des Eigentümers (z. B. einen Hengst zum Beschälen) zu gebrauchen, wegnimmt (F. usus). Nach den Zwölf Tafeln (s. d
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0555,
von Hinterlegungsvertragbis Hinterrhein |
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ist.
Durch die Übergabe einer Sache an einen nur zur unentgeltlichen Aufbewahrung sich Verpflichtenden entsteht schon nach römischem Recht ein besonderes Rechtsverhältnis zwischen demjenigen, welcher übergibt und welcher keineswegs der Eigentümer
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0882,
von Besitzeinweisungbis Besitzklagen |
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. durch Dienstbarkeiten, so können auch an einem Grundstück oder an einer andern Sache, welche von dem Eigentümer oder von jemand, welcher nicht Eigentümer ist, besessen wird, Handlungen ausgeübt werden, welche sich als Ausübung eines dinglichen Rechts
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0442,
von Herrenbreitungenbis Herrenrecht |
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welchen zwar ein Eigentum zulässig ist, die aber zufällig in niemandes Eigentum stehen. Von ihnen gilt der Grundsatz: Res nullius cedit occupanti, d. h. wer die herrenlose Sache mit der Absicht, dieselbe sich zuzueignen, in seine Gewalt bringt
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0105,
Von der Verfassung und Regierung der Stadt Ulm und der guten Ordnung in derselben |
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ratsam wäre, die Sach vor vieler Ohren zu führen. Und gemeiniglich ist einer von den fünfen der, welcher im künftigen. Jahr wird Burgermeister werden. Oft trifft es sich also, daß sie mitten in der Nacht geweckt werden: und einen plötzlich kommenden
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0248,
von Katzenkrautbis Kauf |
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gewährte Gegenwert heißt Kaufpreis. Ein K. kann geschlossen werden über zukünftige Sachen, über die zukünftige Ernte, über hängende und stehende Früchte (Hoffnungskauf, s. Emtio). Verpflichtet sich die eine Partei, die der andern Partei zu leistende
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0880,
von Besichtbis Besitz |
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mit Ausschließung anderer zu verfügen, vorhanden, so muß eine zweite Thatsache hinzutreten, um den B. zu begründen: der Wille, diese Macht für sich auszuüben. Daß dieser Wille vorhanden sei, versteht sich bei dem Eigentümer, welcher die Sache innehat, von selbst
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Entscheidungsgründebis Entwährung |
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und läßt die Sache veräußern, so muß ich natürlich meinem Käufer, dem nun die Sache evinziert ist, vollen Schadenersatz leisten. Ebenso verhält es sich 2) beim Tausch, 3) bei der Hingabe von Sachen an Zahlungs Statt, 4) bei der Teilung gemeinschaftlicher
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0087,
Rembold |
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war, kam der folgende Tag heran und beim Rat wurde eine Klage wegen des Schäfleins vorgebracht. Nun waren die Räte wegen der Sache unter sich geteilt und verschiedener Meinung. Und es entstand eine große Spaltung und Aufruhr unter der Bürgerschaft, so
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Findelkinderbis Findhorn |
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der Person des Eigentümers oder im Bewußtsein, daß der Eigentümer auf einem gesetzlich geordneten oder üblichen Wege zu ermitteln ist, die Sache an sich nimmt, um sie sich zuzueignen (s. Funddiebstahl). Das gilt auch von Sachen, welche
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0457,
von Commissoria lexbis Commodianus |
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Konstantin für nichtig erklärt. Der Gläubiger
soll sich darauf beschränken, die Schuld auszuklagen
und die verpfändeten Sachen verkaufen zu lassen.
Diesem Verbot haben sich die neuern Gesetzgebun-
gen angeschlossen: Preuß. Allg. Landr. I, 20
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0185,
von Entvogelbis Entwässern |
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vielfach Rücktritt vom Vertrage. Ist die Sache durch mehrere Hände gegangen, so muß sich der einzelne Käufer immer an seinen Verkäufer halten; es giebt keinen sog. springenden Regreß. Anders nach Preuß. Allg. Landrecht, wenn der unmittelbare Vormann
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0596,
von Gattersägebis Gattung |
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verpflichtet, also auch, wenn er bereits eine bestimmte
^ache, aber nicht in jener ihn bindenden Weise sür
sich ausgewählt hatte und die ausgewählte Sache
untergegangen ist, so, als ob er überhaupt noch nicht
ausgewählt hätte. Nur wenn das die Leistung un
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0114,
von Handlungsunkostenbis Handschrift |
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veräußerte. In solchem Fall kann der Eigentümer sich nicht an den Dritten, sondern nur an denjenigen halten, welchem er die Sache übergeben hat. Es gilt hierfür auch das mit dem obigen gleichbedeutende Sprichwort: "Wo man seinen Glauben gelassen hat
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Fehderechtbis Fehlgeburt |
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, auch wenn der Veräußerer nicht Eigentümer war. Dieser Artikel findet, sofern es sich nicht um Inhaberpapiere handelt, keine Anwendung, wenn die veräußerten Sachen gestohlen oder verloren waren. Diese Fehlerwirkung haben auch das franz. Recht (Code
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0787,
von Eigentumslosungbis Eike |
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Recht dargebotenen Klagen zu wählen und macht das durch den Vortrag der Thatsachen und die Formulierung der Ansprüche erkennbar. Die Sache verhält sich ähnlich wie mit den verschiedenen Formen der strafbaren Handlungen, welche auch so charakterisiert
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0077,
von Acceßbis Accidens |
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Sachen, die einen Nebenteil einer andern körperlichen Sache
bilden, sondern auch von Forderungen, Rechtsverhältnissen, die sich nur in nebensächlicher Beziehung zu
einer andern, der Hauptforderung
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0969,
von Gewagte Geschäftebis Gewährsfehler |
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überlassen hat, für den daran
hervortretenden Mangel. Die Pflicht der G. er-
streckt sich darauf, daß das abgetretene Recht nicht
durch Lasten verkümmert sei ls. EntWährung und
Eession), daß die veräußerte Sache keine Mängel
habe (f. Empfangbarkeit
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Dingliche Klagebis Dinglinger |
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aber, die das dingliche Recht gewährt, läßt sich als eine totale und als eine partielle denken. Die erste ist das Eigentum (dominium). Die zweite ist die auf eine gewisse Seite oder Eigenschaft der Sache beschränkte Macht; sie läßt neben sich ein
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0847,
Gericht |
Öffnen |
der freiwilligen Gerichtsbarkeit übertragen. Reichsgesetzlich üben die ordentlichen Gerichte sämtlich sowohl Civil- wie Strafgerichtsbarkeit aus.
A. Die Zuständigkeit bestimmt sich einmal in Hinsicht auf die Art der Sachen, welche der Entscheidung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0273,
Diebstahl |
Öffnen |
und Leuchtgas können aus
den Leitungen gestohlen werden. Die Sache muß
eine fremde sem, also in eines andern Eigentum
sich befinden. Ob das der Fall, darüber entscheidet
das am Orte der That gellende bürgerliche Recht.
Das gilt z.V. auch von dem
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Pachometerbis Pachtvertrag |
Öffnen |
, daß der Käufer einer vermieteten Sache sich nicht an den Mietvertrag zu kehren braucht, so daß also der Mieter dem Käufer weichen muß, unbeschadet jedoch seiner Ansprüche auf Entschädigung gegenüber dem Vermieter, der durch den Verkauf des Mietobjekts seiner
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Sächsische Baugewerks-Berufsgenossenschaftbis Sächsische Schweiz |
Öffnen |
entfielen auf je 100 c^m
unter Berücksichtigung sämtlicher Bahnen ergeben
sich jedoch 17,5 und 7,i km. Mit Ausnahme der
dem preuß. Staate und zwei Privatgesellschaften
(s. unten) gehörenden Strecken sind die S. E. Eigen-
tum des Staates (2456,7i km
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1031,
von Unterpachtbis Unterschrift |
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Feuerungen für Siedepfannen, bei denen die Flamme unterhalb des Pfannenbodens hinzieht.
Unterschlagen, s. Segel.
Unterschlagung (Unterschleif, Interversio), die wissentliche rechtswidrige Zueignung einer fremden, beweglichen Sache, welche sich
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0092,
von Acceptierenbis Accession |
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das Geschäft einleitet. Derselbe schließt das Versprechen der
eigenen Leistung und die im voraus erklärte Annahme des Versprechens der andern Partei in sich. Umgekehrt schließt die
darauffolgende Annahme die A. des Versprechens der ersten Partei
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0625,
von Kauerbis Kauf |
Öffnen |
, welcher auch auf den Käufer, der mehr als den doppelten Wert der Sache bezahlte (Verletzung unter der Hälfte), ausgedehnt worden ist. Bei gewagten Geschäften, z. B. bei dem K. einer Leibrente oder Lebensversicherungspolice, läßt sich dies nicht
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0852,
von Berthelsdorfbis Berthier |
Öffnen |
l'alchimie» (ebd. 1885), «La chimie au moyen âge» (3 Bde., ebd. 1893), «Traité pratique de calorimétrie chimique » (ebd. 1893; deutsch von Siebert, Lpz. 1893).
Berthelsdorf. 1) B. bei Herrnhut, Dorf in der Amtshauptmannschaft Löbau der sächs
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0499,
von Fabricabis Fabricius (Hieronymus) |
Öffnen |
Friedr. Alfred, Graf
von, sächs. General der Kavallerie und Staatsmann,
wurde zur Zeit der Occupation Frankreichs als
Sohn des sächs. Generallieutenants von F. 23. Mai
1818 zuQuesnoy-sur-Deule unweit Lille geboren.
1834 trat er aus dem Kadettenkorps
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0759,
von Früchtebis Fruchtfolge |
Öffnen |
759
Früchte - Fruchtfolge.
Früchte, in der Rechtswissenschaft die organischen Erzeugnisse einer Sache, welche dazu bestimmt sind, von der Sache abgeschieden zu werden und eine selbständige Existenz zu führen. Hiernach gehören auch
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Dieburgbis Dieckhoff |
Öffnen |
Fahrlässigkeit eingetretenen Verlust haftet. Da der Begriff der röm. Entwendung auch die Unterschlagung, selbst den wissentlichen Empfang einer Nichtschuld, ferner den rechtswidrigen Gebrauch einer Sache umfaßte, so erstreckt sich die condictio
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0932,
Gesellschaft (juristisch) |
Öffnen |
nicht bestimmt ist, nach Preuß. Allg. Land-
recht, nach Sächs. Nürgerl. Gesetzbuch und nach
dem Deutschen Entwurf den sämtlichen Gesell-
schaftern gemeinschaftlich sein; jedoch braucht nach
Allg. Landrecht, wer sich nur zu pekuniären
Leistungen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0030,
von Überfall (im Festungsbau)bis Übergangssteuern |
Öffnen |
Handelsgesetzbuch bezüglich der Veräußerung von Seeschiffen, dazu genügt der bloße Vertrag. Nach jenen Rechten stellen sich also die Rechtsgeschäfte, welche abgeschlossen werden, um Eigentum an fremden Sachen zu erwerben, wie Kauf, Tausch, Schenkung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Absolutionbis Absonderung (im Konkurs) |
Öffnen |
die Früchte oder diese Sachen sich noch auf
dem Grundstück befinden; Pachter rücksichtlich des in ihrem Gewahrsam befindlichen Inventars wegen der Forderungen
für dieses; Vermieter wegen des laufenden
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1056,
Zwangsvollstreckung |
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letztern, sich der Verfügung über die Forderung zu enthalten. Diese Benachrichtigung hat die Wirkung eines Arrestes, sofern die Pfändung binnen drei Wochen nachfolgt. – Die Pfändung von Ansprüchen auf Herausgabe oder Leistung körperlicher Sachen erfolgt
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0872,
von Causa cognitabis Cauterets |
Öffnen |
872
Causa cognita - Cauterets.
Strafsache; c. connexa, zusammenhängende, dazu gehörige Sache; c. denegatae justitiae, Klagsache wegen verweigerter Rechtspflege; c. divortii, Ehescheidungssache; c. ecclesiastica, geistliche oder kirchliche
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0327,
von Albert (König von Sachsen)bis Albert (Graf von Bollstädt) |
Öffnen |
mit den sächs. Truppen nach Schleswig-Holstein, wo er sich beim Sturme auf die Düppeler Schanzen 13. April hervorthat. Mit dem Ritterkreuze des sächs. Militär-St. Heinrichsordens sowie mit dem preuß. Orden pour le mérite belohnt, kehrte er zurück
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Sachbeschädigungbis Sacher-Masoch |
Öffnen |
der nenern Gesetzgebungen f. Arglist. Wegen
S. durch Herabwerfen aus einem Hause s. Nn"n8H st
e^6ctn/, wegen S. durch Tiere s. ?Hup6li68.
Sachbesitz, s. Besitz.
Sache llat. res), im jurist. Sinne zunächst ein in
sich zusammenhängender
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0856,
von Hypostasebis Hypothek |
Öffnen |
sich aber nach römischem Recht bei der H. den Besitz der Sache erst verschaffen durch die hypothekarische Klage (actio hypothecaria). Diese dingliche Klage gibt das römische Recht dem Pfandgläubiger gegen jeden Besitzer der Sache auf Herausgabe
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0144,
Sachsen, Königreich (Litteratur zur Geographie und Statistik. Geschichte) |
Öffnen |
und H. Hoppe (in den «Mitteilungen des Vereins für Erdkunde zu Leipzig», 1885, Lpz. 1886); Jahrbuch des königlich sächs. Meteorologischen Instituts (Chemn., seit 1863). - 2) Statistik. Engel, Jahrbuch für Statistik und Staatswirtschaft des Königreichs S
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0951,
von Depositumbis Depot |
Öffnen |
Sachen unversiegelt oder unver-
schlossen hinterlegt werden, so steht dem Verwahrer
das Recht des Verbrauchs zu, wenn dies besonders
ausgemacht ist oder sich aus den Umständen ergiebt.
Alsdann hat derselbe seinerzeit nur eine gleiche
Summe
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0390,
von Fruchtabtreibende Mittelbis Fruchtbarkeit |
Öffnen |
und stehenden F. schon vor der Trennung erwerben. Das hat sich im Preuß. Allg. Landr. 1,9, §. 221 erhalten; denn danach sind die F. einer Sache gleich bei ihrem Entstehen das Eigentum desjenigen, welcher das Nutzungsrecht der Sache hat. Nach Sächs. Bürgerl
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0101,
von Aufsetzbürstebis Aufsichtsrat |
Öffnen |
sie von der Schermaschine leichter gefaßt werden (s. Appretur).
Aufsetzen, Aufsetzer, s. Koppen.
Aufsicht. A. zu führen über eigene Sachen im eigenen Interesse, damit diese erhalten bleiben und nicht Schaden stiften, gehört zu der Sorgfalt eines ordentlichen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0988,
von Deteriorierenbis Detmold (Stadt) |
Öffnen |
der Sorgfalt er zur Abwendung von Verschlimmerungen aufzuwenden hat, wie weit er also für fahrlässige Verschlechterungen haftet, richtet sich nach den für das einzelne Rechtsverhältnis getroffenen gesetzlichen Bestimmungen oder nach dem
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0368,
von Kirchenpauerbis Kirchenslawisch |
Öffnen |
. Heinr., hamb. Staatsmann, geb. 2. Febr. 1808 in Hamburg, studierte die Rechte in Dorpat und Heidelberg und ließ sich dann in Hamburg als Advokat nieder und wurde 1843 Senator. Als solcher verfaßte er mit Geffcken die Senatorialdenkschrift gegen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0153,
Sachsen (Provinz) |
Öffnen |
verloren. Das weitere Anwachsen der Socialdemokratie machte sich ebenfalls in den Reichstagswahlen von 1893 wie bei den Landtagswahlen bemerklich. Die ungünstige Finanzlage, in die das Reich nach der Annahme der neuen Heeresreorganisation 1892 allmählich
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1017,
von Zschopaubis Zubehör |
Öffnen |
«Das Goldmacherdorf» (Aarau 1817 u. ö.). Die radikale religiöse Aufklärung vertritt die Geschichte des Galeerensklaven «Alamontade» (Zür. 1802). Den größten Beifall aber erwarben sich mit Recht die minder tendenziösen Erzählungen «Der Kreole», «Jonathan Frock
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0016,
von Abwässerbis Abzahlungsgeschäfte |
Öffnen |
, daß ein Pfandrecht an Mobilien nur durch Besitzübertragung begründet werden könne, daß also der Pfandberechtigte die bewegliche Sache innehaben müsse. Der Ratenhändler wolle sich sichern, der Käufer wolle die gekaufte Sache für seinen Haushalt
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0132,
von Aussonderungbis Ausstattung |
Öffnen |
fortsetzen, gleiche Teile und bestimmen gleiche Anteile, wenn sie die Teilung vornehmen. Im andern Fall, wenn die Sache bisher Eigentum eines Einzelnen war, schließt das A. zwei ganz verschiedene Geschäfte in sich, nämlich ein vorbereitendes, wodurch
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0414,
von Schenklbis Schenkung |
Öffnen |
kann man schenken, wenn dadurch dem Schenknehmer Ausgaben erspart werden. Auch ein ganzes Vermögen kann verschenkt werden, so daß sich die S. auf alle einzelnen zum Vermögen gehörigen Sachen und Rechte bezieht. Doch ist nach Sächs. Bürgerl. Gesetzb
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0075,
Besserer |
Öffnen |
Geschicke beistehen; so zwingt hienach die Vernunft zu glauben, daß diese vom Glück begünstigten Besserer einst eine große Sache, bei welcher dem ganzen Gemeinwesen des Landes der Untergang drohte, geschlichtet haben. Hiebei verdienten sie sich
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0881,
Besitz |
Öffnen |
und Nießbräucher, sind nicht Besitzer der Sache. Denn der Pächter und der Nießbräucher wollen sich das Grundstück, welches sie bewirtschaften, nicht aneignen, als ob es ihnen gehörte. Die von ihnen gezogenen Früchte aber dürfen sie nach ihrer Rechtsstellung sich
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0363,
von Niesekrautbis Nießbrauch |
Öffnen |
Nerven (Reiben der Nase) läßt sich das N. bisweilen unterdrücken. Eine eigenartige krampfhafte Reflexerregung ist der Nieskrampf, welcher sich bisweilen bei nervösen und hysterischen Personen einstellt und in einem lange fortdauernden heftigen N. besteht
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0500,
von Wandpfeilerbis Wangemann (Hermann Theodor) |
Öffnen |
die Sache auf Grund eines Pfandrechts in öffentlicher Versteigerung unter der Bezeichnung als Pfand verkauft wurde (Deutsches Bürgerl. Gesetzb. §. 461). Die Haftpflicht des Veräußerers ist begründet, wenn der Mangel zu der Zeit vorhanden
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1007,
Zwangsvollstreckung (im Zivilprozeß) |
Öffnen |
oder die Leistung einer bestimmten Quantität andrer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere zum Gegenstand hat, und insofern sich der Schuldner in der Urkunde der sofortigen Z. unterwarf. Was die einzelnen Arten der Z. anbetrifft, so richtet sich die Z
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0606,
von Faustpfandkreditbis Faustrecht |
Öffnen |
oder die Beschädigung haftet er auf Ersatz. Er darf die verpfändete Sache nicht gebrauchen, wenn ihm dies Recht nicht eingeräumt ist. Anders bei fruchttragenden Sachen, wo er die Früchte ziehen muß, um sie sich entweder auf die Zinsen und das Kapital
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0784,
von Fumoirbis Fundão |
Öffnen |
Landrecht ein Zehntel des Wertes der gefundenen Sache nach Abzug der Kosten und bei Wertgegenständen von über 1500 Mk 1 Proz. beträgt. Meldet sich der Eigentümer oder frühere Besitzer nicht, so gehört nach preußischem Rechte die gefundene Sache dem Finder
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0935,
von Pfälzer Weinebis Pfand |
Öffnen |
die deutschen Kaiser Pfalzen oder Paläste hatten und daher auch Pfalzgrafen residierten.
Pfand (Pfandsache, Pfandobjekt, lat. Pignus), eine fremde Sache, welche einem Gläubiger zu dessen Sicherheit wegen einer Forderung haftet; aber nicht nur
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0489,
von Constantius II.bis Consualia |
Öffnen |
ermöglichte. E. erhielt
bei der neuen Teilung zu Sirmium ganz Asien mit Thrazien, Konstantinopel und Ägypten. Er befand sich wiederho lt im Kriege mit den Persern, die ihm 348 bei Singara
eine schwere Niederlage beibrachten. 351 sah
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0389,
von Frucht (Leibesfrucht)bis Frucht (juristisch) |
Öffnen |
Gewinnung zur bestimmungsmäßigen Nutzung der Sache gehört, auch wenn sich dieselbe allmählich erschöpft, wie
bei Bergwerken, Steinbrüchen, Kiesgruben. Indessen haben die Gesetze darüber voneinander abweichende Bestimmungen, ob diese
Ausbeute dem
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0045,
von Leibregimenterbis Leibrentenvertrag |
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), andere Renten für einen Zeitabschnitt, der sich nach der Beschaffenheit oder dem Zweck der Rente bestimmt (nach Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 1154 schlechthin zu Anfang des Zeitraums, auf welchen sie versprochen sind). Hat der Gläubiger den Beginn des
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0786,
von Fünffadenbis Fungible Sachen |
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numero, pondere, mensura consistunt (Sachen, welche sich nach Zahl, Maß und Gewicht bestimmen), oder als res, quae in genere suo functionem recipiunt per solutionem magis, quam specie. An letztere Definition anknüpfend, gebrauchte Ulrich Zasius zuerst
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0272,
Erfüllung (der Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners) |
Öffnen |
Gläubiger zu bringen hat (s. Vringschuld), oder ob
der Gläubiger von ihm abznholcn hat (s. Holschuld),
ob er von feiner Verpflichtung befreit ist, wenn der
von ihm zur überbringung beauftragte Vote die
Sache unterschlägt, richtet sich nach den
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0089,
von Aufgabebis Aufgeben |
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.) wird aufgegeben, wenn der Besitzer den Willen, die besessene Sache nicht mehr zu haben, thatsächlich ausführt, eine bewegliche Sache fortwirft, ein Tier laufen oder fliegen läßt und, wenn es zurückkehrt, nicht wieder aufnimmt. Daß sich ein Besitzer dadurch
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0558,
Die Malerei des 16. Jahrhunderts |
Öffnen |
546
Die Malerei des 16. Jahrhunderts.
Sache; in seinen Gruppen erscheinen die einzelnen Gestalten ohne besondere innerliche Teilnahme an dem Vorgang, jede für sich ist aber von hohem malerischen Reiz. Das vollendete Urbild seiner
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Reaktionbis Realismus |
Öffnen |
wiederherzustellen und den gesunden Fortschritt einzudämmen. - In der Technologie bezeichnet R. insbesondere den Rückstoß ausströmender Flüssigkeiten oder Gase. Befindet sich in der Seitenwand eines mit Flüssigkeit gefüllten Gefäßes eine Ausflußöffnung
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Erfüllungssurrogatebis Erfüllungszeit |
Öffnen |
einem
Vertrage zu leistende bewegliche Sachen, wenn sich
aus diesem nichts anderes ergiebt, da, wo der Ver-
trag geschlossen ist, zu übergeben sind (§. 905).
Nach dem Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 708 gilt bei
unerlaubten Handlungen der Wohnsitz des
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0970,
Forderungsrecht |
Öffnen |
968
Forderungsrecht
Fiskus für sich zurück. Ebenso ungültig sind die
Verträge, welche positiven Verbotsgesetzen, z. V.
dem Wuchergesetz ss. Wucher), zuwiderlaufen.
Tv?s in einem wirtschaftlichen oder sittlichen Zweck
wurzelnde Interesse
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0418,
von Funddiebstahlbis Fundiertes Einkommen |
Öffnen |
).
Funddiebstahl. Wer sich eine verlorene Sache rechtswidrig und mit dem Bewußtsein der Rechtswidrigkeit zueignet, macht sich eines Furtum (s. d.) im röm. Sinne schuldig und haftet deshalb dem Eigentümer nach gemeinem Recht auf Ersatz nach Maßgabe
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0703,
von Festabis Festigkeit |
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701
Festa - Festigkeit
Wesen verändert wird (wesentliche Bestandteile), im
ß. 783 als wesentliche Nestandteile eines Grund-
stücks die mit dem Grund und Boden fest verbun-
denen Sachen, insbesondere die Gebäude. Als we-
sentliche
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0166,
von Sachsen-Weißenfelsbis Sächsische Bank |
Öffnen |
die Negierung von S. ursprünglich die Er-
richtung eines "Königreichs Thüringen" unter dem
groftherzoglich sächs. Hause, worüber im Juli 1848
in Gotha verhandelt wurde, dann wenigstens einen
engern Zusammenschluß der thüring. Staaten (De-
zember
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 1054,
von Rückforderungsanspruchbis Rückrechnung |
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, am wahrscheinlichsten ist es, daß sie durch blutsaugende Insekten (Flöhe) geschieht. – Zuweilen treten Gallenbestandteile in das Blut über (biliöses Typhoid, biliöse Form des R.), und zwar in so großer Menge, daß zahlreiche Blutkörperchen sich auflösen und das Blut
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0605,
von Faustabis Faustpfand |
Öffnen |
von Faustkämpfern haben sich aus dem Altertume erhalten. Über den modernen F. s. Boxen.
Fäustle, Joh. Nepomuk von, bayr. Staatsmann, geb. 28. Dez. 1828 in Augsburg, studierte in München Rechtswissenschaft, wurde 1857 Assessor am Kreis
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0134,
Sachsen (Königreich) |
Öffnen |
, durch den auch Thüringen, als dessen Herzog Burkard starb, an Sachsen kam. Otto (gest. 912) erhielt sich in steigender Bedeutung unter den Königen Ludwig dem Kinde und Konrad I. Sein Sohn Heinrich wurde 919 als erster aus dem sächs. Stamme zum deutschen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0148,
Sachsen, Königreich (Geschichte) |
Öffnen |
146
Sachsen, Königreich (Geschichte)
Treffurt und den sächs. Anteil der Grafschaft Mansfeld an das Königreich Westfalen abtrat. In den sodann folgenden Napoleonischen Kriegen blieb Friedrich August dem Franzosenkaiser treu. So wurde 1809 ein
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0311,
von Verzugszinsenbis Vespasianus |
Öffnen |
, ist thatsächlich anzubieten (realiter zu offerieren). Der Schuldner, welcher Handlungen bei dem Gläubiger vornehmen soll, muß sich dazu, gehörig ausgerüstet, zur rechten Zeit einstellen; wenn er bewegliche Sachen zu leisten hat, muß er dieselben
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1070,
von Zwölftenbis Zz |
Öffnen |
sollen drei Patricier nach Großgriechenland (den griech.
Kolonien in Unteritalien), nach anderer Überlieferung nach Athen gegangen sein, um sich über die dortigen Gesetze zu unterrichten. Nach ihrer Rückkehr 451
trat nach dem Vorschlage des
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0963,
von Exheredierenbis Eximieren |
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einen wesentlich vorbereitenden Charakter; namentlich dient dieselbe auch dazu, um die Loslösung einer an und für sich beweglichen Sache, welche aber mit einer unbeweglichen in Verbindung gebracht und zur Zeit deren Zubehör ist, von der unbeweglichen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0121,
von Sachenbis Sachs |
Öffnen |
121
Sachen - Sachs.
in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder an Gegenständen, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, begangen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0756,
Gemeinschaft der Heiligen |
Öffnen |
es sich nun um das
Eigentum an einer Sache oder um eine Forderung
auf einen Gegenstand jener Art oder um ein an-
deres Vermögensrecht handeln, immer werden die
in der G. stehenden Personen bei Ausübung ihres
Rechts, solange die G. dauert
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0804,
Gesetzeskunde |
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das Revisionsgericht zur Prüfung der Sache. Es benachrichtigt den Angeklagten oder auf dessen Verlangen den Vertheidiger von dem Tage der Hauptverhandlung, der Angeklagte kann in dieser erscheinen (er braucht es aber nicht) oder sich vertreten lassen. Staatsanwalt
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0060,
von Elsterbergbis Eltern |
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58
Elsterberg - Eltern
1891 ist er mit Conrad Herausgeber der "Jahrbücher
für Nationalökonomie und Statistik", 3. Folge.
Elfterberg, Stadt in der Amtshauptmannschaft
Planen der sächs. Kreishauptmannschaft Zwickau,
17 km nördlich
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0861,
von Bewässerungsgenossenschaftenbis Bewegung |
Öffnen |
andern gebracht werden können. Dahin gehören: Sachen, die sich selbst durch eigne Kraft bewegen (Semoventien), als Tiere, ferner körperliche Gegenstände, die, als für sich bestehend, sich bewegen lassen, und auch solche, die früher mit unbeweglichen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0133,
von Sachs (Jul. von)bis Sachsen (Volksstamm) |
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und Bundesverwandte schon zu Anfang des 5. Jahrh. festgesetzt, so daß der Landstrich von ihnen den Namen der sächs. Küste (litus Saxonicum) trug. Auch an der Loiremündung ließen sich S. nieder; beide verschwinden später unter der fränk. Herrschaft
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0151,
Sachsen, Königreich (Geschichte) |
Öffnen |
. Es beteiligten sich 6000 Mann sächs. Truppen an der Bundesexekution gegen Holstein (Dez. 1863), und die Haltung Beusts als Vertreter des Deutschen Bundes auf der Friedenskonferenz in London (Mai und Juni 1864) war für S. ehrenvoll. Als es sich jedoch
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0770,
von Generalbaßschriftbis Generalinspektion |
Öffnen |
in den Gebieten des gemeinen Rechts nicht mehr zugelassen (Specialitätsprincip) und, soweit sie sich auf bewegliche Sachen bezieht, durch §§. 40 und 41 der Konkursordnung sowie §. 14 des Einführungsgesetzes in ihren Wirkungen eingeschränkt
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0111,
von Musikinstrumente (mechanische)bis Musikinstrumentenbauschulen |
Öffnen |
ferner in Trossingen in Württemberg und im sächs. Vogtland. Streich- und Saiteninstrumente (Geigen, Bässe) liefern meist als Mittelware in großer Anzahl Markneukirchen und Klingenthal im Vogtland sowie Mittenwald in Bayern, zum Teil in besserer
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Anwalt und Anwaltskammernbis Anweisung |
Öffnen |
721
Anwalt und Anwaltskammern - Anweisung
festgehalten, Preuß. Allg. Landr. I, 12, §§. 281 fg., §§. 366 fg., §§. 645 fg. (hier kann der Erblasser die Anwachsung verbieten, das Erledigte fällt alsdann an die gesetzlichen Erben), Sachs. Bürgerl
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0096,
von Emsgaubis Emu |
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94
Emsgau - Emu
Der Reichstag zu Regensburg (1788) erteilte den Erzbischöfen den Rat, sich einzeln mit dem päpstl. Stuhl zu vergleichen. Papst Pius Ⅵ. erließ die «Responsio ad Metropolitanos Moguntinum, Trevirensem, Coloniensem et Salisburgensem
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0826,
von Georg (der Bärtige, Herz. zu Sachsen)bis Georg II. (Herz. zu Sachsen-Meiningen) |
Öffnen |
. Seinen Namen
führen das 7. sächs. Infanterieregiment Nr. 100 und
das sächs. Schützen- (Füsilier) Regiment Nr. 10^.
G. vermäblte sich 11. Mai 1859 mit der Infantin
Maria (geb. 21. Juli 1843, gest. 5. Febr. 1884), einer
Schwester des Königs Ludwig
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0349,
von Vinckeboomsbis Vineta |
Öffnen |
einer Sache, wenn der Vermächtnisnehmer das Eigentum, nicht bloß eine Forderung an den Belasteten auf Hergabe der Sache erwirbt.
Vindizieren (lat.), ein Recht geltend machen, etwas für sich oder einen andern in Anspruch nehmen (s. Vindikation
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0549,
von D'Argen.bis Darlehen |
Öffnen |
war ursprünglich die Übergabe der Sachen erforderlich; doch wird heutzutage, wo die Klagbarkeit der Kontrakte infolge des veränderten Verkehrs sich wesentlich erweitert hat, ein D. auch dann angenommen, wenn von seiten des Kreditors eine eigentliche
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0238,
von Erbschaftsgebührenbis Erbschaftskauf |
Öffnen |
kann (nach
Gemeinem Recht und Sachs. Bürgers. Gesetzbuch
jedoch nicht teilweise). Dieses System gilt nach Ge-
meinem Recht für andere Personen als die 8ui, ferner
nach Sächs. Gesetzb. §§. 2009,2010,2250,2549, nach
Bayrischem Landr. Ill, 1, §. 8
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0412,
von Folgenbis Forschen |
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eine Sache wider alle Anfälle unbeweglich bleibe.*
Sie schmücken sich unter einander selbst, daß sie ihre böse Sache
fördern, Ps. 36, 3. Und der HErr, unser GOtt, fei uns freundlich, und fördere
das Werk unserer Hände bei uns; ja, das Werk
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