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Ihre Suche nach Zwangsvollstreckung
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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1055,
Zwangsvollstreckung |
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1053
Zwangsvollstreckung
Sicherheitsleistung seinerseits die Vollstreckung abzuwenden, erwirken kann. Aus Urteilen ausländischer Gerichte findet die Z. im Inlande nur statt, wenn ihre Zulässigkeit durch ein sog. Vollstreckungsurteil
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99% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1056,
Zwangsvollstreckung |
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1054
Zwangsvollstreckung
ners, des Gläubigers oder eines zur Herausgabe bereiten Dritten befinden. Ihre Pfändung erfolgt dadurch, daß der Gerichtsvollzieher sie in Besitz nimmt. Die Pfandsachen sind nur mit Einwilligung des Gläubigers
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71% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1008,
Zwangsvollstreckung (in Strafsachen und in Verwaltungssachen) |
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1008
Zwangsvollstreckung (in Strafsachen und in Verwaltungssachen).
rung (Subhastation) geschritten, welch letztere zuvor in genügender Weise öffentlich bekannt zu machen ist. Nach Bezahlung des Kaufgeldes wird dem Ersteher das Kaufobjekt
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70% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1007,
Zwangsvollstreckung (im Zivilprozeß) |
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1007
Zwangsvollstreckung (im Zivilprozeß).
kutions-, Subhastationsordnungen und in den Instruktionen der Vollstreckungsbeamten einerseits sowie in den Strafprozeßordnungen und in den Verordnungen und Instruktionen über das Gefängniswesen (s. d
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50% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1054,
von Zwangsversteigerungbis Zwangsvollstreckung |
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1052
Zwangsversteigerung – Zwangsvollstreckung
Schlußverteilung abgeschlossen werden. Den Vorschlag hierzu kann der Gemeinschuldner schon früher machen. Unzulässig ist ein Z., solange der Gemeinschuldner flüchtig ist oder die Ableistung des
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22% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Zwangsabtretungbis Zwangsvollstreckung |
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1006
Zwangsabtretung - Zwangsvollstreckung.
zwungenes Rechtsgeschäft ist nicht ohne weiteres nichtig, kann aber wegen des Zwanges von dem dazu Gezwungenen mittels Klage oder Einrede angefochten werden. Der Z. wird an demjenigen, welcher sich
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Konkursgläubigerbis Konkursverfahren |
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und Zwangsvollstreckungen zu Gunsten einzelner K. finden während des Konkursverfahrens weder in das zur Konkursmasse gehörige, noch in das sonstige Vermögen des Gemeinschuldners statt. Erst nach der Aufhebung des Konkursverfahrens (s. d.) können
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Einstehenbis Einstweilige Verfügung |
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zulässig ist.
1) Zur Sicherung der künftigen Zwangsvollstreckung. In dieser Beziehung ist die E.V. dem
Arreste (s. d.) verwandt: sie ist von diesem jedoch insofern unterschieden, als letzterer
auf Sicherung der Zwangsvollstreckung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Arréebis Arrest |
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Unterscheidungen zu machen:
1) In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (deutsche Zivilprozeßordnung, § 796-813) versteht man unter A. eine gerichtliche Maßregel zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen eines Schuldners
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Urkundenbeweisbis Urkundenprozeß |
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. Deutsche Zivilprozeßordnung, § 380-409, 555-567, 702. Aus einer U., welche von einem deutschen Gericht oder einem deutschen Notar amtlich aufgenommen ist, kann nach der Zivilprozeßordnung (§ 702) die sofortige Zwangsvollstreckung stattfinden, wofern
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Vollstreckungbis Volos |
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277
Vollstreckung - Volos.
Vollstreckung (Exekution, Hilfsvollstreckung), s. Zwangsvollstreckung.
Vollstreckungsbehörden, diejenigen öffentlichen Behörden, welche mit der Leitung der Zwangsvollstreckung (s. d.) amtlicher Anordnungen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0931,
von Arrebobis Arrestbruch |
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der Erzeugungskosten von dem erbauten Getreide zum Verkauf oder für anderweite Benutzung übrigblieb.
Arrest (mittellat.), im Civilprozeß ein Verfahren zur Sicherung der künftigen Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners wegen einer Geldforderung
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0502,
von Grundsatzbis Grundsteuer |
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1. Jan. 1891) aus dem Grundstück im Wege der
Zwangsvollstreckung beizutreiben. Die mecklenb.
Gesetze haben am frühesten die G. eingeführt und
zwar ist die G. vollständig an Stelle der accessori-
schen .Hypothek gesetzt (revidierte Hypothekenord
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0664,
Kleinbahnen |
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von Veräußerungen und Belastungen
sowie von Zwangsvollstreckungen gemacht werden
kann' Abschnitt II betrifft die Vahngrundbüchcr
ts. Eisenbahnbücher, Vd. 5); Abschnitt III die ding-
lichen Rechtsverhältnisse von Bahnen im allgemei-
nen; Abschnitt IV
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0328,
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
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Zwangsvollstreckung in dessen übriges Vermögen das dem Genossen bei der Auseinandersetzung zukommende Guthaben überwiesen ist. Ein Genosse kann von der Genossenschaft ausgeschlossen werden z. B. wegen Verlustes der bürgerlichen Ehrenrechte. Die Aufkündigung
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0885,
von Milhabis Militäranwärter |
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.).
Für die Militärpersonen sind in der deutschen Reichscivilprozeßordnung besondere Vorschriften über Zustellungen (§. 158), Ladungen von Zeugen (§§. 343, 345, 355, 374), Aussetzung des Prozesses in Kriegszeiten (§. 224), Zwangsvollstreckung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0960,
von Exekutionsordnungbis Exemtion |
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sind, die vom Bundesrat zu beschließen und vom Kaiser zu vollstrecken ist.
Exekutionsordnung, in prozessualischer Bedeutung der Inbegriff derjenigen rechtlichen Grundsätze, welche sich auf die gerichtliche Zwangsvollstreckung (s. d.) beziehen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0937,
von Pfandvertragbis Pfanne |
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937
Pfandvertrag - Pfanne.
Deckung einer Forderung. Die P. ist eine Art der Zwangsvollstreckung, und die Voraussetzungen, unter denen insbesondere eine gerichtliche P. stattfinden darf, sind diejenigen der gerichtlichen Zwangsvollstreckung (s. d
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0525,
von Guaraninbis Guarini |
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Schuldbekenntnisse, abgelegt vor dem Notar, welchen ein Zahlbefehl
( praeceptum guarentigicae ) des Notars hinzugefügt war mit der Wirkung, daß nach Ablauf der im Zahlbefehl bestimmten
Zeit ohne weiteres gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung bewirkt
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Kautionshypothekbis Kautionsversicherung |
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in dieser Hinsicht alle Rechte und Befreiungen der Inländer. Zur Erlangung der vorläufigen Vollstreckbarkeit sowie in streitigen Fällen der Zwangsvollstreckung (s. d.), bei Anordnung von Arresten (s. d.) und Einstweiligen Verfügungen (s. d.) ist auch
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0403,
von Vollmatrosebis Volney |
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das Skysegel.
Vollsetzer, s. Schaf (Alterserkennung).
Vollspänner, s. Bauer, Bauerngut, Bauernstand.
Vollstreckbarkeit, s. Zwangsvollstreckung.
Vollstreckende Gewalt oder vollziehende Gewalt, s. Exekutive.
Vollstreckung, s. Zwangsvollstreckung
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0606,
von Faustpfandkreditbis Faustrecht |
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abzurechnen oder statt der Zinsen zu ziehen. (S. Nutzungspfand.)
Für die Verwertung des Pfandes bestehen verschiedene Systeme: Entweder ist der Verkauf, wenn der Schuldner bei Verfall nicht zahlt, im Wege der Zwangsvollstreckung, also nach vorgängiger
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0200,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß) |
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Zwangsvollstreckung, s. Exekution
Proceßpapiere.
Abschrift
Acte
Actum
Akten
Analphabeten
Apostoli, s. Apostel
Apostel
Apostill
Armutszeugnis
Authentificiren
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0564,
von Anfechtungsklagebis Anführungszeichen |
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, daß für die Rechtshandlung ein vollstreckbarer Schuldtitel erlangt oder dieselbe durch Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erwirkt ist. Die A. hat zur Folge, daß der betreffende Erwerb zur Konkursmasse zurückzugewähren ist vom gutgläubigen Empfänger
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0969,
von Exkreszenzbis Exmouth |
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aus- oder einklagen, die Zwangsvollstreckung (s. d.) gegen einen Schuldner ausführen.
Exlex (lat.), einer, der außerhalb des Gesetzes lebt; in frühern Zeiten Bezeichnung für einen Vogelfreien oder Geächteten (s. Acht), jetzt etwa ein über dem Gesetz
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0861,
von Grundbegriffebis Grundbücher |
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Veräußerung durch Kauf, Tausch etc. vor dem Grundbuchrichter von dem bisherigen Eigentümer mündlich bewilligt und von dem neuen Erwerber beantragt werden. Dingliche Rechte werden nur durch den Eintrag in die G. erworben. Die Zwangsvollstreckung
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0889,
von Guarentigiierte Urkundenbis Guarneri |
Öffnen |
gerichtliche Zwangsvollstreckung im Fall der Nichtzahlung. Im Anschluß hieran entwickelten sich dann die deutschrechtlichen Grundsätze über den Urkundenprozeß (s. d.) und über die sofortige Zwangsvollstreckung (s. d.) auf Grund "exekutorischer
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0011,
Konkurs (Verfahren nach der deutschen K.-Ordnung v. 10. Febr. 1877) |
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Untersuchung genommen werden, und ebenso setzt er sich schwerer Strafe aus, wenn er sich einer Hinterziehung oder Verheimlichung von Vermögensgegenständen schuldig macht (s. Bankrott). Einzelne Zwangsvollstreckungen in das Vermögen des Gemeinschuldners
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Pfandbriefbis Pfändung |
Öffnen |
deutschen Handelsgesetzbuch dem Frachtführer, Kommissionär, Spediteur etc. zustehen. Das richterliche P. wird durch die gerichtliche Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners, namentlich an Grundstücken als sogen. Hilfspfandrecht und bei
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Verwaltungsexekutivebis Verwandtschaft |
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. Zwangsvollstreckung.
Verwaltungsgerichte, s. Verwaltung, S. 166.
Verwaltungspolitik, derjenige Teil der Politik (s. d.), welcher die für die Verwaltung (s. d.) maßgebenden Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit zum Gegenstand hat.
Verwaltungspolizei
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0424,
von Heimbis Heimstättengesetze |
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Grundvermögen der Familie möglichst erhalten werden. Der Zwangsvollstreckung unterliegt die Heimstätte nur, wenn die Forderungen aus der Zeit vor der Errichtung der Heimstätte stammen und noch nicht drei Jahre nach Veröffentlichung der Heimstättenqualität
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Haynaldbis Heimstätterecht |
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. Man versteht unter H. jene Ordnung im Grundeigentumsverkehr, vermöge deren unter gewissen Voraussetzungen liegenschaftlicher Besitz gegen das Betreibungsrecht der Gläubiger geschützt, also der Zwangsvollstreckung (Exekution) entzogen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0046,
Abgesonderte Befriedigung |
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. Die Gegenstände, welche in Ansehung der Zwangsvollstreckung zum unbeweglichen Vermögen gehören, dienen (nach §. 39) zur A. B., insoweit ein dingliches oder sonstiges Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus denselben besteht. In Ansehung der beweglichen Sachen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Anfechtungsklagebis Anfossi |
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Konkurses dem Konkursverwalter, außerhalb des Konkursverfahrens jedem einzelnen Gläubiger zu, dessen Forderung fällig ist und der einen vollstreckbaren Schuldtitel erlangt hat. Im letztern Falle wird noch vorausgesetzt, daß die Zwangsvollstreckung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0356,
von Dispositionsbefugnisbis Dispositionsfähigkeit |
Öffnen |
Vermögen, d. i. nach der Deutschen Konkursordn. §. 1 dasjenige einer Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen, welches dem Gemeinschuldner zur Zeit der Eröffnung des Konkurses gehörte, zu verfügen. Man ist allgemein darin einverstanden, daß Veräußerungen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Exegetenbis Exekutive |
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Gebietes, also wegen der E. in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten,
s. Zwangsvollstreckung . Auf letzterm Gebiete ist zu unterscheiden zwischen E. im Strafprozesse ,
worunter insbesondere auch
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Exekutivgewaltbis Exenteratio bulbi |
Öffnen |
kommen die E. vielfach
vor im Gebiete des polizeilichen Verwaltungsrechts. !
Neichsgesetzlich sind E. angedroht in einigen Fällen "
der Zwangsvollstreckung nach Vorschrift der Civil-
prozeßordnung (§§. 774, 782), im Gesetze über
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0626,
von Gebläsemaschinenbis Gebrauchsmuster |
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als das vorher abgegebene
G. sein. Ein geringstes G. ist durcb das preuß.
Gcfetz, betreffend die Zwangsvollstreckung in das
unbewegliche Vermögen, vom 13. Juli 1883, §§. 22,
53-87, eingeführt. Bis dahin wurden notwendige
Subhastationen auf Antrag
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0855,
Gerichtskosten |
Öffnen |
in der Zwangsvollstreckung.
"/,u der vollen Gebübr werden erboben, wenn der
Akt die Zulässigkeit einer Nebenintervention oder
die Zwangsvollstreckung zur (5rwirtung von Hand
lungen oder Unterlassungen betrisst'. serner für die
Entscheidung einschließlich des
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Inventarisierenbis Inventarrecht |
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, §§.813-815);
er muß sich eines erbschaftlichen Liquidationsver-
fahrens bedienen, wenn er nicht voll haften will.
Die Deutfche Civilprozeßordnung enthält in den
§§. 693 fg. Vorschriften über die Zwangsvollstreckung
gegen den Erben, in den
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0572,
Konkursverwalter |
Öffnen |
wird. Der letztere Grundsatz ist jedoch in zwei Richtungen beschränkt worden. Nach §. 207 ist die Zwangsvollstreckung in das inländische Vermögen eines Schuldners zulässig, über dessen Vermögen im Auslande ein K. eröffnet worden ist. Jedoch können
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0490,
von Prüfungsanstaltenbis Prüm |
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Verfahrens nicht
die Zwangsvollstreckung aus der Tabelle stattfindet.
(S. Gemeinschuldner.) Wird gegen eine Forde-
rung weder vom Verwalter noch von einem Kon-
kursgläubiger Widerspruch erhoben, so gilt dieselbe
als festgestellt. Das Ergebnis
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Schuldisciplinbis Schuldübernahme |
Öffnen |
., 782fg.) die S. als Exekutionsmittel nur
noch behufs ErWirkung von Handlungen und behufs
Erzwingung des Offcnbarungscides beibehalten.
lS. Zwangsvollstreckung, Offenbarungseid.) Der
§. 2 des Gesetzes vom 29. Mai 1868 ist durch §. 13
des
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0472,
von Suberinsäurebis Subjekt |
Öffnen |
Auflösung einer Gemeinschaft (s. d., Bürgerl. Gesetzb. §. 753), vornehmlich aber bei Zwangsvollstreckung in
Grundstücke auf Antrag eines Hypotheken- oder eines sonstigen Gläubigers.
Die bei der S. zu lösende Schwierigkeit besteht in dem
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0047,
von Pfandscheinbis Pfarrer |
Öffnen |
, die man verlieren könnte, zu erhalten, oder einen schnellen und sichern Ersatz des auf irgend eine Art erlittenen Schadens zu verschaffen. Man unterscheidet P. im Wege des gerichtlichen Zwangsvollstreckungs- und Arrestverfahrens (s
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0065,
von Cessionarbis Cesti |
Öffnen |
eine kraft des Gesetzes hierzu berechtigte Behörde im Wege der Zwangsvollstreckung. Kraft Gesetzes geht nach Preuß. Allg. Landr. Ⅰ, 16, §. 46 die Forderung des Gläubigers auf den Dritten über, wenn dieser statt des Schuldners Geld zahlt; nach Sächs. Bürgerl
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Gemeinschaft des Vermögensbis Gemeinschuldner |
Öffnen |
der Konkursgläubiger (s. d.) in gewissem Umfange geschützt, da nach §. 11 der Konkursordnung während dieser Zeit Arreste und Zwangsvollstreckungen zu Gunsten einzelner Konkursgläubiger weder in das zur Konkursmasse gehörige noch in das sonstige Vermögen desselben
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Amtseidbis Amtsgerichte |
Öffnen |
sein, wie er denn auch als Vollstreckungsrichter fungiert, insoweit eine richterliche Mitwirkung bei Zwangsvollstreckungen überhaupt stattfindet. Insbesondere sind die A. für die Hilfsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, in Forderungen und ähnliche
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0447,
von Eisenbahn-Abrechnungsstellebis Eisenbahnamt |
Öffnen |
kann eine gerichtliche Beschlagnahme oder Zwangsvollstreckung nach
vorgenommenem Ausgleich durch die E. nur gegen die durch Anweisung derselben entstandenen neuen Forderungen an die zur
Zahlung angewiesene
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0164,
Gericht (Gerichtsbarkeit) |
Öffnen |
, insbesondere eine rasche und wirksame Zwangsvollstreckung, ist angestrebt, wie denn auch durch die Konkursordnung einer im Interesse von Handel und Verkehr dringend gebotenen raschen Abwickelung der Schuldenwesen Rechnung getragen ist. Die deutsche
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0166,
Gericht (Strafsachen) |
Öffnen |
derjenige Bundesstaat, in dessen Gebiet das Reichsgericht seinen Sitz hat, von jener Befugnis zur Errichtung eines obersten Landesgerichts keinen Gebrauch machen darf.
Exekutionsinstanz: Die gerichtliche Zwangsvollstreckung ist teils besondern
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0906,
von Impheebis Importants |
Öffnen |
Implorat (s. Zwangsvollstreckung); auch s. v. w. Impetrant.
Impluvium (lat.), in den altröm. Häusern ein in der Mitte des Atriums im Fußboden befindliches Bassin, um das vom Dach herabfließende Regenwasser aufzufangen. Es lag senkrecht unter dem
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0040,
Konsul (das deutsche Konsularwesen) |
Öffnen |
Ermächtigung des Reichskanzlers Zeugen verhören und Eide abnehmen und mit Genehmigung des Aufenthaltsstaats Zwangsvollstreckungen vornehmen. Die Konsuln haben Vergleiche zu vermitteln und auf Anrufen als Schiedsrichter zu fungieren.
7
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0366,
von Strafverfügungbis Strahlapparate |
Öffnen |
der Verminderung des Diensteinkommens kann auch eine Geldstrafe ausgesprochen werden, welche ein Drittel des jährlichen Diensteinkommens nicht übersteigt.
Strafverzeichnis, s. Strafregister.
Strafvollstreckung, s. Zwangsvollstreckung.
Strafzwang
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0354,
von Dispacheurbis Dispersion |
Öffnen |
ist, wird aus der gerichtlich be-
stätigten D. die Zwangsvollstreckung zugelassen. Für
das Verhältnis zwischen Versicherer und Versicher-
tem ist die D. in gewissen Beziehungen maßgebend
und unanfechtbar (Deutsches Handelsgesetzbuch
Art. 839 fg.). Während das Dentsche
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0470,
von Exkrementebis Exkussion |
Öffnen |
Obligationsrecht Art. 493; Württemberg. Landr. II, 5, §. 1; Deutscher Entwurf §. 674), fordern, daß der Gläubiger zunächst seine Befriedigung aus dem Vermögen des Hauptschuldners sucht durch Klage und Zwangsvollstreckung; nach Österr. Bürqerl. Gesetzb. §. 1355
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0488,
von Prozeßlegitimationbis Prozeßvollmacht |
Öffnen |
oder notariell beglaubigt werden. Die P. ermächtigt zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozeßhandlungen, einschließlich der Widerklage, einer Wiederaufnahme und der Zwangsvollstreckung (s. diese Artikel), zur Bestellung eines Vertreters
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0406,
von Strafverschärfungsgründebis Strahlenbrechung |
Öffnen |
bestehenden Vorschriften" (Ministerialverordnung) eingebracht, gemäß §. 495 der Deutschen Strafprozeßordnung "nach den Vorschriften über die Vollstreckung der Urteile der Civilgerichte" (s. Zwangsvollstreckung) vollstreckt. Die Vollstreckung
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Vordünebis Vorkaufsrecht |
Öffnen |
das Gleichgebot des Berechtigten als Mehrgebot. Nach Deutschem Bürgerl. Gesetzbuch ist das V. überhaupt ausgeschlossen, wenn der Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch den Konkursverwalter erfolgt (§. 512). Das dingliche V. (Deutsches Bürgerl
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0851,
von Gerichtsbannbis Gerichtsbarkeit (staatliche) |
Öffnen |
- und Zwangsgewalt, welche notwendig ist, das Urteil herbeizuführen: Prozeßleitungsgewalt, und zu vollstrecken: Exekutivgewalt. (S. Prozeßleitung, Vollstreckung, Zwangsvollstreckung.)
Die G. in diesem Sinne bezeichnet man als streitige G. zum Unterschiede
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0459,
von Notauslässebis Noten |
Öffnen |
; sie ist aber durch die Deutsche
Civilprozeßordnung, welche andere Beschränkungen der Zwangsvollstreckung (s. d.)
eingeführt hat, nicht beseitigt. Dagegen hat die Deutsche Konkursordnung die Rechtswohlthat des
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Absolutionbis Absonderung (im Konkurs) |
Öffnen |
Gläubiger im Weg der gewöhnlichen Zwangsvollstreckung erfolgende Trennung bestimmter Vermögensstücke von einer
Konkursmasse, wobei jedoch ein nach Befriedigung jener bevorzugten Gläubiger etwa verbleibender Überschuß an
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Actebis Acton |
Öffnen |
exécutoires (vollstreckbare Urkunden), auf Grund deren
die sofortige Zwangsvollstreckung erfolgen kann. Dahin gehören die Notariatsinstrumente und die von französischen Gerichten
ausgefertigten Erkenntnisse
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0120,
von Adjudizierenbis Adler |
Öffnen |
. Zwangsvollstreckung).
Adjudizieren (lat.), gerichtlich zuerkennen, zusprechen; adjudikativ, zuerkennend.
Adjumént (lat.), Hilfsmittel.
Adjunkt (lat.), Amtsgehilfe; adjungieren, beifügen, beiordnen; im amtlichen Sprachgebrauch s. v. w. "als Gehilfen (A
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0658,
von Antoniuskreuzbis Antragsverbrechen |
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ist, Entführung (§ 236, 237), Diebstahl, Unterschlagung und Betrug zum Nachteil von Angehörigen, Vormündern, Erziehern, Lehr- und Dienstherren (§ 247, 263), Hinterziehung einer gerichtlichen Zwangsvollstreckung (§ 288), Entziehung der eignen Sache
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0112,
von Ausdruckbis Ausflußgeschwindigkeit |
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. h. die von der Behörde, gewöhnlich dem Gerichtsschreiber, unterschriebene und mit dem amtlichen Siegel versehene Erklärung: "Vorstehende A. wird dem N. N. zum Zweck der Zwangsvollstreckung erteilt". Vgl. Deutsche Zivilprozeßordnung, § 662 ff
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0687,
von Benedizierenbis Beneficium inventarii |
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und der Soldaten etc. Dagegen gewährt die deutsche Konkursordnung dem Gemeinschuldner eine besondere Rechtswohlthat der Kompetenz nicht. Das Konkursverfahren umfaßt vielmehr das gesamte einer Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen des Gemeinschuldners
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0807,
von Beschlagnahmebis Beschlußsachen |
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es womöglich noch mit Eisendraht und läßt es vor dem Gebrauch gut trocknen.
Beschlagnahme von Gegenständen kann in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowohl zur Sicherung einer künftigen Zwangsvollstreckung als auch zum Zweck der Aus- und Durchführung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0241,
von Durchstoßenbis Durchsuchungsrecht |
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bezeichnen. Die deutsche Zivilprozeßordnung (§ 678) ermächtigt den Gerichtsvollzieher, behufs einer Zwangsvollstreckung die Wohnung und die Behältnisse des Schuldners zu durchsuchen. Derselbe ist befugt, verschlossene Hausthüren, Zimmerthüren
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0373,
von Eifelkalkbis Eigennutz |
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"strafbarer E." behandelt werden, sind folgende: gewerbsmäßiges Betreiben und Gestatten von Glücksspielen; Veranstaltung öffentlicher Lotterien und Ausspielungen ohne obrigkeitliche Erlaubnis; strafbare Vereitelung einer drohenden Zwangsvollstreckung; ferner
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0959,
von Excitabilitätbis Exekution |
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, die gerichtliche Hilfs- oder Zwangsvollstreckung (s. d.). Letzterer Ausdruck wird namentlich von der E. in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gebraucht, doch gibt es auch eine zwangsweise Ausführung von Beschlüssen und Anordnungen der Verwaltungsbehörden
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Gerichtstafelbis Geringswalde |
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auch schon die bayrische angeschlossen hatte, die Zwangsvollstreckung (s. d.) in bewegliche körperliche Sachen wegen Geldforderungen, die Pfändung von Forderungen aus Wechseln und andern begebbaren Papieren, die zwangsweise Inbesitznahme von beweglichen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Haftarabis Haftpflicht |
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Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners zu sichern, also z. B. um den Schuldner zu verhindern, sein Vermögen ins Ausland zu schaffen. Im Vollstreckungsverfahren (Zivilprozeßordnung, § 774 f., 782) ist die H. in folgenden Fällen zulässig: 1) zur
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0533,
von Hilfe, gerichtlichebis Hilfskassen |
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. Zwangsvollstreckung (s. d.); Hilfsantrag, der Antrag auf Einleitung der Hilfsvollstreckung; Hilfsauflage (Hilfspräzept, Befriedigungsgebot), im frühern gemeinen deutschen Prozeß eine Auflage an den Schuldner, binnen bestimmter Frist dem Urteil nachzukommen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0536,
von Hilfsrichterbis Hill |
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; internationale H. zur Pflege im Feld verwundeter und erkrankter Krieger, s. Rotes Kreuz.
Hilfsvollstreckung, s. Zwangsvollstreckung.
Hilfszeitwörter, Verba, welche besonders in modernen Sprachen dazu verwandt werden, die fehlenden Zeit- und Modusformen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Hypothekarische Klagebis Hypothetisch |
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der Pfandsache setzen, er muß vielmehr die gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um die Zwangsversteigerung herbeizuführen (s. Zwangsvollstreckung). Im Konkurs (s. d.) des Schuldners sichert ihm die H. gesonderte und vorzugsweise Befriedigung. Um
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0180,
von Mandatsprozeßbis Mandelbaum |
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Urkunden voll bewiesen wird, während das deutsche Prozeßrecht in solchem Fall die alsbaldige Zwangsvollstreckung eintreten läßt. Auch das moderne Strafprozeßrecht kennt eine Art M., insofern nämlich, als der Richter bei geringfügigen Straffällen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0698,
von Möbelstoffebis Mobilmachung |
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ging die M. indes wieder ein.
Mobiliar (franz.), die Gesamtheit von Haus- und Stubengerät (s. Möbel).
Mobiliarexekution, Zwangsvollstreckung (s. d.) in das bewegliche Vermögen.
Mobiliarkredit, s. Kredit.
Mobiliarsteuer, eine direkte
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0337,
von Offenburgbis Öffentlichkeit |
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versichern, daß er sein Vermögen vollständig angegeben und wesentlich nichts verschwiegen habe. Hat ferner der Schuldner eine bestimmte bewegliche Sache herauszugeben, und wird dieselbe bei der Zwangsvollstreckung nicht vorgefunden, so ist der O
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Prozeßordnungbis Prschewalskij |
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, welche durch eine Widerklage, eine Wiederaufnahme des Verfahrens und die Zwangsvollstreckung veranlaßt werden; zur Bestellung eines Vertreters sowie eines Bevollmächtigten für die höhern Instanzen; zur Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Rechtsbeistandbis Rechtshilfe |
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die zwangsweise Ausführung richterliche Erkenntnisse und Verfügungen (s. Zwangsvollstreckung); im engern Sinn diejenige geschäftliche Unterstützung, welche im Verkehr koordinierter Gerichte untereinander auf Requisition des einen von dem andern Gericht
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Rechtskonsulentbis Rechtssache |
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desselben nötigen Falls im Weg der gerichtlichen Zwangsvollstreckung verwirklicht. Nur ausnahmsweise kann, auch wenn ein rechtskräftiges Erkenntnis vorliegt, die Wiederaufnahme des Verfahrens ermöglicht werden, und zwar entweder
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0444,
Schiedsrichter |
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ist. Der schriftlich abzufassende und den Parteien in einer von den Schiedsrichtern unterschriebenen Ausfertigung zuzustellende Schiedsspruch hat die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils; doch kann die Zwangsvollstreckung auf Grund
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0646,
von Schuldscheinbis Schule |
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Gegenstand hat, der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen, so kann das Vollstreckungsverfahren auf Grund dieses Schuldscheins alsbald eingeleitet werden, wofern die Urkunde von einem deutschen Gericht oder von einem deutschen Notar vorschriftsmäßig
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0873,
von Sequestrationbis Seraphimenorden |
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einer Zwangsvollstreckung für statthaft erklärt ist, wenn es sich um die Pfändung eines Anspruchs an einer unbeweglichen Sache handelt (§ 747, 752). S. bezeichnet auch die zuweilen von der Staatsregierung verhängte Beschlagnahme des Vermögens derer, welche
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Subertbis Sublimation |
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. Im engern Sinn versteht man unter S. die gerichtliche Versteigerung von Immobilien und unter Subhastationsordnung ein ausführliches Gesetz über die gerichtliche Zwangsvollstreckung (s. d.) in Grundstücke. Subhastieren, öffentlich versteigern.
Sub
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1014,
von Ungeltbis Unger |
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der Zwangsvollstreckung (s. d.) zur Folge. Vgl. Deutsche Strafprozeßordnung, § 318 ff., 470 ff., 229 ff.; Zivilprozeßordnung, § 209 ff., 295 ff.
Ungelt (später Umgelt), auch Unrecht, eine frühere Bezeichnung für Aufwandsteuern (insbesondere Steuer vom Kleinverkehr
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0007,
Urheberrecht (Geschichtliches, Inhalt) |
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. Bewerbung um einen Preis) ersichtlich ist. Das U. kann im Weg der Zwangsvollstreckung nur veräußert werden, wenn der Verfasser selbst bereits die Veröffentlichung des Werkes veranlaßt hatte. Die Dauer des Urheberrechts ist auf einen gewissen Zeitraum
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0014,
von Urkundspersonenbis Urnen |
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sofort die Zwangsvollstreckung nachgesucht werden. Eine Unterart des Urkundenprozesses ist der Wechselprozeß (s. d.). Vgl. Briegleb, Einleitung in die Theorie der summarischen Prozesse, S. 525 (Leipz. 1859); Siegeth, Der Urkunden- und Wechselprozeß
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0017,
von Ursusbis Urteil |
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sie durch kein Rechtsmittel (s. d.) mehr angefochten werden können. Die Rechtskraft des Urteils ist die regelmäßige Voraussetzung ihrer Zwangsvollstreckung (s. d.).
Im Strafprozeß ist das Strafurteil (Straferkenntnis) die am Schluß der Hauptverhandlung
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0018,
von Urteilskraftbis Urticeen |
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Regel sucht.
Urteilsvollstreckung, die Ausführung eines rechtskräftigen richterlichen Straferkenntnisses (s. Urteil und Rechtskraft) oder des in einem bürgerlichen Rechtsstreit ergangenen Endbescheids (s. Zwangsvollstreckung).
Urthonschiefer, s
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Vergißmeinnichtbis Vergolden |
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Pflicht gemacht (s. Sühneverfahren). Auf Grund von gerichtlichen Vergleichen kann die Zwangsvollstreckung (s. d.) erfolgen. Besonders wichtig ist die »vergleichsweise« Erledigung eines Schuldenwesens (s. Zwangsvergleich). Nach dem Entwurf
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0139,
von Verletzung der Ehrebis Vermehrung der Pflanzen |
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, vielmehr nur die Geltendmachung einer Entschädigungsforderung im Weg der Zwangsvollstreckung. Die Klagbarkeit des Verlöbnisses setzt aber auch die Zustimmung der Eltern oder deren Vertreter voraus, ebenso wie diese zur Eheschließung erforderlich ist (s
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0161,
von Verstandbis Verstopfung |
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(§ 56 c) die sogen. Wanderauktionen (s. Warenversteigerung), bei welchen Waren im Umherziehen versteigert werden. Doch können von der zuständigen Behörde Ausnahmen von diesem Verbot zugelassen werden. Wegen der gerichtlichen V. s. Zwangsvollstreckung
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0163,
von Vertäuenbis Vertot d'Auboeuf |
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); Kosjek, Aus den Papieren eines Verteidigers (Graz 1884). - Über V. im militärischen Sinn s. Defensive und Festungskrieg, S. 199 f.
Verteilungsrechnung, s. Gesellschaftsrechnung.
Verteilungsverfahren, bei der gerichtlichen Zwangsvollstreckung
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16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Wasserregalbis Wasserreiser |
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im Weg der administrativen Zwangsvollstreckung beigetrieben. - Was den Wasserschutz anbetrifft, so kommt dabei besonders das Deichwesen in Betracht (s. Deich). Vgl. Neubauer, Zusammenstellung des in Deutschland geltenden Wasserrechts (Berl. 1881); Randa
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0461,
Wechsel (Protest, Regreß) |
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Acceptanten, der in Konkurs verfallen ist oder seine Zahlungen eingestellt hat, oder gegen den eine Zwangsvollstreckung erfolglos versucht worden ist, kann Protest (Sekuritätsprotest) erhoben und Sicherheitsleistung verlangt werden.
Der Wechselprotest
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16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0945,
Zivilprozeß (Arten, Hauptgrundsätze des deutschen Zivilprozesses) |
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. In ausführlicher Weise ist ferner die gerichtliche Zwangsvollstreckung (s. d.) in der Prozeßordnung normiert bis auf die Vorschriften über die gerichtliche Hilfsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, welche vorerst noch der Landesgesetzgebung
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17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0294,
von Endingenbis Englische Litteratur |
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); »Eigentumserwerb an liegenden Gründen nach russischem Recht« (russ., das. 1859); »Die Verjährung nach russischem Privatrecht« (Dorpat 1867; 2. Aufl. russ., Petersb. 1868); »Die Zwangsvollstreckung auswärtiger richterlicher Urteile in Rußland« (Leipz
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0373,
Genossenschaften (das neue deutsche Genossenschaftsgesetz vom 1. Mai 1889) |
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im Weg der Zwangsvollstreckung, als Vorschuß eingezogen, indem etwanige Ausfälle bei zahlungsunfähigen
! Genossen durch fortgesetzte Umlagen gedeckt werden.
Nach Beginn der Schlußverteilung wird dann durch eine definitive Berechnung
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