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Rang | Fundstelle | |
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0844,
von Sabbatherwegbis Sachur |
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meinem Recht, und zu meiner
Sache, mein GOtt und HErr, Ps. 35, 23. Sie schmücken sich unter einander selbst, daß sie ihre böse Sache
fördern, Pf. 36, 3. Richte mich, GOtt, und führe meine Sache wider das unheiliae
Volk, Pf. 43, 1. Mache
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0949,
von Diebsinselnbis Diebstahl |
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nach einigen unbedeutenden Gefechten 25. Febr. die Polen bei Grochow an. Er erlitt große Verluste, aber die Polen mußten in der Nacht bis Praga sich zurückziehen. D., dem das Wagestück einer Bestürmung Pragas und Warschaus zu gefährlich schien, trat
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Buechner →
Anhang →
Hauptstück:
Seite 0089,
von Sachebis Sammeln |
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89
Sache - Sammeln.
Auf daß sich vor ihm kein Fleisch rühme, 1 Cor. 1, 39. Sondern euch eine Ursach geben zu rühmen, 3 Cor. 5, 13. Ich rühme viel von euch, 3 Cor. 7, 4. Wir aber rühmen uns nicht über das Ziel, 3 Cor. 10, 13. Es ist mir ja
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0374,
von Eigenschaftbis Eigentum |
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vindizieren und die Freiheit der Sache gegen denjenigen, der sich Beschränkungen anmaßt, verfechten kann. Alle andern dinglichen Rechte, so z. B. die Servituten, Superficies, Emphyteuse, enthalten nur einzelne Rechte von dem Gesamtrecht des Eigentums; so
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0786,
Eigentumsklage |
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Eigentums-
recht. Wird sie erhoben, um dem dritten Besitzer
die Sache abzufordern, so heißt sie Vindikation
(s. d.). Wird sie gegen den erhoben, welcher sich von
dem Eigentümer nicht anerkannte Rechte an der
Sache zuschreibt oder das Recht des
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0813,
Besitz |
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an der Sache nicht darstellenden, sondern nur gedachten Teil gerichtet sein kann. Eigentlich können nur körperliche Sachen Gegenstand des Besitzes sein, weil sich nur bei diesen eine Detention denken läßt. Da aber der juristische B. einer Sache
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0436,
von Furtimbis Furtwangen |
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an Bayern und erhielt 1818 städtische Verfassung.
Furtim (lat.), heimlicher-, verstohlenerweise.
Furtīv (lat.), heimlich, verstohlen, diebisch.
Furtīva res (lat.), entwendete Sache. Jede durch ein Furtum (s. d.) im röm. Sinne entwendete Sache
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0555,
von Hinterlegungsvertragbis Hinterrhein |
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ist.
Durch die Übergabe einer Sache an einen nur zur unentgeltlichen Aufbewahrung sich Verpflichtenden entsteht schon nach römischem Recht ein besonderes Rechtsverhältnis zwischen demjenigen, welcher übergibt und welcher keineswegs der Eigentümer
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0882,
von Besitzeinweisungbis Besitzklagen |
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. durch Dienstbarkeiten, so können auch an einem Grundstück oder an einer andern Sache, welche von dem Eigentümer oder von jemand, welcher nicht Eigentümer ist, besessen wird, Handlungen ausgeübt werden, welche sich als Ausübung eines dinglichen Rechts
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0442,
von Herrenbreitungenbis Herrenrecht |
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, Korporation, oder Einzelnen an, ebenso stehen die bei den Römern dem Verkehr entzogenen Res publicae und die Res universitatis, die zum öffentlichen Gebrauch bleibend bestimmten Sachen eines Staats oder einer Gemeinde, heutzutage im Eigentum dieser letztern
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1% |
Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0087,
Rembold |
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und mehrere Gerichtstage der Adeligen und Bürger wegen dieser Sache gehalten wurden, wurde endlich an das Gericht des Kaisers appelliert, wo die Sache so sehr sich verschlimmerte und hartnäckig für beide Parteien vorgetragen und verteidigt wurde
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Entscheidungsgründebis Entwährung |
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und läßt die Sache veräußern, so muß ich natürlich meinem Käufer, dem nun die Sache evinziert ist, vollen Schadenersatz leisten. Ebenso verhält es sich 2) beim Tausch, 3) bei der Hingabe von Sachen an Zahlungs Statt, 4) bei der Teilung gemeinschaftlicher
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0248,
von Katzenkrautbis Kauf |
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, hatte wirklichen Erfolg.
Kauf, der Vertrag, mit welchem die eine Partei (der Verkäufer) der andern (dem Käufer) eine Sache, ein Recht an einer Sache oder ein absolutes Recht (wie ein Erfindungspatent, ein Urheberrecht), eine Mehrheit von Sachen
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0880,
von Besichtbis Besitz |
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mit Ausschließung anderer zu verfügen, vorhanden, so muß eine zweite Thatsache hinzutreten, um den B. zu begründen: der Wille, diese Macht für sich auszuüben. Daß dieser Wille vorhanden sei, versteht sich bei dem Eigentümer, welcher die Sache innehat, von selbst
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Findelkinderbis Findhorn |
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der Person des Eigentümers oder im Bewußtsein, daß der Eigentümer auf einem gesetzlich geordneten oder üblichen Wege zu ermitteln ist, die Sache an sich nimmt, um sie sich zuzueignen (s. Funddiebstahl). Das gilt auch von Sachen, welche
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0457,
von Commissoria lexbis Commodianus |
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unter C vor
vermengt wurden. So im Gemeinen Recht. Die
neuern Gesetzgebungen schließen sich diesen Ne-
stimmungen mit Modifikationen an, je nachdem die
eine Menge, zu welcher die andere Sache hinzuge-
treten ist, die Hauptsache ist oder nicht
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Fehderechtbis Fehlgeburt |
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, auch wenn der Veräußerer nicht Eigentümer war. Dieser Artikel findet, sofern es sich nicht um Inhaberpapiere handelt, keine Anwendung, wenn die veräußerten Sachen gestohlen oder verloren waren. Diese Fehlerwirkung haben auch das franz. Recht (Code
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0185,
von Entvogelbis Entwässern |
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vielfach Rücktritt vom Vertrage. Ist die Sache durch mehrere Hände gegangen, so muß sich der einzelne Käufer immer an seinen Verkäufer halten; es giebt keinen sog. springenden Regreß. Anders nach Preuß. Allg. Landrecht, wenn der unmittelbare Vormann
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0077,
von Acceßbis Accidens |
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Sachen, die einen Nebenteil einer andern körperlichen Sache
bilden, sondern auch von Forderungen, Rechtsverhältnissen, die sich nur in nebensächlicher Beziehung zu
einer andern, der Hauptforderung
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0114,
von Handlungsunkostenbis Handschrift |
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veräußerte. In solchem Fall kann der Eigentümer sich nicht an den Dritten, sondern nur an denjenigen halten, welchem er die Sache übergeben hat. Es gilt hierfür auch das mit dem obigen gleichbedeutende Sprichwort: "Wo man seinen Glauben gelassen hat
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0787,
von Eigentumslosungbis Eike |
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Recht dargebotenen Klagen zu wählen und macht das durch den Vortrag der Thatsachen und die Formulierung der Ansprüche erkennbar. Die Sache verhält sich ähnlich wie mit den verschiedenen Formen der strafbaren Handlungen, welche auch so charakterisiert
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Dingliche Klagebis Dinglinger |
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fremdes Eigentum zu, ist also ein Recht an einer fremden Sache, Jus in re aliena, und stellt sich insofern als eine Beschränkung des Eigentums dar. Letzteres ist im Gegensatz zu den übrigen dinglichen Rechten (jura in re, sc. aliena) die unbeschränkte
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0969,
von Gewagte Geschäftebis Gewährsfehler |
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-
ben von Fruchtgehölzen, wie
Wein, Pfirsich, Kirschen u. s. w.,
dadurch erheblich von andern
G. ab, daß sie aus eiuer sehr
steilen, an eine Wand gelehnten
Glasbedachuug hergestellt sind,
die zwischen sich und der stei-
nernen Rückwand nur
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0856,
von Hypostasebis Hypothek |
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einer und derselben Sache mehrere Hypotheken entstehen. Im allgemeinen soll nun das Rangverhältnis mehrerer Hypotheken an derselben Sache sich nach dem Alter bestimmen, so daß die ältere der jüngern vorgeht; allein dieser Grundsatz leidet durch Privilegien
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1056,
Zwangsvollstreckung |
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zulässig. Gewisse Sachen sind aus billiger Rücksicht gegen den Schuldner der Pfändung überhaupt nicht unterworfen, so namentlich solche, welche zum unentbehrlichen Bedarf des Schuldners, seiner Familie und seines Gesindes an Kleidungsstücken, Betten
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0852,
von Berthelsdorfbis Berthier |
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. Kreishauptmannschaft Bautzen (Oberlausitz), 2 km NO. von Herrnhut, an der Nebenlinie Herrnhut-Bernstadt der Sächs. Staatsbahnen, hat (1890) mit Neu-Berthelsdorf zusammen 1830 E., ein vom Grafen Zinzendorf erbautes großes Schloß, Spinnschule
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0273,
Diebstahl |
Öffnen |
und Leuchtgas können aus
den Leitungen gestohlen werden. Die Sache muß
eine fremde sem, also in eines andern Eigentum
sich befinden. Ob das der Fall, darüber entscheidet
das am Orte der That gellende bürgerliche Recht.
Das gilt z.V. auch von dem
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Dieburgbis Dieckhoff |
Öffnen |
Sache durch D., Veruntreuung oder Unterschlagung angemaßt, auch gegen den, welcher sich an solchem Vergehen nach dessen Vollbringung beteiligt hat. Dem Thäter steht wie nach Gemeinem Recht ein Ersatzanspruch wegen Verwendungen nicht zu. Die übrigen
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Pachometerbis Pachtvertrag |
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, daß der Käufer einer vermieteten Sache sich nicht an den Mietvertrag zu kehren braucht, so daß also der Mieter dem Käufer weichen muß, unbeschadet jedoch seiner Ansprüche auf Entschädigung gegenüber dem Vermieter, der durch den Verkauf des Mietobjekts seiner
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0847,
Gericht |
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der freiwilligen Gerichtsbarkeit übertragen. Reichsgesetzlich üben die ordentlichen Gerichte sämtlich sowohl Civil- wie Strafgerichtsbarkeit aus.
A. Die Zuständigkeit bestimmt sich einmal in Hinsicht auf die Art der Sachen, welche der Entscheidung
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Sächsische Baugewerks-Berufsgenossenschaftbis Sächsische Schweiz |
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entfielen auf je 100 c^m
unter Berücksichtigung sämtlicher Bahnen ergeben
sich jedoch 17,5 und 7,i km. Mit Ausnahme der
dem preuß. Staate und zwei Privatgesellschaften
(s. unten) gehörenden Strecken sind die S. E. Eigen-
tum des Staates (2456,7i km
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0759,
von Früchtebis Fruchtfolge |
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Fruchterwerb und der Prästation der Früchte im Prozeß zusammen. So unterscheidet man fructus pendentes oder stantes und separati, d. h. die noch an der fruchttragenden Sache hangenden und die von derselben (sei es absichtlich, sei es zufällig) getrennten
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0625,
von Kauerbis Kauf |
Öffnen |
625
Kauer - Kauf.
Kauer, Ferdinand, Opernkomponist, geb. 1751 zu Klein-Thaya in Mähren, studierte Medizin, widmete sich dann der Musik und wurde um 1795 Kapellmeister des Marinellischen Theaters in Wien. Später war er noch an verschiedenen
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1031,
von Unterpachtbis Unterschrift |
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Feuerungen für Siedepfannen, bei denen die Flamme unterhalb des Pfannenbodens hinzieht.
Unterschlagen, s. Segel.
Unterschlagung (Unterschleif, Interversio), die wissentliche rechtswidrige Zueignung einer fremden, beweglichen Sache, welche sich
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0092,
von Acceptierenbis Accession |
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(s. d.).
Accession (lat.), Zugang ,
Zuwachs , im Gemeinen Rechte die körperliche Erweiterung der Sache, welche für das Recht an
der erweiterten Sache oder dem neugebildeten Ganzen von Bedeutung ist. Zuwachs ist die organische
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0499,
von Fabricabis Fabricius (Hieronymus) |
Öffnen |
Friedr. Alfred, Graf
von, sächs. General der Kavallerie und Staatsmann,
wurde zur Zeit der Occupation Frankreichs als
Sohn des sächs. Generallieutenants von F. 23. Mai
1818 zuQuesnoy-sur-Deule unweit Lille geboren.
1834 trat er aus dem Kadettenkorps
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0932,
Gesellschaft (juristisch) |
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sollen die An-
teile nach Preuh. Allg. Landr. §§. 244, 251-258,
dem Österr. Gesetzb. §. 1193, dem ^oäß civil Art. 1853
den Beiträgen entsprechen, nach Sächs. Bürgerl.
Gesetzb. §. 1365, Schweizer Obligationenenrecht
Art. 530, dem Deutschen Entwurf
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0030,
von Überfall (im Festungsbau)bis Übergangssteuern |
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Handelsgesetzbuch bezüglich der Veräußerung von Seeschiffen, dazu genügt der bloße Vertrag. Nach jenen Rechten stellen sich also die Rechtsgeschäfte, welche abgeschlossen werden, um Eigentum an fremden Sachen zu erwerben, wie Kauf, Tausch, Schenkung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Absolutionbis Absonderung (im Konkurs) |
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die Früchte oder diese Sachen sich noch auf
dem Grundstück befinden; Pachter rücksichtlich des in ihrem Gewahrsam befindlichen Inventars wegen der Forderungen
für dieses; Vermieter wegen des laufenden
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0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0872,
von Causa cognitabis Cauterets |
Öffnen |
872
Causa cognita - Cauterets.
Strafsache; c. connexa, zusammenhängende, dazu gehörige Sache; c. denegatae justitiae, Klagsache wegen verweigerter Rechtspflege; c. divortii, Ehescheidungssache; c. ecclesiastica, geistliche oder kirchliche
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0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0935,
von Pfälzer Weinebis Pfand |
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die verpfändete Sache, sondern auch das durch die Verpfändung für den Gläubiger (Pfandgläubiger) begründete Recht, vermöge dessen er sich, wenn der Schuldner (Pfandschuldner) seiner Verbindlichkeit nicht nachkommt, an das Pfandobjekt halten kann, das Pfandrecht
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0153,
Sachsen (Provinz) |
Öffnen |
zu Brandenburg und Schlesien geschlagen) und die Oberlausitz (ohne die schles. Bestandteile), die Stifter Naumburg, Zeitz und Merseburg, das Fürstentum Querfurt, den sächs. Anteil an Mansfeld und Henneberg, sowie Stolberg, die Grafschaft Barby
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0144,
Sachsen, Königreich (Litteratur zur Geographie und Statistik. Geschichte) |
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von Meißen (Lehnbrief vom 6. Jan. 1423, Belehnung zu Ofen 1. Aug. 1425). Seitdem ging der Name S. allmählich auch auf die Länder über, welche die Wettiner im Laufe der Zeit an sich gebracht hatten und deren Haupt- und Stammland die Mark Meißen (s. d
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0390,
von Fruchtabtreibende Mittelbis Fruchtbarkeit |
Öffnen |
und stehenden F. schon vor der Trennung erwerben. Das hat sich im Preuß. Allg. Landr. 1,9, §. 221 erhalten; denn danach sind die F. einer Sache gleich bei ihrem Entstehen das Eigentum desjenigen, welcher das Nutzungsrecht der Sache hat. Nach Sächs. Bürgerl
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0327,
von Albert (König von Sachsen)bis Albert (Graf von Bollstädt) |
Öffnen |
mit den sächs. Truppen nach Schleswig-Holstein, wo er sich beim Sturme auf die Düppeler Schanzen 13. April hervorthat. Mit dem Ritterkreuze des sächs. Militär-St. Heinrichsordens sowie mit dem preuß. Orden pour le mérite belohnt, kehrte er zurück
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0132,
von Aussonderungbis Ausstattung |
Öffnen |
mehr auf die Sache, und es bleibt lediglich der übrigen Gesellschaft überlassen, was sie mit derselben machen will. Von den übrigen Spielern hat keiner größere Rechte an der Sache als der andre, sie behalten also auch, wenn sie die Gemeinschaft
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0101,
von Aufsetzbürstebis Aufsichtsrat |
Öffnen |
sie von der Schermaschine leichter gefaßt werden (s. Appretur).
Aufsetzen, Aufsetzer, s. Koppen.
Aufsicht. A. zu führen über eigene Sachen im eigenen Interesse, damit diese erhalten bleiben und nicht Schaden stiften, gehört zu der Sorgfalt eines ordentlichen
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Sachbeschädigungbis Sacher-Masoch |
Öffnen |
der nenern Gesetzgebungen f. Arglist. Wegen
S. durch Herabwerfen aus einem Hause s. Nn"n8H st
e^6ctn/, wegen S. durch Tiere s. ?Hup6li68.
Sachbesitz, s. Besitz.
Sache llat. res), im jurist. Sinne zunächst ein in
sich zusammenhängender
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0988,
von Deteriorierenbis Detmold (Stadt) |
Öffnen |
der Sorgfalt er zur Abwendung von Verschlimmerungen aufzuwenden hat, wie weit er also für fahrlässige Verschlechterungen haftet, richtet sich nach den für das einzelne Rechtsverhältnis getroffenen gesetzlichen Bestimmungen oder nach dem
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0363,
von Niesekrautbis Nießbrauch |
Öffnen |
und in der Nähe das Diakonissenhaus Emmaus. N. wurde 1742 von böhm. Emigranten, die sich an die Brüdergemeine zu Herrnhut anschlossen, gegründet.
Nießbrauch (lat. ususfructus), dingliches, sofern die Vererbung nicht bestimmt ist, auf die Lebenszeit des
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0368,
von Kirchenpauerbis Kirchenslawisch |
Öffnen |
mit der Kirchenverfassung gebracht. Partikularrechtlich hat der Patron insbesondere einen erheblichen Anteil an der kirchlichen Baulast (s. d.). - Vgl. besonders Hinschius, System des kath. Kirchenrechts, Bd. 2 u. 3 (Berl. 1878-82).
Kirchenpauer, Gust
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0148,
Sachsen, Königreich (Geschichte) |
Öffnen |
146
Sachsen, Königreich (Geschichte)
Treffurt und den sächs. Anteil der Grafschaft Mansfeld an das Königreich Westfalen abtrat. In den sodann folgenden Napoleonischen Kriegen blieb Friedrich August dem Franzosenkaiser treu. So wurde 1809 ein
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0414,
von Schenklbis Schenkung |
Öffnen |
kann man schenken, wenn dadurch dem Schenknehmer Ausgaben erspart werden. Auch ein ganzes Vermögen kann verschenkt werden, so daß sich die S. auf alle einzelnen zum Vermögen gehörigen Sachen und Rechte bezieht. Doch ist nach Sächs. Bürgerl. Gesetzb
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0606,
von Faustpfandkreditbis Faustrecht |
Öffnen |
der Landesgesetze unberührt, welche für den Erwerb solchen Faustpfandrechts mehrere der vorbezeichneten Erfordernisse oder weitere Erfordernisse festsetzen. Und das Gleiche ist bezüglich des F. an Sachen verordnet. Das hat die Bedeutung, daß, wenn
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0951,
von Depositumbis Depot |
Öffnen |
Sachen unversiegelt oder unver-
schlossen hinterlegt werden, so steht dem Verwahrer
das Recht des Verbrauchs zu, wenn dies besonders
ausgemacht ist oder sich aus den Umständen ergiebt.
Alsdann hat derselbe seinerzeit nur eine gleiche
Summe
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1017,
von Zschopaubis Zubehör |
Öffnen |
von Waldheim nach Flöha ist im Bau.
Zschopau, Stadt in der Amtshauptmannschaft Flöha der sächs. Kreishauptmannschaft Zwickau, links an der Zschopau und der Linie Chemnitz-Annaberg der Sächs. Staatsbahnen, Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Chemnitz
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0500,
von Wandpfeilerbis Wangemann (Hermann Theodor) |
Öffnen |
Verjährungsfristen s. Gewährsmängel. Die W. findet auch statt, wenn die zu liefernde Sache nur der Gattung nach bestimmt war. Nach Deutschem Bürgerl. Gesetzb. §. 480 soll in diesem Falle der Erwerber statt der W. verlangen dürfen, daß ihm an Stelle der mangelhaften
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0016,
von Abwässerbis Abzahlungsgeschäfte |
Öffnen |
, daß ein Pfandrecht an Mobilien nur durch Besitzübertragung begründet werden könne, daß also der Pfandberechtigte die bewegliche Sache innehaben müsse. Der Ratenhändler wolle sich sichern, der Käufer wolle die gekaufte Sache für seinen Haushalt
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Erfüllungssurrogatebis Erfüllungszeit |
Öffnen |
nicht zu ermitteln ist,
der Ort, wo sich der Verpflichtete zur Zeit der Er-
füllung aufhält (Sächs. Bürgert. Gesetzb. §. 700).
Der Deutsche Entwurf, zweite Lesung, §. 225, stellt
als subsidiär die allgemeine Regel auf, daß die Lei-
stung an dem
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0786,
von Fünffadenbis Fungible Sachen |
Öffnen |
numero, pondere, mensura consistunt (Sachen, welche sich nach Zahl, Maß und Gewicht bestimmen), oder als res, quae in genere suo functionem recipiunt per solutionem magis, quam specie. An letztere Definition anknüpfend, gebrauchte Ulrich Zasius zuerst
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0% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0558,
Die Malerei des 16. Jahrhunderts |
Öffnen |
546
Die Malerei des 16. Jahrhunderts.
Sache; in seinen Gruppen erscheinen die einzelnen Gestalten ohne besondere innerliche Teilnahme an dem Vorgang, jede für sich ist aber von hohem malerischen Reiz. Das vollendete Urbild seiner
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0089,
von Aufgabebis Aufgeben |
Öffnen |
war und sich so des Eigentums entschlagen wollte, auch das Eigentum. Die Sache wird nun herrenlos und kann von einem Dritten dadurch, daß er sie sich aneignet, zu Eigentum erworben werden. Auch an Grundstücken kann der Besitz in der Weise aufgegeben
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0133,
von Sachs (Jul. von)bis Sachsen (Volksstamm) |
Öffnen |
und Bundesverwandte schon zu Anfang des 5. Jahrh. festgesetzt, so daß der Landstrich von ihnen den Namen der sächs. Küste (litus Saxonicum) trug. Auch an der Loiremündung ließen sich S. nieder; beide verschwinden später unter der fränk. Herrschaft
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0045,
von Leibregimenterbis Leibrentenvertrag |
Öffnen |
), andere Renten für einen Zeitabschnitt, der sich nach der Beschaffenheit oder dem Zweck der Rente bestimmt (nach Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 1154 schlechthin zu Anfang des Zeitraums, auf welchen sie versprochen sind). Hat der Gläubiger den Beginn des
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0075,
Besserer |
Öffnen |
Geschicke beistehen; so zwingt hienach die Vernunft zu glauben, daß diese vom Glück begünstigten Besserer einst eine große Sache, bei welcher dem ganzen Gemeinwesen des Landes der Untergang drohte, geschlichtet haben. Hiebei verdienten sie sich
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0272,
Erfüllung (der Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners) |
Öffnen |
Gläubiger zu bringen hat (s. Vringschuld), oder ob
der Gläubiger von ihm abznholcn hat (s. Holschuld),
ob er von feiner Verpflichtung befreit ist, wenn der
von ihm zur überbringung beauftragte Vote die
Sache unterschlägt, richtet sich nach den
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0489,
von Constantius II.bis Consualia |
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Entschädigungsanspruch
in die Masse. Veräußert und übergiebt der Verkäufer im ersten Falle die Sache an einen Dritten, so begeht er eine Unterschlagung; im andern Falle bleibt de m ersten
Käufer sein Anspruch auf Lieferung der gekauften Sache
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0389,
von Frucht (Leibesfrucht)bis Frucht (juristisch) |
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in mehrere Klappen zerfällt, so nennt man dies
mit Klappen aufspringend ; wenn die Längsrisse nur an der Spitze der F. auftreten, daß der obere Teil
des Fruchtgehäuses sich in einzelne Zähne teilt, so heißt dies mit Zähnen aufspringend
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0881,
Besitz |
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und Nießbräucher, sind nicht Besitzer der Sache. Denn der Pächter und der Nießbräucher wollen sich das Grundstück, welches sie bewirtschaften, nicht aneignen, als ob es ihnen gehörte. Die von ihnen gezogenen Früchte aber dürfen sie nach ihrer Rechtsstellung sich
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0060,
von Elsterbergbis Eltern |
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von Plauen, in der Vogtländischen
Schweiz, in 298 m Höhe auf und an einer auf drei
Seiten von der Weiften Elster umflossenen Anhöhe,
und an der Linie Wolfsgefärth-Weischlitz der Sächs.
Staats bahnen, ist Sitz eines Amtsgerichts (Land-
gericht Plauen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0134,
Sachsen (Königreich) |
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, durch den auch Thüringen, als dessen Herzog Burkard starb, an Sachsen kam. Otto (gest. 912) erhielt sich in steigender Bedeutung unter den Königen Ludwig dem Kinde und Konrad I. Sein Sohn Heinrich wurde 919 als erster aus dem sächs. Stamme zum deutschen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0418,
von Funddiebstahlbis Fundiertes Einkommen |
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, kann niemand finden. Wer sich solche Sachen rechtswidrig aneignet, wird wegen Diebstahls (s. d.) bestraft. Wer aber eine verlorene, also vom Eigentümer nicht aufgegebene, aber aus seinem Besitz gekommene Sache an sich nimmt und, nachdem er sie an
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0605,
von Faustabis Faustpfand |
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. forstlichen Reinertragslehre. Auch die Jahrgänge 1853, 1854, 1855, 1865 derselben Zeitung enthalten wichtige, forstmathem. Abhandlungen F.s.
Faustpfand (lat. pignus), gegenwärtige Gestaltung des Pfandrechts (s. d.) an beweglichen Sachen, nachdem
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1070,
von Zwölftenbis Zz |
Öffnen |
der Hansa.
Zwolsche Diep , s. Vechte und Zwarte Water .
Zwönitz , Stadt in der Amtshauptmannschaft Chemnitz der sächs. Kreishauptmannschaft Zwickau, an der Z., der
Linie Chemnitz-Aue-Adorf und der Nebenlinie Chemnitz-Stollberg-Z. (40, 1
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0151,
Sachsen, Königreich (Geschichte) |
Öffnen |
. Es beteiligten sich 6000 Mann sächs. Truppen an der Bundesexekution gegen Holstein (Dez. 1863), und die Haltung Beusts als Vertreter des Deutschen Bundes auf der Friedenskonferenz in London (Mai und Juni 1864) war für S. ehrenvoll. Als es sich jedoch
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0784,
von Fumoirbis Fundão |
Öffnen |
Landrecht ein Zehntel des Wertes der gefundenen Sache nach Abzug der Kosten und bei Wertgegenständen von über 1500 Mk 1 Proz. beträgt. Meldet sich der Eigentümer oder frühere Besitzer nicht, so gehört nach preußischem Rechte die gefundene Sache dem Finder
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0703,
von Festabis Festigkeit |
Öffnen |
, ohne Bestandteil der Hauptsache zu sein,
derselben bleibend zu dienen bestimmt und in ein
dieser Bestimmung entsprechendes Verhältnis zur
Hauptsache gebracht sind, es sei denn, daß solche
Sachen nach der Verkehrssitte nicht als Zubehör an-
aesehen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 1054,
von Rückforderungsanspruchbis Rückrechnung |
Öffnen |
er die Sache an einen Dritten veräußert oder belastet hat. Er hat dann, wenn er sie nicht wieder zurückerlangen oder pfandfrei zurückgeben kann, dem Berechtigten Schadenersatz zu geben. Ist der R. an Grundstücken eingeräumt, so kann er in Preußen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0756,
Gemeinschaft der Heiligen |
Öffnen |
es sich nun um das
Eigentum an einer Sache oder um eine Forderung
auf einen Gegenstand jener Art oder um ein an-
deres Vermögensrecht handeln, immer werden die
in der G. stehenden Personen bei Ausübung ihres
Rechts, solange die G. dauert
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Anwalt und Anwaltskammernbis Anweisung |
Öffnen |
721
Anwalt und Anwaltskammern - Anweisung
festgehalten, Preuß. Allg. Landr. I, 12, §§. 281 fg., §§. 366 fg., §§. 645 fg. (hier kann der Erblasser die Anwachsung verbieten, das Erledigte fällt alsdann an die gesetzlichen Erben), Sachs. Bürgerl
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Reaktionbis Realismus |
Öffnen |
zurücktreibt. Hierauf beruht das Segnersche Reaktionsrad (s. Figur); an einem um eine lotrechte Achse drehbaren Gefäß (A) sind unten wagerechte Ansatzröhren mit seitlichen Öffnungen angebracht; gießt man Wasser in das Gefäß, so dreht sich dieses
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0804,
Gesetzeskunde |
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das Revisionsgericht zur Prüfung der Sache. Es benachrichtigt den Angeklagten oder auf dessen Verlangen den Vertheidiger von dem Tage der Hauptverhandlung, der Angeklagte kann in dieser erscheinen (er braucht es aber nicht) oder sich vertreten lassen. Staatsanwalt
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0311,
von Verzugszinsenbis Vespasianus |
Öffnen |
, ist thatsächlich anzubieten (realiter zu offerieren). Der Schuldner, welcher Handlungen bei dem Gläubiger vornehmen soll, muß sich dazu, gehörig ausgerüstet, zur rechten Zeit einstellen; wenn er bewegliche Sachen zu leisten hat, muß er dieselben
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0770,
von Generalbaßschriftbis Generalinspektion |
Öffnen |
in den Gebieten des gemeinen Rechts nicht mehr zugelassen (Specialitätsprincip) und, soweit sie sich auf bewegliche Sachen bezieht, durch §§. 40 und 41 der Konkursordnung sowie §. 14 des Einführungsgesetzes in ihren Wirkungen eingeschränkt
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0861,
von Bewässerungsgenossenschaftenbis Bewegung |
Öffnen |
andern gebracht werden können. Dahin gehören: Sachen, die sich selbst durch eigne Kraft bewegen (Semoventien), als Tiere, ferner körperliche Gegenstände, die, als für sich bestehend, sich bewegen lassen, und auch solche, die früher mit unbeweglichen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0075,
von Aucklandsinselnbis Aude |
Öffnen |
, so findet der Prozeß zwischen dem Kläger und dem jurist. Besitzer statt. Leistet er nicht Folge, so muß der Inhaber die Sache an den Kläger herausgeben, und es bleibt dem jurist. Besitzer vorbehalten, seine Rechte gegen den bisherigen Kläger
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0349,
von Vinckeboomsbis Vineta |
Öffnen |
einer Sache, wenn der Vermächtnisnehmer das Eigentum, nicht bloß eine Forderung an den Belasteten auf Hergabe der Sache erwirbt.
Vindizieren (lat.), ein Recht geltend machen, etwas für sich oder einen andern in Anspruch nehmen (s. Vindikation
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0096,
von Emsgaubis Emu |
Öffnen |
einen allseitig abgeschlossenen Kessel, dessen Sohle mit der des Stadtgrabens in derselben Höhe liegt, während sein Wasserspiegel je nach Bedarf mit dem des Kanals oder des Stadtgrabens gleiche Höhe erhält; da sich an die Schleusenthore des Stadtgrabens je
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0238,
von Erbschaftsgebührenbis Erbschaftskauf |
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die innerhalb der Frist abge-
gebene Erllürung, Erbe sein zu wollen, das Recht
der Ausschlagung aus. Für die Erklärung der An-
nahme oder der Ausschlagung ist nach Gemeinem
Recht, nach dem Sächs. Gesetzbuch und nach den
Thüringer Erbgesetzen keine
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0970,
Forderungsrecht |
Öffnen |
des Kaufabschlusses ab-
gebrannten Hauses, wenngleich die Parteien diese
Thatsache nicht kannten. Gültig ist das Versprechen
einer zukünftigen Sache sNmtio 8poi, f. Nimio). Das
röm. Recht fah es nicht als eine Unmöglichkeit an
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0121,
von Sachenbis Sachs |
Öffnen |
121
Sachen - Sachs.
in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder an Gegenständen, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, begangen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0910,
von Sätherbergbis Schadenersatz |
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. Linsenkombinationen.
Sauer, August, Germanist, geb. 12. Okt. 1855 in Wiener-Neustadt, studierte in Wien und Berlin, wurde 1879 supplierender Professor der deutschen Sprache und Litteratur an der Universität Lemberg, 1883 außerord. Professor in Graz, 1886 an
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0111,
von Musikinstrumente (mechanische)bis Musikinstrumentenbauschulen |
Öffnen |
ferner in Trossingen in Württemberg und im sächs. Vogtland. Streich- und Saiteninstrumente (Geigen, Bässe) liefern meist als Mittelware in großer Anzahl Markneukirchen und Klingenthal im Vogtland sowie Mittenwald in Bayern, zum Teil in besserer
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0963,
von Exheredierenbis Eximieren |
Öffnen |
einen wesentlich vorbereitenden Charakter; namentlich dient dieselbe auch dazu, um die Loslösung einer an und für sich beweglichen Sache, welche aber mit einer unbeweglichen in Verbindung gebracht und zur Zeit deren Zubehör ist, von der unbeweglichen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0171,
Gerichtsstand |
Öffnen |
als Beklagten verfolgen will, muß sich an dasjenige Gericht wenden, bei welchem der Beklagte seinen G. hat. Der Kläger folgt dem G. des Beklagten (actor sequitur forum rei). Es kann jedoch auch durch Vereinbarung der Parteien in einem einzelnen Fall ein
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0816,
von Einsetzenbis Einsiedeln |
Öffnen |
in der Amtshauptmann-
schaft Chemnitz der sächs. Kreishauptmannschaft
Zwickau, in 345 m Höhe, an der Zwonitz und an
der Linie Chemnitz-Aue-Adorf der Sä'chf. Staats-
bahnen, hat (1890) 3602 (1735 männl., 1867weibl.)
E., darunter 54 Katholiken, Post
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0166,
von Sachsen-Weißenfelsbis Sächsische Bank |
Öffnen |
, die Einführung des Allgemeinen
Deutfchen Handelsgesetzbuches (1. Mai 1864) und
das sehr freisinnige Preßgcsetz vom 25. Juli 1868.
1866 schloß sich die großhcrzogl. Regierung Preu-
ßen an, obwohl sie Truppen dem Vundesbeschlusse
gemäß zunächst nach
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0826,
von Georg (der Bärtige, Herz. zu Sachsen)bis Georg II. (Herz. zu Sachsen-Meiningen) |
Öffnen |
Oberbefehlshaber der Vierten deutschen
oder Maasarmee ernannt worden war, an dessen
Stelle das Kommando des 12. (sächs.) Armeekorps.
Nach der Thronbesteigung seines Bruders 1873
übernahm er endgültig das Generalkommando des
12. (sächs.) Armeekorps; 1888
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0937,
von Pfandvertragbis Pfanne |
Öffnen |
der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Dieses Amtsgericht verbietet dem Drittschuldner, an den Schuldner zu zahlen, und gebietet dem letztern, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere der Einziehung derselben, zu enthalten
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0458,
von Commodumbis Commoner |
Öffnen |
sich der Satz: Wer außer standc ist, den Gegen-
stand seiner Verpflichtung zu leisten, jedoch eine auf
Erlangung dieses Gegenstandes gerichtete Forde-
rung an einen Dritten hat, ist verpflichtet, dieselbe
seinem Gläubiger abzutreten
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