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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0347,
von Steuerobjektbis Steuerrestitution |
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, die Pachtung der gesamten zu erhebenden Steuern durch Generalpächter (s. d.).
Steuerpflicht, s. Gemeindesteuer (Bd. 17).
Steuerrat, früher Beamter im brandenb.-preuß. Staate, s. Commissarius loci. Der Titel S. wird noch jetzt häufig den Hauptzoll
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0346,
Steuern |
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344
Steuern
Steuerpflicht ist allgemeine Bürgerpflicht. Darüber hinaus hat auch jeder fremde Staatsangehörige, der aus irgend einem Grunde dauernd oder vorübergehend in die Lebensgemeinschaft des Volkes eingetreten ist, zu den Lasten
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0226,
Einkommensteuer (das preußische Einkommensteuergesetz vom 24. Juni 1891) |
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bereits in Baden eingeschlagene Ausweg beliebt und mit Rücksicht auf die Mehrbelastung, welche den größern Aktiengesellschaften aus der Umgestaltung der Gewerbesteuer erwächst, bestimmt, daß bei Feststellung des steuerpflichtigen Einkommens 3 1/2
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0225,
Einkommensteuer (Reformen in Preußen seit 1873) |
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von seiten einer Kommission; doch sollte jedes lästige Eindringen in die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der einzelnen Steuerpflichtigen vermieden werden.
Die Notorietät sollte die Stelle der speciellen Abschätzung vertreten. Aus diesem Grunde
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0409,
Gewerbesteuer (Das neue preußische Gesetz vom 24. Juni 1891) |
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, welcher nicht schon durch Personalsteuern ausreichend getroffen werde.
Die Zahl dieser zu befreienden Betriebe wird auf 300,000 geschätzt, d. h. auf wenigstens ein Drittel der jetzt auf 865,940 anzunehmenden Anzahl der steuerpflichtigen Gewerbe
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0987,
Gewerbesteuer |
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Steuerpflichtigen aus
dem Gewerbe zufließende Einkommen besteuern, so
ist die G. besser mit der Einkommensteuer (s. d.)
zu verschmelzen. In dieser Weise ist die G. in
England geregelt; nur für bestimmte Gewerbe be-
steht ein anderes System, da hier
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0313,
Steuern (Veranlagung und Erhebung) |
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bezugsberechtigten Personen erfassen.
3) S., welche nach Maßgabe des Aufwandes erhoben werden, welchen ein Steuerpflichtiger macht. Die wichtigsten derselben sind diejenigen, welche den Verbrauch von Sachgütern, wie Lebens- und Genußmittel (vgl. Zölle
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0345,
von Steuerkettenbis Steuern |
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, daß der Steuerfuß für alle Steuerpflichtigen (Personen oder Gegenstände) rechnerisch gleich hoch erscheint. Hat z. B. ein Einkommen von 6000 M. 3 Proz. oder 180 M., eins von 1000 M. 2 Proz. an Steuern zu zahlen, so entsteht die rechnerische Gleichheit des
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0339,
von Dondukow-Korssakowbis Doppelbesteuerung |
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oder Betrieb einer Ge-
werbe - oder B e rgba u n n t e r n e h m u n g, die sich
über mebrere preusi. Gemeinden erstreckt, richtet sich
nack der Vereinbarung zwischen den beteiligten Ge-
meindeil und dem Steuerpflichtigen. Mangels
solcher Vereinbarung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 1055,
von Rückscheinbis Rückwechsel |
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, die Erstattung eines Zolles oder einer
Verbrauchssteuer für den Fall, daß eine zoll- oder steuerpflichtige Verwendung des belasteten Gegenstandes nicht stattfindet,
z. B. wenn der zoll- oder steuerpflichtige Gegenstand nicht in den inländischen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0348,
von Steuerrollebis Stev. |
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, die durch den Gesetzgeber begründete Steuerpflicht zu verwirklichen und die zur Bestreitung des öffentlichen Aufwandes von der Bevölkerung zu leistenden Geldbeträge zu erheben. Die S. wird gewöhnlich in die Verwaltung der direkten
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 1028,
Korrespondenzblatt zum neunten Band |
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befindet. Die preußische Klassensteuer hat seit 1820 mehrfache Wandlungen durchgemacht. Anfänglich wurde die ganze steuerpflichtige Bevölkerung durch die Klassensteuer getroffen; erst seit 1851 hat man zwischen einer klassifizierten Einkommensteuer
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0311,
Steuern (Allgemeines, Steuerpolitik) |
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Staatsangehörige sich solcher Anordnung zu fügen hat (Steuerrecht des Staats, Steuerpflicht des Staatsangehörigen). Vertritt hierbei die Regierung mit ihren Anforderungen das Interesse der Verwaltung, so wahrt die Volksvertretung mit ihrem Steuerbewilligungsrecht
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0906,
Steuern (der Schweiz: gegenwärtige Verhältnisse) |
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Steuerpflichtigen und ziehen direkte Einschätzung durch Steuerkommissionen vor. In allen andern Kantonen erfolgt die Deklaration entweder mit Entrichtung der Steuer (Baselstadt für die Einkommensteuer, Genf, Nidwalden) oder dieser vorangehend mündlich
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0224,
Einkommensteuer (die preußische Besteuerung seit 1811) |
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210
Einkommensteuer (die preußische Besteuerung seit 1811)
besitzt Preußen eine allgemeine E., welche das Gesamteinkommen der einzelnen Steuerpflichtigen erfaßt. Infolgedessen werden alle Bezüge doppelt getroffen, welche bereits
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0279,
Erbschaftssteuer (Neuregelung in Preußen) |
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Steuerpflichtigen selbst einen wirksamen Antrieb zur Gewissenhaftigkeit bei Abgabe der Einkommensdeklaration ausübe.
Nun ist die in Preußen bestehende E. keine allgemeine, da bei den meisten Erbfällen, d. h. bei Erbübergängen an Ehegatten und Deszendenten
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0408,
Gewerbesteuer (Das neue preußische Gesetz vom 24. Juni 1891) |
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eigentümlich ist, beruht auf dem Gedanken, zur Erleichterung für die Gewerbe dein Steuerpflichtigen selbst bei der Steuerverteilung soviel wie möglich eine Einwirkung zu gestatten. Die Steuer wird für jedes stehende Gewerbe einer bestimmten Klasse
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0404,
Preußen (Rechtspflege. Heerwesen) |
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402
Preußen (Rechtspflege. Heerwesen)
an Stelle der frühern Klassen- und klassifizierten Einkommensteuer getreten ist, belastet das Gesamteinkommen des Steuerpflichtigen und ist für 1895/96 mit einem Ertrag von 121,4 (1894/95: 86,5) Mill. M
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Verein zum Schutze der deutschen Goldwährungbis Vermont |
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, der nach bestimmten Grund-
sätzen berechnet wird, werden die Schulden und der
! 20fache Iabresbetrag der periodifchen basten des
Steuerpflichtigen (Leibrenten, Pensionen, Renten,
Alimente u. s. w.) abgezogen. Dem Steuerpflichtigen
wird ein
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0154,
von Versalienbis Versandsteuer |
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Versanfängen benannt (MEYER). S. auch Kapitälchen.
Versammlungsrecht, s. Vereinswesen.
Versandsteuer, eine Form der Aufwandsteuer (s. d.); dieselbe wird erhoben, sobald der steuerpflichtige Gegenstand von einem Ort nach einem andern hin verbracht
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0961,
von Exenterierenbis Exerzieren |
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.
Exequieren (lat.), vollziehen, vollstrecken; durch Exekution (s. d.) Schulden eintreiben, auspfänden.
Exercice (franz., spr. -ssihs), Übungsstück, auch Übungsbuch; dann s. v. w. Finanz- oder Etatsjahr; auch die Feststellung der steuerpflichtigen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0298,
Gewerbesteuer |
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der G. ist mit großen Schwierigkeiten verbunden. Zunächst ist es nicht leicht, eine richtige Grenze zwischen steuerpflichtigen und von Steuern zu befreienden Unternehmungen überhaupt sowie zwischen den den verschiedenen Steuerarten einzureihenden zu
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0125,
Bevölkerungsgeschichte (Methode, Rekonstruktion der Bevölkerung) |
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wird, oder die Zahl der Steuerpflichtigen, der Bürger etc. So gab es in Attika in jeder politischen Gemeinde (Demos) eine Liste, in welche jeder gemeindezugehörige Athener mit Erreichung eines bestimmten Alters verzeichnet wurde; an diese Eintragung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0433,
von Doppeladlerbis Doppelbindung |
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verschiedener Staaten. Sie tritt z. B. ein bei
Ausländern, welche im Inlande ein steuerpflichtiges
Gewerbe betreiben oder mit Grundbesitz ansässig
sind, oder wenn der Gewinn einer Aktiengesellschaft
sowohl bei dieser selbst als auch bei den Aktionären
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0804,
Einkommensteuer |
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Einkommen aber, oft mit mehrern Ab-
stufungen, nach einem niedrigern Satze belastet
sind und unterhalb eines gewissen Betrags (des
EMcnzminimums,s.d.) gänzlich frei bleiben. Das
steuerpflichtige Einkommen wird entweder durch
! Selbsteinschätzung
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Ergänzungssteuerbis Ergotin |
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Vermögens eine E. als reine Vermögenssteuer eingeführt worden. Steuerpflichtig sind alle physischen Personen nach dem Werte ihres preuß. Grundbesitzes und des in land- und forstwirtschaftlichen, bergbaulichen oder (stehenden) gewerblichen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0499,
von Grundkatasterbis Gründlinge |
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der Grundstücke
mit öffentlichem Glauben eingetragen sind. Doch
ist natürlich auch den Steuerbehörden die Kenntnis
der Eigentümer als der Steuerpflichtigen unent-
behrlich, und es werden daher nach dem G. für die
Hebebezirke Flurbücher (s. d
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0503,
von Grundsteuerkatasterbis Grundstück |
Öffnen |
aufgestellt. (S. Grundkataster.) Theoretisch sollte
der steuerpflichtige Reinertrag nur aus der eigent-
lichen Grund- oder Bodenrente (s. d.) und der Ver-
zinsung des in den Boden gesteckten Meliorations-
kapitals bestehen (s. Grundrentensteuer
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0576,
von Quotitätssteuernbis Raab (Komitat und Stadt) |
Öffnen |
574
Quotitätssteuern - Raab (Komitat und Stadt)
Anzahl von Steuereinheiten bewilligt wird. Bei der
Q. einer Verbrauchssteuer wird einfach die von der
Mengeneinheit des steuerpflichtigen Gegenstandes
zu erhebende Abgabe veränderlich gemacht
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Reorganisierenbis Repin |
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soll.
Repartitionssteuern, im Gegensatz zu den
Ouotitätssteuern (s. d.) diejenigen direkten Steuern,
die eine im voraus festgestellte Gesamtsumme auf-
zubringen haben, welche nach gegebenen Normen
auf die Steuerpflichtigen verteilt
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0572,
von Wechselreitereibis Wechselstrenge |
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der hintergangenen Abgabe gleichkommt. Die Gültigkeit des Wechsels ist von der Abstempelung nicht abhängig. Steuerpflichtig und haftbar ist jeder Aussteller, Acceptant, Indossant, Erwerber, Veräußerer, Präsentant, Protestat, Zahler nicht versteuerter Wechsel, sei
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Doppelfluatbis Dortmund-Emshäfen-Kanal |
Öffnen |
338
Doppelfluat - Dortmund-Emshäfen-Kanal
Teile den Höchstbetrag derjenigen Steuerstufe nicht
überschreiten, in welche der Steuerpflichtige bei der
Veranlagung zur Staatseinkommensteuer einge- ^
sckätzt ist; nötigenfalls sind
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0365,
Eisenbahntarife |
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Dienste oder Gebrauche
bestimmt sind, und mit Ausnahme der Schienen-
wege der Eisenbahnen. 2) Zu den Gemeindeein-
tommen steuern. Als steuerpflichtiges Reineinkom-
men der Staats bahnen gilt der rechnungsmäßige
Überschuh der Einnahmen über
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0394,
von Klassensteuerbis Klastische Gesteine |
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einigen allgemeinen Kategorien oder Klassen veranlagt wird, deren Abgrenzung zwar im allgemeinen nach der Lebenslage und der Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen, jedoch nur nach einer ungefähren diskretionären Schätzung und ohne feste
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0066,
von Doppelacheniumbis Doppelbesteuerung |
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nur von demjenigen Bundesstaat besteuert werden darf, in welchem der Grundbesitz liegt oder das Gewerbe betrieben wird. Die Gefahr doppelter Belastung tritt auch sehr leicht bei Gemeinden ein, wenn Wohnsitz und Erwerbsquelle des Steuerpflichtigen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0974,
von Systemschwerpunktbis Tageslicht |
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-
und Kautabak 40 Proz. des Fabrikpreises betragen,
und die Steuerpflicht sollte eintreten, sobald die
Fabrikate in fertigem Zustande die angemeldeten
Räume der Fabrit verlassen. Zur Sicherung der
Steuer war eine genaue Kontrolle der Pflanzer, des
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Materialsteuerbis Materie |
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erforderliche Kraft gemessen wird. (S. Prüfungsanstalten.)
Materialsteuer, im allgemeinen jede Art der indirekten Besteuerung, bei welcher das Rohmaterial, aus dem die steuerpflichtige Ware hergestellt wird, das unmittelbare Steuerobjekt bildet. So war z. B
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Absolutionbis Absonderung (im Konkurs) |
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- und steuerpflichtigen Sachen;
Verpachter wegen des laufenden und des rückständigen Zinses sowie wegen andrer Forderungen aus dem Pachtverhältnis in
Ansehung der Früchte des Grundstücks und der eingebrachten Sachen, sofern
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0096,
von A coup perdubis Acrocephalus |
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- und steuerpflichtige Waren ausgestellter Begleitschein,
welcher im Transitverkehr, namentlich im Veredelungsverkehr, große Bedeutung erlangt hat. Seit 1836 wurde die zeitweise zollfreie
Einfuhr
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0651,
von Antizipationbis Antomarchi |
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unzureichend ist, weil die Steuerpflichtigen nicht gerade auch augenblicklich zahlungsfähig sind; ferner in der Form, daß die zukünftigen Einnahmen einstweilen durch ein Anlehen verfügbar gemacht werden. Ursprünglich wurden solche Einnahmen den
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0068,
von Aufstellungbis Aufwandsteuern |
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auseinander entwickeln und die Handlung weiterführen, bilden einen Akt (s. d.).
Aufwandsgesetze, s. Luxus.
Aufwandsteuern (Verbrauchs-, Konsumtions-, Verzehrungssteuern) sind Steuern, welche den vom Steuerpflichtigen getriebenen Aufwand treffen
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0331,
von Branntweinwagebis Brant |
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berücksichtigen. Die Würzesteuer oder Würzeertragsteuer erfaßt das steuerpflichtige Objekt vor der Destillation bei der Gärung der Würze, indem sie den Zuckergehalt derselben sowie die normale Alkoholausbeute mit Hilfe des Saccharimeters bestimmt. Dieselbe
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0002,
China (Bodengestaltung, Flüsse) |
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diente die Zahl der Familien, der Steuerpflichtigen u. a.; die erste Zählung nach Individuen geschah auf Anregung der französischen Missionäre 1749 und ergab 177 Mill. Einw., es folgten noch acht, deren letzte (1794) 333 Mill. Seelen ergab. Bis 1852
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0502,
Dänemark (Unterrichtswesen etc.; Nahrungszweige) |
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der Bevölkerung zwar erhebliche Unterschiede, doch nicht von derselben Schärfe wie in vielen andern Ländern. In Kopenhagen hatten 1880: 75,6 Proz. der Steuerpflichtigen 800-2400 Kronen, 23 Proz. 2400-20,000 und 1,4 Proz. über 20,000 Kr. jährliches Einkommen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0241,
von Durchstoßenbis Durchsuchungsrecht |
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der strafprozessualischen Vorschriften, Zoll- und Steuerbeamten innerhalb ihrer Berufssphäre mit Rücksicht auf zoll- und steuerpflichtige Gegenstände, und Forstbeamten in denjenigen Fällen, welche die Forstordnung und die Forststrafgesetze des nähern
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0386,
Einkommensteuer |
Öffnen |
Steuer, für welche das Einkommen des Steuerpflichtigen sowohl Bemessungsgrundlage als Objekt der Besteuerung ist. Sie ist hiernach eine direkte Personalsteuer, und zwar ist sie, wie in Preußen, Sachsen, Hessen, Weimar, Oldenburg, Österreich, allgemeine
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0394,
von Einspruchbis Einstweilige Verfügungen |
Öffnen |
das Verfahren der Ermittelung der steuerpflichtigen Objekte u. der Steuerbemessung.
Einstweilige Verfügungen dienen im Zivilprozeß (deutsche Zivilprozeßordnung, § 814-822), zum Unterschied von dem die Sicherung von Geldforderungen bezweckenden
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0730,
von Erbschatzmeisterbis Erbse |
Öffnen |
sich zum Teil dadurch begegnen, daß auch Schenkungen unter Lebenden für steuerpflichtig erklärt werden. Nicht immer sind Hinterlassenschaften als besonders steuerkräftige Einkommensteile zu betrachten, oft tritt sogar das Gegenteil ein (z. B. bei
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0823,
von Ertragsanschlagbis Ertragsteuern |
Öffnen |
für ausreichende Besteuerung und gute Steuerverteilung. Im allgemeinen gestatten die E. eine vollständige Erfassung des steuerpflichtigen Objekts. Die Ertragsquelle liegt bei den wichtigsten derselben offen zu Tage, eine Hinterziehung ist bei solchen E
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0824,
von Ertrinkenbis Eruptiv |
Öffnen |
und Einkommen des Steuerpflichtigen einander nicht. Die E. nehmen weder Rücksicht auf persönliche Tüchtigkeit und individuelle Möglichkeit vorteilhafterer Ausbeutung der Ertragsquelle noch auf etwanige Verschuldung. Diejenigen unter ihnen, deren erste
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0370,
von Fleurusbis Fleury |
Öffnen |
ohne staatsmännische Einsicht, ließ er im Innern die Generalpachter die steuerpflichtigen Klassen aussaugen und bedrücken; nach außen ließ er sich in kostspielige Kriege verwickeln. Aus Rücksicht auf Ludwigs XV. Schwiegervater Leszczynski mußte
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0981,
von Gebührenäquivalentbis Geburt |
Öffnen |
erhobene besondere Steuer, welche als Äquivalent der von andern Steuerpflichtigen gezahlten Erbschaftssteuer oder auch der vom Verkehr unter Lebenden entrichteten Steuern (besonders beim Übergang des Immobiliarbesitzes) dient.
Gebundene Rede
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0068,
Gemeindehaushalt (Steuersystem) |
Öffnen |
den Steuerpflichtigen aus dem Gemeindeleben erwachsen. Auch lassen sich diese Vorteile überhaupt nicht immer abwägen. Für die Abgaben der Gemeinde gelten im wesentlichen die gleichen Grundsätze wie für diejenigen des Staats. Gemeindegebühren sind
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0262,
von G. et O.bis Getreide |
Öffnen |
Luxuskonsum ist. Sie ermöglichen deshalb Selbstbelastung und -Entlastung und treffen endlich vorwiegend die arbeitsfähige männliche Bevölkerung. Dagegen ist die Erhebung, da die Erzeugung der steuerpflichtigen Produkte eine zersplitterte ist, schwer
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0766,
Großbritannien (Landwirtschaft) |
Öffnen |
London sowohl als die "Gemeindeländereien" und die nicht steuerpflichtigen Heidestrecken etc. ausgeschlossen sind). Danach gibt es im Vereinigten Königreich 1,173,683 Landeigentümer, deren Grundeigentum jährlich 131,5 Mill. Pfd. Sterl. abwirft (England
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0869,
von Grundsteuerkatasterbis Grundstück |
Öffnen |
Klassen für jeden Steuerbezirk, in der Regel unter Zugrundelegung sogen. Mustergründe für jede Klasse, ermittelt und dann die einzelnen steuerpflichtigen Grundstücke in die entsprechenden Klassen eingeschätzt. Sind einmal alle diese Arbeiten erledigt
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0042,
Hamburg (Industrie, Volkswohlstand, Wohlthätigkeits-, Bildungsanstalten) |
Öffnen |
.
[ Volkswohlstand und Armenwesen . ] Durchschnittlich ist H. eine wohlhabende
Stadt. Die Zahl der Personen, welche Einkommensteuer zahlen (das Einkommen von 600 Mk. aufwärts ist
steuerpflichtig
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0100,
von Handelssteuernbis Handelsverträge |
Öffnen |
100
Handelssteuern - Handelsverträge.
Handelssteuern, die Abgaben vom Handel oder vom Verkauf steuerpflichtiger Waren als besondere Form der Aufwandsteuer (s. d.).
Handelsstraßen, diejenigen Linien der Erdoberfläche, Land- wie Wasserwege
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0257,
von Heberollenbis Hebräerbrief |
Öffnen |
tief unter dem Niveau der Flüssigkeit liegen muß, in die Höhe (Springheber).
Heberollen (Steuerrollen, Steuerlisten) sind die nach den Namen der Steuerpflichtigen geordneten, bei Schatzungen und auch bei direkten Aufwandsteuern vorkommenden
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Illinois-Michigankanalbis Illuminaten |
Öffnen |
einer Staatsbank, hindert Städte und Grafschaften, Schulden zu machen, die 5 Proz. des steuerpflichtigen Eigentums überschreiten, und ordnet den unentgeltlichen Unterricht in den öffentlichen Volksschulen an. Die Todesstrafe wurde bereits 1867
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0008,
Irland (Fischerei, Bergbau, Industrie, Handel, Nationaleinkommen) |
Öffnen |
der Sparkassen ist 1851-84 von 1,359,103 auf 4,343,611 Pfd. Sterl. gestiegen; das steuerpflichtige Einkommen belief sich 1862 auf 23½ Mill. Pfd. Sterl., 1884 aber auf 30 Mill. Pfd. Sterl., obgleich in ersterm Jahr auf alle Einkommen über 100 Pfd
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0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0608,
von Katastrophebis Kate |
Öffnen |
Unterlagen erfolgte dann die Eintragung (Katastrierung) der steuerpflichtigen Grundstücke (Planstücke, Plannummern) nach ihrem Flächengehalt in die K. der einzelnen Flurdistrikte. (Parzellen- oder Parzellarkataster, bei welchem im Gegensatz zum
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0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0810,
von Klarinettenrohrbis Klassifikation |
Öffnen |
durch die K. aufzubringende Summe wurde auf 42,100,000 Mk. kontingentiert mit der Bestimmung, daß, wenn infolge von Vermehrung der Steuerpflichtigen oder ihres Einkommens sich ein höherer Ertrag ergibt, der Überschuß durch Erlaß an den Steuersätzen
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0045,
von Kontinenzbis Kontingentierung der Steuern |
Öffnen |
auf einen bestimmten, nicht zu überschreitenden Betrag, welcher hierauf auf die Steuerpflichtigen nach einem bestimmten Maßstab verteilt (repartiert) wird. Kontingentierte Steuern sind hiernach Repartitionssteuern. Die K. soll verhindern, daß eine gewisse
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0051,
von Kontrastbis Kontrollapparate |
Öffnen |
, Steuerpflichtiger.
Kontribution (lat.), gemeinschaftlicher Beitrag, namentlich alle Lieferungen an Geld und Naturalien, welche das Oberkommando einer Armee in Feindesland zur Versorgung seiner Truppen ausschreibt. Sie unterscheidet sich dadurch
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0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0391,
Mecklenburg (Geschichte) |
Öffnen |
, daß die Rittergüter für die ordentliche Landeskontribution mit der Hälfte ihres Areals steuerpflichtig sein und zu den Reichs-, Kreis- und Prinzessinnensteuern den dritten Teil beitragen sollten. Christian Ludwigs Sohn und Nachfolger (seit 1756) Friedrich der Gütige
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0447,
von Melbyebis Meleagros |
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(Meldezwang), im Steuerwesen die Pflicht, steuerpflichtige Gegenstände (Waren, Einkommen etc.) bei der Behörde anzumelden, im Gegensatz zur Ermittelung durch die Behörde.
Meldŏla, Flecken in der ital. Provinz Forli, am Ronco, hat
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0948,
von Mutterrollenbis Muzaffarnagar |
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la famille (2. Aufl., Par. 1885); Dargun, M. und Raubehe und ihre Reste im germanischen Recht (Bresl. 1883); Wilken, Het matriarchat bij de oude Arabiern (Amsterd. 1884).
Mutterrollen, die nach dem Grundsteuerkataster für die steuerpflichtigen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Nähnadelbis Nahrungsmittel |
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diese Ausbeuter seines Gedankens sich steuerpflichtig zu machen und sich dadurch aus bitterer Not zu befreien. Von den amerikanischen Fabrikanten brachte namentlich Singer von Anfang an bedeutende Verbesserungen an der Howeschen Maschine an, und seine
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0925,
von Petscherskaja Lawrabis Pettenkofer |
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925
Petscherskaja Lawra - Pettenkofer.
sehr beschwerlich fielen. Im 12. Jahrh. hatten sie noch einen kleinen Teil von Siebenbürgen im Besitz; doch waren sie schon größtenteils den Magyaren steuerpflichtig, verschmolzen dann mit denselben
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0734,
von Reorganisierenbis Repnin |
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- und Einzeleinkommen erhoben wird. Ist dagegen die relative Steuerkraft oder Steuerpflicht nicht bekannt, so kann auch nicht von vornherein ein allgemein gleicher Steuerfuß in Anwendung kommen. Die Belastung wird als Ergebnis der Steuerverteilung keine
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0009,
von Rückstoßbis Rudbeck |
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9
Rückstoß - Rudbeck.
belastete Gegenstand einer nicht steuerpflichtigen Verwendung zugeführt wurde (z. B. Lebensmittel für gewerbliche Zwecke, Ausfuhr); vgl. Zölle (Rückzölle).
Rückstoß, beim Schießen aus Geschützen und Handfeuerwaffen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Stelzvögelbis Stempelsteuern |
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) richtet, an welchen der S. angeknüpft wird; 4) der Wert- (Gradations-, Proportional-) S., welcher sich nach dem durch die steuerpflichtige Urkunde repräsentierten Wert richtet und in Prozenten des letztern oder auch mit Abrundung der Prozenthöhe in festen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0310,
von Steuerbordbis Steuern |
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Verbrauchssteuern.
Steuerkapital, bei verschiedenen direkten Steuern die Summe, für welche die Steuer als ein Bruchteil in der Art ausgeworfen ist, daß die relative Steuerhöhe (Steuerfuß) für alle steuerpflichtigen Personen oder Gegenstände als gleich
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0312,
Steuern (Steuersysteme) |
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vollkommen entspricht. Die gesamte Leistungsfähigkeit läßt sich nicht direkt voll erfassen, weil dieselbe für Dritte nicht genau erforschbar ist, vom Steuerpflichtigen aber richtige Angaben nicht zu erwarten sind. Die Besteuerung von Einkommen, bez. Ertrag
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0314,
von Steuerrepartitionbis Steuerung |
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. Steuerverteilung, Umlegung einer bestimmten Summe auf die einzelnen steuerpflichtigen Personen oder Gegenstände. Vgl. Repartitionssteuern und Kontingentierung der Steuern.
Steuerrollen, s. Heberollen.
Steuerruder (Ruder), Vorrichtung zum Lenken
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1014,
von Ungeltbis Unger |
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als Vorläufer der spätern Accise), bedeutet nach Lang ("Teutsche Steuerverfassung", 1795) eine außerordentliche Abgabe; von Hüllmann wird dieser Ausdruck auf die Unzufriedenheit der Steuerpflichtigen zurückgeführt.
Unger, 1) Johann Georg
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0143,
von Vermögensrechtbis Vernayaz |
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.
Vermögenssteuer, eine Steuer, welche den Steuerpflichtigen nach Maßgabe seines Vermögens trifft. Sie ist eine nominelle, wenn das Vermögen nur Bemessungsgrundlage ist, um das nach ihm geschätzte Einkommen zu treffen, eine wirkliche, wenn sie, wie bei
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0319,
von Wagenfettbis Wagner |
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der Größe der Gemeinden und der Zahl der Räder abgestuften Jahresertrag erhoben und wirft mit Einschluß der Steuer auf die zur Bespannung steuerpflichtiger Wagen dienenden Pferde (auch Reitpferde) jährlich über 10 Mill. Frank ab. Auch in England
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0475,
von Wehrreiterbis Weib |
Öffnen |
Vermögen und der Einnahme des Wehrpflichtigen festzusetzenden Steuer begeht. Die Steuerpflicht beginnt mit dem vierten Wehrpflichtjahr und erlischt beim Übertritt in die Reserve der Territorialarmee. Ebenso bestand sie vorübergehend in Württemberg
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0502,
von Weinstein der Zähnebis Weinstock |
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sind. Soll die Besteuerung eine gleichmäßigere sein, so kann man sie auch als Repartitionssteuer auf eine Gruppe von Steuerpflichtigen auflegen, die sie dann bei Selbsteinschätzung unter sich verteilen. In Deutschland kommt die W. nur in Baden, Elsaß
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0982,
von Zuckerrübebis Zuckersteuer |
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. Diese Restitution wird jedoch zur Ausfuhrprämie, wenn der Steuerpflichtige von seinen Erzeugnissen weniger Steuern entrichtet, als das Gesetz voraussetzt, dagegen bei der Ausfuhr den vollen Betrag der Steuer als Rückersatz empfängt. Infolgedessen
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0521,
von Lagnybis Lambermont |
Öffnen |
517
Lagny - Lambermont
sendung oder Wiederausfuhr, zugeführtiverden, ferner aus dein Zollgebiet ausgeführte Waren unter Nahrung ihrer Nationalität und steuerpflichtige Waren bis zur Versteuerung, bez. der Anlegung der Verzehrungssteuer
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0150,
von Brahebis Branntweinsteuer |
Öffnen |
von 50er Spiritus nachzuholen, ihm verbürgen, wie anderseits verkauft werden können an Personen, welche 70er Spiritus als nur für 50 Mk. steuerpflichtig abfertigen lassen wollen. Die Berechtigungsscheine werden auch von der Steuerverwaltung zum Werte
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0152,
Branntweinsteuer (Schweiz, Frankreich, Belgien, Rußland) |
Öffnen |
Steuer die Steuervergütung für die Branntweinausfuhr gelten. Und diese ist mit 108 Fr. für 1 hl absoluten Alkohols angesetzt. Jährlich erfolgt in Belgien eine Revision der Ausbeutenormen, nach denen die steuerpflichtige Produktion aus dem Maischraum
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0905,
Steuern (der Schweiz: gegenwärtige Verhältnisse) |
Öffnen |
Jahren frei. In Waadt dürfen beim Arbeitseinkommen 400 Fr. ebensowohl für den Mann als eventuell für die Frau und jedes minderjährige, vom Steuerpflichtigen rechtlich zu unterhaltende Kind abgezogen werden. Sehr allgemein sind dann für Witwen und Waisen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0222,
Einkommensteuer (Verteilung der Einkommen) |
Öffnen |
als 900 Mk. unterstellt wird, 8,357,037 Personen, während nur 1,850,855 Personen, also nur 18 Proz. der Gesamtzahl, Klassen- und E. entrichten. Und diese Steuerpflichtigen verteilen sich in folgender Weise:
Einkommen von Zahl der Personen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0280,
von Erbschaftssteuerbis Erdbeben |
Öffnen |
durch Teilung einer größern Schenkung in mehrere kleine die Steuer sich hätte vermeiden lassen. Eine solche Anmeldepflicht wäre aber sehr lästig und ihre Erfüllung schwer zu überwachen. Insbesondere würde, wenn auch Deszendenten steuerpflichtig
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0407,
Gewerbesteuer (Neugestaltung in Preußen) |
Öffnen |
bestehende Betriebe bandelt. Dann wurde es im Laufe der Zeit immer schwerer, eine bestimmte Grenze zwischen der Handwerker- und der Handelssteuerklasse zu ziehen, und bei der Unbestimmtheit der Merkmale für die Verteilung der Steuerpflichtigen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 1025,
Zuckersteuer (Österreich-Ungarn) |
Öffnen |
eine schriftliche Abmeldung einzureichen. Der zum Eintritt in den freien Verkehr bestimmte steuerpflichtige Zucker ist amtlich zu verwiegen. Die Einzahlung des Steuerbetl aas kann mittels Zuckerbegleitscheins II auf eine andre Steuerstelle überwiesen werden. Zucker
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0120,
von Açorenbis Acquit-à-caution |
Öffnen |
. ackitakkoßjóng), in Frankreich ein hauptsächlich dem Transitverkehr (s. Durchfuhr) dienender Begleitschein zoll- oder steuerpflichtiger Waren, dessen richtige Erledigung durch Bürgschaft oder Hinterlegung eines Geldbetrags sicher zu stellen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0352,
von Aldeiabis Aldinen |
Öffnen |
andern Städten sind die A. Mitglieder des Council, welcher die städtische Verwaltung leitet, werden aber nicht wie die Councillors direkt von den steuerpflichtigen Einwohnern, sondern vielmehr vom Council (bestehend aus Mayor, A. und Councillors
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0904,
von Armenschulenbis Armenverbände |
Öffnen |
Lasten, der Unterhaltungs-, Ausbesserungs-, Versicherungskosten u. s. w., gilt als steuerpflichtiger Reinertrag. (Über den Gesamtbetrag der erhobenen Armensteuern s. Armenwesen.)
Frankreich hat nur einige indirekte Abgaben als A., namentlich
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0794,
Berlin (Bevölkerung) |
Öffnen |
20, 89 qkm bebaute Grundstücke, 13, 5 qkm Wege, Straßen und Eisenbahnen, 1, 91 qkm Wasser und 27, 07 qkm landwirtschaftlich benutzt (20, 27 steuerpflichtige, 6, 8 qkm steuerfreie Liegenschaften
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0431,
Branntweinsteuer |
Öffnen |
der steuerpflichtigen Branntweinmenge sind in den Brennereien Sammelgefäße oder Siemenssche automatische Spiritus-Meßapparate aufgestellt. Die landwirtschaftlichen Brennereien, deren Durchschnittsmaischung in einem Kalendermonat 3000 bez. 1500 bez. 1050 l täglich nicht
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Couponsteuerbis Courant |
Öffnen |
der Obligationen und Aktien nicht bei den Steuerpflichtigen selbst erhoben wird, sondern bei dem Emittenten, der sie bei Einlösung der Zins- und Dividendenscheine (Coupons) von der auszuzahlenden Summe in Abzug bringt. Mittels derselben sind
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Deklarationscertifikatbis Dekolorieren |
Öffnen |
die obligatori-
schen Ertlärungen der Steuerpflichtigen über die
Arten ihres Einkommens, über ihre gewerblichen
Anlagen, über die Zahl der von ihnen beschäftigten
Hilfspcrsonen, überhaupt über alle Thatsachen,
welche zu einer annähernd zutreffenden
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0934,
von Denarbis Denbigh |
Öffnen |
.), einen aus dem bisherigen Unterthanenverband entlassen.
Denaturieren (frz.), an steuerpflichtigen Waren eine derartige Veränderung vornehmen, daß dieselben für gewisse Zwecke unbrauchbar und infolge davon ganz oder teilweise steuerfrei werden
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0805,
Einkommensteuer |
Öffnen |
Geschäftsbetrieb
über den Kreis ihrer Mitglieder hinausgeht, und
Konsumvereine mit offenem Laden und dem Rechte
jurist. Personen der E. Die Einkommen bis 900 M.
sind steuerfrei. Als Einkommen gelten die gesamten
Jahreseiukünfte der Steuerpflichtigen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0240,
Erbschaftsvermächtnis |
Öffnen |
steuerpflichtig.
Leibliche eheliche Verwandte in auf- und abstei-
gender Linie und uneheliche Kinder der Mutter
sind (mit Ausnahme von Elfaß-Lothringen) steuer-
frei; von Adoptivkindern und deren Descendenten
werden in Preußen 2 Proz
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