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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0171,
Gerichtsstand |
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171
Gerichtsstand.
Gerichtsstand (lat. Forum), das Rechtsverhältnis, vermöge dessen eine Person berechtigt und verpflichtet ist, vor einem bestimmten Gericht Recht zu nehmen; auch das Gericht selbst, welches für die betreffende Person
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3% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Gerichtssprengelbis Gerichtsstand |
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der Be-
rücksichtigung der Gerichte von Amts wegen, wie der
Vorabeinrede des Beklagten. Für den G. ist maß-
gebend der Zeitpunkt der Klageerhebung, d. h. der
Zustellung der schriftlichen Klage an den Beklagten.
Spätere Veränderungen
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0858,
Gerichtsstand |
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in sechs fällen vor, nämlich,
wenn das an sich zuständige Gericht im Einzelfalle
an Ausübung des Richteramtes verhindert ist, wenn
mit Rücksicht auf die Grenzen verschiedener Gerichts-
bezirke das zuständige Gericht ungewiß ist, wenn der
Kläger
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0389,
von Einredebis Einreibung |
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können. Zuweilen werden unter dilatorischen Einreden auch solche verstanden, welche eine Abweisung der Klage in der angebrachten Art bewirken sollen, also z. B. die E. der mangelnden Fähigkeit, vor Gericht auftreten zu können, etwa
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2% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0380,
Gewerbegerichte (Reichsgesetz vom 29. Juli 1890) |
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und durch den Gerichtsschreiber veranlaßt werden (§ 33). Rechtsanwalte und Personen, welche das Verhandeln vor Gericht geschäftsmäßig betreiben, werden als Prozeßbevollmächtigte oder Beistände vor dem Gewerbegericht nicht zugelassen. Nachdem die Klage
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Kladrubbis Klage |
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erfolgt die Abweisung der K. "von hier" oder "von diesem Gericht". "Als in der gewählten Prozeßart unstatthaft" wird eine K. abgewiesen, wenn der Kläger eine unzulässige Art des Verfahrens wählte. Der Klagantrag bildet stets den Anfang des
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0126,
Femgerichte |
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die freien Schöffen sein". Die besondern Rechte des Freischöffen aber bestanden darin, daß er nur unter westfälischen Gerichten stand, daß er einer höhern Glaubwürdigkeit genoß als der Nichtwissende, und daß er, als Kläger oder Beklagter, als Urteiler
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0388,
von Klafterbis Klai |
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. Erhoben wird dieselbebeidenLand geri chte n
durch Zustellung eines Schriftsatzes (der Klag-
schrift) an den Beklagten. Der Schriftsatz muß
wesentlich enthalten die Bezeichnung der Parteien
und des Gerichts, die bestimmte Angabe des Gegen
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Privatdocentbis Privatklage |
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das Gericht über die Eröffnung des Haupt-
verfahrcns (s. d.) vor dem Schöffengericht, welches
! sich sodann nach denselben Bestimmungen, wie das
! Verfahren anf öffentliche Klage, mit der Maßgabe
^ richtet, daß an Stelle des Staatsanwalts der Privat
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0590,
von Widerdruckbis Widerstand |
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in einem bürgerlichen Rechtsstreit der Beklagte gegen den Kläger vor demselben Gericht und in dem nämlichen Verfahren erhebt. In diesem neuen Prozeß ist der ursprüngliche Beklagte nunmehr Kläger (Widerkläger), der ursprüngliche Kläger aber Beklagter
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0430,
von Provisionsreisenderbis Prozeßfähigkeit |
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.), in der Rechtswissenschaft das Verfahren vor Gericht, wodurch eine Rechtssache zur endgültigen Entscheidung gebracht wird; dann der Inbegriff der gesetzlichen Regeln, nach welchen dieses Verfahren eingerichtet werden muß, und die wissenschaftliche
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2% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0839,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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der Kaufmann die Waaren für seinen Hausbedarf bestellt hatte). Die Verjährung wird unterbrochen, wenn vor Ablauf des Jahres die Klage beim Gericht eingereicht wurde.
Vignette = Bild, Zierbild, Aufschrift, Zeichen.
Visum = Beglaubigungsvermerk, Unterschrift
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0199,
von Staatsärarbis Staatsarzneikunde |
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auch die bei den Landgerichten führen den Titel Oberstaatsanwalt. Der frühere Amtstitel "Generalstaatsanwalt" für den S. bei den Gerichten höchster Instanz kommt nur noch als Auszeichnungstitel vor. Die Bezeichnung "Kronanwalt" ist nicht mehr üblich
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0979,
Gewerbegerichte |
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vor den Amtsgerichten an. Die wichtigste Abweichung ist, daß der Prozeßbetrieb durch die Parteien durch den Offizialbetrieb seitens des Gerichts ersetzt ist. Eine Berufung ist nur zulässig bei einer Werthöhe des Streitgegenstandes von über 100 M
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2% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Patentgelbbis Paternitätsklage |
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gesetzlichen Bestim-
mungen, andererseits das Recht aus einem be-
stehenden Patent (s. d.). Dasselbe wird geschützt
durch eine bei den ordentlichen Gerichten zu er-
bebende Klage auf Unterlassung unbefngter Be-
nutzung der patentierten Erfindung
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Eheliche Vormundschaftbis Ehescheidung |
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die zu erlassende Entscheidung gutachtlich äußern und behufs Aufrechterhaltung der Ehe Thatsachen und Beweismittel vorbringen kann. Ferner darf der Verhandlungstermin über eine Klage auf Ehescheidung oder auf Herstellung des ehelichen Lebens regelmäßig
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Rechtsgelehrsamkeitbis Rechtshängigkeit |
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oder gerichtliche Anmeldung der Klage, bez. an die Ladung oder Einlassung des Beklagten geknüpft sind, nunmehr mit der Erhebung der Klage ein. Die R. dauert bis zur Beendigung des Prozesses durch Dispositionsakt (Zurücknahme der Klage, Verzicht, Vergleich
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2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0492,
von Hypothekarische Klagebis Hypothekenbücher |
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. Deckungsprincip (s. d. und Subhasta-
tion) angewendet.
Hypothekarische Klage. Den Anspruch auf
Befriedigung aus dem verpfändeten Grundstück ver-
folgt der Pfandgläubiger bei dem Gericht, in dessen
Bezirk das Grundstück liegt, gegen den
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0427,
von Suggestion mentalebis Suifon |
Öffnen |
das Gericht in jeder Lage eines bürgerlichen Rechtsstreits die gütliche Beilegung desselben oder einzelner Streitpunkte versuchen oder die Parteien zum Zweck des Sühneversuchs vor einen beauftragten oder ersuchten Richter verweisen. Auch kann zum Zweck des
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Actebis Acton |
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die Klage, d. h. ein Rechtsmittel,
welches zur gerichtlichen, angriffsweisen Geltendmachung eines rechtlichen Anspruchs gegen einen bestimmten Gegner gegeben ist,
sowie die Ausübung dieses Klagerechts
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1% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0821,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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, wenn vor Ablauf des Jahres die Klage beim Gericht eingereicht wurde.
Es würde uns viel zu weit führen, wollten wir hier an dieser Stelle die Buchführung im Einzelnen durch Beispiele erläutern. Das Alles muss die praktische Uebung lehren. Es kam
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0812,
von Erodierenbis Eröffnung des Hauptverfahrens |
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stattfinden soll. Die Notwendigkeit, unter öffentlicher Klage vor Gericht erscheinen zu müssen, ist für den Angeschuldigten unter allen Umständen ein Nachteil, oft sogar ein erhebliches Unglück, welches selbst durch eine in der mündlichen Verhandlung
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1055,
Zwangsvollstreckung |
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Prozeßvergleiche, wie Kostenfestsetzungsbeschlüsse, Vollstreckungsbefehle im Mahnverfahren (s. d.), endlich Urkunden, die vor einem deutschen Gericht oder Notar über Ansprüche auf Zahlung einer Geldsumme oder Leistung einer Quantität anderer
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Privatbis Privy Council |
Öffnen |
, die Erhebung der Nebenklage neben der öffentlichen Klage des Staatsanwalts gestattet. Dagegen ist das Institut der sogen. subsidiären P., d. h. der Befugnis des Verletzten, als Privatkläger vor Gericht aufzutreten, wenn die Staatsanwaltschaft
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0301,
von Vert en pâtebis Vertikow |
Öffnen |
hat das zuständige Amtsgericht an jeden beteiligten Gläubiger die Aufforderung zu erlassen, binnen zwei Wochen eine Berechnung seiner Forderung an Kapital, Zinsen und Nebenposten einzureichen. Nach Ablauf der Frist fertigt das Gericht
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0565,
von Courtbis Courtage |
Öffnen |
Doll. übersteigt.
Ferner können Courtprozesse, die in den Staats-
gerichten eingeleitet wurden, an die Circuit 0. auf
Antrag des Beklagten verwiesen werden: 1) bei
Klagen gegen Ausländer oder Bürger anderer
Staaten; 2) bei Klagen gegen Bürger
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0939,
Beweis (logisch) |
Öffnen |
in der Hauptverhandlung vor den zur Urteilsfindung berufenen Personen stattfindet; die Beweisaufnahme im Vorverfahren hat bloß den Zweck, die Staatsanwaltschaft und das Gericht so weit zu unterrichten, um sich über die Erhebung der öffentlichen Klage bez
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0735,
von Bentinckscher Erbfolgestreitbis Bentley (Richard) |
Öffnen |
einen entsprechenden Beschluß. Der Besitzer protestierte dagegen unter dem 10. März 1850 bei der Bundescentralkommission, und da auch die oldenburg. Regierung darauf bestand, die gerichtliche Entscheidung abzuwarten, so blieben die weitern Schritte der Kläger
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Nebenbetriebbis Nebenkreis, Nebenkrone |
Öffnen |
tanken, in ältern
Vesestigungsmanieren die den Vastionsflanken zu-
nächst gelegenen Teile der Kurtine.
Nebenfrage, die im Verfahren vor dem Schwur-
gericht (s. d.) den Geschworenen für den Fall der
Bejahung der Hauptfrage (s. d.) vorzulegende
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0112,
von Achssitzebis Acht |
Öffnen |
, sondern auch die Weigerung, vor Gericht Recht zu geben und zu nehmen. In den meisten Fällen konnte man sich durch Erlegung einer Vermögensbuße an den Geschädigten und die Gemeinde gewissermaßen in den Frieden wieder einkaufen, bei schwerern Verbrechen
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0546,
von Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflegebis Offertorium |
Öffnen |
Gericht, also namentlich nicht für die Voruntersuchung (s. d.) vor, schließt dieselbe in dem Verfahren wegen Entmündigung (s. d.) und Wiederaufhebung der Entmündigung von Geisteskranken unbedingt, in Ehesachen und in dem auf die Klage
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0809,
von Beschreibungbis Beschwerde |
Öffnen |
vor die Gerichte gehören, wie in Grundbuchsangelegenheiten, Hypothekensachen, Vormundschaftsangelegenheiten u. dgl., eine beschwerende Anordnung des Gerichts im Weg der B. an das Obergericht anzufechten (vgl. z. B. das preußische Gesetz vom 24. April
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0709,
von Festonbis Festtage |
Öffnen |
707
Feston - Festtage
lichen Haftbefehls (s. d.) die Staatsanwaltschaft
sowie Polizei- und Sicherheitsbeamte befugt. Wird
eine strafbare Handlung in einer Gerichtssitzung
verübet, so ist nach §. 185 des Deutschen Gerichts
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0870,
von Defendersbis Deffereggenthal |
Öffnen |
und kann
in allen Fällen ans Reichsgericht gebracht werden;
die gerichtliche Entscheidung macht den Defektsbe-
scbluh wirkungslos, das Gericht kann schon auf Er-
hebung der Klage hin Unterbrechung des Verfahrens
verfügen. Die Vollstreckung
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0349,
Civilrecht |
Öffnen |
Verfahrens, wie es in der Deutschen Civilprozeß-
ordnung geregelt ist, ergeben sich folgende: An die
Spitze gestellt ist der Grundsatz der Mündlichkeit,
zufolge dessen die Verhandlungen der Parteien vor
dem erkennenden Gericht unmittelbar
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0213,
von Staats-Anzeigerbis Staatsbankrott |
Öffnen |
211
Staats-Anzeiger - Staatsbankrott
tretung übernehmen, in Deutschland die öffentliche Klage erheben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Dem mehr oder minder weitgehenden Anklagemonopol der S. steht andererseits in Österreich
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0859,
von Gerichtstafelbis Gering |
Öffnen |
Gericht
gedalten wnd. Vor den deutschen Amtsgerichten
tonnen an "ordentlichen" G., die zur Verhandlung
' bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten im voraus zu be-
stimmen und bekannt zu machen sind, die Parteien
odne Ladung zur Verhandlung
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0838,
von Lithosphärebis Litta |
Öffnen |
.), einen Rechtshandel, Prozeß führen, streiten; Litigant, der vor Gericht Streitende; Litigation, s. v. w. Gerichtshandel, Prozeß.
Litigiosität (neulat.), das Verhältnis einer Sache oder einer Forderung, welche streitig, d. h. Gegenstand eines Prozesses, ist (s
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1002,
von Zurücknahme der Klagebis Züschen |
Öffnen |
1002
Zurücknahme der Klage - Züschen.
gen auf die gefundene Sache dem Empfangsberechtigten gegenüber. Ein besonderes Z. ist nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (Art. 313 ff.) für Kaufleute begründet. Dasselbe ist wegen fälliger Forderungen
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0621,
von Angelsächsische Gesetzebis Angelsächsische Sprache und Litteratur |
Öffnen |
durch die Normannen wurde das Angelsächsische durch das Normanno-Französische von Hof und Gericht verdrängt, doch bediente sich der größere Teil des Volks nach wie vor der alten Sprache, und so entstand durch Eindringen roman. Elemente in das german
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Femelwirtschaftbis Femgerichte |
Öffnen |
, Strafe), auch
heilige Fem oder
Feyme ,
Freigerichte ,
westfälische oder
heimliche Gerichte genannt, die volkstümlichen,
nicht auf den Adel und nicht auf eine Beamtenhierarchie gegründeten königl. Gerichte des
deutschen
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0856,
von Hypostasebis Hypothek |
Öffnen |
sich aber nach römischem Recht bei der H. den Besitz der Sache erst verschaffen durch die hypothekarische Klage (actio hypothecaria). Diese dingliche Klage gibt das römische Recht dem Pfandgläubiger gegen jeden Besitzer der Sache auf Herausgabe
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Judenviertelbis Jüdische Litteratur |
Öffnen |
regreßpflichtig gemacht hatte. (S. Amtspflicht.)
Judhanf, soviel wie Jute (s. d.).
Judĭca (lat., "richte"), der zweite Sonntag vor Ostern, nach seinem mit Psalm 43, 1 beginnenden Introitus.
Judicĭum (lat.), Urteil, Urteilsvermögen, auch
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0033,
von Nebenklagebis Nebensache |
Öffnen |
der öffentlichen Klage ab, so kann der Verletzte, wenn auch der Vorgesetzte des Staatsanwalts einen ablehnenden Bescheid erteilt, auf gerichtliche Entscheidung antragen. Wird nun auf diese letztgedachte Weise die Erhebung der öffentlichen Klage erzwungen, so
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0099,
von Actorbis Adâl |
Öffnen |
in einer Reihe von Briefen, welche in der "Times" abgedruckt wurden.
Actor (lat.), Kläger, d. h. derjenige, der vor Gericht
die Anerkennung eines Ausspruchs betreibt. Actori
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1020,
von Justitiabis Justizverweigerung |
Öffnen |
ausgeschlossen ist, wenn das Gericht die
Klage oder den Antrag wegen Unzuständigkeit oder
aus sachlichen Gründen zurückgewiesen hat, wenn
die gerichtliche Verfolgnng der Sache durch Erhe-
bung des Kompetenzkonflikts verhindert wird. Eine
I. kann beruhen
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0327,
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
Öffnen |
nicht. Die eingetragene Genossenschaft hat als von dem Wechsel der Mitglieder unabhängige Körperschaft selbständig ihre Rechte und Pflichten. Sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte auch an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt
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1% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0838,
Handels- und Kontorwissenschaft |
Öffnen |
.
Respekt (-Tage) = heissen die Tage, welche man beim Verfall des Wechsels verstreichen lassen kann, bevor die Klage erhoben wird; s. Wechselverkehr.
Revers = Bürg-, Anerkenntniss-, Verzichtschein; bei Münzen: Rückseite.
Revision = Prüfung
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0310,
von Erntemaschinenbis Eros |
Öffnen |
Befchluß, den Beschuldigten vor
ein Strafgericht zur Aburteilung zu verweisen.
Für die Entscheidung des Gerichts, ob das Kaupt-
verfahren zu eröffnen sei oder nicht, bildet die An-
klageschrift der Staatsanwaltschaft die Grundlage.
Nur beim Verfahren
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0450,
von Privatlagerbis Privatnotenbanken |
Öffnen |
Antrage auf Erhebung der öffentlichen
Klage seitens der Staatsanwaltschaft keine Folge
gegeben ist, binnen zwei Wochen nach Bekannt-
machung des Bescheides die Beschwerde an den vor-
gesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft und gegen
dessen
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Handelsregisterbis Handelsschulen |
Öffnen |
Gerichten geführten öffentlichen Bücher, in welche die vom Handelsgesetzbuch vorgeschriebenen Einträge der den Einzelkaufmann und die Handelsgesellschaften betreffenden Thatsachen bewirkt werden; so die Firma, eine etwanige Prokura, die Namen
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0984,
von Dindymonbis Dingelstedt |
Öffnen |
), selbst Gericht hielt oder durch einen Beamten (Dingvogt) halten ließ. Der einem Dingstuhl Unterworfene hieß dingstellig, dingpflichtig, die vor denselben gehörige Klage dingstellige Sache oder Klage, ein dem Gericht Entflohener dingflüchtig. Den
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0155,
von Versatilbis Verschwörung |
Öffnen |
Partei, dem gesetzlichen Rechtsnachteil entsprechend, deren Sachfälligkeit ausspricht, Versäumnisurteil (Kontumazialbescheid). So ist nach der deutschen Zivilprozeßordnung, wenn der Kläger zur mündlichen Verhandlung nicht erscheint, auf Antrag
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0677,
von Anson-Archipelbis Anspruchsverjährung |
Öffnen |
Jonquière, wofür er zum Baron A. von Soberton und 1751 zum ersten Lord der Admiralität erhoben wurde. Er befehligte 1758 die Flotte vor Brest. Nachdem er 1761 die Würde eines Admirals erlangt, starb er 6. Juni 1762 auf seinem Landsitze Moor-Park
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Wechselprozeßbis Wechselregreß |
Öffnen |
Urkundenprozesses (s. d.) mit allen wesentlichen Merkmalen desselben und der Besonderheit, daß die Einlassungsfrist, d. h. die Frist, welche zwischen der Zustellung der Klage und dem Termin zur mündlichen Verhandlung liegen muß, abgekürzt
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0773,
von Patentbis Patentamt |
Öffnen |
das Patentamt entscheidet, ob im Interesse des öffentlichen Wohls eine Lizenzerteilung stattfinden soll, was jedoch nicht vor drei Jahren der Patentdauer geschehen darf; ferner in England, wo das Handelsamt auf die Klage des Beteiligten den Patentinhaber
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0273,
von Erfüllungseidbis Erfüllungsort |
Öffnen |
Prozeßgesetzen bestimmt, daß
das Gericht des Ortes, wo die streitige Verpflichtung
zu erfüllen ist, für die Klage auf Erfüllung sowie
auf Entschädigung wegen Nichterfüllung oder nicht
gehöriger Erfüllung zuständig ist; nach der Deut-
schen Zivilprozeßordnung
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0170,
von Gerichtsordnungbis Gerichtsstab |
Öffnen |
170
Gerichtsordnung - Gerichtsstab.
Justizsachen, welche nach der Konkurs-, Zivil- und Strafprozeßordnung vor den ordentlichen Gerichten verhandelt werden. Hiernach werden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten die G. nach Pauschalsätzen erhoben
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Ladungbis Ladungsraum |
Öffnen |
, nach der Witwe
Philipps IV. - Vgl. Montero Vidal, N1 andiM-
laFo ^ili^iuo y 13,8 i^g Narianli8 (Madr. 1886).
Ladung, Vorladung, Citation, die Auf-
forderung an Parteien oder Dritte (Zeugen, Sach-
verständige) vor einer Gerichts- oder Verwaltungs
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0006,
von Caurabis Causa expressa |
Öffnen |
Angabe dahin, er habe das Grundstück gekauft, dasselbe sei ihm von Müller vor Gericht mit
Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K aufzusuchen.
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
6. Februar 1904:
Seite 0399,
von Unknownbis Unknown |
Öffnen |
und bäckt sie im Ofen.
Die Türken machen sich nicht viel aus Fischen und allem Fleisch ziehen sie Lamm- und Hammelfleisch vor. Ein allgemein beliebtes und verbreitetes türkisches Gericht sind die sogenannten "Dolma", das heißt gefüllten Weinblätter
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Wechselrechtbis Wechselschere |
Öffnen |
die Klage am Sitz des Gerichts, mindestens drei Tage, wenn sie an einem andern Orte des Gerichtsbezirks, mindestens eine Woche, wenn sie außerhalb des Gerichtsbezirks, aber im Deutschen Reich zugestellt wird. Die im W. erteilten Erkenntnisse sind sofort
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0650,
von Ankerplattebis Anklage |
Öffnen |
oblag, verkündete.
Nach dem Spruche "Wo kein Kläger ist, ist kein Richter" wurde auch im deutschen Recht des Mittelalters der Strafprozeß durch die Parteien betrieben. Der Ankläger erschien vor dem Richter, dem mit der Leitung des Gerichts
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0115,
von Unzurechnungsfähigkeitbis Upolu |
Öffnen |
mit der Beschwerde angefochten werden. Das Strafgericht darf sich nicht für sachlich unzuständig erklären, weil die Sache vor ein Gericht niederer Ordnung gehört (§. 269); stellt sich nach dem Ergebnis der Verhandlung die dem Angeklagten zur Last
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0084,
von Abweiserbis Abwesenheit |
Öffnen |
durch Anwendung aplanatischer Linsen (s. Linse). Bei den Linsen kommt überdies noch eine chromatische A. vor, die von der ungleichen Brechbarkeit der verschiedenfarbigen Strahlen herrührt und noch weit beträchtlicher und für die Erzeugung eines deutlichen Bildes
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0487,
von Mahomedbis Mahratten |
Öffnen |
Kompetenz, so wird nun die Zustellung des Zahlungsbefehls der Klageerhebung gleichgeachtet, und jede Partei kann den Gegner zur mündlichen Verhandlung vor das Amtsgericht laden. Gehört eine wegen des Anspruchs zu erhebende Klage vor die Landgerichte, so muß
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Erbswurstbis Erbvertrag |
Öffnen |
gefüllt. Das Präparat ist ziemlich haltbar und wird zum Gebrauch mit Wasser aufgekocht, um als Suppe oder in fester Form gegessen zu werden. Schon längere Zeit vor dem Krieg hatte das Kriegsministerium mit der E. Versuche angestellt und je 20 Mann 6
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0854,
Gerichtskosten |
Öffnen |
ausreichender Auslagenvor-
schuh vom Antragsteller zu zahlen. Für ausländische
Kläger besteht die besondere Verpflichtung, daß sie
das Dreifache des gewöhnlichen Vorschusses zu zahlen
haben und vor Zablung dieses Vorschusses regel-
mäßig
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0328,
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
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und der Ausschluß sind dem Gericht zeitig anzuzeigen und in die Liste der Genossen einzutragen. Die Auseinandersetzung des Ausgeschiedenen mit der Genossenschaft bestimmt sich nach der Vermögenslage und dem Bestande der Mitglieder zur Zeit seines
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0461,
Wechsel (Protest, Regreß) |
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ist die Voraussetzung der gerichtlichen Klage gegen den Vormann (Wechselregreßklage), d. h. der Klage gegen den Trassanten oder gegen den Indossanten eines eignen oder eines gezogenen Wechsels. Dabei gilt der springende Regreß (Regressus per saltum), d
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Abmarkungbis Abnahme (rechtlich) |
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eines summarischen gerichtlichen Verfahrens (Aufholungs- oder Abmeierungsprozeß). Die A. ist zufolge der Ablösbarkeit des Verhältnisses im Verschwinden, doch bestehen noch eigentümliche Verhältnisse in Mecklenburg.
Abmusterung, die Verlautbarung
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Verlängerungszettelbis Verlobung |
Öffnen |
eine Schadenersatzklage vor. Jedoch wird durch eine Mitteilung, deren Unwahrheit dem Mitteilenden unbekannt ist, dieser nicht zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtem Interesse hat. Nach österr. Recht
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0606,
von Faustpfandkreditbis Faustrecht |
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Klage und Verurteilung, herbeizuführen (so nach Preuß. Allg. Landrecht, nach den Pfandgesetzen von Württemberg, Nassau, Darmstadt, Weimar, Anhalt, dem Österr. Bürgerl. Gesetzbuch); oder der Verkauf erfolgt auf gerichtliche Verkaufsermächtigung (Code
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Mähnebis Mahonia |
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. Zum Erlaß des Zahlungsbefehls sind die Amtsgerichte ohne Rücksicht auf die Höhe des Betrags kompetent. Das Gesuch muß enthalten 1) die Bezeichnung der Parteien nach Namen, Stand oder Gewerbe und Wohnort; 2) die Bezeichnung des Gerichts
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0227,
von Lithologiebis Litotes |
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Mineralogie, die Lehre von dem Gebrauch der Mineralien zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse.
Liti, s. Liten.
Litigant (lat.), der vor Gericht Streitende, die Prozeßpartei im Civilprozeß.
Litigiosität (lat.), s. Rechtshängigkeit.
Litin
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0436,
von Streitgenossenschaftbis Strelitzen |
Öffnen |
Klägers wird eine S. im Laufe des Prozesses herbeigeführt namentlich dadurch, daß an Stelle einer Partei (durch Tod, Rechtsgeschäft u. s. w.) mehrere Rechtsnachfolger treten, oder dadurch, daß das Gericht die Verbindung mehrerer bei ihm anhängigen
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0067,
von Gemeindefinanzenbis Gemeindehaushalt |
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und Gemeindehaushalt.
Gemeindegebühren, s. unter Gebühren und Gemeindehaushalt.
Gemeindegerichte, im Gegensatz zu den Staatsgerichten solche Gerichte, welche mit Gemeindebeamten besetzt sind, und deren Gerichtsbarkeit von den Gemeinden ausgeht
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Rechtskonsulentbis Rechtssache |
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grâce). Vgl. Johanniterorden, S. 247 f.
Rechtssache (Justizsache), eine vor Gericht zu verhandelnde Sache. Den Gegensatz hierzu bilden Verwaltungs- (Administrativ-) Sachen, welche von der Verwaltungsbehörde behandelt werden.
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1% |
Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0087,
Rembold |
Öffnen |
es, daß in einer Nacht vor Fastnacht (carnisprivium) die Söhne von adeligen Bürgern mit Musik-Instrumenten durch die Straßen liefen, um den jungen Mädchen zu gefallen. Zufällig aber lief ihnen ein zahmes Schäflein nach, das immer wieder blökte, weil es verirrt
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0482,
von Exterritorialbis Extincteur |
Öffnen |
. Gerichtsbarkeit nicht
unterworfen (Neichsverfassung Art. 10). Unter
Gerichtsbarkeit ist hier überall sowohl die civile als
auch die kriminelle verstanden: die Exterritorialen
können vor deutschen Gerichten weder verklagt, noch
wegen strafbarer
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0108,
Untersuchungshaft |
Öffnen |
der Vorsitzende des erkennenden Gerichts, in allen übrigen Fällen das Gericht, d. h. die beschließende oder erkennende Strafkammer (s. Landgericht, Ratskammer) zuständig. Vor Erhebung der öffentlichen Klage kann nach §. 125 der Deutschen Strafprozeßordnung
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1054,
von Zwangsversteigerungbis Zwangsvollstreckung |
Öffnen |
abgelehnt oder verworfen oder vom Gemeinschuldner wieder zurückgezogen worden ist, vom Gericht auf Antrag des Verwalters oder Gläubigerausschusses zurückgewiesen werden. Andernfalls ist derselbe zur Einsicht der Beteiligten auf der Gerichtsschreiberei
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0180,
von Mandatsprozeßbis Mandelbaum |
Öffnen |
180
Mandatsprozeß - Mandelbaum.
Mandātsprozeß (lat.), ein summarischer Prozeß, dessen Eigentümliches darin besteht, daß der Verklagte unter gewissen Voraussetzungen angewiesen wird, den Kläger zu befriedigen, ohne vorher gehört worden zu
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0744,
von Ehegattenbis Ehehindernis |
Öffnen |
. gesetzlich. Ehehafte Nöte, kurz Ehehaften, waren im Mittelalter Umstände, welche unter anderm vor den Nachteilen des Ungehorsams im gerichtlichen Verfahren bewahrten. Es werden genannt: Gefängnis, Seuche, Gottes Dienst außer Landes und des Reiches
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0178,
Hilfskassengesetze |
Öffnen |
-
gungen erhalten Krankenkassen die Rechte einer "ein-
geschriebenen Hilfskasse", sie können dann insbeson-
dere unter ihrem Namen Rechte erwerben und Ver-
bindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen u. s.w.;
für alle Verbindlichkeiten haftet den
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0444,
Schiedsrichter |
Öffnen |
Streit zu Grunde liegende Sachverhältnis zu ermitteln; sie können auch Zeugen und Sachverständige, welche sich freiwillig vor ihnen stellen, unvereidigt vernehmen; zudem ist auch das zuständige Gericht verpflichtet, eine von den Schiedsrichtern
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0772,
von Generalpächterbis Generalsaldierungsstellen |
Öffnen |
fiel ihnen aber keineswegs immer vollständig zu, sondern der Staat behielt sich je nach der Lage der Finanzverhältnisse in dem Pachtvertrage einen größern oder geringern Anteil an demselben vor. 1726 wurden die Steuerpachtungen reorganisiert und noch
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0598,
Anklageprozeß |
Öffnen |
in Ermangelung eines Anklägers ein Verbrechen straflos bleiben möchte, daher das sogen. Klagen von Amts wegen vorerst nur für größere Verbrechen, später aber allgemeiner zur Pflicht gemacht wurde. Auch gingen die geistlichen Gerichte von der Ansicht
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Amtsdeliktebis Amtsgerichte |
Öffnen |
. §§. 448, 471, 571, 629, 684, 799, 820; Konkursordn. §. 64).
In Strafsachen sind die A. für die im Vorbereitungsverfahren, vor Erhebung der öffentlichen Klage erforderlichen gerichtlichen Untersuchung Handlungen zuständig, insbesondere aber zur
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0309,
von Friedenskirchenbis Friedensleistungen |
Öffnen |
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schen Strafprozeßordn. §. 420 ist die Erhebung einer
Klage wegen Beleidigung, sofern die Parteien in
demselben Gemeindebezirke wohnen, und wenn nicht
Beleidigung gegen eine Behörde, einen Beamten,
einen Neligionsdiener oder ein Mitglied der be
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0808,
von Revalentabis Reventlow (Friedrich, Graf) |
Öffnen |
oder sonst Aufgewendeten, oder
auf Leistung der Deckung (s. d.) vor der Zahlung.
Die Klage setzt voraus, daß der Kläger einen
Deckungsanspruch hat, den er nachweisen muß. Des
Anspruchs auf Deckung oder Ersatz geht der Be-
zogene verloren, wenn er gegen
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0218,
von Hauptverbandplatzbis Hauptverhandlung |
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gerichtliches Strafurteil nicht gefällt werden, und der Schwerpunkt der Untersuchung liegt daher in der H. Je nach dem Gegenstand der strafrechtlichen Untersuchung bestimmt sich die Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts, vor welchem die H
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0394,
von Ladóbis Ladung |
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war bei den Römern die Parteiladung ursprünglich die Regel, d. h. die Aufforderung des Klägers an den Beklagten, ihm vor den Magistrat zur rechtlichen Entscheidung zu folgen. Der gemeine deutsche Zivilprozeß dagegen kannte nur die gerichtliche L
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
Ehebruch |
Öffnen |
, fortan die Auflösung des Bandes der E. ausgesprochen werden soll.
Die Gerichtsbarkeit in Ehesachen stand früher allgemein den geistlichen Gerichten, in der evangelischen Kirche den Konsistorien zu, ist aber allenthalben auf die weltlichen Behörden
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0933,
von Gesellschaft (Photographische)bis Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
Öffnen |
an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und
verklagt werden. Aber, da die Übertragung der Ge-
sellschaftsanteile an erschwerende Bedingungen ge-
knüpft ist, sind Gesellschaften diefer Art für einen
kleinern Kreis von Personen berechnet
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0119,
von Ad infinitumbis Adjudikation |
Öffnen |
die Sitten u. dgl. Sie waren zu diesem Zweck mit einer selbständigen Strafgewalt ausgerüstet, die jedoch als solche nicht über Geldstrafen (multa) hinausging. In der Stufenfolge der Ehrenämter hatten sie ihre Stelle nach den Prätoren und vor den
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0269,
von Aktionbis Aktuell |
Öffnen |
. Actionnaire), Aktienbesitzer.
Aktionator (neulat.), Kläger; Makler; aktionieren, gerichtlich belangen.
Aktiv (lat.), thätig, wirksam; in Thätigkeit, im Dienste stehend. Zum aktiven Dienststand beim Militär gehören alle Militärpersonen des
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0813,
Besitz |
Öffnen |
(Detention, detentio) und den rechtlich besonders wirksamen juristischen B. (Eigentumsbesitz, possessio) einteilen. Der letztere liegt vor, wenn der Inhaber der Sache nicht bloß (wie der Detentor) die körperliche Herrschaft und faktische Gewalt über
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Servitutbis Servius Tullius |
Öffnen |
. besteht, das herrschende (praedium dominans), das andre dagegen das dienende Grundstück (praedium serviens) genannt. Die dingliche Klage, welche der Eigentümer eines Grundstücks gegen jeden, der sich widerrechtlich eine S. daran anmaßt, anstellen kann
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0810,
von Einradbis Einsalzen |
Öffnen |
sein. Die Prozeß-
einreden richten sich gegen die formellen Voraus-
setzungen des erhobenen Prozesses oder der erhobe-
nen Klage. Ausgezeichnet unter ihnen sind nach der
Deutschen Civilprozeßordnung die sechs sog. pro-
zeßhindernden E. (der Unzuständigkeit des
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