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Rang | Fundstelle | |
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4% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0885,
von Schuldherrbis Schule |
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Schulden, wie wir unsern Schuldigern
vergeben, Matth. 6, 12.
8- 3. Christus, das unbefleckte Lamm GOttes, Ebr. 7, 26. hat nicht eigne, sondern fremde Sünde getragen, und hat zu bestimmter Zeit bezahlt, was er nicht geraubt hat, Ps. 69, 5. GOtt
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Eheschließungbis Ehestatistik |
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746
Eheschließung - Ehestatistik
weniger als die gesetzliche Abfindung, so erhält der Unschuldige eine Quote vom Vermögen des Schuldigen (§§. 785, 792-797). Die Höhe der Quote wird nach dem Maße der Schuld bemessen. Statt der Abfindung kann
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2% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0816,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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Gehalt oder den gebührenden Unterhalt nicht gewährt, oder wenn er sich thätlicher Misshandlungen oder schwerer Ehrverletzungen gegen den Handlungsgehülfen schuldig macht (§ 63 d. H.-G.-B. ); gegen den Handlungsgehülfen: 1. wenn derselbe im Dienste
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0747,
von Ehescheidungsklagebis Ehescheidungsstrafen |
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einen Teils durch den andern weg. Die Durchführung richtet sich nach dem für die Ehegatten maßgebenden System des ehelichen Güterrechts. Daneben treten nach manchen Gesetzgebungen gewisse vermögensrechtliche Nachteile gegen den schuldigen, Vorteile
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0792,
von Trägerrechtbis Tragisch |
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, und es muß willkürlich (ohne Rücksicht auf Schuld oder Unschuld) verhängt sein, weil wir es sonst nicht für uns ebensogut wie für den Schuldigen fürchten würden. Nur das mehr oder minder unverdiente Leiden, sei es nun, daß das vermeintliche
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
Ehebruch |
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(adulterium duplex, Oberhurerei in der peinlichen Gerichtsordnung Karls V. genannt), während, wenn nur eine der beiden schuldigen Personen verheiratet, ein einfacher E. (adulterium simplex) vorhanden ist. Es erscheint jedoch im letztern Fall nach
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0793,
von Tragkraftbis Tragopogon |
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793
Tragkraft - Tragopogon.
dig, die "himmlischen Mächte", welche "den Armen haben schuldig werden lassen", die eigentlich Schuldigen seien (Ödipus, den die tyrannischen Götter schon im Mutterleib zum künftigen Vatermörder und Muttergemahl
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0388,
von Enterbungbis Eötvös |
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des Erblassers nach dem Leben trachtet;
2) wenn er sich einer vorsätzlichen körperlichen Miß-
handlung des Erblassers oder des Ehegatten des-
selben schuldig macht, im letztern Falle jedoch nur,
wenn der Abkömmling von diesem Ehegatten ab-
stammt
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0178,
von Festonsbis Festuca |
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. schuldig sei, so kann ich, wenn ich dies bestreite, die F. anstrengen, um durch Richterspruch feststellen zu lassen, daß ich dem Verklagten keine 100 Mk. schuldig sei. Vgl. Weismann, Die F. (Bonn 1879).
Festuca L. (Schwingelgras), Gattung
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0113,
von Handlungsbücherbis Handlungsreisender |
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verhindert wird; wenn sich derselbe thätlicher Mißhandlungen oder erheblicher Ehrverletzungen gegen den Prinzipal schuldig macht; endlich auch, wenn er sich einem unsittlichen Lebenswandel ergibt. Auf der andern Seite geht ein H., welcher
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1026,
von Unrundbis Unsichere Dienstpflichtige |
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zu müssen, beeinträchtigt werde; daß man durch betrügerische Manipulationen sich durch die Untersuchungshaft und durch die Entschädigung für diese Vorteile verschaffen könne; daß auch der Schuldige für die erlittene Untersuchungshaft entschädigt
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1% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0819,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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für Waaren, noch zu zahlende Zinsen und sonstige Unkosten).
Zieht man den Betrag der Passiven von dem der Aktiven ab, so erhält man die Höhe des Kapitalvermögens des Inhabers.
"Soll" bedeutet schuldig sein; die linke Seite eines Kontos bezeichnet
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0121,
Auslieferung von Verbrechern (Geschichtliches) |
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verfolgten Zweckrichtungen finden sich freilich im Altertum einige gelegentlich vorkommende Fälle, in denen Schuldige zur Bestrafung an das Ausland abgegeben oder bis in einen ausländischen Zufluchtsstaat verfolgt werden. Die Verfolgung Hannibals
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0345,
von Ehrenfeldbis Ehrenkreuz |
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der Untersuchung, nur lauten darf auf Freisprechung oder auf "Schuldig der Gefährdung der Standesehre und Warnung", "Schuldig der Verletzung der Standesehre und Beantragung der Entlassung", für letzteres bei Verabschiedeten "Verlust des Rechts, die Uniform zu
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0963,
von Exheredierenbis Eximieren |
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schuldig gemacht hatte, zuweilen auch für den, welcher den Staat gröblich verletzt zu haben schien. In einem jeden Gericht war dem schuldigen Angeklagten, solange das Urteil noch nicht gefällt war, gestattet, sich ungehindert zu entfernen; nur bei
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0424,
von Ordalienbis Orden |
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für schuldig erachtet. Bei dem Kreuzurteil (judicium crucis), wobei jeder von beiden Teilen mit ausgestreckten Armen an einem Kreuz stehen mußte, galt derjenige, der zuerst die Arme sinken ließ oder nur bewegte, für besiegt; es ward von Ludwig dem Frommen 816
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0458,
Innere Medizin (9. Kongreß, Wien 1890) |
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Strafgesetzbuchs darstellt) zu einer Handlung, nämlich zur Zahlung des angeblich schuldigen Betrags, zu veranlassen. Aus dem Gesagten ergibt sich, daß sich das Büreau durch Absendung des mit Veröffentlichung in den Listen drohenden Mahnschreibens
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1% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0178,
von Beystandbis Bezai |
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.
Bezahle mir, was du mir schuldig bist, ib. v. 28. 30.
Sie haben genommen dreißig Silberlinge, damit bezahlet ward der Verkaufte etc., Matth. 27, 9.
So du was mehr wirst darthun, will ich dirs bezahlen, wenn ich wieder komme, Luc. 10, 35.
Ich, Paulus
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1% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0478,
von Gerechtfertigtbis Gerechtigkeit |
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Schuldige oder Unschuldige zn sprechen, nud Belohuen von keinem Richter gefordert werden kann, so besteht die Fnnction der Gerechtigkeit darin, oaß sie den Schuldlosen dafür anerkennt und erklärt oder losspricht, und den Schuldigen verurtheilt
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1% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0483,
von Gerichtbis Gering |
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deine Gerichte, o HErr, Weish. 17, i.
Und nun, HErr, schrecklich find deine Gerichte, weil wir deine Gebote nicht gehalten, Tob. 3, 5.
Wer mit seinem Bruder zürnet, der ist des Gerichts schuldig, Matth. 5, 22. (Groll schau macht Ar GOt! sn
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 1037,
von Vergeblichbis Vergehen |
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Vergeblich ? Vergehen.
1033
Mein Kind, hast du gesilnbiget, so höre auf, und bitte, daß dir die vorigen auch vergeben werden, Sir. 21, i.
Und vergieb uns unsere Schulden, wie wir unsern Schuldigern vergeben, Matth. s, 12. Luc. II, 4.
Sei
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1% |
Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0046,
Von der Gestalt und dem Aussehen der Stadt Ulm |
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und Trompeter, und es würde gut Gerichtstor genannt, weil vor demselben die Schuldigen gefoltert und hingerichtet werden. Auf der Südseite am äußersten Teile der Stadt gegen Westen, woher die Donau kommt, ist der hohe und feste Fischerturm
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1% |
Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0056,
Von den Adeligen in Ulm |
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, und sie stimmen mit diesen überein in der Ehre: denn dem Kriegsmann und dem gelehrten Geistlichen ist man gleiche Ehre schuldig. Baldus jedoch sagt in seiner Einleitung zu den Digesten supra rubr. ad fin.; daß der Kriegsmann sehr zu ehren
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1% |
Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0074,
Ehinger |
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wüteten, und alle, die bei diesem Tod zugegen gewesen waren, Schuldige und Unschuldige, wurden gefoltert und getötet.. Darum ergriffen fast alle Adelige ihres Hofes die Flucht und verließen sie; unter diesen flohen auch die Ehinger, für ihr Leben
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1% |
Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0079,
Lewen |
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und die vierte die Rot besser: denn die erste hatte zwei Männer und ist mit dem zweiten noch heute auf Erden, die zweite aber hat mit ihrem Mann durch den Tod den schuldigen Tribut der Natur bezahlt, die dritte steht noch heute in ihrer Ehe; aber
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1% |
Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0080,
Ungelter |
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mit Mauern und bestimmte im Jahr des Herrn 1155, daß sie Reichsstädte seien. Über seine Hofleute aber setzte er in Reutlingen einen Vogt, der die dem Kaiser schuldigen Steuern sammelte und in seinen Staatsschatz schickte. Wegen dieser dem Volk ungewohnten
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0221,
Ägypten (alte Kultur, Mythologie etc.) |
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. Wer ein heiliges Tier mit Vorsatz tötete, war des Todes schuldig; wenn es unvorsätzlich geschah, konnte er sich mit einer Geldstrafe lösen. Wer aber eine Katze oder einen Ibis umbrachte, hatte jedenfalls das Leben verwirkt. Wenn jemand ein heiliges Tier
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Anzengruberbis Äolier |
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Amtspflicht begründet, und daher kann auch die Unterlassung einer A. in derartigen Fällen nur für diejenigen Beamten und ihre Bediensteten eine Strafe nach sich ziehen, welche sich eben dadurch einer besondern Pflichtverletzung schuldig gemacht haben
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0638,
von Beleihenbis Belemniten |
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Ehrenerklärung oder zum Widerruf Rechnung trug. Das deutsche Strafgesetzbuch hat jedoch diese letztern Genugthuungsmittel nicht beibehalten; es gewährt dem Beleidigten nur insofern eine Privatgenugthuung, als ihm auf Kosten des Schuldigen eine Ausfertigung
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0325,
von Brandraketenbis Brandstiftung |
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Frühlings und die Winterriesen, welche Donar mit seinen Blitzen besiegt. Vgl. Funkensonntag.
Brandstiftung (Crimen incendii), das Verbrechen, dessen sich derjenige schuldig macht, welcher gewisse im Gesetz bezeichnete Gegenstände (Brandstiftungsobjekte
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0871,
von Caulisbis Causa |
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bekenne hiermit, dem X. 100 Mk. schuldig zu sein, reicht (als cautio indiscreta) zum Beweis der Schuld nicht hin; anders aber, wenn es heißt: Ich bekenne hiermit, dem X. 100 Mk. Darlehen schuldig zu sein, denn hier ist der Darlehnsvertrag
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0007,
China (Städtewesen, Familienleben, Leichenbestattung, Nahrung des Volkes) |
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für ihre Vergehungen und wird gestraft, wenn ein Familienglied sich eines Verbrechens schuldig macht. Natürlich liegt auch die Verheiratung der Kinder ganz in den Händen des Vaters. Die Mutter teilt alle Ehrerbietung, welche dem Vater zu teil wird, und muß, wenn
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0362,
von Cullerabis Culpa |
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schuldig gemacht; hatte er zwar eine solche nicht gehegt, aber doch durch Vernachlässigung der nötigen Behutsamkeit, Sorgfalt, Vorsicht die Beeinträchtigung eines fremden Rechts herbeigeführt, dann liegt eine C. im engern Sinn vor, während, wenn
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0004,
von Distributivgenossenschaftenbis Disziplinargewalt |
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Rechtsverhältnisses ein Verstoßen gegen Zucht und Ordnung, welches zwar unerlaubt, aber doch nicht kriminell strafbar ist. So wird z. B. der Schüler, welcher sich eines Diebstahls schuldig macht, wofern er mit Rücksicht auf sein Alter überhaupt strafbar
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0342,
von Ehehaftbis Ehre |
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342
Ehehaft - Ehre.
E. an dem schuldigen Ehegatten und an dessen Mitschuldigen mit Gefängnis von einem Tag bis zu sechs Monaten bestraft. Die Bestrafung eines vollendeten Ehebruchs setzt aber voraus: einmal, daß die in Frage stehende Ehe, welche
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0021,
von Falschsehenbis Falset |
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in einzelnen der frühern deutschen Strafgesetzbücher. So macht nach dem württembergischen Strafgesetzbuch sich derjenige einer F. schuldig, der zum Nachteil der Rechte eines andern, um durch Täuschung diesen in Schaden zu bringen oder sich einen Vorteil zu
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0566,
Frankreich (Geschichte: Napoleon III.) |
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der allgemeinen Sicherheit" vorgelegt, welches alle diejenigen, die sich irgend eines Aktes der Opposition gegen die Regierung schuldig machten, dem Gefängnis, der Verbannung und der Deportation nach Belieben der Regierung preisgab; am 18. Febr. 1858 wurde
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0658,
von Freisingbis Freistadt |
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von Miklosich in der "Chrestomathia palaeoslovenica" (2. Aufl., Wien 1861).
Freisinger Moos, s. v. w. Erdinger Moos, s. Erding.
Freisprechung, das gerichtliche Urteil, daß ein Beschuldigter nicht schuldig sei. Im gemeinrechtlichen Strafprozeß
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0054,
von Geldkrisisbis Gelehrsamkeit |
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eine Kombination des Bramah- und des Chubbschlosses.
Geldstrafe (Geldbuße, Buße) besteht in der Verurteilung eines Schuldigen zur Erlegung eines bestimmten Geldbetrags und kommt als Kriminal-, Disziplinar-, Zwangs- und Polizeistrafe vor. Der Ausdruck "Buße
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0983,
von Habelschwerdter Gebirgebis Haberl |
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Personen, umschlossen das Haus und riefen den Schuldigen ans Fenster oder unter die Thür, die er aber bei Leibes- und Lebensstrafe nicht überschreiten durfte. Darauf wurden "im Namen Kaiser Karls d. Gr. im Untersberg" die Treiber verlesen, und zwar
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0319,
Heinrich (England, Flandern, Frankreich) |
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Parlament des Verrats anklagen und ohne Verhör und Beweis für schuldig erklären und hinrichten; von Anna schied er sich gleich darauf, im Juli 1540, und vermählte sich schon im nächsten Monat mit Katharina Howard, einer Nichte des Herzogs
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0970,
von In parenthesibis Inquisition |
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Gatten fortsetzte. Die Inquisitoren gelangten zur Kenntnis eines Verbrechens durch die öffentliche Meinung, durch Denunziation oder durch Selbstangabe von seiten des Schuldigen. Die nicht auf die Ladung vor den Inquisitionsrichtern Erscheinenden
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0991,
von Insubordinationbis Intarsia |
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Verletzung der Pflichten der militärischen Unterordnung. Während bei Zivilbeamten die Hintansetzung des dem Vorgesetzten schuldigen Gehorsams meist als Disziplinarsache und nur ausnahmsweise als ein kriminell strafbares Vergehen behandelt wird, zieht
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0011,
Konkurs (Verfahren nach der deutschen K.-Ordnung v. 10. Febr. 1877) |
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Untersuchung genommen werden, und ebenso setzt er sich schwerer Strafe aus, wenn er sich einer Hinterziehung oder Verheimlichung von Vermögensgegenständen schuldig macht (s. Bankrott). Einzelne Zwangsvollstreckungen in das Vermögen des Gemeinschuldners
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0788,
von Liktorenbis Liliaceen |
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in den kaiserlichen Provinzen nur 5. Ihre Funktion bestand darin, daß sie dem Magistrat, in dessen Dienst sie standen, in langer Reihe vorangingen, daß sie die Umstehenden und Begegnenden aufforderten, ihm die schuldige Ehrerbietung zu bezeigen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Münzprobebis Münzverbrechen |
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- oder Erneuerungsscheine gleich. Im einzelnen werden folgende M. unterschieden: 1) Der Falschmünzerei (Münzfälschung) macht sich derjenige schuldig, welcher inländisches oder ausländisches Metall- oder Papiergeld oder Geldpapier nachmacht, um dies Falsifikat als echt zu
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0305,
von Obligationenrechnungbis Obmann |
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. Wenn ich z. B. drei Personen 60 Mk. schulde, so bin ich eben jeder einzelnen 20 Mk. schuldig, und es liegen so drei Obligationen vor. Anders wenn die mehreren Gläubiger solidarisch, d. h. aufs Ganze, berechtigt (Correi credendi) oder die mehreren
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0555,
von Oestrusbis Ostsee |
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Beamter der Pforte Gehorsam schuldig und durfte die Ausschreitungen der Bulgaren gegen die Türken nicht ungestraft lassen; auch verlangte die Pforte endlich Zahlung des schuldigen, aber nie gezahlten Tributs (240,000 Pfd.). Anderseits machte er sich
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0653,
von Schulterhöhebis Schultz |
Öffnen |
.
Schultheiß (Schulze, eigentlich Schuldheiß, neulat. sculdarius, scultetus, franz. Maire, engl. Bailif ^[richtig: Bailiff], Mayor), ursprünglich derjenige Beamte, welcher die Mitglieder einer Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit anzuhalten hat, welcher
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0779,
Schwurgericht (in England, Frankreich, Deutschland) |
Öffnen |
Angeklagte hatte einen Anspruch auf das Zeugnis der Jury. In Erinnerung an diese anfängliche Einrichtung wird auch heute der Angeklagte vor dem Beginn der Verhandlung gefragt, ob er sich schuldig bekenne (guilty) oder nicht schuldig (not guilty
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Wiedenbrückbis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand |
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einer Verletzung der Eidespflicht schuldig gemacht, oder endlich, wenn bei dem Urteil ein Richter, Geschworner oder Schöffe mitgewirkt hat, welcher sich in Beziehung auf die Sache einer Verlegung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hatte
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0457,
Inkasso ("schwarze Listen", Gebühren, Verantwortlichkeit der I.-Geschäfte) |
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441
Inkasso (»schwarze Listen«, Gebühren, Verantwortlichkeit der I.-Geschäfte).
der schuldigen Forderung und dem Datum ihrer Fälligkeit genannt. Der Name des Gläubigers wird verschwiegen. Die Aufnahme des Schuldners in die Listen geschieht
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Grolmanbis Großbritannien |
Öffnen |
Ministerpräsidenten und die Be-
schuldigungen gegen Trikupis ganz unbegründet
gewesen waren. Bei der Verhandlung über die mit so viel Lärm in Szene gesetzte Anklage gegen das
frühere Ministerium Tritupis 22. Febr. 1892 bean-
tragte Deligiannis selbst
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0525,
Kartelle (Rechtsschutz in Österreich etc.; Schutz gegen Ausschreitungen) |
Öffnen |
zwischen den einzelnen Staaten oder mit dem Ausland monopolisiert oder zu monopolisieren versucht oder sich mit einer andern Person oder andern Personen dazu verbindet, macht sich eines Vergehens schuldig und wird nach erfolgter Überführung mit Geldstrafe
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0570,
Krokodile (Brutpflege, Sommerschlaf) |
Öffnen |
Verletzten Rücksicht nehmen. 2) Wenn der Schuldige in den Fällen der leichtern Vemögensdelikte den Beschädigten rechtzeitig entschädigt, so soll von Verurteilung zu Strafe Abstand genommen werden dürfen. Diese Bestimmung kommt nicht zur Anwendung, wenn
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0092,
von Acceptierenbis Accession |
Öffnen |
Partei
gegenüber erklärt sein, so daß sie von dieser vernommen werden konnten; und Annahme und Angebot müssen sich inhaltlich decken.
(S. Vertrag .)
Mit der Annahme einer schuldigen Leistung ist die bestehende Schuld getilgt, wenn
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0175,
Afghanistan (Geschichte) |
Öffnen |
die gesamte Gesandtschaft nach tapferm Widerstande umkam. Die Nachricht von diesem Gemetzel veranlaßte in England und Indien große Aufregung; man beschloß, schleunigst Kabul zu besetzen und die Schuldigen zu bestrafen. Zunächst hatte man nur
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Amtsgerichtspräsidentbis Amtspflicht |
Öffnen |
einer besondern Behörde erforderlich ist, ob der Beamte sich einer Überschreitung seiner Amtsbefugnisse oder der Unterlassung einer Amtshandlung schuldig gemacht hat. Eine Ausnahmestellung nehmen die Richter ein, soweit sie Recht sprechen. Da
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0251,
Bacon (Francis) |
Öffnen |
. selbst im Unterhaus der Bestechung angeklagt. Über 20 Fälle wurden vorgebracht. B. führte 17. März 1621 zum letztenmal den Vorsitz im Oberhause; er erkrankte und bekannte sich 22. April schriftlich für schuldig. Seine Richter, die Lords, fällten 3
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0641,
von Begrifflichbis Behaim (Martin) |
Öffnen |
.
Beguīnen (Beguinae), s. Beghinen.
Begum (ind.), Fürstin (Titel).
Begünstigung. Der B. macht sich schuldig, wer dem Schuldigen Beistand leistet, um ihn entweder vor Bestrafung zu sichern (persönliche oder eigentliche B.), oder um ihm die aus der That
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0912,
von Betrunkenheitbis Betsäule |
Öffnen |
für einen pünktlichen Zahler oder für einen sichern Mann ausgiebt, obgleich er bereits überschuldet ist, so macht er sich des B. schuldig. Denn, wenngleich er dem Kreditgeber unaufgefordert über seine Vermögensverhältnisse keine Auskunft zu geben braucht, so muß er doch
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0368,
von Dividendencouponsbis Divination |
Öffnen |
in Verletzung dieses Grundsatzes zu Unrecht als D.
verteilt sind, werden die, wenn auch nur durch
Mangel an Sorgfalt, schuldigen Vorstandsmit-
glieder und die Aufsichtsratsmitglieder, die es
wissentlich, ohne einzuschreiten, geschehen ließen
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0969,
Forderungsrecht |
Öffnen |
967
Forderungsrecht
Gläubiger zu gute kommen, auf die Übertragung
von Eigentum oder andern Rechten llacki'6, uon
facei-o, clHi-e). Aber mit der Erfüllung (s. d.) der
schuldigen Leistung oder des ganzen Komplexes
schuldiger Leistungen
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0418,
von Funddiebstahlbis Fundiertes Einkommen |
Öffnen |
zueignet, macht sich eines I^irwin (s. d.)
im röm. Sinne schuldig und haftet deshalb dem
Eigentümer nach gemeinem Nccht auf Ersatz nach
Maßgabe der Diebstahlsersatzklage l s. Dieb stahl,
Bd. 5, S. 272d) in weiterm Umfange als ein bloß
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0774,
von Handlungslehrlingbis Handlungsreisender |
Öffnen |
derselbe den Gehalt
oder den gebührenden Unterhalt nicht gewährt, oder
wenn er sich thätlicher Mißhandlungen oder schwerer
Ehrverletzung gegen den H. schuldig macht. Gegen
den H. kann die Aufhebung des Dienstverhältnisses
ausgesprochen werden
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0878,
von Hauptdeckbis Hauptguß |
Öffnen |
, im Verfahren vor den Schwur-
gerichten (s. d.) die an die Geschworenen gerichtete
Frage, ob der Angeklagte schuldig, die ihm in der
Anklage zur Last gelegte That begangen zu haben.
Dieselbe muß die That nach ihren gesetzlichen
Merkmalen (also z. V. nach
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0622,
von In parenthesibis Inquisition |
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Erscheinende oder Flüchtige galt als schuldig; wer erschien, wurde eingekerkert. Die Namen der Ankläger und Zeugen wurden den Angeklagten verheimlicht; als Zeugen wurden Gläubige und Ungläubige, ja selbst Meineidige und Verbrecher zugelassen. Wenn
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0657,
von Intervallbis Intervention |
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der
Zwischenzeit am Tage der Fälligkeit die schuldige
Summe ergiebt. Das ist die Hoffmannsche Methode
der Berechnung' die von Leibniz vorgeschlagene,
Zinseszinsen zu berechnen, kommt nicht zur Anwen-
dung. Die Carpzowsche Methode, die Zinsen einfach
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0490,
von Prüfungsanstaltenbis Prüm |
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, einer böswilligen Eigen-
tumsbeschädigung oder eines Vergehens an der Per-
son schuldig gemacht haben, ausdrücklich beibehalten,
und das Gesetz von 1863 "zum bessern Schutze der
Unterthanen gegen persönliche Gewalt" verordnet
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0711,
von Regreßbis Regulator |
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gegen den Cedenten, wenn der Schuldner nickt
zahlt, namentlich aber der Wechselregreß ls. d.).
Auch die Fälle gehören bierher, in denen ein Schade
zngefügt ist, für dessen Ersatz außer dem Schuldigen
ein Dritter haftet, wenn der Schuldige ibn
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0636,
von Schulchan aruchbis Schuldhaft |
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Last gelegten strafbaren Handlung schuldig ist. Sie
setzt sich zusammen aus der Beweisfrage, ob die
That und deren Begehung durch den Angeklagten
erwiesen ist, und aus der Frage der Gesetzesanwen-
dung (Subsumption), ob die erwiesenen Thatsachen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0760,
Schwurgericht |
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758
Schwurgericht
stellenden Thatbestandes die nötige Rechtsbelehrung,
an deren Grundsätze die Geschworenen gebunden sind.
Ihr Nichtschuldig hat die Bedeutung der Definitiv-
entscheidung; im Fall des "Schuldig" hat sich der
Richter nur
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0192,
Blut |
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Bluts nicht schuldig sein, 4 Mos.
35, 27. Du sollst das unschuldige Vlut (dcn Mir5 an einem unschul-
digen Mt) aus Israel thun, 5 Mos. 19, lö.
Lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel, 5 Mos.
21, 8. 9.
Verflucht sei, wer Geschenke
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0423,
von Freundrechtbis Frevel |
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, und 1 Mos. 46, 26. nur 66 vorkommen; so sind A.G. 7, 14. die Weiber der Kinder mit gezählt.
z. 3. II) Die Liebe eines Menschen gegen den Andern, A.G. 28, 2. III) Alle schuldigen Dienste,
welche Eheleute sich unter einander zu erweisen haben
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0937,
Strafen |
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handeln; daraus begreift man die Wahrheit und Unfehlbarkeit ewiger Strafen, die keine Besserung zur Absicht haben können; wie denn anch die menschliche Gerechtigkeit ihre Strafen nicht davon abhängig macht, ob der Schuldige sich bessern lassen will
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 1002,
von Ueberschriftbis Uebertretung |
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und Bitten martern, als wenn man ihm Streiche ins Angesicht gäbe, bis er die Bitte erfüllt, Luc. 18, 5.
Uebertreten
§. 1. Wider Eines Gebot handeln, Esth. 1, 19. c. 3, 3. Dan. 6, 8. Von GOtt, dem wir die Treue schuldig, boshastig abfallen, seine
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Buechner →
Anhang →
Hauptstück:
Seite 0079,
von Nichtsbis Nutz |
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nichts Gutes, Röm. 7, 18. So ist nun nichts Verdammliches an denen, Röm. 8, 1. Von dem sie nichts gehöret haben, Röm. 10, 14. Seid Niemand nichts schuldig, Röm. 13, 8. Und das da nichts ist, 1 Cor. 1, 28. Ich bin mir wohl nichts bewußt, 1 Cor. 4, 4
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0839,
von Meurtrièrebis Meuterei |
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von zwei oder mehr Personen zu Ungehorsam und Empörung wider die Vorgesetzten; ferner der Aufruhr (s. d.) selbst. Der M., abgesehen von der militärischen, machen sich nach dem Deutschen Strafgesetzbuch schuldig: 1) Gefangene, und zwar a. wenn
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0032,
von Censorinusbis Census |
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ist eine Theatercensur (s. d.) statthaft. (S. Presse und Preßgesetzgebung .)
Censūrae ecclesiastĭcae (lat., auch poenae medicinales ), diejenigen kirchlichen Strafen, welche lediglich die Besserung des Schuldigen — im Gegensatz zu
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Coronadobis Coroner |
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, beim Verdacht der Tötung das gerichtliche Verfahren gegen den Schuldigen einzuleiten und bei Selbstmorden
^[Artikel, die unter C vermißt werden, sind unter K oder Z nachzuschlagen.]
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Dreikaiserschlachtbis Dreischürig |
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) für rechtgläubig erklärten Bischöfe Theodor von Mopsuestia, Theodoret von Cyrus in Syrien und Ibas von Edessa sich nicht gleichwohl der nestorianischen Ketzerei schuldig gemacht hätten.
Dreiklang, in der üblichen Terminologie der Harmonielehre Name
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0266,
von Financierbis Finanzwesen |
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eine schuldige Geldleistung. Diese Ausdrücke werden gewöhnlich hergeleitet von finis, Zahlungstermin. Manche halten den Stamm des Wortes Finanz für germanisch; sie deuten entweder
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 1007,
von Könenbis Konfinieren |
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, auf Konfidenz (s. d.) gegründet.
Konfidenz (lat. confidentia), Vertrauen, vertrauliche Mitteilung; insbesondere das Kirchenverbrechen, dessen sich derjenige schuldig macht, der einem andern eine geistliche Pfründe unter der Bedingung verschafft
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0221,
von Kriegsstandbis Kriegszustand |
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, im deutschen Militärstrafgesetzbuch Bezeichnung für verbrecherische Handlungen, deren sich eine Person des Soldatenstandes schuldig macht, um einer feindlichen Macht Vorschub zu leisten oder um den deutschen oder verbündeten Truppen Nachteil
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Kuppeleibis Kuppelungen |
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. Als Verbrechen, dessen bloßer Versuch schon strafbar ist, erscheint die K. (schwere K.) dann, wenn dabei hinterlistige Kunstgriffe angewendet wurden, oder wenn der Schuldige zu den Personen, mit welchen die Unzucht getrieben worden, in dem Verhältnis von Eltern
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0575,
Läutwerke, elektrische |
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V und L und so zu dem Apparat, auf welchem das Signal gegeben werden soll. E zieht nun A an und stellt die Nadel in die punktiert gezeichnete Lage auf das äußerlich sichtbare Wort "Hier". Man sieht also sofort, daß die Taste ihre Schuldigkeit gethan
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0078,
Russisches Reich (Finanzen, Heerwesen) |
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Richter des Bezirksgerichts und zwölf Geschworne. Diese entscheiden unter einem von ihnen selbst gewählten Obmann durch Stimmenmehrheit über Schuldig oder Nichtschuldig. Für den Zivilprozeß gilt als Grundform das kontradiktorische Verfahren mit den
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Zwangsabtretungbis Zwangsvollstreckung |
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eines solchen schuldig machte, als Nötigung (s. d.) bestraft, wofern die That nicht in ein schwereres Verbrechen, wie Raub, Erpressung oder Notzucht, übergeht. Auf der andern Seite schließt der Umstand, daß jemand durch unwiderstehliche Gewalt
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Abfasenbis Abführen |
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für den schuldigen Teil erklärten Ehegatten, sowie bei der Befriedigung eines anteilberechtigten Abkömmlings aus der Gütergemeinschaftsmasse. Auf dem Gebiete des Erbrechts spricht man von A., außer bei dem Erbverzichte (s. d.), bei
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Amtsanmaßungbis Amtsbezirk |
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.
Amtsanmaßung. Der A. macht sich nach Deutschem Strafrecht (§. 132) derjenige schuldig, der unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0918,
von Beugung (des Rechts)bis Beulé |
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.]
Beugung des Rechts. Ein Beamter, der sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache vorsätzlich zu Gunsten oder zum Nachteil einer Partei einer B. des Rechts schuldig macht, wird nach §. 336 des Deutschen Strafgesetzbuches und nach dem Österr
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0752,
Italien (Staatsschuld. Bank- u. Geldwesen. Armenwesen u. Wohlthätigkeitsanstalten) |
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effektive Einnahmen und 97869212 Lire effektive Ausgaben und mußten sich daher Kapitalzuschüsse verschaffen. Am 31. Dez. 1889 waren sie 170439703 Lire schuldig.
Die Staatsschuld bat (1. Juli 1893) im ganzen die Höhe von 594,672 Mill. Lire jährlicher
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0608,
von Kontritionbis Konventikel |
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einer befohlenen Handlung, das Ausbleiben in einem angesetzten Termin, und Kontŭmax die Partei, welche sich eines solchen Ungehorsams schuldig machte. Im Civilprozesse ist an dessen Stelle das Versäumnisverfahren getreten. Im Strafprozesse gab es ein
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0827,
von Kuppeldachbis Kuppelung |
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oder der Schuldige zu den Personen, mit welchen Unzucht
getrieben ist, in dem Verhältnis von Eltern zu Kindern, von Vormündern zu Pflegebefohlenen, von
Geistlichen, Lehrern oder Erziehern steht: schwere K. (§.181; Strafe:
Zuchthaus bis zu fünf
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Rechtsspruchbis Rechtsweichen |
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besteht, durch das Reichsgericht erfolgt und auf die Feststellung beschränkt ist, ob der Beamte sich einer Überschreitung seiner Amtsbefugnisse oder der Unterlassung einer ihm obliegenden Amtshandlung schuldig gemacht hat.
In gewissen Fällen werden
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0803,
von Witwatersrandgebirgebis Witwenvögel |
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, um der Witwe die Pension bis zu ihrem
wahrscheinlichen Tode zu sichern. Stirbt die Frau vor dem Manne oder wird sie von ihm geschieden und als schuldiger Teil erklärt, so sind die gezahlten
Beiträge der Kasse verfallen. W. sind entweder
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0194,
von Bodensee-Gürtelbahnbis Böhle |
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Novellen" (ebd. 1886), "Im Trosse
der Kunst und andere Novellen" (Minden 1888),
"Ratsmädelgcfchichtcn" (ebd. 1888; 3. Aufl. 1894),
die Romane "Reines Herzens schuldig" (ebd. 1888),
"Herzenswahn" (ebd. 1888), "Im frischen Wasser"
(2 Bde., Stnttg
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0072,
von Cacholonbis Calabarbohne |
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eines Verbrechens Angeklagter
schuldig sei oder nicht. Da das Gift der Bohne rasch und unfehlbar tötet, so muß das zeitweilige
Freiausgehen eines solchergestalt Geprüften von einer besondern Veranstaltung
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
31. Oktober 1903:
Seite 0139,
von Die Kunst zu Heizenbis Die sog. Abhärtung der Kinder |
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mit Liebe und Verständnis behandle, woran es die Frauen öfters fehlen ließen. Es sei mit ihm wie mit einem Pferde, das nicht unter jedem Reiter seine Schuldigkeit tue, und deshalb stand der Meister auch zu seinem eisernen Amerikaner in einem persönlichen
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
19. Dezember 1903:
Seite 0194,
von Unknownbis Unknown |
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Spielzeug eine zweite Welt auf, wie er sie zu verstehen vermag, und an den unbewußten Vergleichen zwischen den beiden erstarkt der wachsende Geist, bis dann allmählich ein Stück vom Kinderspielzeug nach dem andern wie der Mohr, der seine Schuldigkeit
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