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100% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0645, von Schuiten bis Schuldramen Öffnen
. Schuldhaft, s. Haft, S. 1003. Schuldisziplin, s. Schulwesen, S. 656. Schuldknechtschaft, im Altertum ein Exekutionsmittel zur Beitreibung von Schulden, vermöge dessen sich der Gläubiger den säumigen Schuldner zum Sklaven machen, ja nach dem
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0971, Forderungsrecht Öffnen
ein Teilnehmer im Namen der übrigen, oder ! alle Teilnehmer gemeinschaftlich oder durch einen > gemeinsamen Bevollmächtigten kontrahiert haben. ^ Ebenso tritt nach den erst angefübrten Rechten! eine Teilung auf feiten der mehrern Schuldner ein
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1056, Zwangsvollstreckung Öffnen
oder wenn die Fortschaffung zur Pfandkammer Schwierigkeiten macht, in Gewahrsam des Schuldners zu belassen; dann aber muß die Pfändung durch Siegel oder sonstwie erkennbar gemacht werden. Bei Früchten wird die Pfändung erst einen Monat vor der Reifezeit
1% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0457, Inkasso ("schwarze Listen", Gebühren, Verantwortlichkeit der I.-Geschäfte) Öffnen
441 Inkasso (»schwarze Listen«, Gebühren, Verantwortlichkeit der I.-Geschäfte). der schuldigen Forderung und dem Datum ihrer Fälligkeit genannt. Der Name des Gläubigers wird verschwiegen. Die Aufnahme des Schuldners in die Listen geschieht
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0065, von Cessionar bis Cesti Öffnen
liefern. Forderungen, welche eine nicht übertragbare Eigenschaft des Gläubigers voraussetzen, wie z. B. laufende Alimente, können nicht cediert werden. Die C. erfolgt ohne Zustimmung des Schuldners und ist auch gegen dessen Willen wirksam, wenn nicht bei
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0330, Banken (Hypothekenbanken) Öffnen
für den Schuldner den Vorteil, ihm den annähernden Wert seiner Immobilie ohne Aufgabe des Eigentums nochmals in Geld zur Verfügung zu stellen und ihn dadurch zur entsprechenden Ausdehnung seiner Unternehmungen zu befähigen. Die Hypothekenbanken nehmen
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 1007, Zwangsvollstreckung (im Zivilprozeß) Öffnen
oder die Leistung einer bestimmten Quantität andrer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere zum Gegenstand hat, und insofern sich der Schuldner in der Urkunde der sofortigen Z. unterwarf. Was die einzelnen Arten der Z. anbetrifft, so richtet sich die Z
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0637, von Schuldisciplin bis Schuldübernahme Öffnen
Exekution in das Vermögen des Schuldners zu sichern (Sicherungsarrest), unberührt bleiben. Nach §. 3 sollte die Bestimmung des §. 1 auch auf die vor Erlassung dieses Gesetzes entstan- denen Verbindlichkeiten Anwendung finden, selbst wenn
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1055, Zwangsvollstreckung Öffnen
vertretbarer Sachen oder Wertpapiere errichtet sind und in denen der Schuldner sich der sofortigen Z. unterworfen hat (sog. vollstreckbare Urkunden). Übrigens ist es den Landesgesetzgebungen nicht versagt, die Z. aus noch andern Schuldtiteln zuzulassen
1% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0456, von Ingemann bis Inkasso Öffnen
, sei es nun, daß schwierigere Rechtsfragen das Rechtsverhältnis verdunkeln, sei es, daß der Schuldner ein säumiger Zahler ist. Im erstern Falle steht das Büreau einem Mandanten mit Rat zur Seite, was besonders bei Forderungen ins Ausland
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0866, von Arrée bis Arrest Öffnen
Unterscheidungen zu machen: 1) In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (deutsche Zivilprozeßordnung, § 796-813) versteht man unter A. eine gerichtliche Maßregel zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen eines Schuldners
1% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0937, von Pfandvertrag bis Pfanne Öffnen
Schuldners gestattet. Auch ist dies Pfändungsrecht der Gemeinden manchen öffentlichen Korporationen innerhalb der Gemeinden übertragen worden, wie Krankenkassen, Innungen, Handelskammern wegen rückständiger Beiträge der Mitglieder u. dgl
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0609, von Konvention bis Konversations-Lexikon Öffnen
in einer Geldsumme oder in einer andern Leistung bestehen, von vornherein oder nachträglich, für Vertragsverpflichtungen oder für Verbindlichkeiten aus einem andern Rechtsgrunde versprochen werden. Sie dient dem Gläubiger als Sicherungsmittel, um den Schuldner zu
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0564, von Anfechtungsklage bis Anführungszeichen Öffnen
des Schuldners ihm unbekannt waren; ferner alle sonstigen nach der Zahlungseinstellung oder dem Konkurseröffnungsantrag vorgenommenen Begünstigungen der Gläubiger und Rechtsgeschäfte, wenn dem andern Teil diese Einstellung oder der Antrag bekannt
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0311, von Verzugszinsen bis Vespasianus Öffnen
Schuldner nicht von seiner Verpflichtung befreit, dem Gläubiger den Wert der Leistung zu ersetzen, es sei denn, daß er beweist, der Gegenstand wäre auch beim Gläubiger untergegangen (Bürgerl. Gesetzb. §. 287). Insoweit gilt auch der Satz
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1057, von Zwangsvorstellungen bis Zweibrücken (Herzogtum) Öffnen
sich die herauszugebende Sache im Gewahrsam eines Dritten, so muß der Gläubiger sich den Anspruch seines Schuldners auf Herausgabe überweisen lassen. Soll der Schuldner eine Handlung vornehmen, die ein Dritter leisten kann, so ist auf Antrag
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0381, von Banks bis Bankschule Öffnen
liegt vor, wenn der Schuldner - und auch Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften und Liquidatoren (s. Liquidation) gehören hierher - in der Absicht, die Gläubiger zu benachteiligen, Vermögensstücke (auch Forderungen) verheimlicht oder beiseite
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0902, von Delegant bis Delegation Öffnen
, gleichwertiges Schuldvcrhältnis. Die D. ist eine Überweisung. Sie geschieht ent- weder so, daß der bisherige Gläubiger (Delcgant) einer dritten Person (Delegatär) seinen Schuld- ner überweist, und der Schuldner dem neuen Gläubiger das verspricht
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0273, von Erfüllungseid bis Erfüllungsort Öffnen
thun will. Hatte der Gemein- schuldner verpachtet oder vermietet, so kommt in die- sem Falle §. 15 zur Anwendung, nach welchem dem Verwalter bezüglich der E. ein Wahlrecht zusteht. Ein in dem Haushalte, Wirtschaftsbetrieb
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0479, von Exposé bis Expromission Öffnen
. Expromission (lat.), in der heutigen Rechts- wissenschaft eine Novation (s. d.) oder Sckuld- erneuerung, welche sich vollzieht, wenn unter Auf- hebung des bestehenden Schuldverhältnisses, ohne Anweisung des alten Schuldners, ein Dritter dem
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0574, von Quittungsbogen bis Quittungskarte Öffnen
572 Quittungsbogen - Quittungskarte diese zu beweisen. Die Echtheit der Unterschrift einer Privatquittung hat, wenn sie vom Gläubiger bestritten wird, der Schuldner Zu beweisen. Wird die Unterschrift anerkannt oder ist ihre Echtheit be
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0310, von Verzinken bis Verzug Öffnen
. Verzug (lat. mora), die Verzögerung der Erfüllung einer Forderung, welche entweder dem Gläubiger (Annahmeverzug, mora creditoris) oder dem Schuldner (Erfüllungsverzug, mora debitoris) zur Last fällt. Der V. des Schuldners wird durch die Fälligkeit
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0640, von Deleatur bis Delen Öffnen
, wodurch an die Stelle des alten Schuldners ein neuer Schuldner tritt, und zwar erfolgt dieses Eintreten im Auftrag des erstern und unter Zustimmung des Gläubigers. Der Umstand, daß der alte Schuldner mit zustimmen muß, unterscheidet die D
1% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0305, von Obligationenrechnung bis Obmann Öffnen
305 Obligationenrechnung - Obmann. durch gesetzliche Bestimmung begründet sind. Eine weitere Verschiedenheit der Obligationen besteht darin, daß bei den einen nur Ein Gläubiger Einem Schuldner gegenübersteht, während bei andern mehrere Gläubiger
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0884, von Zessionar bis Zetzsche Öffnen
des Schuldners nicht, weil sein Verhältnis nicht geändert, seine Lage nicht verschlimmert wird. Der Schuldner kann aber dem bisherigen Gläubiger so lange gültigerweise Zahlung leisten, als er von der erfolgten Z. keine Benachrichtigung erhalten hat
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0067, von Abschlag bis Abschneiden Öffnen
der Schuldner die Rechtswohlthat des Notbedarfs (s. d.) hat und das anbietet, was er zur Zeit leisten kann, wenn der Schuldner durch Teilurteil zur Zahlung eines Teils verurteilt ist (Civilprozeßordn. §. 272) oder nach Gemeinem und preußischem Recht
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0614, Anfechtung Öffnen
, was durch diese Handlung aus dem Vermögen des Schuldners veräußert, weggegeben oder aufgegeben worden ist. Durch eine erfolgreiche A. dieser Art wird die Gültigkeit der angefochtenen Handlung nicht berührt. Diese behält für das Verhältnis zwischen dem
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0615, von Anfechtungsklage bis Anfossi Öffnen
vorher erfolgte und nachgewiesen oder anzunehmen ist, daß der Empfänger von den erwähnten Thatsachen oder von einer Vegünstigungsabsicht des Schuldners Kenntnis hatte. In allen diesen Fällen soll die Befriedigung der Gläubiger durch die anfechtbare
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0274, von Erfüllungssurrogate bis Erfüllungszeit Öffnen
Orte zu erfolgen habe, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuld- verhältnisfes seinen Wobnsitz hatte. Bezüglich der Geldzahlungen ist die Bestimmung des Handels- gesetzbuchs angenommen; sür den Fall, daß der Gläubiger den
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0260, von Vereinigte Staaten von Brasilien bis Vereinswesen Öffnen
Schuldners wird und umgekehrt, oder dadurch, daß der Schuldner aus einem andern Grund die Forderung erwirbt (z. B. durch Cession). Doch gilt der Grundsatz nicht ausnahmslos. Wenn der Schuldner aus einem Inhaber- oder Orderpapier (s. d.) das Eigentum
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0606, von Faustpfandkredit bis Faustrecht Öffnen
abzurechnen oder statt der Zinsen zu ziehen. (S. Nutzungspfand.) Für die Verwertung des Pfandes bestehen verschiedene Systeme: Entweder ist der Verkauf, wenn der Schuldner bei Verfall nicht zahlt, im Wege der Zwangsvollstreckung, also nach vorgängiger
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0510, von Oblation bis Oboe Öffnen
. Jahr. zahlreich geschrieben worden. Obligation (lat.), Bezeichnung für die Forderung des Gläubigers, die Verbindlichkeit des Schuldners und das beide in sich begreifende Schuldverhältnis. (S. Forderungsrecht.) O. bezeichnet aber auch
0% Drogisten → Erster Theil → Handels- und Kontorwissenschaft: Seite 0820, Handels- und Kontorwissenschaft Öffnen
kann es zwischen Schuldnern und Gläubigern zum Accord kommen, d. h. ein Zwangsvergleich, ein gerichtliches oder aussergerichtliches Uebereinkommen, wegen Nachlassen eines Theils der Forderungen. Liquidation heisst Auflösung eines Geschäftsbetriebs
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0340, von Bankingtheorie bis Bankrott Öffnen
Umstände vorliegen, mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren bestraft wird, ist dann vorhanden, wenn ein Schuldner, der seine Zahlungen eingestellt hat, oder über dessen Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden ist, in der Absicht, seine Gläubiger zu
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0103, von Mähne bis Mahonia Öffnen
den Schuldner gerichtete Aufforderung zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit. Der säumige Schuldner wird hierdurch in Verzug gesetzt und namentlich zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet (s. Dies interpellat pro homine). Kaufleute können auch ohne M
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0596, von Gattersäge bis Gattung Öffnen
darauf gerichtet, daß der Schuldner individuell bestimmte Münzen, sondern daß er irgend welches, der Landeswährung entsprechen- des Geld, das dem Wert nach der geschuldeten Summe entspricht, dem Gläubiger zahlt. Abgesehen von Geldschulden werden
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0570, von Konkurs bis Konkursgericht Öffnen
das Zusammentreten der Gläubiger (concursus creditorum) bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit des gemeinsamen Schuldners und das gerichtliche Verfahren dabei (s. Konkursverfahren), dann auch derjenige Zustand einer Person, der durch die Eröffnung des
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0909, von Zahlungsbefehl bis Zählwerke Öffnen
braucht eine Z. nur in der gesetzlichen Währung (s. d.) anzunehmen. Über Teilzahlung s. Abschlagszahlung. Hat der Schuldner mehrere Schulden an denselben Gläubiger zu zahlen, und die gezahlte Summe reicht zur Tilgung aller Schulden nicht aus, so
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0969, von Exkreszenz bis Exmouth Öffnen
; Exkusation (franz. Exküse), Entschuldigung, Ausflucht. Exkussion (lat.), im allgemeinen das Verfahren eines Gläubigers gegen den Schuldner, wodurch derselbe seine Befriedigung zu erlangen sucht; insbesondere wird der Ausdruck von der Ausklagung
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0997, von Kompensationskurs bis Kompitalische Spiele Öffnen
gegenüberstehen, Schuldner und Gläubiger müssen dieselben Personen sein. Hieraus rechtfertigt sich die wichtige Bestimmung des deutschen Handelsgesetzbuchs (Art. 121), daß bei Handelsgesellschaften eine K. zwischen Forderungen der Gesellschaft
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0178, Kredit Öffnen
178 Kredit. bemessene, kürzere oder längere sein (kurzfristiger, langfristiger K.). Sie ist unbestimmt bei durch den Gläubiger nicht kündbaren Anlehen, bei welchen der Schuldner (Staat) an eine bestimmte Tilgungsart sich nicht gebunden hat
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0269, von Novalacker bis Novelda Öffnen
(lat., "Neuerung", "Umschaffung"), im juristischen Sinn die Aufhebung einer bestehenden Verbindlichkeit durch eine neue, welche an die Stelle der bisherigen tritt. Dies geschieht entweder so, daß Schuldner und Gläubiger unverändert bleiben, indem
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0931, von Arrebo bis Arrestbruch Öffnen
der Erzeugungskosten von dem erbauten Getreide zum Verkauf oder für anderweite Benutzung übrigblieb. Arrest (mittellat.), im Civilprozeß ein Verfahren zur Sicherung der künftigen Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners wegen einer Geldforderung
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0097, von Aufnahmestellung bis Aufrechnung Öffnen
, in der Seemannsprache die Schiffswache (s. d.) wecken. Aufrechnung, Kompensation oder Wettschlagung. Soweit der Schuldner au den Gläubiger eine fällige Geldforderung in ungefähr gleicher Höhe bat, welche ebenso wie seine Schuld fällig ist, kann
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0765, von Burgoyne bis Bürgschaft Öffnen
, Montalembert, Berryer, Molé, Broglie, Thiers, Odilon Barrot, Dupin. Bürgschaft, das Versprechen, eine fremde Schuld zu zahlen, falls der Schuldner sie nicht selbst zahle. Bürge ist hiernach derjenige, der dem Gläubiger zu dessen Sicherheit, neben
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0272, Erfüllung (der Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners) Öffnen
für die ein- zelnen Rechtsverhältnisse getroffenen gesetzlichen Bestimmungen. War der Schuldner verpflichtet, ein Necht zu bestellen, z. V. eine Dicnstbarkeit oder Eigentum zu übertragen, so gehört zur E., daß das zu gewährende Recht in der Person
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0970, von Journal bis Journal officiel Öffnen
, also nur die Schuldner und Gläubiger mit der ent- sprechenden Wertsumme im I. angegeben werden (eine Ausnahme machen nur die sog. Äbfchlußposten !'s. Hauptbuchs welche, da sie nicht in den Grund- büchern vorkommen, im I. mit dem nötigen Text ver
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0572, Konkursverwalter Öffnen
der Deutschen Konkursordnung im allgemeinen der Grundsatz, daß auch das im Auslande befindliche Vermögen eines Gemeinschuldners zur Konkursmasse gehört und daß ebenso durch das im Auslande eröffnete K. das ganze Vermögen des Schuldners ergriffen
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0647, von Korreal bis Korrektur Öffnen
zu werden braucht, entweder von jedem der mehrern Gläubiger(Korrealgläub iger) ganz ge- fordert werden darf (G e s a m t f o r d e r u n g) oder von jedem der mehrern Schuldner (Korrealschuldner) ganz zu leisten ist (Gesamtschuld). Bei teilbaren
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0036, von Solidarhaft bis Solingen Öffnen
Verpflichtung, s. Solidarisch. Solidārisch (lat. in solidum) heißt eine Gemeinschaftlichkeit von Ansprüchen zwischen mehrern Gläubigern oder von Verbindlichkeiten zwischen mehrern Schuldnern, wobei jeder Gläubiger das Ganze fordern kann, jeder Schuldner
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 1040, von Moratscha bis Morbihan Öffnen
1038 Moratscha - Morbihan die erteilte Nachsicht in noch größere Gefahr kam, und es mußten die laufenden Zinsen pünktlich entrichtet werden. Unter diesen und ähnlichen Bedingungen wurden zuweilen ganzen Klassen von Schuldnern, z. B. den
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0493, von Hypothekencertifikat bis Hypothekenschulden Öffnen
. Wird, wie dies häusig geschieht, das Darlehen in Pfandbriefen zum Nennwert gegeben, so kann der Schuldner dasselbe ebenfalls in Pfandbriefen al pari zurückerstatten. Häufig findet aber eine Rück- zahlung der Schuld in der Weise statt
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0952, Landwirtschaftlicher Kredit Öffnen
Betriebsmitteln; die geliehenen Kapitalien finden also eine wirtschaftlich-produktive Verwendung und bringen bei zweckentsprechendem Vorgehen des Schuldners ihre eigene Verzinsung hervor. Für die eigentümlichen Formen, welche der L. K. angenommen hat
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0563, von Anethol bis Anfechtung Öffnen
oder Zwanges). Die A. in letzterm Sinn steht nicht, wie die Geltendmachung der Nichtigkeit, jedem Beteiligten zu, sondern nur den Personen, für welche nach dem Gesetz der Anfechtungsgrund wirksam ist. A. von Rechtshandlungen eines Schuldners
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0687, von Benedizieren bis Beneficium inventarii Öffnen
. w. Bonifikation (s. d.) oder Bonus (s. d.) und Report (s. d.). Beneficium competentiae (lat., die "Rechtswohlthat der Kompetenz"), das Recht, vermöge dessen ein Schuldner von seinem Gläubiger verlangen kann, daß dieser ihm so viel lasse
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 1003, von Haftara bis Haftpflicht Öffnen
die Zulässigkeit der H. gegen einen säumigen Schuldner wesentlich ein. Das nachmals auf das Reichsgebiet ausgedehnte norddeutsche Bundesgesetz vom 29. Mai 1868 erklärte nach dem Vorgang des englischen und französischen Rechts den Personalarrest für ungültig
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0010, von Konkurrenz der Verbrechen bis Konkurs Öffnen
das Zusammentreffen mehrerer Gläubiger (concursus creditorum) einem und demselben Schuldner gegenüber, dessen Vermögen zur vollständigen Befriedigung der erstern nicht ausreicht. Übrigens wird auch der Vermögenszustand eines solchen (in K. geratenen) Schuldners
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0172, von Verzögerung bis Vespasianus Öffnen
in der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung. Der V. ist entweder ein Zahlungsverzug (Mora in solvendo), wenn der Schuldner rechtswidrig die Leistung verzögert, oder ein Empfangsverzug (Mora in accipiendo), wenn der Gläubiger die Annahme
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0785, von Eigentümerhypothek bis Eigentumserwerb Öffnen
das ihm verpfändete Grundstück zu Eigen- tum erwirbt. Sobald aber die Beziehungen des Hypothekgläubigers zu andern Perfonen es fordern, das Verhältnis von Gläubiger und Schuldner aus- einander zu halten oder das Grundstück von dem übrigen Vermögen
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0175, von Entgegengesetzte Größen bis Entgeltliche Verträge Öffnen
, wie das ^oinmoäawm (s. d.), oder auf eine Schenkung oder andere Liberalität. Ein Vertrag oder eine Verfügung kann auf der einen Seite entgeltlich, auf der andern Seite unentgeltlich fein; fo, wenn ein Dritter, um dem Schuldner zu schenken, mit dem
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0271, von Erfrischungsinsel bis Erfüllung (bei Schuldverhältnissen) Öffnen
oder sein Rechtsnachfolger das Forderungsrecht nach der E. gegen den Schuldner oder dessen Erben, den Anspruch gegen den Bürgen, das Recht aus der Hypothek geltend, so steht ihm die Einrede der Tilgung entgegen, welche der Beklagte freilich geltend machen muß, damit
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0968, von Fordern bis Forderungsrecht Öffnen
andere Grundsätze für den F. als für den Kauf von Sachen. Gemeinrechtlich haftet der Verkäufer für die Zahlungsfähigkeit des Schuldners nur, wenn er dem Käufer dieselbe garantiert oder den Käufer arglistigerweife getäufcht hat. Auch das Sächf
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0978, von Formabel bis Formalvertrag Öffnen
Fordcrungsrecht (s. d.) begründenden Verträge oder Versprechen, welche den Schuldner lediglich um deswillen binden, weil eine bestimmte Form (s. d.) angewendet ist, ohne daß in dem Vertrage die (^u8l,. ss. d.) hervortritt. Sehr gut drückt
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0643, von Gefährdeeid bis Gefahrentarif Öffnen
ist, verliert, bevor er es verwendet. Umgekehrt aber: Wer seine Sache zum Gebrauch verliehen, verpfändet, zur Auf- bewahrung anvertraut hat, trägt die G. einer ohne Verschulden seines Schuldners eintretenden Be- schädigung, Vernichtung
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0705, von Kredibilität bis Kreditanstalten Öffnen
.), oder er ist bedingt durch die persönliche Eigenschaft des Schuldners, seine wirtschaftlichen Aussichten oder seine notorisch günstigen Vermögensverhältnisse (Personalkre- dit). Das Unterpfand ist entweder ein unbeweg- liches Vermögensobjekt
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0543, von Offenbarung des Johannes bis Offenburg Öffnen
könne, auf An- trag der Schuldner verpflichtet, ein Verzeichnis seines Vermögens vorzulegen, in betreff seiner Forderungen den Grund und die Beweismittel zu bezeichnen und den O. dahin zu leisten: "daß er sein Vermögen voll- ständig angegeben
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0369, Schadenersatz Öffnen
, dessen Ent- stehung nach den Umständen, welche der Schuldner kaunte oder kennen mußte, außerhalb des Bereichs der Wahrscheinlichkeit lag (ß. 215). Auch darüber besteht eine Verschiedenheit der Gesetzgebungen, ob ein eingetretener Schaden
0% Buechner → Hauptstück → Hauptstück: Seite 0885, von Schuldherr bis Schule Öffnen
eure Schuldiger (zu bezahlen ohne Liebe und Eroarmnng), Esa. 53, 3. l>) Und vergieb uns unsere Schulden, wie wir unsern Schuldigern vergeben, Matth. 6, 12. Schuldner Der, welcher etwas zu thun oder zu leisten verbunden ist, entweder ans
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0064, von Cesinge bis Cession Öffnen
der Trauer aufgefaßt. Cessation (lat.), das Zaudern, Zögern, der Wegfall; cessieren, aufhören, wegfallen; cessibel, abtretbar. Cessĭo bonōrum (lat.) hieß im röm. Recht die Erklärung des Schuldners, daß er sein Vermögen den Gläubigern zum Zweck ihrer
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0513, von Amtseid bis Amtsgerichte Öffnen
eines Zahlungsbefehls an den Schuldner, wenn es sich um die Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder um die Leistung einer bestimmten Quantität andrer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere handelt, unbeschadet des Einspruchsrechts des Schuldners. Erfolgt ein
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 1005, von Wirtschaftsertrag bis Wissmann Öffnen
Unternehmers aus den Wirtschaftserträgen für die Unternehmung eine Leistung, erhielt sie dagegen Zinsen und Abschlagszahlungen von Forderungskapitalien von Schuldnern des Unternehmers, so sind die bezüglichen Einnahmen für die Unternehmung eine Schuld
0% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0096, Banken (Niederlande) Öffnen
Obligationen und Koupons, welche im Königreich zahlbar sind, selbst wenn ein fremder Staat der Schuldner ist, werden diskontiert, wofern ihre Verfallzeit sich nicht über drei Monate hinaus erstreckt. Dabei wird aber verlangt, daß der Entleiher sich
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0043, von Abfasen bis Abführen Öffnen
wird. Erfolgt bei Schuldverhältnissen, und dies gilt nicht bloß für Schadenersatzansprüche, die A. durch einen andern als den Schuldner, so hat der andere einen Erstattungsanspruch an den Schuldner, wenn er diesem nicht schenken will. Nach Preuß. Allg
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0380, von Bankok bis Bankrott Öffnen
der Bank verboten, Metallgeld auszugeben außer in Beträgen von weniger als 20 Shill., und die Bank wird gegen alle Angriffe wegen ihres Zahlungsmodus sichergestellt. Kein Schuldner sollte belangt werden können, der ein Zahlungsangebot in Banknoten
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0030, Agrarfrage (Mittel zur Abhilfe) Öffnen
28 Agrarfrage (Mittel zur Abhilfe) durch Ausgestaltung umfassender Organisationen dienen. Eine weitere Aufgabe ist es, das Subhastationswesen der einseitigen Begünstigung der Gläubigerinteressen auf Kosten des Schuldners zu entkleiden
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0706, von Kreditauftrag bis Krefeld Öffnen
.). Kreditīv, soviel wie Accreditiv, s. Accreditieren; K. des Gesandten, s. Beglaubigung. Kreditkrisen, s. Handelskrisen. Kreditmasse, mitunter Bezeichnung der Konkursmasse (s. d.). Kredĭtor (lat.), Gläubiger; Gegensatz Debitor, Schuldner
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0459, von Notauslässe bis Noten Öffnen
mit einem Gasrohr dargestellt. Notbedarf . Nach Gemeinem Recht genießen gewisse Schuldner die Rechtswohlthat des N. ( beneficium competentiae ), d. h
0% Drogisten → Erster Theil → Handels- und Kontorwissenschaft: Seite 0818, Handels- und Kontorwissenschaft Öffnen
ausserdem einen und denselben Vorfall stets auf verschiedene, sich gegenseitig kontrollirende Konten, wovon das eine Schuldner, das andere Gläubiger ist. Die nothwendigsten Geschäftsbücher sind ausser dem Hauptbuch das Kassabuch und das Tagebuch
0% Drogisten → Erster Theil → Handels- und Kontorwissenschaft: Seite 0819, Handels- und Kontorwissenschaft Öffnen
daher immer den Schuldner oder Debitor, und die Eintragung eines Postens auf diese Seite heisst belasten (oder debitiren). "Haben" bedeutet, dass derjenige, dem das Konto errichtet worden ist, etwas zu fordern hat. Die rechte Seite eines Kontos
0% Drogisten → Erster Theil → Handels- und Kontorwissenschaft: Seite 0836, Handels- und Kontorwissenschaft Öffnen
(Werthstücke). Moniren = bemängeln, rügen, beanstanden. Monopol = Alleinverkauf, Alleinrecht, Handelsvorrecht. Moratorium = Frist, Gestundung, der für einen gedrängten, aber noch zahlungsfähigen Schuldner gewährte gerichtliche Schutz, so dass er während
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0909, von Cession bis Cetina Öffnen
909 Cession - Cetina. öffnung des Konkurses ablehnen, wenn eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Nach früherm gemeinen Recht erlangte der Schuldner durch die C. den Vorteil, daß er alle Anforderungen
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0975, von Exposé bis Expropriation Öffnen
Gläubiger, jedoch ohne Mitwirkung des bisherigen Schuldners; sie ist eine besondere Spezies der privativen Interzession und der Novation (s. d.). Der Übernehmer der Schuld heißt Expromittent (Expromissor). Der Schuldner wird von seiner Verbindlichkeit
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0095, von Handelspflanzen bis Handelspolitik Öffnen
95 Handelspflanzen - Handelspolitik. Gläubiger ohne gerichtliche Klage sich aus dem Pfand sofort bezahlt machen, wenn der Schuldner im Verzug ist. Allerdings muß der Gläubiger ein ihn zum Verkauf des Pfandes ermächtigendes Dekret des
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0226, von Hausmarke bis Haussa Öffnen
. 5 führte. Neue Abzweigungen der beiden Hauptstämme fügten immer zu der ererbten H. einen neuen Strich hinzu. Charakteristisch ist die Anwendung der H. in Schuldverhältnissen. In Wallis dienen Kerbhölzer, die mit des Schuldners H. versehen sind, noch
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0856, von Hypostase bis Hypothek Öffnen
in der Exekutionsinstanz im Prozeß: Missio in bona, Einweisung des Gläubigers in die Güter des Schuldners, und durch richterliches Urteil (adjudicatio) auf eine Teilungsklage, wenn der Richter den einen Teilhaber zur Leistung an den andern verurteilt
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 1005, von Interventiv bis Intonation Öffnen
Streitgegenstand im Weg der Klage (Interventionsklage) zu beseitigen sucht, um allein seine eignen geltend zu machen, z. B. wenn die beim ausgeklagten Schuldner befindliche Sache eines Dritten jenem abgepfändet und gerichtlich verkauft werden soll
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0484, von Kapitäl bis Kapitalsteuer Öffnen
der Schuldner die ihm überlieferten ökonomischen Machtmittel wirtschaftlich als K. verwendet. Dies ist, da heute der Produktivkredit den Konsumtivkredit überwiegt, meist der Fall. Insofern kann man sagen, daß die genannte Art der Kapitalisierung nicht allein
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0487, von Landwirtschaftlicher Kongreß bis Landwirtschaftlicher Kredit Öffnen
ersten Weg angewiesen sind, so ergeben sich auch für Darlehnsnehmer, die sichere Schuldner sind, bei denen der Gläubiger kein Risiko für Kapital und Zinsen zu tragen hat, schwere Übelstände. Diese bestehen insbesondere darin, 1) daß sie nicht
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0796, von Moratorium bis Morbihan Öffnen
), die einem zahlungsunfähigen Schuldner durch die staatliche Autorität erteilte Zahlungsfrist gegenüber seinen Gläubigern. Je nachdem es sich dabei um die Bewilligung eines Zahlungsaufschubs für einen einzelnen bestimmten Schuldner oder um eine solche für gewisse
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0304, von Objektion bis Obligation Öffnen
Instrument (Flöte, Violine etc.) sind besonders im vorigen Jahrhundert in großer Zahl geschrieben worden. Obligation (lat. Obligatio, "Verbindlichkeit"), das zwischen zwei Personen bestehende Rechtsverhältnis, vermöge dessen die eine (der Schuldner, lat
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0337, von Offenburg bis Öffentlichkeit Öffnen
337 Offenburg - Öffentlichkeit. des Gläubigers geführt hat, oder wenn letzterer glaubhaft macht, daß er eine solche durch Pfändung nicht erlangen könne. Der Schuldner hat in diesem Fall ein Verzeichnis seines Vermögens einzureichen und eidlich zu
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0523, von Quistorp bis Quittung Öffnen
), Empfangsbekenntnis, namentlich das schriftliche Bekenntnis eines Gläubigers, daß dessen Schuldner seine Verbindlichkeit gegen ihn erfüllt habe. Eine vollständige Q. muß enthalten: die Erwähnung der Verbindlichkeit, das Bekenntnis der Erfüllung derselben, den
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0732, von Rentamt bis Rentenbanken Öffnen
einer wiederkehrende R. (Zins, Gült, Grundzins) an den Rentenkäufer und an dessen Rechtsnachfolger gegen Empfang eines Kapitals verpflichtete. Für den Schuldner anfangs "unablösig" (daher Ewiggeld, ewige Zinsen), sollte die R. später "durchaus ablösig
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0646, von Schuldschein bis Schule Öffnen
Bekenntnis einer Schuldverbindlichkeit, z. B. die Bescheinigung über den Empfang eines Darlehens und die Verbindlichkeit zur Verzinsung und Zurückzahlung durch den Schuldner. Der S. ist nicht der Grund der Verpflichtung, wohl aber ein wirksames Beweismittel
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0458, Innere Medizin (9. Kongreß, Wien 1890) Öffnen
Recht bestehende Forderung geltend macht und dadurch ein gegen den angeblichen Schuldner gerichtetes Mahnschreiben beim Büreau erwirkt, eines Erpressungsversuchs schuldig macht. Er wird wegen vollendeter Erpressung bestraft, wenn der gemahnte
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0658, Annahme an Zahlungsstatt Öffnen
dadurch herbeigeführt werden, daß der Schuldner dem Gläubiger statt der geschuldeten Leistung einen andern Gegenstand, auch eine Forderung, an Zahlungsstatt gewährt, wenn der Gläubiger diese Art der Tilgung, also auch als gleichwertig, annimmt. Wird dem
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0826, von Arbit bis Arboga Öffnen
auf den Schuldner und der Rimesse des Schuldners auf Leipzig wählen. In beiden Fällen verwandelt man den Wiener Kurs auf Leipzig in einen Leipzig-Wiener Kurs und vergleicht ihn dann mit der eigenen Notierung auf Wien. Zu den direkten A. gehört auch
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0098, von Aufrecht bis Aufruhr Öffnen
96 Aufrecht - Aufruhr Forderung an denselben erworben hat; 3) wenn der Erwerb einer derartigen Forderung durch einen Schuldner zwar vor der Konkurseröffnung erfolgte, dem Schuldner aber zur Zeit des Erwerbs bekannt war, daß der spätere
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0458, von Commodum bis Commoner Öffnen
untergeht und der Schuldner dadurch von seiner Verbindlichkeit befreit wird, während er die Gegenleistung vom Gläubiger erhalten hat und nach dem Recht behalten darf, wie nach Gemeinem Recht der Verkäufer, so zieht er wiederum einen ungerechtfertigten
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0303, Differenzgeschäfte Öffnen
Rechten ist das reine Disferenzgeschäft nicht klagbar, auch die spätere Anerkennnng des Schuldners; der über die Differenz ausgestellte Schuldschein oder Wechsel ist, wenn das Verhältnis aufgedeckt wird, dem Gegenkontrahenten gegenüber ungültig. Nur