Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach nur gewerbe
hat nach 2 Millisekunden 1925 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Oder meinten Sie 'Buchgewerbe'?
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0967,
von Inns of Courtbis Innungen |
Öffnen |
, daß die Korporation von den Zünften durch den Mangel gewerblicher Vorrechte sich unterschied, und daß die korporative Vereinsthätigkeit sich nur auf die gewerblichen Verhältnisse eines Gewerbes oder verwandter Gewerbe erstreckte, demgemäß auch
|
||
2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0299,
Fachschulen, gewerbliche (Entwickelung in Preußen 1883-90) |
Öffnen |
diese zu verfolgen haben, in einer die gewerblichen Gesamtinteressen allseitig berücksichtigenden Weise mit voller Sicherheit auf die Dauer nur an derjenigen Stelle behandelt werden, welche zur Pflege des Gewerbewesens überhaupt berufen ist und allein
|
||
1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0339,
Fortbildungsschulen (neueste Entwickelung in Preußen) |
Öffnen |
die gewerblichen, 10,395 die ländlichen Anstalten besuchten. Es kam bei dieser Erhebung jedoch zu Tage, daß, ganz abgesehen von dem meist sehr bescheidenen Zuschnitt der ländlichen F., auch die Mehrzahl der gewerblichen Schulen nur über eine Unterrichtszeit
|
||
1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0641,
Lehrling, Lehrlingswesen |
Öffnen |
ist namentlich geboten für die gewerblichen Lehrlinge. Von dem guten Zustand des Lehrlingswesens, d. h. von der ordentlichen gewerblichen und moralischen Ausbildung der Lehrlinge, hängt hier nicht nur die Zukunft der Lehrlinge, sondern auch der Zustand
|
||
1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0290,
Gewerbegesetzgebung (Gewerbefreiheit und -Unfreiheit) |
Öffnen |
noch durch eine größere oder geringere Zahl von (in Deutschland zum Teil sehr umfangreichen) Spezialgesetzen ergänzt wird (s. unten). In einem engern Sinn ist die G. nur die Gesetzgebung für die Gewerbe im engern Sinn.
Bei der G. im engern Sinn sind
|
||
1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0984,
von Gewerbehygieinebis Gewerbemuseum |
Öffnen |
982
Gewerbehygieine - Gewerbemuseum
' Litteratur. Mascher, Das deutsche Gewerbe-
wefen von der frühesten Zeit bis auf die Gegen-
wart (Potsd. 1866); von Rönne, Die Gewerbe-
Polizei des preuß. Staates (Brest. 1851); Iacobi,
Die G
|
||
1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0548,
von Handwerkerkammernbis Hängender Tropfen |
Öffnen |
in der Regel nur für ein Gewerbe, und nur soweit die Zahl der Angehörigen eines Handwerks zur Bildung einer leistungsfähigen Innung nicht ausreicht, können verwandte Gewerbe zu einer Innung vereinigt werden.
Der Handwerksausschuß wird durch eine Verfügung
|
||
1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0298,
Gewerbesteuer |
Öffnen |
mehr den wirklichen Ertrag andeutender Merkmale weiter ausgebildet. Zu unterscheiden sind Gewerbe ausschließlich oder vorwiegend lokaler Art, welche nur für den Ortsbedarf produzieren, und solche, welche einen weiter gehenden Absatz haben. Bei den
|
||
1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0297,
von Gewerbestatistikbis Gewerbesteuer |
Öffnen |
, Hüttenleute. Doch hat sich nur an wenigen Anstalten ein regerer Besuch dieser Klassen eingestellt. Im außerpreußischen Deutschland versteht man unter G. meist gewerbliche Fortbildungsschulen (s. d.). Doch hat das Königreich Sachsen eine höhere Gewerbeschule
|
||
1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0989,
von Gewerbfleißbis Gewerkschaft |
Öffnen |
, seit 1^4).
Gewerbfleiß, s. Industlie.
Gewerbliche Arbeiter, alle unselbständigen
gewerblichen Hilfsarbeiter. (S. Arbeiter, Gesell,
Gewerbegehilsen, Lehrling.)
Gewerbliche Fortbildungsschulen, Anstal-
ten, die jungen Gewerbtreibenden
|
||
1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0978,
von Gewerbegehilfenbis Gewerbegerichte |
Öffnen |
zahlreicher Gewerbe zu einer Gewerbegenossenschaft stattfinden, der oft ein ziemlich ausgedehnter Bezirk zugewiesen wurde. So zählt die eben erwähnte Statistik nur 722 Fachgenossenschaften, d. i. Genossenschaften für einzelne Gewerbe, auf, während
|
||
1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0299,
von Gewerbevereinebis Gewerbliche Arbeiter |
Öffnen |
-Holstein höchstens 9, in Westfalen höchstens 6, in Posen höchstens 2 eigentliche G. Von den elsaß-lothringischen Vereinen ist eigentlich nur jener in Metz ein gewerblicher Ortsverein; die andern sind die Kolmarer Handelskammer, die nicht hierher gehört
|
||
1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0292,
Gewerbegesetzgebung (Entwickelung in Österreich etc.) |
Öffnen |
1869 neu das gesamte Gewerbewesen. Dies Gesetz wurde nach der Gründung des Deutschen Reichs Reichsgesetz und trat in sämtlichen Bundesstaaten, mit Ausnahme von Elsaß-Lothringen, wo nur § 29 eingeführt, im übrigen aber das frühere französische Recht
|
||
1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0983,
Gewerbegesetzgebung |
Öffnen |
vom A). Dez. 1859 hervorging, unvermittelt aus
den Boden der Gcwerbefreiheit. Der freie Gewerbe-
betrieb wurde als Regel aufgestellt und die beson-
dere behördliche Erlaubnis nur bei einer Anzahl
von Gewerben zur Vedinguug gemacht (z. B. Bau
|
||
1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0813,
Arbeiter |
Öffnen |
. und andern europ. Völkern lag auf niederer Wirtschaftsstufe die landwirtschaftliche und die nur geringfügige gewerbliche Arbeit unfreien, hörigen A. ob. Erst mit dem Aufkommen der Städte wird das Handwerk von
|
||
1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0293,
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) |
Öffnen |
im Umherziehen. Bei stehendem Gewerbebetrieb ist 1) das Recht auf den selbständigen Betrieb im allgemeinen nur an die Verpflichtung der Anzeige des zu beginnenden Gewerbes bei der nach den Landesgesetzen zuständigen lokalen Behörde geknüpft
|
||
1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0949,
Patent |
Öffnen |
erteilen. Gegenstand der Erfindung kann sein ein Arbeitserzeugnis (Fabrikat, Ware, dies auch dann, wenn die Ware unmittelbar ein menschliches Bedürfnis befriedigt, z. B. ein Spielzeug, so daß nur die Herstellung und der Verkauf für das Gewerbe Bedeutung
|
||
1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0992,
von Zunftgebräuchebis Zunftwesen |
Öffnen |
gewerblichen Zwecke und Interessen noch wieder besondere gewerbliche Verbände gebildet. Die Entstehung von Zünften in Deutschland beginnt (später als in Italien, Frankreich und England) im 12. Jahrh., zunächst nur in einzelnen Städten für einzelne
|
||
1% |
Drogisten →
Erster Theil →
Einleitung:
Seite 0015,
Einleitung |
Öffnen |
der Händler handelt, übertragen wäre.
Die genaue Feststellung des Begriffes "Drogenhandlung" ist heute nicht so einfach, als es auf den ersten Blick erscheinen möchte. Ursprünglich verstand man darunter entschieden nur Apothekerwaarenhandlungen, wie ja auch
|
||
1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0301,
Fachschulen, gewerbliche (Entwickelung in Preußen 1883-90) |
Öffnen |
für den Ausbau des gewerblichen
^[Spaltenwechsel]
Fachschulwesens zu bilden. Nur einige Arten von F. dürfen in dieser Hinsicht ausgenommen werden, da die Gewerbe, für die sie arbeiten, größere Stetigkeit sowohl in ihrer Verbreitung als in ihrer innern
|
||
1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0778,
von Handwerkerabteilungenbis Handwerkerkammern |
Öffnen |
, als handwerksmäßige Unter-
nehmungen an, so erhält man nach der Gewerbe-
zählung von 1882 folgendes Bild:
Zahl der
Betriebe
Gruppen
ohne
mit höchstens
Gehilfen
5 Gehilfen
i) Kunst- u. Handelsgärtnerei, Baum-
schulen
|
||
1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0267,
Erfindungen und Entdeckungen |
Öffnen |
Fälle hervorgebracht werden, erfordern oft nur eine sehr geringe erfinderische Thätigkeit, sie sind ein Ergebnis der gewerblichen Routine. Dennoch können solche anscheinend unbedeutende Abänderungen die Haupterfindung praktisch nützlich machen
|
||
1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0294,
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) |
Öffnen |
in dem Wandergewerbeschein die Beschränkung auferlegt werden, daß sie das Gewerbe nicht nach Sonnenuntergang, und minderjährigen Personen weiblichen Geschlechts die weitere, daß sie dasselbe nur auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, nicht aber
|
||
1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0981,
Gewerbegesetzgebung |
Öffnen |
kleinern deutschen Staaten war
der Zunftzwang nach 1815 wieder in aller Strenge
hergestellt worden. In Bayern trat an die Stelle
desselben das System der Konzessionierung für
alle nicht ausdrücklich ausgenommenen Gewerbe.
Nur in der Pfalz
|
||
1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0541,
Handwerkerfrage (Befähigungsnachweis) |
Öffnen |
, in der Abgrenzung des Gebietes der einzelnen Gewerbe gegeneinander. Wer nämlich den Befähigungsnachweis liefert, erlangt damit nur das Recht zum Betriebe desjenigen Handwerks, für das er den Nachweis erbracht hat. Aber es liegt in diesem ausgesprochenen
|
||
1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0968,
Innungen |
Öffnen |
werden, nur Innungsmeistern das Halten von Lehrlingen zu gestatten (s. Lehrlingswesen).
Die Politik in Bezug auf I. war in Deutschland bis zur Gründung des Deutschen Reichs Sache der Einzelstaaten und in diesen eine verschiedene. In Preußen ließ
|
||
1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0512,
von Fachingenbis Fachschulen |
Öffnen |
, Forstakademie, Landwirtschaftliche Akademie,
Tierärztliche Akademie). Sie zeigen eine grund-
sätzlich nahestehende Ausbildung in allen Staaten
abendländ. Kultur; nur sind in einigen Staaten,
besonders in Frankreich, die F., die sich in Deutsch
|
||
1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Handelstraktatebis Handels- und Gewerbekammern |
Öffnen |
. Handelsverträge.
Handels- und Gewerbekammern, Organe
des Handels- und Gewerbestandes einer Stadt oder
eines Bezirks, welche durch Berichterstattungen,
Anträge und Gutachten die Interessen des Handels
und der Gewerbe bei den Behörden vertreten
|
||
1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0477,
von Baugesellschaftenbis Baugewerkschule |
Öffnen |
darunter nur das Maurer- und das Zimmergewerbe, welchen die umfassendsten Arbeiten beim Hausbau zufallen, und welche meist als Hausbau-Unternehmer aufzutreten pflegen. Bis vor kurzem nahmen diese Gewerbe in Deutschland noch eine von derjenigen der übrigen
|
||
1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Gewerbestatistikbis Gewerbesteuer |
Öffnen |
nur der Handwerke und der Fabrikindustrie, sondern
auch der Handelsgewerbe, des Bergbaues und der
an die Landwirtschaft grenzenden Gewerbe, wie
Kunstgärtnerei und Fischerei. Es handelt sich dabei
hauptsächlich um die Feststellung der Zahl
|
||
1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Handwerkerparlamentbis Handwerkertage |
Öffnen |
, die
Entscheidung über die Verleihung der Vorrechte nach
H. 100° der Gewerbeordnung haben u. s. w.
Nach einem Erlaß des preuß. Ministers für Han-
del und Gewerbe vom 15. Aug. 1893 wird die obli-
gatorische Errichtung von Fachgenossenschaften und
H
|
||
1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0982,
Gewerbegesetzgebung |
Öffnen |
(auf Grund vorliegender That-
fachen) untersagt werden. Immobilien dürfen nur
von solchen Auktionatoren versteigert werden, welche
von den dazu befugten Staats - oder Kommunal-
behörden oder Korporationen angestellt sind. Das
Gewerbe der Feldmesser
|
||
1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0060,
Sonntagsarbeit |
Öffnen |
- und Festtagen nur fünf Stunden beschäftigt werden; Gemeinde und weiterer Kommunalverband können die Beschäftigung noch weiter beschränken oder ganz untersagen (§. 105 b). Die Feststellung der Stunden erfolgt durch die Polizeibehörde. Gesetzlich
|
||
1% |
Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0793,
Gesetzeskunde |
Öffnen |
(nicht etwa ein einzelnes Mal) Handelsgeschäfte betreibt, d. h. wer Waaren für eigene oder fremde Rechnung kauft und verkauft. Das Handelsgewerbe des Drogisten ist an und für sich nicht konzessionspflichtig, nur einzelne Theile desselben
|
||
1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
Fortbildungsschulen (neueste Entwickelung in Preußen) |
Öffnen |
als Fortbildungsschule anerkannte Unterrichtsanstalt besuchen, hierzu die erforderlichen Falls von der zuständigen Behörde festzusetzende Zeit zu gewähren. Am Sonntag darf der Unterricht nur stattfinden, wenn die Unterrichtsstunden so gelegt werden, daß die Schüler
|
||
1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0547,
Handwerkerfrage (Centralstellen für Gewerbe. Neueste Organisationspläne) |
Öffnen |
des Stoffes und in der Wabl der Persönlickteit des
Lagerhalters. Sie werden vorzugsweise nur beiden
Gewerben vorteilhaft, wo die Robstoffe einen erbeb-
lichen Teil des Wertes der spätern Erzeugnisse bil-
den; da verspricht eben der Bezug
|
||
1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0342,
von Fosterbis Frankreich |
Öffnen |
328
Foster - Frankreich
Unterricht an diesen Schulen verlangt gute pädagogische Vorbildung, die den Volksschullehrern städtischer Schulen eigen zu sein pflegt, aber daneben auch Verständnis für die gewerblichen, beruflichen Gesichtspunkte
|
||
1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Zunftwesenbis Zunge |
Öffnen |
Zunfteinrichtungen bestehen, aber sie erlangten einen andern Charakter und dienten andern Zwecken; sie verschafften nur noch einer kleinen Zahl privilegierter Familien die sichere Existenz auf Kosten der größern Zahl der im Gewerbe Thätigen und zum Schaden
|
||
1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0988,
Gewerbevereine |
Öffnen |
,
namentlich auch dadurch, daß sie ihnen Beteiligung
an der Beratung nicht nur allgemeiner industrieller
und kommerzieller Fragen des Landes, sondern auch
des alljährlichen gewerblichen Etats zugestanden
hat. Baden zählt (1894) 7 Gaugewerbeverbände
|
||
1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0484,
von Getreidezöllebis Gewerbegenossenschaften |
Öffnen |
, für Malz
von 3 auf 4, für Mehl und Grütze von 4,3 auf
6,5 Kronen. In Norwegen dagegen hat auch der
Zolltarif vom Sept. 1893 Hafer, Hafermehl und
Hafergrütze ganz frei gelassen und auf je 100 KZ
der Hauptgetreidearten nur 0,22 Kronen Zoll gelegt
|
||
1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0865,
Württemberg (Bergbau. Industrie. Handel. Verkehrswesen) |
Öffnen |
sind nur Salz und Eisenerz erheblich. Von den vier Staatssalinen sind Friedrichshall und Hall mit Wilhelmsglück die bedeutendsten; ein Privatsalzwerk befindet sich in Heilbronn. Es wurden erzeugt 1896: 233593 t Steinsalz (Wert 964970 M), 45709 t
|
||
1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1009,
von Fächerförmige Schichtenstellungbis Fachschulen |
Öffnen |
Fortbildungsschulen (s. d.) unterscheiden sie sich dadurch, daß sie die ganze gewerbliche Vorbildung übernehmen und nicht eine anderweit praktisch vermittelte Anleitung zum Handwerk nur nach gewissen Richtungen hin theoretisch ergänzen; sie sind daher
|
||
1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Gewerbegerichtebis Gewerbegesetzgebung |
Öffnen |
nur auf die Gewerbe im engern Sinn (vgl. Gewerbe), sondern auch noch auf zahlreiche andre Erwerbszweige der
|
||
1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0383,
von Einhornbis Einjährig |
Öffnen |
gewählt werden, oder umfassen (in den Gewerben, in denen es nur wenige Arbeitgeber in einem Distrikt gibt) sämtliche Arbeitgeber des Gewerbes und Distrikts. Die zum Einigungsamt gehörenden Arbeiter sind Delegierte, welche entweder sämtlich von allen
|
||
1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0864,
von Sonnenzauberbis Sonntagsruhe |
Öffnen |
Sonntagsarbeit, wenn durch sie die Heiligung des Sonntags gestört werde.
Alle übrigen gewerblichen Arbeiten, insbesondere solche im Innern von Fabriken und Werkstätten, waren gestattet; nur durch das revidierte Gewerbegesetz von 1884 wurde
|
||
1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0987,
Gewerbesteuer |
Öffnen |
Steuerpflichtigen aus
dem Gewerbe zufließende Einkommen besteuern, so
ist die G. besser mit der Einkommensteuer (s. d.)
zu verschmelzen. In dieser Weise ist die G. in
England geregelt; nur für bestimmte Gewerbe be-
steht ein anderes System, da hier
|
||
1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0411,
Handels- u. Gewerbekammern (Bezirksgremien) |
Öffnen |
Vertretung der gewerblichen Interessen, da die Handelskammern nur Handel und Großindustrie umfassen, und da sich in den oben erwähnten Innungen, deren Bildung eine freiwillige ist, nur ein sehr kleiner Teil des Handwerks vereinigt findet. Die in den
|
||
1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0643,
von Lehrsatzbis Lehrwerkstätten |
Öffnen |
weitgehenden Arbeitsteilung und der Entwickelung des Fabrikbetriebs gibt es eine Reihe von Gewerben, in denen in der Werkstatt nur sehr einfache, eine geringe Geschicklichkeit und Kunstfertigkeit erfordernde und stets gleiche Arbeiten verrichtet werden
|
||
1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0409,
Gewerbesteuer (Das neue preußische Gesetz vom 24. Juni 1891) |
Öffnen |
. unten) befreit. Die Freilassung beruht auf der Erwägung, daß diese kleinen Betriebe nach ihrer gegenwärtigen Lage im großen und ganzen kaum besser gestellt sind als viele gewerbliche Hilfspersonen, welche wegen der Unselbständigkeit ihrer Thätigkeit
|
||
1% |
Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0812,
Gesetzeskunde |
Öffnen |
, Eisenvitriol, Alaun etc. versetzt (denaturirt).
Denaturirtes Salz darf nur an diejenigen Händler, Landwirthe und Gewerbetreibenden verkauft werden, welche von der Steuerbehörde zum Bezuge Berechtigungsschein erhalten haben.
Die gewerbliche
|
||
1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0300,
von Gewerbliche Schiedsgerichtebis Gewerkvereine |
Öffnen |
und Dauer ihrer Beschäftigung fordern, welches auf ihr Verlangen auch auf ihre Führung auszudehnen ist. Das früher nur in Bezug auf Fabrikarbeiter erlassene Verbot des Trucksystems (s. d.) wurde 1878 auf alle gewerblichen Arbeiter ausgedehnt. Über
|
||
1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0977,
von Gewerbeakademiebis Gewerbefreiheit |
Öffnen |
Progression vermehrt. Wissenschaft und Kunst im Bunde mit dem Handel greifen fördernd ein, um die Produktion zu vereinfachen, zu erleichtern, zu verfeinern und den Absatz zu erweitern. Nur auf diese Weise erscheint es möglich, den gesteigerten
|
||
1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0979,
Gewerbegerichte |
Öffnen |
von der Staatskasse bestritten werden. Weiter sind die Streitigkeiten der Vorstände der unter staatlicher Verwaltung stehenden gewerblichen Anlagen mit ihren Arbeitern ebenfalls den Gewerbegerichten unterworfen. Nur die unter der Militär- und Marineverwaltung
|
||
1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0620,
von In nucebis Innungen |
Öffnen |
nur den Nachweis der Befähigung zur selbständigen Ausführung der gewöhnlichen Arbeiten des Gewerbes bezwecken darf. Den Gesellen muß die Teilnahme an den in den Statuten vorgeschriebenen Gesellenprüfungen, sowie an der Begründung und Verwaltung
|
||
1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0295,
von Gewerbehallenbis Gewerbekrankheiten |
Öffnen |
295
Gewerbehallen - Gewerbekrankheiten.
tert (Erlang. 1885); Rüdiger, Die Konzessionierung gewerblicher Anlagen in Preußen (Berl. 1886); Hoffmann, Die Gewerbeverfassung des Deutschen Reichs (Erlang. 1886); Löbner, Lexikon des Handels
|
||
1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0051,
Elsaß-Lothringen (Industrie) |
Öffnen |
-
anstalt (Illzach), 2 Irrenanstalten (Stephansfeld-
Hördt für Elsaß, Saargemünd für Lothringen). 1892
bcstanden588Krankenkassenmit214417Mitglicdern.
Industrie. In Hinsicht auf die gewerbliche
Thätigkeit wird E. nur von wenigen Staaten des
|
||
1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0554,
Hausindustrie |
Öffnen |
im Umherziehen, aber andererseits immer nur, wenn es außerhalb des Wohnsitzes ohne gewerbliche Niederlassung geschieht. Das Hausieren im Wohnorte, der sog. ambulante Gewerbebetrieb, wird von der Gewerbeordnung als stehendes Gewerbe angesehen, aber
|
||
1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0227,
von Ges durbis Geselle |
Öffnen |
227
Ges dur - Geselle.
sinuös, das krebsige an Ausbreitung völlig unbeschränkt. Die Behandlung der Geschwüre ist bei allen konstitutionellen Kranken eine allgemeine und nur insoweit örtlich, als das G. frei zugänglich liegt. Im allgemeinen
|
||
1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0287,
von Geweihbaumbis Gewerbebetrieb |
Öffnen |
im letzten Jahrhundert gelangt. Vorher kam er nur vereinzelt vor, der Betrieb der gewerblichen Unternehmungen war weitaus überwiegend Klein- und Mittelbetrieb. Die neuere Entwickelung des Großbetriebes ist die Folge der Gewerbefreiheit und der Fortschritte
|
||
1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0408,
Gewerbesteuer (Das neue preußische Gesetz vom 24. Juni 1891) |
Öffnen |
Fall in sachverständigen gewerblichen Kreisen nur selten eine Meinungsverschiedenheit aufkommen werde. Es gehören Betriebe in die
Klasse
I
II
III
IV
mit einem jährlichen
Ertrag von
oder einem Kapital in der Höhe von
50000 Mark
|
||
1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0502,
von Fabrikantbis Fabrikgesetzgebung |
Öffnen |
-Industrie
14 ! Industrie der Holz- und Scknitzstoffe. .
15 Nahrungs- und Genußmittelindustrie .
16 Netleidungs- und Neinigungsgewerbe .
17 Baugewerbe...............
18 Polygraphische Gewerbe........
19 Künstlerische
|
||
1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0610,
von Märkerbis Markgenossenschaften |
Öffnen |
der vertragschließenden Staaten sowie die Bürger oder Unterthanen eines nicht zu dieser Union gehörenden Staates, wenn sie aus dem Gebiet eines der Union angehörenden Staates wohnen oder dort eine gewerbliche oder Handelsniederlassung haben, bezüglich
|
||
1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0669,
von Anplattenbis Anrüchigkeit |
Öffnen |
, selbst die Ausübung des Gewerbes als Müller, Schäfer, Weber, Zöllner u. s. w. (unehrliche Gewerbe, unehrliche Leute). Indessen handelt es sich in den überlieferten Fällen stets nur um die Aufnahme in gewisse Zünfte, z. B. von Webern in die Tuchmacherzunft
|
||
1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0985,
von Gewerbeordnungbis Gewerbeschulen |
Öffnen |
-
werbemuseen hinzu. Wien erhielt 1880 ein in großem
Maßstab angelegtes Technologisches G., das die
ursprüngliche Ausgabe des Pariser ^on^rvkwire
wieder in erste Linie stellt, in Sektionen sür Holz-
indnstrie, sür chem. Gewerbe, sür Metallindustrie
|
||
1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0546,
Handwerkerfrage (Gewerbl. Unterricht und Lehrlingswesen. Genossenschaften) |
Öffnen |
,
die allgemeinen wirtfchaftlichen und kaufmännischen
Kenntnisse zu fördern. Es müssen insbesondere da,
wo die gewerblichen Fortbildungsschulen den Ersatz
für Fachschulen bilden sollen, in den Unterrichts-
plan nicht nur Zeichnen, Modellieren u. dgl
|
||
1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0925,
von Beutemachenbis Beuthen |
Öffnen |
leitete er nicht nur die Abteilung für Handel, Gewerbe und Bauwesen, sondern wirkte auch als Direktor der technischen Deputation für Gewerbe, des Gewerbe-Instituts, der allgemeinen Bauschule und der Baugewerbeschule. B. mußte 1845
|
||
1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0485,
von Gewerbegerichtebis Gewerbegesetzgebung |
Öffnen |
483
Gewerbegerichte - Gewerbegesetzgebung
stehenden Gewerben zu neuen G. vereinigt wurde;
die Zahl der vor 1883 bereits vorhandenen G. war
daher weit größer, als obige Tabelle vermuten ließe.
Die im Gesetze vorgesehene Gehilfenversammlung
|
||
1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0474,
von Dampfmesserbis Dampfpfeife |
Öffnen |
- und Genußmittel 110018
12) Industrie der Bekleidung und Reinigung 2358
13) Baugewerbe 86
14) Polygraphische Gewerbe 1471
15) Künstlerische Betriebe für gewerbliche Zwecke 52
16) Handelsgewerbe 268
17) Verkehrsgewerbe exkl. Schiffsdampfmaschinen
|
||
1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0809,
Berlin (Vereinswesen. Industrie und Gewerbe) |
Öffnen |
807
Berlin (Vereinswesen. Industrie und Gewerbe)
Residenztheater (657 Plätze, franz. Salonstücke), 1871 eröffnet; Friedrich-Wilhelmstädtische Theater (1450 Plätze, Operette), 1883 neu erbaut; das Theater «Unter den Linden» (Operette, Ballett
|
||
1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0234,
Frauenarbeit |
Öffnen |
232
Frauenarbeit
Von der Gesamtzahl der durchschnittlich in Gewerben thätigen weiblichen Personen (1509167 = 20,6 Proz. der überhaupt in Gewerben beschäftigten Personen) entfielen:
auf Motorenbetriebe 321462 = 16,70 Proz.
auf Betriebe
|
||
1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0138,
Sachsen, Königreich (Industrie und Gewerbe) |
Öffnen |
136
Sachsen, Königreich (Industrie und Gewerbe)
Die Gewerbebetriebe verteilen sich, nach der Zahl der in ihnen beschäftigten Personen geordnet, folgendermaßen auf die einzelnen Gewerbegruppen:
Gewerbegruppen Hauptbetriebe Nebenbetriebe
|
||
1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0758,
von Burger (Johann)bis Bürger (Gottfr. Aug.) |
Öffnen |
treiben, stand lange Zeit nur den B. zu, und ihren gewerblichen Korporationen, den Innungen, pflegten sich auch diejenigen, welche sich mit Handel und Gewerbe nicht beschäftigten, anzuschließen. So bildete sich neben dem Adel, der Geistlichkeit, dem
|
||
1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0238,
Eisenbahnabgaben (in Preußen, Bayern etc.) |
Öffnen |
- und Privatbahnen nur Grund- und Gebäudesteuer, dagegen keine Gewerbe- oder Einkommensteuer zu entrichten. In Sachsen haben die Privatbahnen Grundsteuer und Einkommensteuer von ihrem Einkommen, ihrem Grundbesitz und ihrem gewerblichen Betrieb zu entrichten
|
||
1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0166,
von Ausstellerbis Ausstellungen |
Öffnen |
. Sie ist erst mit dem Fronleichnamsfest (s. d.) Ende des 13. Jahrh. Sitte geworden.
Ausstellungen, öffentliche, in der Regel in eigenen Gebäuden (s. Ausstellungsgebäude) stattfindende planmäßig geordnete Schaustellungen von Erzeugnissen der Gewerbe
|
||
1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0878,
von Produktivgenossenschaftenbis Purkersdorf |
Öffnen |
. in
erheblichem Maße Gebrauch; unter den 1890 bis
Mai 1895 neu gegründeten 77 gewerblichen P.
hatten 66, unter den 637 landwirtschaftlichen P.
nur 214 die beschränkte Haftpflicht; außerdem kamen
einige Umwandlungen schon bestehender P
|
||
1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0066,
von Doppelacheniumbis Doppelbesteuerung |
Öffnen |
wegen ihres Gehalts, wegen Pension oder Wartegeld nur in demjenigen Staat zu besteuern, welcher die Zahlung zu leisten hat. Endlich ist noch verordnet, daß der Grundbesitz und der Betrieb eines Gewerbes sowie das aus diesen Quellen herrührende Einkommen
|
||
1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0179,
von Germanen und Germanienbis Germania |
Öffnen |
es nicht; in heiligen Hainen und Wäldern wurden ihnen Altäre errichtet und die Opfer dargebracht.
Die Gewerbe waren einfach, da sie nur einfache Bedürfnisse zu befriedigen hatten und nur in wenigen Fällen dem Handel dienten. Jagd und Weberei sorgten
|
||
1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0935,
von Indusienkalkbis Industrie |
Öffnen |
in der Stunde), bei Mari nur noch 5 m, bei den übrigen Flüssen innerhalb der Ebene 3-4½ m. Bei niedrigem Stand führt er in der Sekunde 2600 cbm, der doppelt so breite, aber viel seichtere und langsamere Pandschnad nur 1950 cbm; nach beider Vereinigung führt
|
||
1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0642,
von Lehrmittelbis Lehrs |
Öffnen |
nur mündlich abgeschlossener Verträge. Dagegen verbot es unter anderm gewissen Personen, Lehrlinge zu halten, setzte eine Maximalarbeitszeit für Lehrlinge unter 16 Jahren fest, verbot für diese die Sonntags- und Nachtarbeit, regelte die Rechte
|
||
1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0377,
von Gewährverwaltungbis Gewerbegerichte |
Öffnen |
). Die G. sind besondere Gerichte zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen gewerblichen Arbeitgebern und ihren Arbeitern aus dem abgeschlossenen Arbeitsvertrag. Sie sind nicht freiwillige Schiedsgerichte, sondern gesetzlich organisierte
|
||
1% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0635,
Die Kunst des 17. und 18. Jahrhunderts |
Öffnen |
621
Die Kunst des 17. und 18. Jahrhunderts.
Schreiner und Tischler gingen die Baumeister hervor, welche natürlich im Kleinlichen befangen blieben und die gewohnten gewerblichen Formen einfach auf die Bauwerke übertrugen. Erst im 18
|
||
1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Konzeptibelbis Konzession |
Öffnen |
es von einem Symphonieorchester ausgeführt wird und größere Instrumentalwerke zu Gehör bringt), Kammermusikkonzert (wenn nur Kammermusikwerke aufgeführt werden), Kirchenkonzert, geistliches K. (Concert spirituel), Militärkonzert (nur von Militärorchester
|
||
1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0233,
Frauenarbeit |
Öffnen |
sie den industriellen Arbeiterinnen in der Zahl nur um ein Vierteil nach, in Deutschland ist die Zahl der Dienstboten absolut größer als die aller gewerblichen Arbeiterinnen. Das Hauptgebiet der weiblichen Erwerbsthätigkeit bildet in fast allen
|
||
1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0291,
Gewerbegesetzgebung (Entwickelung in Frankreich und Deutschland) |
Öffnen |
291
Gewerbegesetzgebung (Entwickelung in Frankreich und Deutschland).
diese, im Unterschied von den frühern, wesentlich, daß sie nur ausnahmsweise, für alle gleich durch Gesetz und nur im öffentlichen, nicht im privaten Interesse errichtet
|
||
1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0555,
von Technische Institute der Artilleriebis Technologie |
Öffnen |
Jahr gewählt und vom Minister bestätigt. Für Kassen- und Verwaltungssachen steht dem Rektor ein Syndikus zur Seite (§ 8-28). Deutsche werden als Studierende nur mit dem Reifezeugnis eines deutschen Gymnasiums oder eines preußischen Realgymnasiums
|
||
1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
Fortbildungsschulen (neueste Entwickelung in Preußen) |
Öffnen |
der gewerblichen F. des Ortes zu verpflichten. Dieser gesetzlichen Bestimmung haftete nur der Mangel an, daß nicht zugleich den Gemeinden das Recht gegeben war, mutwilligen Nichtbesuch der F. seitens der Lehrlinge oder vorschriftswidriges Zurückhalten
|
||
1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0407,
Gewerbesteuer (Neugestaltung in Preußen) |
Öffnen |
diese kleinen Betriebe fortan von der G. befreit oder doch nur in geringem Maße zu derselben herangezogen werden. Ein weiterer Mangel der Klassifizierung besteht darin, daß eine Reihe von gewerblichen Unternehmungen, welche sich in keine
|
||
1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1038,
von Zündschloßbis Zünfte |
Öffnen |
gab es Collegia der Handwerker,
von denen man nur so viel mit Bestimmtheit sagen kann, daß sie nicht zur Förderung gemeinschaftlicher gewerblicher
Interessen dienten, also mit den spätern Z. nichts gemein hatten. In der Kaiserzeit scheinen
|
||
1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0395,
von Erschwerende Umständebis Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
Öffnen |
ansehen will, ist dieZabl der E. U.
gesetzlich fixiert. Andererseits haben die (5. U. selbst-
verständlich mit den mildernden Umständen das ge-
mein, daß sie nur bei denjenigen Delikten zur An-
wendung gelangen dürfen, bei welchen es das Gesetz
|
||
1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0489,
Gewerkvereine |
Öffnen |
Obliegenheiten der Kommission
die ihr seiner Zeit zugewiesene Unterstützung von Ab-
wehrstreiks wieder beseitigt und ihr nur eine Wirk-
samkeit für die Agitation, die Statistik, die Heraus-
gabe eines Korrespondcnzblattes und die Pflege inter
|
||
1% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0357,
Die Malerei im 14. und 15. Jahrhundert |
Öffnen |
und die Tafelmalerei noch selten war.
Miniaturmalerei. Die Miniaturmalerei zeigt unverkennbare Fortschritte, die hauptsächlich nur auf der erhöhten Arbeitsfertigkeit beruhen. Sie war eben in diesem Zeitraume auch Gegenstand des gewerblichen Betriebes
|
||
1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0148,
Chemnitz (Stadt) |
Öffnen |
für Handelssachen (569250 Gerichtseingesessene), eines Amtsgerichts (190994), eines Zollamtes, eines Hauptsteueramtes, einer Eisenbahnbetriebs-Oberinspektion (375,58 km Bahnlinien), zweier Bezirksschulinspektionen, je einer königl. Gewerbe-, Berg
|
||
1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0003,
von Gildebis Gildemeister |
Öffnen |
. Für die Handwerkergilden oder Zünfte ist dies der Zunftzwang , der bei den kaufmännischen
Genossenschaften dem Gildezwang im engern Sinne entspricht. Ursprünglich hatte derselbe nur die Bedeutung, daß niemand ein bestimmtes Gewerbe
|
||
1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0830,
Österreichisch-Ungarische Monarchie |
Öffnen |
bleiben die bisherigen Ertragssteuern, Grund- und
Gebäudesteuer unverändert, nur daß die durch die
neue Besteuerung sich ergebenden Überschüsse teil-
weise zu ihrer Herabsetzung (ein Minimum um
10 Proz.) verwendet werden (der andere Teil wird
an
|
||
1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0066,
von Unfallverhütungbis Unfallverhütungsvorschriften |
Öffnen |
64
Unfallverhütung – Unfallverhütungsvorschriften
pflichtigen Gewerbe erfolgten Unfälle bezieht. Eine wertvolle Ausbeute liefern schon jetzt die «Rechnungsergebnisse der Berufsgenossenschaften», die in den «Amtlichen Nachrichten des
|
||
1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0051,
Arbeiterschutzgesetzgebung (das deutsche Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891) |
Öffnen |
Schutzbestimmungen im besondern.
Die neuen Schutzbestimmungen sind folgende:
1) Die neue Regelung der Sonn- und Festtagsarbeit der Arbeiter (§ 105 a.-105 i). Die berechtigte Forderung, die Sonn- und Festtagsarbeit in gewerblichen Unternehmungen nur da zu
|
||
1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0431,
Branntweinsteuer |
Öffnen |
für das Reichsgebiet in Kraft trat. Gleichzeitig traten die wesentlichen Bestimmungen des bisher nur für die norddeutsche Steuergemeinschaft gültigen Gesetzes vom 8. Juli 1868 für die gesamte Reichssteuergemeinschaft in Kraft. Einzelne Bestimmungen sind noch
|
||
1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0132,
Deutschland und Deutsches Reich (Industrie und Gewerbe) |
Öffnen |
130
Deutschland und Deutsches Reich (Industrie und Gewerbe)
Industrie und Gewerbe. (Hierzu: Karte der Industrie u. s. w.) Die Zahlen der letzten Gewerbezählung vom 5. Juni 1882 sind für 1892 nicht mehr zutreffend. Wenn damals 3609801
|
||
1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0500,
von Fabricius (Joh. Albert)bis Fabrik |
Öffnen |
Organi-
sation gewerbliche Erzeugnisse herstellen. Von der
Hausindustrie (s. d.) unterscheidet sie sich inso-
fern, als deren Arbeiter in ihren eigenen Wohnun-
gen auf Rechnung des Unternehmers beschäftigt
sind. Dagegen läßt sich eine scharfe
|
||
1% |
Meyers →
Schlüssel →
Vorbemerkung:
Seite 0003,
Vorbemerkung |
Öffnen |
Wissenschaften, Künste und Gewerbe zeitraubende Untersuchungen anzustellen?
Diesen Benutzern, welche keine Zeit übrig haben für tiefer gehende Studien oder langwierige Nachforschungen, haben wir durch das nachfolgende systematische Verzeichnis sämmtlicher
|