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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0614,
von Milesische Geschichtenbis Militärbeamte |
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614
Milesische Geschichten - Militärbeamte.
Milēsische Geschichten (Fabulae milesiae), s. Aristeides 3). Vgl. Roman.
Milēto, Stadt in der ital. Provinz Catanzaro, Kreis Monteleone di Calabria, Sitz eines Bischofs, mit (1881) 2609 Einw
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0885,
von Milhabis Militäranwärter |
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Militärstand bildet, dessen Angehörige Militärpersonen heißen. Im Deutschen Reich gehören zu den Militärpersonen die Offiziere, Unteroffiziere, Gemeinen, Mitglieder des Sanitätskorps, Mitglieder des Maschinen-Ingenieurkorps und die Militärbeamten (s. d
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0886,
von Militärärztebis Militäreisenbahnen |
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884
Militärärzte - Militäreisenbahnen
Handbuch für M. (2 Bde., Vorl. 1896); Der Militäranwärter, Zeitschrift (Berlin, seit 1893).
Militärärzte, früher zu den Militärbeamten gehörig, sind seit der Organisation des Sanitätskorps (vgl
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0493,
von Tahkbis Tahkali |
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werden aus den französischen Zivil- und Militärbeamten genommen. Die Königin starb 17. Sept. 1877; ihr Nachfolger war ihr Sohn Arijane, der als Pomare V. eine Scheinregierung führte, die er 1880 in aller Formen Frankreich abtrat. Vgl. Le Chartier, T. et
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0309,
Militärwesen: Ausrüstung, Bewaffnung |
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Marschregimenter
Massenstellung
Militärärzte, s. Sanitätskorps
Militärbeamte
Militärgeistliche
Militärkabinet
Militärroßarzt, s. Militärveterinärwesen
Miliz
Mobilmachung
Munitionskolonnen
Nationale
Nationalgarde
Obergefreite *
Oberjäger
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Arréebis Arrest |
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Militärstrafgesetzbuchs vom 20. Juni 1872 (§ 16-28, 44, 52, 54) die militärische Freiheitsstrafe bis zur Dauer von sechs Wochen (darüber hinaus: Gefängnis oder Festungshaft). Sie zerfällt in Stubenarrest (gegen Offiziere und obere Militärbeamte), Verbot des Verlassens
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Gefälligkeitsacceptebis Gefängniswesen |
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Dauer von sechs Wochen seitens der Offiziere, Ärzte und obern Militärbeamten in den für den geschärften Stubenarrest, seitens der Mannschaften vom Feldwebel abwärts in den für gelinden Arrest bestimmten Lokalen und nach Maßgabe dieser Strafarten verbüßt
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0215,
von Kriegsmarinebis Kriegsrat |
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, das Direktorium des Militärwaisenhauses, die Ober-Examinationskommission für höhere Militärbeamte und die Generalmilitärkasse. Das früher mit dem K. verbundene Marineministerium besteht jetzt selbständig als kaiserliche Admiralität.
Kriegsmusik, s
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0640,
von Felbelbis Feldbach |
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-
schen Krieges von 1866 in der preuß. Armee einge-
führten Chargenabzeichen für Offiziere und höhere
Militärbeamte. Diefelben wurden nach dem Frieden
für Offiziere beibehalten und sind 1889 auch für
sämtliche Militärbeamte im Frieden zur Einführung
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0310,
von Friedensmärschebis Friedensschluß |
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, Militärbeamten und mindestens zwei Sachverständigen. - Vgl. Laband, Staatsrecht des Deutschen Reichs, II, 768 fg.; Siegfried, Reichsgesetz über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden (Berl. 1875); Siekmann, Die Quartierleistung sowie
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0863,
Japan (Verfassung. Verwaltung. Finanzen. Heer. Wappen. Unterrichtswesen) |
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Wahlfähigkeit hängt ab von der Staatsangehörigkeit,
dem Alter von 25 Jahren, einjährigem Wohnsitz in einem bestimmten Verwaltungsbezirk und der Zahlung von mindestens 15 Yen (etwa 50 M.) jährlichen Steuern.
Aktive Militärbeamte sind nicht
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Militär-Erziehungs- und Bildungsanstaltenbis Militärgerichtswesen |
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, -Kuraten und -Kapläne die Seelsorge. M. in Frankreich, s. Almosenier.
Militärgemeinde umfaßt alle Militärpersonen des aktiven Dienststandes (s. Aktiv), pensionierte Offiziere, solange sie den Militärgerichtsstand haben, Militärbeamte sowie die Frauen
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0918,
von Beugung (des Rechts)bis Beulé |
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Strafsatzungen. Gesetzwidriger Einfluß auf die Rechtspflege seitens einer Person des Soldatenstandes oder eines zum Heere oder zur Marine gehörigen Militärbeamten wird mit Gefängnis bis zu 5 Jahren und ebenso der Mißbrauch der Disciplinarstrafgewalt
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0460,
von Exartikulationbis Excenter |
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Civil- oder Militärbeamten den Titel E. (Excellence) beizulegen, und diesem Beispiele eiferte man auch bald in Deutschland nach, wo im 18. Jahrh. sogar akademische Docenten und Professoren (Schulexcellenz) jene Auszeichnung in Anspruch nahmen. So
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Wohnungsgeldzuschußbis Wohnungsrecht |
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, Wohnungsämter). Viele interessante einzelne Nachrichten in der "Socialen Praxis" (1893-96).
Wohnungsgeldzuschuß. Die Offiziere und Ärzte des Reichsheers und der Marine sowie die Civil- und Militärbeamten des Reichs erhalten, wenn sie ihren dienstlichen
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0887,
von Militärerziehungsanstaltenbis Militärgrenze |
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, daß in Strafsachen die Militärpersonen nicht den Civilgerichten, sondern den Militärgerichten unterworfen sind. Das gilt namentlich für die Personen des Soldatenstandes, die Militärbeamten der aktiven Armee und die mit Inaktivitätsgehalt entlassenen, die zur
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Militärstraßenbis Militärtransportordnungen |
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890
Militärstraßen - Militärtransportordnungen
Außer diesem Verfahren giebt es noch ein besonderes spruchgerichtliches Verfahren über Militärbeamte (Instanzengerichte) und ein durch Gesetz vom 21. Juli 1867 eingeführtes, abweichendes
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Audiernebis Audouin |
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es Korpsauditeure, Divisions-, Gouvernements- und Garnisonsauditeure. Die Rangverhältnisse des Auditeurs s. Militärbeamte. Auditeuroffizier, offiziell untersuchungführender Offizier, s. Offizier.
Audītor (lat.), eigentlich Hörer, Zuhörer
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0061,
von Auflaufbis Auflösung |
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eine Menschenmenge auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen versammelt, daß dieselbe von einem zuständigen Zivil- oder Militärbeamten zum Auseinandergehen aufgefordert worden, und daß eine dreimalige derartige Aufforderung erfolglos gewesen sei. Als Strafe
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0291,
von Boyerbis Boyesen |
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Abkürzung für Boyer de Foscolombe (Entomolog in Aix).
Boyesen, Hjalmar Hjorth, norwegisch-amerikan. Novellist, geb. 23. Sept. 1848 zu Frederiksvärn in Norwegen als Sohn eines Militärbeamten, studierte in Christiania namentlich neuere Sprachen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0135,
von Cincinnatusbis Cingulum militare |
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Militärbeamten zusammengehalten wurde. Unter den byzantinischen Kaisern wurden kostbare Wehrgehänge als Auszeichnung verliehen. Im übrigen wurde zur Zeit Justinians der Ausdruck C. überhaupt als Bezeichnung des Soldatenstandes gebraucht, wie später
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0388,
von Einmahnungbis Einquartierung |
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unvorhergesehenen Liegetagen (Marschquartier), oder auf mehrere Tage, Wochen und Monate (Kantonnementsquartier). Bei dieser E. wird nicht nur für die Gemeinen und Unteroffiziere, sondern auch für Offiziere, Ärzte und Militärbeamte (in den Garnisonen Selbstmieter
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0982,
von Extraversionbis Exzellenz |
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, und namentlich in Süditalien wird jeder Fremde E. genannt. In Frankreich gab man seit 1654 den höchsten Zivil- und Militärbeamten den Titel E., und diesem Beispiel folgte man bald in Deutschland, wo im 18. Jahrh. auch akademische Lehrer (Schulexzellenzen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1018,
von Fahneneidbis Fähnrich |
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Kontingentsherren und oberstem Kriegsherrn hinweg; doch haben nach einzelnen Konventionen Offiziere, Ärzte und Militärbeamte sich auch dem Landesherrn gegenüber zu verpflichten, "dessen Wohl und Bestes zu fördern und Schaden und Nachteil von Allerhöchstdemselben
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0105,
von Felaptonbis Feldbefestigung |
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, je einer für jedes Feldlazarett, Sanitätsdetachement etc. Ein Stabsapotheker bei jedem Armeekorps besorgt Requisitionen oder Ankäufe von Medikamenten im ganzen und hat die technische Kontrolle der einzelnen Apotheken. Vgl. Militärbeamte
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0823,
von Gabunholzbis Gad |
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, an der Spitze steht ein Kommandant nebst einigen Zivil- und Militärbeamten; die Besatzung, senegambische Laptôts, zählt 100-150 Mann. Das Budget der Kolonie betrug 1884: 421,000 Fr. -
Die Landschaft am Gabun wurde Ende des 15. Jahrh. von Portugiesen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0826,
von Gaetanobis Gagern |
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und zerbrechlicher sind, und aus gehärtetem Steinkohlenteerpech.
Gage (franz., spr. gahsche), Pfand; Gehalt, Besoldung, besonders der Offiziere und in Offiziersrang stehenden Militärbeamten der österreichischen Armee (im Gegensatz zur Löhnung
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0915,
von Garnisonbis Garnitur |
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für die Kinder aktiver Unteroffiziere, Soldaten und niederer Militärbeamten. Dieselben sind aufgelöst und die Kinder bedürftiger Unteroffiziere etc. Zivilelementarschulen überwiesen. Das Schulgeld wird vom Militärfiskus gezahlt. Alle bezüglichen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 1010,
von Geflissentlichbis Gefritteter Sandstein |
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, Comitatus), mehrere Personen, die einem regierenden Fürsten, auch hohen Zivil- und Militärbeamten zur Begleitung und Bedienung beigegeben sind; bei den alten Germanen eine Verbindung kampflustiger Jugend, die sich zu Streifzügen und sonstigen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0084,
von Genepikräuterbis Generalbaß |
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der Militärgerichte und begutachtet insbesondere alle ehren- und kriegsgerichtlichen Urteile, welche der Bestätigung des Kaisers oder des Kriegsministers bedürfen. Er ist auch Berufungsinstanz für Militärbeamte (s. d.). In Österreich ist G. bloß
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0080,
Handelsbilanz |
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der nach zurückgelegter Dienstzeit in England lebenden Zivil- und Militärbeamten des India Government gehören. Die Wechselkurse stehen daher trotz der passiven H. zumeist aus London günstig, und es hat stets die Wahl, die Aktivsaldi seiner Zahlungsbilanz
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0220,
von Haurowitzbis Hausenblase |
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als Strafe für Offiziere und höhere Militärbeamte zu mit der Bestimmung, daß derselbe von dem Verurteilten in dessen Wohnung zu verbüßen sei, daß der Verurteilte während der Dauer der Strafe seine Wohnung nicht verlassen, auch Besuche nicht annehmen dürfe
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0605,
Hof (Hoflager, Hofhaltung) |
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römischen Cäsaren, bei welchen die hohen Militärbeamten zugleich die unmittelbare Umgebung und den Hofstaat des Kaisers bildeten. Besonders kompliziert war die Hofhaltung in Byzanz, welche vielfache Nachahmung fand. Im Deutschen Reich waren die Kurfürsten
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0951,
von Ingenieurgeographenbis Inghirami |
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, insbesondere des Eisens, leiten.
Ingenieurgeographen (Geniegeographen), früher obere Militärbeamte (mit Offiziersrang) der geographisch-statistischen Abteilung des preußischen Generalstabs, welche bei der Landesvermessung thätig waren. Bei
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0368,
von Kaiser-Augstbis Kaisermünzen |
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von Offizieren, Militärbeamten oder Trägern des Roten Kreuzes, welche im Kriege gefallen oder infolge dessen gestorben sind, ins Leben gerufene Stiftung. Dieselbe wurde nach dem Feldzug von 1870/71 gegründet und hat bis jetzt jährlich im Durchschnitt etwa 50
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0472,
von Landspitzebis Landtorpedos |
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. 1875 beschränkten jene Verpflichtung auf die Zeit vom 17. bis 42. Lebensjahr; in Österreich durch Gesetz vom 6. Juni 1886 vom 19. bis 42. und bis zum 60. Lebensjahr für die in den Ruhestand getretenen Offiziere und Militärbeamten. Die Landsturmpflicht
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0253,
von Marine (Malerei)bis Marini |
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den M. gehören die Schiffsbauten (schwimmendes Material).
Marinebeamte, s. Militärbeamte.
Marineblau, s. Anilin, S. 591.
Marinegeschütze, alle an Bord (auf Schiffen) stehenden Geschütze (s. d., mit Tafel II).
Marineinfanterie
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0617,
von Militärgerichtswesenbis Militärgesetzgebung |
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und Versammlungen den zum aktiven Heer gehörigen Militärpersonen untersagt ist, und wonach für dieselben, mit Ausnahme der Militärbeamten (s. d.), die Berechtigung zum Wählen für den Reichstag und für die Landesvertretungen ruht. Von Wichtigkeit sind ferner
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0620,
von Militärgymnasienbis Militärkonventionen |
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8, werden Söhne von Offizieren und Militärbeamten zum Eintritt in Junkerschulen vorgebildet oder als Unteroffiziere zur Armee entlassen; Kursus vierjährig.
Militärgymnastik, der den Soldaten erteilte Unterricht im Turnen, Fechten und Schwimmen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0621,
von Militärlastenbis Militärmusik |
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im Verhältnis eines kommandierenden Generals, indem sie die einem solchen zukommenden Ehrenrechte und Disziplinarbefugnisse zu beanspruchen haben. Die Offiziere und die Militärbeamten werden in den Großherzogtümern, in den Herzogtümern, in den Fürstentümern
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0194,
von Nischapurbis Nishnij Nowgorod |
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194
Nischapur - Nishnij Nowgorod.
wird an Zivil- und Militärbeamte verliehen, welche wenigstens drei von diesen Eigenschaften bewiesen haben. -
5) N.-i-Schefkat, türk. Frauenorden, gestiftet von Abd ul Hamid 28. Ramasan 1295 (1878) für Verdienste
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0572,
von Rangebis Rank |
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Militärbeamten sowie der Garnisonorte. In Bayern heißt die R. Militärhandbuch, in Österreich Schematismus, in Frankreich Annuaire de l'armée, in England Army list.
Rangpur, Distrikt im Regierungsbezirk Radschahye der britisch-ind. Provinz
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0009,
von Solarlichtbis Soleillet |
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, wird, wie die vorige, gleich andern Alpenpflanzen kultiviert.
Soldat, jede für Sold dienende Militärperson, mit Ausnahme der Militärbeamten; insbesondere der Gemeine (s. Militär). Der Name S. wurde im 16. Jahrh. aus dem Italienischen (soldato
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0889,
von Tschilibis Tschitschagow |
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.), Rang; Bezeichnung für die russischen Rangstufen (Tschiny), in welchen die Zivil- und Militärbeamten gemeinschaftlich rangieren. Mit der vierten Klasse (Wirklicher Staatsrat, Generalmajor) ist der Adel verbunden.
Tschinab, Fluß, s. Tschenab
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0314,
von Waffenfliegenbis Waffenmeister |
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von Blume zu Blume, namentlich auf Dolden. Ihre Larve lebt im Wasser.
Waffengattung, Truppengattung, s. Truppen.
Waffenmeister, Militärbeamter bei den Abteilungen der Feldartillerie, besorgt mit Hilfe der Batterieschlosser die Instandhaltung
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Zahlentheoriebis Zählwerke |
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.
Zahlmeister, Militärbeamter mit Offiziersrang zur Besorgung des Zahlungs- und Rechnungswesens bei den Truppen; jedes Bataillon, Kavallerieregiment und jede Feldartillerieabteilung hat einen Z., der gleichzeitig Mitglied der Kassenkommission
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0943,
von Zivilgouverneurbis Zivilliste |
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entziehen, bilden, sittigen.
Zivilist (lat.), s. v. w. Zivilbeamter, insbesondere im Gegensatz zum Militärbeamten; dann jeder, der ein bürgerliches Geschäft treibt, im Gegensatz zum Militär; auch Lehrer des Zivilrechts (s. d.), Kenner desselben
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0577,
von Militäreisenbahnwesenbis Millet |
Öffnen |
Feldpropstei sind dem'Kriegsministerium unterstellt. Alle Militärgeistlichen sind Militärbeamte.
Militärtelegraphenschule, 1886 in Berlin errichtet, hat den Zweck, Pionierunteroffiziere und Pioniere im Feldtelegraphendienst, Offiziere und Mannschaften
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0350,
von Geoffroy Saint-Hilairebis Geographische Forschungsreisen |
Öffnen |
. Soudan français zwischen Senegal, Gambia und Niger, ist in den Jahren 1886-88 unter Leitung des Oberstleutnants Gallieni durch eine ganze Schar von Offizieren und Militärbeamten (Levasseur, Liotard, Lefort, Levaillant, Fortin, Pichon, Quiquandon
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0521,
von Kreyenbergbis Kriegsbeamte |
Öffnen |
1. Korps und kommandierenden General in Krakau. K. ist seit Ende 1889 Inhaber des 100. Infanterieregiments.
Kriegsbeamte (Feldbeamte), Militärbeamte, welche bei eintretender Mobilmachung zur Besetzung von Beamtenstellen bei neuformierten
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0211,
von Agglomerierenbis Aghlabiden |
Öffnen |
Militärbeamte (s. Instanzengerichte).
Aggravieren (lat.), erschweren, verschlimmern.
Aggregat (lat., d. i. Anhäufung), eine Masse, die durch Verwachsung einer großen Anzahl ursprünglich getrennter Teile zu einem zusammenhängenden Ganzen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0564,
von Amtsverlustbis Amu-darja-Bezirk |
Öffnen |
oder der Verurteilung zu einer Zuchthausstrafe ein (s. Ehrenrechte). Bei Telegraphen- und Eisenbahnbeamten kann auf Unfähigkeit zur Beschäftigung in diesen Dienstzweigen besonders erkannt werden (Deutsches Strafgesetzbuch §§. 319, 320). Gegen Militärbeamte kann
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0634,
von Begbis Begas |
Öffnen |
Individuum hervorgeht.
Beg, Bej, Bei (d. h. Herr), bei den Türken ein dem Namen angehängter Titel, der den Söhnen der Paschas und Civil- wie Militärbeamten von Oberstenrang, dann aber auch angesehenen Ausländern beigelegt wird; dem Range nach
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0895,
von Besteckbis Bestellung |
Öffnen |
Vorschrift des §. 359 des Deutschen Strafgesetzbuches auch Notare, nicht aber Advokaten und Anwälte (Rechtsanwälte). Militärpersonen, d. h. Personen des Soldatenstandes und die Militärbeamten des Heers oder der Marine, gehören ebenfalls hierher. Sie werden
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0106,
von Charette de la Contriebis Chargenabzeichen |
Öffnen |
oder Achselstücke, teilweise mit Gradsternen (Offiziere, Sanitätsoffiziere, Militärbeamte mit Offiziersrang), oder mit zwei gekreuzten
Marschallstäben (Generalfeldmarschall) ; Husarenoffiziere tragen keine Epauletten, sondern nur Achselstücke
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0346,
Civiletat |
Öffnen |
. März 1888, und die Verordnung vom 20. Jan. 1879, betreffend die Verhältnisse der Militärbeamten nach eingetretener Mobilmachung.
Die obligatorische C. war zuerst in England durch Gesetz vom 23. Aug. 1653 eingeführt, schon 1660 aber durch die Stuarts
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0969,
von Desenzanobis Desfontaines (Pierre François Guyot) |
Öffnen |
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gesetzb. §. 69). Der Fahnenflucht können sich
auch Rekruten und Dispositionsurlauber und die
übrigen Personen des Veurlaubtenstandes bei Ein-
berufungen zum Dienst, Militärbeamte nur im
Felde schuldig machen. Im 18. Jahrh, kam die D.
dei dem
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0348,
Disciplinargewalt |
Öffnen |
werden (Gerichtsverfassungsgesetz
tzß. 128-130). Besondere Vorschriften find in den
K 120 fg. des Gesetzes vom 31. März 1873 über
das Verfahren gegen diejenigen Militärbeamten
gegeben, die ausschließlich unter Militärbefehls-
habern stehen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0073,
Frankreich (Verfassung. Verwaltung) |
Öffnen |
und überwacht die Ausführung derselben. Er hat das Recht der Begnadigung, verfügt über die bewaffnete Macht und ernennt alle Civil- und Militärbeamten, einschließlich der Chefs der Ministerialdepartements. Die Botschafter und Gesandten der fremden
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0769,
von Generalabtbis Generalbaß |
Öffnen |
der G. findet nur der Rekurs an den König statt. Das G. ist ferner die Rekursinstanz und begutachtende Behörde in den im Gesetze vorgesehenen Fällen, bildet die zweite Instanz in Strafsachen der Militärbeamten und ist die vorgesetzte Dienstbehörde
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0638,
von Instanzbis Instinkt |
Öffnen |
., s. Inquisitionsprozeß.
Instanzengerichte,militärische,die Spruch-
gerichte im Strafverfahren über Militärbeamte, in
welchem zwei Instanzen zugelassen sind. Der An-
geschuldigte hat das Rechtsmittel der weitern Ver-
teidigung gcgen
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0642,
von Instrumentationbis Insurrektion |
Öffnen |
). Diese Strafbestimmungen finden im Felde nach §§. 155, 157, 158 auch auf das Gefolge des kriegführenden Heers und auf die Kriegsgefangenen Anwendung. Auf Militärbeamte sind sie nur im Felde anwendbar (§. 153). Die Bestrafung erfolgt in den leichtern
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Klotz (Hermann)bis Klüber |
Öffnen |
- und Spielzimmern und allem
erdenklichen Luxus. Viele dieser K. sind auf Mit-
glieder gewisser Berufsklassen beschränkt, z. V. der
^rm^ and ^v^ lülnd; der IInit6ä 86i-vic6 Owd
(Civil- und Militärbeamte); der 8t. ^aiu68 (^wd
(Diplomaten
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0545,
von Kondratowiczbis Konferenz |
Öffnen |
in der preuß. Armee die von Zeit zu Zeit
von den Vorgesetzten über die Offiziere und höhern
Militärbeamten eingereichten Beurteilungen. Seit
1848 sind an ihre Stelle in Preußen und jetzt im
ganzen deutschen Heere Qualifikationsberichte (s. d
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0449,
Norwegen |
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- und Militärbeamten, die er auch ohne weiteres verabschieden kann, während die übrigen Angestellten nur wegen Amtsvergehen gesetzlich abgesetzt werden dürfen. Der König kann ferner Ritterorden austeilen, aber keine Titel ohne Amt, noch jemand in den Adelstand
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0457,
von Proficiatbis Progressisten |
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. machen, Vorteil ziehen.
Pro forma (lat.), der (bloßen) Form wegen, anstandshalber, zum Schein.
Profóß (vom lat. propositus, Vorgesetzter), früher in den Heeren ein mit der Regimentspolizei beauftragter Militärbeamter; er hatte Hauptmannsrang. (S
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Rangierkilometerbis Rangordnung der Gläubiger im Konkursverfahren |
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und den Graden geordnete nament-
liche Verzeichnis der Offiziere und Militärbeamten.
Meist ist die N. zugleich Quartierliste, indem sie
die Standorte der Truppen anaiebt, wie die Rang-
und Quartierliste der königlich preuß. Armee und
des XIII
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Reichsbank (Russische)bis Reichsbeamte |
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Landesbeamten, welche den Anordnungen des Kaisers Folge zu leisten verpflichtet sind, d. h. die Post- und Telegraphenbeamten (außer in Bayern und Württemberg) und die Militärbeamten (außer in Bayern). Diese Landesbeamten werden als «mittelbare R.» bezeichnet
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Sanitätskorpsbis Sanitätswesen |
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und den Eanitätstruppen
^s. d.) bez. den Sanitätscompagnien. In Frank-
reich umfaßt das S. auch die Pharmaceuten (welche
anderwärts zu den Militärbeamten gehören). In
England entfpricht dem deutfchen Sanitätsoffizier-
korps der Neäic^i Ltass, dem
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0694,
Schweden (Verfassung) |
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eine beratende Stimme zu. Gewisse höhere Civil- und Militärbeamten, die in der Regierungsform ausdrücklich bezeichnet sind, kann die Regierung ohne weiteres verabschieden; die übrigen angestellten dürfen nur wegen Amtsvergehen gesetzlich abgesetzt werden
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Staatsverwaltungbis Stabeisen |
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Personal. Dazu gehören außer dem Commandeur die Adjutanten, Generalstabsoffiziere, Militärärzte, Militärbeamten, Unteroffiziere, Ordonnanzen, Trainsoldaten, von denen die im Offizierrang stehenden den Oberstab, die übrigen den Unterstab bilden. Dem S
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0760,
von Theißblütebis Themistokles |
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" mit einem zahlreichen Stabe von Offizieren und Militärbeamten verwaltet. Der Kaiser Konstantin VII. Porphyrogennetos schrieb ein erhaltenes Buch über die T.
Themis, die Tochter des Uranos und der Gaia, Gemahlin des Zeus, dem sie die Horen und die Moiren, die Eunomia
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 1035,
von Tschihatscheffbis Tschistopol |
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die Rangklasse, die
den Civil- und Militärbeamten verliehen wird. Es giebt folgende Stufen:
1) der Kanzler, Generalfeldmarschall;
2) Wirkl. Geheimrat, General der Infanterie, Kavallerie, Artillerie;
3) Geheimrat, Generallieutenant;
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0441,
von Waffenrapportbis Wage |
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. s. w.), haben den W.; ferner die höhern Militärbeamten der Militärverwaltung sowie der Post, Steuer u. s. w. Das Grundtuch des W. ist für Jäger grün (bayr. Jäger hellblau), für Dragoner kornblumenblau (hess. Dragoner grün), im übrigen dunkelblau
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0908,
von Zählerbis Zahlung |
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.
Zahlmeister, im deutschen Heere die Rechnungsführer der Truppen, deren bei der Infanterie jedes Bataillon, bei der Kavallerie jedes Regiment, bei der Artillerie jede Abteilung je einen zählt; sie sind nach der Order vom 16. Febr. 1854 obere Militärbeamte
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0468,
von Gemeingebrauchbis Genée (Ottilie) |
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Staatsbeamten,
Kof-, Militärbeamten und Kirchendienern zugesichert.
Diese können von ihrem Diensteinkommen, einschließ-
lich der Ruhe- und Wartegehälter, uur so weit zu
Kommunalabgaben herangezogen werden, als diese
von allen Pflichtigen nach Maßgabe
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0032,
von Solarbis Soldatenkinder |
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die Benennung meist auf die letztern beschränkt. Personen des Soldatenstandes sind im Gegensatz zu den Militärbeamten nach dem Deutschen Militärstrafgesetzbuch die Offiziere, Unteroffiziere und Gemeinen des deutschen Heers und der kaiserl. Marine
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0889,
von Militärkommissionbis Militärmusik |
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. Die M. sind abgedruckt in dem Werk "Die Militärgesetze des Deutschen Reichs mit Erläuterungen", Bd. 1 (Berl. 1876).
Militärkrankenwärter, untere Militärbeamte, die durch Sanitätsoffiziere in der Krankenpflege und dem niedern ökonomischen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0547,
von Officebis Offizieraspiranten |
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ist auf einem Kanonenboot ein Lieutenant zur See der Erste O., auf einem Panzerschiff ein Korvettenkapitän. – Vgl. Instruktion für die Kommandanten Sr. Maj. Kriegsschiffe (Berlin).
Über Reserveoffiziere s. d.; über die im Offizierrange stehenden Militärbeamten s
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0894,
von Militärvereinebis Milium (botanisch) |
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-und Oberroßärzten, Roß- und Unterroßärzten. Die ersten drei sind obere Militärbeamte, letztere gehören zu den Personen des Soldatenstandes. Für den Hufbeschlag bei den Truppenteilen sind Fahnenschmiede (s. d.) angestellt. Unter der Inspektion stehen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0735,
von Kriegsgesetzebis Kriegslazarett |
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dagegen die Zeit der Kriegsgefangenschaft, doch kann unter besondern Umständen hiervon abgesehen werden.
Kriegskommissar, früher ein Militärbeamter, der im Kriege den Intendanten untergeordnet war und für die Verpflegung der Truppen, für die Anlage
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