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3% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0932, Gesellschaft (juristisch) Öffnen
er, wenn der gemeinsame Zweck ohne weitere Beiträge nicht erreicht werden kann, von den zur Er- böhung bereiten übrigen Gesellschaftern nach Preuß. Allg. Landrecht,nun Austritt angehalten werden. Der zum Betriebe eines gemeinschaftlichen
3% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0802, von Pacht (ägypt. Göttin) bis Pacific-Eisenbahnen Öffnen
werden soll, so ist eine Teilpacht (lat. colonia partiaria) vorhanden. Das Preuß. Allg. Landrecht will bei diesem Vertrage wegen Verteilung der Früchte die Regeln des Gesellschaftsvertrags anwenden. Auf die P. finden im allgemeinen die gesetzlichen
3% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0658, Annahme an Zahlungsstatt Öffnen
Annehmenden. Das Preuß. Allg. Landrecht gestattet hingegen die Fortführung auch des bisherigen Familiennamens, andere Gesetze schreiben sie geradezu vor. - Dem engl. Rechte und den an dieses sich anlehnenden amerik. Rechten ist die A. a. K. fremd
3% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0121, von Lettres de cachet bis Letztwillige Verfügung Öffnen
Zwischenraums in gültiger Weise letztwillig verfügen; im Interesse der Rechtssicherheit haben das Preuß. Allg. Landrecht, das franz. Recht, Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch und der Deutsche Entwurf diese Bestimmung nicht übernommen. Nach letzterm kann auch
3% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0750, von Ehevertrag bis Ehhafte Nöte Öffnen
sind gewisse Verabredungen im E. nur zu gewissen Zeiten zulässig. Z. B. kann nach Preuß. Allg. Landrecht allgemeine Gütergemeinschaft nur vor Eingehung der Ehe eingeführt, die bei Eingehung der Ehe begründete gesetzliche allgemeine Gütergemeinschaft
3% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0606, von Faustpfandkredit bis Faustrecht Öffnen
Drittschuldners, der Code civil (Art. 2075, 2076) und das Nassauer Pfandgesetz. Das Preuß. Allg. Landrecht, das Braunschweiger und das Rudolstädter Pfandgesetz lassen die Verpfändung auch einer nichtverbrieften Forderung zu, wenn sie schriftlich und unter
3% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0613, Anfechtung Öffnen
von dem Ehemanne anfechten; ob dies nach Preuß. Allg. Landrecht gestattet ist, darüber wird gestritten. Das Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 1774 fg. giebt jedem, welcher ein Interesse daran hat, diese Befugnis. Im Gemeinen Rechte wird überwiegend angenommen
3% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0559, von Familienherd bis Familienorden Öffnen
. übereinstimmende Willenserklärung sämtlicher berechtigten Anwärter, aufgehoben werden tann, ist für das Gemeine 'Recht streitig. Die neuern Rechte gehen auseinan- der. Für das Preuß. Allg. Landrecht hat das Gesetz vom 15. Febr. 1840 in Verbindung
3% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0610, Aneroid Öffnen
vielmehr zugleich beweisen, daß er (entschuldbar) geirrt hat. Handelsgesetzbuch Art. 301 (s. Verpflichtungsschein), Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 1397-99. Für das Rechtsgebiet des Gemeinen Rechts, des Preuß. Allg. Landrechts, des franz. und des österr
3% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0093, von Aufkommen bis Auflage Öffnen
stehen. Endlich räumen die Gesetze für gewisse Fälle ein Kündigungsrecht ein, so, wenn ein Teil in Konkurs verfällt bei der Pacht, Miete und Dienstmiete (Konkursordn. §§. 17 u. 19), das Preuß. Allg. Landrecht den Erben des Mieters. Erfolgt die Kündigung
3% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0723, von Anwalt und Anwaltskammern bis Anweisung Öffnen
. schriftlich erteilt, dann nennt man auch die Urkunde selbst A.; nach Preuß. Allg. Landrecht muß die A. bei Beträgen über 150 M. schriftlich geschehen, der Deutsche Entwurf §. 619 fg. hat Bestimmungen nur über die schriftliche A., ohne die Gültigkeit
3% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0241, von Erbschatz bis Erbschlüssel Öffnen
des Erben; fortan haftet er allein, der Vorerbe nur mit den gezogenen Früch- ten, wenn die Nachlaßschulden das Herausgegebene übersteigen. - Das Preuß. Allg. Landrecht bat den weitern Schritt gethan, daß es unter Beseitigung des Abzuges
3% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0743, von Ehefrau bis Ehegartenwirtschaft Öffnen
, wegen wirklichen E., oder auch, soweit das Preuß. Allg. Landrecht in Frage kommt, wegen eines solchen unerlaubten Umgangs geschieden sein, durch welchen eine dringende Vermutung der verletzten ehelichen Treue begründet wird. Er kann auch nur gestraft
3% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0028, von Legitima portio bis Legitimationskarte Öffnen
. im Code civil, sind jedoch im Ehebruch oder in Blutschande erzeugte Kinder ausgeschlossen. Zustimmung des Kindes ist nicht erforderlich. Das Preuß. Allg. Landrecht, das Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch und das Österr. Bürgerl. Gesetzbuch erfordern
2% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0122, Letztwillige Verfügung Öffnen
, als Errichtung in ordentlicher Form möglich, mit Abschluß vor Gemeindevorsteher und zwei Zeugen (Vorbild das Preuß. Allg. Landr. Ⅰ, 12, §. 93 fg.; ähnlich das auf dem Lande errichtete Testament den Gemeinen Rechts und des Code civil Art. 974). 2
2% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0272, von Bonaini bis Bonald (Louis Gabriel Ambroise, Vicomte de) Öffnen
Fahrlässigkeit, nach Preuß. Allg. Landrecht selbst mäßiges Versehen, den guten Glauben ausschließt, so darf dieser Irrtum kein ganz unverzeihlicher sein. Im übrigen ist es gleichgültig, ob der Irrtum sich auf Thatsachen bezieht; auch ein Rechtsirrtum kann
2% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0667, von Halbblut bis Halberstadt Öffnen
spricht das Preuß. Allg. Landrecht, ohne volle und halbe Geburt zu unterscheiden, in II, 3, H. 15 von Geschwistern erstell Grades. Ähnlich wird unterschieden zwischen halbbürtigen und voll- Halbbutterbirnen, s< Birne (Bd. 3, S. 32
2% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0414, von Schenkl bis Schenkung Öffnen
wird dieselbe erst mit deren Annahme gültig (Preuß. Allg. Landr. Ⅰ, 11, §. 1058), nach Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 1054 soll das nur für S. gelten, durch welche der Gegenstand der S. übertragen, eine Schuld erlassen wird, und für das Schenkungsversprechen
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0246, von Erbzins bis Erchanger Öffnen
244 Erbzins - Erchanger m dem Preuß. Allg. Landr. 1,12, §. 649 und im Sächs. Bürgert. Gesetzb. §. 2500. Gewöhnlich ver- steht man unter E. den Vertrag, in dem jemand dem Erblasser gegenüber auf sein Erbrecht in dessen Nachlaß verzichtet
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0309, von Verwandtschaftszucht bis Verzierung Öffnen
Forderungsrechten Annahme des V. durch den Schuldner hinzutreten. Nach Preuß. Allg. Landrecht genügt aber auch hier einseitige Entsagung, wenn sie vor Gericht erklärt ist. Dasselbe gilt nach der Deutschen Civilprozeßordnung für den V. auf Rechtsmittel
2% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0471, von Kocken bis Kodor Öffnen
Testamente hingewiesen wird. Im Preuß. Allg. Landrecht ist die Unterschei- dung fast ohne Bedeutung, da für die K. besondere Formvorschriften nicht gegeben sind. Mit Rücksicht auf die §§. 279,280,1, 12 ist auch eine Kodicillar- klausel niemals
2% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0130, von Blindenanstalten bis Blindendruck Öffnen
. Landr. Ⅰ, 5, §. 171 der gerichtlichen Aufnahme zu ihrer Gültigkeit; demgemäß ist der außergerichtlich von einem Blinden im Gebiet des Preuß. Allg. Landrechts gezeichnete Wechsel ungültig («Entscheidungen des Reichsoberhandelsgerichts», Bd. 17, S. 283
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0229, von Erbeinigung bis Erben Öffnen
. Grbeinigung, s. Erbverbrüderung. Erbeinfetzung oder Erbeseinsetzung, die- jenige letztwillige Anordnung, durch welche der Ver- fügende (Erblasser) einen Erben (s. d.) beruft oder ernennt, vgl. Preuß. Allg. Landr. 1,12, §.4: Sachs. Bürgert
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0969, Forderungsrecht Öffnen
, verfolgbares Recht am Grundstück zustehen soll, wie schon nach röm. Recht dem Nießbräucker oder dem Superfiziar ls. Superfizies). Das Preuß. Allg. Landrecht und das franz. Recht geden deshalb dem Mieter oder Pächter ein dahingehendes Recht
2% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 1004, von Heinzen bis Heiratsbureau Öffnen
, versprochen ward. Für die Nechtsgebiete des Gemeinen Rechts und des Preuß. Allg. Landrechts ist diese Beschrän-
2% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0415, von Schenkungssteuer bis Schenkung von Todes wegen Öffnen
nach dem Deutschen Entwurf §. 464, noch für die Zeit vor der Rechtskraft des verurteilenden Erkenntnisses nach Preuß. Allg. Landr. Ⅰ, 11, §. 1079 zu zahlen. Hat der Schenkgeber dem Beschenkten eine in wiederkehrenden Leistungen bestehende
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0185, von Entvogel bis Entwässern Öffnen
vielfach Rücktritt vom Vertrage. Ist die Sache durch mehrere Hände gegangen, so muß sich der einzelne Käufer immer an seinen Verkäufer halten; es giebt keinen sog. springenden Regreß. Anders nach Preuß. Allg. Landrecht, wenn der unmittelbare Vormann
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0240, Erbschaftsvermächtnis Öffnen
, Fide'ikommiß." Das Preuß. Allg. Landreckt spricht in dem bezeichneten Falle von einer side'i- kommissarischen Substitution, I, 12, §.53. Die Regelung des Preuß. Allg. Landrechts in I, 12, §§. 466 fg. beschränkt sich in der Hauptsache auf den Grundsatz
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0069, von Emancipieren bis Emanuel I. Öffnen
Gemeinem Recht beseitigt die E. die vermögensrecht- lichen Wirkungen der väterlichen Gewalt, nach dem Preuß. Allg. Landrecht und dem Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch hebt sie die väterliche Gewalt völlig auf. Nach dem (^oäe civil und dem Badischen
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 1054, von Rückforderungsanspruch bis Rückrechnung Öffnen
für Aargau findet er hier gerade nicht statt. Nach Preuß. Allg. Landrecht und nach Österr. Bürgerl. Gesetzbuch kann das Recht nicht abgetreten, nach letzterm auch nicht vererbt werden. Steht es mehrern zu, so können sie es nur vereint ausüben
2% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0103, von Aufstrich bis Auftreibschere Öffnen
, oder wenn er den Auftraggeber verpflichten soll. Das Preuß. Allg. Landrecht hat eine andere Terminologie; es spricht von einem A. nur bei der Verpflichtung zur Vornahme von Rechtshandlungen, bei der Verpflichtung zur Vornahme von Diensten thatsächlicher Art
2% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0970, von Gewährsfristen bis Gewährsmangel Öffnen
. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel kannte, wenn er so- fort (nach Preuß. Allg. Landrecht binnen einer so G e w ä b r s m ä ngel S- -Z! "Z ^ <5> C> <5> 3 3 ^2 " ^ 14 29 29 28 29
2% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0753, von Gemeinfliegen bis Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen Öffnen
preuß. Provinzen Schleswig-Holstein und Lauenburg, Hannover (mit Ausnahme des Fürsten- tums Eichsfeld und der Niedergrafschaft Lingen, wo Preuh. Allg. Landrecht gilt), Hessen-Nassau und in hohenzollern,in Neuvorpommernund Rügen,im Be- zirk des
2% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0150, von Ausgangszölle bis Ausgleichungsrechnung Öffnen
. Bürgerl. Gesetzb. §. 790, beschränken die Ausgleichung auf den Fall der gesetzlichen Erbfolge, für das Preuß. Allg. Landrecht hat sich das Deutsche Reichsgericht gegen eine solche Beschränkung ausgesprochen. - Als ausgleichungspflichtig bezeichnet
2% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0249, Kauf Öffnen
. frei, wenn er noch nicht die Hälfte des Wertes erlangt hat, nach Preuß. Allg. Landr. I, 11, §. 59 dem Käufer, wenn er mehr als das Doppelte des Wertes gezahlt oder versprochen hat. Das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §§. 934, 1060 giebt das Anfechtungsrecht
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0068, von Pflichtexemplare bis Pflichtteil Öffnen
, wie das Preuß. Allg. Landr. Ⅱ, 2, §. 661 und das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 754, teils nur dann, wenn eheliche Abkömmlinge vorhanden sind, wie das Bamberger Landr. S. 341, die Fränk. Landgerichtsordnung Tit. 82, das Lübische Gesetz vom 10. Febr. 1862, Art. 19
2% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0939, Gesetzliche Erbfolge Öffnen
Polizei- und Landordnung von 1000 und zahlreiche andere Rechte beschränkten Geltungs- gebietes. Das Prenß. Allg. Landrecht beruft in Klasse 2 die Eltern des Erblassern oder einen der- selben, in Klasse 3 die Geschwister und deren Ab- kömmlinge
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0674, von Rechtsgelehrsamkeit bis Rechtshängigkeit Öffnen
Charakters (s. Recht) erklärt es sich, daß wir namentlich auf dem Gebiete des Bürgerlichen Rechts (s. d.) noch heute eine Menge verschiedener R. haben, welche sich unter die vier großen Gruppen des Preuß. Allg. Landrechts (s. d.), des Gemeinen Rechts (s
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0315, von Errungene Güter bis Ersatzbehörden Öffnen
Gesetzbuch für Spanien von 1889 ist die E. der gesetzliche Güter- stand. Nach dem Preuß. Allg. Landrecht und den: l^oäs civil sowie dem Vadischen Landrecht kommt die E. nur in Betracht, falls sie durch Vertrag ver- einbart ist; nur für diefen
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0061, Eltern Öffnen
. A. Preuß. Allg. Landr. II, 2, 88- 64, 74; Sächs. Bürgert. Gesetzb. §. 1802; ^060 civil und Badisches Landr. Art. 203; Österr. Bürgert. Gesetzb. §§. 144, 148.) Wegen der religiösen Erziehung beschränkt das Preuß. Allg. Landrecht freilich
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0526, von Put and call bis Putignano Öffnen
, eintreten. Nach dem Preuß. Alla. Landrecht (ihm folgen im wesentlichen das gothaische Gesetz vom 15. Aug. 1834 und das Osterr. Bürgert. Gesetzbuch) treten, mit unerheblichen Maß- gaben, die allgemeinen Grundsätze der Nichtigkeit ein. Nach
2% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0065, von Cessionar bis Cesti Öffnen
durch den Cedenten oder den Cessionar oder das Gericht erfolgen, nach Preuß. Allg. Landrecht muß aber der Cessionar die C. dem Schuldner urkundlich binnen 3 Tagen nachweisen. Hat der Schuldner den Cessionar als seinen Gläubiger anerkannt, so
2% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0760, von Bürger (Hugo) bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich Öffnen
(auf der Grundlage des römischen beruhenden) Rechts, gültig für über 15 Millionen Deutsche, das des Preuß. Allg. Landrechts für über 19 Millionen, das des franz. Rechts für etwa 9 Millionen, das des Sächs. Bürgerl. Gesetzbuchs für etwa 3 Millionen
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0414, von Vorkeim bis Vormundschaft Öffnen
. Auf diesem Boden steht noch das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §§. 187 fg. – Dem Preuß. Allg. Landrecht, welches die Lehre im öffentlichen Rechte abhandelt, Ⅱ, 18, ist der Vormund ein Bevollmächtigter des Staates. Die V. ist ein öffentliches Amt, die leitende
2% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0164, von Adventivknospe bis Aelst Öffnen
.), das in der Verwaltung und dem Nießbrauch des Vaters stehende Vermögen des Hauskindes, im Preuß. Allg. Landrecht als nicht freies Vermögen bezeichnet. Den Gegensatz bezeichneten die Römer einerseits mit Profektizien, das, was vom Vater herkommt und ihm nach
2% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0653, von Beißbeere bis Beitzke Öffnen
soll und kann. Beißbeere, Pflanzenart, s. Capsicum. Beißer, die in Süddeutschland und Österreich übliche Bezeichnung für Hebeisen (s. d.). Beißkohl, Pflanzenart, s. Beta. Beistand, nach dem Preuß. Allg. Landr. Ⅱ, 18, §. 5 eine Person, welche jemand
2% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0951, von Depositum bis Depot Öffnen
für getreue und sorgfältige Aufbewahrung und muß dem Deponenten die (^ache auf Verlangen augenblicklich zurückgeben. Er hat den Schaden zu tragen, welchen er durch grobes Versehen oder vorsätzlich veranlaßt, nach Preuß. Allg. Landrecht und nach
2% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0744, von Ehegatten bis Ehehindernis Öffnen
, ohne die Pflicht, den Namen des Ehemanns weiter zu führen, und versagen der schuldigen Geschiedenen das Recht, wenn es der Ehemann nicht gestattet; so das Preuß. Allg. Landrecht, das Badische Landrecht, das Gothaische und Sondershausener Gesetz. Die Ehefrau hat
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0680, von Rechtswissenschaft bis Recipient Öffnen
, s. Beneficium. Rechtszuständigkeit, s. Zuständigkeit. Recht zur Sache (Jus ad rem). Nach Preuß. Allg. Landrecht reicht das Forderungsrecht des Gläubigers gegen den Schuldner auf Lieferung einer Sache weiter als nach andern Rechten. Nach diesen
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0641, von Werkzeichnung bis Werkzeugmaschinen Öffnen
, es liege Kauf und nicht W. vor, wenn der Unternehmer den Stoff zur Herstellung einer neuen beweglichen Sache liefert, also etwa der Marchand tailleur einen neuen Rock aus seinen Stoffen nach Maß liefert. Anders nach Preuß. Allg. Landrecht; nach
2% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0046, Abgesonderte Befriedigung Öffnen
in die Deutsche Konkursordnung weggefallen. Außerhalb des Konkurses kennt das Preuß. Allg. Landrecht diese Rechtsbildung nicht. Im Gemeinen Rechte wird das Recht durch Anrufung des Richters verwirklicht. Das Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 2333-42 steht nach dem
2% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0135, von Auhausen bis Auktor Öffnen
enthalten die Deutsche Civilprozeßordnung und die. Konkursordnung die maßgebenden Bestimmungen. Auf diesem Wege findet auch der Verkauf bestellter Pfänder nach Preuß. Allg. Landrecht statt, wenn nicht der Schuldner den außergerichtlichen Verkauf gestattet
2% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0803, von Einkaufsrechnung bis Einkommen Öffnen
Vertrags sind nicht durchweg die gleichen, überdies bestehen viele Streitfragen. Das Preuß. Allg. Landrecht regelt den Vertrag in den §ß. 717 fg.; II, 2 jedoch ist derselbe selten, und schon die Gesetzesrevisoren Pens. XVI, II, 2, §. 243 scklagen
2% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0006, von Morgen (Kurt Ernst) bis Morgenstern Öffnen
sie als eine am Morgen nach der Vrautnacht ver- sprochene Vermögenszuwendung, das Preuß. Allg. Landrecht als eine bei Schließung der Ehe ver- sprochene Zuwendung, das Bayrische Landrecht als Geschenk in Ansehung des jungfräulichen Standes
2% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0614, Anfechtung Öffnen
ist, im Falle späterer Geburt oder späterer Entstehung seines Rechts Anspruch auf den gesetzlichen Erbteil. - Das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §§. 776 fg. nimmt eine besondere Stellung ein. Das Preuß. Allg. Landrecht legt Gewicht darauf, ob der Erblasser
2% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0288, von Bonis avibus bis Bonitierung Öffnen
hat, für die B. So auch nach Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 971 und nach dem Deutschen Entwurf §§. 298, 299, sowie nach Code civil Art. 1693, 1694. Nach Preuß. Allg. Landr. I,11, §. 430 und nach Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 1397 haftet der Cedent gegen
2% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0796, von Eingeweidebruch bis Einhandsgut Öffnen
eines Dritten an einen der Ehegatten unter dieser Voraussetzung, sei es durch Vereinbarung der Ehegatten. (Das letztere dürfte für das Preuß. Allg. Landrecht nicht zulässig sein. Vgl. z. B. Preuß. Allg. Landr. II, 1, §§. 371-373.) Gemeinrechtlich bleibt nach
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0561, von Familienschluß bis Famine Öffnen
Ziele nicht mehr zu dienen vermag. Der Ausdruck F. fin- det sich im Preuß. Allg. Landr. II, 4 und in dem prcuß. Gese.tz vom 15. Febr. l840 über F. bei Familienfideikommissen, Familienstiftungen und Lehen. Das letztere Gesetz bestimmt die Zusam
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0970, Forderungsrecht Öffnen
, daß die versprochene, z. B. verkaufte Sache dem Ver- sprechenden nicht gehörte. Ebenso das Preuß. Allg. Landrecht. Hatten die Kontrahenten im Auge, daß der Verkäufer die fremde Sache von deren Eigen- tümer erwerben sollte, so gilt hier dasselbe, wie wenn jemand
2% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0131, von Sachbeschädigung bis Sacher-Masoch Öffnen
, bei welcher dasselbe in S., Obligationenrecht, Familienrecht und Erbrecht neben einem hinzutretenden allgemeinen Teile zer- fällt, fo im Entwurf eines Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Weder (^0ä6 civil noch Preuß. Allg. Landrecht fassen das S
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0413, von Vordüne bis Vorkaufsrecht Öffnen
, römischrechtlich Ascendenten genannt. Allerdings ist diese Bezeichnung nicht eine gleichmäßig feststehende; so spricht das Preuß. Allg. Landr. Ⅱ, 1, §. 3; Ⅱ, 2, §§ 489 fg. nur von Eltern und Verwandten in aufsteigender Linie, das Österr. Bürgerl. Gesetzb
2% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0459, von Notauslässe bis Noten Öffnen
eines Lehns wegen einer Kompetenz aus den Lehnsfrüchten, der Fideïkommißbesitzer wegen der Früchte des Fideïkommisses. Das Preuß. Allg. Landrecht hat die Kompetenz des Schenkgebers dahin
2% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0468, von Altenteil bis Alter (juristisch) Öffnen
.) unterscheidet das geltende Recht das Kindesalter, für welches im allgemeinen die Willensfähigkeit verneint wird, so daß Kinder durch eigene Handlungen nicht einmal erwerben können. Die Grenze des Kindesalters bestimmen das Gemeine Recht, das Preuß. Allg. Landr
2% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0165, von Ausspielgeschäft bis Ausstattung Öffnen
. Bürgerl. Gesetzb. §§. 1220-24, 1231.) Der Code civil und das Badische Landr. Art. 204 haben den Satz «ne dote qui ne veut» aufgenommen und jede Rechtspflicht geleugnet. Aber auch das Preuß. Allg. Landrecht macht nicht vollen Ernst
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0272, Erfüllung (der Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners) Öffnen
nicht herauszufinden sind. So auch nach Osterr. Bürgert. Gesetzb. §. 371; nach Preuß. Allg. Landr. 1,15, §. 45 und nach Sächf. Vürgerl. Gesetzb. §. 290 kann dem redlichen Empfän- ger baren Geldes dasfelbe von dem dritten Eigen- tümer nicht wieder
2% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0562, von Amtsgerichtspräsident bis Amtspflicht Öffnen
zugefügten Schaden hafte, nicht aus, und machen damit den Beamten und zwar, wie das Preuß. Allg. Landrecht bei Fahrlässigkeit, für jedes Versehen haftbar; während er nach sächs. Gesetz nur für grobe Fahrlässigkeit haften soll. Nach dem Deutschen
2% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0212, Brassert Öffnen
veröffentlichte er: "Beiordnungen der preuß. Lande" (Köln 1858), "Das Bergrecht des Allgem. Preuß. Landrechts in seinen Materialien" (Bonn 1861), "Allgemeines Verggesetz für die preuß. Staa- ten vom 24. Juni 1865. Mit Einführungsgefetz und Kommentar" (ebd
2% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0657, von Anna Amalia (Herzogin von Sachsen-Weimar) bis Annahme an Kindesstatt Öffnen
deutschen Rechten anerkannt, insbesondere im Bayrischen Landrecht, im Preuß. Allg. Landrecht, im Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch, im Code civil und im Österr. Bürgerl. Gesetzbuch , von einigen fremdländischen Gesetzgebungen, z. B. dem
2% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0973, von Trenck (Friedr., Freiherr von der) bis Trennung der Güter Öffnen
", Lfg. 33, Stuttg. 1886). Trénisse (frz.), s. Kontertanz. Trennung der Güter, im Gebiet des Preuß. Allg. Landrechts der Name der sog. Verwaltungsgemeinschaft, also desjenigen ehelichen Güterrechts, nach welchem das Eigentum der Güter zwischen
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0500, von Wandpfeiler bis Wangemann (Hermann Theodor) Öffnen
fordern. Ist die erworbene Sache durch Zufall untergegangen, so daß sie der Erwerber nicht zurückgeben kann, so nimmt ihm das seinen Anspruch auf Rückgewähr der Gegenleistung nicht. Anders nach Preuß. Allg. Landrecht. Wegen der kurzen
1% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0476, von Brautente bis Bravo-Murillo Öffnen
. April 1854, welches die Bestimmungen des Preuß. Allg. Landrechts änderte, eine gewisse Abfindung unter näher bezeichneten Voraussetzungen zu beanspruchen. Der Code civil, das Badische Landrecht und das Österr. Bürgerl. Gesetzbuch sowie die meisten
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0808, von Dariusvase bis Darlehn Öffnen
darf aber das Geld behalten, wenn es freiwillig zurückgezahlt ist; und er hat eine Klage, wenn der Empfänger nach Aufhebung der väterlichen Gewalt Rückzahlung verspricht. Ähnliche beschränkende Bestimmungen gelten im Preuß. Allg. Landrecht
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0747, von Ehescheidungsklage bis Ehescheidungsstrafen Öffnen
Preuß. Allg. Landrechts (1794) ließ E. selbst aus gegenseitiger Einwilligung und unüberwindlicher Abneigung zu. Dagegen richtete sich im Zusammenhang mit dem neu erwachten religiösen Leben im 19. Jahrh. eine überaus heftige Bewegung religiös-polit. Art
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0584, von Güterabtretung bis Gütergemeinschaft Öffnen
entsprechende betrachtet wird, sich geschichtlich entwickelt hat, gehen die Ansichten auseinander. Das Güterrecht der allgemeinen G. ist sehr verbreitet; es gilt in Ostpreußen, Westpreußen und Posen (auf Grund des Preuß. Allg. Landrechts), in Teilen
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0932, von Mißbrauch bis Mißheirat Öffnen
. Mißgeburt, eine unvollkommene Entwicklung oder Verkümmerung der natürlichen Bildung des Fötus, verbunden mit Funktionsstörungen einzelner Körperteile (s. Mißbildungen). Das Preuß. Allg. Landrecht enthält in I, 1, §§. 17, 18 die Vorschriften
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0402, von Vollkugel bis Vollmar Öffnen
. Der Bevollmächtigte ist zur Substitution befugt, wenn die V. das ergiebt, oder im Notfall. Sind mehrere bevollmächtigt, so müssen sie nach Preuß. Allg. Landrecht im Zweifel samt und sonders handeln, um den Vollmachtgeber zu verpflichten, dagegen genügt
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0030, von Überfall (im Festungsbau) bis Übergangssteuern Öffnen
bezahlt ist, vorbehaltlich seiner Haftung auf Schadenersatz, dem Käufer den Erwerb dadurch entziehen, daß er die Sache einem Dritten veräußert und übergiebt, nur nicht nach Preuß. Allg. Landrecht, sofern der Dritte den Titel des Käufers kannte. Wenn
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0102, von Unterführung bis Unterhaltspflicht Öffnen
und der Ausbildung zu einem Beruf, als zum U. eines Kindes gehörig, zu tragen. Das Preuß. Allg. Landrecht und das Deutsche Bürgerl. Gesetzbuch unterscheiden zwischen notdürftigem und standesgemäßem U. Während sich das Maß des U. sonst nach dem
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0342, Friedrich II. (König von Preußen) Öffnen
Justizwesens berufen wurde, nahm die Reform des preuß. Rechts einen erfolgreichen Fortgang. Carmer und Suarez arbeiteten das Allg. Preuß. Landrecht aus, das für die damaligen preuß. Provinzen ein einheitliches Recht herstellte und als ein wahres Muster
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0043, von Abfasen bis Abführen Öffnen
wird. Erfolgt bei Schuldverhältnissen, und dies gilt nicht bloß für Schadenersatzansprüche, die A. durch einen andern als den Schuldner, so hat der andere einen Erstattungsanspruch an den Schuldner, wenn er diesem nicht schenken will. Nach Preuß. Allg
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0277, von Verlängerungszettel bis Verlobung Öffnen
Zustimmung zur Ehe erforderlich ist. So auch Preuß. Allg. Landrecht und einige andere Partikulargesetze. Doch wird vielfach zur Klagbarkeit gerichtlicher oder notarieller Vertrag und Zuziehung von Zeugen erfordert. Die meisten deutschen Gesetze lassen nur
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0932, von Arresthypothek bis Arrianus Öffnen
der A. war, diese anzurechnen ist. Wird der Vertrag erfüllt, so ist die A. zurückzugeben oder auf die Gegenleistung anzurechnen, anders beim Gesindemietvertrage und nach Preuß. Allg. Landrecht, wenn sie von anderer Art ist als die Hauptleistung
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0094, von Auflandig bis Aufliegen Öffnen
wird. Im Preuß. Allg. Landrecht wird eine im Inhalt oder im Format abgeänderte A. neue Ausgabe genannt. Auflandig, im Seewesen, s. Ablandig. Auflassen, ein Bergwerk oder eine Mutung, ursprünglich soviel wie auf die fernere Ausbeutung verzichten
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0248, von Katzenkraut bis Kauf Öffnen
Sache erst herzustellen, so liegt nach Gemeinem Recht Kauf vor, wenn der Hersteller den Stoff hergiebt, sonst Werkverdingung (s. d.), während nach Preuß. Allg. Landrecht solche auch in jenem Falle angenommen wird. Nach dem Deutschen Handelsgesetzbuch
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0123, von Lëu bis Leuchsenring Öffnen
wie das Preuß. Allg. Landrecht. Das zuständige Gericht ist das Nachlaßgericht. Andere haben das bei ihnen befindliche Testament also an das Nachlaßgericht abzuliefern. Nur wenn das Testament von einem andern Gericht verwahrt wird, hat dieses die Eröffnung
1% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0006, von Billet bis Billigkeit Öffnen
; Billet de faveur (spr. fawöhr), Freibillet; Billet de (faire) part (spr. fähr pahr), Anzeige, Meldung (eines Familienereignisses). In der Zusammensetzung Bankbillet ist B. soviel als Banknote. Mit Handelsbillet bezeichnete das Preuß. Allg. Landrecht den
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0508, von Kolonialsystem bis Kolonialzucker Öffnen
Bestimmungen des Preuß. Allg. Landrechts und der allgemeinen Gesetze derjenigen preuß. Landesteile, in welchen das Landrecht Gesetzeskraft hat, die Reichsstrafgesetze, die Deutsche Civilprozeßordnung, die Konkursordnung und Teile des
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0085, von Abwickelbar bis Aeby Öffnen
dem Preuß. Allg. Landrecht und dem Sachs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 1642, 1927 durch dessen A. nicht berührt. In der gemeinrechtlichen Praxis wird angenommen, das Recht des Ehemannes auf Nießbrauch und Verwaltung endige durch die A. Die oldenb. Gesetze
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0584, von Anathema bis Anatomie Öffnen
Zinseszinsen aufgehoben. Nach Preuß. Allg. Landr. I, 11, §. 819 und nach Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 680 ist es nur gestattet, einen wenigstens zweijährigen Zinsrückstand zum verzinslichen Kapital zu erheben, nach Code Napoléon schon den einjährigen
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0864, von Argo bis Argonauten Öffnen
sein. Ähnlich wie im Preuß. Allg. Landrecht wird dann bezüglich des Umfangs des Schadens zwischen böser Absicht und auffallender Sorglosigkeit (grobes Versehen, culpa lata ), welche zur vollen Genugthuung verpflichten, und einem geringen Versehen (§. 1324
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0987, von Detachieren bis Deterioration Öffnen
, wie der Inspektor für den Gutsherrn. Auch der, welcher den Gewahrsam der Sache zu eigenem Vorteil ausübt, der unvollständige Besitzer, wie ihn das Preuß. Allg. Landrecht nennt, hat nur die D. der Sache, mag der Inhalt seines Rechts nun ein persönlicher
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0237, von Erbrezeß bis Erbschaftserwerb Öffnen
eine E. ge- macht". Endlich wird der Ausdruck E. auch verwendet, um das Recht, Erbe zu werden, zu bezeichnen, z. B. jemand hat Aussicht auf eine E. Das Preuft. Allg. Landrecht versteht unter Verlassenschaft den In- begriff aller Sachen
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0940, Flüsse Öffnen
Römern für Privatgewässer galten. Nach Preuß. Allg. Landrecht a. a. O. sind die von Natur schiffbaren Ströme ein gemeines Eigentum des Staates, nach dem angeführten bayr. Gesetze sind die öffentlichen Gewässer ein zu allgemeiner Benutzung
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0971, Forderungsrecht Öffnen
wird. Nach dem Deutschen Entwurf H. 339 darf der Schuldner nur an alle Gläubiger gemeinschaftlich leisten, jeder Gläubiger in die Leistung an alle zu fordern berecktigt. Nach Preuß. Allg. Landrecht gilt dieselbe Regel wie bei teil- barer Forderung
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0390, von Fruchtabtreibende Mittel bis Fruchtbarkeit Öffnen
, dem Code civil Art. 549. Nach Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 308 haftet der redliche Besitzer nur von Zeit der Klage an; nach Preuß. Allg. Landrecht behält er die gezogenen F.; von Landgütern und nutzbaren Grundstücken die F. früherer Wirtschaftsjahre
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0731, von Hand (ärgere) bis Handarbeitsunterricht Öffnen
729 Hand (ärgere) - Handarbeitsunterricht Hand, ärgere, s. Ärgere Hand. Hand, gesamte, s. Gesamte Hand. Hand, künstliche, s. Glied (künstliches). Hand, linke. Ehe zur linken H. nennt das Preuß. Allg. Landr. II, 1, §§. 835 fg. und II
1% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0527, von Ille-et-Vilaine bis Illegitimitätsklage Öffnen
Tage in der Mitte liegen. Das Preuß. Allg. Landr. II, 2, §. 6 und das Bürgert. Gesetzbuch für Sachfen §§. 1771 und 1772 zählen 302 Tage und rechnen den Tag der Ge- burt nicht mit, fodaß zwifchen Geburt und Zeugung 301 Tage liegen. Das Preuß
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0063, von Abrogieren bis Abruzzen Öffnen
Gesetze ausdrücklich die Derogation durch Gewohnheitsrecht (Deutsches Handelsgesetzbuch Art. 1; Preuß. Allg. Landr., Einl. §. 60; Österr. Bürgerl. Gesetzb., Einl. §. 10). Wenn die Rechtswissenschaft auch die Gültigkeit solchen Verbots bezweifelt, so
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0089, Deutsches Recht Öffnen
Kodifikationen (s. d.) des Preuß. Allg. Landrechts, des Österr. Bürgerl. Gesetzbuchs, des Code civil, des Sächs. Bürgerl. Gesetzbuchs und in dem Deutschen Entwurf gewahrt geblieben. Die Hoffnung, daß wir jemals unter Beiseitesetzung der röm. Grundlage ein
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0893, von Hausindustrieschulen bis Hauskommunion Öffnen
mit der Verheiratung aus der väterlichen Gewalt. Der Ood" civil, das Vadifche Landrecht und das Österr. Bürgert. Gesetzbuch lassen die Selbständigkeit regelmäßig mit der Volljährigkeit eintreten. Alle geltenden Rechte tennen die Selb' ständigkeit