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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0179,
von Limenitisbis Limitierte Haftung |
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177
Limenitis - Limitierte Haftung
Limenitis, s. Eisvogel (Schmetterling).
Limerick. 1) Grafschaft in der irischen Provinz Munster, im N. durch den Shannon von Clare getrennt, grenzt im W. an Kerry, im S. an Cork, im O. an Tipperary, hat
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99% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0934,
Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
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932
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
zirk die Gesellschaft ihren Sitz hat, anzumelden.
Die Anmeldung, welcher der Gesellschaftsvertrag,
die Legitimation der Geschäftsführer, eine Liste der
Gesellschafter und, wenn staatliche
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87% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0933,
von Gesellschaft (Photographische)bis Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
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931
Gesellschaft (Photographische) - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
wie bei andern Gemeinschaften. Wenn sich ein Ge-
sellschafter im Konkurse befindet, haben die übrigen
wegen ihrer auf das Gesellschaftsverhältnis sich be-
ziehenden
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31% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0389,
von Frucht (Leibesfrucht)bis Frucht (juristisch) |
Öffnen |
der Haftung , wenn jemand verpflichtet
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0295,
Aktie und Aktiengesellschaft |
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an solchen Bauten nannte man
Loca montis und sie wurden verkauft, ohne daß der Käufer eine gesellschaftliche Haftung
übernahm. Mit Rücksicht auf die Wuchergesetze nahmen diese Banken häufig den Charakter von Wohlthätigkeitsanstalten an
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0971,
Forderungsrecht |
Öffnen |
. Eine der Haftung aus einem Delikt ent-
sprechende, unter Umständen erweiterte Haftung
wird durch eine arglistige und grobfabrlässige, in
der Regel durch jede schuldhafte Handlung odcr
Unterlassung des Schuldners begründet, welche die-
fem bezüglich
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0290,
von Aktenmäßigbis Aktie und Aktiengesellschaft |
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). Die charakteristischen Merkmale für die Aktiengesellschaft bestehen darin, daß die
Haftung sämtlicher Mitglieder für die Gesellschaftsschulden auf die das Kapital bildenden festen Einlagen beschränkt ist, daß die
Mitgliedschaften in der bezeichneten
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0288,
von Bonis avibusbis Bonitierung |
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.), das (überschuldete) Vermögen (den Gläubigern) abtreten.
Bonitarisches Eigentum, s. Civilrecht.
Bonität (lat.), Gute, gute Beschaffenheit; juristisch die Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Bei Cession (s. d.) von Forderungen kommt die Haftung
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Forderungsrennenbis Fordon |
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persönlicher Klagen, welche
man im Gemeinen Recht unter dem Namen aotioiwL
in I-6N Lcriptas zusammenfaßt. Hier beschränkt sich
die Haftung auf Herausgabe oder Vorzeigung eines
Gegenstandes, welchen jemand hinter sich hat, ohne
daß dieser sonst
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0266,
Aktie und Aktiengesellschaft (Aktienrecht) |
Öffnen |
266
Aktie und Aktiengesellschaft (Aktienrecht).
und Wucher traten dieselben vielfach als Wohlthätigkeitsanstalten (montes pietatis) auf. Eine der wichtigsten Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung war die der Bank des heil. Georg zu
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0299,
von Aktiengesellschaft für Glasindustriebis Aktinien |
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vermöge der Aktiengesellschaft, das vom socialen wie
wirtschaftlichen Standpunkte aus gerechte Bedenken hervorrufen muß. Offenbar hat diese Erscheinung nicht lediglich in dem
Bedürfnisse, sich der unbeschränkten vermögensrechtlichen Haftung zu
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0808,
Seeversicherung |
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Reise der Versiche-
rer stets von Haftung frei. Der Versicherte darf
weder die Neise ungebührlich verzögern noch sich
einer Deviation (s. d.) schuldig machen, sobald der
Versicherungsnehmer, event, der Versicherte, von
einem Unfall Kenntnis erhält
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0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0375,
Genossenschaften (im Ausland) |
Öffnen |
und 65 die beschränkte Haftung annahmen. Darunter befanden
sich 82Vorschus;vereine und zwar 40 mil unbeschränkter und 42 mit beschränkter Haftpflicht. Die Zahl der Erwerbs- und Wirtschaitsgenossenschaften in den im Reichsrat vertretenen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0970,
von Gewährsfristenbis Gewährsmangel |
Öffnen |
. Die Haftung ist ausgeschlossen,
wenn der Käufer den Mangel kannte, wenn er so-
fort (nach Preuß. Allg. Landrecht binnen einer so
G e w ä b r s m ä ngel
S-
-Z!
"Z
^
<5>
C>
<5>
3 3 ^2 "
^
14
29
29
28
29
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0107,
Genossenschaften (im Ausland) |
Öffnen |
.
1884 bestanden an registrierten Genossenschaften:
Art der Genossenschaften mit beschränkter Haftung mit unbeschränkter Haftung Zusammen Vorschuß- und Kreditvereine 584 530
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0372,
von Gefräßbis Genossenschaften |
Öffnen |
Geschäftsbetriebes oder mittels Kreditgewährung bezwecken. Dabei muß die Genossenschaftsfirma vom Gegenstand der Unternehmung entlehnt sein, die Bezeichnung ^^ registrierte Genossenschaft« und je na'.) der Beschaffenheit der Haftung den Beisatz
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0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0373,
Genossenschaften (das neue deutsche Genossenschaftsgesetz vom 1. Mai 1889) |
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bayrische Genossenschaftsoesetz für das Wahlsystem entschieden hatte. Die G. imt beschränkter Haftpflicht haben sich in Österreich wohl bewährt.
Nicht weniger als 801 G. mit beschränkter Haftung bestanden 1885 im cisleithanischen Österreich, während
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Empfänglichkeitbis Empfindung |
Öffnen |
gesagt oder arglistig falscheil Rat erteilt hat,
und diese Haftung kann auch nicht dadurch ausge-
schlossen werden, daß der Empfehlende jede Haftung
mr die E. oder den Rat ablehnte. Vgl. eine Ent-
scheidung des Reichsgerichts bei Volze, "Praxis des
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0574,
von Konnotationbis Konolfingen |
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dann, wenn im K. auf sie Bezug
genommen ist. Die strenge Haftung des Verfrachters aus dem K. wird regelmäßig gemildert durch
Klauseln , welche in das K. zu Gunsten des Verfrachters aufgenommen werden. Im
Deutschen Handelsgesetzbuch werden
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0988,
von Deteriorierenbis Detmold (Stadt) |
Öffnen |
, was die Interessenten vertraglich festgestellt haben. Für die durch Zufall herbeigeführten Verschlechterungen wird nicht gehaftet, es sei denn daß der rückgabepflichtige Inhaber auch diese Haftung übernommen hat, oder daß er sich mit der Rückgabe im Verzuge (s. d
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0901,
von Haustelephonanlagenbis Haustorien |
Öffnen |
äoiutiätication (2 Bde.,
Lond. 1868 u. ö.; deutsch von Carus, 2. Aufl., Stuttg.
1873); Wilckens, Grundzüge der Naturgeschichte der
H. (Dresd. 1880). - Bezüglich der Haftung für
Mängel beim Verkauf der H. s. Empfangbarkeit der
Ware, Gewährsfristen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0580,
von Indophenolweißbis Indoxyl |
Öffnen |
Indossatar durch die Rektaklausel untersagt, so hat das die Wirkung, daß er nur seinem Indossatar wechselmäßig haftet, auch wenn der Wechsel weiter indossiert wurde, über die Voraussetzungen, den Umfang und Inhalt dieser Haftung, welche
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0712,
Wien (Industrie. Handel. Bank-, Versicherungs- und Verkehrswesen) |
Öffnen |
. Aktienkapital, 7½ Proz. Dividende), die Unionbank (1870 gegründet, 12 Mill.Fl. Aktienkapital, 8½ Proz. Dividende).
Ferner bestehen 66 Spar- und Vorschußvereine mit beschränkter Haftung (25181 Mitglieder mit 30,27 Mill. Fl. Krediten) und 12 Vorschußvereine
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0267,
Aktie und Aktiengesellschaft (Statistisches, Reformbestrebungen etc.) |
Öffnen |
into shares); 2) mit auf die Anteile beschränkter Haftung (company limited by shares); 3) mit einer bestimmt begrenzten, über den Betrag der Aktie hinausgehenden Haftung (company limited by guarantee and having a capital divided into shares). Bei
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0083,
Auskunftswesen (Geschäftsumfang, Gebühren, Haftbarkeit) |
Öffnen |
folgt, daß beide Teile, wenn eine anderweitige Verabredung nicht getroffen ist, kraft Gesetzes sich gegenseitig für jede noch so geringe Fahrlässigkeit verantwortlich sind (Haftung für culpa levis). Dem Abonnenten erwächst erst dann ein Anspruch
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0292,
Aktie und Aktiengesellschaft |
Öffnen |
unverzüglich nach der Eintragung im
Auszuge veröffentlicht. Die Gesellschaft gelangt in den Besitz ihres Grundkapitals, soweit es nicht bereits zur Zeit
ihrer Entstehung eingezahlt ist, mittels der Haftung jedes Aktionärs für den
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Amtsgerichtspräsidentbis Amtspflicht |
Öffnen |
, durch welches den nachteiligen Folgen abgeholfen werden kann, mehr übrig ist; richtiger nimmt das Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 1506, 1507 die Haftung für den Fall aus, daß der Beschädigte unterlassen hat, die gesetzlichen Mittel zu gebrauchen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0864,
von Argobis Argonauten |
Öffnen |
) unterschieden. Sodann wird aber
die Ersatzpflicht für besondere Fälle geordnet (Körperverletzung oder Tötung, Freiheitsentziehung, Ehrverletzung, Haftung der Beamten). Die Anordnungen des Deutschen
Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs sind
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0239,
von Erbschaftsklagebis Erbschaftssteuer |
Öffnen |
. Das Reichsgericht hat
aber ausgesprochen, daß sie, seit die Civilprozeß-
ordnung gilt, soweit nicht mehr gilt, als die E. im
konkreten Fall nicht die Haftung des Beklagten ein-
schränkt. (Vgl. Bolze, Praxis des Reichsgerichts
in Civilsachen, Bd. 1, Nr
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0643,
von Gefährdeeidbis Gefahrentarif |
Öffnen |
Haftung aus Verschulden der Gehilfen. (S. Delikt.)
Umgekehrt gereicht es dem, welcher zur Rettung
aus einer gegenwärtigen G. eine sonst für rechts-
widrig erachtete Handlung vorgenommen hat, zur
Entschuldigung, wenn er in Notwehr (s. d
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Höhere Gewaltbis Höhere Schulen |
Öffnen |
277
Höhere Gewalt - Höhere Schulen
Höhere Gewalt (lat. vis major; frz. force majeure), ein außergewöhnlicher Zufall, für den derjenige nicht haftet, dem sonst die Gesetze einem andern gegenüber die Haftung für den Zufall (s. Gefahr, Bd. 7, S. 641
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0688,
von Reedbis Reederei |
Öffnen |
zufügt. Die Haftung des R. ist nach Umfang und Art in den einzelnen
Seerechten verschiedenartig normiert (s. Abandon und Exekutionssystem ). Nach
Deutschem Handelsgesetzbuch haftet der R. aus dem Reedereibetriebe im Princip persönlich
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0369,
Schadenersatz |
Öffnen |
, welche infolge
des Bergbaues dem Grundeigentum zugefügt wer-
den, es sei denn, daß der Grundeigentümer im Ver-
schuldenwar. (S.Vergwerkseigentum, Bd. 2, S.78"i.)
Über die Haftung der Eisenbabnbetriebsunterneb-
mer im Fall der Tötung
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0417,
von Vorschlagbis Vorsehung |
Öffnen |
. Durch die Vereinigung und (ursprünglich) solidarische Haftung aller einzelnen Vereinsmitglieder sollten Verbände geschaffen werden, welche befähigt sind, sich billigen Kredit zu beschaffen und ihn an ihre Mitglieder zu einem etwas höhern Zinsfuße zur Verfügung zu
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0415,
Vormundschaft |
Öffnen |
. §§. 200, 193, 195), selbstverständlich nicht im Falle der Berufung durch einen andern als die Obervormundschaft. Grundlose Weigerung hat meist Haftung für Schaden zur Folge (Deutsches Bürgerl. Gesetzb. §. 1787). Mitunter sind Ordnungsstrafen zulässig
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0180,
von Limitiertes Klimabis Limonage |
Öffnen |
178
Limitiertes Klima - Limonage
mit dem Schiffsvermögen (s. d.), der Kommanditist nur mit der Einlage (s. Kommanditgesellschaft), die Aktiengesellschaft (s. Aktie und Aktiengesellschaft) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s. d
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0588,
von Lombardbis Löß |
Öffnen |
nach Halle. Er schrieb: »Die Verwaltung des Generalgouvernements im Elsaß« (Straßb. 1874); »Geschichte des deutschen Kirchenrechts« (das. 1878, 2 Bde.); »Die Haftung des Staates für rechtswidrige Handlungen des Beamten« (Frankf. a. M. 1879
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0124,
Actio |
Öffnen |
auf eine vermögensrechtliche Leistung gehen. Sie lassen sich einteilen nach dem Umfang der Haftung. Das ist maßgebend auch nach andern Richtungen (Verjährungszeit, Übergang auf die Erben des Klägers). Am weitesten reichen α. die privatrechtlichen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0724,
von Anwenderechtbis Anzeige |
Öffnen |
ist der Anweisungsempfänger verpflichtet, den Angewiesenen zur Leistung aufzufordern, und er hat den Anweisenden bei Vermeidung der Haftung auf Schadenersatz sofort zu benachrichtigen, wenn der Angewiesene die Leistung oder die Annahme weigert, solange
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Barakanbis Baratterie |
Öffnen |
Haftung des Versicherers tritt indessen gegenüber dem Kasko- und Frachtversicherten in seltenern Fällen ein als gegenüber dem Güterversicherten. Nach engl., finländ., norweg., holländ., belg. Seeversicherungsrecht wird ebenfalls für B. gehaftet
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0765,
von Burgoynebis Bürgschaft |
Öffnen |
der fortbestehenden Haftung des Schuldners, das zu leisten verspricht, was dieser verschuldet. Wegen der Abhängigkeit der Bürgschaftsschuld von der Hauptschuld bezeichnet man jene als accessorische. (S. Accession.) Es ist keine B., wenn sich mehrere
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0627,
von Culmanbis Culpa |
Öffnen |
der Sachbeschädigung (s. d.),
und wegen fahrlässiger Körperverletzung ss. d.), die
durch die Praxis auf eine Haftung für fahrlässige
Tötung ausgedehnt ist. Jene Haftung wurde ein-
geführt durch eine 1.6X ^uilia (s. d.). Weil hier
wegen auch
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0907,
von Deliktsklagebis Delimitieren |
Öffnen |
von dem Dcutfchen Entwurf trotz zahlreicher Peti-
tionen Deutfcher Gastwirte.
Über die Haftung des Frachtführers s. Fracht-
vertrag. Die Reichsgesetzgebung (Handelsgesetz-
buch, Art. 451) hat sür den Seeverkehr die weiter
gebende Bestimmung, dah
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0267,
von Dicotylesbis Dicyemiden |
Öffnen |
ist.
Das Versprechen wird beim Verkauf nach Probe
stillschweigend dahin erteilt, daß die Ware die Be-
schaffenheit der Probe habe. Die Haftung wird da-
durch nicht ausgeschlossen, daß der Versprechende
an das Vorhandensein der Eigenschaft geglaubt
hat
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0786,
Eigentumsklage |
Öffnen |
zustehen; sie sind aber gedacht nicht als
aus dem Eigentumsrecht, sondern aus dem Delikt,
der Verletzung entsprungen. Die Haftung z. B. für
Schadenersatz reicht hier weiter wie bei der E. im
gewöhnlichen Falle; andererseits kann auch in diesen
Fällen
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0555,
von Falster (Christian)bis Faltenschwein |
Öffnen |
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gesetzbuch Art. 35). Der Dritte kann ihn nach seiner
Wahl auf Schadenersatz oder Erfüllung belangen.
In allen diefen Fällen haftet der Vertreter auch,
wenn er in dem guten Glauben gewesen ist, daß er
zur Vertretung befugt fei. Die Haftung fällt
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0559,
von Familienherdbis Familienorden |
Öffnen |
, daß der Iide'i'kommißbcsitzcr als Eigentümer
einzutragen sei.
Die geltenden Nechte regeln im einzelnen die
Nechte und Pflichten des Fide'l'kommisibesitzers so-
wie die Haftung des F. für Schulden, zum Teil so,
daß nur die von allen Anwärtern, d. h
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0968,
von Fordernbis Forderungsrecht |
Öffnen |
aber die Haftung auf den gezablten Preis ein-
schränkt. Nach Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 1397
haftet der Cedent zwar bei entgeltlicher Cefsion für
die Eindringlichkeit auch ohne Garantie, jedoch
nicht für mehr, als er von dem Ce^'ionar erhalten
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0019,
Frachtvertrag |
Öffnen |
Eisenbahnen die
Haftung für Verlust oder Vefchädigung des Fracht-
guts, verspätete Lieferung, Haftung für ihre Leute
oder die frühern Frachtführer und für bei der Ab-
lieferung nicht erkennbare Verluste oder Beschädigun-
gen (Art. 395, 396, 397
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0886,
von Gesamte Handbis Gesamtregierung |
Öffnen |
auf die.hastung des
ganzen Geschlechts für die Schuld jedes einzelnen
Mitglieds desselben, wie sie in älterer Zeit bei allen
slaw. Völkern vorkommt und in der Blutrache (s. d.)
ihren schärssten Ausdruck fand. Diese Haftung über-
trug sich naturgemäß
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0639,
von Hafnarfjordbis Haftpflichtgesetze |
Öffnen |
Haftung, besonders für Handlungen oder aus Verschulden anderer, von dem Verpflichteten zu vertretender Personen oder für Verletzungen durch dessen Tiere oder Sachen. Im engern Sinn wird damit die Haftung der Betriebsunternehmer von Eisenbahnen
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0640,
Haftpflichtgesetze |
Öffnen |
). Die Haftung tritt ohne Fest-
stellung durch strafgerichtliches Urteil ein, wenn
solche wegen Todes, Abwesenheit des Betreffenden
oder aus einem andern in dessen Person liegenden
Grunde nicht erfolgen kann (§. 97). Die Haftung
dritter, in den ß§. 95 u
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0745,
Handelsgesellschaften |
Öffnen |
die Offene Handels-
gesellschaft (s. d.), die Kommanditgesellschaft (s. d.),
die Kommanditgesellschaft auf Aktien, die Aktien-
gesellschaft (s. Attie und Aktiengesellschaft) und die
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s. d.). Die
letztern drei
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Handelsregisterbis Handelssache |
Öffnen |
oder Aus-
schließung von Gesellschaftern, Ernennung von Liqui-
datoren; bei der Kommanditgesellschaft auch die Ver-
mögenseinlage jedes Kommanditisten; das Statut
der Aktiengesellschaft, der Gesellschaft mit beschränk-
ter Haftung, der Erwerbs
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0772,
von Handlungbis Handlungsdiener |
Öffnen |
Prinzipals (ohne Zusatz)
zeichnet, schließt das des letztern Haftung nicht
aus. Über die in der Anstellung in einem Laden
liegende Vollmacht s. Handlungsgehilfe (S. 772 a).
Durch das Rechtsgeschäft, welches ein H. gemäß
der Vollmacht im Namen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0924,
von Landeshutbis Landeskulturrentenbanken |
Öffnen |
, Oldenburg, Sachsen-Meiningen, Sachsen-
Weimar, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-
Sondershausen und Hessen. Der Umstand, daß der
Staat für diefe Institute die Haftung übernimmt,
bewirkt regelmäßig, daß sie ihre Geschäfte auf das
eigene
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0011,
von Lechfeldbis Lecksteine |
Öffnen |
Handelsgesetzbuches die durch die gewöhnliche L. entstandenen Schäden nicht zur Last. Für außergewöhnliche L. haften dagegen an sich der Verfrachter und Versicherer; jedoch wird auch in diesem Falle die Haftung des letztern durch den §. 106
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0139,
Nachdruck |
Öffnen |
mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten bestraft. Der N. unterliegt der Einziehung und verpflichtet zum Schadenersatz, statt dessen auch auf Buße (s. d.) erkannt werden kann. In Deutschland tritt die strafrechtliche und die civilrechtliche Haftung schon bei
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0683,
von Recorderbis Redegast |
Öffnen |
übernähme, befreit ist; nach dem Deutschen Preßgesetz vom 7. Mai 1874, §§. 20, 21, haftet der «verantwortliche R.», also regelmäßig der auf der Druckschrift als solcher genannte, präsumtiv als Thäter, event. wegen Fahrlässigkeit. Er bleibt von der Haftung
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0134,
von Speckterbis Spediteur |
Öffnen |
. Jan. 1900 an Bestimmungen des neuen Deutschen Handelsgesetzbuches vom 10. Mai 1897 über das Lagergeschäft §. 416 fg., auch jetzt schon nicht die über Spedition, über die Haftung des S. gehen die Gesetze auseinander. Nach dem Deutschen Handelsgesetzbuch
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0838,
Tier |
Öffnen |
Deutschem Bürgerl. Gesetzbuch muß der Eigentümer den Schwarm unverzüglich verfolgen, sonst und ebenso, wenn er die Verfolgung aufgiebt, wird dieser herrenlos (§. 961). S. auch Bienenrecht.
Über die Haftung des Eigentümers eines schadenstiftenden T. zum
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0182,
von Vastbis Väterliche Gewalt |
Öffnen |
. Gesetzb. §§. 1676; u. 1677). Über Beendigung der V. G. s. Eltern. Die V. G. begründet in gewissem Umfange eine vermögensrechtliche Haftung des Vaters aus Handlungen des Hauskindes und für dessen Schulden:
1) nach Gemeinem Recht mit dem Pekulium
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0569,
von Wechselklauselbis Wechselordnung |
Öffnen |
567
Wechselklausel - Wechselordnung
spruchs nach der Wechselordnung (z. B. Protest) fehlt, daß seine Unterschrift oder der Wechselinhalt gefälscht (s. Wechselfälschung), daß der Wechsel verjährt, daß im Wechsel selbst seine Haftung
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0036,
von Aktionsradiusbis Alabama |
Öffnen |
in Kraft ge-
tretene Gesetz vom 20. April 1892 für Familien-
gründungen (Zweck ist erleichterte Auseinandersetzung
der Erben) und Unternehmungen ohne spekulativen
Charakter die pasfendere Form der Gesellschaft
mit beschränkter Haftung (s. d., Bd.7
|
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0911,
Schaffhausen |
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Schaden zufügt (§. 826). – Für die Haftung aus dem Einsturz eines Gebäudes oder eines andern mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder aus der Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes setzt das Bürgerl. Gesetzbuch (§§. 836 fg.) voraus
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0293,
von Lonigobis Lónyay |
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. 1874), "Geschichte des deutschen Kirchenrechts" (2 Bde., ebd. 1878), "Haftung des Staates aus rechtswidrigen Handlungen seiner Beamten" (Frankf. a. M. 1879), "Die franz. Verwaltungsgerichtsbarkeit" (Berl. 1880), "Lehrbuch des deutschen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0291,
Aktie und Aktiengesellschaft |
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rechtlichen Existenz. Wird vor dieser Eintragung namens der Gesellschaft gehandelt, so haftet jeder der Handelnden
Dritten gegenüber persönlich zum vollen Betrage der entstandenen Verbindlichkeit. Von dieser Haftung befreit nicht schon
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0897,
von Fleischzuckerbis Flémal |
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sich nicht einer Haftung aus
Fahrlässigkeit (oulpk) aussetzen will. Vgl. Österr.
Äürgerl.Gesetzb. §. 1297.
Flektieren (lat.), biegen, beugen; davon Flexion
ls. d.). Flektierende Sprachen, s. Sprach-
wissenschaft.
i^leltt., bei
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0495,
von Kollektorbis Kollergang |
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Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (§. 35 des Gesetzes vom 20. April 1892). Ebenso bei der eingetragenen Genossenschaft mit der weitern Beschränkung, daß auch das Statut nicht anordnen kann, daß weniger als zwei Mitglieder des
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0510,
von Oblationbis Oboe |
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", "ohne mein Präjudiz", "ohne Vertretung (o. V.)", aufheben (s. Frei von Obligo). Der Aussteller des Wechsels kann dagegen seine Haftung als solcher nicht dadurch ausschließen, daß er, wenn der Wechsel an seine Order gezogen ist, seinem ersten Indossament
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0424,
Straßenreinigung |
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der Schiffsbewegung, des Straßenrechts und der Haftung aus Schiffskollisionen nach den Gesetzgebungen des Erdballs (Berl. 1896).
Straßenreinigung, die regelmäßige, durch die Straßenverwaltungen angeordnete Säuberung der städtischen Straßen von Staub, Kot
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Transportkontrollebis Transscendente Linien |
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oder auf gewisse Zeiträume, z. B. nach Meßplätzen. Die Haftung des Frachtführers aus dem Transportvertrage erlischt meist erst mit erfolgter Auslieferung der Güter nach Beendigung des Transports am Bestimmungsorte. Eine Abart ist die bei Eisenbahnen übliche
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Verfolgungswahnbis Vergerio |
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. Frachtvertrag .) Wenn nicht die Haftung vertragsmäßig abgeändert ist, trägt bei der Seeversicherung der
Versicherer die Gefahr der V. v. h. H. (Deutsches Handelsgesetzbuch von 1861 Art. 824, von 1897 §. 820 und allgemeine
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0579,
von Hypothekbis Ibo |
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Vertreter die Vornahme der Verfügung
verlangen, die er vom Gläubiger verlangen kann (Befreiung eines Trennstückes von der Haftung). Immer kann die Inhaberhypothek nur eine
Sicherungshypothek sein. Die gleichen Rechtssätze gelten für die H. zu
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0328,
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
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und eine Verlängerung der Fristen nur unter Beobachtung der Bestimmungen erfolgen, welche für die Verteilung des Genossenschaftsvermögens im Falle der Auflösung maßgebend sind.
Die Haftung der Genossen kommt namentlich in Frage bei dem Ausscheiden
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0210,
Liquidation |
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der Aktiengesellschaft. Im übrigen sind die für die Offene Handelsgesellschaft gegebenen Bestimmungen entsprechend anzuwenden.
Die L. der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s. d.) erfolgt, wenn sie nicht durch den Gesellschaftsvertrag
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0262,
von Aktebis Aktie und Aktiengesellschaft |
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, die Kommanditgesellschaft auf Aktien und die Aktiengesellschaft, unterscheiden sich im wesentlichen voneinander durch die Art der Haftung ihrer Mitglieder. Bei der Aktiengesellschaft insbesondere beteiligen sich sämtliche Gesellschafter (Aktionäre) nur mit Einlagen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0263,
Aktie und Aktiengesellschaft (Dividende, Reservefonds, Prioritäten) |
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Aktiencertifikate nannte. Im Gesellschaftsvertrag war zu bestimmen, ob und unter welchen Bedingungen die ersten Zeichner nach dieser Einzahlung von der weitern Haftung entbunden seien. Das Aktiengesetz vom 18. Juli 1884 untersagt dagegen jede Entbindung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0265,
Aktie und Aktiengesellschaft (volkswirtschaftliche Bedeutung; Geschichtliches) |
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und nicht von schnell veränderlichen Konjunkturen abhängig ist, wenn ferner eine vernünftige, sachgemäße Kontrolle ausgeübt werden kann, und wenn endlich eine volle Haftung der Betriebsleitung überhaupt nicht möglich wäre.
Die Geschichte des
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0328,
Banken (Diskontobanken) |
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das Diskontieren eines Wechsels im Grunde dazu bestimmt ist, eine Forderung, die man besitzt, früher zu realisieren, so ergibt sich als naturgemäß die Haftung des eigentlichen Zahlungspflichtigen und die des Zedenten der Forderung. Wenn auf einer dritten
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0834,
von Betriebsverbandbis Betrug |
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(dolus) ihren Grund haben, einzustehen hat. Jeder Schuldner haftet also für die Verletzung seiner Verbindlichkeit durch Dolus unbedingt, so daß er von dieser Haftung nicht einmal durch Vertrag, als welcher gegen die gute Sitte wäre, befreit werden
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Burgoynebis Bürgschaft |
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für die Zukunft nicht weiter. Wird aber von dem Bürgen eine bestimmte Frist seiner Haftung nicht gesetzt und nun der dem Hauptschuldner gesetzte Zahlungstermin, wenngleich ohne Wissen des Bürgen, verlängert, so dauert auch die Haftverbindlichkeit des
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0232,
von Companies' Actbis Compiègne |
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über die Handelsgesellschaften, welches neben der unbeschränkten Solidarhaft auch die beschränkte Haftung der Mitglieder gestattet. Vgl. Aktie, S. 266 f.
Comparaison (franz., spr. kongparäsong), Vergleichung; en c., im Vergleich; sans c
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0104,
Genossenschaften (Rechte; Organe; Auflösung; Zweck) |
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, ohne die durch das Genossenschaftsgesetz vorgeschriebene persönliche Haftung der Mitglieder übernehmen zu müssen. Nach dem genannten Gesetz können die neuen Innungen zur Förderung des Geschäftsbetriebes ihrer Mitglieder einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb einrichten. Nach § 99
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0871,
von Gründungbis Grundwasser |
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Verantwortlichkeit und Haftung wurde den sogen. Emissionshäusern auferlegt, d. h. denjenigen, welche vor der Eintragung des Gesellschaftlertrags in das Handelsregister oder inden ersten zwei Jahren nach der Eintragung eine öffentliche Ankündigung
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Haftarabis Haftpflicht |
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. Fische, S. 298.
Haftpflicht (Haftbarkeit, Haftung, Haftverbindlichkeit), im allgemeinen die Verpflichtung, für gewisse Schäden und Nachteile aufzukommen, sei es für bereits eingetretene, sei es für zukünftige. In dem letztern Fall heißt es von demjenigen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0084,
von Handelsgesellschaftbis Handelskammern |
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(s. d.) dadurch, daß bei dieser die Anzahl der Mitglieder eine wechselnde, keine von vornherein bestimmte, daß ihr Zweck wesentlich ein volkswirtschaftlicher, und daß die solidarische Haftung eine beschränkte ist. 2) Die Kommanditgesellschaft
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0334,
von Juristitiumbis Jury |
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insofern sich der juristischen Person nähert, als ihre Existenz vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist; allein immerhin unterscheidet sie sich von der juristischen Person durch die Haftung der Mitglieder für die Schulden. Durch das selbständige
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0795,
von Limitedbis Limon |
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; limitierte Haftung, das Eintreten für eine Verbindlichkeit nicht über einen gewissen Betrag hinaus; Limitation, Einschränkung; in der Philosophie nach Kant die dritte Kategorie der Qualität (s. Kategorie), daher limitative Urteile, solche Urteile
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0019,
Photographie (verschiedene Kopierverfahren) |
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als Träger der lichtempfindlichen Gelatineschicht diente, löst sich ab, und die Bildstellen, aus unlöslich gewordener farbiger Gelatine bestehend, haften am Übertragspapier. Ist dieses mit einer feinen Harzschicht eingerieben, so ist die Haftung nur locker
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0772,
von Rezatbis Rezonville |
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, daß der Schade von dem Gast oder durch die Beschaffenheit der Angebrachten Sachen oder durch höhere Gewalt verursacht worden ist. Ein Anschlag, durch welchen der Wirt die Haftung ablehnt, ist wirkungslos. Für Gelder und Wertsachen, welche nicht zu den
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0332,
von Wahrheitsbeweisbis Wahrscheinlichkeit |
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. Aufl., Berl. 1886).
Wahrsagen, s. Weissagung und Mantik.
Wahrschaftsrecht beim Viehhandel, die gesetzlichen Bestimmungen über die Haftung für die ausdrücklich verabredeten oder stillschweigend vorausgesetzten Eigenschaften der Haustiere bei
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0834,
von Witzlebenbis Wolf |
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. Die deutsche Regierung beschwerte sich hierüber, indem sie geltend machte, daß die Ver Haftung ein mit Lutz abgekartetes Spiel gewesen, und W. im Gefängnis schlecht behandelt worden sei; der Bund habe sich über W. beschweren können, aber einen deutschen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0998,
Wildschaden (Ersatzpflicht für W.) |
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einer Verpachtung in einigen Ländern nur der Pachter, in andern ebenfalls der Pachter, aber mit subsidiärer Haftung des Verpachters, in wieder andern nur der Verpachter, der jedoch Rückersatz vom Pachter ausbedingen kann. Endlich ist auch (in Hannover) ein
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0016,
von Abänderungsvorschlagbis Abano |
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Erfüllung auf das Schiffsvermögen
oder auf die Ladung, zu Gunsten der Gläubiger verzichten. Dieses System, das von dem Princip ausnahmsloser persönlicher Haftung des Reeders und der
Ladungsinteressenten
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0026,
von Abdicationis beneficiumbis Abd ul-Hamîd II. |
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von der persönlichen Haftung für die von dem Ehemann eingegangenen Verbindlichkeiten zu befreien. Außer für Lübeck und Bremen wird ein derartiges Recht auch für Franken erwähnt.
Abdikation (lat.), Abdankung, vorzugsweise von dem Niederlegen der Herrscherwürde
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0070,
von Absenderbis Absicht |
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eine weiter gehende Haftung oder eine schwerere Strafe ein bei absichtlicher als bei fahrlässiger Verübung. Übrigens steht eine Handlung, welche im Bewußtsein begangen wird, sie sei rechtswidrig, im allgemeinen der gewollten Rechtswidrigkeit gleich. Liegt
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0088,
von Abzugseinredebis Acajounuß |
Öffnen |
. Er
schlägt vor, dem Erben, wenn der Nachlaßkonkurs nicht eröffnet ist, gegen den einzelnen Gläubiger, welcher ihn in Anspruch
nimmt, die A. als Rechtsbehelf zu gewähren: der Erbe soll seine Haftung beschränken können, wenn er nachweist
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0093,
von Accessionsvertragbis Accidenzien |
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und
solidarische Haftung der Gesellschafter wesentlich, dem Kauf, daß der Käufer einen Preis zahle. Abgesehen von diesen wesentlichen
Bestimmungen ( essentialia ) läßt das Gesetz den das Rechtsgeschäft Errichtenden in der
Bestimmung des Inhalts
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0625,
von Angestellterbis Anghiera |
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) in Ausübung der ihm übertragenen Funktion einem Dritten verursacht hat. Auf demselben Gedanken beruht die Haftung des Betriebsunternehmers für den Schaden, welcher durch Tötung oder Körperverletzung eines Menschen zufolge Verschuldung der dort genannten
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