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Ihre Suche nach Rechtskraft
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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0675,
von Rechtshilfebis Rechtskraft |
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673
Rechtshilfe - Rechtskraft
Rechtshilfe, die Vornahme gerichtlicher Handlungen auf Ersuchen eines andern Gerichts oder einer andern Behörde. Nach dem Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz darf jedes Gericht Amtshandlungen der Regel nach nur
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1054,
von Zwangsversteigerungbis Zwangsvollstreckung |
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Offenbarungseides verweigert, und sofern derselbe wegen betrüglichen Bankrotts rechtskräftig verurteilt worden oder deshalb noch ein Hauptverfahren anhängig ist. Der Vorschlag des Gemeinschuldners kann, wenn ein solcher schon früher gemacht, aber
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0697,
Wiederaufnahme (des Verfahrens) |
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Wiedereröffnung des Konkurses genannt.
Wiederaufnahme des Verfahrens. Ⅰ. Im Civilprozeß gewährt die Deutsche Civilprozeßordnung (§§. 541,554) zwei außerordentliche Rechtsbehelfe für Wiedereröffnung eines durch rechtskräftiges Endurteil abgeschlossenen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0084,
von Abweiserbis Abwesenheit |
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sein und in diesem Falle darauf beruhen, daß dieser an sich unbegründet ist oder daß dem Beklagten Einreden zur Seite stehen. Je nach dem Grunde der Abweisung gestaltet sich deren Wirkung verschieden. Nur der zweite Fall hat bei Eintritt der Rechtskraft des
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0100,
von Aufschreckenbis Aufseß |
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für die Vollstreckung der Strafe ist das rechtskräftig gewordene Urteil, also dasjenige Urteil eines Strafgerichts, das mit ordentlichen Rechtsmitteln (Berufung, Revision) nicht mehr angefochten werden kann. Die ordentlichen Rechtsmittel des Strafprozesses bedingen
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Rechtsmilchsäurebis Rechtsphilosophie |
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durch Einwand geltend gemacht werden: Einwand der rechtskräftig entschiedenen Sache, exceptio rei judicatae. – Die formelle R. ist die Voraussetzung der Vollstreckbarkeit des Urteils; doch erleidet dieser Satz im Civilprozeß erhebliche Einschränkung
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0124,
Actio |
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122
Actio
Präjudizialklagen hauptsächlich über Familienrechte. Der Richter soll aussprechen, ob dieses Kind ein eheliches Kind dieses Vaters ist; ob diese Ehe zu Recht besteht, oder ungültig ist. Ist solcher Anspruch rechtskräftig geworden, so
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2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Judenviertelbis Jüdische Litteratur |
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.
Judikātszinsen, die Zinsen, welche von einer durch rechtskräftiges Urteil zugesprochenen Geldforderung zu zahlen sind. Die Bestimmung Justinians, daß von der Rechtskraft des Urteils ab der bisherige Zinsenlauf vier Monate lang gehemmt sein soll
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2% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0545,
von Offener Arrestbis Öffentliches Recht |
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kann
er aus der rechtskräftigen Verurteilung der O. H.
nicht Zwangsvollstreckung in das Privatvermögen
der Gesellschafter vollziehen lassen, wenn schon durch
die Rechtskraft des Urteils gegen die Gesellschaft
die Forderung auch gegen die Personen
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Rechtsgelehrsamkeitbis Rechtshängigkeit |
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) oder durch rechtskräftiges Urteil. Wird die Klage zurückgenommen, so kommen die Wirkungen der R. wieder in Wegfall. Ist über den geklagten Anspruch rechtskräftig entschieden worden, so tritt an die Stelle der Einrede der R. die der rechtskräftig
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0134,
von Ursusbis Urteil |
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der Richter, welche bei der Entscheidung mitgewirkt baben, den Thatbestand (s. d.), die Entscheidungsgründe und die Urteilsformel (Tenor), d. h. den Rechtsspruch, welcher allein der Rechtskraft fähig ist und dieser Bedeutung entsprechend auch
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Amtsdeliktebis Amtsgerichte |
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, schon im Verwaltungswege ohne Pension entlassen werden. Endgültig angestellte Beamte verlieren ihr Amt zur Strafe, infolge der rechtskräftigen Verurteilung zu Zuchthausstrafe, rechtskräftigen Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte, oder Aberkennung
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0639,
von Begleitungsbeamtebis Begonia |
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einen Ausgleich formeller und materieller Gerechtigkeit durch Berücksichtigung von Forderungen der Billigkeit zu schaffen. B. im engern Sinne ist der völlige oder teilweise Erlaß der rechtskräftig erkannten Strafe. Sie heißt Amnestie (s. d.), wenn
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0349,
Civilrecht |
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ordentlichen Prozesses bis zur rechtskräftigen Ent-
scheidung normiert worden ist, folgen in den Büchern
IV-VII gewisse unregelmäßige Gestaltungen des
Prozesses, beruhend teils auf Durchbrechung des
Grundsatzes von der Unumstößlichkeit
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0788,
von Reservepflichtbis Resolutionsklage |
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;
R e si st "5 nz, Widerstand, Gegenwehr. ^Sache.
As" FuÄioä.ta. (lat.), rechtskräftig entschiedene
Reskript (lat.) nannte man im Römischen Reich
die Entscheidung eines Einzelfalls durch den Kaiser;
dieselbe galt für ähnliche Fälle
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0202,
von Bornhauptbis Börse |
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ausgeschlossen 1) Personen weiblichen
Geschlechts, 2) nicht im Besitz der bürgerlichen Ehren-
rechte Befindliche, 3) gerichtlich in der Verfügung
über ihr Vermögen Beschränkte, 4) wegen betrüg-
lichen Bankrotts, 5) wegen einfachen Bankrotts
rechtskräftig
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0209,
von Liqueur antigoutteusebis Liquidation |
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rechtskräftig verurteilt ist, illiquid, solange nicht die Höhe des Schadens, das Interesse des Klägers dem Gelde nach ziffernmäßig festgestellt ist. Die liquide Forderung bietet dem Gläubiger den Vorteil eines schleunigern civilprozessualischen
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Anschlag (des Gewehrs)bis Anschließung |
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der Verurteilung die Ergebnisse des Strafverfahrens zu einer verläßlichen Entscheidung über die privatrechtlichen Ansprüche nicht ausreichen. Aus dem rechtskräftigen Strafurteil kann die Exekution bei dem Civilgericht nachgesucht werden. Der Verurteilte
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0863,
Berufung (juristisch) |
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die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des Urteils, soweit letzteres nicht für vorläufig vollstreckbar erklärt ist. Andererseits übt sie Devolutiveffekt, indem sie den Rechtsstreit von dem Gericht erster Instanz (judex a quo) an den höhern Richter (judex ad
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0045,
von Bishop (Simon)bis Biskuit |
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Kirchen und ein Seminar. 1020 wurde die Stadt von den sicil. Arabern genommen, 3. Dez. 1887 durch Erdbeben zu einem großen Teil zerstört.
Bis in idem, s. Rechtskraft.
Biskara, s. Biskra.
Biskarabeule (bouton de Biskra), karbunkelähnlicher
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Rechtsspruchbis Rechtsweichen |
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beantragt werden, sobald die Zulässigkeit des R. durch rechtskräftiges Urteil des Gerichts feststeht. Eine diesen Vorschriften entsprechende Verordnung ist in Preußen 1. Aug. 1879 erlassen; durch dieselbe ist der Gerichtshof zur Entscheidung
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0691,
von Reflexerscheinungenbis Reformation |
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Gebiete der Wahlgesetzgebung).
Reformāten (lat.), Zweig der Franziskaner (s. d.).
Reformatĭo in pejus (lat.), Änderung zum Nachteil, s. Rechtskraft.
Reformation (lat., d. h. Umgestaltung, Verbesserung), die gegen das Papsttum
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0406,
von Strafverschärfungsgründebis Strahlenbrechung |
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kontradiktorischem Verfahren erforderlich.
Strafvollzug, Strafvollstreckung. Strafurteile sind nicht vollstreckbar, bevor sie rechtskräftig geworden sind, oder mit andern Worten, die gegen dieselben zulässigen ordentlichen Rechtsmittel haben aufschiebende
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Verfolgungswahnbis Vergerio |
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, der sie erlassen, widerrufen werden, sind also nicht der Rechtskraft fähig. –
Über Freigebige Verfügung s. d.
Verfügung von hoher Hand , von Regierungs- oder Verwaltungsbehörden in Beziehung
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1069,
von Zwischenvorhangbis Zwölf Tafeln |
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unentschieden bleibt, wie
hoch der Schaden ist. Dieses Z. wird rechtskräftig, wenn es nicht für sich durch ein Rechtsmittel angegriffen wird (Deutsche Civilprozeßordnung §. 276 und
Österr. Civilprozeßordnung §. 393). (S. auch Interlokut
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0307,
von Verwaltungsratbis Verwaltungszwang |
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; diese ist Gesetzen und gerichtlichen, rechtskräftig gewordenen Urteilen gegenüber eine völlig unbedingte; den Anordnungen der übrigen Behörden wird nur der sog. verfassungsgemäße Gehorsam geschuldet und nur im Rahmen von Verfassung und Gesetz
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0034,
von Überrieselungbis Überversicherung |
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und ist strafbar. Bei Angeschuldigten zwischen 12‒18 Jahren kann in besonders leichten Fällen auf Verweis erkannt werden Die Strafverfolgung von Ü. verjährt in 3 Monaten, die Vollstreckung der rechtskräftig erkannten Strafe (Haft oder Geld) in 2
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0028,
von Abd ur-Rahmân (Feldherr)bis Abel (Karl von) |
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. O. 1835), "Die Berechtigung der deutschen Strafrechtswissenschaft der Gegenwart" (Braunschw. 1859), "Über die Verjährung rechtskräftig erkannter Strafen" (Bresl. 1862).
Abĕken, Bernh. Rud., Philolog und Schulmann, geb. 1. Dez. 1780 zu Osnabrück
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0125,
von Action en nullitébis Acton |
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Verträgen des Schiffers, A. institoria, Klage gegen den Geschäftsherrn aus den Verträgen des Faktors, welchen er zum Gewerbebetrieb bestellt hat, A. furti, Klage gegen den Dieb, A. judicati, Klage aus dem rechtskräftigen Urteil auf dessen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0147,
von Adjudizierenbis Adler (Raubvögel) |
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aufzufinden ist, unter den Nachbarn aufteilen. Überall geht mit dem
richterlichen Spruch oder dessen Rechtskraft das Eigentum oder dingliche Recht unmittelbar auf den Erwerber über. So Sächs.
Bürgerl. Gesetzb. §§. 257, 339–344. Ähnlich im franz
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0153,
von Admirabelbis Admiralitätsinseln |
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. In Staaten, welche eine Kriegsmarine besitzen, ist dieses Gericht hauptsächlich nur in Kriegszeiten thätig, um über die Wegnahme von Schiffen, Rechtskräftigkeit und Bruch einer Blockade u. s. w. abzuurteilen. Das Gericht führt dann auch den Namen
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0345,
von Alburquerquebis Alcañiz |
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die rechtskräftige Entscheidung und auch die Voruntersuchung in Kriminalfällen zu leiten.
Alcamenes, s. Alkamenes.
Alcamo, Stadt im Bezirk A. (87 313 E.) der ital. Provinz Trapani auf Sicilien, in 255 m Höhe, an der Linie Palermo-Trapani der Sicil
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Anathemabis Anatomie |
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. Landrecht seit der Rechtskraft des Urteils. Nach dem Entwurf eines Bürgerl. Gesetzb. für das Deutsche Reich §. 249 sollen Verzugszinsen von gesetzlichen Zinsen nicht entrichtet, von Zinsen aus einem Rechtsgeschäft seit der Klagerhebung gezahlt werden
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Aufstrichbis Auftreibschere |
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Kundmachung des Konkurses im Namen des Gemeinschuldners unternimmt, ohne Rechtskraft. Nach Preuß. Allg. Landrecht soll der Beauftragte die Instruktion des Konkursverwalters einholen.
Für A., welche einem Kaufmann erteilt werden, gilt nach dem
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0154,
von Auskuttenbis Ausland |
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die Handlung bereits rechtskräftig erkannt und Freisprechung oder Strafvollzug erfolgt ist, wenn ferner nicht Verjährung oder Straferlaß eingetreten ist, wenn endlich der nach den Gesetzen des A. erforderliche Antrag des Verletzten gestellt ist (§. 4, Nr
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0623,
von Bedidlikbis Bedingung |
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abhängig macht, und welches daher, sofern es Rechtskraft erlangt, noch ein Nachverfahren zum Zweck der Erhebung des erkannten Eides und der endgültigen Festsetzung der Folgen erforderlich macht. – Vgl. Civilprozeßordn. §§. 425, 427, 439.
Bedingte
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0632,
von Béfortbis Befruchtung |
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oder rechtskräftig verurteilt war. Ursprünglich erfolgte die Beschlagnahme mit der
Maßgabe, daß das Grundstück, wenn es der Schuldner nicht binnen Jahr und Tag auslöste, konfisciert wurde. Später erfolgte die Zwangsversteigerung. Das
Wahrzeichen des
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0858,
Berufsgenossenschaft |
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dürfen einzelne wichtige Angelegenheiten, insbesondere die Beschlußfassung über das Statut und über Abänderungen desselben, der selbständigen rechtskräftigen Entschließung der Mitglieder der B. nicht entzogen werden (§§. 26, 110 des
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0864,
Berufung (juristisch) |
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oder schriftlich eingelegt werden. Die rechtzeitige Einlegung bewirkt, daß das Urteil, soweit es angefochten ist, nicht rechtskräftig wird. Nach derselben ist das Urteil mit den Gründen, sofern dies noch nicht geschehen, dem Beschwerdeführer
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0876,
von Beschreienbis Beschwerde |
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vereinfachte Formen gestellt, auch nicht mit Suspensiveffekt (s. Berufung 1) ausgestattet. Sie zerfällt in die einfache oder fristlose und die sofortige B., deren wesentlicher Unterschied darin beruht, daß die letztere der formellen Rechtskraft (s
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0911,
Betrug |
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und B. zu unterscheiden besteht hier nur für gewisse Fälle. Nach der Deutschen Civilprozeßordn. §. 543 findet z. B. die Restitutionsklage (s. d.) statt, wenn eine Urkunde, auf welcher ein rechtskräftiges Urteil gegründet ist, fälschlich angefertigt
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0523,
von Bretzelbis Breveté |
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. Konsistorialbullen heißen diejenigen, welche in einem Konsistorium der Kardinäle feierlich verkündigt werden; Encykliken (s. d.) oder Allokutionen (s. d.) diejenigen, welche an die gesamte Christenheit gerichtet sind. Die Rechtskraft ist bei allen diesen Formen
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0868,
Cambridge (Stadt in England) |
Öffnen |
rechtskräftig. Die wichtigsten Änderungen waren die Abschaffung des Monopol der engl. Hochkirche (abolition of religious tests, 1871) auf Ämter und Einkünfte der Universität und der Colleges sowie auf viele Stiftungen, welche jetzt auch Dissenters erringen
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0006,
von Caurabis Causa expressa |
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.
Causa expressa (lat.), im Civilprozeß der individualisierte Klaggrund, welcher bei Prüfung der Zulässigkeit einer Klagänderung und bei der Frage nach der Rechtskraft (s. d.) in Betracht kommt. Z. B. der Kläger fordert von dem Beklagten Herausgabe
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0270,
von Chortonbis Chotusitz |
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;
(!. ^uF66 (spr. schüscheh; lat. r68 ^uäiea.tk), rechts-
kräftig entschiedene Sache (s. Rechtskraft).
Chosroes I., Name des 25. Arsaciden (s. d.);
auch griech. Schreibuna, für Khosrev I. (s. d.).
Chotan, Stadt in Turkestan, s. Khotan.
Chotba
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0345,
von Ciudad-Real (in Mexiko)bis Civilehe |
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ist in der Soldatensprache Bezeichnung für die bürgerliche Kleidung; dann auch für alle Personen, die nicht dem Soldatenstand angehören.
Civilehe, bürgerliche Ehe, diejenige Form der Eheschließung, nach der die Rechtskraft der Ehe gemäß den Vorschriften des
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0894,
von Dekrementbis De La Bèche |
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durch Appel-
lation gegen das Endurteil nicht zu befcitigen war.
Nur die Decisivdckrete waren also der Rechtskraft
fähig, d. h. fähig, fowohl für die Gerichte unabänder-
lich als für die Parteien unanfechtbar zu werden. In
der Deutschen
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0947,
von Deplorabelbis Deportation |
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zwangsweise ausgeführ-
ten Entfernung eines rechtskräftig verurteilten Ver-
brechers auf eine entlegene Insel zum lebensläng-
lichen Aufenthalt. In der neuern Gesetzgebung
haben England, Frankreich und Ruhland das Straf-
recht der D. besonders
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Diplomatbis Diplomatie |
Öffnen |
Schriften, die zur Erinnerung oder Beglaubigung irgend eines Beschlusses oder Vorgangs von seiten der dabei Beteiligten mit Absicht und in einer Form aufgesetzt sind, welche ihnen Beweis- und Rechtskraft oder Gesetzesgeltung verleihen. Breßlau bezeichnet
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0741,
Ehe |
Öffnen |
in das Haus des Gatten (deductio in domum mariti) galt später als für die Rechtskraft der E. wesentlich. Das Alter der Reife war gesetzlich bei dem Manne schon das 12. und bei dem Mädchen schon das 10. Jahr, obwohl die Vermählung in so frühem Alter
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Ehefraubis Ehegartenwirtschaft |
Öffnen |
. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein, welcher, und zwar von dem andern Ehegatten, binnen 3 Monaten nach Rechtskraft des Scheidungsurteils zu stellen ist (§. 172). Der Beschränkung der Bestrafung auf den Fall, daß die Scheidung vorhergegangen
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0773,
Eid (juristisch) |
Öffnen |
Gegners begründet vollen
Beweis der Veweisthatsache, welcher im erstern
Falle nur unter denselben Voraussetzungen, unter
welchen ein rechtskräftiges Urteil wegen Verletzung
der Eidespflicht anfechtbar ist, d. h. durch Nichtig-
keitsklage (s. d
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0818,
von Einsiedlerpunktebis Einsteckschloß |
Öffnen |
.
Im Strafprozeß findet E. statt gegen amts-
richterliche Strafbefehle. Der rechtzeitig (binnen
einer Woche nach Zustellung des Strafbefehls) beim
Amtsgericht erhobene E. verhindert, daß der Straf-
befehl die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils er-
lange
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0184,
von Entschälenbis Entstehungszustand |
Öffnen |
durch Berufung (s. d.) und Revision (s. d.) anfechtbar; erstere können, soweit nicht "sofortige" Beschwerde zulässig, von dem Richter, der sie erlassen, widerrufen werden, letztere nicht. Die unwiderruflichen E. gehen in Rechtskraft (s. d.) über, wenn
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0185,
von Entvogelbis Entwässern |
Öffnen |
von diesem wieder entzogen, namentlich infolge rechtskräftigen Urteils, so haftet der Verkäufer auf Schadenersatz. Das Urteil muß der Verkäufer gegen sich gelten lassen, wenn ihm vom Käufer der Streit verkündet war, sofern die Streitverkündigung so zeitig
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0227,
von Erbanwartschaftbis Erbbescheiniguug |
Öffnen |
der Rechtscntwicklung und der Gerech-
tigkeit würde es nicht entsprechen, solchen Urkunden
die Bedeutung einer rechtskräftigen Entscheidung
beizulegen. Schon bei der weiten Verzweigung
mancher Familien, selbst nach andern Erdteilen,
würde eine Regelung
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0232,
von Erblandeshofämterbis Erbliche Krankheiten |
Öffnen |
E., welcher letztwillig verfügt hat. – Handelt es sich um die Beerbung einer rechtskräftig für tot erklärten Person, so wird auch diese Person als E. bezeichnet (vgl. Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 2007, 2008), soweit das geltende Recht die Beerbung
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0310,
von Erntemaschinenbis Eros |
Öffnen |
, ist er einmal rechtskräftig
geworden, eine nochmalige Klage hindert, soweit nicht
neue, zur Zeit jener Beschlußfassung unbekannt ge-
wesene Thatsachen oder Beweismittel zum Vorschein
kommen; 4) daß das Hauptverfahren zu eröffnen
fei. Zu diesem letzten
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0709,
von Festonbis Festtage |
Öffnen |
werde. Die Klage bezweckt nicht vollstreck-
bare Verurteilung des Beklagten zu einer Leistung,
sondern vornehmlich rechtskräftige Feststellung des
positiven oder negativen Bestandes eines Rechtsvcr-
hältnisses, durch welchen Rechtsspruch eiue
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0978,
von Formabelbis Formalvertrag |
Öffnen |
-
der, rechtskräftiger Form; pro ioi-ma, nur der Form
halber, zum Schein; 8ud utrü^uL tdrm^ (3i)6ei6),
unter beiderlei Gestalt.
Formabel (lat.), bildsam.
Formal (lat.), im Gegensatz zu Material (s. d.)
alles, was sich auf die Form im Unterschied vom
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0979,
von Formariusbis Formelle Wahrheit |
Öffnen |
", Lpz. 1890)
u. s. w. soviel wie Formal (s. d.).
Mormell (frz.), förmlich, der Form nach; auch
Formelle Wahrheit, das, was die Parteien
nach der Feststellung des rechtskräftigen Urteils in
62
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0997,
von Förster (Franz)bis Förster (Heinr.) |
Öffnen |
das Absetzungsverfahren gegen ihn
eingeleitet und F. durch rechtskräftiges Urteil vom
6. Okt. 1875 seines Amtes entsetzt. Seitdem lebte
er, auf den österr. Teil seiner Diöcese beschränkt,
auf Schloß Johannisberg in Böhmen, wo er 20. Okt.
1881 starb. Unter
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0500,
Gallikanische Kirche |
Öffnen |
durch Staatsgesehe rechtskräftig
wurden. Zum erstenmal schritt zu einer Reform
der G. K. König Ludwig IX., der Heilige. Als
nämlich Papst Clemens IV. sich das Verfügungs-
recht über sämtliche Pfründen anmaßte, erließ Lud-
wig 1269 eine Pragmatische
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0727,
von Geldsurrogatebis Geldwechselgeschäft |
Öffnen |
, soweit dieser durch die erstan- ^
dene Freiheitsstrafe noch nicht getilgt ist, von der !
letztcrn freimachen kann, und daß in dem Nachlaß ^
eine G. nur dann vollstreckt werden kann, wenn das !
Urteil bei Lebzeiten des Verurteilten rechtskräftig
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0854,
Gerichtskosten |
Öffnen |
eine frühere Fälligkeit
vorgesehen. In Strafsachen tritt für den verur-
teilten Beschuldigten die Fälligkeit erst mit der
Rechtskraft des Urteils ein. - Gebührenfreiheit
genießen nach §. 98 des Gerichtskostcngesetzes das
Reich in dem Verfahren vor
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0858,
Gerichtsstand |
Öffnen |
,
verbunden und iu gleicher Weise wieder getrennt
werden. Die Bestimmuug des zuständigen Gerickts
durch das zunächst obere tritt ferner ein bei Streit
der Gerichte über die Zuständigkeit, selbst wenn sie
sich sämtlich rechtskräftig
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Gesetzesvorlagebis Gesetzliche Erbfolge |
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) die Rechtskraft zu
erteilen. - Im konstitutionellen Staate ist aber das
Gesetzgebungsrecht des Monarchen principiell be-
schränkt, indem zur Ausübung desselben die Zu-
stimmung der in einer oder zwei sog. Kammern or-
ganisierten Volksvertretung
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0771,
von Handflüglerbis Handlohn |
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bis zur rechtskräftigen Been-
digung des Strafverfahrens olmc Genebmiqung des
Untersuchungsrichters von seinem Aufenthaltsorte
nicht entfernen, noch sich verborgen halten, noch auck
die Untersuchung zu vereiteln suchen werde. Der
Bruch dieses
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0879,
von Hauptinterventionbis Hauptmann |
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. Die .Hauptinterventionsklage muß bei dem
Gericht, bei wclchem der erste Rechtsstreit schwebt,
erhoben werden. Zulässig ist sie nur, solange dieser
noch nicht zu Ende ist. Bis zur rechtskräftigen
Entscheidung über die H. kann auf Antrag einer
Partei
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0672,
von Ionienbis Ionische Inseln |
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.; Cerigo gehört zum Nomos Argolis und Korinthia. Die griech. Gesetze gelten auch hier, mit Ausnahme der
privatrechtlichen, für welche ein eigener Civilcodex rechtskräftig geblieben ist. – Vgl. Unger, Wissenschaftliche Ergebnisse einer
Reise
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1013,
von Jura-Simplonbahnbis Juristentag |
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., spr schüri
dikhiöng kongtangßiöhs'), s. 0ont6nti6nx aäiuiin-
ßtiatik.
Juridisch (lat.), der Rechtswissenschaft gemäß,
rechtskräftig, oft auch für juristisch gebraucht.
Iurien de la Graviere (spr. schürläng de la
grawiähr), Jean Pierre
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0367,
von Kirchenordnungenbis Kirchenpatronat |
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gegenwärtig gültig ist. - Unter den neuern K. hat die rheinisch-westfälische von 1835, die mit den Zusätzen von 1853 noch jetzt Rechtskraft besitzt, für die kirchliche Verfassungsentwicklung in Deutschland besondere Wichtigkeit erlangt. Auf Grund älterer
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0474,
von Kohärierenbis Kohl |
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, der mit der Prinzessin Maria Antonie Gabriele von K. (geb. 1797, gest. 1862) verheiratet war und sich bisweilen auch Sachsen-Coburg-Koháry nannte. Doch wurde, da diese Form des Namens nicht rechtskräftig geworden war, 1867 auf Wunsch des Herzogs von Sachsen-Coburg
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0743,
Kriminalstatistik |
Öffnen |
Urteil oder
jeden Strafbefehl nach Eintritt der Rechtskraft und
zwar für jeden einzelnen Angeklagten seitens der
Gerichte auszufüllen ist. Die Sammlung der Zähl-
karten erfolgt durch die Staatsanwaltschaften, die sie
an das kaiserl. Amt
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0766,
von Krüger (Paul Wilh. Anton)bis Krümelzucker |
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. Professor
daselbst, ging noch in demselben Jahre an die Uni-
versität Innsbruck, 1874 nach Königsberg, 1888
nach Bonn. K. schrieb: "Prozessualische Konsum-
tion und Rechtskraft des Erkenntnisses" (Lpz. 1864),
"Kritik des Iustinianischen Codex" (Berl
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 1023,
von Lauterbrunnenbis Lauthsche Farbstoffe |
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Civilprozeßordnung heißt Läuterungsver-
fahren dasjenige Nachverfahren, wodurch ein be-
dingtes Endurteil, d. h. ein rechtskräftiges Urteil,
welches die Endentscheidung von einer Eidesleistung
seitens einer Partei abhängig macht, durch Abnahme
des Eides
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0225,
von Nebenliniebis Nebraska (Fluß) |
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.).
Ne bis in idem (lat.), s. Rechtskraft.
Neb-Neb, Gerbmittel, s. Bablach.
Nebo, im Alten Testament Name einer Stadt und eines Berges im Ostjordanlande. Die Stadt wird zum Gebiete des Stammes Ruben gerechnet, jedoch von dem moabitischen König Mesa
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0317,
von Nichtigkeitsklagebis Nickel |
Öffnen |
eines durch rechtskräftiges Endurteil abgeschlossenen Verfahrens durch N. erfolgen, wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war, ein gesetzlich ausgeschlossener oder wirksam abgelehnter Richter bei der Entscheidung mitgewirkt hat, eine Partei
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0403,
von Nonbis Nonne |
Öffnen |
Punkt
der Ekliptik über der Ebene des Horizonts.
Hon dis in iäsin (lat.), soviel wie Q6 di3 in
i.Ißin, s. Rechtskraft.
Nonchalance (frz., spr. nongschalängß), das
^ichgehenlassen, lässiges Wesen; nonchalant (spr.
nongschaläng), lässig
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Ordinierenbis Ordonnanz |
Öffnen |
Rechtskraft verlieh. Die
O. im engern Sinne waren, wie die Edikte und De-
klarationen, vom Könige unterzeichnet, von einem
Staatsfekretär gegengezeichnet, mit dem großen
Siegel beurkundet und vom Siegelbewahrer visiert.
Ludwig XIV. befahl
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0771,
von Ostsibirienbis Ostturkestan |
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, Zur Russifizierung der O. (ebd. 1887); Die
Vergewaltigung der russischen O. (Berl. 1886); Ein deutsches Land in Gefahr (ebd. 1886); Russ.-balt. Blätter (Heft 1–4, Lpz. 1886–88); Rechtskraft und Rechtsbruch
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0953,
Patent |
Öffnen |
zulässig ist. Der rechtskräftige Ausspruch, daß das P. ganz oder teilweise nichtig sei, hat die Folge, daß das P. als von Anfang an nichtig angesehen wird, so daß schwebende Prozesse wegen Verletzung damit ihre Erledigung finden und der zur Unterlassung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0490,
von Prüfungsanstaltenbis Prüm |
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der Erörterung ist
bezüglich jeder einzelnen Forderung in die Tabelle
einzutragen. Diese Eintragung gilt rücksichtlich der
festgestellten Forderungen in Beziehung auf Betrag
und Vorrecht wie ein rechtskräftiges Urteil unter
allen Konkursgläubigern
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0777,
von Rentenbankenbis Rentengut |
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statt. (^. Schiedsrichter.)
Rechtskräftige Entscheidungen sind nur im Wege
eines Wiederaufnahmeverfabrens anzufechten.
Rentengut, ein ländliches Grundstück, bei dessen
Begründung dem übernehmer das Eigentum gegen
eine feste Nente übertragen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0783,
von République françaisebis Requisitionssystem |
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.,
eine Citadelle.- Seidenkultur und Handel mit Ge-
treide, Wein, Obst und Sasfian.
ItsstNbts (frz., spr. rekäht), Bittschrift; R. civile
(spr. ßiwil), das außerordentliche Rechtsmittel des
franz. Rechts gegen rechtskräftige Urteile, welches
nach altem
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0792,
von Restituierenbis Retardat |
Öffnen |
-
rung) nicht von r6ätitu6i'6. Nach der Deutschen Civil-
prozeßordnung §. 543 bezieht sich die R. auf ein
rechtskräftiges Urteil, dessen Wiederaufhcbung in
den vom Gesetz bezeichneten Fällen begehrt werden
kann, weil es auf grobem materiellem
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0210,
von Säkularismusbis Saladeros |
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factitĭum, künstliches Karlsbader Salz u. a. m.
Sala (von althochdeutsch saljan = übergeben; lat. traditio) bedeutet im ältern deutschen Recht die Auflassung, d. h. die feierliche, rechtskräftig förmliche Übergabe von Grund und Boden, wobei
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Schuldisciplinbis Schuldübernahme |
Öffnen |
auf Personalarrest rechtskräftig erkannt oder
mit dessen Vollstreckung begonnen wäre. Alle dem
Gesetz entgegenstehenden Vorschriften sollten nach
ß. 4 außer Kraft treten. Dem entsprechend hat die
Deutsche Civilprozeßordnung vom 30. Jan. 187?
(§§. 774fg
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0696,
Schweden (Geschichte) |
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der beste war. Unter seiner Regierung wurde eine Überarbeitung des Landesgesetzes Magnus Erikssons vorgenommen (1442), die bis 1734 Rechtskraft hatte. Nach Christophs Tode, 1448, wählten die Schweden, indem sie sich von der Union trennten, den ehemaligen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Stradivaribis Strafbefehl |
Öffnen |
nicht gebunden ist, insbesondere also eine höhere Strafe erkennen kann. Wird Einspruch nicht erhoben, so tritt der S. in Rechtskraft. Wurde Einspruch erhoben, so kann sich der Angeklagte in der Hauptverhandlung durch einen mit schriftlicher Vollmacht
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Strafsektionenbis Strafverfügung |
Öffnen |
ohne mündliche Verhandlung. In gleicher Weise erfolgt nachträglich die Zurückführung mehrerer rechtskräftig erkannten Freiheitsstrafen auf eine Gesamtstrafe ls. Einsatzstrafe), wenn die bezüglichen Vorschriften bei Fällung der Urteile außer Betracht geblieben
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0436,
von Streitgenossenschaftbis Strelitzen |
Öffnen |
abgestritten wird, gegen den Verkäufer) oder einen Anspruch des Dritten besorgt (z. B. der Kommissionär von seiten des Kommittenten). Die S. ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreits zulässig. Sie erfolgt durch Zustellung
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0523,
von Suspektbis Sussex (Grafschaft) |
Öffnen |
.) solche, welche die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des Urteils hindern. Die Wirkung der Einlegung bezeichnet man als Suspensiveffekt. (S. Berufung und Rechtsmittel.) - Suspensivbedingung, soviel wie Aufschiebende Bedingung (s. d
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0252,
Vereinigte Staaten von Amerika (Geschichte bis 1829) |
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, daß die Verfassung, weil von mehr als der vorgeschriebenen Anzahl von Staaten angenommen, in Rechtskraft sei, worauf George Washington einstimmig zum Präsidenten, John Adams mit Stimmenmehrheit zum Vicepräsidenten erwählt wurde.
III. Die Periode des
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0254,
Vereinigte Staaten von Amerika (Geschichte 1861-65) |
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. Erst 22. Sept. 1862 erschien die berühmte Proklamation Lincolns, die, mit Rechtskraft vom 1. Jan. 1863, die in den aufständischen Landesteilen gehaltenen Sklaven für frei erklärte.
Die Einzelheiten der Kämpfe entwickelten sich, da alles zum Kriege
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0388,
von Enterbungbis Eötvös |
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Instanz erkannte. Staat
und Reich hatten Regreß gegen Dritte, durch deren
rechtswidrige.Handlungen die Verurteilung herbei-
geführt war. Der Anspruch war spätestens drei Mo-
nate nach Rechtskraft des freisprechenden Urteils bei
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0776,
von Militärstrafverfahrenbis Millenniumsausstellung |
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hat oder die angedrohte Strafe fechsmona
tigen Arrest übersteigt, auch bei Vergehen. Das gc
fällte Urteil wird durch Bestätigung seitens des Gc
richtsherrn rechtskräftig. Rechtsmittel mit aufschie
bender Wirkung finden nur ausnahmsweise statt
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0696,
von Wiedehopfbis Wiederaufnahme (des Konkursverfahrens) |
Öffnen |
, das infolge eines Zwangsvergleichs (s. d.) aufgehoben worden ist, findet nach der Deutschen Konkursordnung (§§. 183 und 184) statt, wenn der Gemeinschuldner rechtskräftig wegen betrüglichen Bankrotts verurteilt worden ist. Durch diese Verurteilung
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0415,
von Schenkungssteuerbis Schenkung von Todes wegen |
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nach dem Deutschen Entwurf §. 464, noch für die Zeit vor der Rechtskraft des verurteilenden Erkenntnisses nach Preuß. Allg. Landr. Ⅰ, 11, §. 1079 zu zahlen. Hat der Schenkgeber dem Beschenkten eine in wiederkehrenden Leistungen bestehende
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0958,
Zeuge |
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oder die Eidesleistung ohne Angabe eines Grundes oder nach rechtskräftiger Verwerfung des vorgeschützten Grundes verweigert, so ist der Z. in die Terminskosten und in eine Geldstrafe bis zu 300 M. (in Österreich ohne Angabe einer Grenze, §. 325), event. Haftstrafe bis
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