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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0299,
von Gewerbevereinebis Gewerbliche Arbeiter |
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299
Gewerbevereine - Gewerbliche Arbeiter.
Die geringsten Handelsgeschäfte und die Handwerker werden, jedes Geschäft besonders, in vierfacher Ortschaftsabstufung eingesteuert. Die übrigen Geschäfte bilden örtliche oder Bezirkssteuerverbände
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0299,
Fachschulen, gewerbliche (Entwickelung in Preußen 1883-90) |
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in Preußen mit wenigen Ausnahmen dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Die Erfahrung, daß in den Fortbildungsschulen überwiegend mit Lehrkräften und in den Räumen der allgemeinen Unterrichtsverwaltung gearbeitet werden mußte
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0967,
von Inns of Courtbis Innungen |
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und Aufhebung der frühern Zunftprivilegien fortbestehenden oder neugebildeten Korporationen von Angehörigen gleicher od. verwandter Gewerbe (im engern Sinn) zur Förderung gemeinsamer gewerblicher Interessen. Ein wesentliches Merkmal der I. war bisher
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0984,
von Gewerbehygieinebis Gewerbemuseum |
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982
Gewerbehygieine - Gewerbemuseum
' Litteratur. Mascher, Das deutsche Gewerbe-
wefen von der frühesten Zeit bis auf die Gegen-
wart (Potsd. 1866); von Rönne, Die Gewerbe-
Polizei des preuß. Staates (Brest. 1851); Iacobi,
Die G
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0060,
Sonntagsarbeit |
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Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 5. Febr. 1895 mit Nachträgen vom 20. April, 26. Juni, 14. Juli, 27. Nov. 1896) können Ausnahmen zugelassen werden für Gewerbe, in denen Arbeiten vorkommen, welche ihrer Natur nach eine Unterlassung und Aufschub nicht
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0641,
Lehrling, Lehrlingswesen |
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sein. Zu den Berufszweigen, welche noch heutzutage eine solche Ausbildung erfordern, gehören besonders der kaufmännische Beruf, der höhere landwirtschaftliche Beruf und der gewerbliche Beruf im engern Sinn. Eine besondere Regelung des Lehrlingswesens
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0339,
Fortbildungsschulen (neueste Entwickelung in Preußen) |
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der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten, die andre war mehr dem Bedürfnis gewerblicher Lebenskreise entsprungen und hatte daher Schutz beim Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten gefunden. Als in den 70er Jahren
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0813,
Arbeiter |
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. und andern europ. Völkern lag auf niederer Wirtschaftsstufe die landwirtschaftliche und die nur geringfügige gewerbliche Arbeit unfreien, hörigen A. ob. Erst mit dem Aufkommen der Städte wird das Handwerk von
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0983,
Gewerbegesetzgebung |
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der wichtige Grundsatz'."Die Fest-
setzung der Verhältnisse zwischen den selbständigen
Gewerbtreibenden und den gewerblichen Arbeiter n
ist Gegenstand freier Übereinkunft, vorbehaltlich der
durch Reichsgesetz begründeten Beschränkungen".
Das Gesetz
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0989,
von Gewerbfleißbis Gewerkschaft |
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, seit 1^4).
Gewerbfleiß, s. Industlie.
Gewerbliche Arbeiter, alle unselbständigen
gewerblichen Hilfsarbeiter. (S. Arbeiter, Gesell,
Gewerbegehilsen, Lehrling.)
Gewerbliche Fortbildungsschulen, Anstal-
ten, die jungen Gewerbtreibenden
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0978,
von Gewerbegehilfenbis Gewerbegerichte |
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durch die Gesetzgebung zu beschränken. (Weiteres s. unter Gewerbegesetzgebung.)
Gewerbegehilfen, gewerbliche Arbeiter, welche nach überstandener Lehrzeit im Dienste eines Arbeitgebers stehen und nicht selbständig ein Gewerbe betreiben.
Gewerbegenossenschaften
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0290,
Gewerbegesetzgebung (Gewerbefreiheit und -Unfreiheit) |
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290
Gewerbegesetzgebung (Gewerbefreiheit und -Unfreiheit).
Urproduktion, des Handels, der persönlichen Dienstleistungen etc. Diesen Gewerbeordnungen liegt kein bestimmter Begriff von Gewerbe zu Grunde. Der Gesetzgeber vereinigt in ihnen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0548,
von Handwerkerkammernbis Hängender Tropfen |
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, die in ihrem Gewerbe die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen erworben und die Meisterprüfnng bestanden haben. In einer solchen Prüfung darf nicht mehr als der Nachweis der Befähigung zur selbständigen Ausführung der gewöhnlichen Arbeiten des Gewerbes
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0298,
Gewerbesteuer |
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werden weitere Unterschiede gemacht nach Größe und Art der gewerblichen Anlagen, Größe und Mietwert der Räume, Größe, Zahl und Art der Werkvorrichtungen (Maschinen), Zahl und Art der Arbeiter, Menge der verbrauchten Stoffe etc. oder auch nach dem
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0293,
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) |
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im Weg der Spezialgesetzgebung erledigt waren. Die abändernden Gesetze sind: das Gesetz vom 12. Juni 1872, betreffend die Abänderung einiger Strafbestimmungen der Gewerbeordnung; das Gesetz vom 2. März 1874, betreffend gewerbliche Anlagen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0051,
Arbeiterschutzgesetzgebung (das deutsche Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891) |
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Schutzbestimmungen im besondern.
Die neuen Schutzbestimmungen sind folgende:
1) Die neue Regelung der Sonn- und Festtagsarbeit der Arbeiter (§ 105 a.-105 i). Die berechtigte Forderung, die Sonn- und Festtagsarbeit in gewerblichen Unternehmungen nur da zu
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0541,
Handwerkerfrage (Befähigungsnachweis) |
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Vervollkommnung der Gewerbe herbeiführen und den Gewerbtreibenden erziehen. Er soll die Konsumenten vor mangelhafter Ausführung gewerblicher Arbeit bewahren, und er soll drittens Schutz vor der das Handwerk bedrückenden Konkurrenz gewähren. Aber wenn man
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0138,
Sachsen, Königreich (Industrie und Gewerbe) |
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136
Sachsen, Königreich (Industrie und Gewerbe)
Die Gewerbebetriebe verteilen sich, nach der Zahl der in ihnen beschäftigten Personen geordnet, folgendermaßen auf die einzelnen Gewerbegruppen:
Gewerbegruppen Hauptbetriebe Nebenbetriebe
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0300,
von Gewerbliche Schiedsgerichtebis Gewerkvereine |
Öffnen |
300
Gewerbliche Schiedsgerichte - Gewerkvereine.
net. Gewerbtreibende, welche sich nicht im Vollgenuß der bürgerlichen Ehrenrechte befinden, dürfen sich mit der Anleitung von Arbeitern unter 18 Jahren nicht befassen; in jedem Fall ist bei
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0056,
Arbeiterschutzkonferenz (Berlin 1890: jugendliche Arbeiter) |
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aus folgenden Gründen der Abstimmung: »In Österreich verbietet das Gesetz jedem minderjährigen oder erwachsenen Arbeiter, länger als 11 Stunden in gewerblichen Anlagen zu arbeiten. Es scheint ihm nicht zulässig, daß der jugendliche Arbeiter
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0292,
Gewerbegesetzgebung (Entwickelung in Österreich etc.) |
Öffnen |
und Befugnissen ins Leben gerufen (s. Innungen). Das Ziel derselben geht dahin, dem Kleingewerbe mehr Schutz zu bieten und die Lage des Handwerkerstandes zu verbessern. Die Gewerbe werden unterschieden in handwerksmäßige, konzessionierte und freie
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0301,
Fachschulen, gewerbliche (Entwickelung in Preußen 1883-90) |
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für den Ausbau des gewerblichen
^[Spaltenwechsel]
Fachschulwesens zu bilden. Nur einige Arten von F. dürfen in dieser Hinsicht ausgenommen werden, da die Gewerbe, für die sie arbeiten, größere Stetigkeit sowohl in ihrer Verbreitung als in ihrer innern
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0981,
Gewerbegesetzgebung |
Öffnen |
jedoch in der Folge erhebliche Änderungen und Zu-
sätze namentlich durch das Neichsgesetz vom 8. April
1876 (die gewerblichen Hilfskassen betreffend); durch
das Gesetz vom 17. Juli 1878, das die Arbeiter-
und Lehrlingsverhältnisse
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0852,
Eisenbahnbeiräte |
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und dessen Stellvertreter, die
vom König, und zwar auf die Dauer von .8 Jahren,
ernannt werden, aus zehn von den Ministern der
öffentlichen Arbeiten (2), der Finanzen (2), für
Handel (3) und für Landwirtschaft (3) für die
Dauer von 3 Jahren berufenen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
Fortbildungsschulen (neueste Entwickelung in Preußen) |
Öffnen |
und gewerblichen Arbeitern die Verpflichtung zum Besuch der zu errichtenden staatlichen F. auferlegt wurde. Dieser Aufforderung haben alle Magistrate bis auf drei in kleinen Orten entsprochen, und für diese hat der Handelsminister von der ihm erteilten
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0064,
Leipzig (Stadt) |
Öffnen |
Brotbäckerei hat (1891)
303 893 kg Roggenmehl verbacken und daraus 412 648 kg Brot erzeugt, das zur Verteilung an Arme
und verschiedene Anstalten gelangte.
Industrie und Gewerbe . Die Industrie hat sich neben dem
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0005,
Socialdemokratie |
Öffnen |
Stunden in jeder Woche für jeden Arbeiter; d. Verbot des Trucksystems. 2) Überwachung aller gewerblichen Betriebe, Erforschung und Regelung der Arbeitsverhältnisse in Stadt und Land durch ein Reichsarbeitsamt, Bezirksarbeitsämter und Arbeitskammern
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0554,
Hausindustrie |
Öffnen |
552
Hausindustrie
Umherziehen nicht bloß das Feilbieten mitgeführter Waren durch Herumziehen von Haus zu Haus. von Ort zu Ort oder an öffentlichen Orten, sondern auch das Anbieten gewerblicher Leistungen und das Aufsuchen von Warenbestellungen
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0092,
Die hellenische Kunst |
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- die auch noch in kunstgewerblichen Arbeiten sich bethätigt - im Banne der fremden stand und deren Vorbilder nachahmt. Dies zeigen insbesondere die Gefäße (Fig. 79) aus Korinth, das ein Haupt-Gewerbe- und Handelsplatz war und seine Erzeugnisse
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0505,
Fabrikgesetzgebung |
Öffnen |
Fortschritt im Arbeiter-
schutze bedeutet, ist mit dem 1. Jan. 189." in Kraft
getreten. Es erweitert den Geltungsbereich, indem
es nicht nur auf die gewöhnlichen gewerblichen
Unternehmungen, sondern auch auf die zur Anwen-
dung gelangt, die unter dem
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0477,
von Baugesellschaftenbis Baugewerkschule |
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darunter nur das Maurer- und das Zimmergewerbe, welchen die umfassendsten Arbeiten beim Hausbau zufallen, und welche meist als Hausbau-Unternehmer aufzutreten pflegen. Bis vor kurzem nahmen diese Gewerbe in Deutschland noch eine von derjenigen der übrigen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Handwerkerparlamentbis Handwerkertage |
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, die
Entscheidung über die Verleihung der Vorrechte nach
H. 100° der Gewerbeordnung haben u. s. w.
Nach einem Erlaß des preuß. Ministers für Han-
del und Gewerbe vom 15. Aug. 1893 wird die obli-
gatorische Errichtung von Fachgenossenschaften und
H
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0487,
von Gewerbestatistikbis Gewerkschaftsbund |
Öffnen |
. Dez. 1893
iwonach diese in das Gewerbe der Bau-, Maurer-,
Steinmetz-, Zimmer- und Brunnenmeister zerfallen)
und die Sonntagsruhe vom 16. Jan. 1895 (s. Sonn-
tagsarbeit, Bd. 15). Das österr. Gewerberecht bezieht
sich gar nicht
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0294,
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) |
Öffnen |
294
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869).
Staats- oder Kommunalbehörden oder Korporationen berechtigt, Personen, welche diese Gewerbe betreiben wollen, auf die Beobachtung der bestehenden Vorschriften zu beeidigen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0796,
Danzig |
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eine allgemeine Vereins-, gewerbliche und Lehrlingsfortbildungsschule, Schulen des Gewerbe-Innungsvereins, des Gärtnereivereins, der Maler- und der Bauinnung, Lehrlingshandelsschule, Gewerbe- und Handelsschule für Frauen und Mädchen und eine Musikschule
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0383,
von Einhornbis Einjährig |
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gewählt werden, oder umfassen (in den Gewerben, in denen es nur wenige Arbeitgeber in einem Distrikt gibt) sämtliche Arbeitgeber des Gewerbes und Distrikts. Die zum Einigungsamt gehörenden Arbeiter sind Delegierte, welche entweder sämtlich von allen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Gewerbegerichtebis Gewerbegesetzgebung |
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Verhältnissen die dem betreffenden Konseil unterstellten Gewerbe und die Zahl seiner Mitglieder. Die Mitglieder, welche wenigstens 30 Jahre alt sein müssen, werden gewählt, zur Hälfte von den Arbeitgebern, zur Hälfte von den Arbeitern. Wahlberechtigt
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0295,
von Gewerbehallenbis Gewerbekrankheiten |
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295
Gewerbehallen - Gewerbekrankheiten.
tert (Erlang. 1885); Rüdiger, Die Konzessionierung gewerblicher Anlagen in Preußen (Berl. 1886); Hoffmann, Die Gewerbeverfassung des Deutschen Reichs (Erlang. 1886); Löbner, Lexikon des Handels
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0057,
Arbeiterschutzgesetzgebung (Finnland, Rußland) |
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ärztliches Zeugnis etc.), eine spezielle A. wurde einem besondern Gesetz vorbehalten. Dasselbe ist erst 15. April 1889, Gesetz betr. den Schutz der Arbeiter in den industriellen Gewerben (dazu Ausführungsverordnung vom 21. Dez. 1889), ergangen und 1. Jan
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0195,
von Bohlsenbis Böhmen |
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Flachssamen, 14 874 Flachs bast, 7512 H opfen, 45174
Cichorie, 1907 500 t Heu, 14500 Iii Wein und
116 300 t Obst.
Industrie und Gewerbe. Während der Betriebs-
periode 1892-93 waren 139 Rübenzuckerfabriten
mit 44468 Arbeitern und 1989 Dampfmaschinen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0996,
Fabriken (Hausindustrie) |
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996
Fabriken (Hausindustrie).
tion, bei welcher die Arbeiter in ihren eignen Räumen für größere Unternehmer neue Produkte des Massenkonsums herstellen. Dieselben arbeiten teils in ihrer Wohnung, teils in einer besondern Werkstätte, in der Regel
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0227,
von Ges durbis Geselle |
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Meistern, Gesellen und Lehrlingen war G. ein Rechtsbegriff. Die Arbeits- und Erwerbsverhältnisse der Gesellen waren durch besondere gesetzliche Bestimmungen geregelt und in den Zeiten gewerblicher Unfreiheit den mannigfachsten Beschränkungen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0502,
von Fabrikantbis Fabrikgesetzgebung |
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-Industrie
14 ! Industrie der Holz- und Scknitzstoffe. .
15 Nahrungs- und Genußmittelindustrie .
16 Netleidungs- und Neinigungsgewerbe .
17 Baugewerbe...............
18 Polygraphische Gewerbe........
19 Künstlerische
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0489,
Gewerkvereine |
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, so ergiebt sich folgende Tabelle:
Organisierte Arbeiter
Bibliotheken
Verufsgruppen
Ve-chäftigte
Arbeiter
ber
HZ
N
V
"52
in Fl.
Polygraphische Gewerbe Eisenbahn
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0054,
Arbeiterschutzkonferenz (Berlin 1890: Sonntagsarbeit) |
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Arbeiter jeder zweite Sonntag frei bleiben. Ebenso ist in Österreich jede gewerbliche Arbeit an Sonntagen (ausgenommen Säuberungs- und Instandhaltungsarbeiten an Gewerbelokalen und Werksvorrichtungen) verboten, aber die Regierung darf Ausnahmen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0050,
Arbeiterschutzgesetzgebung (das deutsche Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891) |
Öffnen |
fanden 113l größere gewerbliche Arbeitseinstellungen statt, d.h. solche, bei welchen mehr als 10 Arbeiter beteiligt waren. Hierbei waren 394,440 Arbeiter ausständig, und von diesen waren 264,407 oder 67 Proz. kontraktbrüchig. Bekannt war damals
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0864,
von Sonnenzauberbis Sonntagsruhe |
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Sonntagsarbeit, wenn durch sie die Heiligung des Sonntags gestört werde.
Alle übrigen gewerblichen Arbeiten, insbesondere solche im Innern von Fabriken und Werkstätten, waren gestattet; nur durch das revidierte Gewerbegesetz von 1884 wurde
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Zunftwesenbis Zunge |
Öffnen |
993
Zunftwesen - Zunge.
Periode sind folgende Einrichtungen, die auch in dem Z. andrer Länder sich finden, besonders charakteristisch. Die Zunftorganisation beruht auf der rechtlichen Gliederung der gewerblichen Personen in Meister, Knechte
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0988,
Gewerbevereine |
Öffnen |
ihre Wirksamkeit auf Belehrung und
Erziehung ihrer Mitglieder durch Versammlungen,
Vorträge, Besprechungen und Bibliotheken. Zum
Teil arbeiten sie auch direkt an der Förderung der
Gewerbe, setzen sich auch wohl zu diesem Zweck mit
der Staatsregierung
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0547,
Handwerkerfrage (Centralstellen für Gewerbe. Neueste Organisationspläne) |
Öffnen |
545
Handwerkerfrage (Centralstellen für Gewerbe. Neueste Organisationspläne)
17, 1895:17, 1896: 21. Auch in ihncn stecken Ver-
bindungen, die zum Teil entfernter liegende Zwecke
verfolgen, wie die Schlächter- und Tienstmanncr-
vereine
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0504,
Fabrikgesetzgebung |
Öffnen |
- und Gewerbekammern einzelnen Gewerbe-
kategorien wegen ihrer nachgewiesenen besondern
Bedürfnisse die Verlängerung der täglichen Arbeits-
zeit um eine Stunde im Verordnungswege gewäh-
ren kann, was sür die Spinnereien und vielc andere
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0977,
von Gewerbeakademiebis Gewerbefreiheit |
Öffnen |
, kommen ferner in Betracht: Gewerbekammern, Gewerbemuseen, Gewerbeschulen, Gewerbevereine, Gewerbesteuer (s. die betreffenden Artikel). Über die Verteilung der Betriebe und der beschäftigten Arbeiter auf die einzelnen Gewerbszweige in Deutschland s
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0979,
Gewerbegerichte |
Öffnen |
von der Staatskasse bestritten werden. Weiter sind die Streitigkeiten der Vorstände der unter staatlicher Verwaltung stehenden gewerblichen Anlagen mit ihren Arbeitern ebenfalls den Gewerbegerichten unterworfen. Nur die unter der Militär- und Marineverwaltung
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0721,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Industrie) |
Öffnen |
]
Die Bergwerksprodukte hatten einen Wert von 74,847 und 20,032, die Hüttenprodukte von 35,098 und 18,480, die Salinenprodukte von 24,661 und 14,605 Mill. Fl. Die Anzahl der beim Bergbau und Hüttenbetrieb beschäftigten Arbeiter betrug in Österreich 1894
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0578,
von Gaskalkbis Gaskell |
Öffnen |
, Erstickungsgefahr und den Tod bewirken kann, wird bei mangelnder Vorsicht den Arbeitern in Gasanstalten, in Eisenhütten, bei der Koksfabrikation, in Metallgießereien sowie den Buchbindern und Büglerinnen (bei unzweckmäßiger Anwendung von Kohlenbecken
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0050,
Arbeiterschutzkonferenz (Berlin 1890) |
Öffnen |
expediert wurde, erschienen in Berlin im »Reichsanzeiger« die denkwürdigen Kabinettsorders vom 4. Febr. 1890 an den Reichskanzler und an die Minister der öffentlichen Arbeiten und für Handel und Gewerbe, in welchen der Kaiser in feierlicher Verkündigung
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0137,
Sachsen, Königreich (Bergbau und Hüttenwesen. Industrie und Gewerbe) |
Öffnen |
180-190000 cbm.
Industrie und Gewerbe. Die Industrie ist hoch entwickelt und nimmt eine bedeutende Stellung ein.
Die 1. Mai 1893 ausgeführte Zählung gewerblicher Anlagen (mit mindestens 10 Arbeitern oder durch elementare Kraft bewegten Triebwerken
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Tafeln:
Seite 0058f,
Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe. |
Öffnen |
. Okt. Den Arbeitern sind mindestens Ruhezeiten wie Anmerkung 5, Satz 1, oder für jeden dritten Sonntag einen ununterbrochene Ruhezeit von mindesten 30 Stunden zu gewähren.
H. Gewerbe, welche in gewissen Zeiten des Jahres zu einer außergewöhnlich
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0006,
Aachen |
Öffnen |
), städtisches
Realgymnasium, Realschule mit Fachklassen für technische Gewerbe, Lehrerinnen-Bildungsanstalt, Vereins-Taubstummenanstalt (1838 gegründet), 2 städtische
höhere Mädchenschulen, höhere Mädchenschule Burtscheid-Aachen, gewerbliche Zeichen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0865,
Württemberg (Bergbau. Industrie. Handel. Verkehrswesen) |
Öffnen |
zugleich der Industrie zugewandt. Sämtliche Gewerbe beschäftigten 1895: 395828 (1882: 288106) Personen. Glockengießereien finden sich in Stuttgart, Reutlingen, Cannstatt; Kupfer- und Blechwaren fabriken in Eßlingen, Göppingen, Biberach, Ludwigsburg
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0031,
Agrarfrage (Litteratur) |
Öffnen |
Betrieb gestaltete die ständige Beschäftigung der nicht kontraktlich gebundenen Arbeiter, der eigentlichen Tagelöhner, immer schwieriger und verschlechterte deren Erwerbsverhältnisse, da bei der geringen gewerblichen Entwicklung ein Ersatz
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0534,
Hilfskassen (gesetzliche Regelung in Deutschland und Österreich) |
Öffnen |
selbst sowie für andre als gewerbliche Arbeiter haben nach der Gesindeordnung und dem "Verpflegskostennormale" von 1837 die Arbeit- und Dienstgeber die Spitalverpflegskosten und zwar in der Regel bis zu einem Monat zu bezahlen. In diesen Verhältnissen
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0287,
von Geweihbaumbis Gewerbebetrieb |
Öffnen |
(S. 105) und Volksbanken.
Gewerbebetrieb ist die Vereinigung und Verwendung von Arbeit und Kapital zum Zweck gewerblicher Produktion. Auf dem Gebiet des Gewerbewesens im engern Sinn, d. h. der berufsmäßigen Bearbeitung von Rohstoffen, um aus ihnen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0484,
von Getreidezöllebis Gewerbegenossenschaften |
Öffnen |
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arbeitenden Gewerbe u. dgl., Bezeichnungen, die für
verschiedene Gegenden auch Verschiedenes bedeuten,
welchem Umstände aber in der offiziellen Einteilung
nicht Rechnung getragen werden kann.
Dem geltenden Gewerberecht nach werden, soweit
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0814,
von Arbeiterabteilungenbis Arbeiterbildungsvereine |
Öffnen |
Gewerbeverfassung erstarkende gewerbliche Arbeit bildete eine Art "Werkstattverhältnis" aus, das in mehr als einer Beziehung Meister und A. miteinander verband; ein Gegensatz zwischen kapitalbesitzenden Unternehmern und kapitallosen Lohnarbeitern war noch
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0223,
Böhmen (Industrie und Gewerbe) |
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äußersten Norden nehmen, wo in der Gegend von Haida, Steinschönau und Gablonz ungefähr 30 000 Arbeiter in diesem Gewerbe beschäftigt sind und wo zugleich der Glashandel seinen Sitz hat. Von 53 Hohlglas- und 37 Tafelglashütten wurden 1885 mit 5450
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0500,
von Fabricius (Joh. Albert)bis Fabrik |
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Organi-
sation gewerbliche Erzeugnisse herstellen. Von der
Hausindustrie (s. d.) unterscheidet sie sich inso-
fern, als deren Arbeiter in ihren eigenen Wohnun-
gen auf Rechnung des Unternehmers beschäftigt
sind. Dagegen läßt sich eine scharfe
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1009,
von Fächerförmige Schichtenstellungbis Fachschulen |
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Geschmack.
Fachklassen, gewerbliche, d. h. einzelne höhern Unterrichtsanstalten angehängte Klassen, die unter Voraussetzung eines gewissen Grades allgemeiner Bildung sich die unmittelbare Vorbildung ihrer Schüler für das gewerbliche Leben zum Ziel
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0809,
Berlin (Vereinswesen. Industrie und Gewerbe) |
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807
Berlin (Vereinswesen. Industrie und Gewerbe)
Residenztheater (657 Plätze, franz. Salonstücke), 1871 eröffnet; Friedrich-Wilhelmstädtische Theater (1450 Plätze, Operette), 1883 neu erbaut; das Theater «Unter den Linden» (Operette, Ballett
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Unehrliche Gewerbebis Unfallversicherung |
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993
Unehrliche Gewerbe - Unfallversicherung.
wurden zum Eintritt in Zünfte, zur Ordination und zum Lehnserwerb. Doch konnte dieser Makel durch wirkliche und durch die jetzt unpraktische unvollkommene Legitimation (legitimatio ad honores
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0232,
von Frau (Bergstock)bis Frauenarbeit |
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dennoch in manchen, ihren hauswirtschaftlichen Verrichtungen verwandten Gewerben, namentlich wo diese unzünftig waren, arbeitend und erwerbend thätig. Hierin lag ein Ersatz für die durch die Ausbreitung der Gewerbe herbeigeführte Einengung des
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0501,
Oberösterreich |
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betrieben. Gegen Unfall waren (1893) 7091 Betriebe mit 554 Beamten und 52653 Arbeitern mit einer jährlichen Lohnsumme von 10,39 Mill. Fl. versichert.
Handel und Verkehrswesen. Der Handel erstreckt sich auf Erzeugnisse der gewerblichen Thätigkeit
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0058,
Arbeiterfrage (Arbeitsdauer) |
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auf mindestens 1½ Stunden ausgedehnt werden kann. Ferner können durch Beschluß des Bundesrates für solche Gewerbe, in denen durch übermäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit die Gesundheit der Arbeiter gefährdet wird, Dauer, Beginn und Ende der zulässigen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1003,
Fabrikgesetzgebung (Frankreich etc.) |
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beschäftigt sind. 5) Vorgeschrieben sind für alle Arbeiter Ruhepausen (zusammen mindestens 1½ Stunden). 6) Verpflichtungen der Gewerbsinhaber zur Vermeidung von Gefahren für Leben, Gesundheit und Moral der Arbeiter (§ 74). 7) Zu regelmäßigen gewerblichen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0233,
Frauenarbeit |
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und Frauen wurde den schwersten Gefahren ausgesetzt und dadurch zugleich das physische und sittliche Wohl der zukünftigen Generationen bedroht. Da von der Selbsthilfe der arbeitenden Klassen nach Lage der Dinge keine durchgreifende Abhilfe zu erwarten
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0401,
Preußen (Verfassung) |
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Deutschen Reichs versehen); die Finanzen; die geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten (Kultusministerium); Handel und Gewerbe (s. Handelsministerium); die öffentlichen Arbeiten; die innern Angelegenheiten; die Justiz; die militär
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0066,
von Unfallverhütungbis Unfallverhütungsvorschriften |
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64
Unfallverhütung – Unfallverhütungsvorschriften
pflichtigen Gewerbe erfolgten Unfälle bezieht. Eine wertvolle Ausbeute liefern schon jetzt die «Rechnungsergebnisse der Berufsgenossenschaften», die in den «Amtlichen Nachrichten des
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0377,
von Gewährverwaltungbis Gewerbegerichte |
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). Die G. sind besondere Gerichte zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen gewerblichen Arbeitgebern und ihren Arbeitern aus dem abgeschlossenen Arbeitsvertrag. Sie sind nicht freiwillige Schiedsgerichte, sondern gesetzlich organisierte
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0501,
Fabrik |
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geboten, sofern sie zwischen den Betrieben
ohne oder mit höchstens fünf und denen mit mehr
als fünf Gehilfen unterschieden. (Vgl. Deutschland
und Deutsches Reich, Industrie und Gewerbe, Bd. 5,
S. 130.) Sieht man die Betriebe mit mehr als
5 Arbeitern
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0357,
Die Malerei im 14. und 15. Jahrhundert |
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für die romanische Zeit sind diese Zweige, namentlich die Miniatur-Malerei, von wesentlicher Bedeutung, weil aus den Arbeiten auf diesen Gebieten wir das malerische Können vorwiegend beurteilen müssen, da die Werke der Wandmalerei fast durchwegs verloren sind
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0283,
Dienstmiete |
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: 1) Allgemeine Verhält-
nisse der gewerblichen Arbeiter (Gesellen, Gehilfen,
Lehrlinge, Betriebsbeamte, Werkmeister, Techniker,
Fabrikarbeiter). 2) Verhältnisse der Gesellen und
Gehilfen. 3) Lehrlingsverhältnisse. 4) Verhält-
nisse
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Arbeitsbuchbis Arbeitsordnung |
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Gewerbe Kapital anzuvertrauen. Mit Rücksicht hierauf wurde durch Gesetz vom 12. April 1803 das obligatorische A. wieder eingeführt. Die Bestimmungen dieses Gesetzes blieben, modifiziert, im wesentlichen bis l890 in Kraft. Die Arbeiter hatten sich nach
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0865,
Sozialdemokratie (Erfurter Programm von 1891) |
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zugelassen.
Nach dem Gesetz sollen in diesen Gewerben die Ge- > werbtreibenden für eine derartige Ablösung der be- i schäftigten Arbeiter sorgen, daß die Arbeiter minde- ^ siens in jedem Monat einen ganzen, oder alle zwei Wochen einen halben
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0646,
von Gefängnisstrafebis Gefängniswesen |
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644
Gefängnisstrafe - Gefängniswesen
den sind, tritt die Arbeit mehr in den Vordergrund
der Strafvollstreckung. Die Arbeit soll aber nicht
nur körperliche Anstrengung sein, sondern die Her-
stellung von wirtschaftlich brauchbaren Gütern be
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0409,
Gewerbesteuer (Das neue preußische Gesetz vom 24. Juni 1891) |
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Vorsitzenden des zuständigen Steuerausschusses schriftlich Zu erklären, welches oder welche Gewerbe er treibt oder zu treiben beginnt, welche Betriebsstätten er unterhält, welche Gattungen und wie viele Hilfspersonen, Gehilfen und Arbeiter
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0806,
von Kunstgestängebis Kunstgewerbemuseen |
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. Richtung Schnaases geistvoll fort-
gesetzt und eine Schule specialistisch arbeitender
Kunsthistoriker geschaffen zu haben.
In neuerer Zeit hat die deutsche K. sich mehr und
mehr in Fächer geteilt. Die Architekturgeschichte
führten Burckhardt
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0056,
Arbeiterschutzgesetzgebung (Belgien, Holland, Dänemark, Schweden) |
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zur Verhinderung übermäßiger und gefährlicher Arbeit von jungen Leuten und weiblichen Arbeitern (in allen gewerblichen Betrieben) schreibt vor: Minimalalter der Beschäftigung 12 Jahre für Kinder und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0643,
von Lehrsatzbis Lehrwerkstätten |
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weitgehenden Arbeitsteilung und der Entwickelung des Fabrikbetriebs gibt es eine Reihe von Gewerben, in denen in der Werkstatt nur sehr einfache, eine geringe Geschicklichkeit und Kunstfertigkeit erfordernde und stets gleiche Arbeiten verrichtet werden
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0166,
von Ausstellerbis Ausstellungen |
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. Sie ist erst mit dem Fronleichnamsfest (s. d.) Ende des 13. Jahrh. Sitte geworden.
Ausstellungen, öffentliche, in der Regel in eigenen Gebäuden (s. Ausstellungsgebäude) stattfindende planmäßig geordnete Schaustellungen von Erzeugnissen der Gewerbe
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0878,
von Produktivgenossenschaftenbis Purkersdorf |
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aufgebracht wird.
1889-94 erhielten die Vauarbeitergenosseiischaften
Arbeiten im Werte von 11,2 Mill. Lire übertragen.
In Belgien bestehen sowohl gewerbliche als
landwirtschaftliche P. Letztere sind ausschließlich
Molkereigenossenschaften
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0059,
Arbeiterfrage (Sonntagsarbeit) |
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ist in Holland 13. Jan. 1891:, zuerst provisorisch, seit 1. Aug. definitiv, für die im Dienste der Gemeinden befindlichen Arbeiter getroffen worden. Hiernach darf nicht länger als 11 Stunden täglich, am Sonntag überhaupt nicht gearbeitet werden
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0234,
Frauenarbeit |
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232
Frauenarbeit
Von der Gesamtzahl der durchschnittlich in Gewerben thätigen weiblichen Personen (1509167 = 20,6 Proz. der überhaupt in Gewerben beschäftigten Personen) entfielen:
auf Motorenbetriebe 321462 = 16,70 Proz.
auf Betriebe
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0620,
von In nucebis Innungen |
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nur den Nachweis der Befähigung zur selbständigen Ausführung der gewöhnlichen Arbeiten des Gewerbes bezwecken darf. Den Gesellen muß die Teilnahme an den in den Statuten vorgeschriebenen Gesellenprüfungen, sowie an der Begründung und Verwaltung
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0061,
von Arbeiterwohnungenbis Arbeitsschulen |
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), die Anbahnung von gewerblichen Schiedsgerichten und Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitern über die Regelung des Arbeitsverhältnisses (Ältesten-Kollegien), endlich Arbeitsnachweis, direkte materielle Unterstützungen oder Vorkehrungen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0503,
Fabrikgesetzgebung |
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. Landrecht und
den Gewerbeordnungen von 1845 und 1849 ent-
! haltenen eingehenden Bestimmungen über die Ver-
^ Hältnisse der gewerblichen Arbeiter ist von epoche-
! machender Bedeutung das Negulativ vom 9. März
- 1839, das die Annahme von Kindern unter
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0457,
von Koagulumbis Koalitionsrecht |
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, oder der Arbeiter oder Arbeitgeber (s. Koalitionsrecht).
Koalitionsrecht, Koalitionsfreiheit, das Recht der Verbindung von Arbeitgebern sowie das Recht der Arbeiter auf Vereinigung (Koalition) zum Zweck einer Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0761,
von Arbeitslosigkeitsversicherungbis Arbeitsteilung |
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761
Arbeitslosigkeitsversicherung - Arbeitsteilung.
deswegen in den Vordergrund tritt, weil nicht sowohl ein hoher A. als vielmehr eine Sicherung der ganzen Existenz des Arbeiters von der größten Wichtigkeit ist. Vgl. außer den unter
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0132,
Deutschland und Deutsches Reich (Industrie und Gewerbe) |
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130
Deutschland und Deutsches Reich (Industrie und Gewerbe)
Industrie und Gewerbe. (Hierzu: Karte der Industrie u. s. w.) Die Zahlen der letzten Gewerbezählung vom 5. Juni 1882 sind für 1892 nicht mehr zutreffend. Wenn damals 3609801
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0070,
von Arbeiterkongressebis Arbeiterversicherung |
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68
Arbeiterkongresse - Arbeiterversicherung
deutschen Kleinstädten. Ein Beitrag zur Arbeiterwohnungsfrage (Jena 1894) ; Rud. Eberstadt, Städtische Bodenfragen (Berl. 1894); C. A. Schmid, Beiträge zur Geschichte der gewerblichen Arbeit
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0658,
von Technische Truppenbis Technologie |
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Bildungsaufgabe herantraten, vor allen Württemberg (s. Gewerbliche Fortbildungsschulen), dann Baden (s. Gewerbeschulen), Hessen (s. Handwerkerschulen), Sachsen (s. Fachschulen und Gewerbeschulen). Erst seit etwa 1875 hat die preuß. Regierung unter dem
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