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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0690,
von Krankentaufebis Krankenversicherung |
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688
Krankentaufe - Krankenversicherung
Vgl. Häser, Geschichte christlicher K. und Pflegerschaften (Berl. 1857); Nightingale, Ratgeber für Gesundheits- und Krankenpflege (Lpz. 1861; 2. Aufl. 1878); Virchow, Hospitäler und Lazarette (Berl. 1869
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79% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0158,
von Krankensammelstellenbis Krankheit |
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- und Unterpersonal (§ 128 f. der Kriegssanitätsordnung).
Krankenversicherung, s. Krankenkassen.
Krankenwärter, in einem Krankenhaus ausgebildete und vom Physikus geprüfte Leute. Beim Militär werden seit 1863 jährlich 26 K. für jedes Armeekorps
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0691,
Krankenversicherungsgesetz |
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, betreffend die Unfall- und Krankenversicherung der Arbeiter (Wien 1888 fg.); Menzel, Die Arbeiterversicherung nach österr. Recht (Lpz. 1893).
Krankenversicherungsgesetz, jedes die Krankenversicherung (s. d.) regelnde Gesetz, also beispielsweise
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0519,
von Wartepflichtbis Wartha |
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Mitglied auf die Leistungen der Versicherung noch keinen Anspruch hat. Die W. betrifft teils die auf den Schadensfall unmittelbar folgenden ersten Tage oder Wochen (so bei der Krankenversicherung und der Unfallversicherung), teils die auf den Eintritt
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0068,
Arbeiterfrage (Arbeitslosenversicherung) |
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, bei denen der Arbeiter in Versicherung stand, sondern eine Verteilung des Risikos auf breitere Schultern erfolgen.
Im einzelnen ist über die Ergebnisse der Arbeiterversicherung folgendes zu bemerken. Die Krankenversicherung spielte sich 1894 in 21552
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0293,
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) |
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Krankenversicherung der Arbeiter; das Gesetz vom 1. Juli 1883, betreffend insbesondere den Gewerbebetrieb im Umherziehen; das Gesetz vom 13. Mai 1884, betreffend die Anfertigung von Zündhölzern; das Gesetz vom 1. Juni 1884, betreffend die Abänderung
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0157,
von Krankenlausbis Krankenpflege |
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"Arbeiterversicherung", ferner: Popper, Gewerbliche Hilfskassen und Arbeiterversicherung (Leipz. 1880); Schäffle, Der korporative Hilfskassenzwang (2. Aufl., Tübing. 1884); v. Woedtke, Das Reichsgesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter (2. Aufl
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0631,
Österreich (Kaisertum: Finanzen, Gesetzgebung, Heerwesen) |
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- und Krankenversicherung der Arbeiter Erwähnung zu thun. Zum Zweck der Unfallversicherung wurden nicht, wie in Deutschland, Berufsgenossenschaften, sondern sieben territorial abgegrenzte Versicherungsanstalten mit dem Sitz in Wien, Prag, Salzburg, Graz, Brünn
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0944,
von Gesindekrankenkassenbis Gesindeordnungen |
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Landesgesetzes eine besondere
Krankenversicherung der Dienstboten, durch welche
denselben insbesondere freie Kur in Krankheits-
fällen gewährt wird. Nach Reichsgesetz sind die
Dienstboten nnr berechtigt, freiwillig der Gemeinde-
krankenversichernng (s
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0568,
von Krankenkassenbis Krebs |
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Gesamteinkommen 2000 Mk. nicht übersteigt. Die Gemeinde (ebenso das Kassenstatut für Ortskrankenkassen) kann bestimmen, daß Versicherten, welche die Gemeinde-Krankenversicherung (bez. die Ortskrankenkasse) durch eine mit dem Verlust der bürgerlichen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0818,
Arbeiterversicherung |
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(bis dahin fallen dieselben der Krankenversicherung zur Last) und Gewährung einer Rente an den Verunglückten nach Maßgabe der durch den Unfall verursachten Verminderung seiner Erwerbsfähigkeit, im Sterbefall Ersatz der Beerdigungskosten und Gewährung
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0692,
Krankenversicherungsgesetz |
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und Eintrittsgeldern gegenüber, doch ist die Geltendmachung jenes Anspruchs von der Erfüllung dieser Pflichten ganz unabhängig. Die Beiträge sind in der Regel bei der Gemeinde-Krankenversicherung auf 1 1/2 Proz. des ortsüblichen, bei den andern Kassen auf 3 Proz. des
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0293,
von Versicherungsanstaltenbis Versicherungswesen |
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der Krankenversicherung (s. d.), Unfallversicherung (s. d.), Invaliditäts- und Altersversicherung (s. d.), Viehversicherung (s. d.) gegen gewisse Tierseuchen, vielfach auch bei der Feuerversicherung (s. d.). Im übrigen s. die Artikel: Assekuranz
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0284,
Freizeichen |
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der Krankenversicherung
baben diejenigen Personen, auf welche durch statu-
tarische Bestimmung von Gemeinden u. s. w. der
Versicherungszwang erstreckt werden darf, das Recht
des freiwilligen Beitritts, solange sie dem Ver-
ncherungszwang nicht
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0744,
von Bergregalbis Bergreichenstein |
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Invalidenunterstützung sowie die Versorgung der Witwen und Waisen. Durch die soziale Reichsgesetzgebung über die Krankenversicherung und die Unfallversicherung sind entsprechende Einrichtungen für die übrigen Gewerbszweige getroffen. Auch ist ein allgemeines Gesetz
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0821,
von Arbeitnehmerbis Arbeitsämter |
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819
Arbeitnehmer - Arbeitsämter
von Krankheit, der Betriebsunfälle und der Invalidität oder des Alters zu vermitteln und zum Teil auf eigene Kosten durchzuführen. Für die Krankenversicherung liegt ihnen die Pflicht ob, die von ihnen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0684,
von Krampfmittelbis Krause |
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- und
Dreschmaschincnfabrik, Dampfgerberei, Ziegelei nnd
Viehzucht.
^Krankenversicherung. Aus nachstehender
Tabelle sind die Hauptergebnisse der K. im Deutschen
Reiche für 1894 nach der Zusammenstellung im
Kaiserl. statistischen Amt ersichtlich:
um 70
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0154,
Krankenkassen (gesetzliche Regelung in Deutschland) |
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wurden.
Eine umfassendere und einheitliche Regelung wurde durch das Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, vom 15. Juni 1883 erzielt. Dasselbe führte unter Beseitigung der Karenzzeit den allgemeinen Kassenzwang (Versicherungszwang
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0994,
Unfallversicherung (deutsche Reichsgesetze von 1884 bis 1887) |
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regelte hierauf U. und Krankenversicherung für die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, das Gesetz vom 11. Juli 1887 die U. der bei Bauten beschäftigten Personen und endlich das Gesetz vom 13. Juli d. J. diejenige
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0514,
von Krähenbis Krankenzelt |
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498
Krähen - Krankenzelt.
Krähen, s. Rabe.
Krankenhaus, s. Gesundheitspflege, S. 356.
Krankenkassen. Die Mängel, welche bei der Durchführung des deutschen Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, vom 15. Juni 1883
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0144,
von Ausdehnungsgesetzbis Ausdruck |
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Spinoza sind A. und Denken die Attribute der einen Substanz.
Ausdehnungsgesetz, Bezeichnung für das Reichsgesetz über die Ausdehnung der Unfall- und Krankenversicherung vom 28. Mai 1885, durch das die Unfallversicherung auf binnenländischen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 1020,
von Bili-bili-Inselbis Bilk |
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, dem er fortan ohne Unterbrechung angehörte, und wo er eins der angesehensten
Mitglieder des Polenklubs war und mit wichtigen Referaten, z. B. über die Verlängerung des Privilegiums der Nordbahn, über das Budget,
über die Krankenversicherung u
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0396,
Preußen (Versicherungswesen) |
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.
Neben der in den J. 1884 und 1885 reichsgesetzlich geordneten Krankenversicherung und Unfallversicherung (s. d.) der Arbeiter wirken zahlreiche freie Vereine, welche ihren etwa 250000 Mitgliedern Unterstützung in Krankheitsfällen oder den
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0397,
Preußen (Verkehrswesen) |
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Arbeiter innerhalb des Gemeindebezirks eingerichtet. An Krankenkassen, welche nach dem Reichsgesetz vom 15. Juni 1883 den Zwecken der Krankenversicherung dienten, bestanden (Ende 1892) 9447; dieselben hatten insgesamt 67048102 M. Einnahme, 63324787 M
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0140,
Sachsen, Königreich (Versicherungswesen. Verkehrswesen) |
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. Die Kapitalversicherung wird in S. von einigen 50 Gesellschaften, zum Teil in Verbindung mit Renten-, Unfall- oder Krankenversicherung betrieben. Etwa 40 derselben haben ihren Hauptsitz in Deutschland, 4 davon in S. selbst. Ausschließlich
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0067,
Arbeiterfrage (Arbeitsnachweis. Arbeiterversicherung) |
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beginnen.
Die hauptsächlichsten Mängel der Krankenversicherung wurden durch das Gesetz vom 10. April 1892 beseitigt; für den Plan der Umgestaltung der Unfallversicherung durch Einführung örtlich abgegrenzter Unfallversicherungsgenossenschaften auch
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0755,
Arbeiterwohnungen |
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(Unfallversicherung, ein großer Teil der Krankenversicherung). Vgl. auch Hilfskassen.
Ein Verzeichnis der wichtigsten Litteratur findet sich in Schmollers "Jahrbuch für Gesetzgebung und Verwaltung", Bd. 5, S. 278. Hier mögen hervorgehoben werden: Engel
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0792,
von Deutsches Reichbis Deutsch-französischer Krieg von 1870/71 |
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erlassen. Wichtig sind ferner die verschiedenen Gesetze über das Urheberrecht und über den Markenschutz sowie das Patentgesetz. Neuerdings sind mit dem Gesetz vom 15. Juni 1883 über die Krankenversicherung der Arbeiter und dem Unfallversicherungsgesetz
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Gemblouxbis Gemeinde |
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ist den Gemeinden die Verwaltung des öffentlichen Schulwesens, namentlich des Volksschulwesens, in gewissem Umfang überlassen. Die G. ist ferner das hauptsächlichste Organ der Armenpflege. Die Krankenversicherung der Arbeiter ist ihr subsidiär übertragen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0534,
Hilfskassen (gesetzliche Regelung in Deutschland und Österreich) |
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wird demnächst eine weitgreifende Änderung eintreten, indem nach dem Vorgang Deutschlands die Unfallversicherung der Arbeiter in Aussicht genommen ist und die Krankenversicherung für alle Arbeiter in umfassender Weise organisiert werden soll. - 1879
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0535,
von Hilfskonstruktionbis Hilfslehrer |
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. Im Deutschen Reich werden umfassende Erhebungen zur Statistik der H., resp. der auf dem Reichsgesetz vom 15. Juni 1883 beruhenden Krankenversicherung der Arbeiter seit 1885 angestellt und jährlich in den "Monatsheften zur Statistik des Deutschen Reichs
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1027,
Korrespondenzblatt zum achten Band |
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. 1884 Nachweisungen zur Statistik der auf dem Reichsgesetz vom 15. Juni 1883 beruhenden Krankenversicherung der Arbeiter angeordnet, welche zuerst für das Kalenderjahr 1885 aufgestellt sind und jährlich fortgesetzt werden sollen. Zwei "vorläufige
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0156,
Krankenkassen (Statistisches) |
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11) veröffentlichten Statistik der auf dem Reichsgesetz vom 15. Juni 1883 beruhenden Krankenversicherung bestanden im Deutschen Reich Ende 1885 im ganzen 18,776 K. mit 4,294,173 Mitgliedern (darunter 778,898 weibliche). Ihre Verteilung nach
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0796,
von Moratoriumbis Morbihan |
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Frist durchlebten. Die Bestimmung der M. ist von Wichtigkeit für die Krankenversicherung (s. Krankenkassen, S. 153).
Morbihan (spr. -āng, kelt., s. v. w. kleines Meer), Meerbusen des Atlantischen Ozeans an der Westküste von Frankreich, der erst
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0491,
Österreich, Kaisertum (Jagd und Fischerei Bergbau, Industrie) |
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deutschem Muster wird auch die Unfall- und Krankenversicherung der Arbeiter durchgeführt. Unbestritten hat die Industrie in Ö. erfreuliche Fortschritte gemacht, welche den auf dem Gebiet der Landwirtschaft bemerkbaren Fortschritt weit überragen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Unfehlbarkeitbis Ung. |
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entrichtet wurde, ebenfalls in dieser Form gewährt werden. In den ersten 13 Wochen nach Eintritt eines Unfalls hat die Gemeinde, sofern eine Krankenversicherung nicht vorliegt, für die Kosten des Heilverfahrens aufzukommen. Die Versicherung erfolgt
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0048,
Arbeiterversicherung (deutsches Reichsgesetz vom 22. Juni 1889) |
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Fürsorge zu teil werden zu lassen. Nachdem inzwischen die Krankenversicherung (s.Krankenkassen, Bd. 10) und die Unfallversicherung (s. d., Bd. 15) gesetzlich geregelt worden war, wurden von der Reichsregierung 17. Nov. 1887 »Grundzüge« zu einer Alters
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0106,
Bayern (Medizinalwesen; Geschichte) |
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und abgegeben. Die infolge des Reichsgesetzes über die Krankenversicherung der Arbeiter errichteten Kassen betrugen 1886: 4276 bei einem Mitgliederbestand von 397,508. Die Jahresausgabe betrug 3,999 Mill. Mk. (30 Mk. auf einen Erkrankten) und waren
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Barthélemybis Baukunst der Gegenwart |
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, betreffend obligatorische staatliche Krankenversicherung, mit 4067 gegen 2189 Stimmen in der Referendumsabstimmung verworfen.
Basra, Stadt im asiatisch-türk. Wilajet Bagdad, hat besonders mit London, Marseille und Bombay Handelsverkehr und ist seit
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0209,
Deutschland (Heerwesen) |
Öffnen |
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II. 2. 2; 4. 2; 5. 2 2. (XVI.) 2. 7 2 2. 2
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Die Krankenversicherung der Arbeiter hatte 1888 folgenden Umfang: es bestanden 20,468 Krankenkassen mit 5,398,478 Mitgliedern (im Jahresdurchschnitt). Bei einer Einnahme
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0969,
Ungarn (Industrie, Handel und Verkehr, Verwaltungsreformen) |
Öffnen |
. der durch ihre Katarakte und Stromschnellen berüchtigten Donaustrecke zwischen Alt-Moldova und Turn-Severin (näheres s. Donau). Über die Sonntagsruhe und über die Krankenversicherung sind vom Handelsminister Gesetzentwürfe eingebracht und vom Reichstag
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0057,
Arbeiterschutzgesetzgebung (Finnland, Rußland) |
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. Später folgte als Ergebnis der Arbeiten der Kommission neues statistisches Material und im Mai 1889 der Entwurf eines Altersversicherungsgesetzes. Außerdem wollte die Kommission noch einen Gesetzentwurf betr. die Krankenversicherung ausarbeiten. Bisher
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0104,
von Bechtolsheimbis Bein |
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. Mk. erreicht. - Die neuen sozialpolitischen Gesetze haben auch in B. einen segensreichen Erfolg aufzuweisen. Der Stand der Krankenversicherung ergab Ende 1889: 530,687 Versicherte. Die Zahl der Krankenkassen betrug 4541, mit einem Aktivüberschuß
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0567,
von Krampfadernbis Krankenkassen |
Öffnen |
.
Krankenkassen. Der Entwurf einer Novelle zum deutschen Reichsgesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, vom 15. Juni 1883, welcher im Reichsanzeiger bereits 9. Okt. 1890 veröffentlicht worden war, ist nach eingehender Beratung
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0710,
Österreich (Heerwesen und Kriegsmarine) |
Öffnen |
548den Tod herbeiführten. Für die Krankenversicherung bestanden 1890: 2740 Kassen, bei welchen 1,548,825 Personen versichert waren. Von den Kassenmitgliedern erkrankten 1890 im ganzen 626,809 in 770,903 Fällen. Auf diese Erkrankungen entfielen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0617,
von Angebot und Nachfragebis Angelfischerei |
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. in der deutschen socialpolitischen Gesetzgebung und die Versorgung der A. s. die Artikel: Krankenversicherung, Unfallversicherung, Invaliditäts- und Altersversicherung.
Angel, im Bauwesen der in den Pfosten festsitzende Teil des Beschlages (s. d.) von Thüren
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0725,
von Anzeigepflichtbis Anzengruber |
Öffnen |
der socialpolitischen Gesetze spielt die A., hier insbesondere Anmeldung und Abmeldung genannt, eine erhebliche Rolle. In der Krankenversicherung liegt dem Arbeitgeber die Verpflichtung ob, jede von ihm beschäftigte Person behufs der Kontrolle spätestens
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0819,
Arbeiterwohnungen |
Öffnen |
, Krankenversicherung, Unfallversicherung). Ob die A. auch die innerliche Überwindung der Socialdemokratie herbeiführen wird, muß dahingestellt bleiben. Auf alle Fälle sind ihre segensreichen Folgen für die arbeitenden Klassen nicht zu unterschätzen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0824,
Arbeitslosigkeitsversicherung |
Öffnen |
); von Wieser, Der natürliche Wert (Wien 1889); V. Böhmert, Gewinnbeteiligung (2 Bde., Lpz. 1878); J. Schmitz, Übersicht der für die sämtlichen deutschen Bundesstaaten in Gemäßheit des §. 8 des Reichsgesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter vom
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0583,
Bayern (neuere Geschichte seit 1886) |
Öffnen |
über die Ausführung des Reichsgesetzes von 1886 über die Unfall- und Krankenversicherung der im land- und forstwirtschaftlichen Betriebe beschäftigten Personen wurde angenommen. Der Etat wurde in der Höhe von 260037121 M. in Einnahmen und Ausgaben
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0911,
Betrug |
Öffnen |
909
Betrug
geschaffenen Einrichtungen zu beteiligen. Hinsichtlich der Krankenversicherung sind sie befugt, eine auf Grund früherer Versicherungspflicht etwa bestehende Zugehörigkeit zu einer Gemeindekrankenversicherung oder Orts- u. s. w
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0143,
Deutschland und Deutsches Reich (Versicherungswesen) |
Öffnen |
erfolgte Einführung der Kranken-, Unfall- und Altersversicherung der arbeitenden Klassen (s. Arbeiterversicherung und Krankenversicherung) geschaffen, deren segensreiche Folgen mit jedem Jahre mehr in Erscheinung treten werden.
In der seit 1885
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0152,
Deutschland und Deutsches Reich (Finanzwesen) |
Öffnen |
für die Gerichtsvollzieher. Endlich sind 9) noch besonders hervorzuheben die großen und tief eingreifenden Socialgesetze über Krankenversicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883, 28. Jan. 1885 und 10. April 1892, Unfallversicherung vom 6. Juli 1884, 15
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0507,
von Fabrikkassenbis Fabrikschulen |
Öffnen |
der Krankenversicherung sei"
(vgl. von Woedtke, Krankenversicherungsgesetz mit
Erläuterungen, 3. Aufl., Verl. 1886; Krankenver-
sicherungsgesetz §. 59, Anm. 2). Die Erfahrung hat
diesen Satz bestätigt; die anfänglich zum Teil vor-
handene
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0750,
von Gemeindevermögenbis Gemeindeversicherung |
Öffnen |
zurücktretenden Leistungen, soll nur
aushilfsweise zur Durchführung des Kranken-
versichcrungszwangs dienen, sofern und soweit or-
ganisierte Krankenkassen nicht errichtet werden; den
Schwerpunkt der gesetzlichen Krankenversicherung
sollen dagegen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0931,
von Gesellenbaubis Gesellschaft (juristisch) |
Öffnen |
Arbeitgebern
s. Gewerbegerichte, llber Krankenversicherung und
Unfallversicherung s. diese Artikel; über Alters-
und Invaliditätsversicherung s. Altersrente uud
Invaliditäts- und Altersversicherung.
llber die srühere Bezeichnung G. beim Berg-
bau s
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0985,
von Gewerbeordnungbis Gewerbeschulen |
Öffnen |
der Fabri-
tanten bei Unfällen, Krankenversicherung, Alters-
versicherung u. a. (S. Gewerbegesetzgebung.)
Gewerbepolizei, diejenige staatliche Thätigkeit,
welche die Aufsicht über den Gewerbebetrieb der
Unterthanen zum Zwecke hat. Eine G. im engern
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0640,
Haftpflichtgesetze |
Öffnen |
im Falle eines Unfalls
auf Grund des Unfallversicherungsgesetzes oder
des Gesetzes betreffend die Krankenversicherung
der Arbeiter von den Berufsgenossenschaften oder
Krankenkassen gemacht sind. Ebenso als Vetriebs-
unternehmer
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0478,
Hygieine |
Öffnen |
der Gemeinde besondere Armenärzte bestellt, während den arbeitenden Klassen seit dem Erlaß des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 im Erkrankungsfalle zahlreiche Kassenärzte zur Verfügung stehen (s. Krankenversicherung). Ferner sorgt
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0664,
von Invalidenwesenbis Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz |
Öffnen |
bei
den sog. patronisierten Hilfskassen, s. d. ^S. 175 d^)
dergestalt mit der Krankenversicherung verbunden,
daß diejenigen Kassenmitglieder, die sicb gegen
Krankheit aus Lebenszeit versichert haben, insofern
sie durch Invalidität, Unfall
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Kassation (Tonstück)bis Kassette |
Öffnen |
angehören mich. Ausnahmsweise
finden Befreiungen statt. Z. B. entbindet die Mit-
gliedschaft bei einer freienKilfskasseunterUmständen
von der Pflicht, einer der im Krankenversicherungs-
gesetz genannten Zwangskassen anzugehören.
Kasserolle (frz
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0689,
von Krankenheberbis Krankenpflege |
Öffnen |
, errichtet werden können. - über die Statistik der K. s. Krankenversicherung und Deutschland und Deutsches Reich (Bd. 5, S. 141 b, 142).
Krankenkommunion, s. Ölung (letzte).
Krankenkost, s. Diät.
Krankenöl, s. Chrisma.
Krankenpavillon, s
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Ortsbestimmung zur Seebis Ortskrankenkassen |
Öffnen |
der
durch das Krankenversicherungsgesetz (s. d.) zur Ver-
wirklichung der Krankenversicherung (s< d.) geschaffe-
nen Organisationen. Während die Fabrikkassen (s. d.)
das Personal eines einzelnen Unternehmens um-
fassen, vereinigt die Ortskrankenkasse die Berufs
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0726,
Schweiz (Verkehrswesen) |
Öffnen |
Bundesgesetz über allgemeine Krankenversicherung soll den Armen in Krankheitsfällen vor Not schützen, während das «Haftpflichtgesetz» die Arbeiter bei Unfällen sicher stellt. Der Kanton Neuenburg arbeitet gegenwärtig (1895) an einem Gesetz über
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0731,
Schweiz (Finanzen. Heerwesen. Litteratur zur Geographie, Statistik u. s. w.) |
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) wird demnächst eingeführt werden, die Einführung des Tabakmonopols ist in Aussicht genommen behufs Durchführung der allgemeinen obligatorischen Krankenversicherung (s. oben). - Die Zollverwaltung ergab an Eingangszöllen 40752543 Frs., an Ausfuhrzöllen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0270,
von Statistische Maschinenbis Stätten |
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sich auf folgende Gegenstände: Bevölkerung, Landwirtschaft, Gewerbe, auswärtiger Handel, Verkehr, Zoll-
und Steuerwesen, Warenpreise, Reichstagswahlen, Kriminalität, Konkurse, Schulbildung der Rekruten, Krankenversicherung und Armenwesen. Das S. A
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0293,
von Steinauslesemaschinebis Steinbildsäulen |
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der legislativen Sektion des Ministeriums und hatte in diesen Stellungen namentlich die Gesetze über die Unfall- und Krankenversicherung der Arbeiter sowie über das Höferecht auszuarbeiten und vor dem Parlament zu vertreten. Gleichzeitig bekleidete S
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0042,
von Alsdorfbis Altkatholicismus |
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und Österreichischen Alpenvereins" (ebd. 1894).
An neuen wissenschaftlichen Arbeiten wurden in An-
griff genommen die Untersuchung der Murbrüche
im Brennergebiet und Seenmessungen. Der Verein
hat die Alters-, Invaliden- und Krankenversicherung
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Asaprolbis Asepsis |
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. Der Anspruch aus der Krankenversicherung
und Unfallentschädigung wird durch eine Weige-
rung gegenüber ärztlichen Eingriffen nicht berührt.
- Vgl. Oppenheim, Das ärztliche Necht zu körper-
lichen Eingriffen an Kranken und Gesunden (Basel
1892
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Barthélemy Saint-Hilairebis Bassum |
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unentgeltliche) Frauen-
arbeitsschule. Dagegen wurden zwei Entwürfe obli-
gatorischer Krankenversicherung, die seit 1868 in
Angriff genommen worden waren, in der Volks-
abstimmung verworfen, trotzdem der Große Rat sie
mit großer Majorität angenommen batte
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0314,
Deutschland und Deutsches Reich |
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.
Auf Grund des Krankenversicherungs-
gesetzes bestanden 1894:8302 Gemeindekrankenkassen
(mit 1254058 Mitgliedern), 4410 Orts- (3326333),
6591 Fabrik- (1846772), 106 Bau-(31878), 507
Innungs- (100727). 1375 eingeschriebene (662697),
261
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0539,
Handlungsgehilfe |
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verhindert ist (z. B. militä'r. Übung).
Ferner sind die H. der reichsrcchtlichen Arbeiter-
fürsorge teilhaftig. Sie sind krankenversicherungs-
pflichtig unter der Voraussetzung, daß ihr gesetz-
mäßiger Anspruch auf Fortbczug des Gehalts wäh
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0992,
Unfallversicherung |
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und Gesindedienst),
jedoch im Gegensatz zur Krankenversicherung nur
Versicherungspftichtige, nicht auch freiwillige Mit-
glieder umfassen. Die Unterstützung besteht in
Kranken- und Veerdigungsgeld, bei Tod und Inva-
lidität in Rente. Die Beiträge
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0060,
von Umbrabis Umlageverfahren |
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nur in Verbindung mit einer beträchtlichen Sicherheitsreserve. Unbedenklich konnte daher die Krankenversicherung der Arbeiter auf das U. gegründet werden; doch erst nach weitgehenden Erörterungen entschloß man sich, es für die Unfallversicherung (s
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0329,
Erwerbsunfähigkeit |
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); Die Genossenschaft (Wien) u. s. w.
Erwerbsunfähigkeit. Die E. ist die Voraussetzung für fast alle Unterstützungsansprüche aus den Arbeiterversicherungsgesetzen und für die Dauer dieser Ansprüche. Bei der Krankenversicherung wird zwar Arzt
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Lehreskadronbis Lehrlingskrankenkassen |
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(Krankenversicherungsgesetz in der Redaktion vom 10. April 1892, §. 1). Über Handlungslehrling s. d.
Lehrlingskrankenkassen, s. Krankenversicherung.
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0787,
von Reservelazarettebis Reserveoffiziere |
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werden. In dem Krankenversicherungsgesetz vom 10. April 1892 ist sowohl für die Gemeindekrankenversicherungskasse (§§. 9, 10, 14), als für die Ortskrankenkassen (§. 32), als für die Hilfskassen mit Krankenversicherung (§. 75) die Bildung von R
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0260,
von Lohgarbis Lohnklassen |
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Lohmühlen, s. Lederfabrikation (S. 13 a).
Lohn und Lohnfonds, s. Arbeitslohn.
Lohngesetz, ehernes, s. Arbeitslohn (Bd. 1, S. 821 a) und Lassalle.
Lohnklassen, die Grundlage für die Bemessung der Beiträge und Leistungen bei der Krankenversicherung
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