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2% Buechner → Hauptstück → Hauptstück: Seite 0416, von Freijahr bis Fremd Öffnen
und Jener. Wehe dem, der sein Gut mehret mit fremdem Gut; wie lange wirds währen? Hab. 3, 6. Wer vorgehet, und sich menget in fremden Hader, der ist wie einer, der den Hund bei den Ohren zwacket, Sprw. 26, 17. Menge dich nicht in fremde Sache, Sir
2% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0949, von Diebsinseln bis Diebstahl Öffnen
(pseudonym für Schümberg), Graf D. (Dresd. 1830). Diebsinseln, s. Marianen. Diebssprache, s. Kochemer Loschen. Diebstahl (Entwendung, Furtum), die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, dieselbe sich rechtswidrig zuzueignen
2% Buechner → Anhang → Hauptstück: Seite 0026, von Fragen bis Freude Öffnen
Haupt lassen frei wachsen, 4 Mos. 6, 5. Gieb frei, welche du drängest, Ies. 58, 6. Einen freien, offenen Born haben wider die Sünde, Sach. 13, 1. Gr (Jesus) redet frei, und sie sagen ihm nichts, Joh. 7, 36. Die Wahrheit wird euch frei machen, Joh. 8
2% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0786, Eigentumsklage Öffnen
Eigentümer, eine fremde bewegliche Sache zu einer neuen umgestaltet, erwirbt Eigentum durch Specifikation. Der zum Fruchtbezug Berechtigte erwirbt an der Frucht als einer neuen Sache Eigentum mit der Trennung der Frucht von der fruchttragenden Sache
2% Emmer → Hauptstück → Hauptstück: Seite 0714, Die Kunst des 17. und 18. Jahrhunderts Öffnen
die Formensprache der Vormeister anzueignen, anstatt eine eigene sich zu erfinden, noch schlimmer war es aber, wenn die Bequemlichkeit so weit ging, daß man auch nur die fremden alten Gedanken auszusprechen wußte. Es ist eigentlich seltsam, daß gerade
2% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0436, von Furtim bis Furtwangen Öffnen
); endlich den rechtswidrigen Gebrauch einer fremden Sache, so, wenn der Kommodatar (s. Commodatum), der Faustpfandgläubiger (s. Faustpfand), der Depositar (s. Depositum) die ihm anvertraute Sache ohne Einwilligung des Eigentümers oder in anderer Weise
2% Buechner → Hauptstück → Hauptstück: Seite 0844, von Sabbatherweg bis Sachur Öffnen
, 22. Verdamme Niemand, ehe du die Sache zuvor erkennest, Sir. 11, 7. Menge dich nicht in fremde Sachen, Sir. II, 9. Werde der Sache gewiß, darnach rede davon, Sir. 33, 4. l. Sachia; 2. Sachur 1) Des HErrn Ruhe. 1 Chr. 9, 10. 2) Ein» gedenk
2% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0248, von Katzenkraut bis Kauf Öffnen
K. abgeschlossen werden unter der Bedingung, daß diese Eigenschaft in Wegfall kommt, z. B. eine Straße eingezogen wird. Fremde Sachen, welche der Verkäufer ohne Ermächtigung des Eigentümers verkauft, können nach Gemeinem Recht Gegenstand des K
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0273, Diebstahl Öffnen
und Leuchtgas können aus den Leitungen gestohlen werden. Die Sache muß eine fremde sem, also in eines andern Eigentum sich befinden. Ob das der Fall, darüber entscheidet das am Orte der That gellende bürgerliche Recht. Das gilt z.V. auch von dem
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0374, von Eigenschaft bis Eigentum Öffnen
374 Eigenschaft - Eigentum. seiten öffentlicher Pfandverleiher; widerrechtliche Zueignung verschossener Munition; Wilderei oder sogen. Wilddiebstahl (s. d.) und Beeinträchtigung fremder Fischereigerechtigkeit; endlich gewisse dem Vertragsbruch
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0077, von Acceß bis Accidens Öffnen
, da der Zuwachs einer Sache gewöhnlich in untergeordnetem Verhältnis zu der Sache steht, zu welcher er hinzukommt, die Nebensache. In dieser Bedeutung wird der Ausdruck nicht bloß von körperlichen
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0457, von Commissoria lex bis Commodianus Öffnen
, oder eine Verschuldung des Vermischenden vorliegt u. s. w. Preuß. Allg.Landr. 1,9, §8.298 fg.; Sächs. Vürgerl. Gesetzb. §§. 247 fg.; lüoäs civil 573, 574; Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 415; Deutscher Entwurf §. 892. Hat jemand fremde Geldstücke
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0666, von Rechenpfennige bis Rechnungslegung Öffnen
in Hamburg in Geltung gewesene Bancomark war ebenfalls nur R. (s. Banco). Rechnungshof, s. Oberrechnungskammer. Rechnungslegung. Wer fremde Geschäfte führt, fremde Sachen oder Rechte veräußert, gemeinschaftliche Sachen als Teilhaber
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0679, von Entscheidungsgründe bis Entwährung Öffnen
(in Frankreich Qualité du jugement), d. h. eine gedrängte Darstellung des Sach- und Streitstandes, in das Urteil aufgenommen werde (§ 284). Was hierbei die äußere Form anbelangt, so werden in Deutschland die Erkenntnisse in Zivilsachen regelmäßig in der Weise
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0880, von Besicht bis Besitz Öffnen
über sie verfügen konnte und in der Fremde gar nicht nach Haus gedacht hat. Nicht jeder, welcher Sachen körperlich innehat, so daß er die Macht hat, über sie zu verfügen, hat den Willen, die Sachen für sich zu haben. Diejenigen, welche die Sachen
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0555, von Hinterlegungsvertrag bis Hinterrhein Öffnen
unentgeltlichen Aufbewahrung mit der Verpflichtung zu späterer Rückgabe übergibt. Das diese Sache Eigentum des Deponenten sei, ist nicht notwendig; genug, wenn sie dem Depositar eine fremde ist. Obgleich eine freiwillige Vergeltung von seiten des
1% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0892, von Servitut bis Servius Tullius Öffnen
saint P. de Bénizi, propagateur de l'ordre des Servites de Marie (Par. 1885). Servitut (lat., Dienstbarkeit), das an einer fremden Sache bestellte dingliche Recht, vermöge dessen dem Berechtigten bestimmte Gebrauchsrechte an jener Sache zustehen. Je
1% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 1031, von Unterpacht bis Unterschrift Öffnen
Feuerungen für Siedepfannen, bei denen die Flamme unterhalb des Pfannenbodens hinzieht. Unterschlagen, s. Segel. Unterschlagung (Unterschleif, Interversio), die wissentliche rechtswidrige Zueignung einer fremden, beweglichen Sache, welche sich
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0131, von Sachbeschädigung bis Sacher-Masoch Öffnen
und Ostafrika" (ebd. 1894). Außerdem ist S.Heraus- geber der Lehrbücher des Orientalischen Seminars (13 Bde., 1890-94). Sachbeschädigung, die vorsätzliche und rechts- widrige Beschädigung oderZcrstörung einer fremden Sache, wurde
1% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0121, von Sachen bis Sachs Öffnen
121 Sachen - Sachs. in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder an Gegenständen, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, begangen
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0986, von Dingliche Klage bis Dinglinger Öffnen
fremdes Eigentum zu, ist also ein Recht an einer fremden Sache, Jus in re aliena, und stellt sich insofern als eine Beschränkung des Eigentums dar. Letzteres ist im Gegensatz zu den übrigen dinglichen Rechten (jura in re, sc. aliena) die unbeschränkte
1% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0425, von Brandschorf bis Brandstiftung Öffnen
Hamerlings und Roseggers. Für die Herz-Jesu-Kirche (1891 geweiht) in Graz schuf er die Figuren des Altars und der Kanzel. Brandstiftung. Das geltende Strafrecht des Deutschen Reichs unterscheidet: 1) B. an eigenen wie fremden Sachen mit Gefahr
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0979, von Extensität bis Extinkteur Öffnen
.), außerhalb eines Territoriums befindlich; den für dieses geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht unterworfen. Exterritorialität (lat.), das völkerrechtliche Ausnahmeverhältnis, vermöge dessen gewisse Personen und Sachen innerhalb eines fremden
1% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0166, Japan (Geschichte) Öffnen
das Fremde eingeführt und diejenigen als Lehrer berufen wurden, die man noch kurz zuvor als fremde Barbaren gehaßt und verachtet hatte. Kommodore Perry war der geistige Urheber der nach ihm benannten nordamerikanischen Expedition und ihr glücklicher Führer
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0787, von Eigentumslosung bis Eike Öffnen
war im röm. Recht der Fall der actio Publiciana. Demjenigen, welcher eine fremde Sache aus einem Titel erworben hatte, welcher für die Regel Eigentum verschafft, im gegebenen Fall aber aus einem dem Erwerber unbekannt gebliebenen Grunde, z. B. weil
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0167, von Sächsische Baugewerks-Berufsgenossenschaft bis Sächsische Schweiz Öffnen
.) und die Sächs.-Thüring. Ostwestbahn Werdau-Weida(I.April); 1886: Gaschwitz-Meusel- witz (1. Juli). Die Betriebslänge der 1. Jan. 1891 von der Generaldirektion in Dresden verwalteten Bahnen betrug, einschließlich der auf fremden Ge- bieten
1% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0326, von Brandstiftungstrieb bis Brandt Öffnen
deutschen Strafgesetzbuch nicht als B. betrachtet, wenn jemand seine eigne Sache anzündet, wofern dieselbe weder unter die Kategorie des § 306 fällt, noch geeignet ist, das Feuer fremden Gegenständen der bezeichneten Art mitzuteilen. Dagegen können
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0988, von Deteriorieren bis Detmold (Stadt) Öffnen
.) befand. Eine vertragsmäßige Übernahme der Haftung für zufällige D. liegt darin, daß der Inhaber die Sache mit Taxe gegen die Verpflichtung übernommen hat, entweder die Sache selbst oder Sachen gleicher Art gegen Taxe oder die taxierte Geldsumme
1% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0872, von Causa cognita bis Cauterets Öffnen
872 Causa cognita - Cauterets. Strafsache; c. connexa, zusammenhängende, dazu gehörige Sache; c. denegatae justitiae, Klagsache wegen verweigerter Rechtspflege; c. divortii, Ehescheidungssache; c. ecclesiastica, geistliche oder kirchliche
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0274, von Dieburg bis Dieckhoff Öffnen
vollen Schadenersatz fordern kann. So auch der Deutsche Entwurf. - Wie das geistige und das gewerbliche Eigentum vielfach in Parallele gestellt wird zum Eigentum an Sachen, so spricht man auch von einem D. an fremden Erfindungen, Mustern, Modellen
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0932, Gesellschaft (juristisch) Öffnen
930 Gesellschaft (juristisch) Zcugenbeweis aus und läßt nur den Beweis durch die über die G. errichtete Urkunde zu. Soweit die von den einzelnen Gesellschaftern eingebrachten Sachen, namentlich Grundstücke, zu gemeinschaftlichem Eigen- tum
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0030, von Überfall (im Festungsbau) bis Übergangssteuern Öffnen
Handelsgesetzbuch bezüglich der Veräußerung von Seeschiffen, dazu genügt der bloße Vertrag. Nach jenen Rechten stellen sich also die Rechtsgeschäfte, welche abgeschlossen werden, um Eigentum an fremden Sachen zu erwerben, wie Kauf, Tausch, Schenkung
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0970, Forderungsrecht Öffnen
, daß die versprochene, z. B. verkaufte Sache dem Ver- sprechenden nicht gehörte. Ebenso das Preuß. Allg. Landrecht. Hatten die Kontrahenten im Auge, daß der Verkäufer die fremde Sache von deren Eigen- tümer erwerben sollte, so gilt hier dasselbe, wie wenn jemand
1% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0663, von Ortnit bis Ortolan Öffnen
entgegenstehender Bestimmungen der lex rei sitae); heute läßt man vorwiegend das Gesetz des Ortes entscheiden, wo sich zur Zeit der Entstehung des betreffenden Rechts die Sache befindet. Rechtsgeschäfte (Verträge und letztwillige Verfügungen) werden
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0414, von Schenkl bis Schenkung Öffnen
oder eine Erbschaft oder ein Vermächtnis ausschlägt. Erfolgt die Zuwendung nicht von Todes wegen (s. Schenkung von Todes wegen), so liegt S. unter Lebenden vor. Eigenes Vermögen kann nur der Geschäftsfähige verschenken. Verwalter fremden Vermögens
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0808, von Dariusvase bis Darlehn Öffnen
oder andere Vertretbare Sachen (s. d.) einem andern gegen dessen Verpflichtung zu Eigentum gegeben sind, Sachen der gleichen Art, Güte und Menge zurückzuerstatten. D. wird auch das hingegebene Geld oder die hingegebene Menge von Sachen sowie die geschuldete
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0987, von Detachieren bis Deterioration Öffnen
eines größeren Ganzen, die genauern Umstände einer Sache, daher man mit dem Ausdrucke: ins D. gehen oder detaillieren die eingehende Erörterung von Einzelheiten bezeichnet. Dem Detailhandel, dem Handel im kleinen, ist in der Kaufmannssprache der Handel en gros
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0197, Gesandte (Geschichtliches, Arten von Gesandten, Gesandtschaftsrecht) Öffnen
, auf das dazu gehörige Mobiliar und auf die Gesandtschaftsequipage erstreckt worden, so daß diese Sachen als befriedet gelten; ein Asylrecht aber liegt hierin nicht, es muß vielmehr jede der fremden Staatsgewalt unterworfene Person dieser vom Gesandten
1% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0183, von Sprachrohr bis Sprachunterricht Öffnen
einzelner für die Sache begeisterter Männer, namentlich Leibniz', der, obschon er nur selten in deutscher Sprache schrieb, dennoch die Kraft und Ausdrucksfähigkeit derselben wohl erkannte und in seinen "Unvorgreiflichen Gedanken, betreffend
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0786, von Fünffaden bis Fungible Sachen Öffnen
"), in der Rechtssprache solche Sachen, welche im gewöhnlichen Verkehr nicht ihrer Individualität, sondern regelmäßig nur der Quantität nach in Betracht kommen. Die römischen Juristen, welchen diese Bezeichnung fremd war, bezeichneten jene Sachen als res, quae
1% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0935, von Pfälzer Weine bis Pfand Öffnen
die deutschen Kaiser Pfalzen oder Paläste hatten und daher auch Pfalzgrafen residierten. Pfand (Pfandsache, Pfandobjekt, lat. Pignus), eine fremde Sache, welche einem Gläubiger zu dessen Sicherheit wegen einer Forderung haftet; aber nicht nur
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0272, Erfüllung (der Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners) Öffnen
des Empfän- gers entsteht. Deshalb tritt in der Perfon des Schuldners nach Gemeinem Necht keine Befreiung ein, wenn er eine fremde Sache oder eine mit einem Pfandrecht behaftete Sache leistet. Natürlich ist dann der Gläubiger zur Nückgabe des
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0166, von Sachsen-Weißenfels bis Sächsische Bank Öffnen
die Negierung von S. ursprünglich die Er- richtung eines "Königreichs Thüringen" unter dem groftherzoglich sächs. Hause, worüber im Juli 1848 in Gotha verhandelt wurde, dann wenigstens einen engern Zusammenschluß der thüring. Staaten (De- zember
1% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0363, von Niesekraut bis Nießbrauch Öffnen
. Reflexbewegungen) durch den Nasociliarast des fünften Gehirnnerven, welcher die Nasenschleimhaut mit Empfindungsfasern versieht. (S. Nase.) Zur Hervorrufung des Nieskitzels dient jede Reizung der Nasenschleimhaut: unmittelbar durch fremde, in die Nasenhöhle
1% Drogisten → Erster Theil → Droguen: Seite 0268, Olea äthérea, ätherische Oele Öffnen
die gröberen Beimengungen, wie Alkohol, Chloroform, fette Oele etc. lassen sich mit verhältnissmäßiger Leichtigkeit nachweisen. Ganz anders liegt dagegen die Sache, sobald die Fälschung mit anderen, billigeren äth. Oelen stattgefunden hat; hier
1% Emmer → Hauptstück → Hauptstück: Seite 0030, Aegypten Öffnen
aus Ersparungsgründen auf die flachbildnerische Ausarbeitung des Untergrundes verzichtet wurde, ist wohl zutreffend. Es kam jedenfalls billiger, die Sache blos auf einen aus Nilschlamm bereiteten Bewurf aufzumalen. Daß die Malerei auf glatter Fläche
1% Emmer → Hauptstück → Hauptstück: Seite 0515, Die Zeit der "Renaissance" Öffnen
französischen und niederländischen zeigen. Unmittelbare Einflüsse der Fremden vor Ende des 15. Jahrhunderts anzunehmen, halte ich nicht für genügend begründet, denn solche wären jedenfalls von Italien her zu erwarten gewesen. Nun nähern sich aber
1% Kochschule → 13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 → 8. August 1903: Seite 0047, von Notiz bis Praktische Neuheit Öffnen
dieses Kruges liegt darin, daß seine dicken Wände die Konserven vor den schädlichen Einwirkungen des Lichtes und der Temperaturverhältnisse schützen und die eingemachten Sachen somit ihre natürliche schöne Farbe behalten, frisch bleiben und keinen
1% Mercks → Hauptstück → Warenbeschreibung: Seite 0531, Silber Öffnen
fortgesetzt, worauf das gebildete Amalgam ausgewaschen wird. Hier wurde also durch das Rösten mit Kochsalz das S. ebenfalls, nebst den fremden Metallen der Erze, in Chlormetalle verwandelt; das metallische Eisen bewirkt die Zersetzung der wässerigen
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0826, von Arbit bis Arboga Öffnen
für Wechsel, Effekten, Edelmetalle und Geldsorten sind, oder wie man eine in fremder Währung ausgedrückte Schuld an einem andern Platze am billigsten deckt oder für eine Forderung dort den größten Betrag in inländischem Gelde erlangen kann. A. werden daher
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0748, von Berdurani bis Bereicherung und Bereicherungsklage Öffnen
Käufer nicht; von A kann er die Sache nicht mehr abfordern, denn er hat sie nicht mehr. Soll A den Preis behalten dürfen, den er, wenn auch in gutem Glauben, doch aus fremdem Vermögen gewonnen hat? Ein anderes Beispiel: A hat eine arme Verwandte
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0106, von Untersatz bis Unterschweflige Säure Öffnen
einer fremden beweglichen, bereits im Gewahrsam des Thäters befindlichen Sache. Die U. unterscheidet sich vom Diebstahl (s. d.) dadurch, daß dabei nicht erst eine Besitzentziehung vor sich geht; der Gegenstand des Verbrechens befindet sich bereits
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0154, von Auskutten bis Ausland Öffnen
geboten waren. Dabei ist vorausgesetzt, daß ein genügender Anlaß zur Einmischung in das fremde Geschäft vorlag, und daß man sich demjenigen, den es angeht, verpflichten wollte. Einen ähnlichen Ersatzanspruch hat der Besitzer, der auf Sachen
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0887, von Gesamtsache bis Gesandter Öffnen
äiätHntium), eine Mehr- heit gleichartiger Sachen, z. V. Bibliothek, Waren- lager, Herde. In der neuern Theorie wird vielfach gelehrt, daß nicht die G. als solche, sondern nur die einzelnen darunter begriffenen Sachen Gegenstand des Eigentums
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0373, von Eifelkalk bis Eigennutz Öffnen
das Vergehen desjenigen, der seine eigne bewegliche Sache oder eine fremde bewegliche Sache zu gunsten des Eigentümers derselben dem Nutznießer, Pfandgläubiger oder demjenigen, welchem an der Sache ein Gebrauchs- oder Zurückbehaltungsrecht zusteht
1% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0172, von Nierenstein bis Nießbrauch Öffnen
allein auf die unmittelbare Benutzung einer fremden Sache, sondern auch auf den Bezug aller Erzeugnisse und Nutzungen derselben. Das Recht selbst ist als persönliche Dienstbarkeit zwar unzertrennlich von der Person des Nutznießers (Usufruktuar), doch
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0083, von Abwehr bis Abweichung Öffnen
); Jurisch, Die Verunreinigung der Gewässer (ebd. 1890). (S. Städtereinigung .) Abwehr von Schaden . Wissentliche Beschädigung anderer Personen, fremder Sachen oder solcher eigenen Sachen, welche der Eigentümer Dritten schuldet
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0812, Arbeit Öffnen
. umgestaltet, so daß eine neue Sache entsteht (Specifikation, s. d.), so gehört sie dem Arbeiter oder dem, für dessen Rechnung er umgestaltet hat, vorbehaltlich des Rechts des Eigentümers, Ersatz für den Stoff zu fordern. Hat jemand fremde Sachen
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1047, von Zur-Mühlen bis Zusammenlegung Öffnen
(Deutsches Bürgerl. Gesetzb. §. 1000), und zwar ist die Zurückbehaltung der fremden Sache wegen Verwendungen gestattet, auch wenn, wie im Gemeinen Recht, dem Verwendenden kein klagbarer Erstattungsanspruch gegen den Eigentümer
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0868, von Miers bis Miete Öffnen
und Überwinterung von Kartoffeln, Obst, Rüben (s. Rübenaufbewahrung). Miete, das durch den Mietvertrag begründete Rechtsverhältnis, nach welchem der Mieter eine fremde nicht fruchttragende Sache (Grundstück, Wohnung, Tier oder andere bewegliche Sache
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0549, von D'Argen. bis Darlehen Öffnen
, welcher Eigentümer der Sache ist und freie Disposition darüber hat, oder wer sonst zur Veräußerung fremder Sachen befugt ist, z. B. der Bevollmächtigte des Eigentümers, der Vormund etc. Hieraus folgt, daß bevormundete Per-^[folgende Seite]
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0279, von Dienstauszeichnungen bis Dienste (persönliche) Öffnen
dingliches Necht an fremder Sache, sie sei ein Grnndstück oder be- weglich. Die Sache selbst dient dem Dienstbarkeit- berechtigten, der Eigentümer der dienenden Sache hat das zu dulden, oder er hat etwas zu unter- lassen (z. B. einen Nenbau
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0816, von Einsetzen bis Einsiedeln Öffnen
in der Amtshauptmann- schaft Chemnitz der sächs. Kreishauptmannschaft Zwickau, in 345 m Höhe, an der Zwonitz und an der Linie Chemnitz-Aue-Adorf der Sä'chf. Staats- bahnen, hat (1890) 3602 (1735 männl., 1867weibl.) E., darunter 54 Katholiken, Post
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0418, von Funddiebstahl bis Fundiertes Einkommen Öffnen
die gesetzlichen Folgen außer acht läßt, sür alle schäd- lichen Folgen, unter Umständen als Betrüger hasten. Sachen, welche nicht verloren waren, sondern sich noch in fremdem Besitz (s. d.) oder Gewahrsam (s. d.) befanden, wie ein auf dem Felde des
1% Mercks → Hauptstück → Warenbeschreibung: Seite 0437, Porzellan Öffnen
sich bei dem unscheinbaren, schweren, aus Eisenthon gebrannten Produkt nur wundern muß. In das richtige Gleis kam die Sache aber, als man 1709 eine bis dahin nur als Pudermehl verbrauchte weiße Masse von Aue bei Schneeberg zu den Versuchen heranzog
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0426, von Furo bis Fürst (staatsrechtlich) Öffnen
abgeschlossenen Geschäfts nicht dem eigenen Vermögen, sondern dem Vermögen des an- dern zu gute kommen und zur Last fallen sollen. Es ist keineswegs notwendig, daß wer für fremde Rech- nung handelt, zugleich im fremden Namen handelt, sodaß der andere direkt
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0498, von Amortissement bis Ampel Öffnen
Israel, dessen Verderben er mit erschütternder Macht schildert. Amotae res (lat.), "entwendete Sachen", insbesondere solche, die Verwandte ohne Rechtstitel sich angeeignet haben. Amotion, Entfernung (vom Amt); Entwendung (von Sachen
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 1005, von Interventiv bis Intonation Öffnen
1005 Interventiv - Intonation. rechts: H. v. Rotteck, Das Recht der Einmischung in die innern Angelegenheiten eines fremden Staats (Freiburg 1845); Francis, Ansichten und Politik des Lords Palmerston (deutsch von Esmarch, Kassel 1852
1% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0561, Kongostaat (wirtschaftliche Entwickelung) Öffnen
, und durch einen Appellationsgerichtshof in Boma. In Strafe sachen erstreckt sich aber die Kompetenz dieser beiden Gerichtshöfe sowie dreier dem Tribunal erster Instanz noch zur Seite gestellter Territorialgerichte mit summarischem Verfahren nur
1% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0827, von Jagdhoheit bis Jagdrecht Öffnen
daß selbstverständlicherweise fremde Grundstücke nicht gegen den Willen der Besitzer behufs Ausübung der Jagd betreten werden durften. Im deutschen Rechte herrschte ursprünglich ausschließliche Iagdbefugnis eines jeden vollfreien Grundeigentümers in seinem
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0375, von Eigentum ist Diebstahl bis Eigentumsvorbehalt Öffnen
375 Eigentum ist Diebstahl - Eigentumsvorbehalt. der Gegner kein besseres Recht auf die Sache nachweist. Verloren geht das E. mit Willen des Eigentümers, wenn dieser die Sache aufgibt (derelinquiert) oder das E. auf einen andern überträgt
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0658, Annahme an Zahlungsstatt Öffnen
durch Testament, nur Volljährige an Kindesstatt anzunehmen. Das Gemeine Recht kennt ferner eine Annahme an Enkelsstatt; die neuern Gesetzgebungen kennen eine solche nicht, das Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 1283 verbietet sie ausdrücklich. Im Gemeinen Rechte
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0165, von Ausspielgeschäft bis Ausstattung Öffnen
auf dem Kontinent große Bedeutung zu erringen vermocht. (S. auch Boycott.) Ausspielgeschäft, die Veräußerung einer Sache an denjenigen, welchen das Los aus einer Mehrheit von Einsetzenden bestimmen, oder welcher bei einem gemeinschaftlichen Glücks
1% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0272, von Bonaini bis Bonald (Louis Gabriel Ambroise, Vicomte de) Öffnen
- oder Rechtserwerbs: so wenn bewegliche Sachen von einem Kaufmann in dessen Handelsbetrieb veräußert sind, es sei denn, daß die Sachen vorher gestohlen oder verloren waren (Handelsgesetzbuch Art. 306); Inhaberpapiere können redlich erworben werden
1% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0662, von Ortleralpen bis Örtliche Kollision der Gesetze oder Statuten Öffnen
Rechtsgcbieten anzuerkennen ist, wenn es später dort geltend gemacht wird. Wer in Amerika Eigentum an dort befindlichen Sachen erworben bat, behält fein Eigentum, wenn er die Sachen nach Deutschland mitbringt. Nur gilt das nicht von solchen Rechten, deren
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0393, von Schattenvögel bis Schaube Öffnen
). Die Hauptbeschränkung liegt darin, daß, wenn der ^. in einer fremden Sache gefunden wird, im An- schlüsse an das röm. Recht der Eigentümer der ver- bergenden Sache zur Hälfte beteiligt werden foll; so auch nach dem Deutschen Entwurf (Z. 898). Ab- sichtliches
1% Buechner → Hauptstück → Hauptstück: Seite 0829, von Reuen bis Richten Öffnen
die Besserung beweist, daß die Reue aufrichtig war, Luc. 19, 8. 9. Reuen, s. Gereuen §. 1. I) Von Menschen i wenn sie wünschen, daß eine geschehene Sache nicht geschehen sein möge, Richt. 21, 6. 15. Matth. 21, 29. 2 Cor. 7, 8. Wenn er siebenmal des
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0047, von Pfandschein bis Pfarrer Öffnen
der Verpfändung bei Leihhäusern, Versatzämtern, Pfandleihern (s. Lombard, Lombardgeschäft und Pfandleih- und Rückkaufsgeschäfte). Pfändung, die Ergreifung fremder Sachen in der Absicht, sich dadurch sein Eigentum, seinen Besitzstand oder andere Gerechtsame
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0041, von Auctoramentum bis Audenaerd Öffnen
für denjenigen, welcher eine Sache in fremdem Namen besitzt und in Ansehung dieser Sache mit einer dinglichen Klage belangt wird. Es ist die Erklärung des also Verklagten, daß er nicht in eignem Namen besitze, sondern in dem eines Dritten, der zugleich
1% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0940, von Kollin bis Kollision Öffnen
die inländischen oder die des fremden Staats, bildet den Gegenstand des sogen. internationalen Privatrechts, einer wichtigen Rechtsdisziplin, die namentlich für das deutsche Rechtsleben von großer Bedeutung ist, solange wir auf dem Gebiet des
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0631, von Lehnrecht bis Lehnswesen Öffnen
, Litteratur der sogen. Lehninschen Weissagung (Heilbr. 1879). Lehnrecht, im subjektiven Sinn das einer Person an einer fremden Sache zustehende erbliche Nutzungsrecht, welches ursprünglich vom Eigentümer gegen das Versprechen der Treue verliehen
1% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0936, von Pfandbrief bis Pfändung Öffnen
. Pfandnutzung, s. Antichretischer Vertrag. Pfandrecht, im subjektiven Sinn das einem Gläubiger zustehende dingliche Recht an einer fremden Sache, vermöge dessen ihm dieselbe zur Sicherheit wegen seiner Forderung verhaftet ist (s. Pfand); im objektiven
1% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0766, von Burgscheidungen bis Bürgstein Öffnen
gemeinem und franz., nicht aber nach preuß., sächs. und nach österr. Recht, das Recht, Teilung zu fordern (beneficium divisionis). Diese Rechtswohlthaten sind ausgeschlossen, wenn die B. ein Handelsgeschäft war (Handelsgesetzbuch §. 281), und auch nach
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0494, von Contradictio bis Conty Öffnen
Zweck war, die Wärme des Feuers aufzufangen und zurückzustrahlen. (3olitreota.tio(lat.),beidenRömerndieEntfrem- dung einer Sache, mittels deren sie durch Diebstahl aus fremdem Gewahrsam, Unterschlagung, rechts- widrigen Gebrauch oder Entziehung
1% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0465, von Notre-Dame des Ermites bis Nottingham Öffnen
durch unwiderstehlichen Zwang erfolgte. Ebenso begründet die zur Abwehr einer durch Tiere oder leblose Gegenstände drohenden Gefahr erforderliche Beschädigung oder Zerstörung fremder Sachen keine privatrechtliche Entschädigungspflicht. Das Bürgerl. Gesetzbuch
1% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0485, von Nu-Stämme bis Nützliche Verwendung Öffnen
, und ist der Dritte dadurch bereichert, so bat der Gegenkontrahent, aus dessen Vermögen die Ver- wendung herrührt, gegen den Dritten sowohl nach Gemeinem Necht, als nach Preuß. Landrecht, als nach Sächs. Vürgerl. Gesetzbnch einen Anspruch
1% Buechner → Anhang → Hauptstück: Seite 0009, von Baum bis Befestigen Öffnen
darinnen, Jes. 5, 2. Was lange wüste gelegen ist, soll durch dich gebaut werden, Jes. 58, 12. Fremde werden deine Mauern bauen, Jes. 60, 10. Sie werden die alten Wüstungen bauen, Jes. 61, 4. Sie haben dem Baal Höhen gebaut, Jer. 19, 5. Du bauetest
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0069, von Handauflegung bis Handel Öffnen
(mit Wertpapieren), Geldhandel (H. mit fremden Münzsorten, Geldwechsel). Als Produktenhandel bezeichnet man den H. mit Erzeugnissen der europäischen Landwirtschaft im Gegensatz zum H. mit Kolonialwaren. Können auf niederer Stufe der Volkswirtschaft diejenigen
1% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0507, Japan (Finanzen, Geschichte) Öffnen
den auf Fortschritt des Bandes hinarbeitenden Bestrebungen der Regierung das rückschrittliche Element vertreten. Da die so oft erörterte Frage der Revision der mit den fremden Mächten geschlossenen Verträge noch immer im Vordergrunde des
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0733, Handel Öffnen
und mit diesen neuerdings eine ausgedehnte Entwicklung erfahren hat; und ä. denGeldhandel,d. h.denH. mit Edelmetallen (Barren) und Geldsorten, nament- lich fremden (Geldwechsel). Je nach der Natur der beweglichen Sachgüter unterscheidet man innerhalb
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0671, von Rechtsbesitz bis Rechtschreibung Öffnen
, wie sie der Inhaber eines Rechts vornehmen oder genießen darf. Wer über ein benachbartes, fremdes Grundstück wiederholt geht oder fährt oder reitet, mit der Absicht, diesen Weg dauernd zur erleichterten Benutzung seines Grundstückes, des etwaigen
1% Buechner → Hauptstück → Hauptstück: Seite 1078, von Wald bis Wälzen Öffnen
Recht, und der Wittwen Sache kommt nicht vor sie, Esa. I, 23. ? daß die Wittwen ihr Raub, und die Waisen ihre Beute sein müssen, Gsa. 10, 2. Und den Fremdlingen, Waifen und Wittwen keine Gewalt thut, Ier. 7, 6. c. 22, 3
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0154, von Droit bis Dromedar Öffnen
von Verbrechen, als zu deren Thatbestand gehörig, in Anbetracht; so beim Raub, dessen Thatbestand darin besteht, daß der Räuber mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben einem andern eine fremde
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0792, von Lima bis Limburg Öffnen
und Fremde) kaum ein Viertel ausmachen. Der Gewerbfleiß ist bei der Trägheit und Genußsucht der Einwohner von geringer Bedeutung; doch gibt es Eisengießereien, Möbelfabriken und Kupferschmieden, auch werden Silberwaren, Goldlitzen, Epauletten
1% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 1043, Korrespondenzblatt zum fünfzehnten Band Öffnen
) genehmigt. Anders dagegen liege die Sache, wenn der auswärtige Staat erst geraume Zeit nach erfolgter Emission die Kouponsteuer anordne. Hier könne er die Besitzer seiner Papiere in fremden Staaten nicht zwingen, die Kouponsteuer nachträglich
1% Mercks → Hauptstück → Warenbeschreibung: Seite 0107, Eisen Öffnen
, die immer aus den fremden Stoffen der Erze, aus der Asche des Brennmateriales und allerdings auch aus nicht geringen Mengen Eisenoxyden sich nebenbei als eine Art unreiner Glasflüsse bilden. Eine angemessene Schlackenbildung gehört aber zur Sache
1% Mercks → Hauptstück → Warenbeschreibung: Seite 0275, Kobalt Öffnen
, Nordamerika. Glanzkobalt findet sich besonders in Schweden und Norwegen, auch in Cornwall. Das Zugutemachen der Kobalt-Nickelerze, nachdem sie durch Aussuchen, Pochen, Schlämmen möglichst von fremden Dingen gereinigt sind, geschieht nach
1% Kochschule → 13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 → 11. Juli 1903: Seite 0011, Etwas für Hausfrauen Öffnen
Grundbegriffe; aber sicheres Können, Gewandtheit und Uebung ist nicht in einigen Wochen erreichbar. Die Arbeitersfrau hat vielleicht noch den Willen, ihr Mädchen für das Hauswesen tüchtig zu machen, aber sie denkt: "Hat man gute Sachen genug, so kann man auch
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0206, Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte Öffnen
Strafgesetzbuch Wehrordnung Fremde Rechte. Englisches Recht. Doom Magna charta Record Französisches Recht. Additionalakte (Zusatzakte) Code Coutumes Gelbbuch Oleron Ordonnanzen Irisches Recht. Brehonen * Italienisches Recht. Goldenes
1% Kuenstler → Hauptstück → Lexikon: Seite 0248, von Hauberrisser bis Hausmann Öffnen
) und neuerdings wiederum mehrere jener reizenden lyrischen und poetischen Sachen, z. B.: Gruppe nach Goethes »Fischer«, die Reliefs: Aschenbrödel, die Gänsemagd, Dornröschen und eine andre Scene aus dem Märchen von Amor und Psyche