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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0505,
Gläubiger |
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Gläubiger.
501
Abraham glaubte (da steht nicht? von Wtrken) dem HErrn,
und das rechnete er ihm zur Gerechtigkeit, i Mos. 15, 6.
Röm. 4, 3. Wie lange wollen sie nicht an mich glauben? (ob ich gleich
durch allerlei Zeichen, die ich
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50% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Rangierkilometerbis Rangordnung der Gläubiger im Konkursverfahren |
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613
Rangierkilometer - Rangordnung der Gläubiger im Konkursverfahren
kurzen Nadstand haben und nach allen Seiten freie
Aussicht gewähren. Auf einzelnen Bahnhöfen wird
das N. durch Schiebebühnen bewirkt, durch welche
die einzelnen Nagen
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43% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0116,
von Handschriftendeutungbis Handschuhe |
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graphologie (das. 1884); Sittl, Die Wunder der Handschrift (Zürich 1880); Scholz, Die Handschrift und ihre charakteristischen Merkmale (Brem. 1885).
Handschriftlicher Gläubiger, s. v. w. chirographarischer Gläubiger, s. Chirograph.
Handschuchsheim
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37% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Glaubersalzwässerbis Gläubigerversammlung |
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ist eine Beweisaufnahme, welche nicht sofort erfolgen kann, ausgeschlossen.
Gläubiger , derjenige, welcher ein Forderungsrecht (s. d.) hat; ist dasselbe durch Pfand oder Hypothek
gesichert, so spricht man von einem Pfand
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25% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Glaubersalzbis Glaukom |
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der Wahrheit der Behauptung zugelassen werden.
Gläubiger (Creditor), derjenige, welcher an einen andern (Schuldner, debitor) aus einem persönlichen Rechtsverhältnis eine Forderung zu machen hat. Je nach der Grundlage des Rechtsverhältnisses spricht
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1054,
von Zwangsversteigerungbis Zwangsvollstreckung |
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niederzulegen und wird im Vergleichstermin darüber verhandelt. Zur Annahme des Z. ist erforderlich, daß die Mehrzahl der anwesenden stimmberechtigten Gläubiger dem Vorschlag zustimmt und daß die Gesamtsumme der zustimmenden Gläubiger mindestens drei
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0272,
Erfüllung (der Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners) |
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270
Erfüllung (der Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners)
unterläßt; hat cr einen Auftrag (s. d.) übernommen,
so erfüllt er damit, daß er die versprochenen
Handlungen ausführt, ohne daß der Gläubiger
bei der E. zugezogen ist, wenn dies dem
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0311,
von Verzugszinsenbis Vespasianus |
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Schuldner nicht von seiner Verpflichtung befreit, dem Gläubiger den Wert der Leistung zu ersetzen, es sei denn, daß er beweist, der Gegenstand wäre auch beim Gläubiger untergegangen (Bürgerl. Gesetzb. §. 287). Insoweit gilt auch der Satz
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Zwangsabtretungbis Zwangsvollstreckung |
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).
Zwangsvergleich (Akkord), im Konkurs der Gläubiger ein unter Genehmigung des Konkursgerichts von der Mehrheit der nicht bevorzugten Gläubiger mit dem Gemeinschuldner getroffenes Abkommen zur Beseitigung des Konkurses, welches auch für die übrigen nicht
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0301,
von Vert en pâtebis Vertikow |
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299
Vert en pâte - Vertikow
Eine solche Hinterlegung kann ausgehen von einem Gerichtsvollzieher oder einem Drittschuldner aus Anlaß der Pfändung von Mobilien oder Geldforderungen für mehrere Gläubiger. Nach Eingang der Anzeige über die Sachlage
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0606,
von Faustpfandkreditbis Faustrecht |
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. §. 709). Wenn die Landesgesetze für die Entstehung eines F. noch weitergehende Erfordernisse aufstellen, so hat der Gläubiger ein Recht auf abgesonderte Befriedigung im Konkurse nur, wenn auch diesen Erfordernissen entsprochen ist. Rechte, an welchen
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1056,
Zwangsvollstreckung |
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1054
Zwangsvollstreckung
ners, des Gläubigers oder eines zur Herausgabe bereiten Dritten befinden. Ihre Pfändung erfolgt dadurch, daß der Gerichtsvollzieher sie in Besitz nimmt. Die Pfandsachen sind nur mit Einwilligung des Gläubigers
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Konkursgläubigerbis Konkursverfahren |
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569
Konkursgläubiger - Konkursverfahren
auch alle Entscheidungen zu treffen, welche nicht im Gesetz ausdrücklich dem K. vorbehalten worden sind.
Konkursgläubiger, diejenigen Gläubiger, welche zur Teilnahme am Konkursverfahren (s. d.) befugt sind
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Konventionbis Konversations-Lexikon |
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in einer Geldsumme oder in einer andern Leistung bestehen, von vornherein oder nachträglich, für Vertragsverpflichtungen oder für Verbindlichkeiten aus einem andern Rechtsgrunde versprochen werden. Sie dient dem Gläubiger als Sicherungsmittel, um den Schuldner zu
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0614,
Anfechtung |
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. Pflichtwidrige Schenkung. f. Die A. von Rechtshandlungen des Erben durch dessen Gläubiger, insbesondere A. der Ausschlagung desselben oder seines Verzichtes auf das Inventarrecht durch die Konkursgläubiger. Nach Gemeinem Rechte wird angenommen
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0510,
von Oblationbis Oboe |
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. Jahr. zahlreich geschrieben worden.
Obligation (lat.), Bezeichnung für die Forderung des Gläubigers, die Verbindlichkeit des Schuldners und das beide in sich begreifende Schuldverhältnis. (S. Forderungsrecht.) O. bezeichnet aber auch
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Aufnahmestellungbis Aufrechnung |
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anhängig, so kann der Gläubiger denselben, sofern er aus der Konkursmasse befriedigt sein will, zunächst nicht weiter betreiben, sondern muß seine Forderung im Konkursverfahren anmelden (Konkursordn. §. 10). Wenn gegen die Forderung
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0492,
von Hypothekarische Klagebis Hypothekenbücher |
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,
Mecklenburg und andern Staaten dabei geblieben,
die H. nach den Grundsätzen des Obligationenrechts
auf den neuen Gläubiger übergehen zu lassen. Da-
gegen wird in andern Staaten (Anhalt, Braun-
schweig) der Hypothekenbrief infofern als Trägev
des
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0574,
von Quittungsbogenbis Quittungskarte |
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572
Quittungsbogen - Quittungskarte
diese zu beweisen. Die Echtheit der Unterschrift
einer Privatquittung hat, wenn sie vom Gläubiger
bestritten wird, der Schuldner Zu beweisen. Wird
die Unterschrift anerkannt oder ist ihre Echtheit be
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0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Burgoynebis Bürgschaft |
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.).
Bürgschaft (Fidejussio), das dem Gläubiger geleistete Versprechen, neben dem Hauptschuldner für die Erfüllung der Verbindlichkeit des letztern zu haften, also die Schuld desselben dann zu bezahlen, wenn dieser selbst sie zur rechten Zeit nicht bezahlen
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0640,
von Deleaturbis Delen |
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, wodurch an die Stelle des alten Schuldners ein neuer Schuldner tritt, und zwar erfolgt dieses Eintreten im Auftrag des erstern und unter Zustimmung des Gläubigers. Der Umstand, daß der alte Schuldner mit zustimmen muß, unterscheidet die D
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0046,
Abgesonderte Befriedigung |
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, Forderungen und sonstigen Vermögensrechte räumt §. 40 denjenigen ein Recht auf A. B. ein, welchen an diesen Gegenständen ein Faustpfandrecht zusteht. Der Absonderungsberechtigte braucht nicht Gläubiger des Gemeinschuldners zu sein; das Pfandrecht kann z
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0067,
von Abschlagbis Abschneiden |
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, daß sie auf das Absonderungsrecht verzichtet oder bei der abgesonderten Befriedigung einen Ausfall erlitten haben. Die nicht berücksichtigten Gläubiger können übrigens (nach §. 143), sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen, nachträglich
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Anfechtungsklagebis Anfossi |
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vorher erfolgte und nachgewiesen oder anzunehmen ist, daß der Empfänger von den erwähnten Thatsachen oder von einer Vegünstigungsabsicht des Schuldners Kenntnis hatte. In allen diesen Fällen soll die Befriedigung der Gläubiger durch die anfechtbare
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0902,
von Delegantbis Delegation |
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, gleichwertiges Schuldvcrhältnis.
Die D. ist eine Überweisung. Sie geschieht ent-
weder so, daß der bisherige Gläubiger (Delcgant)
einer dritten Person (Delegatär) seinen Schuld-
ner überweist, und der Schuldner dem neuen
Gläubiger das verspricht
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Eigentümerhypothekbis Eigentumserwerb |
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sein Grundstück mit einer Hypothek hafte, er-
scheint irrationell, wenn man nnr die Person des
Eigentümers für sich allein ausfaßt. Deshalb er-
scheint es natürlich, daß die Hypothek an einem
fremden Grundstück erlifcht, wenn der Hypothek-
gläubiger
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Erfüllungssurrogatebis Erfüllungszeit |
Öffnen |
Orte zu erfolgen habe, an welchem
der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuld-
verhältnisfes seinen Wobnsitz hatte. Bezüglich der
Geldzahlungen ist die Bestimmung des Handels-
gesetzbuchs angenommen; sür den Fall, daß der
Gläubiger den
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0971,
Forderungsrecht |
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sie als
Solidarschuldner zu betrachten, sofern sich nicht aus
der Übereinkunft mit dem Gläubiger das Gegenteil
ergiebt." Eine entsprechende Bestimmung hat das
Preuß. Allg. Landr! §Z. 424, 425 für das bürger-
liche Recht; die Schuldner haften
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Inventarisierenbis Inventarrecht |
Öffnen |
Vorschriften nicht beobachtet, fo haftet
der Erbe gegenüber den Gläubigern unbeschränkt,
auch über die Kräfte der Erdschaft hinaus. Ob er
auch den Vermächtnisuehmern in gleicher Weise
haftet oder nur den Anspruch auf die Falcidische
Quart (s. d
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Schuldisciplinbis Schuldübernahme |
Öffnen |
Zahlung verpflichtet hatte,
dem Gläubiger als Sklave, zur Abarbeitung der
Schuld, zum Verkauf, selbst rnit dem Recht, sich an
den Leib des Schuldners zu halten, ihn buchstäblich
in Stücke zu hauen, zugesprochen. In Athen wurde
das durch Solon
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0% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0199,
Altchristliche Kunst |
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war und in dessen Mitte ein Brunnen (Cantharus - Reiniger) stand; mit dem Wasser desselben besprengten sich die Gläubigen vor dem Eintritt in das Gotteshaus. Der Vorhof diente auch den Büßenden zum Aufenthalt während des Gottesdienstes.
Glockentürme
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0175,
von Entgegengesetzte Größenbis Entgeltliche Verträge |
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unentgeltlich sein; so, wenn ein Dritter, um dem Schuldner zu schenken, mit dem Gläubiger accordiert; der Gläubiger opfert seine ganze Forderung gegen Empfang eines Teils. Verträge, welche bloß die Sicherung des Gläubigers betreffen
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0579,
von Hypothekbis Ibo |
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erleichtert den Hypothekenverkehr, indem sie Übertragung Zug um Zug gegen Zahlung des Ge genwerts ermöglicht. Die Buchhypothek erspart dem Gläubiger
die Aufbewahrung der Urkunde und die mit dem Verlust derselben verbundenen Unzuträglichkeiten
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0328,
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
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. Eine geschuldete Einzahlung darf nicht erlassen werden, noch findet gegen solche eine Aufrechnung statt. Im Interesse der Gläubiger und der übrigen Genossen kann eine Herabsetzung des Geschäftsanteils oder der auf denselben zu leistenden Einzahlungen
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0011,
Konkurs (Verfahren nach der deutschen K.-Ordnung v. 10. Febr. 1877) |
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richterlicher Beamter als Kommissar (Konkurskommissar) bestimmt.
Die Konkurseröffnung findet nach der deutschen Konkursordnung nicht mehr von Amts wegen, sondern nur auf Antrag statt, und zwar sowohl auf Antrag des Gemeinschuldners als eines Gläubigers
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0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0305,
von Obligationenrechnungbis Obmann |
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305
Obligationenrechnung - Obmann.
durch gesetzliche Bestimmung begründet sind. Eine weitere Verschiedenheit der Obligationen besteht darin, daß bei den einen nur Ein Gläubiger Einem Schuldner gegenübersteht, während bei andern mehrere Gläubiger
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0381,
von Banksbis Bankschule |
Öffnen |
379
Banks - Bankschule
herantritt, den Verdacht der böslichen oder fahrlässigen Mißachtung der Interessen seiner Gläubiger begründen können. Voraussetzung der Strafbarkeit ist Konkurs (s. d.) oder Zahlungseinstellung (s. d.), ersterer bedingt
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Konkursbis Konkursgericht |
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das Zusammentreten der Gläubiger (concursus creditorum) bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit des gemeinsamen Schuldners und das gerichtliche Verfahren dabei (s. Konkursverfahren), dann auch derjenige Zustand einer Person, der durch die Eröffnung des
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0638,
von Schuldverhältnissebis Schulen |
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1872 erlangt in diesem Falle der Gläubiger gegen den Erwerber die persönliche Klage, auch wenn er dem Übernahmevertrage nicht beigetreten ist. Der Veräußerer wird von seiner persönlichen Verbindlichkeit frei, wenn der Gläubiger nicht innerhalb
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0% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0592,
von Hochmuthbis Hochzeit |
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.)
Sie werden da auch schreien über den Hochmuth der Bösen; und er wirb sie nicht erhören, Hiob 35, 12.
Die Gläubigen behütet der HErr, und vergilt reichlich dem^ der Hochmuth übet, Pf. 31, 24.
Die Furcht des HErrn hasset das Arge; die Hoffart, den Hochmuth
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0% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0587,
Die Malerei des 16. Jahrhunderts |
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bestimmt wird, in welchem die künstlerischen Persönlichkeiten wurzeln. Dürer ist "deutsch" durch und durch, der einfache, schlichte Bürger, voll Gemütstiefe und gläubiger Hingebung, dem das "Ergreifende" in den religiösen Dingen die Hauptsache
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0327,
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
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, daß die einzelnen Genossen für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft dieser sowie unmittelbar den Gläubigern derselben mit ihrem ganzen Vermögen haften (eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht), oder daß sie zwar mit ihrem
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0% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0820,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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kann es zwischen Schuldnern und Gläubigern zum Accord kommen, d. h. ein Zwangsvergleich, ein gerichtliches oder aussergerichtliches Uebereinkommen, wegen Nachlassen eines Theils der Forderungen.
Liquidation heisst Auflösung eines Geschäftsbetriebs
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0% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0821,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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Posten im Kontokorrent kennzeichnen Posten, die noch nicht fällig sind, deren Verfallzeiten also über die Abschlusszeit des Kontokorrents hinausreichen. Es sind die Zinszahlen für diejenigen Zinsen, welche der Gläubiger zu bezahlen hat (die schwarzen
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0564,
von Anfechtungsklagebis Anführungszeichen |
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Konkurseröffnungsantrag erfolgte Sicherstellung oder Befriedigung eines Gläubigers, wenn dieser hierauf nicht, oder nicht in der Art, oder nicht in der Zeit Anspruch hatte und nicht beweist, daß Zahlungseinstellung oder Konkurseröffnungsantrag und Begünstigungsabsicht
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Bankingtheoriebis Bankrott |
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Umstände vorliegen, mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren bestraft wird, ist dann vorhanden, wenn ein Schuldner, der seine Zahlungen eingestellt hat, oder über dessen Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden ist, in der Absicht, seine Gläubiger zu
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0856,
von Hypostasebis Hypothek |
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(s. d.). Vgl. Pythagoreischer Lehrsatz.
Hypothek (griech., "Unterpfand", in Frankfurt a. M. auch Insatz genannt), eine Form der Verpfändung, bei welcher der Gläubiger nicht sofort, wie beim Faustpfand (s. Pfand), in den Besitz der Pfandsache
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0178,
Kredit |
Öffnen |
178
Kredit.
bemessene, kürzere oder längere sein (kurzfristiger, langfristiger K.). Sie ist unbestimmt bei durch den Gläubiger nicht kündbaren Anlehen, bei welchen der Schuldner (Staat) an eine bestimmte Tilgungsart sich nicht gebunden hat
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0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0937,
von Pfandvertragbis Pfanne |
Öffnen |
dadurch, daß dieser jene Sachen in Besitz nimmt. Im Gewahrsam des Schuldners sind die Pfandobjekte nur dann zu belassen, wenn der Gläubiger einwilligt, oder wenn ein andres Verfahren mit erheblichen Schwierigkeiten verknüpft sein würde. Im letztern
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1007,
Zwangsvollstreckung (im Zivilprozeß) |
Öffnen |
Gläubiger herauszugeben, so werden diese Sachen dem Schuldner, wenn er es zur Z. kommen läßt, durch den Gerichtsvollzieher einfach weggenommen. Handelt es sich dagegen um die Herausgabe einer unbeweglichen Sache, z. B. um die Räumung eines Wohnhauses, so
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0% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0882,
Staatsschuldbuch (in Preußen, Frankreich) |
Öffnen |
in der neuern Zeit dazu Veranlassung, den Kreis der eintragungsfähigen Gläubiger zu erweitern und eine gleiche Einrichtung, wie für Preußen, auch für das Deutsche Reich zu schaffen. In den deutschen Ländern waren bis in die neuere Zeit meist nur
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0% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0883,
Staatsschuldbuch (in England) |
Öffnen |
869
Staatsschuldbuch (in England)
Eisenbahnzwecke aufgenommene Schuld, welche durch Auslosungen getilgt wird und demgemäß eine Summenschuld mit Zinsverpflichtung darstellt (rentss llM0i'ti8adi68). Die Gläubiger, welche durch Einzahlungen
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0659,
von Annalenbis Annam |
Öffnen |
657 Annalen – Annam
die Hingabe an Zahlungsstatt leichter der Anfechtung (s. d.) der übrigen Gläubiger oder des Konkursverwalters unterliegt als die Zahlung mit
dem geschuldeten Gegenstande. Der A. a. Z. verwandt ist die Überweisung
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0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0204,
von Bodmereibriefbis Bodoni |
Öffnen |
nur insoweit zulässig, als dieselbe nicht bereits definitiv verdient, also der Seegefahr schon entzogen ist. Die Notwendigkeit der Eingehung der B. muß der Gläubiger beweisen. Wesentliches Erfordernis der B. ist die Ausstellung eines Bodmereibriefes
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0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0765,
von Burgoynebis Bürgschaft |
Öffnen |
, Montalembert, Berryer, Molé, Broglie, Thiers, Odilon Barrot, Dupin.
Bürgschaft, das Versprechen, eine fremde Schuld zu zahlen, falls der Schuldner sie nicht selbst zahle. Bürge ist hiernach derjenige, der dem Gläubiger zu dessen Sicherheit, neben
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0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0766,
von Burgscheidungenbis Bürgstein |
Öffnen |
764
Burgscheidungen - Bürgstein
allen Rechten gleichmäßig geordnet. Der Bürge wird frei, wenn der Hauptschuldner die Schuld tilgt. Auch sonst stehen ihm die Einreden des Hauptschuldners zu, ausgenommen wenn er sich, um den Gläubiger gegen jene
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0753,
Feuerversicherung |
Öffnen |
ist besondere Vereinbarung geboten.
Die Prämiensätze schwanken von ^4 oder ^ bis zu
etwa 10 Promille und mehr. Bei allen Anstalten,
die Gebäude versichern, kann sich der Hypothek-
gläubiger durch einen besondern Sicherungs schein
seine Rechte
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0356,
Kirche |
Öffnen |
aus der übersinnlichen Welt, mit dem Schatze der reinen und unfehlbaren Lehrüberlieferung und allerlei richterlichen Befugnissen über ihre Angehörigen ausgestattete Heilsanstalt gefaßt und ist bestimmt, diejenigen, die sich ihren Ordnungen gläubig
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0525,
Kommanditist |
Öffnen |
war.
Die K. kann unter ihrer Firma Rechte erwerben und
Verbindlichkeiten eingehen, Eigentum und andere
dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Ge-
richt klagen und verklagt werden.
Der Kommanditist kann von dcn Gläubigern der
Gesellschaft
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0% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0800,
von Priesterlichbis Prophet |
Öffnen |
der Weise Melchisedech. Pf. 110, 4. Gbr. 5, 6. c. 7, 17.
Wenn er nun auf Erden wäre, so wäre er nicht Priester, dieweil da Priester sind, die nach dem Gesetz die Gaben opfern,
Ebr. 6, 4.
§. 7. III) Die Gläubigen. Wie s
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0329,
Erwerbsunfähigkeit |
Öffnen |
von Nachschüssen, noch von den Konkursgläubigern in Anspruch genommen werden. Bei Genossenschaften mit unbeschränkter Nachschußpflicht sind die einzelnen Genossen mit ihrem ganzen Vermögen verpflichtet, der Genossenschaft die zur Befriedigung der Gläubiger
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1055,
Zwangsvollstreckung |
Öffnen |
gegenüber. Gegen diese Personen kann der Gläubiger auch einen Mangel oder eine Beschränkung des Auftrags nicht geltend machen. Der Gerichtsvollzieher hat nach empfangener Leistung dem Schuldner den Schuldtitel nebst Quittung auszuhändigen, bei teilweiser
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0065,
von Cessionarbis Cesti |
Öffnen |
liefern. Forderungen, welche eine nicht übertragbare Eigenschaft des Gläubigers voraussetzen, wie z. B. laufende Alimente, können nicht cediert werden.
Die C. erfolgt ohne Zustimmung des Schuldners und ist auch gegen dessen Willen wirksam, wenn nicht bei
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
Banks |
Öffnen |
341
Banks.
friedigung seiner Gläubiger zurückgehalten wurde, oder wenn ihm übermäßiger Aufwand zur Last fällt, oder wenn er, nachdem seine Passiva die Aktiva bereits überstiegen, den Konkurs nicht sogleich selbst bei Gericht angemeldet, sondern
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0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0997,
von Kompensationskursbis Kompitalische Spiele |
Öffnen |
gegenüberstehen, Schuldner und Gläubiger müssen dieselben Personen sein. Hieraus rechtfertigt sich die wichtige Bestimmung des deutschen Handelsgesetzbuchs (Art. 121), daß bei Handelsgesellschaften eine K. zwischen Forderungen der Gesellschaft
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0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0304,
von Objektionbis Obligation |
Öffnen |
verwiesen.
Oblation (lat.), Darbringung, dargebrachtes Opfer; besonders freiwillige Gabe der Gläubigen an die Kirche. Im Rechtswesen versteht man unter O. das freiwillige Erbieten zu etwas; so spricht man z. B. von Oblatio liti, wenn jemand
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0206,
von Staatssekretärbis Staatsverbrechen |
Öffnen |
der Einwilligung der meisten Gläubiger gewiß ist und die nötigen Mittel bereit gehalten werden, um die erforderlichen Heimzahlungen vollständig bewirken zu können. Hierauf werden die Gläubiger öffentlich aufgefordert, ihren Willen zu erklären. Diejenigen, welche
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0373,
Genossenschaften (das neue deutsche Genossenschaftsgesetz vom 1. Mai 1889) |
Öffnen |
einzelnen Genossen in dem neuen Gesetz ganz wesentlich gemindert. Schon das frühere Genossenschaftsgesetz von 1868 hatte die Solidarhaft in eine Solidarbürgschaft umgewandelt, indem es den Einzelangriff eines Genossen durch einen Gläubiger
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0203,
von Bodmer (Joh. Jak.)bis Bodmerei |
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die persönliche Haftung des Darlehnsnehmers ausgeschlossen ist, vielmehr die verpfändeten Gegenstände die einzigen Exekutionsobjekte für den Gläubiger bilden. Der Name B. kommt her von Bome, Schiffskiel, oder von Bodem, Boden, d. h. dem Schiffsboden
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0544,
von Bringschuldbis Brinvilliers |
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communication between the Firths of Forth and Clyde" (Edinb. 1768). - Vgl. Smiles, B. and the early engineers (Lond. 1864).
Bringschuld, eine Schuld, deren Gegenstand dem Gläubiger zu bringen ist, im Gegensatz zu Holschuld (s. d.), deren Gegenstand
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0814,
von Einschreibenbis Einschreibesystem |
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auf den Namen der einzelnen Gläubiger in das
große Staatsschuldbuch einzutragen, wodurch
die Ausfertigung von Partialobligationen mit
Coupons auf den Inhaber (au portsur) überflüssig
wird. In vielen Ländern hat die letztere Art
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0291,
von Erlangerblaubis Erlau |
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. Berlinerblau.
Erlaph, Nebenfluß der Donau, s. Erlaf.
Erlaß. Wenn ein Gläubiger auf seine Forderung durch einseitige, von dem Schuldner nicht angenommene Erklärung verzichtet, so ist das wirkungslos. Der E. gilt nur als Erlaßvertrag, er hebt
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0490,
von Prüfungsanstaltenbis Prüm |
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festzusetzenden (allgemeinen)
Prüfungstermin werden die angemeldeten For-
derungen ihrem Betrage und ihrem Vorrechte nach
einzeln erörtert. Der Verwalter, der im Prüfungs-
termin anwesend sein muß, sowie die erschienenen
Gläubiger haben das Necht, gegen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0036,
von Solidarhaftbis Solingen |
Öffnen |
Verpflichtung, s. Solidarisch.
Solidārisch (lat. in solidum) heißt eine Gemeinschaftlichkeit von Ansprüchen zwischen mehrern Gläubigern oder von Verbindlichkeiten zwischen mehrern Schuldnern, wobei jeder Gläubiger das Ganze fordern kann, jeder Schuldner
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0217,
von Staatskirchentumbis Staatspapiere |
Öffnen |
auf die Namen der Gläubiger lauten oder Inhaberpapiere (s. d.) sein. Je nachdem sie aus einer unverzinslichen oder verzinslichen Staatsschuld stammen, unterscheidet man unverzinsliche und verzinsliche S.; im letztern Falle können die Zinsen auch ganz
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0472,
von Suberinsäurebis Subjekt |
Öffnen |
Auflösung einer Gemeinschaft (s. d., Bürgerl. Gesetzb. §. 753), vornehmlich aber bei Zwangsvollstreckung in
Grundstücke auf Antrag eines Hypotheken- oder eines sonstigen Gläubigers.
Die bei der S. zu lösende Schwierigkeit besteht in dem
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0474,
von Sub rosabis Substanz |
Öffnen |
472
Sub rosa - Substanz
hat, z. B. ein Gläubiger bezahlt dem ihm vorhergehenden Gläubiger, oder der Zahlende haftete mit andern für die bezahlte Schuld. Ähnliches kennen auch andere Rechte, ohne es mit diesem Namen zu bezeichnen, so das Preuß
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0260,
von Vereinigte Staaten von Brasilienbis Vereinswesen |
Öffnen |
von Venezuela, s. Venezuela.
Vereinigung der Rechte (Confusio), das Zusammentreffen von Rechten und der ihnen entsprechenden Verbindlichkeit in einer Person, wodurch sie erlöschen. Eine Forderung erlischt z. B. dadurch, daß der Gläubiger Erbe des
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0962,
Mohammed (Prophet) |
Öffnen |
M.s erfolgte. Nur wenige Gläubige schlossen sich ihm in den ersten Jahren seiner Wirksamkeit an. Sein Weib Chadîdscha stand ihm treu ermutigend zur Seite, Abû Bekr, Alî, den er aus Dankbarkeit gegen Abû Tâlib zu sich genommen hatte, waren seine
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0605,
von Faustabis Faustpfand |
Öffnen |
die Verpfändung bei beweglichen Sachen und bei Papieren auf den Inhaber die Übertragung des Besitzes auf den Gläubiger, wie solche nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts für das F. erfordert wird, – bei Orderpapieren die Übergabe des indossierten Papiers
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1057,
von Zwangsvorstellungenbis Zweibrücken (Herzogtum) |
Öffnen |
1055
Zwangsvorstellungen – Zweibrücken (Herzogtum)
bewegliche Sache oder ein bewohntes Schiff herauszugeben oder zu räumen, so wird er durch den Gerichtsvollzieher aus dem Besitz gesetzt und der Gläubiger in den Besitz eingewiesen. Befindet
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0293,
Aktie und Aktiengesellschaft |
Öffnen |
Ausführung während eines Jahres nach der letzten
Bekanntmachung und der Zurückhaltung des zur Befriedigung aller Gläubiger erforderlichen Betrages bei Verantwortung der
hiergegen fehlenden verantwortlichen Gesellschaftsorgane Ausdruck
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0470,
von Exkrementebis Exkussion |
Öffnen |
Obligationsrecht Art. 493; Württemberg. Landr. II, 5, §. 1; Deutscher Entwurf §. 674), fordern, daß der Gläubiger zunächst seine Befriedigung aus dem Vermögen des Hauptschuldners sucht durch Klage und Zwangsvollstreckung; nach Österr. Bürqerl. Gesetzb. §. 1355
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0952,
Landwirtschaftlicher Kredit |
Öffnen |
meist nur um eine Schuldaufnahme für wenige Monate; aber Unglücksfälle können die Notwendigkeit längerer Fristen mit sich bringen.
Nach der Art und Weise der Sicherung der Gläubiger unterscheidet man Real- und Personalkredit. Der erstere sichert den
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0210,
Liquidation |
Öffnen |
entsprechende Anwendung.
Die aus den Handelsbüchern der Aktiengesellschaft oder in anderer Weise bekannten Gläubiger sind durch besondere Erlasse aufzufordern sich zu melden. Aus dem liquidierten Vermögen der Aktiengesellschaft oder Genossenschaft sind
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1053,
von Zwangskassenbis Zwangsvergleich |
Öffnen |
von der Mehrheit der nicht bevorrechtigten Konkursgläubiger (s. d.) angenommenes, vom Konkursgericht genehmigtes Abkommen, welches eine teilweise Befriedigung der Gläubiger und den zwangsweisen Erlaß des Restes oder auch die zwangsweise Stundung des
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0201,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß. Konkurs) |
Öffnen |
Certifikat
Cessio bonorum
Crida
Designation
Erlaß
Exigiren
Exkussion
Failliren, s. Falliment
Faillit, s. Falliment
Falliment
Gant
Geltstag
Gemeinschuldner
Gläubiger
Gratifikation
Güterabtretung
Hand muß Hand wahren
Handschriftlicher
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0659,
von Schützenliniebis Schutzgerechtigkeit |
Öffnen |
sie
hänfig als Kreditreformvereine (s. d.) bezeichnet. (S.
auch Auskunftsstellen.)
In einem andern Sinne werden S. oder Schutz-
komitees von den Gläubigern gefährdeter auslän-
discher Anleihen (exotischer Werte) gebildet, um ihre
Interessen gegenüber
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0604,
von Annabergitbis Annalen |
Öffnen |
.) angenähert durch einfachere Brüche darstellen.
Annahme an Zahlungs Statt (Annahme an Erfüllungs Statt) liegt dann vor, wenn der Gläubiger damit einverstanden, daß ihm der Schuldner an Stelle der geschuldeten Leistung etwas andres leiste
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0330,
Banken (Hypothekenbanken) |
Öffnen |
, eigentümlich charakterisiert. Sie geben Hypothekarkredit, d. h. Kredit gegen Verpfändung von Immobilien (Häusern, Fabriken, Feldern, Wäldern, Bergwerken). Der Kredit ist verzinslich, langfristig, häufig von seiten des Gläubigers, d. h. der Bank, unkündbar
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0120,
Bodmerei |
Öffnen |
von Bome, gleichbedeutend mit Kiel, oder von "Boden", d. h. dem Schiffsboden, als dem Hauptbestandteil des Schiffs), im Seehandelsrecht der Darlehnsvertrag, vermöge dessen der Gläubiger bei einer Seereise gegen Zusicherung einer Prämie und gegen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0969,
von Exkreszenzbis Exmouth |
Öffnen |
; Exkusation (franz. Exküse), Entschuldigung, Ausflucht.
Exkussion (lat.), im allgemeinen das Verfahren eines Gläubigers gegen den Schuldner, wodurch derselbe seine Befriedigung zu erlangen sucht; insbesondere wird der Ausdruck von der Ausklagung
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0095,
von Handelspflanzenbis Handelspolitik |
Öffnen |
95
Handelspflanzen - Handelspolitik.
Gläubiger ohne gerichtliche Klage sich aus dem Pfand sofort bezahlt machen, wenn der Schuldner im Verzug ist. Allerdings muß der Gläubiger ein ihn zum Verkauf des Pfandes ermächtigendes Dekret des
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1002,
von Interpolierenbis Interusurium |
Öffnen |
zwei sich berührenden Hautflächen.
Intertritur (lat.), Abnutzung durch Reibung.
Interusurium (lat., Diskont, Skonto, Rabatt), der Vorteil, welcher dem Gläubiger durch Zahlung einer Geldschuld vor der Verfallzeit erwächst (commodum
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0012,
von Konkursmassebis Konnewitz |
Öffnen |
und seiner Familie bewilligte Unterstützung zu berichtigen. Die Forderungen der gantlichen Gläubiger (Konkursgläubiger) werden nach folgender Rangordnung und bei gleichem Rang nach Verhältnis ihrer Beträge berichtigt: 1) Die für das letzte Jahr vor
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Pfandbriefbis Pfändung |
Öffnen |
die gerichtliche Urkunde, welche einem Gläubiger über die Bestellung einer Hypothek und den Eintrag derselben in das Hypothekenbuch ausgefertigt wird. Vgl. Hypothekenbanken (unter "Banken", S. 330) und Landschaften.
Pfandbuch, Buch, in das bei
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0433,
von Prsh.bis Prügelstrafe |
Öffnen |
der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen der Gläubiger werden in dem allgemeinen P. geprüft. Die nach Ablauf der Anmeldefrist gemeldeten Ansprüche kommen in dem allgemeinen P. nur dann zur Prüfung, wenn weder von seiten des Konkursverwalters noch
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0883,
von Zerwirkenbis Zession |
Öffnen |
. 1643).
Zession (Cession, lat., Abtretung, Übertragung), im weitern Sinn jede Abtretung eines Rechts; im eigentlichen Sinn das Rechtsgeschäft, vermöge dessen ein Forderungsrecht von dem Gläubiger auf einen Dritten übertragen wird. Dieser Dritte
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Zessionarbis Zetzsche |
Öffnen |
des Schuldners nicht, weil sein Verhältnis nicht geändert, seine Lage nicht verschlimmert wird. Der Schuldner kann aber dem bisherigen Gläubiger so lange gültigerweise Zahlung leisten, als er von der erfolgten Z. keine Benachrichtigung erhalten hat
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0884,
Staatsschuldbuch (in Italien, Österreich, in den Vereinigten Staaten etc., Deutschland) |
Öffnen |
von Nordamerika geben Namenpapiere (i'6ß,'i8w,6ä doncls) und Inhaberpapiere (conpon douä8) aus. Bei den registrierten Bonds ist der Name des Gläubigers sowohl auf der Obligation als auch im Register des Staates eingetragen. Auf Antrag werden Kouponbonds
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